Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2022 (II)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 34.22.02 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2022 (II) |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 24.10.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 16.11.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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28.11.2022 | Antrag | Antrag GRÜNE-Fraktion zu L22.2.05 vom 28. November 2022 | |
28.11.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Abschnitt 4 Bst. b vom 28. November 2022 | |
29.11.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu L22.2.05 vom 29. November 2022 | |
28.10.2022 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 18. Oktober 2022 | |
29.11.2022 | Antrag | Antrag Lüthi-St.Gallen / Cavelti Häller-Jonschwil zu L22.2.15 vom 28. November 2022 | |
20.12.2022 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 29. November 2022 | |
14.11.2022 | Antrag | Anträge der Finanzkommission vom 9. November 2022 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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28.10.2022 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
29.11.2022 | Auftrag der Regierung zu Abschnitt 4 Bst. b | 70 | Zustimmung | 30 | Ablehnung | 20 | |
29.11.2022 | Auftrag zu Abschnitt 4 Bst. b | 31 | Antrag SP-Fraktion | 70 | Antrag der Regierung | 19 | |
29.11.2022 | Gesamtabstimmung | 99 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 21 | |
29.11.2022 | Antrag Lüthi-St.Gallen / Cavelti Häller-Jonschwil zu Beitrag L22.2.15 | 30 | Zustimmung | 63 | Ablehnung | 27 | |
29.11.2022 | Beitrag L22.2.05 | 23 | Antrag GRÜNE-Fraktion | 64 | Antrag der Finanzkommission | 33 | |
29.11.2022 | Beitrag L22.2.05 | 50 | Antrag GRÜNE-Fraktion | 38 | Antrag SP-Fraktion | 32 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Regierung zu Abschnitt 4 Bst. b mit 70:30 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der Regierung dem Antrag der SP-Fraktion mit 70:31 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass für die Ukraine-Hilfe 500'000 Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung gestellt werden. Wir bedanken uns dafür. Das ist nicht gerade viel und liegt weit unter dem Betrag, den die Regierung in ihrem Gesetzesentwurf vorgesehen hat, aber immerhin besser als nichts. In der Ukraine ist bereits der Winter eingebrochen. Die Energieinfrastruktur wird von den Russen gezielt zerstört. Millionen von Ukrainerinnen werden diesen Winter frieren und teilweise auch erfrieren. Hilfe ist dringend notwendig. Häuser und Infrastruktur müssen notdürftig repariert werden. Wir alle hoffen, dass der Krieg so bald als möglich beendet wird. Leider ist aber damit nicht zu rechnen. Er wird sehr wahrscheinlich noch lange andauern. Deshalb sollten wir uns schon jetzt Gedanken machen, wie wir im nächsten Winter oder schon früher besser helfen können. Wir unterstützen deshalb den Antrag der SP-Fraktion auf Nichtabschreibung. Die Regierung sollte sich Gedanken machen, wie die Hilfe aussehen soll. Dies ist auch in unserem Interesse, denn je länger die Ukrainerinnen nicht in ihr Heimatland zurückgehen können, desto teurer wird es auch für uns. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Eigentlich hätte ich schon den Auftrag gehabt, die halbe Million zu beanstanden bzw. die Streichung zu beantragen, zumindest für einen Teil unserer Fraktion. Die vorweihnachtliche Zeit hat es geschafft, dass ich es nicht gemacht habe. Aber wenn ich jetzt höre, dass nebst dieser halben Million – es gab auch noch einen Antrag mit 95'000 Franken – quasi der Fünfer und das Weggli kommt; ich bestreite nicht, dass das sicher eine schwierige Situation für viele in der Ukraine und auch für etliche, die jetzt nicht in der Ukraine sind, ist. Es ist nicht unsere Aufgabe. V.a. haben wir in der Septembersession sehr deutlich zu verstehen gegeben – ich glaube, das war eine klare Mehrheit dieses Rates –, dass wir nicht bereit sind, ein eigenes Gesetz für das zu schaffen, das letztlich dann unbekannte finanzielle Folgen haben kann. Ich bitte Sie, diese Abschreibung jetzt vorzunehmen und nicht aufzuschieben. Sonst wäre unser Verzicht auf den Streichungsantrag falsch gewesen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Auftrag. Hauser-Sargans beantragt im Namen der SP-Fraktion, Abschnitt 4 Bst. b wie folgt zu formulieren: «das Präsidium des Kantonsrates einzuladen, die Vorlage ‹Gesetz über Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs› (22.22.13) im Geschäftsverzeichnis zu belassen und anlässlich der Februarsession 2023 erneut zu behandeln.». Die Vorlage Gesetz über Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs wurde an der letzten Session vor zwei Monaten abgelehnt. Gemäss damaligem Beschluss muss die Regierung die Mittel aus dem Lotteriefonds nehmen und nicht aus dem Staatshaushalt. Die Regierung beantragt nun im Rahmen des Lotteriefonds einen Rahmenkredit von einer halben Million Franken. Gleichzeitig sei das Gesetz bzw. diese Vorlage aus dem Geschäftsverzeichnis zu entfernen. In den Ausführungen zu den Beiträgen zu den Einzelvorhaben ist das beschrieben. Die SP-Fraktion beantwortet die Frage nach dem weiteren Verfahren mit dem ursprünglichen Gesetzesentwurf aufgrund des in den letzten zwei Monaten beträchtlich verschärften Leids der ukrainischen Bevölkerung mit einem Rückkommen. Das ursprüngliche Gesetz sei im Geschäftsverzeichnis zu belassen und anlässlich der Februarsession erneut zu behandeln. Die verschiedenen damals von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen betrugen bis 2025 maximal 8 Mio. Franken. Auf drei Jahre verteilt sind das rund 2,3 Mio. Franken pro Jahr. Das ist nicht einmal ein Promille des kantonalen jährlichen Budgets. Das Leid der ukrainischen Zivilbevölkerung hat seit dem September stark zugenommen. Der Mehrheit dieses Volkes droht ein sehr harter und entbehrungsreicher Winter und auch spätere Monate. Die russischen Kriegsverbrecher im Kreml und in der Armee kennen keine Grenzen: Folter, massenhafte Ermordung in den eroberten Gebieten und in den noch-ukrainischen Gebieten, Diebstahl und v.a. gezielte Zerstörung von Lebensgrundlagen der Zivilbevölkerung wie Spitäler, Wasserversorgung, Getreide, Elektrizität, Wärmeerzeugung, aber auch Bombenterror gegen Zivilisten. Eine derartig menschenverachtende Kriegsführung ohne jeden Skrupel und voll von Grausamkeit hat Europa seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gesehen. Gleichzeitig verteidigt die ukrainische Armee nicht nur ihr eigenes Land, sondern auch uns, die Demokratien in dieser Welt. Die Schweiz tut wenig, redet sich heraus mit Neutralität und vergisst, dass sie ohne den Gratisschutzschirm der Nato sich so etwas gar nicht leisten könnte. Wohl nicht grundlos ist bei uns die Teuerung im Vergleich zu anderen europäischen Ländern deutlich geringer. Wir sind sehr geübt im Profitieren von Nachteilen anderer. Der Kanton St.Gallen tut so, als ob es ihn gar nichts angehe, achtet nur auf den Profit, reduziert mal wieder die Kantonssteuern, wissend darum, dass er im Geld schwimmt. Für die Ukraine-Hilfe seien wir nicht zuständig, das sei Bundessache. Tolle Ausrede. Ist uns wirklich egal, was in diesem Land passiert? Ist uns egal, dass die Menschen sterben, weil Medikamente fehlen, weil sie erfrieren, weil ihnen sauberes Wasser fehlt oder weil ihnen die Abwehrsysteme fehlen? Angesichts des seit dem September noch substanziell gestiegenen Leids der ukrainischen Bevölkerung, aber auch angesichts dessen, dass die ukrainische Armee die Freiheit auch von uns nachhaltig schützt, ist es angezeigt, auf diese Streichung zurückzukommen und das ursprüngliche Gesetz wieder aufzunehmen. Wir bitten Sie deshalb, die Vorlage 22.22.13 «Gesetz über Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs» nicht aus dem Geschäftsverzeichnis zu entfernen und es in der nächsten Session erneut zu behandeln. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2022 (II) mit 99:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Ich nehme sehr erfreut zur Kenntnis, dass Sie die Vorlagen aus dem Departement des Innern sehr genau lesen, das freut mich natürlich. Es ist ein offensichtlicher Fehler, für den ich mich in aller Form entschuldige. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Beitrag L22.2.17A. Gschwend-Altstätten: Es wird aktuell viel diskutiert über Grenzüberschreitungen, über Aneignungen, v.a., wenn es um Europa, den Orient, Afrika usw. geht. Vor diesem Hintergrund ist mir eine Aussage beim Beitrag L22.2.17A aufgefallen. Ich habe gedacht, es ist nicht möglich, dass so was drinsteht. Vielleicht ist es bereits den Mitgliedern der Finanzkommission aufgefallen, vielleicht auch nicht. Deshalb nun meine Frage an die Vorsteherin: Wie müssen wir das verstehen? Ich frage Sie, bevor es eine Intervention eines afrikanischen Diplomaten gibt. Es lohnt sich vielleicht, wenn Sie eine Ausführung machen, ob das nur ein Fehler ist oder ob irgendwo wirklich solche Fantasien vorhanden sind. Es geht um das Vorhaben Fastenaktion. Da heisst es im ersten Satz, dieses afrikanische Land gehöre zu den ärmsten Ländern der Schweiz. Ich wäre froh, wenn Sie uns hier sagen würden, was wir uns darunter vorstellen können. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Eventualantrag Lüthi-St.Gallen / Cavelti Häller-Jonschwil mit 63:30 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 64:23 Stimmen bei 5 Enthaltungen vor. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der GRÜNE-Fraktion dem Antrag der SP-Fraktion mit 50:38 Stimmen bei 1 Enthaltung vor. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Dem Streichungsantrag der Finanzkommission wurde mit 12:3 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Lüthi-St.Gallen und Cavelti Häller-Jonschwil eventualiter, für den Fall, dass der Kantonsrat dem Antrag der Finanzkommission auf Streichung des Beitrags L.22.2.05 an die HEKS Geschäftsstelle Ostschweiz, St.Gallen, zustimmt, den Beitrag L.22.2.15 für einen Rahmenkredit Ukraine-Hilfe 2023 um Fr. 90'000.– zu erhöhen. Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Das Hilfswerk HEKS betreibt seit vielen Jahren eine Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende in der Ostschweiz. Diese Beratungsstelle für Asylrecht wurde in den letzten Jahren regelrecht überrannt. In der Folge wurde eine Rechtsberatungsstelle für Ausländerinnen geschaffen, damit die offenen Fragestellungen relativ zeitnah geklärt werden können. Dieser Antrag hat jetzt den Argwohn der Finanzkommission geweckt. Die Beratung von Ausländerinnen und Ausländern ist vielleicht unbestritten, aber die Rechtsvertretung vor Gericht wird als Problem betrachtet. Wir erachten es als falsch, diese Beratungsstelle grundsätzlich nicht zu unterstützen, und unterstützen deshalb die Wiedereinstellung gemäss Antrag der SP, also die Unterstützung in reduziertem Umfang. Sollte der Rat den Antrag der SP ablehnen, soll dieses Geld dem Rahmenkredit für die Ukraine-Hilfe zugesprochen werden. Wir Grünliberalen haben einen entsprechenden Eventualantrag gestellt. Die aktuelle Situation zu Winterbeginn in der Ukraine ist sehr herausfordernd. Hilfe vor Ort ist dringend notwendig, damit möglichst viele Menschen in ihrem angestammten Lebensraum bleiben können und nicht flüchten müssen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Thoma-Andwil (im Namen der SVP-Fraktion): Die Anträge der GRÜNE-Fraktion und der SP-Fraktion sind abzulehnen. Meine Vorredner kann ich unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Anträge der GRÜNE-Fraktion und der SP-Fraktion sind abzulehnen. Ich kann mich den Worten von Huber-Oberriet anschliessen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet: Die Anträge der GRÜNE-Fraktion und der SP-Fraktion sind abzulehnen. Es geht nicht nur um eine Rechtsberatung, es geht auch um eine rechtliche Vertretung, und dies kann nicht im Sinne unseres Kantons sein. Die bürgerlichen Parteien halten am Antrag der Finanzkommission fest. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Helbling-Rapperswil-Jona: beantragt im Namen der SP-Fraktion, den Beitrag L22.2.05 auf Fr. 60'000.– festzulegen. Gerne erläutere ich den verbleibenden Ratsmitgliedern den Sinn und die Aufgabe einer HEKS-Beratungsstelle. Die Rechtsberatungsstelle des HEKS möchte Ratsuchende über ihre Rechtslage aufklären, die Chancen von Gesuchen einschätzen und sie bei aussichtsreichen Eingaben an die Behörden auch unterstützen. Bei der Rechtsberatungsstelle arbeiten weder Personen mit Anwaltspatent noch Rechtsagentinnen oder Rechtsagenten. Wir wissen, dass Behörden im Umgang mit den Rechten und Pflichten von Ausländern in der Regel viel Fingerspitzengefühl an den Tag legen müssen. Dass es mitunter auch Behördenmitgliedern schwerfällt, die richtigen Entscheidungen zu fällen oder gar eine Chancenabklärung für Gesuchsteller durchzuführen, scheint nachvollziehbar, und genau da kann diese Stelle Unterstützung bieten. Im laufenden Pilotjahr der Beratungsstelle wurde etlichen Personen, die um Hilfe bei Gesuchen baten, von Gesuchseinreichungen abgeraten, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Der Aufbau dieser Stelle wird deshalb vom Migrationsamt des Kantons St.Gallen und von der Regierung unterstützt, weil diese Stelle eben nicht, wie von der Finanzkommission befürchtet, Kosten und Probleme schafft, sondern dazu beiträgt, dass unnötige bzw. aussichtslose Eingaben und Gesuche gar nicht erst eingereicht werden und damit Aufwand vermindert wird. Ich weiss, dass der Aufbau einer solchen Stelle im Kanton Glarus gut funktioniert hat und die erwünschte Wirkung zeigte. Warum das hier im Kanton St.Gallen nicht gewünscht sein und nicht gelingen sollte, ist mir ein Rätsel. Beim Antrag der SP-Fraktion trägt nun der Kanton einen geringen Teil der finanziellen Aufwendungen des Gesamtprojekts mit. Tut er dies aber nicht, ist der gesamte Aufbau der Fachstelle gefährdet. Ein faires Projekt zu gefährden, das wohlgemerkt alle Kriterien des Lotteriefonds erfüllt, scheint uns nicht sinnvoll. Sie verbauen sich auch nichts, wenn Sie unseren Antrag annehmen und den Aufbau dieser Fachstelle annehmen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Beitrag L22.2.05. Benz-St.Gallen: beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, beim Beitrag L22.2.05 am Entwurf der Regierung festzuhalten. Es hat uns bestürzt, dass die Finanzkommission diesen Beitrag an die Rechtsberatungsstelle, welchen die Regierung noch in der Botschaft hatte, herausgestrichen hat. Seit vielen Jahren betreibt das Hilfswerk HEKS in der Ostschweiz eine Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende. Diese ist unbestritten. Neu hat sie aber eine Rechtsberatungsstelle aufgebaut für Ausländerinnen und Schweizerinnen, aber insbesondere natürlich für Ausländerinnen, welche die Ausländerinnen über rechtliche Verfahren in der Schweiz berät. Hier geht es v.a. um die Ausländerbewilligungen. Wenn ein Ausländer mit einer F-Bewilligung im Kanton St.Gallen wohnt und dann eine B-Bewilligung möchte, also eine Aufenthaltsbewilligung, dann fühlt sich die Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende nicht mehr zuständig. Bis anhin mussten diese Ausländerinnen zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. Diese versuchten dann zu helfen und konnten auch unterstützen. Aber dies ist eben teuer. Das sind Verfahren, für die es auch oft keine unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsbeistände gibt. Deshalb habe ich auch hier geschrieben, dass diese Rechtsberatungsstelle, wenn sie von der HEKS geführt wird und somit gratis ist für die Rechtsuchenden, die dann nicht mehr zu einer Anwältin kommen müssen, die etwas kostet, auch vor der Schuldenfalle hilft. Es entstehen dann keine Kosten, die diese Personen später vielleicht nicht bezahlen können, oder sie bezahlen dann ihre Krankenkassenprämien oder ihre Miete nicht, damit sie die Anwältin bezahlen können. Deshalb finde ich es eine sehr gute Idee der HEKS, diese Rechtsberatungsstelle aufzubauen. Es hilft auch für die Integration dieser Ausländerinnen. Es gibt die Möglichkeit, wenn man eine gewisse Zeit einen F-Status hat und man integriert ist – man hat eine Arbeitsstelle, man kann gut Deutsch –, eine Umwandlung zu machen. Solche Personen sollten auch unterstützt werden. Ich denke, das ist absolut im Interesse unseres Kantons, dass diese Personen diese Unterstützung erhalten und auch wissen, was sie genau tun müssen, damit sie hier eine Chance bekommen. Das meine ich damit, dass diese Rechtsberatungsstelle eine Lücke im sozialen Netz füllt, die wichtig ist und auch zur Integration der Ausländerinnen und Ausländer beiträgt. Deshalb bitte ich Sie, diese Beratungsstelle mit diesem Beitrag von 90'000 Franken in drei Jahrestranchen zu unterstützen. Später wird diese Stelle selbsttragend sein oder von der HEKS allein unterstützt werden. Sie wird keine Kantonsbeiträge mehr brauchen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten. Die Finanzkommission hat die Lotteriefonds-Gotschaft im Zeitfenster des Departements des Innern beraten. Anwesend vom zuständigen Departement waren Regierungsrätin Laura Bucher und Tanja Scartazzini, Leiterin Amt für Kultur. Die Regierung beantragt insgesamt 86 Beiträge im Gesamtbetrag von 6,216 Mio. Franken. Der Stand des Lotteriefonds per 1. Januar 2023, also nach Auszahlung dieser Lotteriefondsbeiträge, ist noch bei ca. 5,5 Mio. Franken. Das Beratungsergebnis nach der Finanzkommission entnehmen Sie den Anträgen der Finanzkommission. Sie beantragt Ihnen, in L22.2.05 90'000 Franken zugunsten der HEKS Geschäftsstelle Ostschweiz zu streichen. Ich bitte Sie namens der Finanzkommission, die Anträge der Finanzkommission zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |