Geschäft: XV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz (Flexibilisierung der Schulferien)
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 22.22.27 |
Titel | XV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz (Flexibilisierung der Schulferien) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 28.10.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 15.11.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
---|---|---|---|
8.11.2022 | Dokumenten Attrappe | Dokumenten-Attrappe | |
29.11.2022 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 29. November 2022 | |
15.2.2023 | Antrag | Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil zu Art. 29 vom 13. Februar 2023 | |
14.6.2023 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 14. Juni 2023 | |
22.6.2023 | Erlass | Referendumsvorlage vom 14. Juni 2023 | |
22.8.2023 | Protokollauszug | Feststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 15. August 2023 | |
22.8.2023 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 27. Januar 2023 | |
15.11.2023 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 9. November 2023 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
29.11.2022 | Gremium | Beteiligung - 22.22.26 / 22.22.27 voKo XIV. / XV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz | 20.12.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
14.6.2023 | Schlussabstimmung | 110 | Zustimmung | 2 | Ablehnung | 8 | |
15.2.2023 | Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil zu Art. 29 Abs. 1 | 28 | Zustimmung | 67 | Ablehnung | 25 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den XV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz mit 110:2 Stimmen in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
12.6.2023 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
12.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf den XV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
12.6.2023 | Wortmeldung | Bartl-Widnau, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
15.2.2023 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
15.2.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil mit 67:28 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
15.2.2023 | Wortmeldung | Bartl-Widnau, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt. Diese beantragte mit 15:0 Stimmen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Entwurf der Regierung. Die vorberatende Kommission sah keine Notwendigkeit für mehr Ferien zwecks Erholung von den scheinbar anstrengenden Sprachferien-Aufenthalten. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
15.2.2023 | Wortmeldung | Losa-Mörschwil: Dem Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil ist zuzustimmen. Unsere Fraktion konnte den abgeänderten Antrag noch nicht besprechen. Ich erachte jedoch die Argumente von Noger-Engeler-Häggenschwil und Maurer-Altstätten als sehr gut. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
15.2.2023 | Wortmeldung | Hess-Rebstein (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil ist abzulehnen. Wir können die Überlegungen bzw. Argumente teilweise nachvollziehen, sind jedoch zu einem anderen Schluss gekommen. Wir sind der Ansicht, dass die Sorge der Schülerinnen und Schüler an den Mittelschulen, plötzlich über viel zu wenig Ferien zu verfügen, eher unbegründet ist. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
15.2.2023 | Wortmeldung | Maurer-Altstätten: Dem Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil ist zuzustimmen. Nach Art. 28 umfasst das Schuljahr wenigstens 39 Schulwochen. Die vorgesehene Formulierung von Art. 29 hält fest, dass die Ferien höchstens 13 Wochen betragen. Wenn Sie diese beiden Bestimmungen zusammenfassen, wäre es möglich, dass das Schuljahr z.B. 45 Schulwochen umfassen könnte. Deshalb kann das Wort «höchstens» schadlos gestrichen werden. Die Möglichkeit der Ferieneinschränkung wird in Abs. 3 des Entwurfs festgehalten, wonach der Rektor oder die Rektorin im Verlauf der gesamten Ausbildung acht Schulwochen für obligatorische Veranstaltungen von den Schulferien abziehen kann. Mit der Streichung von «höchstens» ist gewährleistet, dass nur aus diesem einen Grund die Ferien eingeschränkt werden können, was mit dem Wort «höchstens» offengelassen würde. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
15.2.2023 | Wortmeldung | Art. 29 (Schulferien). Noger-Engeler-Häggenschwil beantragt, Art. 29 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Schulferien betragen gesamthaft 13 Wochen. Sie dürfen ununterbrochen nicht mehr als sechs Wochen dauern.» Mittelschüler und Mittelschülerinnen sind auf Ferienzeiten angewiesen. Diese werden neben der wichtigen Erholung auch zur Prüfungsvorbereitung, für das Leiten von Lagern, zum Erzielen eines kleinen Einkommens oder für Ferienjobs eingesetzt. Uns Grünliberale stört in Art. 29 Abs. 1 das Wort «höchstens». Dieses lässt die Möglichkeit offen, die Ferien insgesamt nach unten anzupassen, was zu einer Mehrbelastung der Schülerinnen und Schüler führen kann. Mit meinem ersten Antrag beabsichtigten wir, eine Mindestanzahl Ferienwochen zu definieren. Nach Gesprächen, die ich nicht in der vorberatenden Kommission führen konnte, passte ich meinen Antrag an. Mit dem angepassten Antrag beantragen wir die Streichung des Worts «höchstens» und somit das Festhalten am geltenden Recht. Dieses definiert in Abs. 1 die Gesamtanzahl der 13 Ferienwochen. Von diesen kann die Rektorin oder der Rektor, wie neu in Abs. 3 vorgesehen, über die gesamte Ausbildungsdauer höchstens acht Wochen für obligatorische besondere Unterrichtsaktivitäten einsetzen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
15.2.2023 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
15.2.2023 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage des Geschäfts 22.22.27 «XV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz (Flexibilisierung der Schulferien)» fest. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |