Geschäft: SAK: Versorgung durch erneuerbare Produktion der Axpo
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.22.103 |
Titel | SAK: Versorgung durch erneuerbare Produktion der Axpo |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 21.9.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 19.1.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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21.9.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
21.9.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - GRÜNE-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2023 | Wortmeldung | Jans-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Zuerst das Erfreuliche: Positiv ist sicher zu werten, dass über 90 Prozent der von der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK) grundversorgten Kundinnen und Kunden sogenannten Naturstrom beziehen. Die Regierung zeigt aber auch auf, dass es sich hierbei mindestens zum Teil um mit Herkunftsnachweisen aufgewerteten ökologischen Strom handelt, dessen Herkunft beim Bezug über die Axpo grau ist. D.h., es handelt sich zumindest teilweise auch um nicht erneuerbaren Strom. Nun, das Anliegen der Interpellantinnen und Interpellanten geht darüber hinaus, der Kundschaft lediglich mit Herkunftsnachweisen aufgewerteten Strom zu verkaufen. Die Axpo verfügt durchaus auch über ein Portfolio von erneuerbarem und damit aus nachhaltiger Produktion stammendem Strom. Diesen Strom über entsprechende Verträge zwischen Axpo und SAK auf Basis der Produktionskosten direkt an die Kundschaft zu liefern, das wäre das Anliegen. Auf Basis der Produktionskosten ist dabei sozusagen das Gegenstück zur Beschaffung zu Marktpreisen. Auf welcher Basis die SAK von der Axpo den Strom beschafft, geht aus der Antwort nicht hervor. Ich meine aber vermuten zu müssen, dass es zu Marktkonditionen sei. Früher gab es entsprechende Liefer- und Bezugspflichten. Das garantierte den Kundinnen und Kunden angemessene Preise, weil man sich damit nämlich den Verwerfungen eines gestörten Strommarkts entziehen kann. Diese Verwerfungen wirken sich sehr negativ aus. Sie haben nichts mehr mit den realen Produktionskosten zu tun, und die Folgen, ich habe es vorhin schon angesprochen, die kennen wir alle. So, wie es jetzt leider läuft, machen irgendwelche Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer, aber eben nicht die kleinen Kundinnen und Kunden riesige Gewinne. Die Zeche zahlen die Kleinen. Das Strommarktdesign sollte so gewählt werden, dass ein Fokus auf Nachhaltigkeit, Verlässlichkeit und Bezahlbarkeit gelegt wird. Der Kanton hätte hier Einflussmöglichkeiten und er sollte diesen Einfluss auch wahrnehmen. Aus der Interpellationsantwort geht leider nicht hervor, dass dies auch beabsichtigt ist. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |