Geschäft: II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Titel der Botschaft: Haushaltsgleichgewicht 2022plus: Sammelvorlage II)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.22.17
TitelII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Titel der Botschaft: Haushaltsgleichgewicht 2022plus: Sammelvorlage II)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung24.10.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung15.11.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 18. Oktober 2022
AntragAnträge Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach zu Art. 14 vom 13. Februar 2023
AntragRückkommensantrag SP-Fraktion zu Art. 14 vom 12. Juni 2023
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 14. Juni 2023
ErlassReferendumsvorlage vom 14. Juni 2023
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 15. August 2023
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 18. und 19. Januar 2023
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 9. November 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.11.2022Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
14.6.2023Antrag SP-Fraktion auf Unterstellung des Erlasses unter die Volksabstimmung (Ratsreferendum)37Zustimmung75Ablehnung8
14.6.2023Schlussabstimmung73Zustimmung38Ablehnung9
12.6.2023Rückkommensantrag SP-Fraktion40Zustimmung72Ablehnung8
14.2.2023Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach zu Art. 14 Abs. 1bis44Zustimmung67Ablehnung9
14.2.2023Eventualantrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach zu Art. 14 Abs. 1bis49Zustimmung63Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion auf Unterstellung des Erlasses unter die Volksabstimmung (Ratsreferendum) mit weniger als 40 Stimmen (75:37 Stimmen) ab. Die erforderliche Mehrheit von einem Drittel der Mitglieder des Kantonsrates nach Art. 132 Abs. 2 Bst. b GeschKR ist nicht erreicht.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung mit 73:38 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Der II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung ist abzulehnen. Ich beantrage im Namen der SP-Fraktion, den Erlass nach Art. 132 Abs. 2 Bst. b GeschKR der Volksabstimmung (Ratsreferendum) zu unterstellen.

Wir haben versucht, hier einen gerechteren Verteilschlüssel zu erreichen. Wir haben einen Verteilschlüssel basierend auf der Sozialhilfequote der einzelnen Gemeinden vorgesehen, was bedeutet, dass jene Gemeinden, die eine hohe Sozialhilfequote haben – die sie schlicht und einfach nicht beeinflussen können –, hier ganz besonders belastet sind. Wir konnten uns mit unserem Antrag auf eine Änderung des Verteilschlüssels nicht durchsetzen. Wir hätten gerne einen Verteilschlüssel basierend auf der Einwohnerzahl vorgesehen. Nun lehnen wir konsequenterweise diesen Gesetzesnachtrag ab.

Wir möchten aber auch, dass dieser Erlass dem Referendum unterstellt wird. Wir beantragen hier das Ratsreferendum. Eine kurze Begründung: Worüber sprechen wir eigentlich? Wir sprechen darüber, dass der Kanton Kosten von 1,7 Mio. Franken auf die Gemeinden abwälzt. Dies kommt von einem Kanton, der über eine Eigenkapitalquote von über 1,5 Mrd. Franken verfügt. Dieser Auftrag kam im Rahmen einer Spardebatte. Wir haben aber heute ein Eigenkapital von 1,5 Mrd. Franken. Natürlich kann man sagen, dem Kanton und den Gemeinden gehe es gut. Es gibt aber grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden. Es gibt solche mit sehr tiefen Steuerfüssen, weil sie eine tiefe Belastung haben, insbesondere auch wegen den tiefen Sozialquoten. Andere Gemeinden sind heute schon stark belastet und könnten ihre Steuern auch nicht senken, wenn sie wollten. Sie haben hohe Steuerfüsse und eine hohe Belastung, insbesondere auch in der Sozialhilfe. Dazu gehören v.a. die Zentren. Genau diese Gemeinden wollen wir nun mit diesem Erlass noch stärker belasten.

Dies können wir nicht hinnehmen. Wir sind der Meinung, dass es nicht sein muss, dass der Kanton diese Lasten verschiebt, weil er selbst eine Eigenkapitalquote hat. Wenn er sie jedoch verschiebt, sind wir ausserdem der Meinung, dass es so, wie er es gemacht hat, falsch ist. Deswegen möchten wir, dass hier die Bevölkerung befragt wird. Es ist eine demokratische Möglichkeit, die wir haben. Die Stimmberechtigten im Kanton sollen befinden können, ob sie diese Lastenverschiebung vom Kanton auf die Gemeinden wollen und ob sie diese in der Art und Weise wie im Erlass vorgesehen wollen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Rückkommensantrag der SP-Fraktion mit 72:40 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Huber-Oberriet führte als VSGP-Präsident aus, dass der Vorstand erst am 21. April 2023 über den Vorschlag, den wir am 14. Februar 2023 beraten haben, diskutiert hat. Die Regierung und die vorberatende Kommission sind davon ausgegangen, dass der vorliegende Vorschlag von der VSGP getragen wird. Es zeigte sich jedoch, dass die VSGP den Vorschlag erst nach dem 14. Februar 2023 diskutiert hat. Somit ist nicht davon auszugehen, dass tatsächlich ein Entscheid der VSGP die Grundlage für den Verteilschlüssel gebildet hat, als diese Botschaft geschrieben wurde. Deswegen befand man sich in einem Irrtum, weshalb unserer Ansicht nach ein Rückkommen gerechtfertigt ist.

Inhaltlich möchte ich auf eine Aussage des Vorstehers des Finanzdepartementes in der letzten Session verweisen. Er hat gesagt, dass diese Kosten im soziodemografischen Lastenausgleich mit Sicherheit nicht berücksichtigt werden, da der Kanton ebendiese Kosten auf die Gemeinden abwälzen möchte. Durch diese Art der Verteilung werden die Zentren noch einmal stark belastet, ohne über den Finanzausgleich einen Ausgleich zu erhalten.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Pappa-St.Gallen hat ausgeführt, dass nochmals Diskussionen stattgefunden haben, v.a. auch bei den betroffenen Gemeinden, die höher belastet werden. Es macht den Anschein, dass der Entscheidfindungsprozess zwischen Kanton und VSGP nicht perfekt war. Wenn sich nun neue Erkenntnisse ergeben haben, finden wir es berechtigt, nochmals über diesen Punkt zu diskutieren. Inhaltlich sind wir der Ansicht, dass der Verteilschlüssel an der Anzahl Sozialhilfebeziehenden nur zum Schein sachgerecht ist. Denn die Gemeinden können die Anzahl Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger mit ihren Mitteln kaum beeinflussen. Deshalb betrachten wir eine Verteilung nach der Wohnbevölkerung als gerechter. Die Mehrheit der Grünliberalen unterstützt das Rückkommen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es ist nicht gerecht, dass jene Gemeinden, die bereits über hohe Sozialhilfeauslagen verfügen, noch mehr belastet werden. Die Verteilung soll nach den Einwohnerzahlen erfolgen.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Egger-Oberuzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir schliessen uns den Worten von Lippuner-Grabs an.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

In der Botschaft der Regierung vom 18. Oktober 2022 ist zu lesen, dass die Aufteilung der Kosten auf die Gemeinden nach der ständigen Wohnbevölkerung die tatsächlich erlassenen AHV-Mindestbeiträge je Gemeinde nicht realitätsgetreu abbilden. Das war vor knapp acht Monaten. Es wäre genügend Zeit vorhanden gewesen, sich einzubringen. Im Kanton werden über 90 Prozent der Erlassgesuche – im Umfang von insgesamt 1,7 Mio. Franken – von Sozialhilfebeziehenden gestellt. Die gefundene Lösung erscheint uns weiterhin sachgerecht.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Huber-Oberriet: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen als Präsident der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) offen.

Stadtpräsidentin Pappa-St.Gallen sagte, dass keine Diskussionen geführt wurden. Ich kann das verneinen. Am 21. April 2023 hat sich der VSGP-Vorstand nochmals mit diesem Thema befasst. Vorgängig wurde in den Regionen diskutiert. Der Vorstand hat auf Antrag der Regionen beschlossen, kein Rückkommen zu unterstützen. An der Generalversammlung vom 12. Mai 2023 war dieses Thema nicht mehr gefragt, obwohl noch kurz darauf hingewiesen wurde.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Art. 14 (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Pappa-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, auf Art. 14 zurückzukommen und für den Fall, dass der Kantonsrat dem Rückkommensantrag zustimmt, Art. 14 Abs. 1bis wie folgt zu formulieren: «Die während eines Jahres erlassenen Mindestbeiträge werden proportional auf die politischen Gemeinden verteilt. Der Anteil der politischen Gemeinden ergibt sich aus dem Anteil der in der Gemeinde wohnhaften Sozialhilfebeziehenden im Alter von 20 bis 65 Jahren an den Sozialhilfebeziehenden aller politischen Gemeindender ständigen Wohnbevölkerung der Gemeinde an der Wohnbevölkerung des gesamten Kantons gemäss der Erhebung der Fachstelle für Statistik für das Vorjahr.»

Betroffene von grösseren Anpassungen haben üblicherweise die Möglichkeit, mit einer Vernehmlassung ihre Stellungnahme abzugeben. In diesem Fall wurde jedoch auf eine Vernehmlassung verzichtet. Da es nur noch um die genaue Verteilung unter den Gemeinden ging, war man der Meinung, es genügt, wenn die Betroffenen in die Erarbeitung der Vorlage und der Lösungsvarianten einbezogen werden. In der Vorlage steht auf S. 5, dass die Sozialversicherungsanstalt St.Gallen (SVA St.Gallen), die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und die St.Gallische Konferenz der Sozialhilfe (KOS) in die Erarbeitung der Vorlage einbezogen wurden. Tatsache ist jedoch, dass keine Diskussion unter den Gemeinden stattgefunden hat und somit an der letzten Session nicht bekannt war, welche Lösungsvariante von den Gemeinden bevorzugt wird. Da es bei dieser Anpassung jedoch nur noch um die Verteilung der Kosten auf die Gemeinden geht, wäre diese Meinung relevant, sind doch die Gemeinden unmittelbar davon betroffen.

In der Zwischenzeit haben einige Gemeinden in ihren Regionen über diese Sachlage diskutiert. Da von der in der ersten Lesung getroffenen Variante nur rund ein Fünftel der Gemeinden überproportional betroffen ist, könnte man meinen, dass sich die Mehrheit der Gemeinden zurücklehnt, was jedoch nicht der Fall ist. Es zeigte sich, dass es für einen gerechten Kostenschlüssel auf Anzahl Einwohnerinnen durchaus Sympathien gibt, auch von jenen Gemeinden, die mit dieser neuen Lösung mehr bezahlen müssten. Denn sie waren der Meinung, dass der Kostenschlüssel nach Einwohnerinnen keine grosse Belastung für sie bedeuten würde. Somit wäre eine gerechte Lösung doch noch zu berücksichtigen. Viele von Ihnen werden wohl sagen: Der Kantonsrat hat es in der letzten Session so entschieden und dies gilt es zu respektieren. Wir sind uns wohl einig, dass es demokratische Entscheidungen zu respektieren gilt. Im Gegensatz zu den Gemeinden, in denen der Entscheid jeweils in einer Lesung oder in einer Gemeindeversammlung getroffen wird, kennt der Kantonsrat jedoch zwei Lesungen. So können Erkenntnisse oder Rückmeldungen, die aus irgendwelchen Gründen erst nach der ersten Lesung erfolgen, berücksichtigt werden. Dies ist nun der Fall. Deshalb besteht jetzt die letzte Möglichkeit, sich für eine gerechtere Variante zu entscheiden und sich nicht zurückzulehnen und zu behaupten, die Gemeinden hätten das so gelöst.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.2.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Eventualantrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach zu Art. 14 Abs. 1bis mit 63:49 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Pappa-St.Gallen: Sie haben sich jetzt dafür entschieden, dass die Gemeinden nicht entscheiden sollen. Daher hoffe ich, dass Sie sich wenigstens für eine faire Verteilung entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach zu Art. 14 Abs. 1bis mit 67:44 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Finanzkommissionspräsident: In der Finanzkommission wurde dieses Thema intensiv diskutiert. Es wurde ein Antrag aus der Mitte der Finanzkommission gestellt, der praktisch gleich lautend war wie der Eventualantrag. Die Finanzkommission hat diesen Antrag mit 12:2 Stimmen bei 1 Abwesenheit abgelehnt. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Finanzkommission, diese Anträge ebenfalls abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Aus Sicht der Regierung sind wir in diesen Verteilfragen innerhalb der Gemeinden jeweils eher zurückhaltend. Denn die Verteilung ist primär Sache der Gemeinden. Wir haben aber auch Kriterien, die wir überlegen müssen. Für uns ist es am wichtigsten, dass grundsätzlich immer eine umsetzbare Lösung gefunden wird und diese eine gewisse sachliche Logik hat. Das ist im vorliegenden Fall aus Sicht der Regierung der Fall. Deshalb wurde dies mit einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet, in der auch unsere Leute dabei waren. Aus Sicht der Regierung sind aber auch die Vorschläge von Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach durchaus machbar. Sie ermöglichen auch die Umsetzung ab 2024. Das ist für uns von grosser Wichtigkeit.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Dem Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach ist zuzustimmen.

Wir tauschten uns soeben darüber aus, ob die Bestimmung, wie sie nun beschlossen werden soll, allenfalls dem Referendum unterstellt werden sollte, damit die Bevölkerung im Kanton St.Gallen einmal darüber befinden kann, wie die Lasten im Kanton verteilt werden sollen. In dieser Sache wird sehr viel kolportiert, das nicht ganz der Wahrheit entspricht. Dieser Antrag war den Fraktionspräsidenten bereits vorab bekannt. Wir haben abgeklärt, ob dieser rechtlich möglich ist. Darüber waren Sie bereits am Sonntagabend informiert worden und am Montag noch einmal. Der Antrag ist also nicht gerade erst eingegangen. Wie bereits Fäh-Neckertal erwähnte, gab es offenbar auch eine Diskussion in der Finanzkommission.

Deswegen bitte ich Sie, genau zu überlegen, was Sie mit diesem Antrag machen. Er eröffnet uns die Möglichkeit, über diesen Verteilschlüssel noch einmal zu diskutieren. Wir haben vorhin vom Präsidenten der VSGP gehört, dass nur wenige Gemeinden betroffen sind und viele Gemeinden überproportional von diesem Verteilschlüssel profitieren und deswegen nicht zu erwarten ist, dass sich die Gemeinden auf einen anderen Verteilschlüssel einigen würden.

Wir sind nicht so überzeugt davon, dass die einzelnen Gemeinden wirklich derart egoistisch denken und jeden solidarischen Gedanken mit jenen Gemeinden, die bereits durch die Sozialhilfe sehr stark belastet sind, vermissen lassen. Wir würden auf die Gemeinden vertrauen, dass sie bereit sind, über einen gerechteren Verteilschlüssel zu diskutieren. Ich bitte Sie, die Möglichkeit zu eröffnen, dass das noch einmal diskutiert wird und dann die Regierung entsprechend entscheiden kann.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Raths-Rorschach legt seine Interessen als Stadtpräsident von Rorschach offen. Dem Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach ist zuzustimmen.

Bereits im November 2022 habe ich der VSGP meinen Unmut mitgeteilt. Die Vorbereitungszeit beträgt mittlerweilse noch drei Monate. Ich möchte am Beispiel Rorschach etwas verdeutlichen: Bei einer linearen Finanzierung über die Anzahl Einwohner müsste jede Gemeinde Fr. 3.50 je Einwohner bezahlen. Wenn es über die Sozialhilfe geht, werden wir am Beispiel Rorschach mehr als die doppelte Belastung haben, nämlich acht bis zehn Franken je Einwohner. Das wird auch bei weiteren Zentren mit grösseren Belastungen der Fall sein. Das ist nicht in Ordnung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach ist zuzustimmen.

Wenn jetzt so getan wird, als ob man nicht wusste, dass etwas kommen könnte, ist das ein wenig speziell. Wenn ich mich richtig erinnere – das wird vielleicht der Präsident der Finanzkommission noch bestätigen – haben wir bereits in diese Richtung diskutiert. Es ist nicht gerecht, wenn Gemeinden, die sowieso schon viel für die Sozialhilfe bezahlen müssen, auch das noch übernehmen müssen. Es soll wie bisher auch auf alle verteilt werden.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Dem Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach ist zuzustimmen.

Wie eingangs erwähnt, setzen wir einige Fragezeichen hinter den Schlüssel, der jetzt gewählt wurde. Es war vom Verursacherprinzip die Rede. Wir können das nicht ganz nachvollziehen, weil die Gemeinden eigentlich keinen Einfluss haben auf die Anzahl Sozialhilfebezügerinnen. Wie Pappa-St.Gallen ausgeführt hat, werden genau jene Gemeinden, die in der Sozialhilfe bereits viel leisten, hier nochmals zur Kasse gebeten. Dies betrifft insbesondere auch die Stadt St.Gallen, die 31 Prozent der Sozialhilfeempfänger bei sich hat. Wir können daher nicht ganz nachvollziehen, warum hier das Verursacherprinzip gewählt wurde, weil die Gemeinden keinen Einfluss darauf haben und diese Kosten auch nicht beeinflussen können. Wir unterstützen daher den Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach ist abzulehnen.

Die SVP-Fraktion stellt sich ganz klar gegen den Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Huber-Oberriet legt seine Interessen als Präsident der VSGP und Gemeindepräsident von Oberriet offen. Der Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach ist abzulehnen.

Es wurde richtig gesagt, die VSGP hat sich nie mit dem Verteilschlüssel auseinandergesetzt. Wie aber bereits erwähnt, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, bestehend aus zwei Städtevertretern und dem Geschäftsführer. Wenn wir die Verhältnisse anschauen, wie das Geld auf die Gemeinden verteilt werden wird, ist das ein sehr gerechter und objektiver Schlüssel. Vier Fünftel der Gemeinden fahren mit dem Schlüssel, wie ihn die Regierung vorschlägt, besser. Ich glaube nicht, dass an einer Delegiertenversammlung der Gemeinden dieser Schlüssel gekehrt werden könnte. Es ist nicht schön für Gemeinden und Städte, die stärker belastet werden, aber das geschieht bei den anderen Gemeinden manchmal auch. Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag der Regierung zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Egger-Oberuzwil (im Namen einer Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach ist abzulehnen.

Die Mehrheit unserer Fraktion wird die Fassung gemäss Entwurf der Regierung unterstützen. Im Gesamten darf nicht vergessen werden, dass es auch einen Soziallastenausgleich gibt, der die Mehrkosten dann wieder entsprechend berücksichtigt.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach ist abzulehnen.

Wir konnten den Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach in der Fraktion nicht vorbesprechen, da er erst jetzt eingetroffen ist. Ich gehe davon aus, dass wir bei der Fassung gemäss Entwurf der Regierung bleiben und diese Anträge grossmehrheitlich ablehnen. Ich erinnere daran, dass wir am 30. November 2021 den Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus (33.21.09) erlassen haben. Die Botschaft der Regierung datiert vom 18. Oktober 2022. Es wäre im Vorfeld genügend Zeit geblieben, das ausführlich zu diskutieren. und auch diesen Verteilschlüssel zu diskutieren. Das jetzt heute Morgen zu tun, ist reichlich spät. Zudem, ich sagte es bereits einleitend, erscheint die Aufschlüsselung nach Anzahl Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger durchaus als die richtige Aufschlüsselung, da dies offenbar zu 95 Prozent übereinstimmt mit den tatsächlichen Verhältnissen bei diesen Härtefällen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Art. 14 (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Pappa-St.Gallen: beantragt im Namen von Pappa-St.Gallen und Raths-Rorschach, Art. 14 Abs. 1bis wie folgt zu formulieren: «Die während eines Jahres erlassenen Mindestbeiträge werden proportional auf die politischen Gemeinden verteilt. Die Regierung legt den Anteil der politischen Gemeinden nach Anhörung der politischen Gemeinden einmalig bis zum 31. Oktober 2023 fest.» und eventualiter für den Fall, dass der Kantonsrat den Antrag zu Art. 14 Abs. 1bis ablehnt, Art. 14 Abs. 1bis wie folgt zu formulieren: «Die während eines Jahres erlassenen Mindestbeiträge werden proportional auf die politischen Gemeinden verteilt. Der Anteil der politischen Gemeinden ergibt sich aus dem Anteil der ständigen Wohnbevölkerung der Gemeinde an der Wohnbevölkerung des gesamten Kantons gemäss der Erhebung der Fachstelle für Statistik für das Vorjahr.»

Ich fasse nochmals die Ausgangslage zusammen, damit man die folgenden Argumente danach besser versteht. Jährlich erfüllen im Kanton rund 3’000 bis 4’000 Nichterwerbstätige die Härtefallkriterien beim Gesuch eines Erlasses. Die grosse Mehrheit von ihnen sind Sozialhilfebeziehende. Die AHV-Beiträge für diese Menschen wurden bisher vollständig vom Kanton übernommen. Also korrekterweise heisst das, die rund 308’000 Steuerpflichtigen des Kantons haben diese Rechnung in der Höhe von rund 1,7 Mio. Franken bezahlt. Der Kantonsrat hat im November 2021 entschieden, dass nicht mehr die Steuerzahlenden des Kantons, sondern die Steuerzahlenden der Gemeinden diesen Beitrag bezahlen sollen. Mit dieser Vorlage wird nun konkretisiert, wie der Verteilschlüssel aussehen soll.

Nun betone ich etwas Neues. In einer Arbeitsgruppe des Kantons, in welcher der Geschäftsführer der VSGP, zwei Fachpersonen aus Sozialämtern von Gemeinden und mehrere Mitarbeitende der Sozialversicherungsanstalt mitwirkten, wurden verschiedene Varianten studiert. In der Arbeitsgruppe gab es nie eine Abstimmung, welche Variante favorisiert wird, sondern alle Varianten wurden mit Vor- und Nachteilen aufgelistet und so besprochen, natürlich mit der Idee, dass diese dann in der VSGP besprochen werden. In der Vorlage wird nun die Variante, dass die Wohnsitzgemeinde diese Kosten übernehmen soll, empfohlen. Und zwar aus drei Gründen, die zum Teil nicht korrekt oder gar stossend sind.

Erstes Argument: Die Gemeinden hätten diese Varianten favorisiert. Auch die Finanzkommission und die Regierung stellen sich auf diesen Standpunkt. Sie wollen sich nicht in eine gemeindeinterne Angelegenheit einmischen. Die VSGP habe das so vorgeschlagen. Doch darüber wurde nie diskutiert. Nicht an einer Hauptversammlung, nicht im Vorstand der VSGP. Lippuner-Grabs hat in seinem Eintretensvotum im Namen der FDP-Fraktion nochmals die Ausgangslage falsch wiedergegeben. Es ist offensichtlich, dass sich die Regierung auf die Äusserung einer einzigen Person – des Geschäftsführers der VSGP – in der Arbeitsgruppe gestützt hat, ohne dass es eine offizielle Haltung der Gemeinden gab. Deshalb beantragen wir, dass die Anhörung der Gemeinden noch nachgeholt wird.

Zweites Argument: Es soll das Verursacherprinzip gelten. D.h. dort, wo diese Menschen leben, soll die Rechnung bezahlt werden. Das ist doch komplett absurd. Die Gemeinden verursachen doch diese Kosten nicht. Diese Menschen erhalten den Erlass, weil sie die vom Kanton bestimmten nötigen Härtefallkriterien erfüllen. Die Folge dieses Entscheids ist, dass genau die Gemeinden am meisten Kosten übernehmen müssen, die schon durch die Kosten der Sozialhilfeempfängerinnen belastet sind. War zuvor die Last dieser Kosten auf 308’000 Steuerpflichtige des ganzen Kantons verteilt, müssen neu wenige Steuerpflichtige einen hohen Anteil der Kosten übernehmen. Meist sind das die Steuerpflichtigen, die schon in einer Gemeinde leben, die einen hohen Steuerfuss hat. Denn jene Gemeinden, die einen sehr tiefen Steuerfuss haben, haben meist nur teure Wohnungen, in denen Sozialhilfeempfängerinnen gar nicht wohnen können. Es ist bekannt, dass dies ein grosser Hebel ist für Gemeinden, um die Anzahl der Sozialhilfeempfänger zu reduzieren. Diese Praxis darf nicht noch verstärkt werden. Dabei müssen wir uns bewusst sein: Die Mehrkosten nach Einwohnerzahlen wären für viele Gemeinden anteilmässig so klein, dass sie für viele nicht mal spürbar wären.

Drittes Argument: Man werde im Wirksamkeitsbericht 2024 prüfen, ob die Mehrbelastung beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich berücksichtigt werden soll. Das heisst, man ist sich eigentlich bewusst, dass es eine unfaire Lösung ist, und versucht, die belasteten Gemeinden mit einem kleinen Zückerchen zu beschwichtigen. Es werde geprüft, wie es mit dem Topf des soziodemografischen Finanzausgleichs korrigiert werden kann. Gleichzeitig haben wir heute ganz klar von Regierungsrat Mächler gehört, dieser Topf dürfe nicht vergrössert werden, denn ansonsten sei die Entlastungsmassnahme des Haushaltsgleichgewichts für den Kanton wieder unwirksam. Die Gemeinden mit dieser Mehrbelastung werden somit, wenn überhaupt, nur für einen Teil der Sonderlasten wieder entlastet.

Mit unserem ersten Antrag möchten wir nur eines, nämlich dass die Gemeinden gemeinsam eine Diskussion über diese Verteilung führen können und – wie schweizerisch üblich – ein Konsens gefunden oder ein Mehrheitsentscheid gefällt wird. Sollte der Kantonsrat diesem Antrag nicht zustimmen, fordern wir mit dem Eventualantrag, dass sich der Kantonsrat wenigstens für eine faire Verteilung der Lasten einsetzt und den Verteilschlüssel nach Anzahl Einwohnende wählt. Grössere Gemeinden und Städte zahlen dann noch immer am meisten.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Ich glaube, wir sollten uns nochmals daran erinnern, was Sie im November 2021 beschlossen haben. Mir ist natürlich bewusst, dass inzwischen einige Zeit vergangen ist. Wenn man nur diese drei Nachträge für sich allein betrachtet, würde man eigentlich argumentieren: Das geht ja überhaupt nicht. Aber das ist die Sammelvorlage II. Sie haben schon über vieles entschieden und man muss nochmals den Gesamtblick erhalten, sonst gibt das ein falsches Zeichen. Wir haben damals Massnahmen im Umfang von insgesamt 75 Mio. Franken beschlossen. Diese haben wir grossmehrheitlich auch bereits getroffen. Und jetzt kommen in dieser Sammelvorlage II insbesondere die Massnahmen zur Diskussion, bei denen es um eine Kostenübernahme durch die Gemeinden geht. Und das gibt jetzt ein völlig falsches Verhältnis. Ich bitte Sie, diese Einordnung zu machen, denn diese Belastung der Gemeinden von rund 5 bis 6 Mio. Franken ist nicht nichts. Das gebe ich zu und ich bin auch sehr dankbar, dass wir hier einen sehr konstruktiven Dialog mit den Gemeinden führen können. Aber im Kontext mit diesen 75 Mio. Franken ist das durchaus erträglich. Das haben auch die Gemeinden so betrachtet. Es wurde teilweise gesagt, es bringe nichts oder es sei lediglich eine Kostenverschiebung. Bei diesen Einzelmassnahmen stimmt es, aber man muss es in den Zusammenhang der 75 Mio. Franken stellen. Insgesamt glaube ich, haben wir diese Thematik nun mehrfach im Kantonsrat besprochen. Es gab auch schon Beschlüsse dazu. Die Regierung unterbreitet jetzt eigentlich nur, wie man es konkret umsetzt. Ich bitte Sie deshalb, stimmen Sie weiterhin diesen drei Geschäften zu, wie Sie das auch mehrheitlich bereits schon vorher gemacht haben, und folgen Sie auch den Anträgen Ihrer vorberatenden Kommission, der Finanzkommission. Wir sind auch mit deren Anträgen zur Thematik des Lehrmittelverlags einverstanden.

Etterlin-Rorschach hat eine Frage gestellt im Hinblick auf das Geschäft 22.22.17 «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» hinsichtlich des Finanzausgleichs. Selbstverständlich ist es so, dass wir nicht indirekt dann den Finanzausgleich wieder um 1,7 Mio. Franken erhöhen müssen. Das wäre ein Schildbürgerstreich und würde gar nichts bringen. Zuerst sollen die Gemeinden 1,7 Mio. Franken übernehmen, und wir schieben dann wieder 1,7 Mio. Franken nach – das machen wir ganz sicher nicht. Aber was wir gesagt haben, und das wurde auch von der Vorsteherin des Departementes des Innern immer wieder dargelegt, dass wir im sowieso anstehenden Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs diese Änderung sicherlich prüfen werden und nachvollziehen wollen, wie das funktioniert und uns dann selbstverständlich Überlegungen machen, ob man allenfalls im Finanzausgleich Parameter anpassen muss, um zu sehen, ob diese Belastungswirkung richtig ist oder nicht. Ich hoffe, dass ich die Frage beantwortet habe. Sonst können wir das im Detail nochmals diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Etterlin-Rorschach verzichtet im Namen der SP-Fraktion darauf, den in seinem Eintretensvotum angekündigten Rückweisungsantrag zu stellen.

Ich habe in meinem Eintretensvotum einen Rückweisungsantrag zur Vorlage 22.22.17 «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» angekündigt. Ich komme darauf zurück und bitte Sie, in der Spezialdiskussion dem Antrag Pappa-St.Gallen / Raths-Rorschach zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Vorlage 22.22.17 «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» ist zu drei Vierteln eine Kostenverlagerung. Die öffentliche Hand spart jährlich nur 1 Mio. Franken. Der Haushalt der öffentlichen Hand wird dadurch nicht entlastet. Keine staatliche Aufgabe wird gekürzt oder effizienter erledigt. Die Kosten zahlen neu die Gemeinden; auf sie kommen jährlich Kosten von 5,8 Mio. Franken zu. Die Gemeinden wehren sich nicht gegen die neuen Kosten, und so wehren wir uns auch nicht. Neu sollen die Gemeinden die erlassenen AHV-Mindestbeiträge von Nichterwerbstätigen bezahlen. Dies betrifft zu 90 Prozent Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger. Die Sozialhilfe ist Sache der Gemeinden. Dadurch waren sie auch bisher im Verfahren involviert und haben die Gesuche der Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger eingeschätzt. Aus diesen beiden Gründen können wir die Kostenverschiebung nachvollziehen. Der Verteilschlüssel nach Anteil Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger überzeugt uns hingegen nicht. Er ist v.a. ein Nachteil für die Stadt St.Gallen.

Neu müssen die Gemeinden auch die Lehrmittel zu 100 Prozent selbst finanzieren. Sie dürfen dafür selber bestimmen, welche eingesetzt werden. Fiskalische Äquivalenz nennt sich das dann – wer zahlt, befiehlt. Kantonale Lehrmittelobligatorien wird es keine mehr geben. Wir Grünliberalen begrüssen diese Flexibilisierung. Neu können die Schulgemeinden selber entscheiden, welche Lehrmittel am besten passen. Auf lokale Faktoren kann so besser reagiert werden, z.B. wenn eine Schule mehr Kinder hat, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Auf dem Markt gibt es genügend gute Lehrmittel, und der Lehrplan regelt den Rahmen.

Kommen wir noch zur einzigen Sparmassnahme. Neu sollen auch Nichterwerbstätige zur Finanzierung der Familienzulagen beitragen. Dadurch soll der Kanton künftig 1,8 Mio. Franken einsparen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Nichterwerbstätigen wird dabei berücksichtigt. Warum sollen sich vermögende Nichterwerbstätige nicht auch an der Finanzierung der Familienzulagen beteiligen?

Insgesamt verteilt die Sammelvorlage II zum Haushaltsgleichgewicht 2022plus die Kosten neu, gespart wird eigentlich nicht. Das Ziel dieser Vorlage wird dadurch eigentlich nicht erreicht. Die Neuordnung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden macht für uns aber Sinn.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Bei allen drei Nachträgen handelt es sich um die Umsetzung des «Beschlusses des Kantonsrates zum Haushaltsgleichgewicht 2022plus» (33.21.09).

Zu 22.22.17 «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung»: Unsere Fraktion hat diese Massnahme unterstützt. Entsprechend stimmen wir nun auch der Umsetzung zu. Im Vorfeld machte sich die Regierung in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten (VSGP) Gedanken über die Verteilung der Verluste aus Härtefallerlassen in der Höhe von rund 1,7 Mio. Franken auf die einzelnen Gemeinden. Die gefundene Lösung, dies anhand der anteiligen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger je Gemeinde aufzuschlüsseln, erscheint uns sachgerecht.

Zu 22.22.18 «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen»: Auch diese Massnahme haben wir bereits seinerzeit unterstützt. Entsprechend unterstützen wir auch diesen Nachtrag uneingeschränkt.

Zu 22.22.19 «XXVIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz»: Wir begrüssen die vollständige Verlagerung der Kosten für die Lehrmittel vom Kanton auf die Gemeinden. Dies entspricht dem seinerzeitigen Beschluss. Dass damit auch die entsprechende Entscheidungskompetenz auf die Gemeinden und Schulträger übergeht, ist für uns klar und unbestritten. Die Finanzkommission schlägt mit ihrem Antrag vor, die letzten Spuren von Zwangslehrmitteln restlos aus der Welt zu schaffen und in diesem Sinn ebenfalls Klarheit zu schaffen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Egger-Oberuzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Nach Verabschiedung der Sammelvorlage I zum Haushaltsgleichgewicht 2022plus («Gesetz über die Aufhebung der Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen» [22.22.05]; «XII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung» [22.22.06]) durch die Regierung und den Kantonsrat in der Novembersession 2022 soll mit der vorliegenden Sammelvorlage II der Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus (33.21.09) vom 30. November 2021 weiter konkretisiert werden. So werden dem Kantonsrat zu den drei im Grundsatz bereits beschlossenen Massnahmen A6d (Neue Kostenträger für AHV-Beiträge), A6e (Mitfinanzierung Familienzulagen für Nichterwerbstätige) und A12 (Lehrmittelfinanzierung zu 100 Prozent zu Lasten der Schulträger) Anpassungen auf Gesetzesstufe unterbreitet. Mit der Realisierung der drei erwähnten Massnahmen kann der Kantonshaushalt im Jahr 2023 um 4,1 Mio. Franken und ab dem Jahr 2024 jährlich mit 7,6 Mio. Franken entlastet werden. Die Umsetzung der Massnahmen A6d und A12 führt zu finanziellen Mehrbelastungen der politischen Gemeinden von 4,1 Mio. Franken im Jahr 2023 und von 5,8 Mio. Franken ab dem Jahr 2024. Die Mehrbelastungen der Gemeinden fallen aufgrund der tieferen Nettobelastung der Massnahme A12 um rund 500’000 Franken geringer aus als ursprünglich angenommen.

Zu 22.22.17 «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung»: Wer in der Schweiz wohnt und kein oder nur ein geringes Arbeitseinkommen hat, gilt in Bezug auf die Pflicht zur Beitragszahlung an die AHV/IV/EO als nichterwerbstätig. Nichterwerbstätige sind ab dem 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag bis zum Ende des Monats, in dem sie 64 Jahre (Frauen) bzw. 65 Jahre (Männer) alt werden, beitragspflichtig. Die Höhe der Beiträge hängt von der persönlichen und finanziellen Situation ab. Für das Jahr 2021 beliefen sich diese Beiträge auf rund 1,7 Mio. Franken. Vorgesehen ist, diese Kosten im Verhältnis der Sozialhilfebeziehenden auf die Gemeinden zu verteilen.

Zu 22.22.18 «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen»: Nach Art. 19 des Bundesgesetzes über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen (SR 836.2; abgekürzt FamZG) haben neben Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden auch Nichterwerbstätige einen Anspruch auf Familienzulagen. Nichterwerbstätig im Sinn der AHV sind Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen. Das FamZG sieht für Nichterwerbstätige grundsätzlich keine Beitragspflicht vor. Die Massnahme im Anhang A6e des Kantonsratsbeschlusses über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus hält fest, dass ein Teil der Ausgaben für die Familienzulagen von Nichterwerbstätigen neu zulasten der Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistung gehen soll. Die Umsetzung dieser Massnahme bedingt eine Gesetzesänderung und soll zu einer Reduktion des kantonalen Aufwandes von 1,8 Mio. Franken ab dem Jahr 2024 führen.

Zu 22.22.19 «XXVIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz»: Nach Art. 21 des Volksschulgesetzes (sGS 213.1; abgekürzt VSG) bezeichnet der Bildungsrat die obligatorischen Lehrmittel. Er kann weitere Lehrmittel empfehlen. Obligatorische und empfohlene Lehrmittel gelten als Lehrmittel mit Status. Bis Ende 2020 hat der Kanton – dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz folgend – die obligatorischen und empfohlenen Lehrmittel den Schulträgern unentgeltlich abgegeben. Auf der Grundlage des in der gesetzgeberischen Sammelvorlage aus dem Projekt «Strukturierter Dialog» enthaltenen «XXVIII. Nachtrags zum Volksschulgesetz» (22.19.15) beteiligen sich die Gemeinden seit dem 1. Januar 2021 im Umfang von 50 Prozent an den Kosten der Lehrmittel mit Status. Der Nachtrag ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet, wobei der Regierung die Kompetenz eingeräumt worden ist, die Übergangsfrist um zwei Jahre auf insgesamt fünf Jahre zu verlängern. Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts unter der Leitung des Bildungsdepartements sei insbesondere zu klären, wie weit sich der Bezug der Gemeinden zur Finanzierung auch auf die Zuständigkeit für den Entscheid, welche Lehrmittel im Unterricht im Grundsatz zu verwenden sind, auswirken soll. Es soll für die Zukunft eine gute und v.a. zeitgemässe Lösung entwickelt werden, welche die grossen Veränderungen auf dem Lehrmittelmarkt, die Finanzierung und die Qualität von Lehrmitteln miteinbezieht. Ungeachtet des begonnenen Projekts zur Lehrmittelsteuerung und -finanzierung hat der Kantonsrat in der Novembersession 2021 im Rahmen des «Kantonsratsbeschlusses über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus» (33.21.09) die Finanzierung der obligatorischen und empfohlenen Lehrmittel ab dem Jahr 2023 zu 100 Prozent den Gemeinden übertragen. Das laufende Projekt wurde mit den Beschlüssen faktisch auf die Lehrmittelsteuerung reduziert. Die Normierung des Systems ist Gegenstand des Entwurfs für den «XXVIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz». Mit ihm wird der Auftrag zur Ablösung der befristeten Regelung fristgerecht erfüllt. In der Sache wird grösstmögliche Äquivalenz zwischen Finanzierungs- und Entscheidungsverantwortung erreicht.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage 22.22.17 ist einzutreten, auf die Vorlagen 22.22.18 und 22.22.19 ist nicht einzutreten. Ich lege meine Interessen als Schulratspräsident von Rorschach offen.

Wir vertreten seit Jahren die Auffassung, dass es primär die Gemeinden und insbesondere die Städte eine Riesensumme Geld kostet, wenn der Kanton spart. Die drei Vorlagen sind in diesem Zusammenhang exemplarisch. Sie umfassen ein Sparvolumen für den Kanton von 8,5 Mio. Franken. In der Vorlage 22.22.18 «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen» werden neu 1,8 Mio. Franken denjenigen Menschen belastet, die ohnehin über wenig Einkommen verfügen. Und in den beiden anderen Vorlagen kommen die Gemeinden zur Kasse. Also weit entfernt von Sparen. Für diejenigen, welche die steigende Staatsquote monieren, sei erwähnt, dass sich an der Staatsquote gar nichts verändert, wenn Lasten vom Kanton zu den Gemeinden verschoben werden, da in volkswirtschaftlicher Hinsicht auch die Gemeindeausgaben der Staatsquote hinzuzurechnen sind.

In der Spezialdiskussion der Vorlage 22.22.17 «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» werden wir Rückweisung beantragen.

In der Vorlage 22.22.17 «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» hat die Finanzkommission in ihrer Debatte aufgrund von falschen Informationen einen Entscheid gefällt. Es hiess, dass die Gesamtheit der vereinigten Gemeinden im Kanton diesen Schlüssel so gewählt hätte, was sich im Nachhinein als unwahr herausgestellt hat. Es war eine Arbeitsgruppe, die diesen Schlüssel diskutiert hat. Auch wenn die Regierung in der Botschaft darauf hinweist, dass im Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich die Konsequenzen auf die Gemeinden geprüft würden, so gehe ich in guten Treuen davon aus, dass weder die zuständigen Regierungsräte noch der Finanzchef nur im Traum daran denken, diese Lasten, die jetzt vom Kanton an die Gemeinden verschoben werden, wieder durch den Finanzausgleich zu finanzieren. Diesbezüglich wäre ich dankbar, wenn die zuständigen Regierungsräte im Rahmen der Eintretensdiskussion Klarheit schaffen würden. Das Hauptproblem sind die 1,7 Mio. Franken, die umverteilt werden. Sie waren ursprünglich auf kantonaler Ebene durch die Kantonssteuern schön linear über alle Gemeinden verteilt. Mit dem neuen Schlüssel sollen die Zentren einseitig belastet werden. Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Schlüssel nach der Sozialhilfequote gewählt wurde und nicht der Schlüssel nach Einwohnern. Pappa-St.Gallen wird in der Spezialdiskussion dazu weitere Ausführungen machen.

Zu 22.22.19 «XXVIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz»: Der Kanton führt den Lehrmittelverlag. In einer ersten Etappe wurden die Gemeinden zu 50 Prozent an den Kosten für die Abgabe der Lehrmittel an die Schülerinnen und Schüler beteiligt. Die Regierung hat im Rahmen des Sparpakets keinen Bildungsbeschluss gefasst, sondern einen Finanzbeschluss, und hat vorgeschlagen, dass nun die zweite Tranche von 5 Mio. Franken ebenso an die Gemeinden übertragen wird. Sie sehen im Resultat der Finanzkommission bzw. mit ihren Anträgen, dass es im Rahmen der Bearbeitung zu einem grossen «Hickhack» gekommen ist. Es stand die Frage im Raum, ob die Gemeinden oder die Schulträger diese Aufgabe gut ausführen können. Als Schulratspräsident der Stadt Rorschach garantiere ich Ihnen, dass die Schulträger in meinem Umfeld diese Verantwortung gut übernehmen können. Dennoch scheint diese Frage im Raum zu stehen und deshalb hat die Regierung in der Vorlage zwei Sicherungen eingebaut. Damit sind wir nicht einverstanden. Die Regierung entschied, als sie vorgeschlagen hat, diese Lasten den Gemeinden zu übergeben, dass auch die Verantwortung und die Kompetenzen an die Gemeinden übergehen. Wir sind nicht einverstanden damit, wie das gelaufen ist.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlagen 22.22.17 und 22.22.19 ist einzutreten, auf die Vorlage 22.22.18 ist nicht einzutreten.

Zu 22.22.17 «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung»: Diese wurden vom Kanton übernommen. Die 1,7 Mio. Franken gehen mehr oder weniger an die Gemeinden über. Das ist eigentlich eine Kostenverschiebung. Gemäss dem Vorschlag der Regierung soll die Verteilung aufgrund der Sozialhilfequote erfolgen. Das führt insbesondere zu Mehrauslagen für die Gemeinden mit einer hohen Sozialhilfequote. Dazu werden wir den Antrag der SP-Fraktion unterstützen, der die Verteilung aufgrund der Bevölkerungszahl vorsieht

Zu 22.22.18 «II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen»: Anders als bei den erlassenen Beiträgen, wo es nur eine Verschiebung ist, gibt es hier insgesamt Mehrkosten. Der Kanton wird zwar entlastet, da ein Teil dieser Kosten von den Nichterwerbstätigen übernommen wird. Zusätzlich steigen aber auch die Kosten der Ausgleichskassen. So fallen Kosten für die Änderung im EDV-System im sechsstelligen Bereich an und auch im Betrieb wird es mehr kosten. Weiter ist mit Verlusten von Beträgen zu rechnen. Alle sprechen von Bürokratieabbau; hier machen wir genau das Gegenteil. Es braucht zusätzliche Abklärungen, was bei der Übernahme durch den Kanton nicht nötig ist. Für die Nichterwerbstätigen gibt es Mehrkosten. Welche Nichterwerbstätige sind betroffen? Zum Beispiel Bezüger von FAR-Renten, also Frühpensionierte auf dem Bau, Ausgesteuerte, die ein Vermögen von mehr als 300’000 Franken haben, Verwitwete, Partner von Pensionierten. Nichts bezahlen müssen die Sozialhilfebezüger, Ergänzungsleistungsbezüger und solche, welche sonst den Mindestbeitrag nicht erreichen. Das ist schon mal gut. Aber warum sollen die Nichterwerbstätigen das bezahlen? Der einzige Zusammenhang ist, dass sie auch nichterwerbstätig sind. Mit dem gleichen Argument könnte man sagen, dass die Beträge durch die übrigen Bezüger von Familienzulagen zu zahlen sind. Unserer Meinung nach soll das weiterhin von allen Steuerzahlern übernommen werden und nicht von einer ganz kleinen Gruppe, die eigentlich gar nichts mit den Familienzulagen zu tun hat.

Zu 22.22.19 «XXVIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz»: In der vorliegenden Gesetzesvorlage geht es eigentlich nur darum, wer die Lehrmittel bezahlt und ob der Kanton noch etwas mitreden darf. Im Vordergrund sollten jedoch bildungspolitische Fragen stehen. Wir treten deshalb auf die Vorlage ein, beantragen aber Rückweisung an die Regierung. Entsprechende Ausführungen meinerseits folgen in der Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion zu allen drei Vorlagen vor.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
14.2.2023Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlagen in erster Lesung einzutreten.

Die Finanzkommission hat die Geschäfte zum «Haushaltsgleichgewicht 2022plus: Sammelvorlage II» am 18./19. Januar 2023 beraten. Einzig beim Geschäft 22.22.19 «XXVIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz» liegt ein Antrag der Finanzkommission vor.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession