Geschäft: Sonderkredit Wil West: fehlende Transparenz im Abstimmungsbüchlein

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.77
TitelSonderkredit Wil West: fehlende Transparenz im Abstimmungsbüchlein
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung19.9.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung17.11.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 20. September 2022
VorstossWortlaut vom 19. September 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.9.2022Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2022Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Es ist mir natürlich schon bewusst, dass jetzt, kurz vor dem Abstimmungssonntag – dann wissen wir, wie es ausgeht, das ist auch korrekt, das ist der demokratische Weg – nun mit allen Mitteln noch versucht wird, für die eine oder die andere Seite Stimmung zu machen. Dazu gehört auch dieser Vorstoss von Gahlinger-Niederhelfenschwil. Es war aber schon immer klar – diesbezüglich ist er transparent –, dass Gahlinger-Niederhelfenschwil immer dagegen war. Damit ist das auch geklärt.

Jetzt zum Vorwurf, dass dieses Büchlein nicht transparent sei. Da muss ich schon klar sagen, dass das so nicht stimmt. Zum einen wird auch dargelegt, um was es bei dieser Abstimmung eigentlich geht. Es geht darum, diese 124'000 m², die dem Kanton gehören, einzuzonen. Das ist Gegenstand dieses Kreditbeschlusses von 35 Mio. Franken. Wir haben aber im Abstimmungsbüchlein ausgeführt, dass es in einen grösseren Kontext eingebettet ist. Dazu gibt es sogar Grafiken für diejenigen, die mit dem Lesen etwas Schwierigkeiten haben. Wir haben hier mit Bildern dargelegt, ich verweise z.B. auf S. 9, da hat es ein Bild, dass es auch ein Gesamtgebiet auf dem Gebiet von Sirnach gibt. Wir haben auch ganz klar dargelegt, mit Bildern auf den S. 6 und 7 dargelegt, was sonst noch dazu gehört. Ich wäre froh, wenn Gahlinger-Niederhelfenschwil zuhören würde, denn ich nehme seinen Vorstoss ernst und ich erwarte, dass er das auch ernst nimmt.

Und wenn Sie nun sagen, die Zahlen dieser Einzonung seien nicht einmal abgebildet, das sei eine Frechheit, dann verweise ich Sie auf S. 10: «Der Kanton St.Gallen ist jedoch Eigentümer von zwei Grundstücken Landwirtschaftsland mit einer Fläche von 81'106 m2 und 43'511 m2... .» Zusammengezählt gibt das etwa diese 124'000 m². Wenn Sie mir vorwerfen, das sei im Büchlein nicht enthalten, dann sind Sie intransparent. Das finde ich auch nicht redlich, aber ich muss Ihnen sagen, es nervt mich auch nicht so sehr, wir werden am Sonntag das Resultat ja sehen. Was ich nicht akzeptiere, sind diese Vorwürfe, die auch nicht stimmen, denn wir haben dieses Abstimmungsbüchlein transparent dargestellt. Ich kann Ihnen auch versichern, dass dieses Büchlein nicht nur vom Vorsteher des Finanzdepartements abgesegnet wird. Es ist Usanz, dass das jeweils federführende Departement solche Abstimmungsbüchlein erstellt, und das hat das Finanzdepartement getan. Danach wird eine Diskussion im Präsidium darüber geführt und das Abstimmungsbüchlein wird für gut befunden oder nicht zurückgewiesen oder nicht oder ergänzt. Das wurde auch in diesem Fall getan. Das Präsidium hat dieses Abstimmungsbüchlein für gut und transparent befunden. Es ist mir wichtig, dass Sie das auch wissen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Es ist keine Beantwortung, sondern eine Antwort. Um was geht es bei Wil West? Es geht um eine Umzonung und um eine Erschliessung. Es geht eigentlich nicht um Parkplätze, es geht nicht um Arbeitsplätze, es geht nicht um Museen, wie es hier in diesem einseitig gefärbten Abstimmungsbüchlein steht. Hier steht z.B. «durch die Neuansiedlungen von Unternehmen und Institutionen (Bildung und Museen usw.) sowie den Zuzug von Arbeitnehmenden». Solche Sachen stehen hier drin, aber es steht nicht einmal bei einer Umzonung drin, wie viel Landwirtschaftsfläche verschwindet. Das Wichtigste steht nicht drin. Das geht nicht.

Ich zitiere aus der Antwort von der Regierung: «Zu den rechtlichen Grundlagen der Fruchtfolgeflächen: Gemäss revidiertem Sachplan des Bundes vom Mai 2020 sind die Kantone verpflichtet, bei Bundesvorhaben eine Kompensationspflicht von Fruchtfolgeflächen im kantonalen Richtplan (KRP) einzuführen. Weder der Kanton St.Gallen noch der Kanton Thurgau verfügen derzeit über eine entsprechende Regelung im KRP bezüglich der Kompensation von Fruchtfolgeflächen.» Das heisst, wir wissen gar nicht, wie es geht. Und wir schreiben einem anderen Kanton sogar vor, wie es gehen soll. Eine Fruchtfolge, das können Sie nicht kopieren. Kompensieren ist sowieso ein dämliches Wort, ich sage kopieren, das können Sie nicht. Diese Flächen sind weg. Es sind die besten Böden der Schweiz. Ganz klar die besten. Aufwertungen bringen da nichts, verloren ist verloren.

Ja, ich bin von dieser Antwort eigentlich nicht überrascht. Sie zeigt auf, wie der ganze Abstimmungskampf verläuft: Einseitig, mit falschen, irreführenden Informationen, einseitig gefärbt, und das geht nicht. Ich bin enttäuscht, dass die Regierung nicht den Mut hat, dies zuzugeben, wie es in den «Wiler Nachrichten» gestanden hat. Es wird eine Verbesserung angestrebt, immerhin, das ist etwas.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratsvizepräsidentin, stellt Dringlicherklärung der Interpellation fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Ich spreche nur zur Dringlichkeit und ich danke der Regierung, dass sie dieser zugestimmt hat. Ich habe nicht gesagt, dass sie umstritten ist. Widmer-Wil hat sie auch nicht bestritten, aber er hat doch irgendwas gesagt, obwohl es eigentlich schon vorbei war. Ich erlaube mir, es ihm hier im Rat gleichzutun. Aber ich spreche wirklich zur Dringlichkeit, und es ist eben dringlich, weil die Abstimmung nächste Woche schon vollzogen wird. Wir haben das «Tagblatt», wir haben eine Botschaft, und vieles ist gefärbt. Aber wir haben auch ein Abstimmungsbüchlein, und dieses darf nicht gefärbt sein. Dieses muss allen Stimmberechtigten die Abstimmung leichter machen bzw. sie müssen sich ein Bild machen können, um was es geht. Wenn in einem Abstimmungsbüchlein die wichtigste Sache nicht drinsteht, wenn das fehlt in dieser Broschüre, diesem Werbeartikel, ist es dringend.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Widmer-Wil: Ich spreche in meinem eigenen Namen und als eines der amtsältesten Mitglieder dieses Rates, auch wenn ich natürlich noch nicht an Güntzel-St.Gallen herankomme. Ich spreche zur Dringlichkeit dieses Vorstosses. Der Interpellant Gahlinger-Niederhelfenschwil begründet diese primär damit, dass in der Abstimmungsbroschüre wesentliche Informationen fehlen würden. Nun, das könnte man natürlich bei jeder Abstimmungsbroschüre anmerken, weil diese Informationen eine Zusammenfassung der Parlamentsvorlage sind und die Parlamentsvorlage wiederum die Zusammenfassung von jahrelangen Arbeiten.

Wie Sie wissen, wurde das Geschäft vorberaten in einer Kommission, die es mit 14:= Stimmen gutgeheissen hat. Die Fragen, die Gahlinger-Niederhelfenschwil aufwirft, wurden dort nicht gestellt. Sie wurden auch im Rat nicht gestellt, der mit 80:27 Stimmen entschieden hat. Auch die Medien haben über diese Fragen berichtet. Das «St.Galler Tagblatt» hat einen ganzseitigen Artikel der Frage der Fruchtfolgeflächen gewidmet. Nun geht es kurz vor der Abstimmung um die Frage, ob das jetzt dringlich sein soll. Wenn wir der Dringlichkeit nämlich jetzt zustimmen, wird nochmals eine Debatte geführt. Die Regierung wird morgen beantworten, was sie von den Fragen hält, Gahlinger-Niederhelfenschwil wird das Gegenteil behaupten. Es könnte noch eine Diskussion über das Ganze geben und da müssen wir uns schon fragen, was das bringen soll. Ich bestreite die Dringlichkeit nicht, aber ich möchte Gahlinger-Niederhelfenschwil und alle anderen Kolleginnen und Kollegen bitten, auf derartige dringliche Vorstösse unmittelbar vor einer Abstimmung zu verzichten, weil das ist nicht der richtige Weg, um politische Diskussionen zu führen. Für mich ist eigentlich diese Dringlichkeit ein bisschen missbräuchlich, aber wenn die Regierung die Dringlichkeit akzeptiert, dann kann ich das ebenfalls machen. Ich hoffe, dass die Regierung ihre Meinung zu diesem Vorstoss auch klar zum Ausdruck bringt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022