Geschäft: Berichterstattung 2022 über den kantonalen Richtplan
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.22.07 |
Titel | Berichterstattung 2022 über den kantonalen Richtplan |
Art | KR Bericht |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 14.10.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 22.3.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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12.1.2023 | Gremium | Beteiligung - 40.22.07 voKo Berichterstattung 2022 über den kantonalen Richtplan | 6.5.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme der Berichterstattung 2022 über den kantonalen Richtplan fest. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Abschnitt 6.2 (Anpassung der Modelle oder der Parameter derzeit nicht angezeigt). Gmür-Bütschwil-Ganterschwil: Ich möchte nochmals betonen, was Müller-Lichtensteig bereits erwähnt hat: Es gibt im Toggenburg eine sehr positive Entwicklung. Die Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartementes hat das auch bestätigt, was erfreulich ist. Ebenfalls richtig ist, dass es im Toggenburg Baulandüberkapazitäten gibt. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass es diesbezüglich Unterschiede zwischen den Gemeinden gibt. Es gibt Gemeinden, die haben ihre Baulandreserven praktisch ausgeschöpft. Dort wird mit dem Faktor von 0,5 Prozent in Zukunft kaum eine Entwicklung möglich sein, wenn dieser nicht angepasst wird. Weiter sind die Gemeinden selbstverständlich daran, diese Überkapazitäten durch die Überarbeitung ihrer Zonenpläne zu eliminieren und abzubauen. Dies muss in der künftigen Betrachtung oder bei einer künftigen Überarbeitung des Richtplans auch berücksichtigt werden. Spätestens dann ist der Zeitpunkt gekommen, diesen Faktor von 0,5 Prozent für das Toggenburg massiv anzuheben. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Schulthess-Grabs, Kommissionspräsidentin: Ich sitze zum ersten Mal als Kommissionspräsidentin auf diesem Stuhl und möchte mich bei Louis-Nesslau und Freund-Eichberg entschuldigen, dass ich sie genannt habe. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Abschnitt 5 (Zielcontrolling [Soll-Ist-Vergleich]). Freund-Eichberg legt seine Interessen als Präsident der IG Wald und Holz des Kantonsrates und Landwirt offen. Als Landwirt ist es mir ein Anliegen, in diesem Geschäft genau hinzusehen. Aus welchem Grund ich von der Kommissionspräsidentin persönlich erwähnt wurde, muss diese selber wissen. Ich zitiere den Leitsatz 4 des Zielcontrollings: «Der Kanton St.Gallen bewahrt und fördert die Qualität von Natur- und Kulturlandschaften sowie deren verbesserte Vernetzung.» Diese Entwicklung und Beurteilung ist nicht ganz richtig und unvollständig. Während der Wald als gut bis sehr gut betrachtet wird, nur, weil die geforderten Hektaren von Waldreservaten erfüllt werden, aber keine Angaben über die Artenvielfalt und Qualitätsinformationen vorhanden sind, ist die Regierung zufrieden. Hingegen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes wird die Artenvielfalt bemängelt, weil wenige Daten vorhanden sind. Das ist nicht richtig. Das Bau- und Umweltdepartement hat uns die nötigen Daten vom Landwirtschaftsamt beschafft. In diesen Daten werden enorme Leistungen der Landwirtschaft aufgezeigt. Wir stellten fest, dass in den letzten 30 Jahren die Steigerung der Hektaren mit ökologischen Leistungen und auch die Qualität verbessert werden konnten. Dass die Flächen der Biobetriebe nur leicht angestiegen sind, ist kein Indikator, dass die Artenvielfalt verbessert werden konnte. Denn es stellen viele andere Betriebe, u.a. mit integrierten Produktionen, mehr Flächen für die Artenvielfalt zur Verfügung. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf den Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Regierungsrätin Hartmann: Der Richtplan ist nicht das Allerheilmittel bzw. das einzige Instrument, um auch wirtschaftliche Probleme zu lösen. Er ist eine wichtige Grundlage für all die Themen, die Sie aufgegriffen haben. Nach Art. 4 Abs. 3 PBG legt die Regierung dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht über die Zielerreichung sowie die räumliche Entwicklung und die Umsetzung des Richtplans vor. Es ist ein Rückblick und kein Ausblick. Ich werde noch darauf zurückkommen, dass wir diesbezüglich Anpassungen machen werden, obwohl uns das PBG das so nicht vorschreibt. Der vorliegende Bericht ist zum ersten Mal in dieser Ausführung vorliegend und in diesem Sinn ein Pilot. Es ist, wie das PBG vorschreibt, eine Bestandesaufnahme. Wir haben in der konstruktiven Diskussion in der vorberatenden Kommission feststellen müssen, dass dies offensichtlich nicht ganz klar war. Wir werden uns überlegen, wie wir den Wünschen der vorberatenden Kommission oder wie sie in der Eintretensdiskussion erwähnt wurden, bei der nächsten Berichterstattung hinsichtlich eines Ausblicks entsprechen können. Wir mussten feststellen, dass der Bericht wohl zu technisch und für einige nicht allzu leserlich rübergekommen ist. Da werden wir uns verbessern. Es war uns sehr wichtig zu erfahren, ob dieser Bericht materiell jene Themen beinhaltet, die der Kantonsrat bzw. die vorberatende Kommission diskutieren möchte. Darum war die vertiefte Auseinandersetzung in der vorberatenden Kommission für uns sehr wertvoll. Der Bericht kann lediglich zur Kenntnis genommen und nicht abgeändert werden. Dieses Vorgehen müssen wir entsprechend anpassen. Bei der nächsten Berichterstattung werden wir den Richtplan in einer ersten Lesung durch die Regierung absegnen lassen, dann die Sitzungen der vorberatenden Kommission durchführen und anschliessend in der Regierung die zweite Lesung durchführen. So können wir Änderungswünsche in der vorberatenden Kommission diskutieren und falls möglich aufnehmen. Den Bericht werden wir erst anschliessend an den Bund senden. Zum Metropolitanraum Bodensee bzw. zum Raumkonzept: Die Grundlage für den Metropolitanraum Bodensee ist das Raumkonzept. Dieses wird auf eidgenössischer Ebene überarbeitet. Es wird dafür eine dreigliedrige Arbeitsgruppe eingesetzt. Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen, Bund, Stadt und Gemeinden haben die Überarbeitung zusammen mit externen Büros an die Hand genommen. Wesentliche neue Aspekte sind die Einordnung der Schweiz in Europa und die Klimaanpassung. Ein erster Entwurf sollte bald vorliegen. Danach werden Workshops durchgeführt, in denen man sich einbringen kann. Wir waren der Meinung, dass es zu spät wäre, wenn wir als Kanton erst dann agieren würden. Aus diesem Grund nimmt Patrick Ruggli, Leiter Amt für öffentlichen Verkehr, in der dreigliedrigen Arbeitsgruppe als Vertreter der Planungs-, Bau- und Umweltdirektorenkonferenz Einsitz. Er war neben Ralph Etter, Leiter AREG, bei der Ausarbeitung des Argumentariums Metropolitanraum Bodensee beteiligt. Diese Synergien gilt es zu nutzen. Das ist die Ebene der Fachpersonen. Weiter gibt es die Ebene der politischen Vertretenden. In diesem Jahr habe ich den Sitz von Landeshauptmann Stefan Müller übernommen, der bisher in der dreigliedrigen Kommission Einsitz nahm. Ich bin jetzt selbst Mitglied dieses Gremiums, und auch dort werden wir dieses Raumkonzept diskutieren. Sie sehen, unser Kanton unternimmt auf der fachlichen und politischen Ebene alles, damit wir unseren Metropolitanraum Bodensee neu bzw. besser positionieren können. Mehr können wir nicht tun. Wir stehen dazu auch im Kontakt mit unseren Bundesparlamentsmitgliedern in Bern. Zum Schluss greife ich noch das Thema Anpassung der Modelle oder Parameter bzw. die gleiche Berücksichtigung des Toggenburg mit den anderen Regionen auf. Es war klar, dass es gewisse Abweichungen zwischen den Bevölkerungsszenarien und der Bevölkerungsentwicklung gibt. In den meisten Regionen verlief es ziemlich genau im Bereich der Referenzszenarien der kantonalen Fachstelle für Statistik, die im Volkswirtschaftsdepartement angesiedelt ist. In der Region St.Gallen verlief die Entwicklung hingegen deutlich weniger steil als in den Szenarien angenommen. Wir sind erfreut darüber, dass die Bevölkerung der Region Toggenburg stärker gewachsen ist als in anderen Regionen des Kantons. Die Umfahrungen sind selbstverständlich auch ein Grund dafür. Es gilt jedoch auch festzuhalten, dass in Bezug auf die Bauzonendimensionierung und die Siedlungsgebietsdimensionierung diese Entwicklung im Toggenburg nicht kritisch ist, da das Toggenburg noch über sehr grosse Kapazitätsreserven verfügt. Es sind auch die meisten Gemeinden in dieser Region, die noch auszonen müssen. Gesamtkantonal liegen die Abweichungen zwischen der realen Bevölkerungsentwicklung und den Bevölkerungsszenarien in einem geringen Bereich. Mit Blick auf die kommenden Jahre sind die getroffenen Annahmen für den Richtplan weiterhin zutreffend. Sie sind zwar etwas tiefer als die neuen Referenzszenarien, aber immer noch höher als die Werte der Fortschreibung der Entwicklung der letzten Jahre. Bei den rechtskräftigen Bauzonen sind noch erhebliche Reserven vorhanden: auf unüberbauten Grundstücken in den Wohn- und Mischzonen rund 670 Hektaren und beim gemäss Richtplan noch zusätzlich ausscheidbaren Siedlungsgebiet 327 Hektaren. Das ergibt zusammen rund 1'000 Hektaren. Beim gegenwärtigen Wachstum der Bevölkerungszahl würde das für unseren Kanton für die nächsten 20 bis 25 Jahre ausreichen. Im AREG und in der Regierung beobachten wir selbstverständlich diese Entwicklung. Wenn es nötig wird, werden wir das Szenario im Richtplan entsprechend anpassen. Wir haben noch genügend Spielräume, um die Abweichung zwischen Realität und Szenarien aufzufangen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig legt seine Interessen als Stadtpräsident von Lichtensteig offen. In diesem Geschäft fällt mir etwas auf und ich möchte eine Botschaft an die Regierung richten: Die Ungleichbehandlung des Toggenburgs mit den üblichen Regionen im Kanton muss aufhören. Dabei geht es um die Gewichtung der Entwicklungsfaktoren. Dem Toggenburg wird eine Entwicklung von 0,5 Prozent zugestanden, allen übrigen Regionen wird eine Gewichtung von über 1,2 Prozent zugestanden. Das finde ich für unsere Region und für unsere Entwicklung nicht gerecht. Es widerspricht den Absichten der Region und des Kantons, die Disparitäten zwischen den Regionen zu reduzieren. Der Kanton hat ins Toggenburg investiert. Er realisierte Umfahrungen in Bütschwil und Wattwil, bewilligte das Klanghaus, verabschiedete den Bildungscampus und genehmigte viele weitere Projekte auch im ÖV-Bereich. Das blieb nicht ohne Folgen. Das führte dazu, dass sich das Toggenburg in den letzten Jahren sehr stark entwickelt hat, von diesen Projekten profitieren und die Dynamik aufnehmen konnte. Jetzt muss die Raumplanung folgen und die Stellschrauben müssen gestellt werden. Denn die mit den 0,5 Prozent gestellten Faktoren laufen den anderen Absichten zuwider. D.h. der Graben zwischen dem Toggenburg und den anderen Regionen geht auf, wenn nicht alle Regionen gleich behandelt werden. Ich lade die Regierung ein, diese Benachteiligung zu beheben, und bin dankbar für die Voten von verschiedenen Fraktionen in diese Richtung. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Wüst-Oberriet (im Namen der Wirtschaftsgruppe): Auf den Bericht ist einzutreten. Für uns ist es wichtig, dass sich der Kanton klar zum priorisierten Metropolitanraum Bodensee bekennen muss. Der Metropolitanraum ist länderübergreifend wichtig und eine entscheidende Stellschraube für die Verteilung von Geldern zur Verbesserung der Infrastruktur. Insgesamt umfasst der Metropolitanraum rund 57'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Eine absolute Notwendigkeit sehen wir darin, die Erreichbarkeit auf Schiene und Strasse zu verbessern. Ohne einen guten und staufreien Gütertransport kann die Wirtschaft nicht funktionieren. Das Projekt der Engpassbeseitigung in der Ostschweiz ist daher für uns sehr elementar. Weiter stellen wir uns die Frage, wie und ob die Regierung bereit ist, das Thema der Überdeckung des Bahnhofs St.Fiden und die Schaffung eines weiteren städtebaulichen Entwicklungsareals zu fördern. Die Aussage bezüglich Alternativen für die räumliche Verteilung des Wachstums im Raumkonzept Schweiz finden wir sehr unbefriedigend. Das ist aber nicht verwunderlich, da das Raumkonzept Schweiz ohne die Beteiligung unseres Kantons erstellt wurde. Diesbezüglich stellen wir uns die Frage, ob der Begriff der Urbanität neu gedacht werden sollte. Urbane Verhältnisse finden wir bereits in Bregenz, St.Gallen, Heerbrugg, Dornbirn oder Buchs. Ein weiterer und wichtiger Punkt für uns ist die aktive Bodenpolitik. Diese soll die Festlegung und das Zurverfügungstellen von genügend Siedlungsflächen sicherstellen. Zu fordern ist aber auch die Leistung der Wirtschaftsförderung, die frühzeitig den Bedarf für Arbeits- und Wohnräume eruieren und feststellen müsste. Es muss sichergestellt werden, dass dort, wo mögliche Erschliessungen auf Vorrat gemacht werden, diese Flächen auch für die entsprechende Entwicklung zur Verfügung stehen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Rossi-Sevelen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Die SVP-Fraktion liebäugelte zu Beginn der Beratung mit einer Rückweisung des Berichts, da er aus unserer Sicht diverse Mängel aufweist und Tendenzen festigt, die in die falsche Richtung laufen. Der Richtplan an sich orientiert sich im Grossen und Ganzen an der Bevölkerungszahl und deren Wachstum. Ob das Wachstum des Kantons und der Schweiz der letzten fünf bis zehn Jahre richtig vorhergesehen wurde, wagen wir zu bezweifeln. Die Bevölkerungszahl der Schweiz rast noch in diesem Jahr Richtung 9 Mio. und die 10 Mio. sind bereits in Aussicht. Eine der spannenderen Erkenntnisse aus dem Bericht ist der Fakt, dass sich offenbar die Bevölkerung nicht an solche Pläne der Verwaltung und Regierung hält. So wuchsen die Regionen Toggenburg und Bodensee entgegengesetzt zum Richtplan. Das Toggenburg verbuchte einen Zuwachs und die Bodenseeregion im Gegenzug eine Abwanderung. Mit Sorge beobachten wir den eingeschlagenen Weg, dass Zonenpläne und ihnen gleichgestellte Instrumente nur noch auf den öV und das Velo abgestützt werden. Der MIV wird durchs Band schlechtergestellt. Dörfer des Kantons werden unter die Käseglocke von Stadt-St.Galler-Verhältnisse gesteckt. Wer auf dem Land lebt, wohnt und arbeitet, kann nicht auf einen 10-Minuten-Takt des öV zählen. Neben der Möglichkeit zur flexiblen Wahl des Verkehrsmittels wünschen wir uns, dass es den Gemeinden ermöglicht wird, flexibel auf ihre Bedürfnisse von Gewerbe und Bevölkerung einzugehen. Es kann aus unserer Sicht nicht sein, dass der örtliche Schreiner, der sich vergrössern kann, muss oder darf, erst zwei Gemeinden weiter mögliche Plätze findet und bewilligt bekommt. Diesbezüglich fordern wir mehr Flexibilität. Das ist der erste Bericht, den wir so behandeln. Wir können nur Ja oder Ja sagen, da der Bericht bereits auf dem Tisch des Bundesrates liegt. Obwohl die Regierung die Hoheit über den kantonalen Richtplan hat, wäre es im Sinn einer kooperativen Zusammenarbeit richtig und wichtig, so ein essenzielles Instrument im Vorfeld mit dem Kantonsrat abzustimmen. Im Zusammenhang mit dem Votum der Kommissionspräsidentin mussten wir erfahren, dass es offenbar neu üblich ist, dass die Namen meiner Fraktionskollegen erwähnt werden, die in der vorberatenden Kommission einen Antrag gestellt haben. Ich bin der Meinung, dass damit das Kommissionsgeheimnis geritzt wird. Wir bitten Sie, das in Zukunft zu unterlassen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Mit dieser Vorlage haben wir eine neue Situation: Dem Kantonsrat wird Rechenschaft über die Umsetzung des Richtplans abgelegt. Das finden wir gut. Wir sind für einen sorgfältigen und nachhaltigen Umgang mit der Raumplanung. Wir attestieren dem Amt für Raumentwicklung mit dieser Vorlage ein abgewogenes Vorgehen und eine Sorgfalt, die wir in dieser Form unterstützen. Natürlich würden wir in Einzelfällen sehr gerne mehr tun, damit nicht laufend noch mehr Wiesen, Äcker und Felder überbaut werden. Wir akzeptieren, dass wir im Rahmen dieser Vorlage nicht in der Lage sind, etwas Neues einzubringen. Ich ersuche auch die anderen Fraktionen, in der weiteren Diskussion das zu beachten. Der Bericht liegt vor und wir können nur eintreten oder nicht. Änderungsvorschläge sind fehl am Platz. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Hauser-Sargans (im Namen der SP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Gemeinderat von Sargans. Insgesamt ermöglicht der Bericht einen sehr guten Überblick über die vielfältigen Aktivitäten, das Erreichte und die «To-do's» im Zusammenhang mit dem kantonalen Richtplan. Die Überarbeitung des Richtplans ist eine vielschichtige und aufwendige Arbeit. Kaum ist sie abgeschlossen, stehen die nächsten Überarbeitungen und Anpassungen an. Die allermeisten in Aussicht gestellten Massnahmen, Umsetzungen und Anpassungen sind sinnvoll und verhältnismässig. Ich gehe bereits in der Eintretensdiskussion auf für uns wichtige Aspekte des Berichts ein. Die einleitenden Kapitel der Ausgangslage und zur Raumbeobachtung führen verständlich in die Thematik ein. Dabei helfen die verschiedenen Grafiken, auch wenn die vielen Abkürzungen, Verweise und Links zuweilen ein Verdichtungsausmass darstellen, dem nicht mehr einfach gefolgt werden kann. Der vom Bundesrat genehmigte Gesamtumfang des Siedlungsgebiets von etwas mehr als 16'000 Hektaren ermöglicht für die kommenden Jahre ausreichende Reserven, auch angesichts der anzunehmenden Bevölkerungsentwicklung. Die Frage, ob die Reserven von etwas mehr als 1'300 Hektaren um das Jahr 2050 zu Neige gehen oder ob diese Entwicklung mit einer schon vorher zu startenden Verstärkung der inneren Verdichtung zu beantworten ist, sollte gründlich angegangen werden. Denn der Hunger nach Bauland wird nicht vollkommen verschwinden. Der Anteil an versiegelten Flächen hat innerhalb von zehn Jahren um rund ein Dreizehntel zugenommen. Das muss gut im Auge behalten werden. Innere Verdichtung sollte diesen Prozess verlangsamen. Vorgaben zur Verhinderung von Versiegelung sind eine sehr wichtige Massnahme zum Schutz von Grünflächen. Dass im Rahmen der kantonalen Biodiversitätsstrategie der Zustand sämtlicher Naturschutzgebiete von nationaler und regionaler Bedeutung erhoben wurde, ist erfreulich. Das gilt auch für die dadurch entstandene Grundlage für gezielte Aufwertungsmassnahmen. Dies ist dringend nötig, ist doch in den letzten Jahrzehnten der Bestand verschiedener Indikatorarten, wie z.B. bei den Vogelarten Kiebitz, Braunkehlchen, Schafstelze oder Feldlerche, massiv gesunken. Das gilt noch deutlicher für die Fischbestände. Z.B. haben sich im Alpenrhein die Fischarten von 30 auf fünf und die Menge an Fischen pro Hektare von rund 250 auf dreieinhalb reduziert – ein schlicht dramatisches Arten- und Massensterben. Den Interessenkonflikten zwischen energiewirtschaftlicher Nutzung mit Schwallbetrieb, der massiven Kanalisierung zu Schutz- und Meliorationszwecken, der Nutzung als Naherholungs- und Freizeitgebiet und der fischökologischen Qualität sind im Rahmen einer gerechten Gesamtschau und nachhaltiger Ökologie brauchbarere Lösungen zuzuführen. Biodiversität und Raumplanung stehen in einem engen Zusammenhang. Aufgrund der teilweise stark fehlenden Daten im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes ist es angezeigt, diesbezügliche Indikatorenlisten zu erarbeiten und ein griffiges Monitoring aufzubauen, z.B. mit Hilfe systematischer Kartierungen. Dabei ist nicht nur aufzulisten, welche Gebiete z.B. Waldreservate, Altholzinseln, Moorgebiete usw. es in welchem Umfang gibt, sondern auch, ob dort die erwartete Vitalisierung oder Revitalisierung im Bereich von Flora und Fauna eintritt. Eine Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie am gesamten Stromverbrauch – im Moment rund ein Viertel – hat verschiedene räumliche Konsequenzen, insbesondere wenn es um raumgreifende Energieträger geht, wie grosse Solaranlagen, Windturbinen, aber auch um die Interessenkonflikte bei der Nutzung von Wasserkraft. Hier sind Ziele zu präzisieren und Lösungen für die absehbaren Konflikte zu suchen, auch angesichts des sich zuspitzenden Klimawandels und der gleichzeitig aktuell drohenden Energiekrise. Bei den Indikatoren und Zielvorgaben im Bereich des Langsamverkehrs (Begegnungszonen, Tempo 30) sollte der aktuellen Entwicklung und den Bedürfnissen von Kommunen mit höherer Verkehrsbelastung mehr Rechnung getragen werden. Bei den Indikatoren im Bereich der Mobilität ist nicht nur der Anteil des mobilisierten Individualverkehrs zu erfassen, sondern auch das Ausmass von dessen Elektrifizierung. In der laufenden Anpassung des Siedlungsgebiets auf Basis revidierter Ortsplanungen spielen die Schutzkategorien bis hin zum Strukturschutz bei der Ermöglichung und noch mehr der Verhinderung innerer Verdichtung eine wichtige Rolle. Sowohl die Verhinderung der inneren Verdichtung durch zu viel Ortsbildschutz als auch die zu hohe Gewichtung denkmalschützerischer Anliegen im Vergleich zu häuslicher Energiegewinnung sind zu überdenken, um eine optimale Raumnutzung zu ermöglichen. Fotovoltaikanlagen sollten vermehrt ermöglicht werden, auch auf geschützten Gebäuden. Diesbezüglich gibt es viel Potenzial. Zuletzt weisen wir darauf hin, dass die konstatierte Ergebnislosigkeit der Abklärungen nach Standplätzen für Fahrende doch eher peinlich ist. Diesem Anliegen ist unbedingt besser Nachachtung zu verschaffen. Es darf nicht sein, dass sich der Kanton in dieser Frage einfach mit der Abwehrhaltung der Gemeinden abfindet. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf den Bericht ist einzutreten. Es handelt sich um die erste Berichterstattung seit Vollzugsbeginn des PBG. Der Bericht beschreibt u.a. die vorgenommenen Anpassungen am Richtplan während der letzten vier Jahre, wie etwa die Überarbeitung des Richtplankapitels Mobilität auf Basis der Gesamtverkehrsstrategie, die Weiterentwicklung und Umsetzung der Richtplanbeschlüsse oder diverse neue Grundlagenarbeiten. Bereits in der Zusammenfassung wird hervorgehoben, dass das Ziel, 65 Prozent des Bevölkerungswachstums in die urbanen Verdichtungsräume zu lenken, noch nicht erreicht wurde. Ansonsten könne jedoch festgehalten werden, dass die strategischen und konzeptionellen Zielsetzungen in weiten Teilen erreicht worden seien oder zumindest die Entwicklung in die beabsichtigte Richtung verlaufe. Wir ziehen kein komplett abweichendes Fazit, denn wir sehen in gewissen Teilbereichen ebenfalls positive Entwicklungen. So fand z.B. die Siedlungsentwicklung v.a. gegen innen statt. Die Anzahl der Beschäftigten ist im Kanton in den letzten Jahren prozentual stärker gewachsen als die Bevölkerungszahl, und es wurden vergleichsweise rasch zusätzliche Waldflächen als Waldreservate gesichert. Auch die kantonale Windenergieplanung, die nun Eignungsgebiete ermittelt und räumlich bezeichnet, begrüssen wir. Dennoch können wir das positive Fazit der Verfassenden nicht gänzlich teilen. Im Zielcontrolling sind alle Ampeln auf Grün oder zumindest auf Gelb, obwohl sich diverse Erkenntnisse finden, die uns allen Sorgen bereiten sollten. Der Lebensraumverlust, die zunehmende Fragmentierung oder Zerschneidung der Lebensräume und der Artenrückgang sind weiterhin im Gang. Die neuesten Zahlen der Arealstatistik zeigen einen leicht abgeschwächten, aber dennoch weiter fortschreitenden Verlust an Kulturland. Das Bevölkerungswachstum konnte nicht gemäss Zieldefinition in den urbanen Verdichtungsräumen stattfinden. Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch im Kanton liegt erst bei rund 20 bis 25 Prozent. Das Auto ist weiterhin das mit Abstand wichtigste Verkehrsmittel. Angesichts der grossen Umweltprobleme unserer Zeit – und ich betone diese Probleme gefühlt jede Session mehrfach – müssen wir unsere Anstrengungen ganzheitlich und massiv erhöhen, und dies offensichtlich und selbstverständlich auch in der Raumplanung. Der unverminderte Rückgang der Artenvielfalt wird zwar bestätigt, konkrete Massnahmen, dem entgegenzuwirken, fehlen aber trotzdem. Der Richtplan ist, wie es der Name sagt, nur ein Plan, und trotzdem würden wir uns wünschen, dass in der Botschaft zumindest Hinweise gemacht werden, wie man die teilweise fehlende oder zu langsame Entwicklung in verschiedenen Bereichen beschleunigen könnte. Die vorliegende Botschaft könnte einen Anstoss geben, denn alleine mit Plänen werden wir die vorgegebenen Ziele definitiv nicht erreichen. Unter diesem Gesichtspunkt erachten wir die Botschaft zum Richtplan als vergebene Chance, wichtige Impulse für die zukünftige Entwicklung unseres Kantons zu setzen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Dürr-Widnau (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Mit dem Bericht haben wir sehr viele Informationen erhalten und konnten uns einen Überblick verschaffen. Der erstmalige Bericht war für die Regierung und die vorberatende Kommission ein sogenannter Pilot und ein Herantasten. Für die Mitte-EVP-Fraktion war es sehr wichtig, dass die vorberatende Kommission diesen Bericht kritisch prüft und Aussagen tätigt, in welche Tiefe und Breite sie diesen Bericht in Zukunft wünscht. Die Zielerreichung, die räumliche Entwicklung und die Umsetzung des Richtplans sind vom Gesetz vorgegeben. Unsere Erwartungshaltung an den nächsten Bericht ist klar: Wir erwarten, dass dieser vom Kantonsrat beraten wird, bevor dieser an den Bundesrat zur Genehmigung übermittelt wird. So besteht die Gewähr, dass vom Kantonsrat noch Anpassungen am Bericht vorgenommen werden können. Die Themenfelder im Richtplan sind sehr vielfältig, komplex und weisen einen hohen Abstimmungsbedarf auf. Nach unserer Auffassung fehlen bei diversen Fragestellungen die Begründungen, z.B. werden Ziele definiert, und man geht davon aus, dass diese soweit in Ordnung sind. Wir hätten diese Ziele gerne begründet gehabt und zusätzlich eine Auflistung von möglichen Alternativen. Die vorberatende Kommission hat mit einem Fragebogen die richtigen Fragen gestellt. Diese Zusatzinformationen haben die Regierung und das Bau- und Umweltdepartement sehr gut beantwortet und waren für die Beurteilung des Berichts in der vorberatenden Kommission sehr wichtig. Wir unterstützen die Haltung der vorberatenden Kommission, in folgenden Themen aktiv zu werden: den Metropolitanraum Bodensee zu realisieren und diese Forderung beim Bund zu platzieren; die Erreichbarkeit auf Schiene und Strassen zu verbessern, um der Wachstumsschwäche entgegenzuwirken – die Achse Wil–St.Gallen ist negativ, obwohl dort das Wachstum erzielt werden sollte –; das Angebot an der Siedlungsfläche zu verbessern, da geeignete Flächen oft nicht so schnell zur Verfügung stehen, wie die Wirtschaft sie benötigen würde. Wir erwarten konkrete Massnahmen und Zielsetzungen, insbesondere auch im Rahmen der Standortförderung, und dort sollte auch eine Botschaft kommen. Kritisch beurteilen wir die Haltung der Regierung, keine Anpassungen der Modelle oder Parameter bei der Bevölkerungsentwicklung und/oder der räumlichen Verteilung vorzunehmen. Auf die Gewichtung der regionalen Dynamik in den Regionen muss unbedingt ein Auge geworfen werden. Wir erwarten, dass diese Stellschraube rasch genutzt wird, um den tatsächlichen Entwicklungen in den Regionen Rechnung zu tragen. Nach dem Bericht hätten wir bereits die Möglichkeit, das Referenzszenario 2020 des Bundesamtes für Statistik wechseln zu können. Fazit: Wir erwarten von der Regierung, dass bei der nächsten Überprüfung im Jahr 2025 diesen Punkten Rechnung getragen und wird bei Bedarf Anpassungen der Modelle vorgenommen werden. Im Nachgang der Kommissionssitzung wurden im April 2023 die Bevölkerungszahlen des Kantons für das Jahr 2022 publiziert. Wir hatten den höchsten Zuwachs seit 30 Jahren. Das ist ein Signal, dass wahrscheinlich bei den Parametern nachjustiert werden muss. Wir werden uns erlauben, zum richtigen Zeitpunkt mittels parlamentarische Vorstösse dieser Erwartung Nachdruck zu verleihen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Stadtrat von Wil. Seit Vollzugsbeginn des PBG wird der Kantonsrat mit dem vorliegenden Bericht erstmals über die Zielerreichung, die räumliche Entwicklung und die Umsetzung des kantonalen Richtplans informiert. In der Februarsession 2022 beauftragte der Kantonsrat die Regierung mit der Bearbeitung des Berichts 40.21.02 «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen», die kantonalen Prognosen des Bevölkerungswachstums zu überprüfen und den raumplanerischen Spielraum gegebenenfalls zu erhöhen. Der Bericht zeigt die Komplexität des Richtplans und des grossen Abstimmungsbedarfs gut auf. In der tabellarischen Übersicht wird der Umsetzungsstand der Beschlüsse gut aufgezeigt. Viele Beschlüsse konnten bereits erledigt werden oder sind in Bearbeitung. Ebenfalls zeigt das Zielcontrolling, dass die Ziele erst teilweise erreicht worden sind und noch Handlungsbedarf besteht. So konnte z.B. das festgelegte Ziel von wenigstens 65 Prozent des gesamten Bevölkerungswachstums in den urbanen Verdichtungsräumen nicht erreicht werden. Entgegen dem Ziel fand das Wachstum im Raumtyp «Landschaft mit kompakten Siedlungen» statt. Die Achse St.Gallen–Wil, die für das Wachstum im Kanton priorisiert wird, weist eine negative Entwicklung auf. Das Wachstum fand in anderen Gebieten, z.B. in den Regionen Sarganserland, Werdenberg, Zürichsee und Toggenburg statt. Die FDP-Fraktion vermisst im vorliegenden Bericht eine Aussage, warum das so ist und wie ein möglicher Handlungsbedarf aussehen könnte. In der Beantwortung der Fragen der vorberatenden Kommission erhielten wir dazu Antworten. Eine Erklärung war, dass die Realisierung von Wohnbauten im ländlichen Raum schneller erfolgen kann als an städtischen Lagen. Dort gestalten sich Arealentwicklungsprozesse aus rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Sicht komplexer und benötigen viel Zeit. Die FDP weist darauf hin, dass es dringend beschleunigte Prozesse braucht, damit Arealentwicklungen innert nützlicher Frist realisiert werden können. Für das Wachstum ist auch eine gute Erschliessung zentral. Daher weisen wir ein weiteres Mal auf die Dringlichkeit der zwingenden Engpassbeseitigung in der Ostschweiz und im Raum St.Gallen hin. Weiter wird im Bericht festgehalten, dass in den Jahren 2005 bis 2020 die ständige Wohnbevölkerung um rund 55'000 Einwohner zunahm. Mit einem Wachstum von rund 13 Prozent ist das Bevölkerungswachstum im Kanton tiefer als der Schweizer Durchschnitt. Warum das so ist, bleibt im Bericht leider unbeantwortet. Es wird damit gerechnet, dass die Siedlungsflächenreserven im Kanton noch für wenigstens 5 bis 13 Jahre reichen. Es bestehen aber grosse regionale Unterschiede. Die Regionen St.Gallen und Wil, in denen das Wachstum stattfinden sollte, verfügen nur noch über wenig Siedlungsreserven. Sind die Reserven in den richtigen Regionen vorhanden? Auch dazu findet sich im Bericht leider keine Aussage. Grundsätzlich enthält der Bericht sehr viele Daten und Statistiken. Der FDP-Fraktion fehlen aber die Begründungen, die daraus gezogenen Schlussfolgerungen und der Handlungsbedarf. Wir hätten uns «mehr Fleisch am Knochen» gewünscht. Uns fehlt z.B. der Hinweis auf die Bedeutung und Wichtigkeit des Metropolitanraums Bodensee für den Kanton und das Aufzeigen der diesbezüglichen Tätigkeiten der Regierung. Ebenfalls zeigt der Bericht nicht auf, wie nach der Ablehnung des Sonderkredits für die Arealentwicklung Wil West die Förderung und Bereitstellung von ausreichenden Arbeitszonenreserven sichergestellt werden. Für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons ist es von zentraler Bedeutung, dass eine grosse Fläche auf Vorrat eingezont und so weit erschlossen ist, dass bei Anfragen kurzfristig Arbeitsplätze geschaffen werden können. Wir können nicht erst bei Anfragen von Unternehmen mit der Planung beginnen. Wie die aktuelle Energiekrise zeigt, ist die Produktion von erneuerbarer Energie in Zukunft von grosser Bedeutung. Im vorliegenden Bericht wird nur von Eignungsgebieten für Windenergie gesprochen. Wie und wo können Flächen für die zusätzliche Gewinnung erneuerbarer Energie, z.B. Wasserkraft, bereitgestellt werden? Die FDP-Fraktion erachtet den Bericht 2022 über den kantonalen Richtplan als zu wenig aussagekräftig, und politische Aussagen fehlen gänzlich. Wir fordern die Regierung auf, die Anregungen und Fragen der vorberatenden Kommission im nächsten Bericht über den kantonalen Richtplan in vier Jahren aufzunehmen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Schulthess-Grabs, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf den Bericht einzutreten. Die vorberatende Kommission beriet die Vorlage 40.22.07 «Berichterstattung 2022 über den kantonalen Richtplan» am 12. Januar 2023. Neben der vollzählig anwesenden Kommission haben als Vertreter des Bau- und Umweltdepartementes Regierungsrätin Susanne Hartmann, Ralph Etter, Leiter Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG), und Martin Schmid, Leiter kantonale Planung AREG, an der Sitzung teilgenommen. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Simona Risi und ihre Stellvertreterin, Johanna Bengtson, wahrgenommen. Anstelle von Güntzel-St.Gallen nahm Louis-Nesslau teil. Nach Art. 4 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) legt die Regierung dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht über die Zielerreichung, die räumliche Entwicklung und die Umsetzung des Richtplans vor. Seit Vollzugsbeginn des PBG erfolgt erstmals eine Berichterstattung über den kantonalen Richtplan an den Kantonsrat. Der Kantonsrat hat in der Februarsession 2022 die Regierung in Zusammenhang mit der Beratung des Berichts 40.21.02 «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen» beauftragt, im Richtplan die kantonalen Prognosen des Bevölkerungswachstums zu überprüfen und den raumplanerischen Spielraum gegebenenfalls zu erhöhen. Im vorliegenden Bericht wurde dieser Auftrag aufgenommen und behandelt. Art. 9 Abs. 1 der Raumplanungsverordnung (SR 700.1; abgekürzt RPV) verlangt, dass die Kantone das Bundesamt für Raumentwicklung wenigstens alle vier Jahre über den Stand der Richtplanung, deren Umsetzung und über wesentliche Änderungen der Grundlagen orientiert. Seit der Genehmigung des Richtplans durch den Bundesrat am 1. November 2017 sind rund vier Jahre vergangen. Die Berichterstattung an den Kantonsrat wird deshalb auch für die Orientierung des Bundes genutzt. In den letzten vier Jahren wurden diverse Anpassungen am Richtplan vorgenommen. Die tatsächliche räumliche Entwicklung der letzten vier Jahre wird anhand der Leitsätze des kantonalen Raumkonzepts sowie ausgewählter Indikatoren beurteilt. Festzustellen ist, dass in den letzten zehn Jahren sowohl die Bevölkerungs- wie auch die Beschäftigungszahlen zugenommen haben. Das Verhältnis zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Beschäftigten veränderte sich dabei zugunsten der Beschäftigten. Eine Beurteilung in der nächsten Berichtsperiode im Jahr 2026 dürfte Klarheit darüber schaffen, ob Anpassungen des Raumkonzepts und der Richtplanbeschlüsse erforderlich sein werden. Eine Überprüfung des kantonalen Raumkonzepts dürfte zudem auch aufgrund des dannzumal überarbeiteten «Raumkonzepts Schweiz» angezeigt sein. Der vorliegende Bericht umfasst einerseits die Entwicklung und die räumliche Verteilung von Bevölkerung und Beschäftigten sowie Siedlungsgebiete, Bauzonen, versiegelte Flächen in urbanen verdichteten Gebieten, Fruchtfolgeflächen, Schutzgebiete, Energieproduktion sowie Abbaustellen, Deponien, Abwasser und Kehricht. Andererseits werden der Stand der Umsetzung der Richtplanbeschlüsse in den Bereichen Raumentwicklungsstrategie, Siedlung, Natur und Landwirtschaft, Mobilität sowie Versorgung und Entsorgung aufgezeigt und ein Soll-Ist-Vergleich vorgenommen. Nach einer angeregten und kritischen Diskussion am ersten Sitzungstag wurde aufgrund der komplexen Thematik und der umfangreichen Fragestellungen aus der Kommission am 17. März 2023 eine zweite Sitzung einberufen. Die aus der vorberatenden Kommission gestellten Fragen wurden vom Bau- und Umweltdepartement beantwortet und im Vorfeld der zweiten Sitzung in einem schriftlichen Bericht zur Verfügung gestellt. Die zentralen Themen der beiden Sitzungen umfassten insbesondere den geplanten Metropolitanraum Bodensee. Die vorberatende Kommission vertritt die Meinung, entsprechende Forderungen beim Bund zu platzieren, damit der Metropolitanraum realisiert werden kann. Urbane Verdichtungsräume sind aus Sicht der Kommission zur Erschliessung für wachstumsschwache Gebiete in Bezug auf die Erreichbarkeit zunehmend schwierig zu gestalten. Die vorberatende Kommission wünscht sich im Rahmen der Standortförderung von der Regierung eine klare Zielsetzung und konkrete Massnahmen, damit benötigte Siedlungsflächen rasch zur Nutzung freigegeben werden können. In der weiteren Planung und Umsetzung der Gesamtverkehrsstrategie sollen verschiedene Akteure einbezogen werden. Insbesondere in den urbanen Verdichtungsräumen ist ein Miteinander und Nebeneinander der einzelnen Verkehrsträger – öffentlicher Verkehr, Fuss- und Veloverkehr und motorisierter Individualverkehr (MIV) – wichtig. Die zukünftigen Herausforderungen in den Städten und Agglomerationen werden gesamthaft betrachtet und gemeinsam gelöst. Ergänzt um die zahlreichen Informationen des Bau- und Umweltdepartementes, zeigt sich die vorberatende Kommission mit dem Bericht zufrieden. In der weiteren Diskussion beantragten mehrere Kommissionsmitglieder, die schriftlichen Antworten des Bau- und Umweltdepartementes dem Kantonsrat zur Beratung zur Verfügung zu stellen. Die vorberatende Kommission lehnte den Antrag von Louis-Nesslau «Zuleitung der Antworten des Departementes an den Kantonsrat» mit 9:6 Stimmen ab und den Antrag von Freund-Eichberg «Rückkommen auf die Gesamtabstimmung» mit 10:5 Stimmen ab. Sie beantragt dem Kantonsrat mit 15:0 Stimmen, auf den Bericht einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |