Geschäft: Stromversorgung im Kanton St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.22.83 |
Titel | Stromversorgung im Kanton St.Gallen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 19.9.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 17.11.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.9.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - Die Mitte-EVP-Fraktion 2021/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.9.2022 | Wortmeldung | Dobler-Oberuzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Zu den Fragen eins bis drei, dass die NOK / Axpo immer noch in der Lage wäre, das Versorgungsgebiet der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) einschliesslich der Endverteiler und Industriebetriebe aus den eigenen Produktionskapazitäten zu versorgen, beruhigt uns sehr. Bei der stufenweisen Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke und dem vermehrten Einsatz von Wärmepumpen und E-Autos gibt es aber viel zu tun, um diese hundertprozentige Versorgungssicherheit weiterhin zu halten. Sich auf Importe zu verlassen, wäre fahrlässig. Die Stromerzeugung wird künftig auch in unserem Kantonsgebiet dezentral erfolgen müssen und wir haben die Verantwortung dafür selber zu übernehmen. Ich möchte zu bedenken geben, dass Baden-Württemberg vor zwei Jahren an einem Forum gesagt hat, sie müssten die Menge von der ganzen Schweiz ebenfalls importieren. Wenn wir in Mitteleuropa nur noch Importeure haben, dann funktioniert das nicht. Strommässig kann man sich nicht verschulden, die Bilanz muss zu jedem Zeitpunkt ausgeglichen sein. Mehr irritiert uns, dass die Energieversorgung im SAK-Gebiet über die Energieplattform als quasi Miteigentümer der Axpo nur noch rund 15 bis 20 Prozent vom ganzen Volumen von ihr bezieht. Dies ist eine Praxis, die in der Privatwirtschaft nur von wenigen übereifrigen Einkäufern gelebt wird und meistens von kurzer Dauer ist. Diese Praxis ist in etwa so, wie wenn ein Bauer seine Milch in eine Genossenschaftskäserei bringt, den Käse, den er selber verzehren will, aber dann beim Discounter kauft. Zu den Fragen vier und fünf: Die NOK ist von den Nordostschweizer Kantonen im letzten Jahrhundert gegründet worden, um die Nordostschweiz mit Strom aus eigenen Kraftwerken oder Beteiligungen zu versorgen. Heute ist dies nur noch ein kleiner Teil des Gesamtumsatzes. Der Anteil Handel und Vertrieb hat sich im gesamten Umsatz innert sechs Jahren von rund zwei Dritteln auf beinahe 90 Prozent entwickelt. Gehandelt wird auch in New York und Singapur. Ob diese Entwicklung wirklich notwendig ist, kann man wirklich hinterfragen. Für uns ist der Wert von zwei Dritteln schon zu hoch gewesen. Dies bedeutet, dass die Axpo den ursprünglichen Zweck, uns mit Strom zu versorgen, schon lange nicht mehr primär verfolgt hat. Ob und in welchem Ausmass der Handel mit Strom, wie der Handel mit anderen Gütern, nur in einem internationalen Kontext zu realisieren ist, dies kann man auch mit gutem Recht hinterfragen. Schön, dass der Kanton St.Gallen im Rahmen seiner Aktionärsrechte und mit der Arbeit im Verwaltungsrat der SAK sich für die Ertüchtigung unserer Stromversorgung starkmacht. Lieber spät als nie. Zur Frage sechs im Zusammenhang mit der Strommarktliberalisierung haben sich viele Energieversorger zu Gemischtwarenläden entwickelt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. Wird die Dringlichkeit aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich Dringlicherklärung der Interpellation fest. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |