Geschäft: Strommangellage abwenden – was tut der Kanton St.Gallen?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.22.82 |
Titel | Strommangellage abwenden – was tut der Kanton St.Gallen? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 19.9.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 17.11.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.9.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.9.2022 | Wortmeldung | Regierungspräsident Fässler: Die St.Galler Regierung hat ihre Massnahmen heute Mittag an einer Medienorientierung vorgestellt. Die St.Galler Regierung ist meines Wissens eine der ersten Regierungen, die überhaupt ihre eigenen Massnahmen vorgestellt hat. Wenn seitens der Interpellantin konkrete Hinweise gemacht werden können, wo wir zusätzliches Gas kaufen können, wo wir zusätzlichen Strom kaufen können, um das Angebot zu erweitern, bin ich ausserordentlich dankbar. Es ist innert kurzer Zeit nicht möglich in diesem Kanton, die Kraftwerke, die Staudämme zu erhöhen. Natürlich ist auf Bundesebene geplant, dass mit Öl und Gas auch grössere Aggregate betrieben werden könnten, die dann die Situation in der Schweiz auch erleichtern. Ich weiss auch, dass sehr viele Unternehmungen, für welche Blackouts bzw. Stromausfälle kritisch sind – und solche Stromausfälle können schon heute jederzeit geschehen –, diejenigen Unternehmungen, die haben bereits vorgesorgt, und das ist auch die korrekte Reihenfolge. In erster Linie ist es Sache der Privaten – auch die ganze Stromversorgung ist ja über eine Aktiengesellschaft organisiert – für die entsprechenden Energiemittel zu sorgen, und subsidiär für den Fall von Ausfällen sind die sorgfältig arbeitenden Unternehmungen vorbereitet, weil das heute schon geschehen kann. Ich bin gerne bereit, solche Hinweise aufzunehmen. Meine Leute sagen, dass wir kurzfristig nicht in der Lage sind, zusätzlichen Strom zu kaufen, zusätzliches Gas zu sichern, und auch der Ausbau erneuerbarer Energien dauert einfach länger als nur zwei bis drei Wochen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Leider haben wir von der Regierung nur wenige konkrete Antworten erhalten. Wir begrüssen es zwar, dass die Regierung mit Wirtschaft und Gemeinden abgesprochene Massnahmen beschlossen hat. Für die SVP ist es unbestritten, dass wir auf die Mithilfe jedes einzelnen Bürgers, der Gemeinden und auch auf die Unternehmungen angewiesen sind, damit möglichst viel Energie für die kalten Wintermonate verbleibt. Es reicht jedoch nicht, wenn wir uns nur auf die Reduktion der Nachfrage konzentrieren und sogenannte Sparmassnahmen ergreifen sollen, wie sie heute Mittag von der Regierung vorgestellt wurden. Aufgrund der international drohenden Energiemangellage müssen auch angebotsseitige Massnahmen, insbesondere bei der Elektrizität, getroffen werden. Es entsteht aber leider der Eindruck, als ob sich die Regierung aus der Verantwortung für eine sichere Stromversorgung ziehen möchte. Sie verweist in der Interpellationsantwort darauf, dass gemäss Art. 102 der Bundesverfassung (SR 101; abgekürzt BV) und Art. 3 des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (SR 531; abgekürzt LVG) die wirtschaftliche Landesversorgung Aufgabe der Wirtschaft sei. Angesichts dessen sind wir sehr erstaunt, dass die Regierung die eigene Verfassung des Kantons St.Gallen (sGS 111.1; abgekürzt KV) nicht zu kennen scheint. Denn Art. 21 besagt nämlich, dass der Staat sich zum Ziel setzt, dass die Versorgung mit Wasser und Energie gesichert ist und der Verbrauch sparsam erfolgt. Zudem besitzt der Kanton mit 83 Prozent der Aktien die Kontrolle über die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) als regionalem Stromversorger. Die SVP erachtet es als zentral, dass die Energieversorgung im Kanton gesichert wird. Jedoch vermissen wir jegliche Massnahmen, welche eine dringend benötigte Erhöhung des Stromangebots auf kurze und mittlere Frist erreichen können. Zwar erwähnt die Regierung in ihrer Antwort, dass in der zur Verfügung stehenden Zeit der Betrieb bestehender Anlagen optimiert werden kann. Konkrete Beispiele sucht man jedoch vergebens. Ich möchte daher das zuständige Mitglied der Regierung anschliessend bitten, beschlossene oder beabsichtigte Betriebsoptimierungen zu nennen und deren erwartete Auswirkungen aufzuzeigen. Ich möchte schwer hoffen, dass sich die Regierung nach dem Ausflug gestern und dem üppigen Abendessen nicht bereits in den Winterschlaf verabschieden wird, sondern aufwacht, um wichtige Massnahmen auch im Angebotsbereich zu treffen, und zwar bevor uns allen das Licht ausgeht. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. Wird die Dringlichkeit aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich Dringlicherklärung der Interpellation fest. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |