Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Budget 2023
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.22.03 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über das Budget 2023 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 28.9.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 16.11.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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28.11.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Kto. 7250.311 und 437 vom 28. November 2022 | |
29.11.2022 | Antrag | Antrag Cavelti Häller-Jonschwil / Monstein-St.Gallen / Bisig-Rapperswil-Jona zu Kto. 5600.308 vom 28. November 2022 (Quote für Teuerungsausgleich und individuelle Lohnmassnahmen) | |
16.11.2022 | Antrag | Anträge der Finanzkommission vom 10. November 2022 | |
16.11.2022 | Antrag | Antrag der Regierung vom 15. November 2022 | |
23.11.2022 | Allgemein | Beratungsschema vom 23. November 2022 | |
29.11.2022 | Antrag | Antrag Hüppi-Gommiswald zu Kto. 2100.360 vom 29. November 2022 | |
29.11.2022 | Antrag | Antrag GRÜNE-Fraktion zu Kto. 5600.308 vom 28. November 2022 (Quote für Teuerungsausgleich und individuelle Lohnmassnahmen) | |
7.10.2022 | Allgemein | Medienmitteilung der Regierung vom 28. September 2022 | |
28.10.2022 | Botschaft | Budget 2023: Botschaft der Regierung vom 27. September 2022 mit Beilagen | |
28.10.2022 | Botschaft | Budget 2023: Entwurf der Regierung vom 27. September 2022 | |
16.12.2022 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 29. November 2022 | |
28.11.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Kto. 5600.308 vom 28. November 2022 (Quote für den strukturellen Personalbedarf) | |
29.11.2022 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 1 vom 29. November 2022 | |
28.11.2022 | Antrag | Antrag GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion zu Ziff. 2 vom 28. November 2022 (Steuerfusssenkung) | |
28.11.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Kto. 5600.308 vom 28. November 2022 (Quote für Teuerungsausgleich und individuelle Lohnmassnahmen) | |
28.11.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Kto. 8301.360 vom 28. November 2022 | |
28.11.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 18 vom 28. November 2022 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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7.10.2022 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über das Budget 2023 mit 94:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Struktur | Phase 8 | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion mit 72:24 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Ziff. 18 (neu). Sulzer-Wil beantragt im Namen der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion eine neue Ziff. 18 mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf zur Anpassung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (sGS 331.11) vorzulegen, wonach der Kantonsbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung wenigstens 45,4 Prozent der Beiträge des Bundes beträgt.» Wir haben vor wenigen Minuten in diesem Saal einen sehr guten Entscheid zur IPV gefällt. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung an dieser Stelle. Das Thema bleibt uns natürlich erhalten. Wir haben für das nächste Jahr eine gute Lösung gefunden, aber es ist leider nicht absehbar, dass es bei den Gesundheitskosten in den nächsten Jahren eine echte Beruhigung geben wird, und es ist auch nicht absehbar, dass wir weniger oder sinkende Kosten bei den Krankenkassen und bei den Krankenkassenprämien haben werden. Auch hier müssen wir wohl davon ausgehen, dass diese weiter steigen werden. Im Kanton St.Gallen steigen die Prämien nächstes Jahr um rund 7 Prozent. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass der Regierung in dieser Hinsicht etwas mehr Handlungsspielraum eingeräumt werden soll, um künftigen Prämienschocks besser begegnen zu können und um Familien und Einzelpersonen mit tiefen und mittleren Einkommen auch künftig noch besser und gezielter entlasten zu können. Aus diesem Grund möchten wir eine Anpassung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung beliebt machen, dass man dort keine Obergrenze mehr definiert. Wir würden die Untergrenze so belassen, wie sie ist, aber würden darauf verzichten, eine Obergrenze zu definieren, damit die Regierung die Möglichkeit hat, wenn wieder eine Kostenexplosion bei den Gesundheitskosten im Raum ist, mehr Mittel in die IPV einzuschiessen. Das ist in dem Sinn eine kleine Anpassung im Gesetz, aber es wäre eine weitsichtige Anpassung, wenn dies dieser Rat so machen würde. Ich bitte Sie sehr, diesen Auftrag an die Regierung zu überweisen, damit sie uns eine entsprechende Botschaft mit Antrag liefern kann für eine doch mittelfristige Lösung bei der IPV. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Struktur | Phase 7 | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission ebenfalls gestellt und unterlag dort mit 8:6 Stimmen bei 1 Abwesenheit. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Lassen Sie mich diesbezüglich noch einige Fakten klarstellen. Ich mache dies nicht, weil ich dem Gesundheitschef das Wort nicht geben will, sondern weil er das Gefühl hat, es sei finanzpolitisch einzuordnen. Ich bitte einfach zur Kenntnis zu nehmen, wie eigentlich die aktuelle finanzielle Situation ist bei der IPV. Wir haben 2022 246 Mio. Franken eingestellt. Mit dem Budget 2023 einschliesslich Bundesbeitrag sind es dann 265 Mio. Franken. Also rund 20 Mio. Franken wurden mehr eingestellt. Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, die Regierung hat die Problematik der IPV auch abgebildet und deshalb bereits eine rechte Steigerung budgetiert. Wir haben insbesondere auch bei der ordentlichen IPV – das war früher auch immer der Kritikpunkt, dass man zu wenig hat für die ordentliche IPV –, 10 Mio. Franken mehr vorgesehen, also 10 Prozent mehr. Wenn jetzt argumentiert wird mit der Kostensteigerung – Sulzer-Wil hat es selber gesagt, es sind im Durchschnitt 6,5 Prozent –, dann sind also mit dieser zehnprozentigen Steigerung in der ordentlichen IPV diese Steigerungen abgebildet, es ist sogar etwas mehr. Ihr Antrag, ich kann rechnen, wird angenommen werden. Ich kann daraus entnehmen, dass Sie jetzt nochmals zusätzlich 16 Mio. Franken eingeben wollen. Das macht zusammen mit den 20 Mio. Franken der Regierung insgesamt 36 Mio. Franken, die Sie für die IPV mehr ausgeben wollen. Das sind 15 Prozent mehr. In ihren Eintrittsvoten haben zumindest die bürgerlichen Parteien bemängelt, oder sogar ausgerufen, es sei ein Desaster, dass das Ausgabenwachstum des Staates 3,5 Prozent betrage. Hier machen Sie 15 Prozent. Nehmen Sie das bitte einfach zur Kenntnis. Ich halte den Kopf dafür nicht hin, das muss ich Ihnen ehrlich sagen. Sie entscheiden, Sie übernehmen die Verantwortung, das ist für mich selbstverständlich. Selbstverständlich werden wir diese Mittel auch ausgeben, wenn Sie das so beschliessen. Aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen, Sie werden jetzt die IPV um 15 Prozent erhöhen. Ich habe bereits bei meinem Eintreten gesagt: Ob Wahlen sind oder nicht, ist mir völlig egal. Aber Fakt ist, Sie sind sehr, sehr ausgabefreudig. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Steiner-Kaufmann-Gommiswald: Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion/ Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Mir tut die spürbare Frustration des FDP-Präsidenten beinahe leid. Das emotionale Zahlenfeuerwerk muss man zur Kenntnis nehmen. Die Mitte sagt jetzt Ja zu diesem Antrag, weil sie eine Partei mit sozialem Gewissen ist. Die Mitte sieht folgende Punkte des heutigen Tages als gesamtes Massnahmenpaket an: 5 Prozent Steuersenkung als Entlastung des Mittelstands in der aktuellen Situation, 2,1 Prozent Lohnerhöhungen, wir haben es heute ausführlich diskutiert, und jetzt diese IPV-Erhöhung zur gezielten Entlastung derjenigen, die es am nötigsten haben. Und einige haben es wirklich nötig. Wir sind Kantonsrätinnen und Kantonsräte aller Bürgerinnen und Bürger, nicht nur derjenigen, die Parteispenden auf unsere Parteikonti einzahlen konnten. Wir Politikerinnen müssen flexibel auf Aktualitäten und Realitäten reagieren können. Dass einige, ja viele Familien unter den Prämien leiden, ist die bittere Realität. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Gartmann-Mels: Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion/ Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte als soziales Gewissen der St.Galler SVP auch noch ein paar Worte verlieren. Lieber Frei-Rorschacherberg: Es ist sicher schwierig zu hören, dass die SVP etwas von der linken Seite unterstützt, nämlich die IPV. Es ist aber auch so, dass wir vielleicht die Situation mal anschauen müssen. Das System, die ganze Krankenkasse seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (sGS 832.10; abgekürzt KVG) ist krank. Es ist wirklich nicht in Ordnung. Jedes Jahr kommt die Prämienerhöhung, jedes Mal bezahlt man mehr, und es ist nun mal eine Tatsache, dass immer mehr Meschen die Krankenkasse nicht mehr bezahlen können. Und es ist auch eine Tatsache, dass man nicht einfach wegschauen kann. Ich gebe Ihnen recht, es tut mir eigentlich weh. Das System müssten wir eigentlich anschauen, wir müssten dort Änderungen anbringen, da gebe ich Ihnen recht, Frei-Rorschacherberg. Aber es ist nicht ganz fair, wenn Sie uns vorwerfen, wir arbeiten sonst gut zusammen, dass wir auf die Wahlen schauen. Die Wahlen sind doch noch etwas weit weg. Es ist etwas ganz anderes, das uns bewegt. Wir bewegen uns wahrscheinlich nicht unter den gleichen Klientelen. Ich bewege mich selber viel auch unter Personen, die einen Lohn haben, über diese diskutieren wir nicht mal hier. Es gibt viele Leute, die zwischen 50'000 und 90'000 Franken verdienen, wahrscheinlich eine grosse Mehrheit. Genau diese vertreten Sie wohl nicht. Die SVP St.Gallen hat ihren Ursprung als Bürger- und Bauernpartei. Wir sind heute eine Wirtschaftspartei, eine tragende Partei, die diesen Kanton prägen möchte und auch mitbestimmt. Wir können nicht einfach sagen, es sei egal. Es ist wirklich ein Anliegen. Alles steigt, die Energiekosten steigen enorm, wahrscheinlich nicht wegen der SVP, es steigen sämtliche Treibstoffgebühren, es steigen die Abos, nicht nur am Skilift im Toggenburg, im Pizol und auf dem Flumserberg – das ist ja ein Hobby, würden Sie dann sagen, aber nein, sie steigen auch im öV. Alles wird teurer, und jetzt kommt noch die Krankenkasse und dann kommt Frei-Rorschacherberg und wirft uns Wahlpropaganda vor. Nein, es geht schlichtweg darum, diesen Personen, die am unteren Ende sind, die für ihre Familien die Krankenkassen wahrscheinlich nicht mehr gut bezahlen können, etwas Hilfe zu geben. Das System ist wahrscheinlich nicht richtig, aber es ist das einzige System, das wir im Moment haben. Deshalb sollten wir, anstatt einander Vorwürfe zu machen, miteinander anstreben, was wir besser machen können. Frei-Rorschacherberg, erst gestern haben wir einer Organisation wieder viel Geld gesprochen und wir werden wahrscheinlich heute noch oder vielleicht morgen dem Spitalverbund auch wieder Geld sprechen. Ich glaube, dort liegt die Führung beide Male bei ihrer Partei. Ich denke, es braucht keine Vorwürfe, es braucht klare Entscheide, und im Moment ist die IPV eine Hilfe für die, die nicht so viel haben wie vielleicht mehrere hier drin. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Gahlinger-Niederhelfenschwil: Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion/ Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich verzichte auf Rechenspiele, weil im nächsten Jahr haben die Menschen, zumindest viele von ihnen, gar nichts mehr zu berechnen. Nächstes Jahr steigen die Zahlen enorm, zum Teil über 200 Prozent bei Stromrechnungen. Sie müssen sich das einmal vorstellen: Die Lebenskosten steigen dermassen, dass man sich nicht einmal mehr fragen muss, wie man das Essen, die Krankenkasse oder irgendwas bezahle. Sie haben das Geld schlicht und einfach nicht mehr. Es ist nicht vorhanden. Da möchte ich nicht mehr solche Rechenspiele hören. Das bringt uns nicht mehr weiter. Wir hatten in den letzten Jahren eine Fehlpolitik, vorab bei der Energie. Die zeigt nun Wirkung. Sie zeigt, was falsch gefördert wurde, und es zeigt auch auf, wie wir abhängig gemacht wurden. Das ist ein anderes Thema. Wir müssen jetzt für die Menschen da sein. Wir müssen nicht für die Reichen da sein, diese können sich selbst schauen. Ich stehe ein und sage in meinem Namen: Wir müssen diese Menschen unterstützen und wir werden sie unterstützen und wir lassen sie nicht einfach fallen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion/ Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Aufgrund der aktuellen Situation mit den steigenden Krankenkassenprämien ist es der Mitte-EVP-Fraktion ein grosses Anliegen, im Sinne eines Gesamtpaketes die tieferen und mittleren Einkommen bis immerhin gegen 100'000 Franken zu entlasten. Bei jährlich steigenden Krankenkassenprämien ist es klar, dass die entsprechenden Kosten für die IPV ebenfalls jährlich ansteigen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion/ Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Mit Erstaunen haben wir zur Kenntnis genommen, dass sich die Finanzkommission nicht zu einer Verbesserung der IPV durchringen konnte. Mit einem gemeinsamen Antrag scheinen die Fraktionen ausser der FDP jetzt doch noch die Kurve kriegen zu wollen. Die Gesundheitskosten belasten nicht nur tiefere Einkommen stark, sondern Haushaltsbudgets bis weit in den Mittelstand. Der Kanton St.Gallen zeigt sich im interkantonalen Vergleich knausrig. Der Kantonsanteil liegt gemäss Wirksamkeitsbericht des BAG bei rund 26 Prozent. Der schweizerische Durchschnitt liegt bei 48 Prozent. Somit stehen den St.Gallerinnen und St.Gallern deutlich weniger Unterstützungsgelder zur Verfügung als im Schnitt der Kantone. In Steuerfragen orientiert sich dieser Rat gerne am interkantonalen Vergleich. Es ist nicht einzusehen, warum dieser Vergleich nicht auch für die IPV gelten soll. Eine Nachbesserung ist also richtig. Wir werden deshalb den Antrag unterstützen, dies auch als Ausgleich zur beabsichtigten Steuersenkung, die tendenziell eher hohe Einkommen begünstigt. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion/ Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Heute Abend wird die FDP-Fraktion u.a. ihren Altkantonsratskollegen Noger-St.Gallen verabschieden. Dabei kommt man immer wieder auf die sogenannten Ratsblüten zu sprechen. Sie haben auch davon erfahren in der letzten Session. Heute würde wahrscheinlich eine neue Anekdote dazukommen: Der Rat treibt insbesondere im Vorjahr von Wahlen opportunistische Wahlblüten. Einige der Blüten sind bekannt, so z.B., dass die SP-Fraktion und GRÜNE-Fraktion jedes Jahr mit dem selben IPV-Antrag kommen, und jährlich sagen der zuständige Regierungsrat, aber v.a. auch die Bürgerlichen, dass wir ein faires und austariertes System haben. In der Subkommission «Gesundheitsdepartement» der Finanzkommission, welche ich präsidieren darf, behandeln wir diese IPV-Gelder ganz detailliert und ausführlich. Auch in der Finanzkommission nimmt man sich Zeit, um das Ganze gut zu besprechen. Wir waren überzeugt bzw. die Mehrheit, links ausgenommen sowie teilweise auch die Mitte-EVP, dass wir in unserem Kanton auf einem fairen Weg sind. Vor einem Jahr war das auch so. Da sagte der SVP-Vertreter bezüglich eines Antrags der SP-Fraktion: «Man sieht, es gibt nur einen Weg und der führt nach oben. Ich frage mich, ob bei diesen 10 Prozent für den Kanton noch erhebliche Mehrkosten dazukommen. Ich weiss nicht, wie wir das finanzieren sollen.» Damals sagte der zuständige Regierungsrat der Mitte, er glaube, es wäre falsch, wenn wir diese 12 Mio. Franken noch dazunehmen würden, denn die Zahlen steigen nur immer. Ich bin gespannt, wer sich heute äussern würde. Tatsächlich ist es so, dass die Gelder stetig steigen. 2019, also vor drei Jahren, standen wir bei 69 Mio. Franken für die ordentliche IPV. Nun sprechen wir heute mit diesem Antrag über zusätzliche 16,4 Mio. Franken. Lassen Sie sich die Zahlen auf der Zunge zergehen und hören Sie gut zu: 2019: 69,4 Mio. Franken IPV ohne Ergänzungsleistungsbeziehende (EL); 2020: 76 Mio. Franken; 2021: 84 Mio. Franken; 2022: 99 Mio. Franken; 2023: 108 Mio. Franken. Wenn wir die EL-Gelder dazunehmen, sieht es noch spannender aus: 184 Mio. Franken, 193 Mio. Franken, 198 Mio. Franken, 212 Mio. Franken, 228 Mio. Franken. Das ist ohne EL-Beziehende eine Steigerung von 56 Prozent. Es fehlt noch die Erhöhung von 5,2 Mio. Franken, die wir sowieso aufgrund von Beschlüssen in Bern machen müssen. Diese Anpassungen, der SVP-Vertreter hat es im vergangenen Jahr gesagt, es gibt nur eine Richtung, die zeigt nach oben. Die anstehenden Wahljahre kündigen sich an, anders kann ich mir nicht erklären, wie solche Ratsblüten entstehen, solche Umschwenker via Anträge aus der Mitte des Rates. Die FDP-Fraktion steht für eine nachhaltige, eine faire und eine zuverlässige Finanzpolitik. Wir sind gegen Umverteilung. Wir wollen den Schwachen helfen und lehnen diesen Antrag klar ab. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Wie auch ich haben Sie bestimmt in den letzten Tagen diverse E-Mails bekommen, bei denen Personen gefordert haben, dass der Kanton einen Teuerungsausgleich von 3,5 Prozent sprechen soll. Genau diese Personen, die mir geschrieben haben, gehören sicherlich nicht zu den Schlechtverdienern in unserem Kanton und sind bestimmt auch nicht am härtesten von der Teuerung betroffen. Wer aber unserer Meinung nach dringend Unterstützung braucht und sich in einer schwierigen Lage befindet, sind derzeit viele Familien und Einzelpersonen in unserem Kanton mit tiefen und mittleren Einkommen. Wir sind überzeugt, durch die vorübergehende IPV-Erhöhung kurzfristig und zeitnah eine Entlastung bei den Mitbürgern mit tiefen Einkommen erzielen zu können. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion/ Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Letztes Jahr haben wir den gleichen Antrag gestellt. Da waren wir mit der SP-Fraktion zusammen, die das unterstützt hat, noch ziemlich alleine. Jetzt nehme ich erfreut zur Kenntnis, dass zuerst die Mitte-EVP-Fraktion dazugestossen ist und schlussendlich auch noch die SVP-Fraktion. Das freut mich. Von den steigenden Krankenkassenprämien und der aktuellen Teuerung sind zwar alle betroffen. Für Personen mit hohen Einkommen stellt dies aber kein grosses Problem dar. Wir können uns allenfalls die eine oder andere Annehmlichkeit weniger leisten oder legen weniger Geld auf die Seite. Für Leute aber, die am Existenzminimum leben, zählt jeder Franken. Nur schon die höheren Krankenkassenprämien, eine hohe Nebenkostenabrechnung, eine Zahnarztrechnung usw. können das ganze Budget über den Haufen werfen. Sie können dann wählen, entweder gehen sie zum Sozialamt oder sie zahlen die Rechnung nicht und werden betrieben. In beiden Fällen geraten sie in Schulden. Um diese Personen und damit auch die sozialen Betreibungsämter zu entlasten, haben wir eine einfache Möglichkeit: Wir können die Prämienverbilligungsbeiträge im Budget um 16,4 Mio. Franken erhöhen, bis ans gesetzliche Maximum. Dazu muss dann auch noch der Selbstbehalt in der Berechnung gesenkt werden. So können wir Leuten mit knappem Budget unbürokratisch und effizient helfen und ihnen ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk machen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Konto 8301.360 (Individuelle Prämienverbilligung / Staatsbeiträge). Sulzer-Wil beantragt im Namen der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion im Konto 8301.306 (Individuelle Prämienverbilligung / Staatsbeiträge) eine Erhöhung auf Fr. 279'742'800.–. Die SP-Fraktion hat bei der Frage der individuellen Prämienverbilligung (IPV) nie lockergelassen. Jedes Jahr bringen wir das Thema auf und fordern Verbesserungen. Heute ist absehbar, dass wir mit einem überparteilichen Antrag erfolgreich sein können. Das freut mich, nicht für mich, aber für all die Personen, die Familien, die damit besser unterstützt werden können. Ich hoffe, Sie haben letzte Woche diesen Artikel im «St.Galler Tagblatt» über die Armut im Kanton St.Gallen gelesen. Da steht, dass im Kanton St.Gallen 100'000 Menschen arm oder armutsgefährdet sind. Steigende Energiepreise und steigende Krankenkassenprämien führen dazu, dass sich eine Familie in diesem Artikel mit der Frage konfrontiert sieht, ob sie mit dem restlichen Monatsgeld Essen einkaufen oder doch die Stromrechnung bezahlen soll. Caritas St.Gallen-Appenzell bestätigt, dass die Anfragen von Menschen in Geldnot bei der Geschäftsstelle seit einigen Wochen stetig steigen. Die Armut in unserem Kanton mag für viele von uns nicht oder wenig sichtbar sein, aber sie ist real. Ein grosses Problem für Wenigverdienende sind die Krankenkassenprämien. Jetzt sagen Sie vielleicht: Gerade dafür haben wir die IPV. Es ist leider so, die IPV erreicht ihr Ziel immer noch nicht. Obwohl es in den letzten Jahren Verbesserungen gab, müssen Haushalte mit einem tiefen Einkommen im laufenden Jahr immer noch bis zu 20 Prozent ihres massgebenden Einkommens zur Finanzierung der Prämien aufwenden, bis sie Anspruch auf IPV haben. Das ist nicht haltbar. Der Prämienschock 2023 verschärft im Kanton St.Gallen die Situation zusätzlich, denn die Prämien steigen um 6,9 Prozent überdurchschnittlich. Erklärtes Ziel des Bundesrates bei der Einführung der IPV war es, die Krankenkassenprämien für untere und mittlere Einkommen in dem Mass zu verbilligen, dass kein Haushalt mehr als 8 Prozent seines Einkommens dafür aufwenden muss. 8 Prozent. Im Kanton St.Gallen beträgt die Prämienlast für Familien bis zu 20 Prozent. Auf Bundesebene ist zurzeit der indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative in der parlamentarischen Beratung. Die Kantone sollen stärker in die Pflicht und Verantwortung genommen werden. Bis es so weit ist, sollten wir die Lage im Kanton St.Gallen entschärfen. Das können wir tun, indem wir uns für das Budget 2023 am oberen Maximum unserer gesetzlichen Bandbreite orientieren. Das bedeutet, dass wir 54,6 Prozent der definitiven Bundesbeiträge in den Prämienverbilligungstopf einzahlen. Der Kantonsbeitrag erhöht sich so um 16,4 Mio. Franken. So sollen mehr Personen von der IPV profitieren und bisherige Bezügerinnen und Bezüger sollen stärker unterstützt werden können. Sollte es in diesem Saal immer noch jemanden geben, dem bereits diese Anpassung zu weit geht, so lassen Sie mich noch sagen, wie unser Kanton im schweizweiten Vergleich so dasteht: Die Kantonsbeiträge fallen im Verhältnis zu den erhaltenen Bundesbeiträgen sehr unterschiedlich aus in der Schweiz. Wir würden mit der Gutheissung dieses Antrages 54,6 Prozent des Bundesbeitrags budgetieren. Zwei Beispiele, wie es in anderen Kantonen aussieht: Im Kanton Solothurn sind es 80 Prozent der Bundesbeiträge, der Kanton Zürich sieht für das kommende Jahr 92 Prozent der Bundesbeiträge vor. Es wurde dort gar beantragt, 120 Prozent einzusetzen. Sie sehen, wie dringlich auch in anderen Kantonen die Situation ist. Lassen Sie uns ein bisschen weniger das Schlusslicht sein und befürworten Sie diesen angemessenen Auftrag, der von vier Fraktionen und auch von der GLP-Gruppe unterstützt wird. Damit sind wir noch nicht am Ziel, aber wir senden mindestens ein richtiges und wichtiges Zeichen aus an all die Familien und Menschen, die finanziell nur mehr schlecht über die Runden kommen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Sie müssen verstehen, dass ich heute keine verbindliche Auskunft geben kann, weil ich ein Mitglied der Regierung bin und nicht sagen kann, dass wir nächstes Jahr oder übernächstes Jahr viel mehr bezahlen werden. Auch mir liegt die ODG am Herzen. Ich war 25 Jahre lang Allgemeinpraktiker und habe mit der ODG zusammengearbeitet. Was nicht ganz stimmt: Das Vermögen ist noch lange nicht aufgebraucht. Das Vermögen ist über 1 Mio. Franken. Die ODG ist also sehr reich und deshalb kann man auch noch etwas abwarten mit einer Leistungsvereinbarung. Im Weiteren glaube ich trotzdem, dass wir versuchen müssen, zusammen mit den anderen Kantonen eine Leistungsvereinbarung zu machen. Es macht keinen grossen Sinn, wenn St.Gallen wieder alleine vorprescht und der Thurgau und die beiden Appenzell machen nichts. Das wäre nicht vernünftig. Wir bezahlen deutlich mehr als der Kanton Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden bezahlen nichts. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass wir hier sicher mit den anderen Regierungen verhandeln müssen. Ich habe schon einmal das Gespräch gesucht und ich werde es wieder versuchen, damit wir hier etwas machen können. Wir haben aber die gesetzliche Voraussetzung noch nicht gegeben, dass wir einer Diabetesgesellschaft den Tarmed oder die Verrechnungen der Krankenkasse ausbessern können. Wir können nur einen Beitrag geben, aber keine Leistungsvereinbarung, die die Verbesserung machen. Dafür bräuchten wir die gesetzlichen Grundlagen. Wir haben im Departement gesagt, dass wir diese Sache bei der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes auch aufnehmen werden. Wir werden die Finanzierung dieser Gesellschaften, die im Gesundheitswesen zahlreich vorhanden sind, einmal anschauen und dann auch dementsprechend die Gesellschaften unterstützen oder nicht. Ich glaube, das müssen wir abwarten. Ich glaube auch, dass die ODG das überleben wird. Im Weiteren sind wir der Meinung, dass die ODG auch mit den Krankenkassen verhandeln muss, damit sie einen kostendeckenden Betrag hat. Es kann einfach nicht sein, dass der Staat immer wieder bezahlt, wenn kein kostendeckender Betrag der Krankenkassen kommt. Das ist Sache der Krankenkasse, nicht immer des Staates. Deshalb glaube ich einfach, es ist nicht immer sinnvoll, wenn man einfach bezahlt. Es gibt zahlreiche Organisationen, die auch wertvolle Arbeit machen, und dort bezahlen wir auch nichts. Wir müssen versuchen, kostendeckende Beträge zu erhalten. Vielleicht müssen auch die Leute selbst einen gewissen Betrag daran bezahlen. Es kann nicht immer sein, dass die Öffentlichkeit alles übernimmt. Deshalb kann ich Ihnen nicht versprechen, dass wir nächstes Jahr eine Leistungsvereinbarung unterzeichnen werden. Ich bin sehr gerne bereit, mit der ODG zu sprechen und weiter zu verhandeln. Ich bin auch gerne bereit, mit den anderen Regierungen zu sprechen, weil ich bin überzeugt, sie machen einen guten Job, und ich bin auch überzeugt, dass er wichtig ist, aber wir können einfach nicht immer überall Geld geben. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Gesundheitsdepartement. Warzinek-Mels: Ich erlaube mir im Rahmen der Budgetdebatte, die Ostschweizer Diabetesgesellschaft (ODG) zu thematisieren. Es gibt einen engen Bezug. Ich beziehe mich dabei auf unsere Interpellation 51.22.75 «Prävention und Behandlung von Diabetes sichern: Wie engagiert sich der Kanton im Kampf gegen die Volkskrankheit Diabetes?». Ich danke den vier weiteren Erstunterzeichnenden aus allen Fraktionen sowie den 64 Mitunterzeichnenden in diesem Rat. Das gibt der Interpellation ein gewisses Gewicht. Zunächst einmal: Die ODG wurde 1973 in St.Gallen von betroffenen Diabetikern gegründet. Die Gesellschaft ist ein gemeinnütziger Verein und wird finanziell durch die Beiträge und Zuwendungen von Betroffenen, deren Angehörigen sowie Interessierten getragen. Sie ist die offizielle Vertretung für Menschen mit Diabetes in den Kantonen St.Gallen, Thurgau und den beiden Appenzell. Die Diabetesgesellschaft berät Diabetesbetroffene und ihre Angehörigen in Bezug auf das richtige Verhalten, wenn man diese Erkrankung hat, in Bezug auf Ernährung und – ganz wichtig – sie bietet auch die medizinische Fusspflege an, die ein Teil der Diabetiker dringlich braucht. Aufgrund von prekären Durchblutungsverhältnissen und schlechter nervaler Versorgung können auch kleine Verletzungen an den Füssen bei Diabetikern zu elementaren gesundheitlichen Folgeerkrankungen führen. Ein zu spät erkannter oder ungenügend behandelter Diabetes – das kennen Sie vielleicht aus der eigenen Familie – kann zu Folgeerkrankungen wie Nierenerkrankungen (diabetische Nephropathie), Nervenschädigungen (diabetische Neuropathie), Netzhauterkrankungen (diabetische Retinopathie), Arteriosklerose und zu einer ganzen Vielzahl an schwerwiegenden Erkrankungen führen. Durch eine gute Kontrolle und Beratung können die Erkrankungen hinausgezögert oder gar vermindert oder verhindert werden. Daher ist die Tätigkeit der ODG nicht einfach «nice to have», sie ist für die Erkrankten elementar. Wenn die ODG diese medizinischen Aufgaben nicht mehr übernehmen kann, so wird es eine andere Organisation wie beispielsweise unsere querfinanzierten öffentlichen Spitäler machen müssen, vermutlich teurer als diese schlank aufgestellte Organisation. Darum ist es wichtig, dass die ODG auf sicherer finanzieller Basis steht. Bis anhin hat sie sich selber finanzieren können. Die Tarife für Beratung und Behandlung sind jedoch nicht kostendeckend. Die Margen durch Materialverkauf sinken. Das Vermögen der Gesellschaft ist bald aufgebraucht. Sie braucht eine verlässliche Finanzierung. Die Antwort der Regierung ist etwas allgemein und knapp ausgefallen. Verbindliche und anhaltende Verbesserungen zugunsten der Menschen mit Diabetes allgemein und der ODG konkret sind nicht ersichtlich. V.a. die Bereitschaft des Kantons für eine Leistungsvereinbarung sollte inhaltlich und in zeitlicher Hinsicht konkretisiert werden. Wir können mit der Antwort nicht zufrieden sein. So wird in der Antwort der Regierung zwar die Frage nach der Anzahl an Diabetes erkrankter Personen bzw. die Prozentzahl von 5,7 Prozent erwähnt, aber die Frage nach den Folgen bleibt gänzlich unbeantwortet. Wie ein Blick in die Jahresberichte der ODG zeigt, haben die Anzahl der Beratungen und Behandlungen in den letzten 10 Jahren massiv zugenommen. Es braucht diese Gesellschaft. Waren es im Jahr 2017 4'352 Beratungen und Behandlungen, sind diese bis 2021 auf 9'061 angestiegen. Dies entspricht einer Verdopplung der Zahlen innerhalb von vier Jahren in allen drei Fachbereichen: Fusspflege, Ernährungsberatung und Diabetesberatung. Die Regierung führt in ihrer Antwort aus, dass einzelne Präventionsprogramme durchgeführt werden, bei welchen es jedoch v.a. um Primärprävention geht, also das Vermeiden der Entstehung von Diabetes durch richtige Ernährung und Bewegung. Kein Wort zu der so wichtigen Sekundärprophylaxe, bei der es um das Haupttätigkeitsfeld der ODG geht: die Diabetesbetroffenen zu beraten, durch Ernährungs- und Diabetesberatung, und zu behandeln durch Fusspflege, damit Folgeerkrankungen vermieden, vermindert oder hinausgezögert werden können. Der Verein leistet mit seiner Beratungstätigkeit und der Fusspflegebehandlung einen wichtigen Beitrag, dass ein Diabetes mellitus nicht zu Amputationen, Blindheit, Nierenversagen, Herzinfarkt oder Schlaganfall führt. Damit leistet der Verein einen massgebenden Beitrag zur Prävention und damit auch einen Beitrag, teurere Behandlungen zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern. Zum Budget: Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Kanton Fr. 10'000.- in das Budget 2023 aufgenommen hat. Wir können diese Budgetposition allerdings nicht identifizieren. Wir bitten Regierungsrat Damann, uns diesbezüglich Auskunft zu geben. Allerdings sind die Fr. 10'000.–. nicht mehr als ein symbolischer Betrag. Der Verein hat einen jährlichen Aufwand von über 2 Mio. Franken, und das finanzielle Problem des Vereins mit einem aktuellen jährlichen Defizit von Fr. 120'000.– wird damit nicht gelöst. Es braucht rasch einen Leistungsauftrag, so, wie ihn diverse andere Diabetesgesellschaften in anderen Kantonen (Zürich, Graubünden, Basel-Stadt, Basel-Land) bereits seit Jahren haben, damit sie die Beratungen und Behandlungen im Bereich der Prävention weiterhin anbieten können. Immerhin nehmen wir zur Kenntnis, dass eine Leistungsvereinbarung in der Antwort der Regierung ausdrücklich genannt, aber auf die einzelnen Ostschweizer Kantone verwiesen wird. Unter diesen kommt dem Kanton St.Gallen zweifellos eine Vorreiterrolle zu. Wir fordern die Regierung auf: Nehmen Sie bitte diese Verantwortung wahr. Die ODG braucht einen Leistungsauftrag. Wir bitten Regierungsrat Damann, uns auch diesbezüglich Auskunft zu geben: Mit welcher Hilfe wird die ODG in den nächsten Jahren konkret rechnen können und wann darf sie mit dem unbedingt nötigen Leistungsauftrag rechnen? Wir haben heute keinen Antrag gestellt, wir bleiben zurückhaltend. Uns würde heute die Zusicherung von Regierungsrat Damann reichen, dass das Departement mit der ODG in einem persönlichen Kontakt die offenen Fragen konstruktiv löst. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Struktur | Gesundheitsdepartement | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion mit 82:34 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission gestellt und mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der SP-Fraktion abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler, Stellvertreter des Regierungspräsidenten: Etterlin-Rorschach hat mich nach dem Einsatz dieser Geräte gefragt: Es ist in der Tat so, dass die Polizei bei diesem Einsatz die Sicherheit im Fokus hat und dass solche semistationären Anlagen primär an neuralgischen Stellen, das sind insbesondere auch Baustellen, aufgestellt werden. Wenn Sie in den letzten Monaten ab und zu bei der Stadtautobahn unterwegs waren, können Sie sicherlich bestätigen, dass es dort eigentlich permanent solche Geräte hatte. Die standen nicht immer am gleichen Ort, aber solche Geräte waren da. Persönlich habe ich auch schon einen Radar gesehen, wo ich mir nicht sicher war, was jetzt im Vordergrund steht. Vielleicht ist es gut, wenn der Finanzchef das auch einmal sieht, dass man auch Geräte aufstellt, damit die Kasse klingelt, das kann ich zu wenig beurteilen, das gehört auch zu den taktischen Überlegungen der Polizei. Vielleicht ist es auch nicht gut, wenn der Finanzchef allzu lange der Stellvertreter des Vorstehers des Sicherheits- und Justizdepartements ist, mein Gelüst könnte vielleicht in Richtung Geld gehen. Nein, ich kann Sie entwarnen, das werden wir nicht machen. Die bisherige Praxis bleibt bestehen und der Sicherheitsaspekt steht klar im Vordergrund. Sie haben sich vielleicht auch gefragt, warum die Regierung hier keinen Antrag gestellt hat. Sie hat dies gemacht, weil Sie auch fairerweise Korrekturen gemacht haben bei den Einnahmen. Es ist Fakt, wenn es mehr Geräte gibt, gibt es mehr Erträge. Das haben Sie reduziert. Wir hätten definitiv einen Antrag gestellt, wenn Sie jetzt diesen Ersatz gekürzt hätten, Sie haben aber eigentlich lediglich den Ausbau gekürzt. Das nehmen wir zur Kenntnis. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Thoma-Andwil: Wenn wir konsequent wären und die Überlegungen der GRÜNE- und SP-Fraktionen umsetzen würden, dann müssten wir eigentlich 20 Geräte anschaffen, dann gäbe es richtig viel Geld in die Kasse. Sie unterstellen dem Bürger, dass er permanent zu schnell fahre, und möchten uns ein schlechtes Gewissen einreden. Unser Staat ist anders aufgebaut. Im Grundsatz haben wir Vertrauen in die Bürger. Sie füllen ihre Steuererklärung selbst aus und nicht der Staat, der Geld wegnimmt wie in anderen Nachbarländern. Wir haben im Grundsatz Vertrauen in unsere Bürger, dass sie sich an die Gesetze halten, auch an die Strassengesetze. Es geht darum, und darauf will ich jetzt hinausgehen, eine gesunde Balance zu halten. Wir bekämpfen nicht, dass es fünf Geräte gibt, die man an den neuralgischen Stellen aufbauen kann. Aber wir bekämpfen einen Ausbau, weil es braucht eine Gewichtung. Es muss ein sinnvolles Plus und Minus sein. Die Balance ist das Thema, und die wäre jetzt zu viel. Sieben Geräte sind nicht notwendig, und darum geht es und das ist uns wichtig. Mit der Sicherheit können Sie hier nicht kommen und behaupten, wir seien Autoparteien, die nur das Geschwindigkeitsüberschreiten glorifizieren und uns nicht an das Recht halten wollen. So geht es nicht in unserem Staat, wir sind kein Überwachungsstaat und kein Polizeistaat. Wir haben im Grundsatz Vertrauen in die Bürger. Die Balance ist so weiterhin gegeben. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Losa-Mörschwil: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Obwohl das Thema eigentlich sehr ernst ist, musste ich doch ab und zu schmunzeln. Genau dieselben, die sagen, wir sollen die Autofahrer nicht schröpfen, die sagen eigentlich, dass sie alle zu schnell fahren, denn wenn sie nicht zu schnell fahren, dann verdient der Staat gar nichts. Sie müssen sich also einfach an die Regeln halten. Zu Bühler-Schmerikon: Wenn es bereits Reduktionen gibt wie in diesen 30er-Zonen, sind die super, aber das heisst noch lange nicht, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Würden sie immer eingehalten, müssten wir keine Blechpolizisten mehr aufstellen, aber wir wissen, dass sich ein gewisser Teil eben nicht daran hält, und darum ist es wichtig. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Liebe Mitglieder der drei Autoparteien, ich selber bin auch Autofahrer. Ich habe mir auch schon eine Geschwindigkeitsbusse eingehandelt. Ich habe diese Busse auch ungern bezahlt und habe mich geärgert. Aber in diesem Rat wird bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit immer wieder das Stichwort Selbstverantwortung in den Mund genommen. Jeder motorisierte Bürger und jede motorisierte Bürgerin hat es selber in der Hand, ob und wie viel Bussen sie bezahlen will oder bezahlen muss. Sie muss sich einfach an die Verkehrsregeln halten. Wenn es nach mir ginge, würde vor jeder Schule und vor jedem Altersheim ein solcher Blechpolizist stehen. Es geht hier nicht darum, Steuergelder über die Hintertür bzw. über das Gaspedal zu gewinnen, sondern v.a. darum, hohe Kosten zu vermeiden. Einerseits sind das Gesundheitskosten, andererseits sind es aber auch Kosten, die entstehen, wenn Familien trauern, weil sie Verletzte oder gar Tote zu beklagen haben. Das kann man nicht in Geld ummünzen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Bühler-Schmerikon: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Es wurde schon vieles gesagt, das überhaupt nichts bringt. Die freischaffenden Polizisten, die im Fotobusiness aktiv sind, können genug Geld für die Staatskasse generieren. Zur vorherigen Aussage von Blumer-Gossau, die Geräte müssten dort aufgestellt werden, wo Kindergärten und Schulen sind: Dort haben wir heute bereits schon Temporeduktionen. Dort bringen sie grundsätzlich nichts. Sie lauern überall sonst an anderen Stellen, wo der einfache Bürger vorbeifährt, und nichtsahnend wird ein Foto gemacht. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Blumer-Gossau legt seine Interessen als Präsident des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) offen. Es geht um die Sicherheit. Das zuhanden meiner drei Vorredner. Es geht wirklich um die Sicherheit. Ich nehme das Beispiel von Warzinek-Mels: Gerade dort, wo sie eben besonders wichtig ist – vor Schulen, vor Kindergärten, bei Altersheimen, in Tempo-30-Zonen, bei Begegnungszonen –, ist die Sicherheit nicht so gewährleistet, wie sie gewährleistet sein müsste. Ein Grund dafür ist, dass es in diesen Zonen höchst selten einmal eine Kontrolle gibt. Geschwindigkeitskontrollen werden immer wieder einmal nicht gewährt; auch wenn die Gemeinden nachfragen, bekommen sie die Anlagen nicht. Genau in diesen Gebieten muss man die Sicherheit erhöhen und darum braucht es zwei zusätzliche Anlagen, denn die bisherigen werden für die neuralgischen Stellen benutzt, die Sie zu Recht aufgezählt haben. Um eben weiterzukommen und auch in Tieftempogebieten Geschwindigkeitskontrollen zu machen und hier eine Disziplinierung und damit mehr Sicherheit hinzukriegen, braucht es zwei zusätzliche Neuanlagen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Gerig-Mosnang: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Wir haben jetzt zwar mehrfach gehört, aber ob es bei diesen Anlagen wirklich um Sicherheitspolitik geht? Sind wir doch ehrlich: Wann haben wir diese Geräte angeschafft? Das war 2014, während eines Entlastungspakets haben wir sechs dieser Geräte angeschafft. Diese werden jetzt ersetzt. Also soll mir noch jemand sagen, es geht um reine Sicherheitspolitik. Gegen Sicherheit sträuben wir uns nicht, wenn sie da eingesetzt werden, wo sie nötig sind, sei es auf der Stadtautobahn bei Baustellen, bei Kindergärten, aber nicht da, wo es darum geht, Geld für den Staat einzutreiben. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten legt seine Interessen als Vorstandsmitglied des TCS Sektion St.Gallen-Appenzell Innerrhoden offen. Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich denke, man muss sich bei diesen Kontrollen wirklich auf die neuralgischen Stellen beschränken, wo schwache Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, wo es um Kinder und ältere Personen geht. Gerade hier liegt die Krux: Wenn man schaut, dass die bisherigen Radargeräte weiter im Einsatz sind, ist es durchaus möglich, mit einem geschickten Einsatz der bestehenden Geräte diese neuralgischen Punkte abzudecken und die gleiche Kontrolldichte und Kontrollsicherheit herzustellen. Die Ausführungen von Blumer-Gossau zielen wirklich nur darauf ab, weitere Einnahmen zu erzielen zugunsten des allgemeinen Staatshaushaltes und nicht, um die Sicherheit an den neuralgischen Punkten zu erhöhen. Da ist sie nämlich mit dem bisherigen Material durchaus gewährleistet. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Zu Warzinek-Mels: Es ist wunderbar, dass Sie das Votum Thoma-Andwil so objektiv entgegengenommen haben, aber zu keinem Zeitpunkt hinterfragt haben, ob denn diese zitierten Tatsachen tatsächlich auch stimmen. Ich bitte den stellvertretenden Justizdirektor darum, die Rahmenbedingungen aus dem Beschaffungsantrag der Regierung zu zitieren. Ich meine mich zu erinnern, dass die Regierung nie die Absicht hatte, rechtschaffene Bürger bei diesem Thema zu kriminalisieren. Das ist einfach eine Unterstellung, aber das kann vielleicht der stellvertretende Justizdirektor darlegen. V.a. geht es ausschliesslich um die Erhöhung der Sicherheit, im Wesentlichen um den neuralgischen Punkt mit der gigantischen Baustelle A1 in der Stadt St.Gallen, wo es einfach nötig ist, mit Radarkontrollen dafür zu sorgen, dass nicht zu schnell gefahren wird, weil es ansonsten absehbar ist, dass gravierende Unfälle passieren werden. Ein weiteres entscheidendes Kriterium, das ich die Regierung bitte zu präzisieren, ist, dass es im Kanton St.Gallen im Vergleich mit anderen Kantonen unterdurchschnittlich viele Radargeräte gibt und mitnichten die Rede davon sein kann, man würde die Bürger damit schikanieren. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Es ist jetzt schon ein bisschen komisch. Sie sagen, wir haben weniger Unfälle. Das ist sehr schön. Brauchen wir deshalb keine Kontrollen mehr? Könnten wir auch sagen, wenn wir weniger Ladendiebstähle haben, dann brauchen wir das nicht mehr? Es gibt Vorgaben, die Geschwindigkeit ist vorgegeben, jeder weiss das. Wenn man zu schnell fährt, muss man mit einer Busse rechnen. Zudem kommt noch hinzu, dass die Begründung für diese zusätzlichen Geräte auch mit der Sanierung der Autobahn hier in St.Gallen zu tun hat. Da ist wirklich ein grosser Schwerpunkt, da müssen Geräte eingesetzt werden, die dann an anderen Orten fehlen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Warzinek-Mels: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich danke Thoma-Andwil für sein bedachtes Votum. Die Dichte an Radargeräten ist spürbar sehr hoch und hat mit Verkehrssicherheit schon längst nichts mehr zu tun. Allzu oft stehen solche Geräte ganz gezielt dort, wo man weiss, dass Autofahrer, die einfach viel auf der Strasse sind, dann auch erfasst werden. Sie stehen nicht an einem Altersheim, nicht an einer Schule, nicht an einem Schwimmbad, nicht an einem Kindergarten, sondern irgendwo ausserhalb der Orte, wo noch 50 km/h gilt, aber niemand weiss es. Mich betrifft das ein Stück weit, denn ich meine, durch diese Praxis kriminalisiert man teilweise rechtschaffene Bürger. Man schafft eine Distanz gerade von jungen Menschen zum Staat, die gar nicht nötig ist. Das sollte man nicht unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Thoma-Andwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Selbstverständlich ist Sicherheit auf der Strasse für uns alle wichtig, für jeden, der hier drinsitzt. Das ist selbstverständlich. Hier geht es aber nicht um den Verzicht auf zwei Radaranlagen, sondern der Antrag will von fünf auf sieben Anlagen ausbauen. Man darf sich sicher fragen, was die Sinnhaftigkeit ist. Wenn wir Statistiken konsultieren, sehen wir, dass die Anzahl Fahrzeuge in den letzten Jahren stagniert. Wir haben eine Zunahme von 0,7 Prozent. Die bevölkerungsgewichtete Zahl der Personenwagen ist sogar minim zurückgegangen, aber man darf auch da von einer Stagnation sprechen. Was aber ganz interessant ist, ist die Unfallstatistik. Gegenüber dem Jahr 2011 hat sich die Zahl der Verkehrsunfälle im Kanton St.Gallen trotz gestiegenem Verkehrsaufkommen deutlich reduziert. Was heisst «deutlich»? 2011 bis 2021 um einen Drittel. Wir hatten 3'414 Ereignisse, 2021 waren es 1'000 weniger. Diese Zahlen können Sie in der Statistik der Polizei nachlesen. Es stellt sich daher für die drei bürgerlichen Parteien die Frage, was denn das Motiv sein könnte. Die Sicherheit kann es nicht sein. Die absolute Sicherheit haben wir, wenn wir generell alles verbieten, also nicht mehr unterwegs sind. Aber wir denken, jetzt ist auch ein Zenit beschritten mit einer optimalen Waage zwischen Sicherheit und staatlicher Überwachung. Es kann auch nicht sein, dass man die Verkehrsteilnehmer weiter mit Radaranlagen schröpfen möchte, weil mehr Sicherheit wird das nicht bringen. Darum haben die drei bürgerlichen Parteien die Meinung, dass die fünf Anlagen, die man erneuern muss, weiterhin auf einem aktuellen Stand gehalten werden sollten, aber dass ein weiterer Ausbau im Kanton St.Gallen aus Sicherheitsgründen nicht notwendig ist und auch nicht ausgeführt werden sollte. Ich bitte Sie, die zusätzlichen Geräte nicht anzuschaffen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Konto 7250.311 (Kantonspolizei / Mobilien, Maschinen und Fahrzeuge) und 7250.437 (Kantonspolizei / Bussen). Blumer-Gossau beantragt im Namen der SP-Fraktion, im Konto 7250.311 (Kantonspolizei / Mobilien, Maschinen und Fahrzeuge) und 7250.437 (Kantonspolizei / Bussen) am Entwurf der Regierung festzuhalten. Die Finanzkommission beantragt, auf die Anschaffung von zwei semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen zu verzichten und damit auch auf den mutmasslichen Ertrag von Bussgeldern in Höhe von 300'000 Franken pro Jahr. Eine Sparmassnahme auf Kosten der Sicherheit, die wir als falsch erachten. Es braucht mehr Kontrolle, um die Geschwindigkeitssünder zu büssen und damit Präventionsarbeit zu leisten. Blicken wir schnell nach Bern. Sie haben es heute Morgen vielleicht auch mitbekommen, die Mindeststrafe für Raser bleibt. Das ist der deutliche Entscheid von gestern im Ständerat: 29:14. Im O-Ton hat FDP-Präsident Thierry Burkart heute Morgen gesagt: «Die Abschaffung war kein politisches Glanzlicht.» Er hat seine Meinung erfreulicherweise geändert. Zurück nach St.Gallen: Der Verzicht auf die zwei semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen verbessert das Budget nur marginal um weniger als ein halbes Prozent, und ab 2024 würde das Budget dank der zusätzlichen Busseneinnahmen gar leicht verbessert. Die Finanzen können also nicht der Grund für die merkwürdige Streichung der zwei Radars durch die Finanzkommission sein. Woran liegt es denn? Ist die Mehrheit der Finanzkommission tatsächlich gegen mehr Sicherheit und Disziplin auf unseren Strassen? Hat eine Mehrheit der Finanzkommission gar Sympathien für zu schnelles Fahren, oder gibt es eventuell sogar welche, die Geschwindigkeitsübertretungen oder gar Rasen nicht so schlimm finden und darum eher tolerieren oder wegen zu wenig Kontrolle nicht erfassen möchten, statt zu bestrafen? Immer wieder wünschen sich Anwohnerinnen, dass auch in Tempo-30-Zonen oder auf Tempo-30-Strecken oder auch in Begegnungszonen Kontrollen gemacht werden. Zur Antwort bekommen sie dann jeweils, dass innerorts und ausserorts vermehrte Geschwindigkeitskontrollen nicht möglich sind, weil uns die Geräte fehlen. Dabei wäre das für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen ganz wichtig. Damit könnten die Zahl und die Schwere der Unfälle reduziert werden und v.a. die Disziplin der Autolenkerinnen und -Lenker verbessert werden. Gerade in Wirtschaftskreisen ist doch der Spruch «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser» anerkannt und beliebt. Warum soll ausgerechnet bei der Geschwindigkeit im Strassenverkehr, bei dem es um Leben und Tod gehen kann, dieser Grundsatz vernachlässigt werden? Ich bitte Sie sehr, auch im Interesse der Kinder, der Fussgängerinnen, der Velofahrerinnen, der Menschen mit Beeinträchtigungen und aller Menschen, die Geschwindigkeitsvorgaben gewissenhaft beachten, unserem Antrag zuzustimmen und damit die zwei neuen zusätzlichen Geschwindigkeitsmessanlagen nicht zu streichen. Danke für Ihren Sinn für Sicherheit im Strassenverkehr. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Struktur | Bau- und Umweltdepartement | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag Cavelti Häller-Jonschwil / Monstein-St.Gallen / Bisig-Rapperswil-Jona mit 76:39 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag Cavelti Häller-Jonschwil / Monstein-St.Gallen / Bisig-Rapperswil-Jona dem Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 77:36 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der GRÜNE-Fraktion dem Antrag der SP-Fraktion mit 89:22 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Ich kann Ihnen das Abstimmungsverhalten in der Finanzkommission mitteilen. Ein gleichlautender Antrag wie derjenige, der von der SP-Fraktion vorliegt, wurde ebenfalls in der Finanzkommission gestellt und mit 12:3 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der GRÜNE-Fraktion wurde in dieser Form nicht gestellt, deshalb überlasse ich es Ihnen. Der Antrag Cavelti Häller-Jonschwil / Monstein-St.Gallen / Bisig-Rapperswil-Jona ist gleichlautend wie der ursprüngliche Antrag aus dem Budget der Regierung. Der Antrag der vorberatenden Kommission wurde dem Entwurf der Regierung mit 12:3 Stimmen vorgezogen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler zur Frage der Verteilung der individuellen Lohnmassnahmen, seien es jetzt 0,4 oder 0,6 Prozent: Die Regierung verteilt seit zwei Jahren jeweils diese 0,4 Prozent individuell. Was heisst individuell? Wir haben bewusst dort, wo der Personalkörper jünger ist, also mit eher tieferen Löhnen, wo auch aufgrund von jungen Neueinsteigern die Lohnkurve schneller wachsen muss, mehr Mittel gegeben als jenen, die eher einen älteren Körper haben, wo auch die Ausbildungsthematik usw. weniger miteinspielt. Das hat dazu geführt, dass wir eine Bandbreite hatten von etwa 0,35 bis zu 0,49 Prozent über die entsprechenden Departemente, einschliesslich der Staatskanzlei. Das werden wir auch mit diesen 0,6 Prozent voraussichtlich so machen, dass also wirklich dem Anliegen, das auch die Finanzkommission angebracht hat, dass eigentlich eher diejenigen im Tieflohnbereich und Jüngere kurz nach der Ausbildung mehr Mittel kriegen. Das ist auch die Absicht der Regierung. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal: Ich bitte Regierungsrat Mächler um Beantwortung meiner Frage, ob bei der individuellen Lohnerhöhung explizit tiefere Einkommen berücksichtigt werden könnten. Es wurde vorher immer betont, dass alle durch die Steuersenkung entlastet werden, hier ein kleiner Vergleich: Bei einem Lohn von 49'000 Franken ergibt das eine steuerliche Entlastung von 87 Franken. Wenn jetzt aber der Lohn um 1 Prozent erhöht würde, wären das 490 Franken, also fast sechsmal mehr. Dieses Verhältnis nimmt dann immer mehr ab. Bei einem Lohn von 250'000 Franken wäre das eine Steuerentlastung von 1'016 Franken und mehr Lohn von 2'500 Franken. Man sieht schon, wer hier profitiert. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Wenn man zur Teuerung spricht, dann glaube ich, muss man stets die Einordnung machen, wo man über die Jahre mit seinem Personalbestand ist bzw. wie die Situation über einige Jahre verlaufen ist. Das ist für die Regierung wichtig und auch gemäss dem Personalgesetz, dem wird nachkommen müssen. Wir haben diese Aufstellung auch in der Botschaft zum Kantonsratsbeschluss über das Budget 2023 auf S. 119 dargestellt im Vergleich zum Landesindex der Teuerung. Hier sieht man, dass das Staatspersonal in den letzten Jahren im Vergleich zur Teuerung immer besser dastand als der Index sich entwickelt hat. Das wird sich im Jahr 2023 sicherlich ändern. Aber dennoch sind wir weiterhin über dem Schnitt des notwendigen Ausgleiches. Wir müssen uns gemäss Gesetz in einer Bandbreite bewegen. Sie sehen, dass unser Besoldungsindex immer noch deutlich über diesem Landesindex ist. Deshalb hat die Regierung entschieden, einen partiellen Teuerungsausgleich zu geben, mit dem wir immer noch über der Teuerung liegen werden über den Jahresverlauf. Das scheint mir schon wichtig zu sein. Man kann hier nicht einzelne Jahre herauspicken, sondern man muss die Gesamtentwicklung anschauen. Das hat die Regierung gemacht und macht deshalb den Vorschlag dieser 1,7 Prozent plus die 0,4 Prozent, was diese bekannten 2,1 Prozent ergibt. Den Vergleich der IHK habe ich auch gesehen. Wenn man vergleicht, was in den Kantonen St.Gallen, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden über alle Branchen gemacht wird, erwartet die IHK eine Lohnerhöhung von 3,34 Prozent. D.h., wir sind mit diesen 2,1 Prozent zwar unter dem Schnitt, aber durchaus bei den Leuten. Wir haben übrigens auch mit den anderen Ostschweizer Kantonen gesprochen. Wie sieht es da aus? Wir hatten vor kurzem eine generelle Lohnerhöhung von 0,8 Prozent, das haben nicht alle Kantone gemacht. Wir sind auch in diesem Vergleich etwas unter dem Schnitt, aber wir sind auch bei den Leuten. Zugegeben, mit Zürich fällt der Vergleich in der Tat schlechter aus. Die Zürcher Regierung macht 3,5 Prozent, das ist sogar noch mehr als die Teuerung. Ich habe mit Regierungsrat Ernst Stocker diesbezüglich gesprochen, was denn seine Motivation sei. Die Zürcher Regierung ist der Ansicht, dass sie eine generelle Besoldungserhöhung brauchen, weil sie teilweise Mühe haben, ihre Stellen zu besetzen. Die kantonale Verwaltung in Zürich hat eine unzählig hohe Liste von unbesetzten Stellen. Deshalb hat die Zürcher Regierung diesen Vorschlag gemacht. Diese 3,5 Prozent, das muss man auch ehrlich sagen, ist nicht der Schnitt, sondern das ist die Spitze. Die St.Galler Regierung hat also einen Vorschlag gemacht, der durchaus vergleichbar ist mit dem, was in anderen Branchen zu erwarten ist. Wir haben diesen Mehrjahresvergleich natürlich auch gemacht und sind deshalb zu diesem Entschluss gekommen. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen: Das Thema Teuerung wird uns auch in den nächsten Jahren begleiten. Ich habe das auch in der Finanzkommission schon gesagt, Sie können davon ausgehen, dass die Regierung im Rahmen des AFP dann für die Jahre 2024 und sicherlich auch im Budget 2024 diesbezüglich nochmals mit einer Zahl kommen wird. Ich kann Ihnen heute noch nicht sagen, wie die Zahl ist, aber sie wird definitiv nicht Null sein, weil wenn man den Prognosen glaubt, wird auch in 2024 mit einer Teuerung zu rechnen sein, die eben wahrscheinlich über 2 Prozent liegt. D. h., wir werden auch 2024 in dieser Thematik eine Diskussion mit Ihnen führen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir diesen Mehrjahresvergleich im Auge haben. Ich bitte Sie deshalb, zumindest den Anträgen der Regierung zuzustimmen. Sie haben sich gefragt, warum eigentlich nicht einmal die Regierung für das kämpft. Die Regierung hat 2,1 Prozent gefordert. Die Finanzkommission fordert auch 2,1 Prozent, macht aber eine Umlagerung, nämlich von 1,5 Prozent plus die 0,6 Prozent. Die Regierung hat sich auch gewisse Überlegungen gemacht hinsichtlich dieser individuellen Lohnerhöhung. Wir sind eigentlich der Ansicht, dass es wahrscheinlich in Zukunft mehr brauchen wird als diese 0,4 Prozent. Das System NeLo ist gut, auch wenn Sie jetzt zigmal gesagt haben, es sei ein schlechtes System. Nein, es ist ein gutes System. Es führt nämlich zu einer Logik und zu einer Systematik. Es führt dazu, dass Gleiches mit Gleichem abgegolten wird. Das war übrigens früher nicht immer der Fall, wie wir mit der Einführung von NeLo festgestellt haben. NeLo führt zu mehr Transparenz, aber Sie können natürlich ein gutes System auch kaputtmachen, wenn Sie keine Mittel geben. Das ist die Problematik. Wir werden mit dem NeLo-Review höchstwahrscheinlich zeigen können, dass die Alimentierung der individuellen Lohnmassnahmen mit 0,4 Prozent zu tief ist. Deshalb habe ich Sympathie, wenn man jetzt schon 0,6 Prozent macht. Ich kann vorwegnehmen, dass wir im Aufgaben- und Finanzplan wahrscheinlich die 0,6 Prozent einstellen werden, da diese zukünftig nötig sein werden. Wir werden das aber mit dem NeLo-Review noch untermauern. Aber aus diesem Grund hat die Regierung entschieden, hier keinen «heiligen Krieg» zu führen. Beim Strukturellen sind wir unterlegen, aber hier ist die Richtung mit 2,1 Prozent zumindest richtig. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Maurer-Altstätten legt seine Interessen als Schulratspräsident zweier Schulgemeinden in Altstätten offen. Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich spreche daher auch als Vertreter zweier Arbeitgeberinnen. Ich möchte keine Zahlen wiederholen und ich möchte Ihnen keine ausgefeilte Argumentation mitgeben, die haben Sie jetzt schon einige Male gehört. Ich nehme als Beispiel den Beruf der Lehrpersonen, der steht meiner aktuellen Position am nächsten. Wie wir schon mehrfach gehört haben, nimmt auch deren Belastung ständig zu, und dazu kommt, dass wir unter einem Fachkräftemangel leiden. Selbstverständlich gilt die wachsende Belastung am Arbeitsplatz für viele Berufe, auch für die Pflegeberufe. Wir haben schon einige Beispiele gehört. Ich möchte daher die Lehrpersonen als ein Beispiel für eine kurze Überlegung nehmen, die ich Ihnen gerne mitgeben möchte, nicht zuletzt, weil wir als Arbeitgeberin genau unter diesem Dilemma leiden. Wie wollen Sie auf Dauer die Motivation der Mitarbeitenden erhalten, wenn Sie ihnen auch im Vergleich mit anderen Kantonen nicht einmal einen Teuerungsausgleich gewähren wollen? Was machen Sie, wenn diese Mitarbeitenden irgendwann die Stelle wechseln und den Kanton verlassen? Gegen den Fachkräftemangel können wir aktuell wenig unternehmen. Was wir aber können, ist die Motivation hoch zu halten, indem wir einen vollen Teuerungsausgleich gewähren. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Benz-St.Gallen: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Was senden wir für ein Signal aus, wenn wir einerseits in dieser Session sehr wahrscheinlich die Steuern senken werden, und andererseits mögen wir unseren Staatsangestellten keinen richtigen Teuerungsausgleich ermöglichen? Was sind 1,7 Prozent gegenüber 3,5 Prozent, die der Kanton Zürich macht? Was ist das für ein Signal an potenzielle Staatsangestellte, die zu uns arbeiten kommen wollen? Wir wollen sehr gute Mitarbeitende, dafür müssen wir etwas tun. Ich plädiere für ein umgekehrtes Vorgehen. Senken wir die Steuern nicht, dann haben wir das Geld für einen richtigen Teuerungsausgleich, wie es die GRÜNE-Fraktion oder die SP-Fraktion vorschlagen. Damit würden wir ein positives Signal aussenden. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Bühler-Schmerikon: Ich lege meine Interessen offen: Ich habe praktisch mein ganzes Arbeitsleben im Kanton Zürich verbracht, teils als Selbstständiger, teils im Staatsdienst und teils in der Privatwirtschaft. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Wenn auch jetzt suggeriert wird, dass der Kanton Zürich 3,5 Prozent mehr Lohn geben will, heisst das noch lange nicht, dass die Leute, die Richtung Zürich wandern wollen, auch so viel kriegen. Ich kenne auch andere Beispiele. Das heisst nicht, dass es im Kanton Zürich gegenüber dem Kanton St.Gallen mehr Lohn gibt. Es ist grundsätzlich eine Verhandlungssache zwischen den jeweiligen Personen und den Gemeinden oder dem Kanton. Noch ein Wort zur Pandemie: Es wird jetzt immer auch zum Vorschein gebracht, dass das Staatspersonal in dieser Zeit viel mehr Arbeit hatte. Es ist aber auch bekannt, dass die Staatsangestellten während der Pandemie den vollen Lohn bzw. auch den 13. Monatslohn bezogen haben, ohne sich irgendwelche Gedanken machen zu müssen, wie das gegenüber der Privatwirtschaft aussieht. In der Privatwirtschaft musste dazumal jeder um seinen Arbeitsplatz zittern und sie konnten nicht mehr Lohn fordern. Sie waren sehr besorgt um ihre Arbeit, was bei den Staatsangestellten nicht der Fall war. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Krempl-Gnädinger-Goldach legt ihre Interessen als Angestellte des Kantonsspitals und Mitglied der Personalkommission des Kantonsspitals offen. Durch letztere Funktion besitzt sie das Gastrecht in der Personalverbändekonferenz. Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Die Lohnmassnahmen, die der Kantonsrat heute beschliesst, müssen vom Kantonsspital St.Gallen (KSSG) nicht übernommen werden. Das heisst aber nicht, dass sie keine Beachtung finden. Dasselbe gilt für viele andere Betriebe im Gesundheitswesen. Verschiedene Heime und Spitexorganisationen warten auf den Entscheid des Kantonsrates, bevor sie ihre betrieblichen Lohnmassnahmen festlegen. Trotz der bekanntermassen guten Finanzsituation des Kantons möchte der Kantonsrat den Teuerungsausgleich für die eigenen Angestellten möglichst niedrig halten. Andere Kantone und Branchen sprechen von 3 Prozent bis zu über 4 Prozent Ausgleich. Ja, der Teuerungsausgleich ist ein linearer Mechanismus, es profitieren auch Angestellte im Hochlohnsegment. Das sind aber wenige. Tausende betroffene Mitarbeiter sind Polizisten, Lehrer, Pflegefachpersonen oder Reinigungs- und Logistikangestellte. Und diese Berufe sind nicht nur seit einigen Monaten, sondern seit einigen Jahren in aller Munde wegen Fachpersonenmangel. Da wird betont, wie wichtig diese Menschen seien für die Gesellschaft, für die Betreuung von Kindern, Kranken und Betagten, für die Einhaltung unserer Rechte und Gesetze. Erst heute Morgen haben wir von der SVP-Fraktion gehört, dass sie ob der Personalsituation bei der Polizei besorgt sei. Wenn es aber darum geht, diese Wichtigkeit monetär zu bestätigen, sind plötzlich doch nicht genügend Finanzen da oder man sieht lohnenswertere Verwendungsmöglichkeiten für das vorhandene Geld. Bei den Kantonsangestellten hinterlässt der tiefe Teuerungsausgleich nicht nur eine Lücke im Portemonnaie. Auch die mangelhafte Wertschätzung und Würdigung der Arbeit trifft. Und dies wird bei einer allfälligen beruflichen Neuorientierung ebenfalls in die Waagschale geworfen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen: Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Die Diskussion um den Teuerungsausgleich betrifft das Staatspersonal, aber nicht nur. Es betrifft alle Bürgerinnen und Bürger unseres Kantons, die auf Dienstleistungen des Staatspersonals in diversen Facetten angewiesen sind, sei es beim Pflegepersonal, sei es bei der Feuerwehr, sei es bei der Polizei. Es wurde einige Male bereits angesprochen, wir haben alle Mails bekommen, ich nehme an, v.a. von Staatsangestellten. Ich habe einige dieser Mails beantwortet und darauf hingewiesen, dass ich eigentlich der falsche Adressat sei. Ich richte mich hier jetzt an die Verwaltungsräte der Mitte-rechts-Parteien und des Grossteils der GLP. Ich würde bei den Aktionären dieser Parteien beliebt machen, dass sie sich überlegen, ob das Fachpersonal, das hier in diesem Rat vertreten ist und das sie delegiert haben, wirklich das richtige ist. Im März 2024 wäre eine Gelegenheit, sich an die Debatte heute im Rat zu erinnern und nicht nur Mails zu schreiben, sondern dann halt auch bei der Wahl der Verwaltungsräte das Kreuz am richtigen Ort zu machen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Thurnherr-Wattwil legt seine Interessen als Staatsangestellter und langjähriger Angestellter des BWZ Toggenburg offen. Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte den vielen Mailschreiberinnen und -schreibern eine Stimme geben und ihnen herzlich danken für ihr Engagement. Ihre Mails waren zahlreich. Die Fakten der Mails stimmten meist zu 100 Prozent und drücken die aktuelle Stimmung aus. Ein grosser Teil des Staatspersonals ist verärgert und versteht die angedachten Lösungsansätze nur teilweise. Da war doch schon mal eine ähnliche Situation mit dem Staatspersonal? Richtig, genau vor zehn Jahren ging das Staatspersonal zu Tausenden auf die St.Galler Strassen. Angedacht waren damals Lohnkürzungen und ein Kahlschlag bei der St.Galler Pensionskasse. Beide düsteren Szenarien blieben zum Glück aus und fünf Jahre später wurde unsere Pensionskasse endlich mit 128 Mio. Franken ausfinanziert. Altregierungsrat Martin Gehrer war ebenfalls an dieser Demonstration. Er beobachtete die Demonstration aus sicherer Distanz, den Hut trug er ganz tief im Gesicht – man sollte ihn nicht erkennen. Er ging die Marktgasse rauf und runter und sah diesem bunten Treiben zu. Ich habe ihn trotzdem erkannt. Heute präsentiert sich die Thematik anders. In der Pipeline stecken eine Steuersenkung und ein massiver Kaufkraftverlust für das Staatspersonal. Wer erklärt uns hier die Logik? Die vielen Mailschreiberinnen und -schreiber schütteln den Kopf. Viele Betroffene erwarten klare, positive Zeichen. Wertschätzung, Klatschen und Anerkennung der guten Taten reichen nicht mehr aus. Lassen Sie mich die Berufsgruppen kurz durchgehen: Pflegepersonal – ein Jahr nach der gewonnenen Abstimmung käme ein monetäres Zeichen sicher gut an. Oder wussten Sie, dass es keine Samstagszulagen bei den Spitex-Listungen gibt? Da könnte man auch rasch reagieren. Zur Polizei: Engpässe und Schliessungen diverser Polizeiposten waren letzten Sommer erstmals Tatsache, die Personaldecke der Korps ist dünn, die Belastungen sind hoch. Was kommt als nächstes? Wasserfallen-Goldach, Sie erinnern sich dann hoffentlich an Ihr Votum von heute Morgen. Zum Lehrpersonal: Der Lehrermangel vergrössert sich im Kanton St.Gallen von Jahr zu Jahr. Wenn Nachbarkantone das Doppelte an Teuerungsausgleich beschliessen, dann könnte dies ein Argument sein, den Kanton zu verlassen. Zur Verwaltung: Knappe Personalbestände herrschen in vielen Departementen vor. Das Zauberwerk NeLo ist längst entlarvt. NeLo fördert die Sparbemühungen des Kantons, und nur in jedem 10. Fall führt es zu einer positiven Lohnentwicklung der Angestellten. Was läuft eigentlich schweizerisch? Folgende Teuerungsausgleiche in der Schweiz sind bereits bekannt oder beschlossene Sache: Metallbranche: 2 Prozent; Detailhandel: 2 Prozent; Banken und Versicherungen: 2,2 Prozent; Logistik: 2,5 Prozent; Uhren- und Schmuckbranche: 3 Prozent; IT-Branche 3 Prozent; Kaufmännische Berufe: 3-4 Prozent. Die moderate Forderung nach 2 Prozent Teuerungsausgleich und 1 Prozent individuelle Lohnerhöhung bei Tieflöhnen ist eine Minimalforderung. Oder wollen Sie die erwähnten Zahlen von oben nochmals hören? Da ist nirgends eine Eins vorne dran. Bei der angedachten Lösung sinkt die Kaufkraft immer noch. Moralisch wäre dieser Kompromiss vertretbar. Utopische Forderungen würden ganz anders aussehen. Die Mailschreiberinnen und -schreiber unterstützen den Vorschlag der SP-Fraktion. Stimmen Sie diesem moderaten Vorschlag zu, verhindern sie eine nächste Grossdemonstration. Falls es aber trotzdem dazu kommt, würde ich Regierungsrat Mächler noch einen modischen Hut sponsern. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg legt seine Interessen als langjähriger Schulleiter einer Oberstufe und Oberstufenlehrer und dadurch Direktbetroffener offen. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Ich bin überzeugt, dass der Antrag der Finanzkommission sozialer und gerechter ist als jener der Regierung. Wenn wir beim partiellen Teuerungsausgleich von 1,7 auf 1,5 Prozent gehen und dabei von 0,4 auf 0,6 Prozent beim individuellen Bereich, dann hat das wirklich einen sozialen Aspekt, den man nicht vernachlässigen darf. Wir können Neueinsteigende, Jüngere oder Personen, bei denen es von der Leistung her passt, mit mehr Geld bedenken. Ich bin etwas irritiert über die Zahlen, die auch im Vorfeld herumgereicht wurden. Wir sprechen nicht von 1,5 Prozent, wir sprechen hier von 2,1 bis 2,3 Prozent Lohnanpassungen. Wenn man das mit den anderen Kantonen vergleicht, dann wird darauf hingewiesen, dass wir 2020 auch um 0,8 Prozent erhöht haben. Das ist auch ein Teil, den wir jetzt nachvollziehen müssen. So die Stimmen meines Netzwerks in anderen Kantonen. Gemäss dem Grundlagenbericht der Regierung vom 5. April 2022 zur finanziellen Entwicklung des Kantons St.Gallen haben sich die durchschnittlichen Pro-Kopf-Gehälter bei den Staatsangestellten vom Jahr 2000 bis jetzt 2021 oder 2022 um durchschnittlich 1,4 Prozent pro Jahr erhöht, während in derselben Zeit die Teuerung bei ungefähr 0,4 Prozent war, das bedeutet eine Reallohnerhöhung von durchschnittlich 1 Prozent. Auch das dürfen wir beachten. Wir dürfen dabei den Blick auf den Landesindex der Konsumentenpreise werfen. Wir sind immer darüber. Zusätzlich ist es ein Gesamtpaket, das die Finanzkommission hier vorschlägt. Es enthält auch eine 5-prozentige Steuersenkung. Wir werden später noch über IPV sprechen, all diese Massnahmen helfen auch, die Kaufkraft zu erhöhen. Ich arbeite seit 14 Jahren in einer Schule und ich bin wirklich zufrieden und glücklich, in unserem Kanton unterwegs sein zu dürfen. Wenn proklamiert wird, unsere Arbeitsbedingungen seien einzig und allein über den Lohn zu steuern und nur da sei Zufriedenheit zu schüren, dann ist das einfach schlichtweg falsch. Ich bin glücklich, ein Teil des Volksschulsystems sein zu können, und bin überzeugt, dass der Ansatz, den wir hier wählen, der richtige und der soziale ist. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach legt seine Interessen als Präsident des Verbandes der Kantonspolizei St.Gallen offen. Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir folgende Bemerkung: Die vorgesehenen Lohnmassnahmen von insgesamt 2,1 Prozent gemäss Antrag der Regierung bzw. Antrag der Finanzkommission reichen nicht aus, um eine adäquate Lohnentwicklung stattfinden zu lassen. Mit der Einführung des Neuen Lohnsystems (NeLo) wurde die Implementierung eines Leistungslohnes beabsichtigt. Das ist an sich eben eine gute und auch eine richtige Absicht. Indessen wurde die Zielsetzung eben nicht erreicht, und die ausbleibende Lohnentwicklung sorgt wirklich für grossen Unmut beim Polizeikorps. Kündigungen durch einen Verlust der Attraktivität des Berufes selber sind die Folgen davon. Ich stelle hier wirklich die Frage: Können wir uns das tatsächlich leisten? Das Thema des Fachkräftemangels betrifft indessen natürlich nicht nur den Polizeikorps, sondern letztlich eben alle Verwaltungszweige. Wir wissen selber, das Thema oder der Begriff Fachkräftemangel ist nicht mehr länger nur eine Worthülse, sondern es ist natürlich tatsächlich erkannte Realität. Falls Sie heute wirklich dem Antrag der Regierung oder der Finanzkommission folgen möchten, bitte ich Sie wirklich, die Überprüfung des NeLo – wir wissen bereits, dass ein Review des Systems stattfinden wird – kritisch zu begleiten. Ich jedenfalls erwarte die Ergebnisse dieses Reviews mit sehr grosser Spannung und ich bin wirklich überzeugt, dass wir beim Lohn einen entsprechenden Handlungsbedarf haben. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil legt seine Interessen als ehemaliger Schulleiter und Lehrperson, der die Situation in der Volksschule aus seiner 42-jährigen Tätigkeit kennt, offen. Aktiv ist er Delegierter des kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (KLV). Es geht mir v.a. um die Wertschätzung von Lehrpersonen in unserem Kanton. Die Erziehungsberechtigten haben es am eigenen Leib erfahren, was es heisst, wenn der Unterricht über Monate nicht mehr im Klassenzimmer stattfindet, sondern andere Lösungen innerhalb der Familie gesucht werden müssen. In den letzten Jahren haben sich unsere Lehrpersonen vermehrt mit Veränderungen auseinandergesetzt und sich den neuen Anforderungen gestellt. Diese Lehrpersonen haben dies als Selbstverständlichkeit betrachtet, geht es doch nicht nur um ihr Berufsethos, sondern auch um das Wort «Berufung». Bei den Veränderungen denke ich v.a. an die Umsetzung des Lehrplans, den administrativen Aufwand in den Teams und den Schulträgern, die neue Beurteilung, die Einbettung mit den Auswirkungen der IT-Bildungsoffensive auf allen Ebenen und Bildungsstufen. Diese Aufzählung ist keineswegs abschliessend. Wir stellen aber fest, die Belastung auf die Lehrpersonen hat merklich zugenommen. Es ist eine Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler auf der Kindergartenstufe und Zyklus 1 eine intensivere Betreuung beanspruchen. Über die Gründe zu sprechen, würde diesen Rahmen sprengen, aber es ist einfach eine Tatsache: Wenn Reformen anstehen, so hat das klare Auswirkungen auf das Personal. Jemand muss die Reformen umsetzen, und das sind immer Personen in einem Angestelltenverhältnis. Umsetzungen beinhalten immer vermehrte Präsenzzeit. Der Wandel der Zeit verlangt auch Veränderungen in der Berufsbildung. Berufsbilder verändern sich und müssen neu erarbeitet werden. Wir müssen mit der Zeit gehen. Und wer setzt sich für diese Neuumstrukturierung ein? Selbstverständlich das Personal. Man will / muss mit der Zeit gehen und darf die Zukunft nicht verpassen oder gar verschlafen. Neben den spürbar erhöhten Anforderungen an die Lehrpersonen folgt noch der Fachpersonenmangel in den verschiedensten Branchen und Bereichen. Gegenüber dem Kanton Zürich sollten wir auch konkurrenzfähig bleiben. Der Kanton Zürich zeigt sich grosszügiger, und wir im Kanton St.Gallen hinken hintennach. Unser Personal im Kanton aus den verschiedensten Departementen, Branchen, Dienstleistungen und Bereichen und unsere Lehrpersonen auf allen Stufen haben diese Wertschätzung mehr als verdient. Diese Wertschätzung können Sie nur mit einem Knopfdruck bestätigen. Gewähren Sie den Teuerungsausgleich. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Auch ich möchte noch gerne eine Lanze brechen für das Staatspersonal. Stellen Sie sich vor, alles wird teurer und Sie haben immer noch gleich viel in Ihrer Lohntüte. Da ist es doch klar, dass Sie sich weniger leisten können. Es geht hier also eigentlich nicht um Lohnerhöhungen, sondern um Reallohnabbau. Die Teuerung zwischen September 2021 und August 2022 ist um 3,5 Prozent gestiegen, und Sie wollen dem Staatspersonal nur gerade 1,7 Prozent allgemeinen, und 0,4 Prozent individuelle Lohnerhöhung zugestehen. Und eben, es ist eigentlich keine Lohnerhöhung, sondern in Wirklichkeit eher 1,4 bis 1,8 Prozent Reallohnabbau. Wie soll der Kanton St.Gallen gutes Personal behalten oder neu rekrutieren, wenn nicht einmal der Teuerungsausgleich gewährt wird? Wir haben es gehört, der Kanton Zürich ist da sehr viel fortschrittlicher unterwegs und hat den vollen Teuerungsausgleich von 3,5 Prozent beantragt. Die Löhne sind im Kanton Zürich aber heute bereits höher wie in St.Gallen, und dieser Teuerungsausgleich wird diese Schere vergrössern. Wir leben hier im Kanton St.Gallen aber nicht auf einer Insel. Die Arbeitsmobilität ist hoch und hat in den letzten Jahren zugenommen. Dank Homeoffice muss der Arbeitsplatz auch nicht mehr täglich aufgesucht werden. Die Konkurrenz des Arbeitsplatzes Zürich gegenüber dem Arbeitsplatz St.Gallen wird also massiv zunehmen. Es ist also naheliegend, dass sich Arbeitnehmende eine neue, besser bezahlte Arbeit im Nachbarkanton suchen werden. Sie alle haben die eindrücklichen Briefe von Polizisten, Lehrpersonen und Pflegepersonen sicher auch erhalten. Sie werden darin gebeten, sich für das Staatspersonal einzusetzen, das das eigentliche Rückgrat unseres Kantons ist. Indem Sie den vollen Teuerungsausgleich gewähren und dem Antrag der SP-Fraktion zustimmen, machen Sie einen kleinen Schritt und signalisieren dem Staatspersonal, dass Sie dessen Arbeit wertschätzen. Während der Corona-Krise haben diese Mitarbeitenden von Spitälern, von Polizei, von Schulen und anderen Dienstleistungen unzählige Überstunden geleistet, ohne zu murren. Sie haben dies damals mit Worten und Applaus verdankt. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, auch mit Taten zu danken. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie für den vollen Teuerungsausgleich von 3 Prozent. Dies ist immer noch keine Lohnerhöhung, das müssen Sie sich einfach merken, die das Staatspersonal v.a. bei der Polizei und im Gesundheitswesen mehr als verdient hätte. Aber es ist immerhin kein Lohnabbau. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil legt ihre Interessen als langjährige Primarlehrerin und Vorstandsmitglied des Verbands Lehrpersonen Sektion St.Gallen (VLSG) offen. Die Regierung spricht sich für einen partiellen Teuerungsausgleich für das Staatspersonal von 1,7 Prozent aus. Die Finanzkommission möchte diesen fixen Betrag auf 1,5 Prozent drücken. Die individuellen Lohnmassnahmen, welche je nachdem bei 0,4 oder 0,6 Prozent angesetzt werden sollen, werde ich hier aussen vor lassen, da sie nicht alle Angestellten betreffen werden. Die Ausführung vorher von den Bürgerlichen habe ich zur Kenntnis genommen. Ich gehe aber davon aus, dass in der Regel jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin seine bzw. ihre Aufgaben zufriedenstellend ausführt und deshalb Anspruch auf einen angemessenen Teuerungsausgleich hat, wenn dieser finanzierbar ist. Es ist untertrieben, wenn ich hier sage, dass das Ansinnen, den minimalen allgemeinen Teuerungsausgleich auf 1,5 Prozent zu setzen, grossen Unmut auslöst. Es herrscht riesiges Unverständnis beim Personal. Schaut man ins Land, würde sich der Kanton schweizweit klar ins Abseits stellen. Der Arbeitgeberverband hat bekanntgegeben, dass ein Teuerungsausgleich von durchschnittlich 2 Prozent möglich sei und der Durchschnitt der Angestellten diesen wohl erhalten werde. Der Kanton Zürich, immerhin ein direkter Nachbarkanton und Konkurrent, wenn es um Fachkräfte geht, und die sind zurzeit bekanntlich rar, wird den Angestellten vollen Teuerungsausgleich gewähren. Auch grosse Firmen wie die Swiss oder die Uhrenindustrie stellen dies in Aussicht. Der Kanton St.Gallen muss attraktiv bleiben im interkantonalen Vergleich und auch im Vergleich mit der Privatwirtschaft. Ich frage Sie: Wem wollen Sie das nächste Mal zuklatschen, wenn bei einer Gesundheitskrise der Personalnotstand zu einem Personalausfall und Schliessungen führt? Sollen Kinder und Jugendliche in den Schulen von Erwachsenen beaufsichtigt werden oder von ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden? Wer kommt, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und die Polizeiposten unterbesetzt sind? Wie lange sind Sie bereit, auf eine Anhörung zu warten, wenn das Gericht wegen Personalmangels Aktenberge kaum abtragen kann? Die momentane Wirtschaftslage ermöglicht es, dass der Staat nicht geiziger sein muss als die Marktwirtschaft. Sie möchten die Ostschweiz und den Kanton St.Gallen attraktiv machen? Dann erhalten Sie den vielen Angestellten des Kantons in Pflege, Polizei, Gericht, Schulen und Verwaltung die Kaufkraft. Unterstützen Sie deshalb im Minimum den Vorschlag der Regierung, den die GLP jetzt wieder aufs Tapet gebracht hat, oder setzen Sie ein Zeichen und gehen Sie mit dem Antrag der GRÜNE- oder der SP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion): Die Anträge der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion sind abzulehnen. Es ist richtig, dass die derzeitige Teuerung höher ist als die 1,5 oder 1,7 Prozent, die derzeit im Raum stehen. Für die bürgerlichen Fraktionen war klar und es war kein Thema in der Finanzkommission, dass die 0,6 Prozent aus dem AFP 2023–2025 nicht genügen werden. Diese wurden auch nicht in der Diskussion weiterverfolgt. Die Regierung hat sich sicher genügend Gedanken gemacht, was sie dem Parlament beantragen soll. Für uns ist klar, dass wir die 2,1 Prozent, die die Regierung gesamthaft beantragt, nicht kürzen wollen, sondern diese ausrichten. Wir legen einfach die Schwerpunkte anders. Mit 1,5 Prozent vollem Teuerungsausgleich und 0,6 Prozent individuellen Lohnmassnahmen kann den tieferen Löhnen besser Rechnung getragen werden. Es ist also keine Kürzung des Antrags der Regierung, sondern gesamthaft halten wir daran fest. Wie Cavelti Häller-Jonschwil bereits ausgeführt hat, liegen die Lohnerhöhungen in der Privatwirtschaft derzeit bei rund 2 Prozent. Zumindest haben dies die Befragungen ergeben. Der Lohn ist sicher ein Teil, jedoch nicht der gesamte der Mitarbeiterzufriedenheit. Die Arbeitsplatzsicherheit ist etwas wert, das Arbeitsklima sowie die Ausstattung am Arbeitsplatz. Die bürgerlichen Fraktionen beantragen, die Anträge der Finanzkommission zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Cavelti Häller-Jonschwil / Monstein-St.Gallen / Bisig-Rapperswil-Jona beantragen, im Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen [Quote für Teuerungsausgleich und individuelle Lohnmassnahmen]), am Entwurf der Regierung festzuhalten. Die Anträge der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion sind abzulehnen. Im Vorfeld zu dieser Session wurden wir von zahlreichen Einzelpersonen und Verbänden aus den Bereichen Bildung, Pflege und Polizei angeschrieben. Gefordert wird meist der volle Ausgleich von 3 bis 3,5 Prozent. Die Konjunkturforschungsstelle (KOF) der ETH Zürich erwartet für 2023 eine Entspannung auf dem Energiemarkt, welcher der wichtigste Treiber für die Inflation in diesem Jahr war. Ein Ausgleich von 3 Prozent oder mehr scheint uns deshalb nicht gerechtfertigt. Trotzdem ist der Unmut dieser Berufsgruppen zum Teil berechtigt. Die Belastungen sind hoch, dies lässt sich nicht negieren. Es gilt aber, die Rahmenbedingungen bedürfnisgerecht auszugestalten und genügend Ressourcen zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Dies reduziert Überbelastungen reell, ist aber meist eine Führungsaufgabe, welche vor Ort, z.B. beim Schulträger, geleistet werden muss. Die Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell (IHK) hat eine Lohnumfrage vorgenommen. Die wichtigsten Ergebnisse daraus sind wie folgt: In der Kernregion Ostschweiz erwarten die Unternehmen branchenübergreifend im Durchschnitt eine Lohnerhöhung von 2,3 Prozent. Im Wahlkreis St.Gallen liegen die Lohnerwartungen mit 1,9 Prozent leicht unter dem Durchschnitt der gesamten Ostschweiz. Mit einer vorgeschlagenen Lohnerhöhung von 2,1 Prozent werden die Staatsangestellten somit ähnlich behandelt wie durchschnittliche Mitarbeitende in der Privatwirtschaft. Dies scheint uns richtig zu sein. Es gibt keinen Grund, unterschiedliche Massstäbe anzusetzen. Die Anträge der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion lehnen wir deshalb grossmehrheitlich ab. Differenzen zwischen Finanzkommission und Regierung bestehen in der Aufteilung der 2,1 Prozent. 1,5 oder 1,7 Prozent für den Teuerungsausgleich, 0,4 oder 0,6 Prozent für individuelle Anpassungen. Angesichts der für Schweizer Verhältnisse hohen Teuerung erachten wir den Vorschlag der Regierung als ausgewogen. Es ist uns wichtig, dass alle Staatsangestellten von mindestens einer Lohnerhöhung von 1,7 Prozent profitieren können. Es ist schon erstaunlich, dass einmal mehr die Regierung nicht mit einem Antrag für ihren eigenen Vorschlag kämpft. Dass ausgerechnet die GLP als Nichtregierungspartei für den Vorschlag der Regierung einstehen muss, ist paradox. Wir bitten Sie deshalb, den aus unserer Sicht besseren und ausgewogenen Vorschlag der Regierung bzw. dem Antrag der GLP zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion im Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen [Quote für Teuerungsausgleich und individuelle Lohnmassnahmen]) eine Erhöhung um Fr. 3'120'000.–. Folgeanpassungen: Die Quote für den Teuerungsausgleich wird auf 2,1 Prozent, jene für individuelle Lohnmassnahmen auf 0,4 Prozent festgelegt. Entsprechend werden auch die Staatsbeiträge in den folgenden Konten der betroffenen beitragsempfangenden Institutionen angepasst. Konto 3051.318 (Ergänzungsleistungen / Dienstleistungen und Honorare): Erhöhung um Fr. 21'900.– Konto 3052.318 (Pflegefinanzierung / Dienstleistungen und Honorare): Erhöhung um Fr. 3'300.– Konto 3052.452 (Pflegefinanzierung / Rückerstattungen der Gemeinden): Erhöhung um Fr. 3'300.– Konto 3200.360 (Amt für Soziales / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 541'400.– Konto 3250.360 (Amt für Kultur / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 134'500.– Konto 3250.490 (Amt für Kultur / Interne Verrechnungen): Erhöhung um Fr. 36'800.– Konto 3259.390 (Lotteriefonds [SF] / Interne Verrechnungen): Erhöhung um Fr. 36'800.– Konto 3259.382 (Lotteriefonds [SF] / Zuweisungen an Spezialfinanzierungen): Reduktion um Fr. 36'800.– Konto 4053.360 (Sonderschulen / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 444'800.– Konto 4205.360 (Mittelschulen / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 11'700.– Konto 4231.360 (Universitäre Hochschulen / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 840'000.– Konto 4232.360 (Fachhochschulen / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 1'063'200.– Konto 8030.360 (Kantonsarztamt / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 11'700.– Konto 8301.318 (Individuelle Prämienverbilligung / Dienstleistungen und Honorare): Erhöhung um Fr. 7'700.– Konto 8305.360 (Ambulante Versorgung / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 48'000.– Wie wir gehört haben, liegt die Teuerung aktuell bei 3 Prozent. Nach dem Vorschlag der Finanzkommission sollen davon nur 1,5 Prozent ausgeglichen werden. Dazu soll es noch 0,6 Prozent individuelle Lohnerhöhung geben. Das wird zu einem Reallohnverlust führen. Die Erhöhung liegt im Vergleich zu allen Nachbarkantonen tiefer. Der Kanton Thurgau gewährt 2,0 Prozent plus eine Woche Ferien, was noch einmal 0,9 Prozent entspricht, sprich 2,9 Prozent, Kanton Glarus 3 Prozent, Kanton Appenzell Ausserrhoden 3 Prozent, Kanton Appenzell Innerrhoden 2,5 Prozent, Zürich 3,5 Prozent, Kanton Graubünden 2,5 Prozent. Wir sind ganz klar die Schlechtesten. Die Angestellten werden im 2023 real weniger verdienen. Schlussendlich kommt es den Kanton günstiger zu stehen, wenn er zu seinen Angestellten schaut. Dies nicht nur, weil die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen Zeit braucht und damit etwas kostet; nein, auch weil viel Know-how verloren geht. Zudem sind neue Mitarbeiterinnen gerade jetzt, wo Fachkräftemangel herrscht, teurer. Sie können höhere Löhne verlangen, weil sie gesucht sind. Das ist für bestehende Angestellte nicht möglich. So sind sie versucht, die Stelle zu wechseln und so mehr Lohn zu erhalten. Es lohnt sich deshalb für den Kanton, gut zu seinen Mitarbeiterinnen zu schauen. Wir sehen das z.B. in der Pflege. Da kündigen viele Mitarbeiterinnen, die festangestellt sind, und kommen nachher als Temporärangestellte wieder zurück, weil sie einfach bessere Bedingungen haben, sie können sich die Dienste aussuchen usw. Die Spitäler kostet es viel mehr. Es wird immer schwieriger, genügend Lehrerinnen, Pflegepersonal, Polizistinnen und auch Fachkräfte in der Verwaltung zu finden. Da hilft es natürlich nicht, wenn der Kanton St.Gallen knausriger ist als die Nachbarkantone und auch als die Wirtschaft. Besonders prekär ist die Situation im Pflegebereich, auch in den St.Galler Spitälern. Hier ist es geradezu fatal, wenn die Löhne real sinken, anstatt zu steigen. Schon heute kündigt Pflegepersonal in Massen. Das wird sicher nicht besser, wenn der Lohn sinkt. Wir sind der Meinung, dass die Teuerung voll ausgeglichen werden soll. Da wir aber die Mehrheitsverhältnisse kennen, haben wir uns für einen Kompromissvorschlag entschieden und verlangen 2,1 Prozent Teuerungsausgleich und 0,4 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen. Wir müssen verhindern, dass Angestellte des Kantons St.Gallen in andere Kantone und in die Wirtschaft abwandern, da sie dort besser bezahlt werden – das geschieht heute schon. Der Antrag der Finanzkommission, der mehr individuelle Lohnmassnahmen will, damit die tieferen Einkommen mehr profitieren, tönt eigentlich sympathisch. Dazu meine Frage an Regierungsrat Mächler: Ist es wirklich einfach so möglich, dass grundsätzlich einfach die tieferen Einkommen mehr bekommen und die anderen weniger? Oder was zählt da: Leistung usw.? | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen [Quote für Teuerungsausgleich und individuelle Lohnmassnahmen]). Surber-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion im Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen [Quote für Teuerungsausgleich und individuelle Lohnmassnahmen]) eine Erhöhung um Fr. 7'030'000.–. Folgeanpassungen: Die Lohnmassnahmen sind auf insgesamt 3,0 Prozent zu erhöhen. Der partielle Teuerungsausgleich soll dabei von 1,5 auf 2,0 Prozent und die Mittel für individuelle Lohnmassnahmen sollen von 0,6 auf 1,0 Prozent erhöht werden. Entsprechend werden auch die Staatsbeiträge in den folgenden Konten der betroffenen beitragsempfangenden Institutionen angepasst. Konto 3051.318 (Ergänzungsleistungen / Dienstleistungen und Honorare): Erhöhung um Fr. 49'300.– Konto 3052.318 (Pflegefinanzierung / Dienstleistungen und Honorare): Erhöhung um Fr. 7'400.– Konto 3052.452 (Pflegefinanzierung / Rückerstattungen der Gemeinden): Erhöhung um Fr. 7'400.– Konto 3200.360 (Amt für Soziales / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 1'218'100.– Konto 3250.360 (Amt für Kultur / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 242'400.– Konto 3250.490 (Amt für Kultur / Interne Verrechnungen): Erhöhung um Fr. 82'800.– Konto 3259.390 (Lotteriefonds [SF] / Interne Verrechnungen): Erhöhung um Fr. 82'800.– Konto 3259.382 (Lotteriefonds [SF] / Zuweisungen an Spezialfinanzierungen): Kürzung um Fr. 82'800.– Konto 4053.360 (Sonderschulen / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 1'000'800.– Konto 4205.360 (Mittelschulen / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 15'400.– Konto 4231.360 (Universitäre Hochschulen / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 700'000.– Konto 4232.360 (Fachhochschulen / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 886'000.– Konto 8030.360 (Kantonsarztamt / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 26'400.– Konto 8301.318 (Individuelle Prämienverbilligung / Dienstleistungen und Honorare): Erhöhung um Fr. 17'300.– Konto 8305.360 (Ambulante Versorgung / Staatsbeiträge): Erhöhung um Fr. 108'000.– Wir haben hier zwei Anträge zu den pauschalen Besoldungskorrekturen eingereicht. Ich erlaube mir, zu beiden Anträgen gleichzeitig zu sprechen. Wir haben auch eine weitere Problematik. Dies haben wir heute Morgen vom Finanzchef gehört, als er zu der dringlichen Interpellation der SVP-Fraktion (51.22.109 «Effizientere Organisation bei der St.Galler Kantonspolizei») gesprochen hat. Wir haben die Problematik des Neuen Lohnsystems (NeLo). Offensichtlich ist also unser NeLo problematisch. Es ist problematisch, wie sich die Löhne unseres Personals in den vergangenen Jahren entwickelt haben. Wir stimmen jährlich über Anträge zu den Lohnmassnahmen ab, und fast jährlich sind wir uns uneinig, insofern also eigentlich nichts Neues. Diese Teuerung, welche wir 2022 erleben, ist aber ganz definitiv etwas Neues, und sie stellt vieles, so auch unsere Lohnpolitik, auf den Kopf. Die Zahlen, mit denen wir nun herumjonglieren, sind deutlich höher, als wir noch im Rahmen der Beratung des AFP 2023–2025 gedacht haben. Da einigten wir uns auf 0,6 Prozent für drei Jahre, was in Anbetracht der nun vonstattengehenden Teuerung bei weitem nicht mehr angemessen erscheint. Angemessen kann nur noch sein, was die Teuerung ausgleicht, was also eine Reallohnsenkung verhindert. Die Regierung forderte 1,7 Prozent allgemeine und 0,4 Prozent individuelle Lohnerhöhung. Damit war die Regierung bereit, im Durchschnitt eine Lohnsenkung von 0,9 Prozent in Kauf zu nehmen. Es ist aus Sicht der SP-Fraktion absolut enttäuschend, dass die Regierung nicht stärker für ihr Personal eingestanden ist. Es könnte doch erwartet werden, dass die Regierung hinsteht und, wie das viele andere Kantonsregierungen getan haben, klarmacht, dass grundsätzlich nur ein voller Teuerungsausgleich ein gangbarer Weg ist. Lohnsenkungen sind in Anbetracht der aktuellen Herausforderung wie der steigenden Mietnebenkosten oder dem Prämienschock schlicht unhaltbar, und zwar natürlich v.a. für die tiefen und mittleren Einkommen. Man kann jetzt schon fast froh sein, dass die rechte Mehrheit in der Finanzkommission immerhin diese 2,1 Prozent Lohnmassnahmen nicht in Frage stellt, nach dem, was zunächst in Medienmitteilungen kundgetan worden war. Aber es ist schlicht zu wenig. Wenn Sie sich in dieser Debatte damit begnügen festzuhalten, dass es in der Vergangenheit immer wieder allgemeine Besoldungskorrekturen gab, die über der Teuerung lagen, und dass deshalb noch alles im Einklang ist mit dem Gesetz, dann ist das in unseren Augen doch eine ziemliche Veräppelung des Personals. In der Beratung des Budgets 2020 etwa haben wir 0,8 Prozent allgemeine Lohnmassnahmen beschlossen. In den damaligen schriftlichen Unterlagen zu den entsprechenden Anträgen und auch in der Ratsdebatte selbst ist stets von einer allgemeinen Lohnerhöhung die Rede gewesen. Es war der klare politische Wille, dass das Personal nun auch nach einiger Zeit einmal wieder von einer tatsächlichen Erhöhung profitieren sollte. Jetzt werden solche Massnahmen rückwirkend mit der Entwicklung der Teuerung vermischt und als Entschuldigung herangezogen, dass es jetzt keinen vollen Teuerungsausgleich mehr braucht. Das ist schlicht nicht fair. Teuerungsausgleich und allgemeine Lohnerhöhung sind nicht das Gleiche. Was die SP-Fraktion hier fordert, ist keine Lohnerhöhung, auch wenn wir eine solche durchaus begrüsst hätten. Wir fordern einzig Lohnmassnahmen im Umfang der Teuerung, schlicht keine Lohnsenkung. Ein voller Teuerungsausgleich bringt Wertschätzung gegenüber dem Personal zum Ausdruck. Lohnsenkungen hingegen wirken ausserordentlich demotivierend. Ein voller Teuerungsausgleich trägt dazu bei, dass der Kanton als Arbeitgeber attraktiv bleibt. Das ist in Anbetracht des angespannten Arbeitsmarktes und des sich verschärfenden Fachkräftemangels wichtig. Wir müssen gegenüber der Privatwirtschaft, aber auch im Vergleich zu anderen Kantonen attraktiv bleiben. Der Kanton Zürich spricht z.B. 3,5 Prozent für das nächste Jahr. Und Sie wissen es alle, der Kanton Zürich ist nah. Wir können es uns schlicht nicht leisten oder sollten es uns nicht leisten wollen, gute Leute – seien es Polizisten, Pflegepersonal oder Lehrerinnen – an andere Kantone zu verlieren. Aber auch die Privatwirtschaft zeigt sich in den aktuellen Lohnrunden bereit, die Teuerung auszugleichen. Da sollten wir doch mitziehen. Ein voller Teuerungsausgleich zumindest im Durchschnitt ist schliesslich wichtig, weil die Lohnpolitik der letzten Jahre mit NeLo – wir haben das heute Morgen von Regierungsrat Mächler gehört – schon einiges an Spannungen verursacht hat. Die Lohnentwicklung insbesondere der jüngeren Mitarbeitenden ist nicht mehr mit dem zu vergleichen, was man früher gewohnt war. Es ist schon viel Unmut zu spüren. Damit verträgt sich nicht gut, dass jetzt auch noch eine Reallohnsenkung beschlossen werden soll. Wir kennen die Reaktionen auf unsere Anträge aus der Finanzkommission. Es gibt bei lohnpolitischen Fragen bei der bürgerlichen Mehrheit oft eine Abwehrreaktion gegenüber allen Anträgen der SP-Fraktion. Aber versuchen Sie sich doch einmal kurz in die Situation zu versetzen, der Kanton wäre Ihr Unternehmen – ein Vergleich, den viele von Ihnen gerne ab und an vorbringen. Sie würden motivierte Mitarbeitende wollen. Sie würden auf keinen Fall wollen, dass die besten Mitarbeitenden zu anderen Unternehmen wechseln. Sie würden v.a. aber ein guter Arbeitgeber sein wollen und allermindestens die Kaufkraft Ihrer Mitarbeitenden in ansonsten schon angespannter gesellschaftlicher Lage nicht mindern wollen. Alles andere wie ein Teuerungsausgleich käme für Sie dann doch gar nicht in Frage. Alles andere wie ein voller Teuerungsausgleich kommt auch für das Staatspersonal nicht in Frage. Wir fordern deshalb, dass wir diese 2 Prozent eben hier wirklich vorsehen, dass wir die Teuerung in diesem Umfang ausgleichen und dass wir 1,0 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen einstellen, damit dort, wo es am nötigsten ist, die Löhne stärker entwickelt werden können. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der Regierung mit 74:37 Stimmen bei 4 Enthaltungen vor. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Wenn die vorgesetzte Behörde entscheidet und das nicht mit der Planung der nachfolgenden Behörde übereinstimmt, dann hat doch die nachfolgende Behörde dann nochmals zu beurteilen, ob ihre ursprüngliche Planung richtig oder falsch war und ob man gewisse Korrekturen selber vornehmen muss im Rahmen der bewilligten Mittel. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Mein Votum zielte nur da hin, Ihnen aufzuzeigen, wo die Regierung diese Mittel von 1,3 Mio. Franken, die wir beantragt haben, investiert hätte. Das ist ein Faktum. Ich gehe davon aus, dass nämlich nicht alle diese hunderte von Seiten gelesen haben. Auf S. 120 steht, was die Regierung vorgehabt hätte. Wenn man jetzt kürzt, Güntzel-St.Gallen, gehe ich davon aus, dass auch Sie mit mir einig sind, dass man mathematisch null nicht kürzen kann. Wenn Sie jetzt Geld einsparen müssen in diesem Bereich, dann werden Sie es wahrscheinlich dort machen, wo der grösste Betrag vorgesehen ist. Ich gehe davon aus, dass Sie damit auch einverstanden sind. Das wird die Folge sein und das habe ich Ihnen gesagt, was die Folgen Ihres Handelns sein werden. Das muss man auch ehrlich sagen und das Parlament muss akzeptieren, was am Schluss die Folgen seiner Entscheide sind. Sie machen hier keine folgenlosen Entscheide, sondern weitreichende. Diese Konsequenz haben Sie zu tragen. Das wollte ich Ihnen transparent darlegen. Transparenz hat noch nie geschadet, auch in diesem Parlament nicht. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Wenn ich Regierungsrat Mächler richtig verstanden habe, hat er jetzt eigentlich gesagt, es interessiere ihn nicht, was der Kantonsrat beschliesse, die Regierung werde handeln, wie sie wolle. Ich weiss nicht, ob in einem Unternehmen, wenn der Verwaltungsrat der Geschäftsleitung mitteilt, dass so und so viele Mittel zur Verfügung stehen, die Geschäftsleitung dann einfach so handelt, als sei das nicht verbindlich für sie. Bei dem grossen Personalbestand des Kantons St.Gallen gibt es doch ganz sicher in jedem Departement etliche Stellen, die nach heutiger Beurteilung nicht mehr notwendig sind. Es gibt auch jedes Jahr zahlreiche Pensionierungen. Wenn also das ein Problem ist, dann liegt es wahrscheinlich eher bei den Führenden als bei denen, die das beschlossen haben. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: In der Finanzkommission haben wir die Lohnmassnahmen der drei bürgerlichen Parteien – das ist ein offenes Geheimnis, es gab auch eine gemeinsame Medienmitteilung – der Botschaft der Regierung gegenübergestellt. Dem Antrag der Finanzkommission wurde mit 12:3 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Lassen wir uns zuerst einmal die Zahlen im Mund zergehen. Über was sprechen wir überhaupt? Wir beantragen mit diesen 0,3 Prozent einen strukturellen Stellenbedarf von 1,3 Mio. Franken. Aufgrund Ihrer bisherigen Anträge, durch die Sie die Ausgaben des Kantons noch erhöht haben, muss ich davon ausgehen, dass das eigentlich nicht viel Geld ist. Sonst hätte man nicht einfach so 1,6 Mio. Franken ohne gesetzliche Grundlage bzw. saubere Analyse in den Wald stossen können. Wir sprechen hier also von 1,32 Mio. Franken. Das ist relativ bescheiden. Von diesen bescheidenen Beiträgen wollen Sie jetzt nochmals 440'000 Franken wegnehmen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, wir haben diese Thematik in der Regierung intensiv diskutiert. Die ursprünglichen Anträge beliefen sich auf 3,3 Mio. Franken. Wenn Sie die Tabelle auf S. 120 der Botschaft anschauen, hat das Sicherheits- und Justizdepartement schlussendlich bspw. gar nichts bekommen. Wir haben extrem priorisiert. Das entspricht auch Ihrem Wunsch. Es wird von Ihnen auch gefordert, dass man das nicht pauschal weitergibt. Das Volkswirtschaftsdepartement erhält bspw. auch 400'000 Franken; das Projekt im Rahmen des Berichts «Leistungsumfang und Art der Umsetzung der kantonalen Landwirtschaftspolitik 2023+» wurde schon angesprochen. Nun müssen wir das kürzen. Das Sicherheits- und Justizdepartement erhält nichts, da kann nicht gekürzt werden. Die 400'000 Franken beim Volkswirtschaftsdepartement wollen Sie wahrscheinlich auch nicht kürzen, weil Sie haben jetzt beschlossen, da doch mehr Geld zu verteilen. Das können Sie vergessen. Wenn Sie hier kürzen, wird beim Volkswirtschaftsdepartement ganz sicher gekürzt werden, die würden nämlich den grössten Betrag erhalten. Das hat nichts mit Regierungsrat Tinner zu tun, sondern es ist eine Frage der Mathematik. Wenn Sie hier kürzen, werden die Beträge für das Volkswirtschaftsdepartement gestrichen. Das wird die Landwirtschaft betreffen. Ich bitte Sie schon, sich jeweils die Konsequenzen Ihrer Taten zu überlegen. Wenn Sie hier kürzen, und das will die Mehrheit, dann nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Kürzung insbesondere beim Volkswirtschaftsdepartement erfolgen wird, weil dieses den grössten Betrag – 400'000 Franken von rund 1,3 Mio. Franken – erhält. Das wird sicherlich so erfolgen. Die Staatskanzlei erhält wie das Sicherheits- und Justizdepartement nichts, da kann ich nicht kürzen. Für das Finanzdepartement sind 100'000 Franken vorgesehen, das ist eine Stelle. Wir haben also nicht wahnsinnig viel beantragt. Aber wenn Sie kürzen wollen, dann machen Sie das. Sie müssen uns dann aber nicht sagen, wir hätten das wieder am falschen Ort gemacht. Die Personalaufwandsteuerung ist unsere Thematik. Ich muss dort kürzen, wo der grösste Betrag eingestellt ist. Schauen Sie das auf S. 120 der Botschaft nach und tragen Sie die Konsequenzen Ihres Handelns. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Auch die FDP-Fraktion hält Wort und hält am AFP 2023–2025 und am Antrag der Finanzkommission fest. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Wie ich beim Eintreten schon gesagt habe, lehnt unsere Fraktion den Antrag der SP-Fraktion bzw. der Regierung ab. Wir bleiben bei den 0,2 Prozent, zumindest die Mehrheit unserer Fraktion, wie wir das bereits beim AFP 2023–2025 beschlossen haben. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Die SVP-Fraktion wird weiterhin zusätzliche Stellen bekämpfen und ist nach wie vor der Ansicht, dass neue Stellen zulasten bestehender Stellen geschaffen werden müssen. Wie wir aber im AFP 2023–2025 beschlossen haben, stehen wir zu unserem Wort und können dem Antrag der Finanzkommission von 0,2 Prozent strukturellen Lohnmassnahmen zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Wir verstehen den Ärger der Finanzkommission. Der stetig wachsende Personaletat in der Verwaltung ist störend. Trotzdem werden wir dem Antrag der Regierung folgen. Erstens ist dieser Rat mit einer beachtlichen Menge an Vorstössen selber für die Mehrarbeit in der Verwaltung mitverantwortlich, und zweitens möchten wir, dass Projekte wie bspw. Solaranlagen auf kantonalen Gebäuden oder strategische Projekte in Landwirtschaft und Pflege endlich umgesetzt werden. Zudem erhoffen wir uns, dass die initiierten Effizienzanalysen der Verwaltung klarer aufzeigen, wo Personal effektiv abzubauen ist und wo die Personaldecke zu dünn ist. Diese Analyse möchten wir abwarten und stimmen deshalb dem Antrag der Regierung zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Neue Aufgaben und Herausforderungen sowie grösserer Arbeitsumfang sind mit dem bestehenden Personal nicht zu bewältigen. Wir haben es vorhin gehört, bei der Landwirtschaft sollen fünf Stellen geschaffen werden. Bei der Polizei haben wir das Gleiche, auch da haben wir Bedarf. Bereits die jetzt beantragten Stellen sind das absolute Minimum. Ich hoffe schon, dass das in den Gemeinden ein bisschen anders läuft, dass da nicht einfach Stellen, die nötig sind, dann nicht bewilligt werden. Wir alle wollen eine funktionierende Verwaltung. Wir möchten schnelle und gute Antworten und dass unsere Anliegen schnell erfüllt werden. Wir erwarten auch, dass die Aufträge des Parlaments schnell umgesetzt werden. Das alles ist nur möglich, wenn das Personal vorhanden ist. Es ist die Verantwortung des Kantons, dass es nicht zu Überlastungen und krankheitsbedingten Ausfällen kommt. Dauernde Überlastung führt zu Unzufriedenheit und schlussendlich auch zu Abgängen und damit zu Wissensverlust. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen) [Quote für den strukturellen Personalbedarf]. Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Wir beantragen Ihnen, dem Antrag der Regierung zu folgen und 0,3 Prozent für strukturelle Lohnmassnahmen bzw. Personalmassnahmen und neue Stellen einzusetzen. Die Regierung führt die Gründe dafür auf dem roten Blatt zu ihrem Antrag aus. Auch mit diesen 0,3 Prozent kann man nur das absolute Minimum des Bedarfs an neuen Stellen finanzieren. Wir haben heute Morgen über die dringliche Interpellation der SVP-Fraktion (51.22.109 «Effizientere Organisation bei der St.Galler Kantonspolizei») gesprochen. Sie haben da in Ihrem Votum ausgeführt, wie schwierig es sei, wenn Polizeistellen geschlossen werden müssen, weil die Mitarbeitenden der Polizeikorps zu viele Überstunden haben. Diese Situation haben wir aber nicht nur bei der Polizei, sondern wir haben auch an anderen Orten in der Verwaltung ganz dringenden Personalbedarf, damit die von uns gestellten Aufgaben an die Verwaltung, die von ihr erwarteten Dienstleistungen, auch erbracht werden können. Die Regierungsrätinnen und -räte müssen jeweils für ihr jeweiliges Departement definieren, wo sie neue Stellen brauchen, und bevor die Regierung hier zusammenkommt, wird da schon gekürzt, damit überhaupt irgendwo noch eine Quote erscheint, die vielleicht für unseren Kantonsrat einigermassen akzeptabel sein könnte. Das sind diese 0,3 Prozent. Das ist das, was die Regierung uns wirklich als Minimum ausweist. Ich glaube, wenn wir eine funktionierende Verwaltung und einen funktionierenden Staat wollen, wenn wir wollen, dass die Dienstleistungen erbracht und die Aufgaben erfüllt werden können, dann müssen wir diese 0,3 Prozent einstellen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Diese Gewinnprognose, die wir im Budget eingestellt haben, entspricht derjenigen der SAK. Ich denke durchaus, dass das Potenzial vorhanden ist, um diese 1 Mio. Franken Mehrertrag zu erwirtschaften. Sie müssen auch erkennen, dass dieser Betrag auch schon höher war. Diese Dividenden wurden dann auch gesenkt, und jetzt werden sie wieder um 1 Mio. Franken angehoben. Zur Frage der Eigentümerstrategie mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die SAK in der Eigentümerstrategie die Thematik der Energiestrategie 2050 hat. Sie muss alternative Energieprojekte fördern, das macht sie auch. Jüngstes Beispiel ist z.B. die Wasserstoffproduktion, wo die zweite Anlage in diesem Land eröffnet werden konnte. Ich glaube, dass die SAK durchaus auch gewisse innovative Projekte im Bereich von grüner Energie vorantreibt. Hier sehe ich momentan keine Differenz zu der angegebenen, zusätzlichen 1 Mio. Franken. Deshalb, glaube ich, gibt es hier keine Widersprüche. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | 5500.426 (Finanzdepartement / Vermögenserträge aus Beteiligungen des Verwaltungsvermögens). Schwager-St.Gallen: Die Regierung rechnet bei der Gewinnausschüttung der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) mit einem Plus von 1 Mio. Franken. Die erste Frage ist: Ist diese zusätzliche Gewinnerwartung im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld wirklich realistisch? Die zweite Frage wäre: Wenn dem so wäre, ist das dann nicht ein Hinweis darauf, dass die von der Regierung erlassene Eignerstrategie den falschen Schwerpunkt setzt? Im Punkt 2.1 der Eignerstrategie ist festgehalten, dass die Beteiligungen an der SAK für die Kantone ein langfristiges Finanzinvestment darstellen, das eine angemessene finanzielle Rendite abzuwerfen habe. Mieterinnen und Mieter, aber auch KMU, sehen sich ab Januar mit massiv steigenden Strompreisen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob eine höhere Rendite wirklich angemessen ist. Unser geschätztes Ratsmitglied, Tschirky-Gaiserwald, Gemeindepräsident von Gaiserwald, weiss von den Schwierigkeiten beim Strompreis. Er ist zwar nicht im Einzugsgebiet der SAK, aber offenbar ist er in der Strompreishölle der Schweiz auf Platz 2. Bei anderen Gemeinden sieht es nicht ganz so arg aus, aber ich denke, wir sollten hier weniger auf die Rendite für unseren Kanton schauen und mehr auf die Tragbarkeit der finanziellen Mittel, die für den Strom aufgeworfen werden müssen. Hier würde ich mir einen anderen Schwerpunkt wünschen bei der Eignerstrategie. Ich finde diese Gewinnerwartung in der aktuellen Lage etwas deplatziert. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Im Bericht «Leistungsumfang und Art der Umsetzung der kantonalen Landwirtschaftspolitik 2023+», dem strategischen Umsetzungsbericht über die Landwirtschaftspolitik im Kanton St.Gallen, hat die Regierung festgehalten, dass wir planen, bei einer kommenden Revision des Landwirtschaftsgesetzes den Kantonsbeitrag zur Unterstützung und Organisation von Viehschauen abzuschaffen. Im Nachgang der Publikation dieses Berichtes – das haben Sie richtigerweise festgestellt –, sind Sie auf mich zugekommen. Es hat auch eine Besprechung stattgefunden zwischen dem Landwirtschaftsamt und den Vertretern des St.Galler Braunviehzuchtverbandes. Ich muss Ihnen ehrlicherweise sagen, ich habe, als ich zu dieser Sitzung dazugestossen bin, keine parteipolitische Analyse vorgenommen, wer jetzt aus welcher Partei dabei ist, sondern ich wurde dann im Rahmen der Diskussion angefragt, ob es Mittel und Wege gäbe, zumindest an die Organisation, wie wir es jetzt bei der Lignum Holzkette St.Gallen haben, einen Beitrag zu leisten. Den habe ich in Aussicht gestellt. Aber wir haben den Verantwortlichen klar gesagt, wenn diese Rahmenvereinbarung, die jetzt für rund vier Jahre dauert, ausläuft, ist der Kanton dann auch frei, nochmals über die definitive Abschaffung dieses Beitrages zu diskutieren. Aber zumindest ist jetzt diese Vereinbarung so weit aufbereitet, dass dieser Beitrag zur Förderung des Kulturgutes Landwirtschaft und Wissensvermittlung zwischen den Bauern und der Bevölkerung für die nächsten vier Jahre weiterhin gesichert ist. Aber, was dann aus dem Revisionsprozess des Landwirtschaftsgesetzes folgt – und da haben wir noch Anpassungen vorzunehmen – ist natürlich offen. Aber letztlich sind Sie es hier in diesem Rat, die wiederum entscheiden, wohin die Reise geht. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, wir haben in diesem Bericht «Leistungsumfang und Art der Umsetzung der kantonalen Landwirtschaftspolitik 2023+» insgesamt rund fünf Stellen mehr im Landwirtschaftlichen Zentrum Salez vorgesehen, um v.a. im Bereich der Forschung vor Ort, bei Feldversuchen, aber auch im Bereich von Ackerbau und Milchwirtschaft Akzente zu setzen. Dafür setzen wir auch noch rund 2 Mio. Franken mehr ein. Regierungsrat Mächler hat es gesagt, auch hier scheint die Partylaune definitiv ausgebrochen zu sein. Ich möchte einfach daran erinnern, lassen Sie uns diesen Bericht, wie er vorgesehen ist, umsetzen. Lassen Sie uns auch in den kommenden Jahren sukzessive die Zielsetzungen, wie sie die Regierung mit den Mittelerhöhungen vorgesehen hat, umsetzen. Es wäre mir eigentlich lieber gewesen, Sie hätten dann dort die Mittel bereitgestellt, als mir jetzt 1,6 Mio. Franken in den Wald hineinzublasen, was wahrlich wenig bringen wird. Ich hoffe, die Frage ist jetzt beantwortet. Die Viehschauen wird es weiterhin geben und ich kann Ihnen auch versichern, dass selbstverständlich auch der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements weiterhin an der einen oder anderen Viehschau zu sehen sein wird. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Konto 2150 (Landwirtschaftsamt). Gartmann-Mels: Ich habe mit Regierungsrat Tinner einmal privat darüber gesprochen, ein Treffen zu machen, um die Kürzung der Viehschaubeiträge zu besprechen. Das Treffen hat stattgefunden mit wenigen Personen, ich meine, die meisten seien von der FDP gewesen. Die Landwirtschaftspolitik ist über alle Parteien ein Thema und v.a. auch für die Landwirte. Ich finde, wenn man bei der Viehschau, einem Kulturgut des Kantons, das mit den Gemeinden zusammen organisiert wird, spart und da vielleicht eine oder zwei Millionen Franken im Haushalt einsparen kann, ist das am falschen Ort. Regierungsrat Tinner hat mir zugesichert, dass man da eine einvernehmliche Lösung sucht. Ich möchte es aber trotzdem noch hier bestätigt haben, dass das wirklich so ist und dass wir hier nicht ein Kulturgut in unserem Kanton aufs Spiel setzen. Die schönen Viehschauen zeigen noch, was Landwirtschaft ist, damit die Städter, die vielleicht nicht mehr wissen, wo die Milch herkommt, sehen, wie schön das ist, wenn solche schönen Kühe ausgestellt werden. Es geht v.a. darum, dass dies in unserem Kanton erhalten bleibt. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag Hüppi-Gommiswald mit 72:38 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Der Antrag Hüppi-Gommiswald ist abzulehnen. Sie sind wohl konsequent, aber Sie haben auch Verständnis, wenn ich hier in diesem Raum die Haltung der Regierung zu vertreten habe und dies auch überzeugt tue, und zwar mit folgenden Begründungen: Sie können jetzt 1,6 Mio. Franken mehr ins System blasen. Die Programmvereinbarungen mit dem Bund werden aber ab 2025 erneuert, d.h., wir werden, auch wenn Sie hier mehr budgetäre Mittel zur Verfügung stellen, nächstes Jahr nicht einfach automatisch mehr Geld haben. Das beantwortet zumindest teilweise auch die Fragestellungen der Kantonsräte Gschwend-Altstätten und Bisig-Rapperswil-Jona. Wenn Sie schon konsequent sein wollen, dann machen Sie doch solche Überlegungen im Rahmen des AFP. Heute ist es hü und hott, ohne dass wir im Einzelfall dann die Konsequenzen kennen. Die Interpretation verschiedener Redner überrascht mich insofern, als dass es gestern darum ging – so habe ich es verstanden –, dass die Gemeinden keine finanziellen Beiträge leisten wollen. Aber das heisst noch nicht automatisch, dass einfach der Kanton hier in die Bresche springen wird. Ich möchte Sie nochmals an Art. 35 des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (sGS 651.1) erinnern: Da gibt es auch noch die Möglichkeit der Beteiligung Dritter. Dritte heisst Waldeigentümerin oder Waldeigentümer, und das werden in sehr vielen Fällen auch politische Gemeinden, Ortsgemeinden, allenfalls Korporationen sowie letztendlich Private sein. Ich habe heute Morgen dem Kantonsoberförster im Büro gesagt: Bei den grösseren Projekten werden wir inskünftig aufgrund Ihres gestrigen Entscheides auch die Drittbeteiligung anschauen müssen. Nicht bei den Massengeschäften, aber bei den grösseren Geschäften. Dazu kommt noch, dass die Regierung die Inkraftsetzung noch gar nicht beschlossen hat. Also wir müssen uns dann auch nochmals überlegen, wann dieses Gesetz überhaupt in Kraft treten soll. Kurz gesagt, ich bitte Sie, den wohlgemeinten Antrag von Hüppi-Gommiswald abzulehnen, sich aber im AFP einzubringen. Da bin ich auch sehr gerne bereit, den Exponenten aus der Wald- und Holzbranche, auch zusammen mit dem zuständigen Kantonsforstamt, die Überlegungen aufzuzeigen, welche Wirkungen wir haben. Ich glaube, es ist jetzt wirklich dringend angezeigt, dass wir da keine Hüftschüsse vornehmen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Gahlinger-Niederhelfenschwil: Dem Antrag Hüppi-Gommiswald ist zuzustimmen. Ich persönlich finde diesen Antrag gut. Es geht wirklich um den Schutz der Bevölkerung. Wenn wir den Schutzwald nicht in Ordnung halten, müssen wir bauliche Massnahmen ergreifen. Diese sind bedeutend teurer als ein gut erhaltener Wald. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Dem Antrag Hüppi-Gommiswald ist zuzustimmen. Es ist wichtig, dass der Schutzwald genügend finanziert ist und dass der Kanton hier seinen Beitrag erhöht und so auch der Bundesbeitrag erhöht wird, da es ja cofinanziert wird. Meine Frage an Regierungsrat Tinner lautet: Gehe ich richtig in der Annahme, dass dadurch mehr Projekte umgesetzt werden können, aber auch weiterhin Dritte sich an der Finanzierung beteiligen müssen? So interpretiere ich das Ergebnis der gestrigen Diskussion. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen einer Minderheit der FDP-Fraktion): Dem Antrag Hüppi-Gommiswald ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen als Präsident der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und Privatwaldbesitzer offen. Es ist die Konsequenz der gestrigen Diskussion, die Aufgabenteilung 1:1 umzusetzen. Mit diesem Antrag gehen wir in die richtige Richtung. Wer zahlt, befiehlt. Der Kanton befiehlt und kann somit auch zahlen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten: Der Schutzwald ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Dieser Antrag ist eigentlich sehr überraschend, er ist eine Folge der gestrigen Diskussion. Meine Frage an den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes: Wenn wir diesen Antrag mit den relativ hohen Geldbeträgen überweisen, wird das Folgen haben auf die Beiträge, die wir vom Bund erhalten werden? Wird mehr Geld fliessen? Und ist schon absehbar, was an Schutzwaldpflege zusätzlich unternommen werden kann? | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Hüppi-Gommiswald ist abzulehnen. Unsere Fraktion war bekanntlich bei der Behandlung des II. Nachtrages zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (22.22.12) der Meinung, man sollte dem Antrag der Regierung folgen. Wir wären also dafür gewesen, dass die Gemeinden sich mit 20 Prozent an diesen Kosten beteiligen. Wir möchten an dieser Party, um es mit den Worten unseres Regierungsrates Mächler zu sagen, mit diversen Anträgen zur Erhöhung der Staatsquote nicht mitmachen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag Hüppi-Gommiswald ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen als Präsident der Interessengemeinschaft Wald und Holz des Kantonsrates offen. Die IG Wald und Holz beschäftigt sich eigentlich nicht tagtäglich, aber mindestens alljährlich zwei- oder dreimal mit Holz und Wald. Der Antrag Hüppi-Gommiswald kam schneller, als ich mir das vorgestellt habe. Wir hatten die grosse Diskussion gehabt, wer bezahlt, der befiehlt. Somit haben wir heute schon eine Lösung. Schutzwald und Erholung im Wald sind heute viel wichtiger als auch schon. Und wir haben gestern gemeinsam gesagt, wir wollen das nicht ins Gesetz schreiben, wer das bezahlt, sondern ins Budget. Ich erhoffe mir, dass das dann im AFP weitergeführt werden kann. Da sehen wir dann, wie das weitergeht, aber mindestens jetzt ist es nachvollziehbar, dass man diesen Antrag unterstützen kann. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag Hüppi-Gommiswald ist zuzustimmen. Der Antrag Hüppi-Gommiswald ist die Konsequenz aus der gestrigen Beratung zum II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (22.22.12). Mehr Ausführungen braucht es nicht. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Konto 2100.360 (Kantonsforstamt / Staatsbeiträge). Hüppi-Gommiswald beantragt im Konto 2100.360 (Kantonsforstamt / Staatsbeiträge) eine Erhöhung um Fr. 1'600'000.–. Dieser Rat hat an der gestrigen Debatte intensiv über die Finanzierung und Unterstützung des Schutzwaldes des Kantons St.Gallen diskutiert und debattiert. Dabei wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass es nicht um eine Kürzung der Finanzmittel für den Schutzwald ging, sondern darum, welche Staatsebene diese Finanzmittel aufbringen soll. Der St.Galler Wald übernimmt eine wichtige Funktion für den Schutz der Bevölkerung. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass dieser wichtige Wald die nötigen Finanzen zur Verfügung gestellt bekommt. Wir haben gestern auch gehört, dass der Bund seine Unterstützung entsprechend den Beiträgen des Kantons anpasst. Es wurde auch entschieden, dass die Gemeinden nicht, wie von der Regierung vorgeschlagen, mit 20 Prozent zur Mitfinanzierung beigezogen werden. Aus diesem Grund ist es nur logisch, dass dieser Rat nun die nötigen Mittel ins Budget 2023 einstellt, damit auch die restlichen Ausgaben von 1,6 Mio. Franken finanziert werden können und der Erhalt und die Pflege des Schutzwaldes gesichert sind. Ich bin überzeugt, dass der Kanton St.Gallen diesen Beitrag für unseren Schutzwald und für den Schutz unserer Bevölkerung investieren sollte und sogar muss. Machen wir heute Nägel mit Köpfen und reden nicht nur um den Brei herum. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit der heutigen Behandlung des Budgets 2023 möchte ich Sie einleitend über die aktuelle finanzielle Lage des Kantons informieren und Ihnen die wichtigsten Eckwerte zum vorliegenden Budget 2023 erläutern. Zudem erlaube ich mir, auch im Namen der Regierung zu den Anträgen der Finanzkommission kurz die Situation darzulegen, und unsere entsprechende Einschätzung. Zur finanziellen Ausgangslage: Mit dem letztjährigen Budget 2022 hat der Kantonsrat die Senkung des Staatssteuerfusses um 5 Prozentpunkte auf 110 Prozent und in der Folge ein operatives Defizit von rund 203 Mio. Franken beschlossen. Die mutmassliche Rechnung mit Stand August 2022 lässt nun für die Rechnung eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglich budgetierten Resultat erwarten. Wir rechnen damit, dass die Rechnung 2022 statt mit einem Defizit mit einer sogenannten schwarzen Null abschliessen wird. Dies bedeutet gegenüber dem Budget 2022 eine Verbesserung von rund 200 Mio. Franken. Für die deutliche Verbesserung gibt es wie schon in den Vorjahren zwei Hauptgründe: die Gewinnausschüttung der SNB und die höheren Steuererträge. Da die SNB für das Geschäftsjahr 2021 die maximale Ausschüttung vorgenommen hat, resultiert daraus für den Kanton St.Gallen im Rechnungsjahr 2022 ein Mehrertrag von rund 117 Mio. Franken gegenüber dem Budget. Zudem sind die Steuererträge mutmasslich deutlich besser ausgefallen und werden mit rund 100 Mio. Franken höher ausfallen. Auch dies ist ein positives Zeichen. Mit diesen beiden Effekten können Sie die positive Budgetabweichung für das Jahr 2022 im Grossen und Ganzen sehr gut erklären. Zum Budget 2023: Im AFP 2023–2025 ging die Regierung noch davon aus, dass mit einem operativen Aufwandüberschuss von rund 110 Mio. Franken zu rechnen sei. Für das Jahr 2023 legt nun die Regierung ein Budget mit einem operativen Defizit von knapp 80 Mio. Franken vor, was gegenüber der ursprünglichen Planung einer Verbesserung um 28 Mio. Franken entspricht. Der Ertrag aus der Gewinnausschüttung der SNB wurde dabei unverändert mittels Schattenrechnung ermittelt und mit knapp 150 Mio. Franken berücksichtigt. Wie Ihnen wohl hinlänglich bekannt sein dürfte, weist die SNB nach dem jüngsten Zwischenbericht per Ende September 2022 einen Verlust von 142,4 Mrd. Franken für die ersten drei Quartale aus. Mit diesem Verlust würde es für das Geschäftsjahr 2022 keine Ausschüttungen geben. Auch gerade deshalb halten wir an der Budgetierung gemäss Schattenrechnung fest. Ziel dieser Schattenrechnung ist nämlich eine Glättung der budgetierten Erträge über die Jahre. In den vergangenen Jahren war die Budgetierung eher zu tief und die Mehrerträge der SNB flossen in der Folge in das freie Eigenkapital. Im Jahre 2023 könnte sich die Situation nun drastisch verändern, weil man muss davon ausgehen, es wird nichts geben. Gegenüber der ursprünglichen Planung sind im Budget 2023 auch höhere Steuererträge berücksichtigt, was nicht zuletzt ein Folgeeffekt aus der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen im laufenden Rechnungsjahr 2022 ist. Das Wachstum des bereinigten Aufwands liegt gegenüber dem Vorjahresbudget bei 3,5 Prozent. Mit dem für das Jahr 2023 prognostizierten Wirtschaftswachstum von lediglich 1,1 Prozent resultiert in der Folge für das Budgetjahr 2023 ein Anstieg der Staatsquote, was von einigen Fraktionen auch bereits kritisch beurteilt wurde. Dazu zwei Punkte: Die Staatsquotenentwicklung ist nicht nur isoliert auf ein Jahr zu betrachten, sondern muss über einen längeren Zeitraum betrachtet werden. Mit den wirtschaftlichen Verwerfungen rund um die Covid-Pandemie hat sich dies klar verdeutlicht, es braucht einen Mehrjahresvergleich. Zudem handelt es sich beim bereinigten Aufwandanstieg um eine Bruttogrösse. So steigt bspw. im Budget 2023 der Aufwand im Asylbereich um über 60 Mio. Franken, wovon der Bund jedoch gleich wieder den grössten Teil mit Globalpauschalen finanziert. Nichtsdestotrotz steigen auch die Staatsbeiträge im Budget 2023 wieder deutlich an. Diese Zunahmen sind u.a. getrieben durch den Hochschulbereich, wo Sie heute auch die neuen, vierjährigen Leistungsaufträge verabschieden werden, sowie die höheren Kosten bei der inner- und ausserkantonalen Hospitalisation, bei den Behinderteneinrichtungen und bei der IPV. Weiter steigen auch der Sachaufwand und der Personalaufwand im Budget 2023 an. Zu den Anträgen der Finanzkommission: Im Bereich des Personalaufwandes stellt die Finanzkommission den Antrag, den partiellen Teuerungsausgleich um 0,2 auf 1,5 Prozent zu reduzieren und gleichzeitig die Mittel für die individuellen Lohnmassnahmen um 0,2 Prozent auf 0,6 zu erhöhen. Aus Sicht des Personalaufwandes, zumindest in Franken ausgedrückt, sind diese Verschiebungen saldoneutral. Für die Regierung ist diese Verschiebung von Mitteln aus dem Topf des Teuerungsausgleichs hin zum Topf der individuellen Lohnmassnahmen vertretbar, weshalb sie auf einen Antrag verzichtet hat. Hingegen ist sie mit dem Antrag, die Mittel für den strukturellen Personalbedarf von 0,3 auf 0,2 Prozent zu senken, nicht einverstanden und bekämpft diesen mit einem Gegenantrag. Diese Mittel sind aus Sicht der Regierung notwendig, um die dringendsten Stellenschaffungen für strategische Projekte und für die Umsetzung verschiedener anstehender Arbeiten finanzieren zu können. Positiv zur Kenntnis nimmt die Regierung, dass der Handlungsbedarf im Bereich der Digitalisierung von der Finanzkommission erkannt und die im Budget 2023 beantragten Stellen für IT- und Digitalisierungsvorhaben sowie für Vorhaben von «eGovernment St.Gallen digital» insgesamt befürwortet werden. Mit dem Antrag der Finanzkommission zur Steuerfusssenkung um 5 Prozentpunkte kann die Regierung leben, wenn damit auch die Folgen der kalten Progression ausgeglichen werden. Noch kurz ein Wort zum Ausblick und zur Situation, wie sie sich ergeben könnte: Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, bestehen bezüglich der künftigen finanziellen Entwicklung des Kantons doch sehr hohe Unsicherheiten. Verschiedene wurden von Ihnen auch schon genannt. Mit der Steuerfusssenkung und den weiteren Anträgen der Finanzkommission beläuft sich das operative Defizit im Budget 2023 neu auf rund 143 Mio. Franken. Wie schon erwähnt, ist in diesem Defizit ein eher unrealistischer Ertrag aus der SNB-Ausschüttung von knapp 150 Mio. Franken enthalten. Sollte die SNB für das Geschäftsjahr 2022 keine Ausschüttung vornehmen, und davon muss ausgegangen werden, resultiert ein Defizit – nehmen Sie das zur Kenntnis – von rund 290 Mio. Franken. Die Frage, ob sich der Kanton St.Gallen diese Steuerfusssenkung auch nachhaltig leisten kann, hängt nicht nur von der aktuellen soliden Eigenkapitalbasis ab. Es müssen dabei noch diverse andere Aspekte berücksichtigt werden. Wie entwickelt sich die geopolitische Lage und was sind die Konsequenzen finanzieller Natur? Wie werden sich die Teuerung und die Konjunktur in der Schweiz, aber auch weltweit auf mittlere Frist entwickeln und was bedeutet das für unsere Steuereinnahmen? Wie sieht es künftig mit den Ausschüttungen der SNB aus? Und welche absehbaren Entwicklungen ergeben sich auf Bundesebene? Ich erwähne hier z.B. die Initiative zur IPV. Diese Fragen zeigen auf, dass die Unsicherheiten sehr gross sind und daher eine erneute Steuerfusssenkung um 5 Steuerfussprozente zum jetzigen Zeitpunkt aus meiner Sicht zumindest höchst mutig sind. Oder mit anderen Worten gesagt bzw. mit einem Bild: Wir segeln hart am Wind. Zugegeben, der Kanton St.Gallen kann sich dies aktuell mit Blick auf den robusten Eigenkapitalbestand leisten. Ob er sich dies jedoch auch nachhaltig leisten kann, d.h. über mehrere Jahre, wird sich zeigen müssen. Sicherlich wird es dazu eine strikte Haushaltsdisziplin brauchen. Das ist eine Conditio sine qua non. Ich entnehme aber bereits jetzt einigen Anträgen, dass Sie heute eher in einer Partylaune sind. Sie sind grosszügig. Hoffentlich ergeht es uns nicht so wie Partylöwen, dass man am Schluss aufsteht und zurück bleibt ein grosser Kater. Hoffen wir, es kommt besser. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die wirtschaftlichen Aussichten für 2023 sind geprägt von beachtlichen Risiken und Unsicherheiten. Wir alle kennen die Gründe, die sich zu einem weltweit unberechenbaren Sturm zusammengebraut haben. Die Budgetierung ist vor diesem Hintergrund äusserst anspruchsvoll und das gut dotierte Eigenkapital beruhigend. Das Budget 2023 geht nach Bezug aus dem besonderen Eigenkapital von einem negativen Rechnungsergebnis von 42,7 Mio. Franken aus. Dies ist ein um 28 Mio. Franken besseres Ergebnis als ursprünglich im AFP 2023–2025 vorgesehen. Die Steuererträge tragen wiederum massgeblich zu dieser Verbesserung bei, was für eine robuste St.Galler Wirtschaft spricht. Eine tragende Säule des Haushalts sind die SNB-Gelder. In der Vergangenheit wurden diese kleingerechnet, nicht zuletzt, um allzu grosse Begehrlichkeiten auszubremsen. So konnten in den letzten Jahren deutlich bessere Abschlüsse präsentiert werden. Dieses Jahr zeigt sich die Ausgangslage leider anders. Aufgrund der Schattenrechnung werden zu hohe SNB-Gelder eingestellt und damit das Budget künstlich verbessert. Würde ich mit meinem Unternehmen wissentlich mit überhöhten Erträgen bei einer Bank vorstellig werden, würde mir die Tür gewiesen. Beim Kanton ist das offensichtlich gängige Praxis. Das Ausgabenwachstum kann auch im Budget 2023 nicht gestoppt werden. Der bereinigte Aufwand wächst überproportional zum Wirtschaftswachstum, dadurch steigt die Staatsquote. Die höheren Ausgaben sind auf den Hochschulbereich, die Hospitalisationen, Behinderteneinrichtungen und auf die IPV zurückzuführen. All dies sind unverzichtbare Staatsaufgaben, und deren Wachstum insbesondere im Sozialbereich zeigt den Fakt, wie zunehmend viele Menschen in unserer Gesellschaft auf Solidarität angewiesen sind. Viele Fragen stellen sich beim Personal: Für die Erbringung der staatlichen Dienstleistungen wird Jahr für Jahr mehr Personal benötigt, zusätzliche Stellen im Bereich IT und Digitalisierung für Vorhaben wie «eGovernment St.Gallen digital» nicht mitgerechnet. Gleichzeitig steigen die Kosten für Honorare und eingekaufte Drittleistungen. Diese Situation ist unbefriedigend. Mittelfristig müssen sich die hohen Investitionen in die Digitalisierung mindestens durch eine Stabilisierung des Personalbestandes und damit der Lohnkosten rechtfertigen. Nach wie vor nicht ausgestanden ist die Umsetzung der Spitalstrategie. Unsere Spitäler sind immer noch auf Finanzspritzen des Kantons angewiesen, sei dies für die Gewährung von höheren Darlehen oder für die Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital. Es wird sich zeigen, ob sich die Strategie, Spitäler nicht zu schliessen, sondern zu verkaufen, langfristig auszahlen wird. Wir haben diesbezüglich unsere Zweifel bereits geäussert. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass St.Gallen dank guten Jahren ein solides Budget auflegt. Gespannt sind wir auf die Ergebnisse der angelaufenen Effizienzanalysen. Um mit den uns anvertrauten Steuergeldern im Sinne der Bevölkerung einen wirtschaftlich prosperierenden, sozialen und nachhaltigen Kanton zu entwickeln, ist eine hohe Effizienz in der Verwaltung unerlässlich. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der FC St.Gallen möchte nächstes Jahr die Champions League gewinnen und budgetiert darum 90 Mio. Franken Einnahmen. Was würden Sie zu dieser Meldung sagen? Das Budget 2023 des Kantons St.Gallen rechnet nach den Korrekturen in der Finanzkommission mit einem operativen Rechnungsergebnis von 143 Mio. Franken Verlust. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Budgetiert sind nämlich auch knapp 150 Mio. Franken von der SNB. Und hier sind wir wieder beim FCSG. Auch wenn dieser im letzten Spiel den FC Sion mit 7:2 geschlagen hat, wird er die Champions League nicht gewinnen. Er würde diesen Betrag auch nie budgetieren, weil er einfach nicht realistisch ist. Wir aber rechnen mit 150 Mio. Franken Einnahmen der SNB, obwohl wir schon jetzt wissen, dass wir diesen Betrag nie erhalten werden, zumindest nicht im 2023. Das ist einfach nicht seriös. Die SNB müsste im letzten Quartal 50 Mrd. Franken Gewinn machen, und auch dann erhielten wir nur die Mindestausschüttung und würden den budgetierten Betrag nicht erhalten. In den Vorjahren haben wir jeweils zu wenig budgetiert von der SNB. Das wurde dann mit dem Vorsichtsprinzip begründet, was nachvollziehbar ist. Jetzt aber verfahren wir nach dem Unvorsichtsprinzip. Das wird die rechtsbürgerlichen Parteien dann nicht davon abhalten, Sparmassnahmen zu fordern, wenn die Rechnung 2023 schlechter als budgetiert ausfällt, was der Fall sein wird. Es ist natürlich einfacher, mit einem Minus von nur 80 Mio. Franken eine Steuersenkung zu verlangen, als wenn 230 Mio. Franken minus budgetiert wären. Der bereinigte Aufwand nimmt um 140,1 Mio. Franken zu. Die Staatsquote steigt damit, wie wir das vorher schon gehört haben, bei isolierter Betrachtung des Jahres 2023 um 3,5 Prozent. Wir haben das Wehklagen schon gehört. Aber schauen wir uns doch etwas genauer an, welche Budgetposten steigen: Beiträge an die Hochschulen: Wir haben neue Leistungsaufträge, die wir heute genehmigen. Beiträge an innerkantonale Privatspitäler, Beiträge an Behinderteneinrichtungen: Wo wollen wir hier sparen? Ich habe keine Anträge gesehen, dass die Leistungsaufträge angepasst werden sollen, und auch vorhin wurde nichts erwähnt. Regierungsrat Bruno Damann pflegt jeweils zu sagen, er könne auch nichts budgetieren, bezahlen müssen wir die Hospitalisationen sowieso. Gut, es wäre vielleicht schön, wenn wir es an die eigenen Spitäler bezahlen könnten. Wollen wir bei den Behinderteneinrichtungen sparen? Auch hier habe ich keinen Sparantrag gesehen. Ein weiterer grosser Punkt sind die Entschädigungen an das Gemeinwesen: Dieser Anstieg ist mit 59,8 Mio. Franken von 140,1 Mio. Franken im bereinigten Budget enthalten. Aber auch die Einnahmen steigen im gleichen Rahmen. Dabei handelt es sich zum allergrössten Teil um Beiträge, welche der Kanton vom Bund für die Betreuung der Ukraineflüchtlinge erhält und diesen an die Gemeinden weiterleitet. Faktisch sind das keine Mehrausgaben für den Kanton. Weshalb diese nicht als durchlaufende Beiträge abgezogen werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ohne diesen Betrag würde das bereinigte Wachstum nur noch ca. 2 Prozent betragen. Personal: Auch hier gibt es eine Steigerung. Alle anerkennen, dass mindestens ein Teil der Teuerung ausgeglichen werden soll. Wir sind nicht so grosszügig wie andere Kantone. Eigentlich sind wir der Meinung, dass wir da mehr machen sollten, z.B. wie der Kanton Zürich, der die ganze Teuerung ausgleicht. Im Sinne eines Kompromisses haben wir aber einen reduzierten Antrag gestellt, der vorhin eingetroffen ist. Mich würde es jetzt schon interessieren, wo die rechtsbürgerlichen Parteien bei den oben erwähnten Posten sparen wollen. Das IPV-Volumen bewegt sich einmal mehr am unteren Rand der Vorgaben. Erfreulich ist, dass die für 2022 budgetierten Mittel mehr oder weniger ausgeschöpft werden konnten. In der aktuellen Situation mit steigenden Prämien und einer Teuerung von 3 Prozent sind wir der Meinung, dass für 2023 das Budget erhöht und der Selbstbehalt für den Bezug von IPV angepasst werden muss. Dies ist im Rahmen des Budgets bis zum gesetzlichen Maximum möglich. So erhielten die Personen, welche von den steigenden Kosten am meisten betroffen sind, insgesamt 60,4 Mio. Franken mehr. Der administrative Aufwand für diese Massnahme ist sehr bescheiden und entfaltet eine grosse Wirkung. Einen entsprechenden Antrag haben wir gemeinsam mit der SP- und der Mitte-EVP-Fraktion eingereicht. Erfreulicherweise hat sich sogar die SVP-Fraktion noch dazugesellt. Was sie zum Umdenken bewogen hat, werden wir sicher noch erfahren. Auf jeden Fall freue ich mich über die Unterstützung. Wir werden uns gegen den Kürzungsantrag der Finanzkommission beim Personal wehren. Schon heute sind in diversen Departementen zu wenig Stellen vorhanden. So gibt es z.B. bei den Liegenschaften des Kantons einen riesigen aufgestauten Unterhalt. Dieser kann nicht abgebaut werden, weil das Personal fehlt. Auch für die Umsetzung der Pflegeinitiative ist es sehr wichtig, dass das Personal vorhanden ist, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Auch dafür sind zusätzliche Stellen notwendig. Es gäbe noch viel mehr Beispiele. Der von der Regierung verlangte Mehrbetrag von 440'000 Franken ist doch sehr bescheiden. Mit diesem würden wir bei weitem nicht alle Stellenbegehren erfüllen können. Ebenfalls abstimmen werden wir heute über diverse Leistungsaufträge sowie über die Berichterstattung über die abgelaufenen. Wir werden diesen zustimmen. Auch dem Sonderkredit im Informatikbereich, wo es um den Ersatz der Arbeitsplätze geht, werden wir zustimmen sowie ebenfalls den Sonderkrediten im Zusammenhang mit den psychiatrischen Kliniken. Hier zeigt sich, wohin es führt, wenn Unterhalt und nötige Ersatzbauten jahrelang hinausgezögert werden. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das Budget 2023 weist einen Aufwandüberschuss von 42,7 Mio. Franken auf. In diesem Ergebnis enthalten ist ein Bezug aus dem besonderen Eigenkapital von 36,8 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung dieses Kapitalbezuges sind die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten, welche im Jahr 2023 ein Defizit von 45,2 Mio. Franken zulassen würde. Klammert man den Eigenkapitalbezug aus, resultiert ein operativer Aufwandüberschuss von 79,5 Mio. Franken. Die mutmassliche Rechnung 2022 geht von einem erfreulichen operativen Ertragsüberschuss von 11,2 Mio. Franken aus. Dies entspricht einer operativen Verbesserung gegenüber dem Budget 2022 von rund 214 Mio. Franken. Hauptgründe für die Verbesserungen sind die höheren Gewinnausschüttungen der SNB sowie die Mehrerträge aus den kantonalen Steuern und den Bundessteuern. Gegenüber dem Vorjahresbudget resultiert damit im Budget 2023 ein um knapp 124 Mio. Franken besseres operatives Ergebnis. Der im Februar 2022 vom Kantonsrat verabschiedete AFP 2023–2025 war die zentrale Grundlage für die Erarbeitung des Budgets. Die Genehmigung des AFP erfolgte unter Vorbehalt verschiedener Änderungen bzw. Vorgaben zum Personalaufwand. Diese Vorgaben wurden im Budget 2023 grösstenteils umgesetzt. Im Vergleich zum Planjahr 2023 des AFP weist das Budget 2023 ein um 34,2 Mio. Franken besseres Ergebnis aus. Nach Ausklammerung der Eigenkapitalbezüge beträgt die Verbesserung des operativen Ergebnisses im Budget 2023 gegenüber dem Planjahr des AFP noch 28 Mio. Franken. Der Steuerfuss soll im Budget 2023 gemäss Antrag der Regierung unverändert bei 110 Prozent verbleiben. Der um Sonderfaktoren bereinigte Aufwand nimmt im Budget 2023 gegenüber dem Vorjahresbudget gesamthaft um 140,1 Mio. Franken oder 3,5 Prozent zu. Die Gründe für den Anstieg liegen in den höheren Staatsbeiträgen, den Entschädigungen an Gemeinwesen, höheren Sachaufwendungen und dem Anstieg des Personalaufwandes. Damit liegt das Wachstum des bereinigten Aufwands im Jahr 2203 über dem für 2023 erwarteten Wirtschaftswachstum von 1,1 Prozent. Die Staatsquote nimmt somit im Budget 2023 zu, nachdem sie im Vorjahresbudget erfreulicherweise rückläufig war. Die Bruttostaatsbeiträge steigen im Vergleich zum Vorjahresbudget um 62,1 Mio. Franken an. Die Zunahme ist wesentlich getrieben durch den Anstieg im Hochschulbereich, u.a. aufgrund neuer vierjähriger Leistungsaufträge und aufgrund der Staatsbeiträge bei den innerkantonalen und ausserkantonalen Hospitalisationen, bei den Behinderteneinrichtungen und bei der IPV. Zunahmen um 58,9 Mio. Franken resultieren auch bei den Entschädigungen an Gemeinwesen, v.a. im Asylwesen im Umfang von 58,8 Mio. Franken, wobei diese grösstenteils durch den Bund refinanziert werden. Mit dem weiterhin soliden Eigenkapitalbestand können die anstehenden Herausforderungen für den Kanton St.Gallen aus Sicht der Mitte-EVP-Fraktion bewältigt und sich dabei ergebende Chancen gezielt genutzt werden. Bei allen finanzpolitischen Entscheidungen ist indessen den grossen bestehenden Unsicherheiten Rechnung zu tragen und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln haushälterisch umzugehen. Die Forderung der Finanzkommission nach einer Steuerfusssenkung ist vor diesem Hintergrund in Erwägung zu ziehen. Dennoch, mittelfristig muss die überdurchschnittlich hohe Steuerbelastung der natürlichen Personen in unserem Kanton, insbesondere des Mittelstandes, gesenkt werden. Es braucht auch Massnahmen zur Erhöhung der Steuerkraft. Um dies kurzfristig bewerkstelligen zu können, ist es zielführend, den Steuerfuss auf das nächste Jahr um 5 Prozent zu senken. Unsere Fraktion stimmt den neuen Leistungsaufträgen der Hochschulen zu. Ebenfalls stimmt sie sämtlichen neuen Stellen im IT-Bereich zu, wie sie von der Regierung beantragt werden. Bei den Löhnen ist für unsere Fraktion klar, dass an den 2,1 Prozent beantragten Lohnerhöhungen der Regierung festgehalten wird. Allerdings folgt sie dem Antrag der Finanzkommission, diese etwas anders nuanciert zu bewilligen. Damit hat die Regierung die Möglichkeit, v.a. die unteren Löhne entsprechend anzuheben. Hingegen unterstützt unsere Fraktion die Kürzung des strukturellen Lohnaufwandes von 0,3 auf 0,2 Prozent. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ein kurzer Freudesfunken blitzt auf, wenn man vom mutmasslichen Rechnungsabschluss 2022 spricht, welcher von einem operativen Ertragsüberschuss ausgeht. Aber wie gesagt, nur ein kurzer Freudesfunken, denn betrachten wir das Budget 2023, welches mit einem bereinigten Aufwandüberschuss von 41,5 Mio. Franken abschliesst und im Hinblick auf die fehlenden Gelder aus den SNB-Ausschüttungen und die Entwicklung im Bundesfinanzausgleich noch schlechter abschliessen wird, sind wir gefordert, den Finanzhaushalt im Lot zu behalten. Nebst der steigenden Staatsquote machen uns auch die finanziellen Entwicklungen in unserer Spitallandschaft grosse Sorgen. Die finanzielle Situation des Kantons wird wiederum geprägt durch strukturelle, konjunkturelle Defizite, aber auch durch Pandemien und Kriege. Beeinflussen können wir als Kantonsrat jedoch nur das Strukturelle, und daran müssen wir arbeiten. Zum Personellen: Der FDP-Fraktion ist es wichtig, dass der Kanton ein guter Arbeitgeber ist. Bei der Anpassung der Löhne folgt die FDP-Fraktion der Finanzkommission. Die Finanzkommission macht keinen anderen Vorschlag als die Regierung in der Gesamtprozentzahl. Sie bleibt bei diesen 2,1 Prozent, wie es die Regierung vorschlägt. Jedoch macht die Finanzkommission eine andere Aufteilung. Anstelle von 1,7 Prozent Teuerung 1,5 Prozent, anstelle von 0,4 Prozent individuelle Lohnmassnahmen 0,6 Prozent. Beim strukturellen Personalbedarf folgt die Finanzkommission dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP). Bereits dort wurden 0,2 Prozent zugesichert und nicht 0,3 Prozent, wie die Regierung beantragt. Die FDP-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Finanzkommission. Mit diesen Lohnmassnahmen hat die Regierung die Möglichkeit, Lohnaufbesserungen bei den tieferen Einkommen und jüngeren Personen vorzunehmen. Konkret heisst dies, mit 1,5 Prozent Teuerungsausgleich werden alle Lohnbezüger beglückt. Mit den 0,6 Prozent ist es wirklich ein Wunsch der Finanzkommission, dass die Einkommen der Jüngeren und tiefere Einkommen erhöht werden. Wenn wir das plakativ anschauen, könnten wir sagen, der Arzt bekommt 1,5 Prozent wie die Krankenschwester, jedoch bei der Krankenschwester hat die Regierung die Möglichkeit, die Löhne anzupassen. Nicht vergessen dürfen wir, dass bereits 2020 0,8 Prozent Reallohnerhöhung ausbezahlt wurden, und eine negative Teuerung wurde nie in Abzug gebracht. Die Besoldung des Kantons liegt immer noch über dem Landesindex der Konsumentenpreise. Die Steuersenkung ist ein weiteres Mittel zur Entlastung der Haushalte der Steuerzahlenden. Deshalb ist es richtig, wenn von 110 auf 105 Prozentpunkte reduziert wird. Auch bei den IPV-Staatsbeiträgen wird eine Erhöhung auf 263 Mio. Franken gemacht. Auch dies entlastet unser Volk. Die FDP unterstützt die Anträge der Finanzkommission. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Zum vorliegenden Budget 2023 des Kantons St.Gallen mit einem Aufwandüberschuss von rund 42,7 Mio. Franken nehmen wir wie folgt Stellung. Die St.Galler Regierung scheint mit dem vorliegenden Budget noch nicht in der neuen Realität angekommen zu sein. Nach den vergangenen guten Jahren kann in Zukunft nicht mehr einfach davon ausgegangen werden, dass die Rechnung automatisch viel besser abschliesst als budgetiert. Deshalb möchten wir die Bürgerinnen und Bürger in unserem Kanton St.Gallen im Gegensatz zur Regierung endlich entlasten. Mit einem budgetierten Ausgabenwachstum von 3,5 Prozent und einem erwarteten Wirtschaftswachstum von 1,1 Prozent steigt die Staatsquote ungehindert weiter an. Die Zunahme der Staatsquote widerspricht dem Finanzleitbild des Kantons St.Gallen und den Zielvorgaben der Regierung. Dieser Umstand ist nicht neu, weshalb seitens SVP seit Jahren darauf hingewiesen wird. Wir fordern dringend eine Trendwende und damit eine langfristige Senkung der Staatsquote. Steuerfuss um ein weiteres Mal um 5 Prozent reduzieren: Die SVP fordert mit den bürgerlichen Parteien eine weitere Senkung des Steuerfusses um 5 Prozentpunkte. Dies ist aus folgenden Gründen problemlos realisierbar: Der Kanton St.Gallen verfügt nach wie vor über ein solides Eigenkapital von rund 1,5 Mrd. Schweizer Franken. Die mutmassliche Rechnung 2022 schliesst mit einem operativen Ertragsüberschuss von rund 11 Mio. Schweizer Franken ab und somit 214 Mio. Schweizer Franken besser als budgetiert. Im Rahmen des Budgets 2023 wird eine weitere positive Entwicklung der Steuererträge erwartet. Zudem würden von einer Steuersenkung alle steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger des Kantons St.Gallen profitieren. Zu den strukturellen Lohnmassnahmen: Die SVP wird weiterhin zusätzliche Stellen bekämpfen und ist nach wie vor der Ansicht, dass neue Stellen zulasten bestehender Stellen geschaffen werden müssen. Wir sehen aber, dass ein Handlungsbedarf beim strukturellen Personalbedarf besteht und unterstützen daher den Antrag der Finanzkommission von 0,2 Prozent bei den strukturellen Lohnmassnahmen. Allgemeine und individuelle Lohnmassnahmen: Die SVP sieht vor, dass auch der Kanton St.Gallen diesen Schritt vollziehen und für das Staatspersonal einen gerechtfertigten Teuerungsausgleich von 2,1 Prozent gewähren soll. Dieser Prozentsatz bewegt sich im Rahmen der teuerungsbedingten Anpassung der Privatwirtschaft und entspricht in der Summe dem Antrag der Regierung. Nur sehen wir die Verteilung etwas anders als die Regierung. Der Teuerungsausgleich setzt sich gemäss dem Antrag der Finanzkommission aus 1,5 Prozent allgemeinen und 0,6 Prozent individuellen Lohnmassnahmen zusammen. Aus unserer Sicht müssen die tieferen Löhne mehr angehoben werden, da diese Personen viel härter von der Teuerung betroffen sind als die Gutverdienenden. Aus diesem Grund unterstützen wir den Vorschlag der Finanzkommission, 0,2 Prozent von den allgemeinen zu den individuellen Lohnmassnahmen umzuverteilen. Somit stehen für die individuellen Lohnmassnahmen neu 0,6 Prozent zur Verfügung. Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang, diese auch da einzusetzen, wo Handlungsbedarf dringend notwendig ist, nämlich bei den tieferen Löhnen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Sie kennen mittlerweile das Prozedere. Die mutmassliche Rechnung 2022 wird wieder mit einem sagenhaften Ergebnis aufwarten: stolze 200 Mio. Franken im Plus statt 37,5 Mio. Franken im Minus. Die Gründe dafür sind hinlänglich bekannt: satte Mehreinnahmen der Nationalbankgewinne von 117 Mio. Franken und 108 Mio. Franken mehr Steuererträge. Doch nächstes Jahr wird alles anders sein. Das Budget 2023 rechnet mit einem Aufwandüberschuss von 42,7 Mio. Franken bzw. 79,5 Mio. Franken, wenn man den Bezug aus dem besonderen Eigenkapital abrechnet. Und ich erinnere Sie daran, das besondere Eigenkapital wird in ein paar wenigen Jahren aufgebraucht sein. Es sinkt per Ende Jahr auf 120 Mio. Franken, und auf das Folgejahr sind 84 Mio. Franken prognostiziert. Gesamthaft, da gebe ich Ihnen recht, verfügt der Kanton weiterhin über eine stattliche Eigenkapitaldecke: mehr als 1,6 Mrd. Franken zuzüglich die 300 Mio. Franken in den Hochschulen in der konsolidierten Betrachtungsweise. Die Nationalbankmillionen werden aber 2023 ausbleiben. Natürlich haben wir rund eine halbe Milliarde Franken im Eigenkapital aus diesen gebunkerten Nationalbankmillionen. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) schreibt per Ende des dritten Quartals einen Verlust von sagenhaften 142 Mrd. Franken – ja, kein Versprecher, nicht Millionen, sondern Milliarden. Wenn auch 50 Mrd. Franken davon eigentlich zurückzuführen sind auf eigentlich unsinnige Wertberichtigungen auf Anleihen und Obligationen, so werden diese Wertberichtigungen in den kommenden Jahren dann wieder zu ausserordentlichen Erträgen der SNB führen. Das Budget 2023 ist geprägt von zahlreichen Ungewissheiten. Die Konjunkturentwicklung ist ungewiss. Die Teuerungsentwicklung ist ungewiss. Die Energiemangellage wird uns fordern, die Finanzmärkte einschliesslich der SNB sind weiterhin volatil. Der Ukraine-Konflikt wird uns auch hier noch stark fordern, und es stehen weitreichende Entscheide an über die Prämienentlastungsinitiative auf nationaler Ebene, die Konsequenzen auf alle Kantonsfinanzen haben werden. Vor diesem Hintergrund erachten wir die von den konservativen Fraktionen beantragten Steuersenkungen als unverantwortlich. Wesentliche Themen in der folgenden Debatte werden Personal sein, Personalteuerungsausgleich, Krankenkassenprämienvergünstigungen und die Steuerfusssenkungsabsichten. Wir werden in der Spezialdiskussion verschiedene Anträge stellen. Lassen Sie mich kurz unsere Standpunkte bezüglich Lohn und Teuerungsausgleich zusammenfassen: Wir erachten den Antrag der Regierung mit 1,7 Prozent partiellem Teuerungsausgleich, 0,4 individuellem Ausgleich und 0,3 strukturellem Ausgleich, total 2,4 Prozent, als ungenügend. Der Antrag der Finanzkommission ist für uns inakzeptabel. Wie kann man nur so kleinlich sein und den ungenügenden Antrag der Regierung noch kürzen. Wir appellieren an die bürgerlichen Fraktionen, die Verantwortung in diesen Belangen wahrzunehmen. Die Diskrepanzen sind einfach zu gross, nur schon am Beispiel des Kantons Zürich, der dem Staatspersonal einen Teuerungsausgleich von 3,5 Prozent gewährt. Denken Sie an den breit um sich greifenden Fachkräftemangel, wo es auch ganz gezielte Lohnmassnahmen braucht. Zur Krankenkassengeschichte: Auch wenn Sie es vielleicht nicht mehr hören möchten, Sie müssen es sich anhören: 2023 steht den Bewohnerinnen und Bewohnern in der ganzen Schweiz und insbesondere im Kanton St.Gallen ein massiver Prämienschock ins Haus, mindestens 7 Prozent mehr Krankenkassenprämien, ungeachtet der Einkommenssituation. 100'000 Menschen im Kanton St.Gallen sind auf die individuelle Prämienverbilligung (IPV) angewiesen. Die Tendenz dazu ist massiv steigend, und bitte gewärtigen Sie: Der Kanton St.Gallen ist bei der IPV so ziemlich das Schlusslicht im Vergleich mit allen anderen Kantonen. Gar zynisch mutet es an, dass das nationale Parlament beabsichtigte, diesen Prämienschock mit zusätzlichen 900 Mio. Franken abzufedern. In der Vernehmlassung ist dieses Ansinnen offensichtlich auf Betreiben der Kantonsregierungen gescheitert, und ich befürchte, dass auch die St.Galler Regierung sich diesbezüglich vernehmen liess. Wir freuen uns aber – ein kleiner Lichtblick am Horizont –, dass es gelingen kann, dass die Orientierung am Maximum in kantonalen Belangen möglich sein sollte. Die Fraktionen sind bereit, die zusätzlichen 16,4 Mio. Franken zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus werden wir Ihnen einen Vorschlag unterbreiten, wie die weitere Entwicklung dann geschehen könnte. Zu den Steuern: Ich erinnere, letztes Jahr schnürten wir ein Sparpaket über 65 Mio. Franken und beschlossen im gleichen Ausmass eine Steuersenkung um 5 Prozentpunkte. Dieses Jahr führten wir einen runden Tisch im Zusammenhang mit der Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons durch. Es war beabsichtigt, eine gezielte Entlastung des Mittelstandes in steuerlicher Hinsicht zu erreichen, doch leider konnte keine Einigung erzielt werden, weil wir uns nicht einigen konnten über die Definition des Mittelstandes. Wenn der Mittelstand dann bis 250'000 Franken definiert wird, so würden um die 95 Prozent der gesamten Bevölkerung dazuzählen, und dies ist schlichtweg einfach absurd. Wir halten die erneute Steuersenkung für unverantwortlich. Die Gutachten zur Effizienzsteigerung sind erst ausgelöst, mit einem ungewissen Ausgang. Sie wissen noch gar nicht, ob sich da überhaupt etwas sparen lässt. Ein neues Thema wird der Ausgleich der kalten Progression sein. Wir sind da in Kumulation mit einer Steuersenkung ausserordentlich skeptisch und werden dies ablehnen. Sie sehen, der Preis ist extrem hoch, und der Preis ist einseitig. Das Staatspersonal bekommt es zu spüren bei den Löhnen und alle anderen, die eigentlich auf gezielte Entlastungen angewiesen wären. In meinem Fazit möchte ich einen grossen finanzpolitischen Irrtum aufklären. Die zentrale Frage lautet: Hilft es denen ganz unten, wenn es denen ganz oben noch besser geht, etwa indem man Steuern für Grossverdiener senkt oder generelle Steuersenkungen beschliesst? Die wissenschaftlich fundierte Antwort lautet seit vielen Jahren immer wieder gleich: Nein, nein und nochmals nein. Adam Smith hat in seinem Grundlagenwerk «Der Wohlstand der Nationen» 1776 davon geschrieben, wie sich der Reichtum bis zu den «lowest ranks of the people» verteilt, bis zu denen unten eben, und seither scheint das der Grundsatz konservativer Finanzpolitik zu sein. Geht es denen oben gut, dann geht es auch den anderen gut. Man nennt dies den «trickle-down effect» und meint eben das automatische Heruntertröpfeln des Geldes der Reichen zu den Armen. In der Schweiz und im Kanton St.Gallen gehört dieser «trickle-down effect» offensichtlich zum Katechismus der konservativen Finanzpolitik. Man konnte es bei der Argumentation für die Abschaffung der Stempelsteuern beobachten. Man sah es noch eindrücklicher bei den neuen globalen Mindeststeuern für Unternehmen, bei denen Bund und Kantone alles unternahmen, damit niemand zusätzlich belastet würde. Im Gegenteil, Finanzminister Ueli Maurer stellte sich im Januar 2022 in der «NZZ am Sonntag» an, die Steuern für Grossverdiener zu senken. Im Budget 2022 vor einem Jahr senkte das Kantonsparlament mit diesem Antrag die Steuern zugunsten der Reichen, und das erst noch dank einem Sparpaket auf dem Buckel der Kleinen. Allerdings gibt es ein Problem: «Trickle-down» funktioniert nicht. Eine aktuelle Untersuchung der School of Economics, die Daten aus 18 OECD-Ländern untersucht hat, kommt zu zwei Schlüssen: dass tiefere Steuern für Reiche die Einkommens- und Vermögensungleichheit sogar noch vergrössern und dass diese Steuersenkungen auch keinen signifikanten Effekt auf das Wirtschaftswachstum oder die Arbeitslosenrate haben. In diesem Sinne bitte ich Sie, bedenken Sie diese Ausführungen bei der Diskussion um die Steuersenkungen. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Anträge der SP-Fraktion, die wir in der Spezialdiskussion stellen werden, dann unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten. Die Finanzkommission hat auftragsgemäss am 9. und 10. November 2022 das Budget 2023 beraten, nachdem in den einzelnen Subkommissionen vertiefte und zum Teil intensive Diskussionen auf Stufe Departement mit den jeweiligen Generalsekretären und weiteren Mitarbeitern aus der kantonalen Verwaltung stattgefunden hatten. Auskünfte erteilten an diesen beiden Tagen die Mitglieder der Regierung, der Staatssekretär, der Präsident des Kantonsgerichts sowie der Generalsekretär der kantonalen Gerichte. Vom zuständigen Finanzdepartement waren Regierungsrat Marc Mächler und Stefan Alabor anwesend. Bei der Beratung der Leistungsaufträge der Hochschulen wurden zusätzlich Rolf Bereuter, Leiter Amt für Hochschulen, die verantwortlichen Rektoren der Universität St.Gallen und der Pädagogischen Hochschule St.Gallen, der Präsident des Hochschulrats der Ostschweizer Fachhochschule sowie die jeweiligen Verwaltungsdirektoren beigezogen. Für die Geschäftsführung und Protokollierung zeichneten Ralf Zwick, Leiter der kantonalen Finanzkontrolle, sowie die beiden Revisoren Thomas Bigler und Christian Gründler verantwortlich. Das von der Regierung vorgelegte Budget 2023 zeigt ein operatives Ergebnis von minus 79,5 Mio. Franken. Nach einem Bezug aus dem besonderen Eigenkapital im Umfang von 36,8 Mio. Franken beträgt der Aufwandüberschuss noch 42,7 Mio. Franken und ist deshalb konform mit der Schuldenbremse. Zentraler Antrag der Finanzkommission zum Budget 2023 ist die Forderung nach einer erneuten Steuersenkung um 5 Prozentpunkte auf neu 105 Prozent. Damit sollen weite Teile der Bevölkerung finanziell entlastet werden. Aus Sicht der Finanzkommission kann sich der Kanton St.Gallen diese Steuersenkung dank dem erwarteten positiven Rechnungsergebnis 2022 und einem robusten Eigenkapital von gegen 1,5 Mrd. Franken nachhaltig leisten. Vor dem Hintergrund der Steuerfusssenkung ist ein Bezug aus dem freien Eigenkapital im Umfang von 65 Mio. Franken notwendig, um die gesetzlichen Vorschriften der Schuldenbremse einzuhalten. Lohnmassnahmen: Die Finanzkommission hat ebenfalls das von der Regierung beantragte Wachstum des Personalaufwands beraten. Dabei schlägt sie geringfügige Anpassungen vor. So beantragt Ihnen die Finanzkommission, den partiellen Teuerungsausgleich – hier handelt es sich um eine allgemeine Lohnmassnahme – um 0,2 Prozent auf 1,5 Prozent zu reduzieren. Gleichzeitig sollen die Mittel für die individuellen Lohnmassnahmen von 0,4 Prozent auf 0,6 Prozent erhöht werden. Zur Erinnerung: Für ausserordentliche Leistungsprämien stehen zusätzlich – wie bereits in den Vorjahren – 0,2 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel für individuelle Lohnmassnahmen sollen dabei nach Ansicht der Finanzkommission insbesondere eine angemessene Lohnentwicklung der jüngeren Mitarbeitenden ermöglichen. Bei den zusätzlichen Stellen hält die Finanzkommission an ihrer aus der AFP-Beratung geäusserten und an der durch den Kantonsrat in der Februarsession 2022 bestätigten Haltung fest und beantragt Ihnen, diese Mittel auf 0,2 Prozent zu begrenzen. Nicht davon betroffen sind die beantragten Stellen im Zusammenhang mit IT- und Digitalisierungsvorhaben sowie die Stellen aus dem Vorhaben «eGov St.Gallen digital»; Letztere werden durch die St.Galler Gemeinden zu 50 Prozent refinanziert. Leistungsaufträge der Hochschulen: Die Finanzkommission hat die Leistungsaufträge 2023 bis 2026 der Universität St.Gallen, des Joint Medical Masters der Universität St.Gallen, der Pädagogischen Hochschule St.Gallen sowie der OST – Ostschweizer Fachhochschule beraten. Über die im Vergleich zu den aktuellen Leistungsaufträgen deutlich erhöhten Staatsbeiträge zeigt sich die Finanzkommission wenig erfreut. Die Notwendigkeit von exzellenten Hochschulen für die Ausbildung von Fachkräften ist jedoch unbestritten. Die Finanzkommission beantragt deshalb die Genehmigung der vier Leistungsaufträge. Sonderkredite: Die beantragten Sonderkredite für zwei Bauvorhaben der Psychiatrieverbunde sowie für ein Informatikprojekt heisst die Finanzkommission gut. Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, die Anträge der Finanzkommission zu unterstützen. Zu den einzelnen Anträgen aus der Mitte des Rates sowie der Regierung melde ich mich im Verlauf der Debatte. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Sie sehen auf den Bildschirmen das Beratungsergebnis gemäss den heutigen Beschlüssen des Kantonsrates: Erfolgsrechnung Aufwand 5 618 544 900 Investitionsrechnung Investitionsausgaben 466 602 400 | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses (Motorfahrzeugsteuerfuss) mit 102:3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag des Präsidenten der Finanzkommission mit 105:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Ja, die 5 Steuerfussprozente machen einen Betrag von rund 63,8 Mio. Franken aus. Das aus der IPV ist etwas mehr als 1 Steuerfussprozent, nämlich 16,4 Mio. Franken. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach: Nur kurz eine Frage an den Präsidenten der Finanzkommission: Ist es richtig, dass der wesentliche Teil dieser 80 Mio. Franken auf die Steuersenkung zurückzuführen ist? | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Konto 5509.488 (Verschiedene Aufwendungen und Erträge / Entnahme aus Eigenkapital). Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: beantragt im Zusammenhang mit dem Beschluss des Kantonsrates, den Betrag im Konto 8301.360 (Individuelle Prämienverbilligung / Staatsbeiträge) um 16,4 Mio. Franken zu erhöhen, die Entnahme von zusätzlichen 15 Mio. Franken aus dem freien Eigenkapital. Ich habe Ihnen diesen Zusammenhang vor rund einer Stunde unmittelbar nach dem Beschluss des Kantonsrates erläutert, inzwischen konnte die Zahl bestätigt werden. Ich komme auf mein Votum anschliessend an die IPV-Abstimmung zurück. Hier wäre jetzt der Zeitpunkt wegen der Entnahme aus dem freien Eigenkapital. Gemäss dem Antrag der Finanzkommission beläuft sich das momentan auf 65 Mio. Franken. Ich stelle den Antrag, die Entnahme aus dem Eigenkapital um 15 Mio. Franken zu erhöhen, sodass schlussendlich vom Konto 5509 80 Mio. Franken entnommen werden und somit das Budget konform ist mit dem Gesetz über die Schuldenbremse. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SVP-Fraktion mit 59:52 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission ebenfalls gestellt und mit 9:5 Stimmen bei 1 Abwesenheit abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wenn die SVP aufrichtig für den Mittelstand hätte sorgen wollen, hätte sie in den vergangenen Abstimmungen oft Gelegenheit dazu gehabt. Jetzt ist der Bogen überspannt nach dieser 5-prozentigen Steuersenkung für die hohen Einkommen. Der Mittelstand wird jetzt mit der 5-prozentigen Steuersenkung ein wenig das Nachsehen haben, aber wird auch ein bisschen entlastet sein. Beides geht nicht. Wir finden es grundsätzlich schade, dass die Verhandlungen in diesen Belangen auch nicht zustande kamen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir halten uns an die Abmachung in der Finanzkommission und halten unser Wort. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir haben jetzt die Steuern um 5 Prozentpunkte gesenkt. Damit ist jetzt genug gesenkt für den Moment. Wir haben noch viele Projekte, die ich aufgezählt habe. Wir haben die Möglichkeit, nochmals über das abzustimmen, wenn dann die Steuergesetzrevision ins Parlament kommt. Die SVP-Fraktion will jetzt hier noch eine zusätzliche Steuersenkung. Das geht jetzt einfach nicht mehr. Der Finanzdirektor hat das vorhin schon ausgeführt. Auf die Länge geht das nicht mehr, irgendwann ist das Eigenkapital halt auch weg. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Willi-Altstätten beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Ziff. 2 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Staatssteuerfuss wird für das Jahr 2023 auf 105 Prozent festgesetzt. Dabei ist auf die Verknüpfung mit dem Ausgleich der Folgen der kalten Progression zu verzichten.» Was ist die kalte Progression? Die kalte Progression bezeichnet den Umstand, dass bei progressivem Steuertarif eine steuerpflichtige Person aufgrund ihres gestiegenen Nominaleinkommens mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird, obwohl ihr reales Einkommen nicht entsprechend angestiegen ist. Das tönt jetzt ein bisschen kompliziert. Einfach ausgedrückt führt dies zu einer Verminderung der Kaufkraft. Die kalte Progression wirkt sich bei jenen Steuerpflichtigen stark aus, die sich in der Tarifkurve im steil ansteigenden Bereich befinden, also insbesondere der Mittelstand. Personen, die dem Höchstsatz unterliegen, also ab 250'000 Franken, leiden nicht unter den Folgen der kalten Progression, ebenso wenig Personen, welche unterhalb der Nullerstufe, also einem steuerbaren Einkommen von 11'000 bzw. 22'000 Franken sind. Art. 317 des Steuergesetzes (sGS 811.1; abgekürzt StG) regelt den Ausgleich der kalten Progression. Dieser ist zu prüfen, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) um wenigstens 3 Prozent verändert. Zum Ablauf, falls die 3-Prozent-Grenze überschritten wird: Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat Bericht und Antrag, ob und wie bei den Steuern von Einkommen der natürlichen Personen die Steuersätze so wie die in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Der Kantonsrat behandelt und verabschiedet die Gesetzesvorlage spätestens im Juni der nächsten Steuerperiode. Die Anpassungen erfolgen auf die übernächste Steuerperiode. Der aktuelle Stand des LIK: 102,7 Punkte. Basis Dezember 2010: 100 Punkte. Da die bürgerlichen Parteien eine Steuerfussreduktion von 5 Prozentpunkten fordern, versucht die Regierung es mit einem Trick. Mit einem Nachtrag zum Steuergesetz soll in Art. 317 der Zeiger wieder auf 100 Punkte Stand Dezember 2022 zu stehen kommen. Somit wäre für die Regierung das Thema kalte Progression schnell und einfach erledigt. Zu schnell und zu einfach. Wenn wir den Zeiger wieder auf 100 stellen und die Teuerung weiter zunehmen sollte, wird unser Mittelstand noch sehr lange unter der kalten Progression leiden. Wenn die Steuersenkung von 5 Prozentpunkten ohne den Auftrag kalte Progression überwiesen wird, bleibt der Zähler auf 102,7 Punkten. Bei einem Anstieg auf über 103 Punkte in den nächsten Monaten müsste die Regierung dem Kantonsrat Bericht und Antrag unterbreiten. Somit können wir unseren Mittelstand sehr wahrscheinlich schneller entlasten als mit dem Auftrag aus dem Geschäft 40.21.02 «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen». | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion mit 84:28 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Das Abstimmungsergebnis in der Finanzkommission zur Frage der Steuerfusssenkung von 110 auf 105 Prozent lautete 12:2 bei 1 Abwesenheit. Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, den Antrag zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Ob jetzt die Party vorbei ist oder ob sie eben vielleicht auch weitergeht in einem sogenannten Club, das wird man dann sehen. Für die Regierung ist klar, wenn Sie den Steuerfuss um weitere 5 Prozentpunkte senken – Sie haben das bereits mit dem Budget 2022 gemacht –, dann muss aus unserer Sicht die kalte Progression damit ausgeglichen werden. Ich glaube, das ist insbesondere auch sinnvoll, weil Sie selber argumentieren, dass diese Steuerfusssenkung auch wegen der Inflation gemacht wird. Deshalb kann man damit dann auch dieses Thema der kalten Progression ausgleichen. Ich glaube, das ist fair, wenn Sie das so beantragen, wie es auch die Finanzkommission beantragt hat. Die Thematik, ob wir uns das wirklich leisten können, ist eine gute Frage und sie kann heute nur so beantwortet werden: Wir können Sie uns nur leisten, weil wir Reserven haben. Wir machen ganz sicher ein Defizit. Die Reserven haben wir, und deshalb kann man zumindest sagen, wir können es uns aktuell leisten. Ob wir uns das aber nachhaltig leisten können, da habe ich gewisse Fragezeichen. Sie haben mich heute nicht überzeugt, dass man diese Zweifel wegbringen kann. Nein, Sie haben das Gegenteil beschlossen mit grosser Ausgabefreudigkeit. Wir schauen dann, ob uns das weiterhin dann auch Freude bereiten wird, insbesondere in der Nachhaltigkeit. Da bin ich dann in der Tat gespannt. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Es ist wichtig, dass wir unserer Wirtschaft, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern, eine Perspektive geben. Nach der Corona-Pandemie folgt nun die Energiekrise und damit verbunden auch noch ein Anstieg der Konsumentenpreise. Trotz allem haben die Steuerzahler, die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen, ihre Steuern treu beglichen, und das führt dazu, dass der Kanton auch dieses Jahr wieder besser dasteht als erwartet. Wir möchten den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern danken und dies mit einer Steuersenkung zum Ausdruck bringen. Zudem sollen damit die Erholung der Wirtschaft weiter vorangebracht werden und die Attraktivität des Kantons St.Gallen gestärkt werden. Seit Jahren kämpft die SVP-Fraktion für Steuersenkungen, welche den St.Galler Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Wir sehen auch weiteren Handlungsbedarf, etwa eine Entlastung des Mittelstands oder auch vielleicht bei der Dividendenbesteuerung. Zudem lehnen wir heute ab, dass die Steuerfusssenkung mit der Tilgung der kalten Progression verknüpft wird. An die Adresse von Huber-Oberriet: Seit ich in diesem Rat bin, kann ich mich an keine einzige Session oder besser gesagt an keine einzige Budgetdebatte erinnern, in der die SVP nicht eine steuerliche Entlastung für unsere Bevölkerung gefordert hätte. Ich würde mir wünschen, dass das auch bei Ihnen in der Vergangenheit so gewesen wäre. Aber nichtsdestotrotz, ich glaube, das Positive gilt es hervorzuheben, und ich möchte mich an dieser Stelle bedanken, dass auch die FDP- und die Mitte-EVP-Fraktion mit uns diese Steuersenkung unterstützen, und ich hoffe, dass diese Zusammenarbeit auch so weiter Früchte trägt. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Ich habe bereits bei der IPV von einem Gesamtpaket gesprochen. Es ist schon lange ein Anliegen der Mitte-EVP-Fraktion, den Mittelstand steuerlich zu entlasten. Die grosse Eigenkapitaldecke, der zu erwartende bessere Rechnungsabschluss 2022 sowie das ausserordentlich hohe Eigenkapital lassen eine Staatssteuerfussreduktion zu. Diese ist von den vorhandenen Reserven zu bezahlen. Ziel muss sein, dass mit der Umsetzung der weiteren Aufträge der Finanzkommission sich die Budgetzahlen des Kantons mittelfristig auch weiter verbessern werden. Nebst dieser Senkung des Staatssteuerfusses muss auch mittelfristig die überdurchschnittlich hohe Steuerbelastung der natürlichen Personen, insbesondere des Mittelstandes, gesenkt werden. Ich habe das bei der Eintretensdebatte bereits gesagt. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Der Kanton verfügt über ein beachtliches Eigenkapitalpolster. Allerdings ist es angesichts der grossen wirtschaftlichen Risiken und riesigen Herausforderungen der Zukunft sinnvoll, dieses Kapital nicht einfach leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Es ist jedoch auch wichtig, dass gerade in Zeiten von Inflation die Kaufkraft zur Stützung der Binnenwirtschaft erhalten bleibt. Es kann nicht sein, dass die gewährten Lohnerhöhungen vom Fiskus durch die kalte Progression gleich wieder abgeschöpft werden. Wir stimmen deshalb der Steuersenkung zu, lehnen aber den Antrag der SVP-Fraktion klar ab. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Krempl-Gnädinger-Goldach: Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion ist zuzustimmen. Bereits im vergangenen Jahr hat unser Rat eine Steuerfusssenkung von 5 Prozent beschlossen, bei gleichzeitiger Forderung nach Sparmassnahmen in der Kantonsverwaltung. Dieses Jahr soll es wieder zu einer Reduktion des Steuerfusses um 5 Prozent kommen. Die Kantonsfinanzen scheinen also sehr gesund zu sein. Die angekündigte Reduktion der Nationalbankgelder und befürchtete Mehrausgaben für Gesundheitswesen, Energie, Bauten usw. können, wie es scheint, gut verkraftet werden. Die Argumente gegen einen höheren Teuerungsausgleich für das Personal haben sich in Luft aufgelöst. Ich staune. Aber nun, da wir bei den Personalkosten gespart haben, ist schliesslich genügend Geld in der Kantonskasse. Wie bereits von anderen Kantonsräten festgestellt, könnten von der vorgeschlagenen Steuerfusssenkung viele Bewohner unseres Kantons profitieren. Zwar nicht die Angestellten im Niedriglohnsegment, auch nicht die ärmere Bevölkerung, aber bestimmt die meisten hier in diesem Saal. Wenn ich an das Votum des FDP-Sprechers zur IPV zurückdenke, an seine Haltung gegenüber finanzschwachen Menschen, stehen mir die Haare zu Berge. Hinter dieser Finanzpolitik kann ich nicht stehen, ich werde die Steuersenkung ablehnen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion ist abzulehnen. Nachdem in einem vorherigen Geschäft die SP-, die GRÜNE-, die Mitte-EVP- und sogar die SVP-Fraktion sehr grosszügig die IPV-Beiträge erhöht haben, ist es nicht mehr als angebracht, auch der zahlenden Gesellschaft etwas zurückzugeben. Bei der Steuersenkung profitieren alle Bewohnenden des Kantons St.Gallen, mindestens diejenigen, die auch Steuern bezahlen. Deshalb hält die FDP-Fraktion am Antrag der Finanzkommission fest. Ich hoffe, die anderen bürgerlichen Parteien bleiben auch bei ihrem Wort und stimmen somit für die Steuersenkung um 5 Prozent. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion ist zuzustimmen. Um es mit den Worten des Finanzchefs auszudrücken: Die angekündigte Party ist zu Ende. Jetzt ist das exklusive Buffet im Fünf-Sterne-Hotel eröffnet. Wir sprechen nämlich über ein Steuersenkungspaket mit exorbitanten Kostenfolgen von 65 Mio. Franken, jährlich wiederkehrend, und zwar auf Pump. Ich betone, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, werden sich die Bezüge aus dem Eigenkapital entsprechend erhöhen bzw. die sind schon eingerechnet. Man müsste diese eben eigentlich nicht machen. Erinnern Sie sich, vor einem Jahr schon haben wir uns eine Steuersenkung um 5 Prozentpunkte teuer erkauft. Wir haben sie finanziert mit einem grossen Sparpaket. Warum das Bild mit dem exklusiven Buffet? Fäh-Neckertal hat es ausgeführt, ich möchte Ihnen das noch einmal vor Augen führen: Eine alleinstehende Person ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen von 80'000 Franken – das ist unsere Definition von Mittelstand – spart so Fr. 13,60 an Staatssteuern pro Monat. Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und ebenfalls mit einem Bruttoeinkommen von 80'000 Franken spart monatlich Fr. 1,90 Franken an Staatssteuern. Ich bedanke mich bei der Mitte-EVP- und der SVP-Fraktion, sie haben wenigstens bei der IPV mitgetragen, dass die Mehrkosten durch die gigantischen Prämienerhöhungen auf nächstes Jahr nicht ganz weggefressen werden. Aber glauben Sie mir, die von mir zitierten Beispiele werden nur minim weniger Steuern bezahlen, aber all das wird durch die Mehrprämien nächstes Jahr wieder aufgefressen werden. In diesem Sinne wäre eine Steuersenkung um ein, allenfalls zwei Prozentpunkte angemessen, dann wäre die Balance mit dem Kompromiss mit den Mehrausgaben bei der IPV ausgewiesen. 5 Prozentpunkte erachten wir als unverantwortlich. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Ziff. 2 (Staatssteuerfuss). Fäh-Neckertal beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion, in Ziff. 2 Abs. 1 am Entwurf der Regierung festzuhalten. Obwohl bereits ein operatives Defizit von ca. 80 Mio. Franken – ich rechne jetzt die IPV nicht mit, damit wären es noch mehr – bzw. 230 Mio. Franken ohne die SNB-Ausschüttung budgetiert ist, möchte die rechtsbürgerliche Mehrheit dieses gleich noch einmal um 65 Mio. Franken erhöhen. Das sind die 5 Prozent Steuersenkungen, die beantragt sind. Doch die Wunschliste ist noch viel länger. Tarifanpassungen zur Entlastung des Mittelstandes: Je nach Parteimeinung führt das zu Steuerausfällen in der gleichen Höhe. Ausgleich der kalten Progression: Zwar ist beantragt, dass mit der Steuersenkung von 5 Prozent kein zusätzlicher Ausgleich der kalten Progression mehr notwendig ist. Wir haben aber gesehen, dass die SVP-Fraktion bereits jetzt einen Antrag stellt, dass dem dann nicht so ist. Ob das wirklich, auch wenn es heute angenommen wird, dann so sein wird, werden wir erst erfahren, wenn die Gesetzesänderung durch ist. Es könnte da also noch einmal ein ziemlicher Betrag obendrauf kommen. Erhöhung des Pendlerabzugs: Dazu liegt die Motion 42.22.08 «Erhöhung des Pendlerabzugs» vor, welche, da sie von allen bürgerlichen Parteien eingereicht wurde, ziemlich sicher auch überwiesen wird. Änderung Vorzugsmiete: Dafür wurde bereits eine Kommission bestellt und das wird noch im Dezember in der Kommission behandelt. Änderung der Erbschaftssteuer für Konkubinatspaare: Auch das wird in der gleichen Kommission behandelt. Zusammen mit den Änderungen des Bundesrechts führen die Änderungen bei der Vorzugsmiete und der Erbschaftssteuer auch wieder zu Ausfällen von 5 Mio. Franken. Alles in allem werden zu den 65 Mio. Franken, die wir heute diskutieren, nochmals Steuerausfälle im hohen zweistelligen oder sogar dreistelligen Millionenbereich dazukommen. Dem Staatspersonal wurde nur die halbe Teuerung ausgeglichen. Auch wurden nur 0,2 statt 0,3 Prozent für strukturelle Lohnmassnahmen bewilligt. Das sind nur 440'000 Franken. Eine Steuersenkung aber ist kein Problem. Begründet wird diese mit der Entlastung des Mittelstandes. Sollte tatsächlich der Mittelstand entlastet werden, muss der Tarif geändert werden, wobei die Meinungen ziemlich auseinandergehen, wer der Mittelstand ist. Bei einer Steuersenkung über den Steuerfuss profitieren naturgemäss die hohen Einkommen am meisten. Ich habe zuvor schon einige Beispiele gebracht: Bei einem Lohn von 34'000 Franken macht das gerade einmal 35 Franken aus, bei einem Lohn von 250'000 Franken sind es 2'016 Franken und bei einem Einkommen, das ist dann vielleicht nicht nur Lohn, sondern auch Vermögenseinkommen, von einer Million Franken sind das dann 4'200 Franken, das alles für Alleinstehende. Bei Verheirateten für 75'000 Franken macht das 106 Franken aus. Meiner Meinung nach ist das schon ziemlich der Mittelstand, da macht es eigentlich praktisch gar nichts aus. Ein Hohn ist, dass sich jetzt vor allem noch die FDP für die Steuersenkung einsetzt, aber gegen die Erhöhung der Prämienverbilligung ist. Die SVP hat den Rank gerade noch gefunden. Das zeigt doch, wer ihnen am Herzen liegt. Auf jeden Fall nicht Personen, die aufgrund der steigenden Krankenkassenprämien und der allgemeinen Teuerung Mühe haben, ihre Rechnungen zu bezahlen. Mit dem voraussehbaren Defizit wird schon bald das Thema strukturelles Defizit wieder aktuell. Es wird nicht lange gehen, dass wieder ein Sparpaket verlangt wird. Wir bitten Sie, dem Antrag der GRÜNE- und der SP-Fraktion zu folgen und den Steuerfuss bei 110 Prozent zu belassen. Wir sollten auf die Vorschläge der Regierung für die Entlastung des Mittelstandes warten und dann entscheiden, wie wir diesen entlasten können und wollen. Sonst haben wir dann kein Geld mehr übrig. Eine Steuersenkung ist nicht dringlich und verhindert schlussendlich das, was die Mitte-rechts-Parteien wollen, nämlich den Mittelstand zu entlasten. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Struktur | Phase 6 | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 16 (Sonderkredit OST – Ostschweizer Fachhochschule 2023–2026) mit 105:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 16 (Sonderkredit Pädagogische Hochschule St.Gallen 2023–2026) mit 103:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 17 (Sonderkredit Funktions- und Betriebssicherung des Gebäudes A1 der Psychiatrie-Dienste Süd in Pfäfers) mit 99:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 16 (Sonderkredit Joint Medical Master der Universität St.Gallen 2023–2026) mit 98:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 16 (Sonderkredit Universität St.Gallen 2023–2026) mit 93:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 17 (Sonderkredit Kauf und Erstellung eines Provisoriums für das Spezialwohnheim Eggfeld der Psychiatrie St.Gallen Nord in Wil) mit 92:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Widmer-Wil: Frau Regierungsrätin Hartmann, vielleicht haben Sie übersehen, dass auf S. 171 der Vorlage steht, dass das Provisorium nur noch bis Ende November 2022 gesichert ist. Ich habe mich auf die Miete bezogen, nicht auf die Betriebsbewilligung. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrätin Hartmann: Wir haben glücklicherweise nicht fünf nach zwölf, sondern fünf vor, denn die Bewilligung läuft nicht in einigen Tagen aus, sondern Ende 2023. Zudem steht dieses Provisorium ganz umfassend im Einklang mit der Arealstrategie. Die Fragen, die Sie soeben aufgeworfen haben, haben wir bereits letzte Woche innerhalb der vorberatenden Kommission zum Geschäft 40.22.06 «Arealstrategie zur baulichen Entwicklung des Psychiatrieverbundes an den Standorten Eggfeld in Wil und St.Pirminsberg in Pfäfers» diskutiert – das ist also nichts Neues. Stimmen Sie dem Kredit zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Ziff. 17 (Kauf und Erstellung eines Provisoriums für das Spezialwohnheim Eggfeld der Psychiatrie St.Gallen Nord in Wil). Widmer-Wil: Vorab möchte ich klarstellen, dass ich diesen Kredit nicht bekämpfe, er ist nämlich alternativlos. Das begründet die Regierung auch mit den zwei Argumenten, nämlich, dass es das Provisorium braucht, weil die Qualitätsvorgaben für derartige Einrichtungen neu Einzelunterbringung vorsehen, was bisher nicht der Fall war, und dass die brandschutztechnischen Mängel es nötig machen, einen Ersatzbau zu beziehen. Aus diesen beiden Gründen habe das Amt für Soziales eine provisorische Betriebsbewilligung erteilt bis Ende 2023. Ich kann also diese Gründe, die für das Provisorium sprechen, gut nachvollziehen. Was mich allerdings stört und was für mich nicht nachvollziehbar ist, ist der Zeitpunkt, in dem uns dieser Kredit vorgelegt wird – so quasi fünf vor zwölf. Auch die Reservation dieser Miete für das Provisorium läuft in wenigen Tagen ab. Die Qualitätsvorgaben, auf welche sich die Regierung stützt, stammen aus dem Jahr 2013, sind also zehn Jahre alt, und dass die Baute brandschutztechnisch erneuert werden muss, ist ganz sicher auch nicht erst seit kurzem bekannt. Dann hat die Vorlage natürlich einen Zusammenhang mit der Arealentwicklung auf dem Boden der Klinik Wil. Bereits in früheren Bauvorlagen vor rund zehn Jahren hat dieser Rat gefordert, dass eine Arealstrategie gemacht werden muss. Diese liegt nun auch vor, das ist sehr verdankenswert, sie wurde uns an der letzten Session verteilt («Arealstrategien zur baulichen Entwicklung des Psychiatrieverbundes an den Standorten Eggfeld in Wil und St.Pirminsberg in Pfäfers» [40.22.06]). Etwas speziell ist natürlich schon, dass die erste Baute, die nun nach dieser Arealentwicklung erstellt werden soll, ein Provisorium ist. Das lässt sich begründen, aber ist vielleicht ein bisschen ein Schönheitsfehler. Anlässlich der Beratung zu einem anderen Gebäude, der Forensikstation, auf dem Areal dieser Klinik («Kantonsratsbeschluss über die Errichtung einer Forensikstation auf dem Areal des Psychiatrischen Klinik Wil» [35.17.03]) wurde der Regierung ein Auftrag erteilt. Im Namen der CVP-GLP-Fraktion hat Dürr-Gams den Antrag gestellt, dass neue Planungen für Bauten auf dem Klinikareal erst gemacht werden dürfen, wenn die Arealentwicklung vorliegt. Das wurde rein formell nicht erfüllt, weil die Planungen für dieses Provisorium natürlich wesentlich früher beginnen mussten. Dürr-Gams müsste also mit dem Mahnfinger auf die Regierung zeigen, da dieser Auftrag, welcher immerhin mit 101:8 Stimmen angenommen wurde, nicht erfüllt wurde. Aber vielleicht ist das aus Sicht der ehemaligen CVP-GLP-Fraktion eine lässliche Sünde und halt auch dem Druck der Gegebenheiten geschuldet. Was mich auch stört, ist, dass die Regierung leider keine Aussage macht, wie denn die bedeutenden Bauten oder Flächen, die durch das Provisorium abgelöst werden, neu genutzt werden sollen. Das sind wirklich sehr grosse Flächen. Auch die Arealstrategie gibt dazu keine Auskunft. Man spricht von drei Drittnutzungen, die noch nicht geklärt sind. Das ist etwas stossend, aber auch sehr schwierig, dort eine Drittnutzung zu finden. Ich denke, dort besteht Handlungsbedarf, wenn wir nicht wollen, dass diese Gebäude über zehn Jahre leer stehen, weil erst nach zehn Jahren wird das Provisorium frühestens durch eine definitive Baute abgelöst. Abgeschrieben wird es übrigens innert fünf Jahren, obwohl jetzt schon klar ist, dass es zehn Jahre in Gebrauch sein wird. Wie ich erwähnt habe, wir können gar nicht anders, als diesem Kredit zuzustimmen. Es ist ähnlich wie heute Vormittag beim Kredit über diese Audioanlage des Stadttheaters, oder ein ähnlicher Fall war auch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei. Aus meiner Sicht und nach dem Motto «Gouverner, c'est prévoir» wäre es deshalb sehr wichtig, dass wir möglichst bald einmal die Immobilienstrategie, welche die Regierung erarbeitet, erhalten, damit sich derartige Dilemmas, wie wir es jetzt wieder sehen, nicht wiederholen. In diesem Sinne nochmals: Der Kredit ist zwingend nötig, aber der Weg zu diesem Kredit war vielleicht nicht optimal. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 17 (Sonderkredit Workplace 2024) mit 91:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 13 (Rahmenkredit für Darlehen an private Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung) mit 94:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Kölliker: Sie haben jetzt die vier Leistungsaufträge für die drei Hochschulen bestätigt. Sie haben ebenfalls die drei neuen Leistungsaufträge für die Jahre 2023 bis 2026 genehmigt bzw. bei der OST davon Kenntnis genommen. Ich möchte es nicht unterlassen, mich im Namen der Hochschulen recht herzlich bei Ihnen für dieses Vertrauen zu bedanken. Es ist absolut keine Selbstverständlichkeit, dass Sie diesem Wachstum, das wir natürlich auch begründet ausgewiesen haben, entsprochen haben und bereit sind, weiterhin in die Hochschulen zu investieren. Wir wollen diesem Vertrauen natürlich auch gerecht werden. Wir wollen die Qualität der Hochschulen auch in Zukunft hochhalten. Wir werden aufpassen, wie sich das Wachstum entwickelt, weil es stellt sich teils sehr unterschiedlich dar. Bei der Universität St.Gallen sind wir eher behutsam unterwegs. Ich möchte vielleicht auch noch erwähnen, dass stellvertretend für die Rektorate der Rektor der Universität St.Gallen und der Verwaltungsdirektor hier anwesend sind, um dem auch entsprechend Rechnung zu tragen. Wie gesagt, wir werden mit diesem Wachstum behutsam umgehen bei der HSG. Bei der OST wollen wir Wachstum, und ob wir bei der PHSG Wachstum wollen, werden wir vermutlich auch morgen Vormittag besprechen. Wir wollen aber auch innovativ sein und wir wollen die Hochschulen weiterentwickeln, denn wir leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Wertschöpfung in unserem Kanton und auch für die ganze Ostschweiz, und, das war selten so brisant wie jetzt, wir leisten einen ganz wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel im Kanton St.Gallen und ebenfalls für die ganze Ostschweiz. Deshalb recht herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit und in unsere Hochschulen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme des Berichts über die Erfüllung des Leistungsauftrags 2021–2022 und die Verwendung des Trägerbeitrags der OST – Ostschweizer Fachhochschule fest. Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme des Leistungsauftrags für die OST – Ostschweizer Fachhochschule für die Jahre 2023 bis 2026 fest. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 10 des Kantonsratsbeschlusses (Leistungsauftrag für die Pädagogische Hochschule St.Gallen für die Jahre 2023 bis 2026) mit 98:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Kölliker: Frei-Rorschacherberg macht richtigerweise den Link auch auf morgen Vormittag, wenn wir verschiedene Geschäfte im Zusammenhang mit der Volksschule besprechen werden. Ich werde morgen auf dieses Votum zurückkommen, möchte aber, weil wir das jetzt hier beraten, Ihnen bestätigen, dass wir auch seitens der Regierung zur Kenntnis genommen haben, dass in der vorberatenden Kommission zum Bericht «Perspektiven der Volksschule 2030» (40.22.01) und jetzt auch wiederum aus der Finanzkommission dieser Hinweis zugunsten der Praxis und zu Lasten des Forschungseinsatzes gemacht wurde. Ich habe dies natürlich auch bereits zurückgespielt an den Hochschulrat bzw. den Rektor. Wir werden nächste Woche auch wieder Sitzung haben. Wir werden dem ganz sicher Rechnung tragen und Kürzungen, die die Regierung auch nachträglich noch gemacht hat, in diesem Bereich vornehmen, obschon die Kompetenz der Einsparung natürlich grundsätzlich beim Hochschulrat liegt. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Ziff. 10. Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Den Aufträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen. Ich will explizit auf die Aufträge der Finanzkommission hinweisen, insbesondere auch, weil wir morgen den Bericht «Perspektiven der Volksschule 2030» (40.22.01) behandeln werden. Da besteht ein Konnex. In Ziff. 10 Bst. a steht, die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) soll sich auf die Lehre und die praxisnahe Ausbildung konzentrieren. Wenn man den Bericht der Regierung zur Hand nimmt, steht auf S. 337: «Der Anteil an Forschung und Entwicklung am Gesamtaufwand der Hochschule soll von durchschnittlich 13 Prozent [...] auf durchschnittlich 15 Prozent [...] erweitert werden.» Ich habe das ausgerechnet, dass sind rund 825'000 Franken. Eine Möglichkeit wäre, diese Gelder herauszunehmen. Die Finanzkommission hat sich dagegen entschieden und sich dafür ausgesprochen, dass wir diese Finanzen geben. Wir erwarten aber, dass sie eben, nicht wie in Bst. b beschrieben, in der Lehre weiter Ausbau finden. In Bst. c haben wir ebenfalls einen Konnex zum Bericht «Perspektiven der Volksschule 2030» (40.2201) hergestellt, indem wir sagen, die Ausbildung soll auch von den Dozierenden her sehr praxisnah sein. Es handelt sich um eine Hochschule und keine Universität. Dazu gehört eben auch das Laufbahnmodell. Die Dozierenden sollen immer wieder Praxisluft schnuppern und wissen, was die Belastungen für Lehrpersonen sind. Das macht jetzt wieder den Konnex zu heute Morgen. Wenn wir über gute Arbeitsbedingungen sprechen, geht es eben auch darum, dass sich die Lehrpersonen in unserer Volksschule mit den aktuellen Herausforderungen herumschlagen können müssen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme des Berichts über die Erfüllung des Leistungsauftrags 2019–2022 und die Verwendung des Kantonsbeitrags der Pädagogischen Hochschule St.Gallen fest. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 8 des Kantonsratsbeschlusses (Leistungsauftrag Joint Medical Master in St.Gallen der Universität St.Gallen für die Jahre 2023 bis 2026) mit 105:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme des Berichts über die Erfüllung des Leistungsauftrags 2020–2022 und die Verwendung des Staatsbeitrags für den Joint Medical Master in St.Gallen der Universität St.Gallen fest. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 6 des Kantonsratsbeschlusses (Leistungsauftrag für die Universität St.Gallen für die Jahre 2023 bis 2026) mit 107:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme des Berichts über die Erfüllung des Leistungsauftrags 2019–2022 und die Verwendung des Staatsbeitrags der Universität St.Gallen fest. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses (Leistungsauftrag für das Zentrum für Labormedizin für das Jahr 2023) mit 106:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Struktur | Phase 3 | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Diese Überlegungen des Präsidenten der Finanzkommission sind sicherlich zutreffend. Es muss ein höherer Bezug des freien Eigenkapitals beantragt werden. Das erfolgt aber in der Regel schon nicht automatisch, denn Sie könnten auch noch sagen, wir wollen gar kein budgetkonformes Budget verabschieden. Davon gehe ich aber auch nicht aus, deshalb, glaube ich, wir müssen bei der entsprechenden Position den Vorschlag der Finanzkommission um diese 15 Mio. Franken erhöhen. Ich glaube, das ist die richtige Grössenordnung. Damit sind wir auch noch kompatibel mit dem Staatsverwaltungsgesetz. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Wir haben eben 16,4 Mio. Franken zusätzlich gesprochen. Vor diesem Hintergrund müssen wir einen zusätzlichen Bezug aus dem freien Eigenkapital vornehmen, da wir ansonsten nicht schuldenbremsenkonform sind. Wir haben gemäss Anträgen der Finanzkommission bereits für die von der Finanzkommission beantragte Steuerfusssenkung im Umfang von rund 63,8 Mio. Franken 65 Mio. Franken aus dem freien Eigenkapital bezogen bzw. beantragen wir zu beziehen. Dann müssten wir hier zusätzliche 15 Mio. Franken beziehen oder vielleicht sogar 16 Mio. Franken. Ist mit der Zustimmung zu diesem Antrag der zusätzliche Bezug aus dem freien Eigenkapital automatisch beschlossen oder müsste dieser zusätzlich beantragt werden? | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
29.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion mit 86:25 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |