Geschäft: XXIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer27.22.01
TitelXXIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft ohne Referendum
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungPräsidium des Kantonsrates
Eröffnung18.8.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung12.10.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 1. Dezember 2022
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 30. September 2022
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 28. November 2022
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Art. 158 vom 28. November 2022
AntragAntrag des Präsidiums vom 26. Oktober 2022
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 71 Abs. 1 vom 28. November 2022
BotschaftBotschaft und Entwurf des Präsidiums vom 17. August 2022
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 72 Abs. 2 vom 28. November 2022
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 19. September 2022
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 30. September 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.9.2022Gremium20.3.2023
24.8.2022Gremium27.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2022Gesamtabstimmung63Zustimmung48Ablehnung9
30.11.2022Antrag FDP-Fraktion zu Art. 158 Abs. 272Zustimmung42Ablehnung6
30.11.2022Antrag SVP-Fraktion zu Art. 72 Abs. 273Zustimmung38Ablehnung9
30.11.2022Antrag SVP-Fraktion zu Art. 71 Abs. 173Zustimmung35Ablehnung12
30.11.2022Eintreten66Zustimmung50Ablehnung4
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der FDP-Fraktion mit 72:42 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt. Eine Anmerkung noch dazu: Es fehlt nicht nur ein Fraktionstag, sondern auch ein Fraktionsmontagmorgen, also eineinhalb Tage. Ich hätte noch eine Frage, die entscheidend sein wird für die weitere Beratung: Erstens möchte ich wissen, ob das schon ab dem 1. Januar 2023 gelten würde. Es haben sich alle schon die Februarsession eingeschrieben. Laut Art. 68 wäre die Frühjahrssession neu Anfang März. Die Sessionen würden sich leicht verschieben und wir müssten das sehr schnell wissen, damit jeder in der Agenda die Daten wechseln kann.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Sie haben gehört, dass bei uns nicht eine einheitliche Meinung herrscht, aber ich bin persönlich der Meinung, dass dies ein guter Vorschlag bzw. Antrag ist. So sind wir wenigstens gut vorbereitet. Ob wir es dann in der Session mangels zusätzlichem Tag umsetzen können, ist eine andere Frage, aber es ebnet die Voraussetzungen. Wenn wir in ein oder zwei Jahren die fünfte Session wieder einführen, müssen wir dann wenigstens nicht mehr die Rahmenbedingungen anpassen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald: Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Entgegen der Mitte-EVP-Fraktion sind wir dezidiert der Ansicht, dass dieser Tag als Jokertag eingesetzt werden kann, um Geschäfte oder allfällige weitere Themen zu bearbeiten. Vor diesem Hintergrund und nicht aus Spargründen macht es durchaus Sinn, diese Möglichkeit zu haben. Ob die einzelnen Fraktionen dann einen solchen Tag einziehen, ist ihnen überlassen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Gerig-Mosnang (im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Eine Minderheit der SVP-Fraktion wird dem Antrag zustimmen, wie Sie dem Votum Gull-Flums entnehmen konnten, die Mehrheit wird ihn ablehnen. Dies v.a. auch aus dem Blickwinkel der Sparmassnahme. Wir haben das als Sparmassnahme initiiert. Wenn wir hier nochmals einen Tag mehr entschädigen, ist das definitiv nicht Sparen. Wir haben mit dem aktuellen Vorschlag vier Sessionen, vier zusätzliche Fraktionssitzungen am Samstag plus den Weiterbildungs- oder Klausurtag. Diese gilt es zu entschädigen, und das reicht.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es ist vielleicht ein bisschen unklar, sich jetzt vorzustellen, wie das genau vonstatten gehen soll mit einem zusätzlichen Fraktionstag, wenn darauf keine Session folgt. Wir werden dort vielleicht Geschäfte beraten, die wir aber erst sehr viel später im Rat beraten werden, oder wir bereiten vielleicht Geschäfte vor. Ich kann es mir im Moment nicht so ganz vorstellen, aber ich finde es auch nicht falsch, wenn wir diesen Fraktionstag nun so vorsehen. Es wird sich weisen, ob und wie wir diesen einsetzen können, denn die Geschäftslast wird die gleiche bleiben. Wir müssen diese Geschäfte in der Fraktion beraten. Deshalb würde ich meiner Fraktion empfehlen, diesem Antrag so zuzustimmen, und wir werden herausfinden, wie wir das mit diesem zusätzlichen Fraktionstag machen werden.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Sennhauser-Wil (im Namen einer Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Monstein-St.Gallen hat die Gründe schon erwähnt. Wir sehen den Spareffekt nicht, und nach meinen Informationen würde es Mehrkosten von ca. 60'000 Franken bewirken.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Gull-Flums: Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich spreche auch aus dem Blickwinkel eines Fraktionspräsidenten. Aus diesem Blickwinkel unterstütze ich diesen Antrag. Ich weiss, das ganze Thema Nachtrag des Geschäftsreglementes ist aufgrund eines Sparauftrages aufgekommen, aber wir müssen trotz dieses Sparauftrages auch die Qualität der Parlamentsarbeit nicht vernachlässigen. Ich denke, die Arbeit, die wir in den Fraktionen leisten, wenn genügend Zeit da ist, um sich auch vertieft mit wichtigen Themen auseinanderzusetzen, trägt wesentlich zur Qualität der Parlamentsarbeit bei.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir konnten uns innerhalb der Fraktion über diesen Antrag nicht wie gewünscht beraten. Wir stehen ihm aber grundsätzlich positiv gegenüber. Ich kann die Argumentation der Grünliberalen sehr gut nachvollziehen. Fakt ist aber, dass bei gleichbleibender oder zunehmender Geschäftslast und gleichzeitig gleichbleibender Anzahl Fraktionssitzungen die Qualität der Beratungen darunter leidet. Wir sind dann wirklich nur damit beschäftigt, die einzelnen Geschäfte vorzubereiten. Wir brauchen auch noch Zeit für anderes.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bedaure die heutige Diskussion in diesem Rat ausserordentlich. Es ist definitiv keine Glanzstunde unseres Parlamentes. Ich habe es bereits in meinem Votum zum Nichteintreten ausgeführt. Wir Grünliberalen haben bereits in dieser Legislatur keine Entschädigung für unsere Landsitzungen. Ich möchte aber nicht tiefer auf die demokratischen Defizite in diesem Rat eingehen. Diese Diskussionen sind geführt.

Es wäre gegenüber unserer Bevölkerung aber höchst zynisch, diesen FDP-Antrag anzunehmen. Das Präsidium, gestützt durch die FDP-Fraktion, schreibt in seiner Begründung zum Eintreten: «Tritt der Kantonsrat nun nicht auf die Vorlage ein, die seinen eigenen Auftrag erfüllt, müsste er sich den Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gefallen lassen.» Übersetzt: Wir müssen diese folgenschwere Streichung der Aprilsession vornehmen, weil wir versprochen haben, bei uns zu sparen. Und dann bringen Sie, bzw. dann bringt ausgerechnet die FDP-Fraktion einen Vorschlag, der einen grossen Teil des Sparvolumens wieder zunichte machen würde, indem Sie neu eine Fort- und Weiterbildung und einen zusätzlichen Fraktionssitzungstag pro Jahr entschädigen möchten. Rechnen wir nur mit 500 bis 1000 Franken pro Person, sind ein bis zwei Drittel des Spareffektes gleich wieder verpufft. Trotzdem sagt Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren im Eintretensvotum, die FDP-Fraktion begrüsse es, 180'000 Franken zu sparen. Güntzel-St.Gallen hat von ehrlichem Sparen gesprochen. Ich nehme Sie alle beim Wort. Diesen Antrag anzunehmen, wäre höchst zynisch, beinahe unverschämt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Art. 158 Abs. 2. Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 158 Abs. 2 (neu) wie folgt zu formulieren: «Sie werden für eine Fort- und Weiterbildung der Fraktion von einem Tag sowie eine zusätzliche Fraktionssitzung je Jahr entschädigt.»

Durch die Streichung der Aprilsession entfällt auch ein Fraktionssitzungstag. Damit steht den Fraktionen weniger Zeit für die Vorbereitung und Beratung der Geschäfte zur Verfügung. Wir sind der Meinung, dass eine zusätzliche, entschädigte Fraktionssitzung, welche die Fraktionen individuell einsetzen können, pro Jahr möglich sein soll, damit die Geschäfte seriös vorbereitet werden können.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SVP-Fraktion mit 73:38 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich habe in meinem ersten Votum bereits ausgeführt, dass m.E. diese Stunde zwischen 17 Uhr und 18 Uhr nicht die produktivste sein wird. Ich bitte Sie deshalb, nicht um das Problem zuzuspitzen, sondern um ehrlich zu sein, um Zustimmung. Ich habe festgehalten, dass die normalen Verlängerungsmöglichkeiten weiterhin gelten, aber es soll nicht automatisch jede Session bis 18 Uhr dauern.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Ich finde die Art dieser Diskussion etwas schade und würde gerne zu einer gewissen Ernsthaftigkeit zurückkommen. Bevor ich das Ergebnis zum gleichlautenden Antrag in der vorberatenden Kommission nenne, möchte ich darauf hinweisen: Wenn wir auf 17 Uhr verkürzen, würden bei zwölf Tagen dann zwölf Stunden fehlen. Der Antrag Güntzel-St.Gallen wurde in der Kommission wortgleich gestellt und mit 9:6 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Broger-Altstätten: Zwei Punkte, die mich beschäftigen. Zu Maurer-Altstätten, der Sennhauser-Wil hinsichtlich der Redezeitbeschränkung widersprochen hat: Zum einen ist das heute kein Thema. Zum anderen stört es mich schon etwas, dass man mehrmals den Kanton Zürich und sein Kantonsparlament zitiert, aber nicht davon spricht, dass genau dieses Parlament eine Redezeitbeschränkung hat. Ich finde es wichtig, dies noch zu erwähnen. Noch eine Randbemerkung: Es ist jetzt noch nicht 17 Uhr, und wenn ich diese Diskussion im Parlament verfolge, bin ich mir nicht sicher, ob wir nicht schon um 16 Uhr hätten aufhören sollen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium ist der Meinung, dass die beiden Anträge unzulässig sind. Wir setzen die Beratung der Vorlage daher fort.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Struktur

Unterbruch der Sitzung für 10 Minuten

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Wir werden die Debatte kurz unterbrechen, diese Punkte anschauen und die Diskussion dann weiterführen. Wir unterbrechen die Debatte für 10 Minuten. Die Mitglieder des Präsidiums bitte ich, ins Botschaftszimmer zu kommen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: Wir haben jetzt in diesem Saal eine Situation, die wir vermutlich in den letzten Jahrzehnten in dieser Art noch nie erlebt haben. Die Art, wie wir reden und lachen, zeigt, wir sind auf einer anderen Ebene. Dieser Rat hat es eigentlich nicht verdient, dass man sich so unterhält. Wir sind jetzt an einem Ort, wo wir sagen müssen, egal, wie wir heute weitermachen, es kommt nichts Gutes dabei raus. Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Beratung hier zu beenden und sie an der nächsten Session weiterzuführen?

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Schmucki Lukas, Leiter Parlamentsdienste: Offenbar kommt mir heute die Rolle eines Spielverderbers zu. Ich halte auch diesen Antrag für unzulässig. Es ist möglich, in der Spezialdiskussion einzelne Bestimmungen an die vorberatende Kommission oder an das Präsidium zurückzuweisen. Es ist aber nicht möglich, nach einem gültigen Eintretensbeschluss in die Eintretensdebatte zurückzukehren.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Wir sind eingetreten. Sie wünschen ein Rückkommen auf das Eintreten?

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Etterlin-Rorschach beantragt Rückkommen in die Eintretensdebatte.

Ich möchte Rüegg-Eschenbach Schützenhilfe geben. Wir sind in der Spezialdiskussion, und die gesamthafte Rückweisung ist offiziell nicht möglich. Aber ich stelle hiermit Antrag auf Rückkommen in die Eintretensdebatte, damit Rüegg-Eschenbach dann den Antrag stellen kann und er hieb- und stichfest ist.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Schmucki Lukas, Leiter Parlamentsdienste: Der Antrag auf Rückweisung einer Vorlage muss im Rahmen der Eintretensdiskussion gestellt werden. Diese Bestimmung ist in Art. 93 Abs. 2 des Geschäftsreglements des Kantonsrates (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR) so verankert. Einzelne Bestimmungen können auch im Rahmen der Spezialdiskussion zurückgewiesen werden. Deshalb ist aus meiner Sicht die Beurteilung, dass der Antrag von Rüegg-Eschenbach nicht zulässig ist, richtig.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Blumer-Gossau: Ich hätte die Frage der Gültigkeit dieses Antrages wirklich gerne geklärt. Links und rechts des Präsidenten sitzen Sachverständige, der Staatssekretär und der Leiter Parlamentsdienste. Die zwei Herren können sich absprechen, die müssten das klären. Es kann nicht sein, dass ein Ratsmitglied sagt, es sei nicht zulässig. Dafür haben wir doch genau die Sachverständigen. Ich bitte um Klärung, ob dieser Antrag tatsächlich nicht rechtens ist.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Der Antrag ist nicht zulässig.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Rüegg-Eschenbach: Herr Präsident, dann entscheiden Sie, dass mein Antrag ungültig ist. Das können Sie meinetwegen tun.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Rüegg-Eschenbach: Ich mache den Vorschlag, das juristisch abzuklären.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Locher-St.Gallen: Der Antrag Rüegg-Eschenbach ist abzulehnen.

Ich wollte mich eigentlich nicht äussern, aber eigentlich ist die jetzige Diskussion symptomatisch für das Problem: Weil wir so diskutieren, brauchen wir sehr viel länger als wir vielleicht früher gebraucht hätten. Zum Ordnungsantrag: Das geht natürlich nicht, auch wenn es sympathisch ist. Sie können höchstens einen einzelnen Artikel oder mehrere in die Kommission zurückweisen und diese allenfalls noch anreichern. Etwas anderes, bei aller Sympathie, geht nicht. So wie der Ordnungsantrag gestellt ist, können wir darüber nicht abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag Rüegg-Eschenbach ist zuzustimmen.

Es ist hier drinnen tatsächlich recht bunt heute. Ich muss mich bei Rüegg-Eschenbach für diese grossartige Idee mit dem Rückweisungsantrag bedanken. Ich glaube, wir haben hier wirklich einen Scherbenhaufen. Wir nehmen uns sehr viel Zeit weg, indem wir die Aprilsession streichen und nicht bereit sind, die Zeiten auszudehnen. Ich glaube, eine nochmalige Runde in der vorberatenden Kommission kann vielleicht doch etwas bringen, dass wir hier mit besseren Ideen in den Rat kommen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Gerig-Mosnang (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag Rüegg-Eschenbach ist abzulehnen.

Sie sehen, wir haben auch als gewählte Politiker verschiedene Massnahmen und Mittel, um Wege zu gehen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Bühler-Bad Ragaz: Der Antrag Rüegg-Eschenbach ist abzulehnen.

Ich weiss nicht, was ich jetzt sagen soll. Ich war in der Kommission. Es kommt nichts Besseres raus, als wenn wir heute diskutieren. Aber ich staune über das Parlament. In der Debatte über den Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus (33.21.09) haben wir einen klaren Entscheid getroffen, dann kamen die Botschaft und der Entwurf und wir fingen wieder an zu diskutieren. Und jetzt diskutieren wir das ganze Geschäft nochmals. Ich bitte Sie, das Geschäft nicht nochmals zurück an die Kommission zu delegieren. Es kommt nichts Besseres dabei heraus. Wenn Sie nicht zufrieden sind, stimmen Sie heute Nein zu diesem Theater, das wir hier gerade vorführen. Das ist keine Lehrstunde für das Parlament. Ich habe im Moment wirklich Verständnisprobleme.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Rüegg-Eschenbach beantragt Rückweisung an die vorberatende Kommission.

Ich bin schon einige Tage in diesem Rat, aber so etwas habe ich noch nie erlebt, «parlare» heisst reden. Ich beantrage Ende der Diskussion und Rückweisung der Sache an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Maurer-Altstätten: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich muss nicht mehr wiederholen, was Surber-St.Gallen gesagt hat. Sennhauser-Wil, Sie haben mich schon ein bisschen erschreckt. Wenn die Mitte-EVP-Delegation sich effektiv Massnahmen zu Redezeitbeschränkungen vorstellt, dann können wir hier Konkurs anmelden. Wir sind ein Parlament, und «parlare» heisst reden und nicht einfach hier sitzen und schreiben. Sonst können wir uns in die Mönchsstube zurückziehen, das war hier schliesslich einmal ein Kloster.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich muss mich nicht wiederholen, selbstverständlich brauchen wir diese Zeit, wenn wir uns schon eine Session selbst wegnehmen und wegsparen und nicht mehr so regelmässig zusammenkommen wollen wie bisher, dann brauchen wir wenigstens diese eine Stunde am Abend eben noch.

Zu den Redezeiten: Ich glaube, es sind hier drin immer mal wieder unterschiedliche Personen länger vom Wort ergriffen. Das wird sich in der Zukunft nicht verändern. Sie können davon ausgehen, dass das so bleiben wird. Wenn Sie Redezeitbeschränkungen einführen, werden dann einfach pro Fraktion fünf statt eine Person sprechen, damit dann auch wirklich alles gesagt ist und jeder Aspekt jedes Themas auch noch aufgenommen ist. In diesem Sinne wird das auch nichts bringen. Wir brauchen diese Zeit, die wir bis jetzt haben. Wir haben jetzt schon zu wenig und ich kann wirklich nicht verstehen, was der Rat sich hier gerade antut.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wie Sarbach-Wil gesagt hat, das Gesetz wurde schon ziemlich zerzaust. Wir haben inzwischen weniger Zeit zur Verfügung für unsere steigende Geschäftslast. Ich bin aber wirklich dezidiert der Meinung, dass wir bis 18 Uhr seriös arbeiten können und dass wir das auch von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern erwarten dürfen. Ich erinnere Sie gerne, dass ich früher eine Drogerie hatte. Ich habe bis 19 Uhr gearbeitet. Ich konnte die Ladentür nicht um 17 Uhr schliessen und ich musste meine Kunden auch seriös beraten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Sennhauser-Wil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir erwarten jedoch, dass sich die Selbstdisziplin der Redner verbessert und vermehrt nach dem Grundsatz «In der Kürze liegt die Würze» gesprochen wird. Wir haben heute Beispiele erlebt, welche das Gegenteil gezeigt haben. So kann jeder selbst dazu beitragen, die Sitzungszeiten einzuhalten. Falls dies nicht geschieht und die Zeiten nicht eingehalten werden können, überlegen wir uns allfällige Vorstösse über Redezeitbeschränkungen oder Ähnliches. Lassen Sie uns jedoch vorerst die beschlossenen Änderungen angehen und unsere Hausaufgaben effizient erledigen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Mit der Annahme des letzten Antrags wurde das Gesamtpaket, ob man es gut fand oder nicht, komplett zerzaust. Jetzt haben wir sowieso einen Scherbenhaufen, da kann man diesen Antrag auch gleich annehmen, was ich wärmstens empfehle, denn die Zeit wird nun nicht reichen. Wie ich schon gesagt habe, wir sind gewählt, um diese Geschäfte zu erledigen, nicht um 50'000 Franken zu sparen, indem wir unseren Verpflichtungen nicht nachkommen. Wir werden jetzt den genau gleichen Fehler machen wie auch schon. In zwei Jahren werden wir dann entweder die Aprilsession wieder einführen oder eine komplett andere Lösung finden müssen, z.B. mit Sondersitzungen. Deshalb bitte ich Sie, die Sitzungen wenigstens angenehm zu gestalten und in der Regel um 17 Uhr zu beenden.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Art. 72 (Sitzungen). Güntzel-St.Gallen beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 72 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «An den folgenden Tagen beginnen die Sitzungen um 08.30 Uhr und dauern bis 17.00 Uhr, ausgenommen vom Präsidium verkürzte Sitzungen. Die Sitzungen können durch Pausen unterbrochen werden.»

Ich habe in meinem ersten Votum bereits darauf hingewiesen, dass wir bzw. das Präsidium wahrscheinlich, wenn diese Änderungen in der Schlussabstimmung dann beschlossen werden, in absehbarer Zeit das Ganze nochmals anschauen müssen. Aber ich empfehle Ihnen die Zustimmung – nicht, weil ich um 18 Uhr zu Hause irgendeine Sendung sehen will, sondern aufgrund der Produktivität und der Effizienz unseres Rates. Ich spreche von den ganzen Sessionstagen. Am Montag beginnt die Session am frühen Nachmittag, da kann man bis 18 Uhr durcharbeiten. Aber wenn Sie an den anderen Tagen schon um 08.30 Uhr beginnen – das ist nicht einfach normale Präsenzzeit, sondern wir sollten arbeiten –, dann wird es gegen den Abend hin schwieriger, nach acht oder neun Stunden. Wem das egal ist, der kann sagen, wir arbeiten bis 18 Uhr. Damit aber unser Antrag richtig verstanden wird: Wir wollen am bisherigen System festhalten, d.h., grundsätzlich bis 17 Uhr und der Präsident oder die Präsidentin haben die Möglichkeit, von sich aus um eine Stunde zu verlängern. Wenn es einmal über 18 Uhr hinausgehen müsste, braucht es wie heute einen Beschluss oder die Unterstützung des Parlaments. Deshalb bitte ich Sie, dieser Lösung zuzustimmen.

Ich sage das auch als ehemaliger Kantonsratspräsident. Wenn Sie dort sitzen, hat man primär das Bedürfnis, die Geschäfte möglichst gut und schnell durchzubringen. Aber bevor man um eine Stunde verlängert, überlegt man sich das, denn wenn Sie jeden Tag ausser Montag davon Gebrauch machen, wird Ihre Beliebtheitsskala nicht zunehmen. D.h., die Person, die auf diesem Stuhl sitzen darf, überlegt es sich gut. Damit meine ich nicht, wenn man 10 bis 15 Minuten überzieht, um ein Geschäft fertig zu beraten, sondern die volle Verlängerung.

Ich bitte Sie um Zustimmung, denn im Ergebnis wird diese zusätzliche Stunde wenig zur Lösung der Problematik bringen. Ich möchte nach der Abstimmung zum vorherigen Antrag daran erinnern: Ich durfte dem Grossen Rat angehören, als es noch grundsätzlich vier Sessionen à drei Tage waren. Es mag sein, dass wird damals weniger Geschäfte bzw. weniger Vorstösse hatten. Aber letztlich hat man auch dort hin und wieder einen vierten Tag beschlossen und hat für grosse Gesetzesvorlagen wie damals die erste Lesung des Steuergesetzes, das ich präsidieren durfte, eine Sondersession von zwei Tagen eingeführt, welche nur diesem Geschäft gewidmet war. Diese Möglichkeit hat das Präsidium mit der momentan bestehenden Lösung von vier Sessionen à drei Tagen. Ich bitte Sie aber, nicht künstlich bzw. generell auf 18 Uhr zu verlängern, weil das ist nicht die produktivste Stunde.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der SVP-Fraktion mit 73:35 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Kommissionspräsident: Ich gebe Ihnen bekannt, dass dieser Antrag in der Kommission so nicht gestellt wurde.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Huber-Oberriet: (im Namen einer Minderheit der FDP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich glaube, drei Tage müssen ausreichen. Wir können uns ein bisschen am Riemen reissen, uns effektiv auf die Zeit konzentrieren und unsere Voten kurz, prägnant und schlagkräftig halten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Sie sehen mich hier ein bisschen verzweifelt. Sie sind nun auf diese Vorlage eingetreten, mit der Konsequenz, dass die Aprilsession, wenn wir dieser Vorlage dann im Ergebnis zustimmen, gestrichen wird. Sie wissen alle, welche Geschäftslast wir haben, was wir heute nun schon wieder nicht beraten können. All die Vorstösse, die wir in dieser Session nicht abarbeiten werden und die wir auf die Februarsession verschieben werden. Es kommen wieder grosse Geschäfte auf uns zu, grosse Gesetzesvorhaben auch zu Themen, die kontrovers sein werden und die wir in diesem Sinne auch ausführlich beraten und diskutieren werden.

Wir kommen mit weniger Zeit nicht zurecht in diesem Rat. Das sehen Sie jetzt bereits. Wir kommen nicht einmal mit der Zeit, die wir nun haben, zurecht, und jetzt möchten Sie uns nochmals Zeit wegnehmen? Das geht nicht. Ich verstehe die Ausführungen von Gahlinger-Niederhelfenschwil wirklich sehr gut. Er kommt an den Rand des Möglichen, wenn er als Handwerker einen vierten Sessionstag aufwenden muss. Es geht ihm so, es geht auch anderen, die hier politisieren, so, die vielleicht auch freiberuflich oder selbständig unterwegs sind, aber auch Angestellten, die sich gegenüber ihren Vorgesetzten rechtfertigen müssen.

Wir kommen nicht umhin, diese Änderungen zu beschliessen, die das Reglement jetzt nach Vorlage des Präsidiums vorsieht, wenn wir unsere Geschäftslast bewältigen wollen. Wir wollten das wirklich nicht, aber es ist die einzige Konsequenz, die wir ziehen können. Ich bitte Sie deswegen, die Anträge der SVP-Fraktion abzulehnen. Ich weiss nicht, wo wir dann im Juni stehen werden, wie viele Vorstösse und Geschäfte wir nicht beraten haben werden, weil wir im April nichts beraten haben. Ich bitte Sie wirklich, diese Anträge abzulehnen, und wenn Sie damit nicht leben können, am Ende das Gesetz abzulehnen. Aber nehmen Sie unserem Rat nicht die Zeit weg.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren (im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Um die zunehmend hohe Geschäftslast innert nützlicher Zeit zu beraten, ist der vierte Tag notwendig oder muss die Möglichkeit da sein, dass wir diesen einsetzen können. Wir können nicht eine Session streichen und gleich viele Geschäfte beraten. Allerdings sollte der vierte Sessionstag nur zurückhaltend eingesetzt werden. Die FDP-Fraktion unterstützt die Anträge der SVP-Fraktion zu Art. 71 Abs. 1 und Art. 72 Abs. 1 nicht. Wir sind der Meinung, dass es durchaus möglich ist, bis 18 Uhr seriös zu arbeiten und dass diese zeitliche Verlängerung notwendig ist, um unsere Geschäfte zu beraten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Vier Tage sind zu lang und sind eine Zumutung für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Genau darum hatten wir fünf Sessionen, damit das nicht nötig wird. Jetzt sind Sie auf die Vorlage eingetreten und jetzt ist es unsere Verantwortung, als gewählte Mitglieder dieses Rates dafür zu sorgen, dass man trotz einer fehlenden Session mit der Geschäftslast zurechtkommt und die Geschäfte auch entsprechend berät. Darum ist der vierte Tag jetzt notwendig.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Sennhauser-Wil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Mitte-EVP-Fraktion unterstützt die Argumente der SVP-Fraktion. Schauen Sie auf die Uhr, das hat 10 Sekunden gedauert.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Monstein-St.Gallen: Den Anträgen der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wie ausgeführt, haben wir grosse Skepsis gegenüber den Verlängerungen gemäss Art. 71 Abs. 1 und Art. 72 Abs. 2 der Vorlage, also die Sessionsverlängerung auf maximal vier Tage und die Verlängerung am Abend. Ich spreche zu beiden Anträgen der SVP-Fraktion: Ja, wir sind gegen diese Verlängerungen aus Gründen der Vereinbarkeit von Beruf und Politik und auch aufgrund der abnehmenden Beratungsqualität. Diese würde bei längeren Sessionen einfach abnehmen. Somit müssten wir diese Vorstösse unterstützen.

Für uns waren dies aber primär Argumente gegen Eintreten auf diesen Nachtrag. Wenn wir nun diesen Anträgen zustimmen, fehlt wiederum die dringend benötigte Beratungszeit, um den Geschäftsstau zu bekämpfen. Dieser wird weiter zunehmen. Es ist quasi die vielzitierte Wahl zwischen Pest und Cholera – keine Option, die einen glücklich macht. Ob sie nun eine Unternehmerin, Landwirt, Handwerker, Lehrerin, Anwalt oder eine Gemeindepräsidentin sind oder sonst einer Tätigkeit nachgehen, in vielen Berufen sind solche langen Abwesenheiten einfach nicht oder nur schwer mit der Politik zu vereinbaren. Wir müssen die Attraktivität unseres Milizsystems schützen. Aus diesem Grund werden wir Grünliberalen die Anträge der SVP-Fraktion unterstützen, im Wissen darum, dass dies den Geschäftsstau weiter vergrössert. Unsere Zustimmung knüpfen wir auch an die Hoffnung, dass in der Konsequenz schnellstmöglich einer Mehrheit unseres Rates bewusst wird, dass wir hier und heute mit der Streichung einer Session nicht weise beraten haben und eine neue Lösung ausgearbeitet werden muss.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Art. 71 [d) Sitzungstage].Gerig-Mosnang beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 71 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Session dauert höchstens drei Tage.»

Vier Tage sind für Mitarbeitende der Privatwirtschaft, Selbständigerwerbende, aber auch Personen aus dem Pflegebereich schlicht und einfach nicht möglich bzw. schwierig. Bleiben wir darum bei den drei Tagen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 66:50 Stimmen auf die Vorlage ein.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich spreche für die Handwerker. Ich bin fast alleine in diesem Parlament, also spreche ich im eigenen Namen. Ich halte mich kurz wie immer. Ich bin überrascht über das theoretische Unwissen über die Praxis. Als selbständiger Handwerker ist das schlicht und einfach nicht möglich. Drei Tage sind schon das Maximum. Es wird darauf hinauslaufen, dass es jedesmal vier Tage sein werden, da wir mit den Geschäften sonst nicht durchkommen werden. Die Geschäfte werden mehr und sicher nicht weniger. Ich bin dem Ratspräsidenten für seine Aussage dankbar. Er hat mir aus dem Herzen gesprochen. Als Handwerker hoffe ich wirklich, dass wir nicht auf dieses Geschäft eintreten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Freund-Eichberg: Nur eine kleine Bemerkung zu dieser Debatte: Jeder, der jetzt zu diesem Geschäft gesprochen hat, hat länger als fünf Minuten und sicher länger als drei Minuten gesprochen. Wir sind hier zum Reden und nicht zum Schweigen. Auch wenn Sie immer wieder fordern, die Redezeit auf drei Minuten zu beschränken – das bringen Sie nicht fertig. Wir bringen das sicher nicht fertig, nur drei Minuten zu einem Geschäft zu sprechen. Und wenn 120 Leute nur drei Minuten reden, dann ist das auch lange.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Meine persönliche Meinung entspricht nicht derjenigen meiner Fraktion oder derjenigen des Präsidiums. Schlussendlich werde ich mich ganz klar an den Beschluss des Präsidiums halten. Meine persönliche Meinung ist, dass wir eine grosse Geschäftslast haben. Das Präsidium versucht speditiv zu arbeiten. Das war auch eines meiner Ziele, die ich in meiner Rede zu Beginn meiner Amtszeit aufgezählt habe.

Wir treffen uns hier, um zu debattieren. Das ist unser Auftrag. In verschiedenen vorberatenden Kommissionen, aber auch hier im Rat, wird heftig diskutiert, vielleicht auch gestritten, um dann Kompromisse für unseren Kanton St.Gallen zu finden. Dass wir uns eine Session wegnehmen würden, ist unbestritten. War die Aprilsession bisher ein Problem für uns? Ich glaube nicht. Daher bin ich persönlich für die Beibehaltung der Aprilsession. Aber schlussendlich liegt der Entscheid klar beim Kantonsrat.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Maurer-Altstätten: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich habe bereits in der Spardebatte zum Haushaltsgleichgewicht 2022plus erfolglos versucht, Sie davon zu überzeugen, die Aprilsession nicht zu streichen. Ich bin immer noch dieser Ansicht und deshalb bin ich für Nichteintreten auf dieses Geschäft. Es kann doch nicht sein. Ich störe mich ungemein daran, dass der Grossteil der Debatte hier ums Sparen geht. Ich bin ausnahmsweise einmal mit Güntzel-St.Gallen einig: Unser Parlament arbeitet so günstig im Vergleich zur Regierung, dass es doch nicht sein kann, dass wir uns die Mittel beschneiden, um anständige Arbeit zu leisten.

Die Geschäftslast erdrückt uns mit der Zeit, es sind nicht nur die Jungen, es sind wahrscheinlich auch die Ältergedienten, die das spüren, dass wir die Geschäfte nicht zeitgerecht und ordnungsgemäss erledigen können. Wenn man auf die Interpellationsantwort ein Jahr und länger wartet, dann ist das keine ordentliche Parlamentsarbeit mehr. Wenn wir sagen, das Geld reiche nicht, wir müssen Sessionstage einsparen, dann verweigern wir unseren Wählern, den Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürgern gegenüber, schlichtweg die Arbeit.

Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass wir auf dieses Geschäft nicht eintreten sollten. Mich würde aber noch die Meinung vom Direktbetroffenen interessieren. Sehr geehrter Herr Kantonsratspräsident, Sie sind derjenige, der am meisten in diesem Business tätig ist: Was meinen denn Sie zu dieser Änderung des Geschäftsreglementes?

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Das Paket bzw. die Vorlage ist im Rahmen eines Sparpaketes oder Massnahmenpaketes beschlossen worden. Wenn wir das konsequent umsetzen wollen, dann haben wir einzutreten, die fünfte Session zu streichen, die Sessionstage auf drei zu beschränken und die Zeiten nicht zu verlängern, damit es nicht mehr kostet.

Diese Vorlage des Präsidiums ist doch nicht ehrlich. Das Präsidium hat selber festgestellt, wie viele Geschäfte noch nicht erledigt sind. Der Staatssekretär hat recht, und das sage ich als langjähriges Mitglied, das sogar schon einige Jahre länger dabei ist als Thalmann-Kirchberg, dass wir wahrscheinlich im Vergleich zu anderen Kantonen bis vor kurzem weniger Pendenzen hatten und immer noch haben, dass wir aber mittlerweile, zumindest aus der Sicht von jüngeren Ratsmitgliedern, an einem Stau angekommen sind. Wenn wir aber wirklich sparen wollen, müssen wir die Sessionstage kürzen. Die Annahme des Präsidiums im Bericht, dass weniger Tage gebraucht werden, weil man ein bisschen länger arbeitet, genügt nicht.

An die Adresse des Sprechers des Präsidiums: Es stimmt nicht, dass grundsätzlich festgehalten sei, es seien nur drei Tage. Im Antrag des Präsidiums steht viermal vier Tage. Ob es dann in der Praxis nur drei Tage sind oder wären, entscheidet das Präsidium. Jetzt komme ich zu den Anträgen der SVP-Fraktion, die wir für den Fall eines Eintretens formuliert haben: Wir hätten damit dann bei drei Tagen das System, dass das Präsidium bei grosser Geschäftslast mit einem Beschluss für die nächste Session eine ausserordentliche Session, eben diesen vierten Tag, beschliessen kann. Das überlegt man sich länger, wenn es nur drei Tage sind und man eine ausserordentliche Session beschliessen müsste, als wenn schon vier Tage im Geschäftsreglement stehen.

Also der Kostenpunkt ist der Ausgangspunkt, ist aber faktisch nicht realistisch angesichts der Vorlage des Präsidiums. Erlauben Sie mir, denn es wären einige enttäuscht, wenn ich nicht daran erinnern würde: Solange sieben Regierungsräte immer noch mehr kosten als 120 Kantonsräte, trotz der neuen Entschädigungen, die wir seit 2020 haben, nämlich 3,4 Mio. Franken gegenüber 3,2 Mio. Franken, sind wir kein teures Parlament. Ich möchte nicht diese 200'000 Franken diskutieren. Verschiedene Vorredner haben darauf hingewiesen, dass es auch um Qualität geht und die Stunden allein nicht zählen können. Ich bin dem jetzigen Ratspräsidenten sehr dankbar für den Sitzungsschluss von gestern Nachmittag, 17.15 Uhr, als er gesagt hat, wir hätten eine strenge Diskussion und einen strengen Tag hinter uns. Das habe ich so verstanden, dass wir besser nicht jeden Tag bis 18 Uhr arbeiten. Es gibt sehr gute Gründe, nicht einzutreten, aber das ist nicht die Lösung. Wenn wir jetzt eintreten und die Beschränkungen machen, dann wird uns das Präsidium ohne Auftrag spätestens in einem Jahr eine neue oder ergänzte Vorlage vorlegen. Das eine Jahr werden wir überleben, in welcher Form auch immer, aber der Vorschlag des Präsidiums wäre nicht das Gelbe vom Ei und Geld hätten wir auch keines gespart.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Staatssekretär van Spyk (im Namen der Regierung): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung unterstützt den Antrag des Präsidiums und erachtet eine Abschaffung der Aprilsession als vertretbar. Als ein wichtiger Vorteil erachtet die Regierung insbesondere auch die zeitliche Planbarkeit zwischen der Februar- und der Junisession. Es ist dann möglich, die Kommissionssitzungstage besser zu planen, und es ist besser möglich, die Termine so zu legen, dass auch die Kommissionsmitglieder, die an diesen Kommissionen teilnehmen möchten, sich die Termine einrichten können.

Ich möchte einige Elemente aufgreifen, die in der Diskussion mit Verweis auf andere Parlamente gemacht wurden. Ich glaube, dieses Parlament kann von sich behaupten, dass es ein sehr speditives Parlament ist, wenn man sich die Geschäftslast anschaut und diese mit anderen Parlamenten vergleicht. Ich glaube, es ist wichtig, dass man nicht von der Anzahl Sessionen auf die Zahl der bearbeiteten Geschäfte schliesst. Ich durfte auch heute mit dem Ratspräsidium aus Zürich den gleichen Austausch pflegen. Es ist richtig, Zürich trifft sich jede Woche. Was bedeutet das? Es werden von Seiten der Direktion zuerst natürlich die Gesetzesvorlagen bearbeitet, und wenn diese in allenfalls mehrwöchigen Sitzungen bearbeitet sind, kommen allenfalls Vorstösse, wenn nicht eine andere Gesetzesvorlage ansteht. Ich habe es kurz mit der Ratspräsidentin angeschaut. Es gibt teilweise Vorstösse, die ein oder zwei Jahre aufgeschoben werden müssen, weil sie nicht bearbeitet werden können, da neue Gesetzesvorlagen zu bearbeiten sind. Also die Aktualität, die man sich aus einem anderen Sessionsrhythmus erhofft, ist, glaube ich, kein zwingendes Element. Das wichtigste Element ist die Frage, wie speditiv die Vorstösse bearbeitet werden. Das ermöglicht auch unser Sessionsrhythmus in der angepassten Form.

Ein weiteres Element ist die Frage der Aktualität und der Handlungsfähigkeit des Parlaments. Ich glaube, diese ist gegeben. Man kann ohne Weiteres Einfache Anfragen einreichen und es werden auch neue Instrumente geschaffen. Sie haben eine dringliche Motion überwiesen, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments in Krisen sicherzustellen. Diese wird nun bearbeitet und wird es dem Parlament ermöglichen, schnell der Regierung Aufträge zu erteilen, in Krisensituationen gesonderte Kommissionen einzusetzen und auch ohnehin jederzeit eine Sondersession abzuhalten. Daher glaube ich, ist das Parlament auch mit vier Sessionen sehr handlungsfähig. Es ist möglich, die Geschäftslast tief zu halten, und es ermöglicht auch eine Fokussierung auf wichtige Diskussionen. Ich glaube, diese Fokussierung trägt wesentlich zur Qualität bei, mehr als einfach ein erhöhter Sessionsrhythmus.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Thalmann-Kirchberg (im Namen eines Teils der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich darf jetzt schon 16 Jahre in diesem Kantonsrat mitarbeiten. Ich war schon im Kantonsrat, als hier noch 180 Leute waren, also jeder Stuhl in diesem Saal war noch voll. Dann kam die Verkleinerung des Kantonsrates, und was war eine der grossen Hoffnungen dazumal? Dass die Anzahl Vorstösse in diesem Rat abnehmen würde. Das Gegenteil ist passiert. Wir haben auch mit diesem Kantonsrat mit 120 Leuten heute mehr Vorstösse zu beraten. Die Sparpaket-Übung haben wir im 2012/2016 schon einmal durchgeführt. Was war die Folge? Wir kamen mit der Anzahl an Vorstössen und Geschäften nicht durch und haben die Aprilsession wieder eingeführt. Jetzt haben wir wieder ein Sparpaket und wir machen wieder die gleiche Übung und es wird wieder nicht aufgehen. Aus diesem Grund spreche ich für den Teil der Fraktion der SVP, der auf dieses Geschäft nicht eintreten wird. Wenn wir hier etwas erreichen wollen, wenn wir sparen wollen, dann müssen wir aber auch gleichzeitig eine Regelung einführen, welche die Anzahl Vorstösse der einzelnen Parlamentarier einschränkt, indem man bspw. sagt, man dürfe nur so viele Interpellationen einreichen und müsse auf der anderen Seite dafür mehr Einfache Anfragen machen. Aber dann beschäftigen wir die Departemente und die Regierung trotzdem. Aus diesem Grund ist der heutige Vorschlag aus meiner Sicht nicht praktikabel.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Gerig-Mosnang (im Namen eines Teils der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Rahmen des Kantonsratsbeschlusses über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus (33.21.09) beschloss der Kantonsrat, ab dem Jahr 2023 auf die Aprilsession zu verzichten, wodurch der vorliegende Entwurf entstanden ist. Das wurde als Sparmassnahme initiiert. Wir haben diese Übung bereits in der Legislatur 2012/2016 gemacht. Der Kantonsrat hat dies im Sparpaket 47 beschlossen und die Aprilsession abgeschafft. Vier Jahre später, 2016, haben wir diese wieder eingeführt. Einige hier im Rat können sich noch daran erinnern.

Gerade eine Verlängerung der Sitzungszeiten bis 18 Uhr ist für uns nicht praktikabel, besonders wenn ergänzend noch eine Stunde verlängert werden kann. Die Konzentration, egal in welchem Alter, lässt nach einem intensiven Sessionstag stark nach. Auch bspw. alle Gemeindepräsidenten oder Stadträte, die im Anschluss oftmals noch Sitzungen haben, sind sicherlich auch froh über das Ende um 17 Uhr. Blumer-Gossau, bei unserem Antrag geht es nicht um eine Kürzung, sondern um die Beibehaltung des Sitzungsschlusses um 17 Uhr und nichts anderes. Weiter haben wir grosse Vorbehalte hinsichtlich der Miliztauglichkeit der vorgeschlagenen viertägigen Sessionen als Ausgleich der Streichung, denn für einen Selbständigerwerbenden oder einen Mitarbeiter der Privatwirtschaft ist dies schwierig zu vereinbaren. Freilich kann ein ausserordentlicher Sessionstag vom Präsidium einberufen werden, wie dazumal beim Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG).

Generell ist die Übung für uns keine Sparmassnahme und auch keine Effizienzsteigerung. So dürfen wir die Organisation und Schwächung des Kantonsrates nicht in Kauf nehmen, denn es gibt keinen anderen mittelgrossen Kanton wie St.Gallen, der weniger Sitzungstage hat als wir. Die Anzahl der Sitzungstage ist sicher nicht massgebend. Es gibt andere Systeme – Thurgau, Zürich –, die regelmässige Sitzungen haben. Aber das sind Systeme, die sich eingelebt haben. Wir sind grundsätzlich ein speditives Parlament und unser System hat sich bewährt. Pendenzen können wir abbauen, und das haben wir auch letztes Mal an der Septembersession wieder bewiesen. Bezüglich der Vorstösse ist nicht nur immer das Parlament Schuld, sondern auch die Regierung mit deren Bearbeitung.

Ein Teil der Fraktion wird die Beibehaltung des bestehenden Systems unterstützen und nicht auf das Geschäft eintreten. Der andere Teil wird auf das Geschäft eintreten, um unsere Anträge punkto Sessionstage und Sessionsschluss durchzubringen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Blumer-Gossau: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Um bestenfalls maximal 180'000 Franken pro Jahr zu sparen, wollen wir die Qualität, die Aktualität und die Vereinbarkeit mit Beruf und Familie unserer Ratstätigkeit massiv verschlechtern. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg, kurzsichtig und unverständlich. Gerne gebe ich Ihnen noch ein paar Vergleiche, wie andere Kantone ihre Sessionen organisieren. Zuerst zu den fleissigen Zürchern, die treffen sich jeden Montag. Auch jede Woche treffen sich unsere Kolleginnen und Kollegen in Genf und im Tessin. Mit nur vier Sessionen pro Jahr wären wir das Schlusslicht in der ganzen Schweiz, zusammen mit einem weiteren Kanton, der sehr behäbig unterwegs ist und sich nur zu vier Sessionen trifft. Sie haben es erraten, das ist der Kanton Bern. In Bern aber tagen die Kantonsräte und Kantonsrätinnen vier Mal zwei Wochen lang, jeweils Montag bis Donnerstag, in der Regel bis 16.30 Uhr. Das gibt dann also acht Tage pro Session, insgesamt 32 Tage pro Jahr.

Aber das will niemand von uns. Es wäre jedoch ein unverantwortbarer Abbau unserer Pflichterfüllung als gewählte Volksvertreterinnen, wenn St.Gallen als fünftgrösster Kanton nur noch vier Sessionen à drei bis vier Tage durchführen würde. Gerade die laufende Session zeigt klar, dass wir mehr und nicht weniger Sitzungstage brauchen, um unsere Geschäfte seriös und konzentriert zu beraten und verantwortungsvoll zu entscheiden. Auch Vorstösse sollten nicht immer wieder auf die lange Bank geschoben werden müssen. Verlängerung der Sitzungsdauer und bei Bedarf ein vierter Sessionstag, wie es die Vorlage vorsieht, ist unseriös, führt zu Qualitätsabbau unserer Arbeit und ist nicht wirklich miliztauglich.

Es liegen bereits Anträge aus der Mitte des Rates vor, welche die Sitzungsdauer kürzen und den vierten Sitzungstag verbieten wollen. Dann bliebe uns aber definitiv zu wenig Zeit, um unsere Aufgaben und Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Wenn wir unsere Arbeit als verantwortungsvoll, wichtig und zukunftsweisend erachten – und das tun wir alle –, macht Eintreten auf diese Vorlage schlicht keinen Sinn, denn sie bringt nur Verschlechterungen.

Unser Modell mit mehrtägigen Sessionen ist ein Auslaufmodell. Es wird der schnelllebigen Zeit bzw. dem Anspruch auf Aktualität und der Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit immer weniger gerecht. Darum treffen sich die meisten Kantonsparlamente an einem Wochentag. Sie haben es gehört, in Zürich ist es der Montag, im Thurgau und im Glarus ist es der Mittwoch, im Thurgau alle 14 Tage, im Glarnerland einmal pro Monat. Auch das haben Sie zur Kenntnis genommen. Das macht eben Sinn und bewährt sich. Einen Wochentag für die Politik reservieren, das funktioniert gut, lässt sich auch gut mit dem Beruf vereinbaren. Auch die bürgerlichen Kantone Aargau und Baselland tagen alle 14 Tage. Die Kommissionssitzungen könnten dann auch an diesem Wochentag stattfinden. Der Mittwoch in unserem Beispiel wäre das ganze Jahr mit Ausnahme der Schulferien für politische Arbeit reserviert, für Sessionstage oder Kommissionssitzungen. Je nach Anzahl der Geschäfte kann der Sessionstag ein halber oder ein ganzer Tag sein. Dieses System kennen wir schon von den Kommissionssitzungen. Wenn Sie aber der Meinung sind, die Zeit sei noch nicht reif, sich von mehrtägigen Sessionen zu verabschieden, müssen wir nach Luzern schauen. Luzern ist auch ein Vergleichskanton zum Kanton St.Gallen. Dort treffen sich die Ratsmitglieder sieben Mal pro Jahr zu zweitägigen Sessionen. Im Ausnahmefall sind es drei Tage. Oder Graubünden mit seinen hundert Tälern und den langen Wegen trifft sich auch zu mehrtägigen Sessionen. Sie haben es schon gehört, sechs Mal pro Jahr, nicht vier Mal. Heute geht es aber lediglich darum, unser Parlament nicht abzuwerten und nicht zum Schlusslicht des ganzen Landes, das sich nur vier Mal für drei Tage trifft, zu machen. Das erreichen wir mit Nichteintreten. Dann ist der Weg frei für eine bessere, seriösere Vorlage betreffend Geschäftsreglement. Mit dem Nichteintreten vermeiden Sie eine Verschlechterung unserer Arbeitsbedingungen und die Schwächung unseres Parlamentes. Das muss in unserem gemeinsamen Interesse sein.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit der vorgelegten Botschaft wird der Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus (33.21.09) umgesetzt, d.h., auf die Aprilsession wird verzichtet. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Antrag der Finanzkommission, die Aprilsession zu streichen, von einer grossen Mehrheit des Parlaments angenommen wurde. Wir können die Überlegungen des Präsidiums zum angepassten Sessionsrhythmus mit neu vier Sessionen ehrlich nachvollziehen und erachten die neue Aufteilung als sinnvoll. Damit kann die Geschäftslast gleichmässig aufgeteilt werden und es verbleibt genügend Zeit für die Beratungen der Geschäfte in den vorberatenden Kommissionen. Durch die Streichung der Aprilsession entfällt eine Fraktionssitzung und damit wichtige Zeit für die Beratung der Geschäfte in den Fraktionen. Damit die Fraktionen genügend Zeit für die seriöse Vorbereitung haben, werden wir einen Antrag für eine zusätzliche Fraktionssitzung stellen. Ebenfalls unterstützen wir die Anpassung der Sitzungszeiten. Dadurch können die Sessionstage zeitlich besser ausgenutzt werden. Wenn der Kantonsrat tagt und wir sowieso schon hier sind, spielt es doch keine Rolle, ob wir bis 17 Uhr oder bis 18 Uhr arbeiten. Es kann durchaus erwartet werden, dass der Rat auch bis 18 Uhr seriös arbeitet.

Mit dem neuen Sessionsrhythmus und den veränderten Sitzungszeiten ist es neu möglich, in kompakteren Sessionen sogar die Sitzungszeit um drei Stunden zu verlängern, was angesichts der steigenden Geschäftslast zu begrüssen ist. Die Notwendigkeit der möglichen Erhöhung der Höchstdauer der Session von bisher drei auf neu vier Tage können wir aufgrund der hohen Zahl an Kantonsratsgeschäften und parlamentarischen Vorstössen nachvollziehen. Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen in Erinnerung rufen, dass wir es auch selber in der Hand haben, die Verwaltung nicht mit unnötigen Vorstössen zunehmend zu belasten. Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass der vierte Sessionstag nur zurückhaltend eingesetzt wird, und unterstützen den Antrag der vorberatenden Kommission, die maximale Dauer der nächsten Session spätestens an der Session bekanntzugeben.

Den Antrag der vorberatenden Kommission, dass der Rat Verlängerungen und zusätzliche Sitzungen beschliessen kann, lehnen wir ab. Wir sind der Meinung, dass der Präsident oder die Präsidentin durchaus selber entscheiden kann, wann eine Verlängerung angebracht ist. Wir begrüssen die Einsparungen von rund 180'000 Franken jährlich. Damit wird der Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus (33.21.09) erfüllt. Mit der vorliegenden Botschaft wird der vom Kantonsrat, d.h. von uns beschlossene Verzicht auf die Aprilsession umgesetzt. Die FDP-Fraktion unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen im Geschäftsreglement.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Auch wir haben diese sogenannte Sparmassnahme von Anfang an abgelehnt und wir lehnen auch den vorliegenden Vorschlag ab. Wer in den frühen Abendstunden noch einigermassen frisch im Kopf ist, der oder die merkt schnell, die Beratungsqualität und auch die Effizienz sinken nach 16 Uhr markant, zumindest habe ich mir das sagen lassen, weil ich bin dann eigentlich nicht mehr zu gebrauchen.

Nun sollen die Sitzungstage jedoch bis 18 Uhr und mit der Verlängerung bis 19 Uhr dauern. Damit wird weder auf Parlamentsmitglieder mit längerem Anreiseweg noch auf Mütter und Väter Rücksicht genommen und auch nicht auf den Umstand, dass an den Sessionstagen diverse weitere Sitzungen stattfinden, oder darauf, dass Mitglieder eines Milizparlaments gleichentags auch noch die nötigsten Aufgaben ihrer beruflichen Tätigkeiten zu erledigen haben.

Seien Sie doch bitte realistisch. Bereits jetzt kämpfen wir mit einer ungebrochen grossen Geschäftslast, und da ist damit zu rechnen, dass der mit der neuen Lösung vorgeschlagene vierte Sessionstag dann eben doch regelmässig nötig wird. Damit wären wir dann übrigens auch dabei, allfällige Kosteneinsparungen gleich wieder zu egalisieren, was eben genau nicht das Ziel dieser Übung gewesen wäre.

So oder so, wir selber können die Effizienz des Ratsbetriebs steigern und damit Sitzungszeit einsparen. Überlegen wir uns doch, ob ein Vorstoss wirklich von breitem öffentlichem Interesse ist und ob die Frage nicht doch direkt von der Verwaltung oder vom entsprechenden Regierungsmitglied bilateral beantwortet werden könnte. Überlegen wir uns, ob es denn wirklich eine Interpellation sein muss oder ob eine Anfrage nicht auch reichen würde. Verzichten wir darauf, den Inhalt der Botschaften in unseren Voten zu wiederholen und auch bereits mehrfach vorgebrachte Argumente nochmals in längerer Form immer wieder breitzuschlagen, wie ich das im Moment tue. Und, es trifft zwar nicht ganz auf alle Geschäfte und Sprecherfunktionen zu, aber grundsätzlich sollte es doch möglich sein, die wichtigsten Anliegen zu einem Geschäft in plus/minus drei Minuten Redezeit vorzubringen. Zusammengefasst: Die Streichung einer Session schwächt uns als Parlament gegenüber der Bevölkerung und auch gegenüber der Regierung. Die Beratungsqualität leidet unter längeren Sitzungstagen, weniger Fraktionssitzungen für gleich viele Geschäfte hinterlassen ebenfalls ein grosses Fragezeichen bei uns, und ob es denn überhaupt zu finanziellen Einsparungen kommt, das wagen wir sehr zu bezweifeln.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ein Blick auf das Geschäftsverzeichnis und unsere Tagesordnung offenbart schonungslos, dass wir einen Geschäftsstau haben. Die Vorlage ist nicht ganz so simpel, aber im Grundsatz wollen wir dieses Problem beheben, indem wir eine Session streichen. Klimaneutrale Fussballweltmeisterschaften in Katar klingen ähnlich logisch. Am Ursprung der Debatte steht eigentlich eine Sparmassnahme. Wir Grünliberalen haben uns bereits in der Debatte zum Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus (33.21.09) während der Novembersession 2021 klar gegen die Streichung der Aprilsession ausgesprochen. Mit der nun konkret ausgearbeiteten Vorlage überwiegen für uns die Nachteile weiterhin deutlich, weshalb wir auch gegen diesen Nachtrag zum Geschäftsreglement sind. Wir sind dezidiert der Meinung, dass wir unser Parlament, die Legislative des Kantons St.Gallen, mit der Streichung einer Session unnötig schwächen würden.

Bereits heute tagen wir im Vergleich zu anderen Kantonsparlamenten nur selten. Graubünden ist einer der wenigen Kantone, die auch noch ein vergleichbares Sessionssystem kennen. Da trifft man sich allerdings sechs Mal pro Jahr. Der kleine Kanton Glarus, mit rund 40'000 Einwohnerinnen und Einwohnern rund doppelt so gross wie die Stadt Gossau, trifft sich im Schnitt über ein Mal pro Monat. Im Thurgau trifft man sich jeden zweiten Mittwoch, und unsere Kolleginnen und Kollegen in Zürich treffen sich sogar wöchentlich. Die Gründe dafür, die Vorteile von häufigeren Sitzungen und Sessionen, sie liegen auf der Hand. Denken wir nur an Corona zurück. Die Pandemie hat exemplarisch aufgezeigt, dass in gewissen Zeiten schnelles Handeln und schnelle Entscheidungen benötigt werden. Wir hingegen sahen uns oftmals gezwungen, ganze Vorlagen und millionenschwere Unterstützungskredite mehr oder weniger optionslos abzunicken.

Wenn wir die Verantwortung in zukünftigen Krisen nicht vollumfänglich an die Regierung abdelegieren möchten, sollten wir uns definitiv nicht noch seltener beraten. Wir sollten uns im Gegenteil häufiger und in kürzeren Abständen treffen. Einen entsprechenden Vorschlag aus dem Präsidium würden wir begrüssen. Stimmen wir aber nun diesem Nachtrag zu, wird in den nächsten Jahren wohl kein besserer Vorschlag kommen.

In der Vorlage finden sich zudem weitere Punkte, welche wir klar ablehnen. So beabsichtigt das Präsidium, die Sessionstage zu verlängern, und rechnet dafür in der Botschaft die einzelnen Stunden vor. Dabei geht es einzig auf die Quantität ein, die Qualität aber wird komplett vernachlässigt. Wir haben grosse Zweifel, ob die Beratungsqualität in der Ratsdebatte zwischen 17 Uhr und 19 Uhr auch stets gewährleistet wäre. Wir sind dem St.Galler Volk aber verpflichtet, unsere Arbeit sorgfältig zu leisten und nicht einfach müde Stunden in diesem Rat abzusitzen. Darüber hinaus erachten wir die Möglichkeit, Sessionen auf vier Tage zu verlängern, als problematisch. In unserem Milizsystem sind wir auf die Vereinbarkeit zwischen politischem Mandat und beruflicher Tätigkeit angewiesen. Mit viertägigen Sessionen tun wir der Attraktivität unseres Milizsystems aber definitiv keinen Gefallen. Es bestünde das Risiko, dass sich Absenzen häufen, aussichtsreiche Kandidatinnen und Kandidaten womöglich gar nicht erst antreten, und auf die bereits erwähnte Beratungsqualität hätten viertägige Sessionen wohl ebenfalls keinen positiven Einfluss. Die nun vorliegenden Anträge der SVP-Fraktion zu Art. 71 und 72 zielen genau auf diese Mängel in der Vorlage ab, nämlich die Sessionsverlängerung auf die vier Tage und an den Abenden. Wenn wir aber eintreten und erst dann mittels dieser Anträge korrigieren, haben wir noch weniger Beratungszeit und der erwähnte Geschäftsstau nimmt weiter zu. Nichteintreten ist daher die passende Lösung für Ihr Anliegen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der SVP-Fraktion, ich bin überzeugt, das haben Sie auch erkannt. Und zu guter Letzt wäre auch der Spareffekt, der ursprüngliche Auslöser dieser Diskussion, bescheiden. In der Vorlage wird von einem theoretischen Sparpotenzial von 180'000 Franken pro Jahr ausgegangen, wobei sich dann dieser Betrag durch zusätzliche Sessionstage oder sogar zusätzliche Fraktionssitzungen und Weiterbildungen, die entschädigt werden sollen, wie es der Antrag der FDP-Fraktion nun fordert, stark reduzieren würde. Klammer auf: Es wäre eine bessere und ehrlichere Sparmassnahme, wenn wir die Gelder für die Fraktionssitzungen streichen würden. Wir Grünliberalen haben im Übrigen bereits in der laufenden Legislatur keine Vergütung für unsere Landsitzungen; Klammer zu. Die vorberatende Kommission hält auf jeden Fall zu Recht fest, dass der Spareffekt zu gering wäre, um die negativen Auswirkungen der Streichung der Aprilsession zu rechtfertigen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Sennhauser-Wil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auf Antrag der Finanzkommission beschloss der Kantonsrat anlässlich der Beratung des Kantonsratsbeschlusses über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus (33.21.09), ab dem Jahr 2023 auf die Aprilsession zu verzichten – und, wichtig, es war explizit nur von der Abschaffung dieser einen Session die Rede, also kein Systemwechsel, wie es vergleichsweise im Kanton Thurgau oder Zürich mit wöchentlichen Sitzungstagen gemacht wird. Dies wurde auch so im Aufgaben- und Finanzplan 2023–2025 festgehalten. Mit Ausnahme der Aufräumsession Ende dieser Amtsdauer wird also lediglich mit vier Sessionen gerechnet. Im Haushaltsgleichgewicht 22plus wurde zusätzlich beschlossen, durch die Verlängerung der Sitzungszeiten pro Jahr einen Sessionstag einzusparen. Diese Beschlüsse erfordern deswegen eine Anpassung des Geschäftsreglements und wurden von einer Mehrheit des Rates bestätigt. Unsere Delegation ist grösstenteils zufrieden mit der präsentierten Vorlage des Präsidiums und den Vorschlägen, die einen gleichmässigen, planbaren, straffen und effizienten Sessionsablauf gewährleisten. Unserer Meinung nach wurde sehr gut gearbeitet und die Erklärungen zu den zeitlichen Sessionsabständen sind nachvollziehbar und entsprechen den Forderungen aus den Beschlüssen des Rates auf eine gleichmässige zeitliche Verteilung. Ein grosser Vorteil der neuen Regelung sind auch die verlässliche Planbarkeit für alle für alle Beteiligten sowie die vergrösserte Vorbereitungszeit für die Ratsdienste und Kommissionen. Mit den prognostizierten Einsparungen setzen wir ein Zeichen gegenüber uns selbst und den Bürgerinnen und Bürgern unseres Kantons. Die Qualität und Effizienz des Ratsbetriebs werden spürbar verbessert.

Im Sinne unseres Oberziels, nämlich der Abschaffung der Aprilsession, werden wir die Anträge der vorberatenden Kommission unterstützen. Die Mitte-EVP-Fraktion möchte den Weg frei machen für einen zukunftsgerichteten Ratsbetrieb und tritt auf die Vorlage ein.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Unsere Fraktion hat diesen Auftrag bereits im Rahmen des Haushaltsgleichgewichts abgelehnt. Deswegen mag es Sie wenig überraschen, dass ich seitens unserer Fraktion für ein Nichteintreten auf diese Vorlage plädiere. Ein Grund, weshalb wir nicht bereit sind, an diesem Sessionsrhythmus, wie wir ihn heute haben, etwas zu verändern, ist, dass wir davon ausgehen müssen, dass wir uns als Parlament gegenüber der Regierung schwächen würden. Bereits heute liegen zwischen den Sessionen zwei bis drei Monate. Wir treffen uns also alle zwei bis drei Monate hier in diesem Ratssaal zur Kantonsratssession. Wir können alle zwei bis drei Monate Vorstösse einreichen, egal, welche Dringlichkeit ein Anliegen haben mag.

Andere Kantone haben einen ganz anderen Sessionsrhythmus. Wir haben uns heute gerade mit der Ratsleitung des Kantons Zürich zum Mittagessen getroffen. Im Kanton Zürich tagt der Rat jeden Montag. Sie haben zunächst Sitzung im Rat, danach haben sie Fraktionssitzungen, um dann anschliessend wiederum die Sitzung vom kommenden Montag vorzubereiten. Da läuft etwas. Ich gehe davon aus, auch Sie sind ab und an im Austausch mit Fraktionen und Parteien aus anderen Kantonen. Wir sind dies von Seiten der SP auch. Wir erhalten immer einmal wieder Vorstösse mit Aktualität, insbesondere aus dem Kanton Zürich. Und dann kann ich dann jeweils zurückschreiben: Ein grossartiger Vorstoss, ich kann den in zwei Monaten dann einreichen, dann ist das Thema schon nicht mehr sehr brisant. Und wenn ich ihn dann eingereicht habe, dann dauert es auch wiederum zwei bis drei Monate, bis ich eine Antwort darauf habe oder bis wir diesen im Rat behandeln können. Wir sind jetzt schon sehr behäbig unterwegs mit unserem System. Wir sind nicht bereit, hier nochmals etwas nachzugeben, nochmals eine Session zu streichen, um nochmals etwas behäbiger zu werden. Eine gewisse Handlungsfähigkeit wollen wir für unseren Rat erhalten. Wir würden gerne auch in Zukunft sogar über ein anderes Sessionssystem mit Ihnen beraten, aber einstweilen sind wir an diesem Punkt, wo es nun um die Frage geht, ob wir die Aprilsession streichen oder nicht. Dazu sagen wir klar Nein.

Wenn Sie schauen, was es auch zeitlich an den Sessionen jeweils bedeutet, so ist das für uns auch nicht wirklich tragbar. Wir haben jetzt zwei bis drei Sessionstage pro Session. Neu wären es drei bis vier Sessionstage pro Session. Wir haben am Anfang zu dieser Session diesen Lehrfilm über uns selbst geschaut, was wir hier so tun in diesem Rat. Ich fand das ziemlich lustig. Die Sprecherin hat ein bisschen mit Überraschung festgestellt, dass diese Kantonsrätinnen und Kantonsräte neben der Arbeit hier im Kantonsrat sonst ganz normal arbeiten oder studieren oder/und wir haben Familie. Für uns ist es nicht denkbar, dass wir hier die Session plötzlich auf bis zu vier Tage erweitern. Das ist einfach nicht mehr vereinbar. Das ist nicht vereinbar mit der Arbeit. Irgendwann muss man auch wieder einmal im Büro erscheinen. Irgendwann muss man vielleicht auch zu Hause wieder einmal eine Betreuungsaufgabe wahrnehmen können in dieser Sessionswoche, und deswegen, auch wegen der Vereinbarkeit mit dem Beruf, wegen der Vereinbarkeit mit der Familie, sind wir der Meinung, dass wir die Sessionen nicht zeitlich tageweise ausdehnen sollten, sondern eben hier wirklich lieber eine Session mehr vorsehen. Hinzu kommt schliesslich noch, dass wir mit dieser Abschaffung der Aprilsession auch eine Samstagsfraktionssitzung verlieren würden, wo wir uns politisch als Fraktionen aufstellen können, wo wir uns Gedanken dazu machen können, wie wir uns positionieren, welche Forderungen wir einbringen möchten, und auch hier, so sind wir der Meinung, würden wir unsere Position gegenüber der Regierung schwächen. Das sind unsere Argumente, die gegen die Streichung der Aprilsession sprechen, und ich danke Ihnen, wenn wir dabei bleiben können, wenn wir uns fünfmal im Jahr hier treffen und wenn Sie hier gemeinsam mit uns ein Nichteintreten beschliessen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen des Präsidiums): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Kantonsrat erliess am 30. November 2021 den Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus (33.21.09). Er beschloss dabei u.a. die Streichung der Aprilsession ab dem Jahr 2023. Diesen Beschluss fasste der Kantonsrat nicht etwa beiläufig, sondern nach einer ausführlichen Diskussion und mit einer klaren Mehrheit von 67:39 Stimmen bei einer Enthaltung. Umso überraschender ist der Antrag der vorberatenden Kommission, nicht auf das Geschäft einzutreten. Ebenso wie die Regierung die anderen vom Kantonsrat beschlossenen Massnahmen umzusetzen hat, setzt das Präsidium in seinem Zuständigkeitsbereich diesen Beschluss des Kantonsrates mit dem XXIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates um. Würde der Kantonsrat nun nicht eintreten, würde er sich tatsächlich gegen den eigenen Auftrag aussprechen. Das wäre ein durchaus widersprüchliches Verhalten.

Der Entwurf des Präsidiums beschränkt sich nicht darauf, die vom Kantonsrat beschlossenen Sparvorgaben umzusetzen. Vielmehr bringt der Entwurf willkommene Optimierungen von Sessionssystem und Sessionsplanung sowie zusätzliche Vorteile. Die jährliche Sitzungszeit des Kantonsrates wird mit vier Sessionen à je drei Tagen und verlängerten Sitzungstagen insgesamt von derzeit 69,75 auf 73 Stunden erhöht.

Damit kann die gestiegene Geschäftslast besser bewältigt und dringliche Vorlagen können zeitlich angemessen beraten werden. Die vorsorgliche Festlegung von maximal vier Sessionstagen erhöht die Planungssicherheit und vermeidet, dass mit wenig Vorlauf ausserordentliche Sessionen angesetzt werden müssen. Allerdings ist im Normalfall ausdrücklich vorgesehen, dass alle vier Sessionen drei Tage dauern.

Durch die gleichmässige Verteilung der Sessionen über das Jahr wird die Geschäftslast je Session ausgeglichener verteilt und v.a. – und das ist ein ganz wesentlicher Vorteil bei der Reduktion auf vier Sessionen – werden die Zeitfenster für die Vorberatungen der Vorlagen grösser, was eine verbesserte Vorbereitung und intensivere Auseinandersetzung mit den Vorlagen ermöglicht. Ein Nichteintreten auf die Vorlage würde hingegen die Beibehaltung des Status quo bedeuten, der zu Recht in vielerlei Hinsicht kritisiert wird. Damit würde keines der immer wieder diskutierten Probleme gelöst. Der vorliegende Entwurf begegnet also den Hauptkritikpunkten der zu hohen Geschäftslast, der gedrängten Beratungen, der knappen Vorbereitungszeit und der mangelnden Planungssicherheit mit konkreten Verbesserungsvorschlägen. Die Mehrheit des Präsidiums empfiehlt deshalb, auf die Vorlage einzutreten, und bittet Sie, dem vorliegenden Entwurf zum XXIII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Die Kommission traf sich vollzählig am 30. September zu einer halbtägigen Sitzung hier im Saal. Es waren dabei von Seiten der Geschäftsführung des Präsidiums: Lukas Schmucki, Leiter Parlamentsdienste; von Seiten der Staatskanzlei: Jan Scheffler, Vizestaatssekretär; und von den Parlamentsdiensten: Simona Risi als Geschäftsführerin und Johanna Bengtson als stellvertretende Geschäftsführerin. Von der Regierung war logischerweise niemand zugegen, weil es eine Botschaft des Präsidiums ist.

Zum Nachtrag: An der letzten Budgetdebatte im November 2021 im Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus (33.21.09) beschloss unser Rat die Streichung der Aprilsession mit 67:39 Stimmen bei einer Enthaltung. Daraufhin stellte uns das Präsidium am 17. August 2022 die Botschaft zu, die wir jetzt behandeln. Die Vorlage sieht vor, die Aprilsession zu streichen, dafür die anderen vier zeitlich leicht zu justieren und alle auf drei Sessionstage zu setzen, jeweils mit der Möglichkeit, auf vier Sessionstage zu verlängern. Die Sitzungen würden neu bis 18 Uhr dauern, ausser im Juni und September am Dienstag bis 16 Uhr für die Fraktions- und Kantonsratsausflüge. Neu wären es nun 12 statt 13 Sessionstage bei trotzdem total drei Stunden mehr Beratungszeit wegen der Verlängerung der Sitzungszeiten. Jetzt haben wir, wenn man nirgends überzieht, 69,7 Stunden Session im Jahr, neu wären es 73 Stunden auf zwölf Tage, vier Sessionen à drei Tage, verteilt. Es gab dann längere Diskussionen über verschiedene Themen, z.B., ob es möglich ist für einzelne Kantonsrätinnen und Kantonsräte, vier Tage reservieren zu können, also von Montag bis Donnerstag, ob die Einsparung von 120'000 Franken hoch genug sei, ob vier Sessionen reichen. Wir diskutierten, wie lange die Mittagspause dauern soll, wo wie viel Platz bleibt für vorberatende Kommissionen und die Arbeit der Parlamentsdienste dazu, über kurzfristige Zuleitungen von Botschaften und die fehlende Zeit zur Vorbereitung auf die Kommissionssitzung. Wir diskutierten darüber, dass auch ein Fraktionstag wegfallen würde, wenn man auf vier Sessionen ginge, plus ein Fraktionsmontagmorgen, der ebenfalls wegfallen würde. Dann als Letztes noch über die Sitzungsintervalle anderer Kantone.

Die Kommission beantragt mit 8:7 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten und beim jetzigen System zu bleiben. Die Hauptgründe sind, dass der Vorschlag des Präsidiums nicht genügend überzeugen konnte, die Effizienz des Kantonsrates wirklich zu steigern. Der Spareffekt war zu klein. Ausserdem würden ein Fraktionstag und ein Fraktionsmorgen wegfallen. Sollte der Rat Eintreten beschliessen, sieht die Kommission zwei Aufträge vor. Erstens, dass man spätestens an der Session erfährt, wie lange die nächste Session geht, also drei oder vier Tage, und die Streichung der Kompetenz des Ratspräsidenten, um eine Stunde zu verlängern und diese stattdessen an den Rat zu delegieren. Auch über zusätzliche Sitzungen soll der Rat entscheiden. Das würden wir aber diskutieren, sollte der Rat Eintreten beschliessen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022