Geschäft: Umstrittenes Homeschooling, umstrittene Privatschule – fehlen dem Bildungsrat gesetzliche Grundlagen?

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.79
TitelUmstrittenes Homeschooling, umstrittene Privatschule – fehlen dem Bildungsrat gesetzliche Grundlagen?
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung19.9.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung15.11.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. September 2022
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 8. November 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.9.2022Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.2.2023Wortmeldung

Romer-Jud-Benken (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die Schule und die Beschulung der Kinder ist wichtig. Auch wichtig ist, dass sich jedes Kind zu einem eigenständigen und selbstbestimmten Menschen entwickeln kann. Die umstrittene Schule in Uznach kann das nicht und macht aus ihren Prinzipien und Ideologien keinen Hehl. Die Antwort der Regierung auf die Interpellation erstaunt sehr und bestätigt die Mutlosigkeit des Bildungsrates. Bei grundrechtlich garantierter Meinungsfreiheit gibt es unseres Erachtens Unterschiede zwischen religiös ausgerichtetem Homeschooling, das der Glaubens- und Gewissensfreiheit entspricht, und Homeschooling mit ideologischen Motiven, wie es die Privatschule in Uznach ist und öffentlich dazu steht. Auch wenn sich der Bildungsrat hinter den genannten Grundrechten versteckt, hätten die reisserischen Werbespots der Privatschule mehr aufhorchen lassen müssen.

Das Volksschulgesetz (sGS 213.1; abgekürzt VSG) hätte Möglichkeiten geboten, einen abschlägigen Entscheid über die Erteilung einer Bewilligung dieser Privatschule zu sprechen. Darin ist nämlich aufgeführt, dass eine Privatschule einer öffentlichen Schule gleichwertig sein muss. Auch wäre es einfach gewesen, die im VSG genannte Erziehung der Kinder zur Gemeinschaftsfähigkeit – d.h. ihre Sozialisation sicherzustellen – mehr anzuzweifeln. Die nach dem Konzept der sogenannten Schetinin-Schule – aus der Anastasia-Bewegung hervorgegangen – lehrende Privatschule hätte durchwegs kritischer hinterfragt werden können und es hätte bestimmt Möglichkeiten gegeben, sich gegen eine Betriebsbewilligung auszusprechen. Die Mitte-EVP-Fraktion glaubt nicht, dass die nationalistischen und verschwörungstheoretischen Erziehungsmethoden dieser Privatschule der Glaubens-, Gewissens- oder Meinungsfreiheit unterstehen. Wir möchten den Bildungsrat mit Nachdruck bitten, die bewilligte Schule im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht über den Weiterbetrieb genau zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession