Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.22.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen
ArtKR Verwaltungsgeschäft mit Referendum
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung12.10.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung22.12.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 29. November 2022
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 11. Oktober 2022
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 14. Juni 2023
ErlassAbstimmungsvorlage vom 14. Juni 2023
BerichtErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 19. November 2023
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 15. Dezember 2023
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 14. Dezember 2022
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 5. Dezember 2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
14.6.2023Schlussabstimmung112Zustimmung0Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
14.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen mit 112:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
14.6.2023Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
12.6.2023Wortmeldung

Benz-St.Gallen, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession
13.2.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Ich danke Ihnen für die wohlwollende Unterstützung des Projekts. Es ist nicht selbstverständlich, dass diese fast auf Einstimmigkeit basiert.

Die wichtigsten Bereiche wurden bereits dargelegt. Ich freue mich für die Mitarbeitenden, dass wir mit diesem Projekt die Bedürfnisse und die Ziele wirklich erfüllen können. Seitens Kanton freut uns vor allem auch die Ein-Standort-Strategie, das minimiert den Betriebsaufwand erheblich. Wir können die Zonentrennung so auch realisieren, das ist sehr wichtig für die Sicherheit der Mitarbeitenden des Gerichts. Wir sind neu in einem Eigenobjekt, das senkt die Drittkosten, und vor allem sind wir auch nachhaltig unterwegs, weil wir eine bestehende Baute nutzen können. Zuletzt ist der Standort auch verkehrstechnisch optimal sehr gut gelegen. Hinsichtlich der Photovoltaik und der Fernwärme wurde im Bericht dargelegt, dass diese nur geprüft werden. Dem ist nicht so, die sind selbstverständlich obligatorisch. Es wird eine Photovoltaikanlage installiert und das Gebäude wird auch an die Fernwärme angeschlossen, aber selbstverständlich erst dann, wenn das Gebäude genutzt wird. Zur Art des behindertengerechten Zugangs: Das ist für das Bau- und Umweltdepartement eine Selbstverständlichkeit und ist auch rechtlich vorgegeben. Wenn dieser beim Haupteingang liegen soll, müssen wir uns mit der Denkmalpflege absprechen, aber es könnte auch sein, je nachdem, welche Variante man wählt, dass der Eingang anderswo zu liegen kommt. Aber selbstverständlich wird der Haupteingang behindertengerecht gestaltet werden.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es geht hier nicht nur um ein Provisorium seit 1996, sondern es ist auch zu berücksichtigen, dass es damals bei der Ausquartierung eben noch ein Bezirksgericht war und dass es sich heute, seit der neuen bzw. der geltenden Kantonsverfassung und seit der Gerichtsrevision im Jahre 2009, um das grösste Kreisgericht in unserem Kanton handelt mit in etwa doppelt so vielen Festangestellten bzw. hauptamtlich tätigen Mitgliedern, Richtern, Kanzleipersonal und Gerichtsschreibern.

Die heutige Lösung ist nicht mehr zumutbar. Ich durfte vor rund 50 Jahren am Bezirksgericht St.Gallen ein Auditorat machen. Da war noch alles sehr intim, auf dem gleichen Stock gab es Büros, Gerichtssäle usw. Heute ist das nicht mehr so. Die Vorredner und die Präsidentin der vorberatenden Kommission sowie die Botschaft der Regierung haben darauf hingewiesen, dass Handlungsbedarf besteht. Diese Ansicht teilen wir, weil wir glauben bzw. überzeugt sind, dass Gerichtssäle und Büros am gleichen Ort sein sollten, dass aber auch eine organisatorische räumliche Trennung notwendig ist. Dies auch aus gewissen Sicherheitsüberlegungen, die insbesondere auch bei Straffällen eine grössere Bedeutung haben. Damit macht es Sinn, dieses Gebäude, das dem Kanton St.Gallen gehört und sehr zentral liegt – nahe am Bahnhof –, zu nutzen. Es hat die Grösse, die im Prinzip jetzt notwendig ist, zwar ohne grosse Reserven, aber es ist aus meiner Sicht auch nicht zu erwarten, dass das Kreisgericht, wenn wir nicht wieder eine grosse Gerichtsreorganisation durchführen, einen wesentlich grösseren Personalbestand haben wird. D.h., es hat genügend Platz.

Es gibt im Innern auch gewisse Überlegungen zum Erhalt. Das Einzige, was im Prinzip schmerzfrei ist, ist ein Wandbild zu erhalten. Aber wenn man dann noch den alten Tresor und anderes erhalten sollte, glaube ich, ist hier im Inneren wirklich auf die neue Nutzung hinzuweisen und dieser zu entsprechen. Zur Nachhaltigkeit: Gehen Sie einmal um dieses Gebäude herum. Der Boden auf der hinteren Seite ist etwa eine Parkplatzbreite breit. Sie werden dort keinen Stadtwald pflanzen können. Ob sich diese ehemaligen Parkplätze für «Urban Gardening» lohnen, muss auch nicht heute entschieden werden. Umgekehrt, wenn Sie an so zentraler Lage noch ein oder zwei Reserveplätze haben, die teilweise auch für die Nutzung bzw. zum Personentransport durch die Polizei notwendig sind, dann sollten wir nicht von der grossen, nachhaltigen Wirkung dieses Gebäudes nach aussen reden, sondern diese Plätze nicht ohne Not aufheben, solange man in dieser Stadt die Parkplätze noch nicht ganz verbietet. Wir unterstützen die Vorlage einstimmig und geben unserer Hoffnung Ausdruck, dass die finanziellen Berechnungen standhalten und kein Nachtragskredit benötigt wird, aber dass eben auch nicht übermässig investiert, sondern zweckmässig gebaut wird.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Durot-Uzwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der klassizistische Bau aus dem 19. Jahrhundert ist ein würdiger Ort für ein Kreisgericht. Zudem ist er zentral gelegen und erreichbar. Dass das Kreisgericht St.Gallen in einem kantonalen Gebäude untergebracht wird, erachten wir als sehr sinnvoll. Das Gericht hat so besseren Zugang zu nötigem Unterhalt, wenn der Kanton die Herrschaft über das Gebäude hat. Die Machbarkeitsstudie zeigt, dass das Gebäude für die Bedürfnisse des Gerichts sehr gut geeignet ist und verschiedene Möglichkeiten bestehen, die verschiedenen Bereiche darin unterzubringen. Wir unterstützen die Idee eines Wettbewerbs, weil insbesondere die Gerichtssäle das Wesen eines Gerichts zum Ausdruck bringen müssen. Ein Auftrag an ein Büro oder eine interne Planung genügen deshalb nicht.

Die Beispielbilder in der Machbarkeitsstudie sind eher enttäuschend. Wir erhoffen uns, dass insbesondere die Gerichtssäle eine Verbindung zwischen historischem Bau und modernem Bauen ausstrahlen werden. Das Bauprojekt soll dem Wesen eines Gerichts, also der Repräsentation und der Ausübung der hoheitlichen Gewalt, Rechnung tragen. Es soll ökologisch und energetisch auf der Höhe der Zeit sein und es soll den 43 Mitarbeitenden einen angenehmen Arbeitsplatz bieten. Die angedachte Umgebungsgestaltung mit mehr Grün und das Mobilitätskonzept begrüssen wir ebenfalls. Wir erwarten, dass im Rahmen der Sanierung auch die Wärmeerzeugung von Gas auf erneuerbare Energien umgestellt wird.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

27 Jahre Übergangslösung sind genug, 27 Jahre Übergangslösung sind zu viel. Wir Grünliberalen sind froh, dass wir heute endlich über eine räumliche Lösung für das Kreisgericht St.Gallen, das grösste der sieben Kreisgerichte im Kanton, beraten können. Was für uns ausser Frage steht: Der Standort am Bohl 1 ist aus zahlreichen Gründen untragbar für den weiteren Betrieb eines Gerichtes. Neben dem Kreisgericht sind ein Restaurant, eine Bar, eine Arztpraxis, ein Kino und mehrere Mietwohnungen im gleichen Gebäude untergebracht, was entsprechende Lärm- und Geruchsemissionen mit sich bringt. Die Mietwohnungen sind sogar ohne Abtrennung zwischen einzelnen Bereichen des Gerichts angesiedelt.

Darüber hinaus sind die Gerichtsräume über vier Stockwerke verteilt, teilweise in ungeeigneten Wohnräumen. Es fehlen Toiletten, es fehlen Warteräume und es fehlen vor allem Flucht- und Alarmierungsmöglichkeiten für Notfälle. Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Parteien kann so nicht gewährleistet werden. Zudem befindet sich der Eingang des Gerichts direkt an der stark frequentierten Bushaltestelle am Marktplatz. Insbesondere an kalten Tagen warten oftmals Personen auch innerhalb des Gebäudes im Treppenhaus, da stadteinwärts keine überdachten Wartemöglichkeiten bestehen, ausser eben direkt vor und im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes. Die Gerichtssäle und das Archiv befinden sich aktuell an der Neugasse 3 und 5 und sind somit in einem anderen Gebäude, welches übrigens von der Stadt St.Gallen unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

Wir Grünliberalen sprechen uns klar für eine Ein-Standort-Lösung aus mit Gerichtssälen, Archiv und Büros unter einem Dach. Die zwingend notwendige Trennung zwischen Bürobetrieb und Publikumsverkehr sowie zwischen dem Gericht und den Parteien muss gewährleistet werden, auch um das Amtsgeheimnis wahren zu können. Wir sind überzeugt, dass die vorliegende Lösung an der Schützengasse 1 eine deutliche und dringend benötigte Verbesserung mit sich bringt. Sowohl aus Sicherheits- als auch aus Betriebs- und Kostengründen scheint es für alle Beteiligten die beste Lösung darzustellen. Das Gebäude ist seit dem Jahr 2002 im Besitz des Kantons und weist unabhängig von der zukünftigen Nutzung einen grossen Investitionsbedarf aus. Die neue Nutzung für das Kreisgericht ermöglicht die Integration der Gerichtssäle und des Archivs unter einem Dach. Was die Betriebsabläufe gegenüber heute deutlich vereinfachen wird: Dem Kreisgericht St.Gallen wird ein Gerichtsgebäude zur Verfügung gestellt, in dem die Bedürfnisse an einen modernen Betrieb sichergestellt werden können. Zutrittskontrollen und Sicherheitsschranken sowie separate Eingänge bzw. Fluchtwege für Mitarbeitende können gewährleistet werden. Die unmittelbare Nähe zu Bahnhof und Bushaltestellen bringt eine gute Erschliessung an den öffentlichen Verkehr mit sich. Gemäss Vorlage werden zudem verschiedene Punkte in Bezug auf die Nachhaltigkeit, Energie und Ökologie berücksichtigt, wie z.B. die bestmöglichen Wärmedämmsysteme unter Berücksichtigung der Denkmalpflege, der Einsatz nachhaltiger Baumaterialien, die Wärmeversorgung durch das Fernwärmenetz der Stadt St.Gallen oder die Realisierung einer Photovoltaikanlage. Dies ist aus Sicht der GLP selbstverständlich begrüssenswert. Was in der Botschaft steht, muss aber auch zwingend eingehalten werden. Durch die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 kann aber auch die Reputation unserer Gerichte wieder gestärkt werden. Wir Grünliberalen sind bereit, die dafür benötigten 28 Mio. Franken zu sprechen und sind für Eintreten.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Cozzio-Uzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Detailinformationen und die Fragen wurden innerhalb der Kommissionssitzung zur Verfügung gestellt oder zufriedenstellend beantwortet, was zusammen mit der Führung durch die heutige Situation des Kreisgerichtes St.Gallen eine gute Entscheidungsgrundlage gibt.

Die Notwendigkeit einer neuen Lösung zum Standort des Kreisgerichtes St.Gallen ergibt sich aus der Tatsache, nun bereits 26 Jahre in einem Übergangsstandort eingemietet zu sein und dementsprechend immer wieder Kompromisse in den Abläufen eingehen zu müssen, ohne dabei die weiteren in der Vorlage beschriebenen Mängel beim jetzigen Standort separat zu erwähnen. Es ist wirklich Zeit, dies zu ändern und das Kreisgericht St.Gallen in der Örtlichkeit und damit räumlich der Aufgabe entsprechend aufzustellen. Nur so kann garantiert werden, auch weiterhin qualitativ und quantitativ den erwarteten Ansprüchen in den Abläufen und Arbeitsständen sowie der für ein Kreisgericht benötigten Sicherheit gerecht zu werden.

Das Vorgehen aus der Ausgangslage mit Lösungsstrategie, Bedarfsabklärungen, Bauvorhaben, Kostenberechnung und finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage kurz und klar aufgezeigt und folgerichtig. Wir verzichten daher darauf, dies hier nochmals aufzuführen. Auch ist es nicht unsere Idee, in der Eintretensdiskussion die Details der Vorlage zu den verschiedenen Abschnitten zu diskutieren.

Die Mitte-EVP-Fraktion sieht die Notwendigkeit, das Kreisgericht St.Gallen in neue Räumlichkeiten zu verlegen, und betrachtet die Vorlage als ausgewogen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Blumer-Gossau (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Büroräumlichkeiten des Kreisgerichts St.Gallen am Bohl 1 sowie die Gerichtssäle an der Neugasse 3 und 5 erfüllen die Anforderungen an einen zeitgemässen Gerichtsbetrieb seit vielen Jahren nicht mehr. Mit der Umnutzung des historischen Gebäudes an der Schützengasse 1 bietet sich nun eine sehr gute Möglichkeit, um für das Kreisgericht unter einem Dach gute und sinnvolle räumliche Verhältnisse zu schaffen. Die Liegenschaft gehört schon dem Kanton. Das historische Gebäude erhält nun eine Aufwertung, eine passende Nutzung und erzeugt eine sehr gute Aussenwirkung für ein Kreisgericht. Zu beachten sind aus Sicht der SP-Fraktion beim Umbau die Auflagen der Denkmalpflege. Die Sicherheit kann verbessert werden, die Abläufe werden effizienter. Das ist gut und richtig so. Ob die Schützengasse 1 langfristig wirklich ausreichend Platz bieten wird, ist etwas fraglich. Aber wenn die Digitalisierung auch in der Justiz vorangetrieben wird und das Arbeiten im Homeoffice sich etabliert, reicht der Platz vielleicht tatsächlich aus. Die zentrale Lage bietet eine perfekte ÖV-Anbindung. Deshalb ist aus unserer Sicht klar, dass es keine Parkplätze für Mitarbeitende und auch keine Parkplätze für Besucherinnen und Besucher braucht. Damit bin ich bei der Nachhaltigkeit, die bei jedem Bauvorhaben wichtig ist und immer wichtiger wird. Die SP-Fraktion erachtet die beabsichtigte Aufhebung einiger Parkplätze auf der Westseite als richtig und nötig. Es muss eingehalten werden, was in der Botschaft steht. Ich zitiere aus der Botschaft (S. 13): «Erforderlich sind ein Stellplatz für die Zuführung von Beschuldigten durch die Kantonspolizei, ein Parkplatz für die Anlieferung und Entsorgung und ein Stellplatz für Menschen mit Behinderung sowie Zweiradabstellplätze.»

Die übrige Fläche auf der Westseite muss renaturiert und begrünt werden. Das passt gut zu den in der Stadt gutgeheissenen Stadtklima-Initiativen. Die Anhängung der Schützengasse 1 ans städtische Fernwärmenetz unterstützen wir. Weil der Anschluss schon besteht, erwarten wir, dass bereits in den nächsten Monaten von Gas auf Fernwärme umgestellt wird. Wir begrüssen, dass die schadstoffbelasteten Materialien, die beim Umbau zum Vorschein kommen werden, korrekt entsorgt werden, und erwarten, dass die unbelasteten Bausubstanzen wiederverwertet bzw. rezykliert werden.

Grundsätzlich halten wir fest, dass betreffend Energieverbrauch und Ökologie doch einiges Vorbildliches vorgesehen ist. Es dürfen im Verlaufe des Projektes jedoch keine Abstriche gemacht werden. Teils muss auch nachgebessert werden. Eine Nachbesserungspflicht betrifft die Barrierefreiheit des Gebäudes. Heute ist sowohl der Haupteingang als auch der Hintereingang nur über eine Steintreppe zu erreichen. Wir sind der Meinung, dass im Projektwettbewerb verlangt werden muss, dass der barrierefreie Zugang bei beiden Eingängen und im Innern des Gebäudes gewährleistet sein muss. Insgesamt beurteilt die SP die Vorlage als sinnvoll, durchdacht und zielführend. Wir hoffen, dass die budgetierten Kosten und der vorgesehene Zeitplan eingehalten werden können.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Frick-Buchs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aktuell befindet sich das Kreisgericht St.Gallen an zwei Standorten. Künftig soll dieses an einem einzigen geeigneten Standort mit dem nötigen Raumbedarf und besserem Sicherheitskonzept untergebracht werden. Die aktuelle Situation ist unbefriedigend in Bezug auf Sicherheit, Raumbedarf, Aussenwahrnehmung, und es fehlen Räume, z.B. für Befragungen von Kindern und zum Rückzug der Parteien. Es konnte an der Schützengasse 1 ein geeignetes Gebäude gefunden werden, das all diesen Ansprüchen grundsätzlich Rechnung trägt, d.h., Potenzial bietet, mit einem Umbau die obengenannten Bedingungen zu erfüllen.

Aus Sicht der FDP macht es Sinn, Abläufe zu optimieren, für genügend Sicherheit aller Beteiligten zu sorgen und passendere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Fragen der FDP betreffend Baukostenindex, Wettbewerbsausschreibung, Parkplatzsituation – hier insbesondere Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Reduzieren der Parkplätze – sowie Photovoltaik und Fernwärmeanschluss konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Der FDP ist es wichtig, dass der Umbau der Schützengasse 1 ökologisch eine Aufwertung des Gebäudes bietet, dass der steigenden Elektromobilität Genüge getan wird und dass die Energieversorgung den heute gängigen sowie der Zukunft dienlichen Anforderungen Rechnung trägt. Der FDP ist es auch wichtig, dass die veranschlagten Kosten eingehalten werden können.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Benz-St.Gallen, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission beriet in einer Sitzung am 14. Dezember 2022 die Vorlage «Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen». Alle Kommissionsmitglieder waren anwesend und ein Mitglied musste infolge einer Terminüberschneidung vor Abschluss der Beratung die Sitzung verlassen. Als Vertreterinnen und Vertreter des zuständigen Bau- und Umweltdepartementes waren die Regierungsrätin Susanne Hartmann, der Generalsekretär Samuel Peter sowie der Bereichsleiter der Projektentwicklung Thomas Bürkle anwesend. Von Seiten der Gerichte nahmen der Präsident des Kreisgerichtes St.Gallen, Peter Frei, und der Generalsekretär der Gerichte, Martin Bauer, an der Sitzung teil. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Aline Tobler und ihre Stellvertreterin Sandra Brühwiler-Stefanovic wahrgenommen.

Das Departement beantwortete vor der Sitzung Fragen einer Delegation. Zudem wurde den Kommissionsmitgliedern die Machbarkeitsstudie zugeleitet. Nach der allgemeinen Diskussion konnte sich die Kommission von den aktuellen Verhältnissen des Kreisgerichtes St.Gallen ein Bild machen. Sie besichtigte die Büroräumlichkeiten am Bohl 1 und die Verhandlungssäle im Amtshaus an der Neugasse 3. Die Kommission verzichtete jedoch darauf, das Gebäude Schützengasse 1 zu besichtigen.

Die Botschaft über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen befasst sich – wie der Titel sagt – mit der Renovation und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen. Das Gebäude, das 1886 ursprünglich für die Kantonalbank gebaut wurde, wurde zuletzt bis im Herbst 2022 vom Untersuchungsamt St.Gallen genutzt. Daraus soll nun bis 2028 ein neuer Standort für das Kreisgericht St.Gallen entstehen, in dem die Bedürfnisse an einen modernen Gerichtsbetrieb sichergestellt sind. Die Büro- und Verhandlungsräume werden an diesem Standort zusammengefasst. Interne und öffentliche Bereiche werden getrennt. Die Sicherheit für die Gerichtspersonen, Verfahrensbeteiligte und Publikum wird verbessert. Die Lärmimmissionen werden verringert. Mit dem Umzug können die Mieträumlichkeiten am Bohl gekündigt werden, und die Gerichtssäle im Amtshaus, die bisher von der Stadt St.Gallen zur Verfügung gestellt werden, werden nicht mehr benötigt. Gemäss Machbarkeitsstudie ist das Gebäude für die Nutzung als Kreisgericht sehr gut geeignet. Die Vorlage ist keine Bau-, sondern eine Kreditvorlage und muss aufgrund des Bedarfs von 27,22 Mio. Franken zwingend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Stadt St.Gallen bezahlt an die Anlagekosten von 28 Mio. Franken Fr. 780'000.– als einmalige Entschädigung an den Gerichtssaal. So kann sie sich von der Verpflichtung loskaufen, dem Gericht Gerichtssäle zur Verfügung zu stellen.

Die Gebäudehülle des klassizistischen Baus ist denkmalgeschützt. Im Innern sind nur wenig schützenswerte Elemente vorhanden. Das Gebäude soll eine möglichst einfache Gebäudetechnik erhalten, damit möglichst tiefe Betriebskosten anfallen. Es wird aktuell mit Gas geheizt. Ein Fernwärmeanschluss ist jedoch vorhanden und eine Photovoltaikanlage auf dem Dach wird geprüft. Die Umgebung des Gebäudes, das ist eine Fläche hinter dem Gebäude im Westen, soll begrünt werden. Die Vorlage wurde von der Kommission wohlwollend aufgenommen. Die Notwendigkeit für neue Räumlichkeiten für das Kreisgericht St.Gallen wurde allseits anerkannt. Die heutige Situation sei in verschiedener Hinsicht unbefriedigend. Das Gebäude Schützengasse 1 eigne sich ideal für das Kreisgericht. Kritisch hinterfragt wurden der geplante Architekturwettbewerb, der Baugrund, sodann der Aufwand für die Erdbebensicherheit, das Thema Schadstoffe in Zusammenhang mit den Kosten, weiter die inneren denkmalgeschützten Elemente und die Absichten betreffend erneuerbare Energie. Zu Diskussionen Anlass gaben die Parkplätze im Westen des Gebäudes, weiter die Anwendung des aktuellen Mehrwertsteuersatzes und schliesslich die Höhe der Reserven bei der Kostenberechnung.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig mit einer Abwesenheit, auf die Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession