Geschäft: Das Ostschweizer Kinderspital wird durch die eidgenössische Steuerverwaltung benachteiligt!

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.89
TitelDas Ostschweizer Kinderspital wird durch die eidgenössische Steuerverwaltung benachteiligt!
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung19.9.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung15.11.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. September 2022
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 8. November 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.9.2022Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
14.2.2023Wortmeldung

Warzinek-Mels (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Lassen Sie mich Klartext sprechen: Das Verhalten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) schlägt dem Fass wirklich den Boden aus. Aufgrund einer mehr wie fragwürdigen Auslegung des neuen Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz [SR 641.20; abgekürzt MWSTG]) verlangt sie vom Ostschweizer Kinderspital (OKS) Mehrwertsteuerbeträge in sechsstelliger Höhe, für Leistungen, die das OKS beim Kantonsspital St.Gallen bezieht. Die sehr sinnvolle Massnahme zur Nutzung von Synergien, sollte zu einem Spareffekt führen, der so zunichtegemacht wird. Dieser Vorgang ist absolut unverständlich.

Die Vernehmlassungsantwort der Regierung vom 16. Oktober 2020 zur Teilrevision des MWSTG war sehr gut und hat das Problem treffend aufgegriffen. Es ist unverständlich, dass die ESTV der Regierung keine direkte Antwort gegeben hat. Die ESTV hat sich hinter der formalistischen Aussage versteckt, die Mehrwertsteuerausnahme für Gemeinwesen sei nicht Gegenstand des aktuellen Geschäfts gewesen. Es besteht ein offensichtlicher Unwille in Bern, das für das OKS dringende Mehrwertsteuerproblem zu diskutieren, geschweige denn zu lösen. Wir sind dankbar für die Aktivität der Regierung, damit dieses Thema im Bundeshaus die nötige Beachtung findet, dies insbesondere durch Einbezug der Standesvertreter der Trägerkantone des OKS bzw. durch eine Mobilisierung der Trägerkantone selbst.

Es ist zu hoffen, dass der Einsatz unserer Regierung im Bundeshaus Früchte trägt, damit dieser Missstand behoben wird. Es kann nicht sein, dass das OKS aufgrund nicht kostendeckender Tarife, die der Bundesrat zu verantworten hat, Defizite schreibt und zusätzlich mit ungerechtfertigten Steuerabgaben genötigt wird, die Bundeskasse zu füllen. Auf lange Sicht untergraben wir damit die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Das dürfen wir nicht zulassen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession