Geschäft: Universitätsgesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.22.14 |
Titel | Universitätsgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 17.8.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 22.1.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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13.9.2022 | Botschaft | Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 16. August 2022 | |
20.9.2022 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 19. September 2022 | |
24.5.2023 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 8. Mai 2023 | |
12.6.2023 | Antrag | Antrag Noger-Engeler-Häggenschwil zu Art. 23 Abs. 1 vom 12. Juni 2023 | |
12.6.2023 | Antrag | Anträge SVP-Fraktion zu Art. 15 Abs. 2 Bst. a vom 12. Juni 2023 | |
12.6.2023 | Antrag | Anträge SVP-Fraktion zu Art. 19 Abs. 2 und 3 vom 12. Juni 2023 | |
13.6.2023 | Antrag | Antrag GRÜNE-Fraktion zu Art. 2bis (neu) Abs. 1 und Abs. 2 vom 12. Juni 2023 | |
13.6.2023 | Antrag | Antrag GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion zu Art. 2 Abs. 3 vom 12. Juni 2023 | |
13.6.2023 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 2 Abs. 1 vom 12. Juni 2023 | |
14.6.2023 | Antrag | Anträge SP-Fraktion zu Art. 44 Abs. 4 und 5 (neu) vom 12. Juni 2023 | |
14.6.2023 | Antrag | Anträge SP-Fraktion zu Art. 15 Abs. 2 Bst. a und Art. 16 Abs. 2 Bst. a vom 12. Juni 2023 | |
14.6.2023 | Antrag | Antrag Simmler-St.Gallen / Noger-Engeler-Häggenschwil / Bosshard-St.Gallen zu Art. 21 Abs. 2 Bst. a und b vom 12. Juni 2023 | |
13.6.2023 | Antrag | Antrag Simmler-St.Gallen / Noger-Engeler-Häggenschwil / Bosshard-St.Gallen zu Art. 23 Abs. 1 Bst. a bis c vom 12. Juni 2023 | |
14.6.2023 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 18 Abs. 1 Bst. a vom 12. Juni 2023 | |
13.6.2023 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 25 Abs. 3 (neu) vom 12. Juni 2023 | |
13.6.2023 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 4 Abs. 1 vom 12. Juni 2023 | |
13.6.2023 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 35bis (neu) vom 12. Juni 2023 | |
13.6.2023 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 36 Abs. 1 und 2 vom 12. Juni 2023 | |
20.7.2023 | Erlass | Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 14. Juni 2023 | |
18.9.2023 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion auf Rückkommen vom 18. September 2023 | |
20.9.2023 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 18. September 2023 | |
29.9.2023 | Erlass | Referendumsvorlage vom 20. September 2023 | |
21.11.2023 | Protokollauszug | Feststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 14. November 2023 | |
21.11.2023 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 22. Dezember 2022 | |
21.11.2023 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 8. März 2023 | |
21.11.2023 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 8. Mai 2023 | |
21.11.2023 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 17. November 2022 | |
22.12.2023 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 22. Dezember 2023 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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20.9.2022 | Gremium | Beteiligung - 22.22.14 / 22.22.15 / 25.22.01 voKo Universitätsgesetz / Gesetz private Hochschulen und Titelschutz / KB Genehmigung V. Nachtrag zur Gehaltsordnung für Lehrkörper und Verwaltungspersonal der Hochschule SG Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | 10.10.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.6.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion), zieht den Antrag zurück. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Regierungspräsident Kölliker: Das Universitätsgesetz ist kein Personalgesetz, weshalb Ihr Antrag hier auch keine Aufnahme finden soll, aber ich gebe gerne folgende Ausführungen zuhanden des Protokolls: Das Universitätsgesetz ist kein Personalgesetz, dafür sind das aufgrund des neuen Universitätsgesetzes neu zu erlassende Personalreglement und das zu revidierende Universitätsstatut die entsprechenden Rechtserlasse. Der gegenwärtig vorliegende Entwurf zum revidierten Universitätsstatut sieht eine entsprechende Bestimmung zur Personalkommission vor. Die Details werden im neuen Personalreglement geregelt werden. Gemäss der Bestimmung im neuen Universitätsstatut ist eine Personalkommission vorgesehen, welche das gesamte Personal – akademisch, wissenschaftlich und administrativ-technisch – umfassen wird. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Art. 44 (Personalpolitik). Schmid-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 44 Abs. 4 wie folgt zu formulieren: « Abs. 4 (neu): Es besteht eine Personalkommission, in der alle Kategorien des Personals angemessen vertreten sind. Sie berät die universitären Gremien in personalpolitischen Fragen. Bei wichtigen personal-politischen Belangen hat sie das Recht, von diesen angehört zu werden. Abs. 5 (neu): In personalpolitischen Belangen bemüht sich die Universität um die Pflege der Sozialpartnerschaft.» Eine Personalkommission ist eine sehr wichtige Institution eines Betriebs. Sie steht als Bindeglied zwischen Leitung und Mitarbeitenden eines Betriebs und fördert deren Austausch. Die Personalkommission pflegt den Kontakt mit den Mitarbeitenden, nimmt deren Anliegen und Wünsche entgegen, identifiziert Verbesserungsmöglichkeiten und vertritt diese gegenüber der Leitung, behandelt aber auch Angelegenheiten, die von Arbeitgeberseite her kommen. Sie ist also eine Schnittstelle. Die Universität St.Gallen ist ein sehr grosser Betrieb mit mehreren tausend Angestellten. Die letzten Monate haben gezeigt, dass auch die Universität über eine Personalkommission verfügen sollte. Die Tatsache, dass sich Mitarbeitende der Universität offenbar lieber an eine externe Stelle als an die vom Kanton betriebene Ombudsstelle wenden, zeigt, dass eine eigene Personalkommission an der Universität nötig ist. Das Verhältnis zwischen Doktorierenden und Doktorvater und Doktormutter wird immer ein sehr enges Abhängigkeitsverhältnis bleiben. Viele Doktorierende werden sich nach wie vor wahrscheinlich kaum getrauen, sich über Missstände bei der Arbeit zu beschweren. Deshalb ist es wichtig, dass solche Anliegen von einer Personalkommission aufgenommen werden können, damit das Arbeitsumfeld verbessert werden kann. Auch das administrative Personal kann damit besser in die Universitätskultur eingebunden werden. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 36 Abs. 1 und 2 mit 76:27 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: Zu Art. 36 liegen Anträge zu Abs. 1 und Abs. 2 vor. Der Streichungsantrag zu Abs. 1 wurde gestellt, aber dann wieder zurückgezogen. Der Ergänzungsantrag zu Abs. 1 um einen 4. Satz wurde gestellt und mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Ergänzungsantrag zu Abs. 2 wurde zwar angekündigt, aber explizit nicht gestellt. Es wurde begründet, dass dies zugunsten des Ergänzungsantrags zu Abs. 1 mit diesem 4. Satz sei. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Art. 36 (Institute). Hasler-Balgach beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 36 wie folgt zu formulieren: Wir beraten hier nun mitunter einen der wichtigsten Gesetzesartikel. Ich bitte Sie, hier wirklich aufmerksam zu sein, denn wir sprechen jetzt über die Achillessehne der Universität St.Gallen. Sie haben es mehrere Male gehört: Die Universität St.Gallen ist ein Leuchtturm, v.a. mit ihrem Alleinstellungsmerkmal der Institute. Das Image der Universität St.Gallen ist stark von der Leistung dieser Institute abhängig. Nun muss ich mich wieder auf die Skandale beziehen, die in der Medienmitteilung der Universität vom letzten Montag ausführlich behandelt wurden. Darin nahm die Universität Stellung zum Bericht, der die Skandale bearbeitet hat. Dort hiess der Befund: Es existiert ein Fehlen der Einordnung der Institute in die gesamtuniversitären Abläufe. Dieser Befund wurde an erster Stelle genannt. Die stärkere Anbindung der Institute an die Universität wird auch in der Botschaft im Rahmen der Verbesserung der Governance stark betont und erläutert. Doch genau dies ist im Gesetz nicht geregelt. Mit der Streichung und dem Zusatz wird die Anbindung aller Institute an die Universität St.Gallen gewährleistet. Dieser Zusatz vervollständigt die angestrebten Verbesserungen der Governance der Universität, schützt die Universität St.Gallen vor zukünftigen Skandalen und macht die Aufsicht nicht nur abhängig vom Rektorat. Die Institute werden trotzdem weiterhin im Rahmen der wissenschaftlichen Freiheit von Lehre und Forschung exzellente Leistungen erbringen können. Dieser Zusatz schränkt nicht ein, sondern gewährleistet, dass die Outcomes im Sinne der ganzen Universität und nicht einzelner Personen sind. Der Zusatz garantiert eine klare Trennung von dienstlichen und privaten Interessen. Wenn Sie es ernst meinen mit der verbesserten Governance, der Entflechtung und der Rollenaufteilung und Sie die Universität St.Gallen vor schwarzen Schafen schützen wollen, dann bitte ich Sie, der Streichung und dem Zusatz zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil: Sie haben soeben diese Ombudsstelle im Gesetz abgelehnt. Ich kann diesen Entscheid nachvollziehen, aber ich möchte hier noch eine Anmerkung machen: Das Statut bzw. die nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen werden noch geschaffen. Ich mache beliebt, dass, obwohl es nicht im Gesetz erwähnt ist, jetzt darauf geachtet wird – der Vorsteher des Bildungsdepartementes hat es vorhin angedeutet –, dass diese Beschlüsse auch im Statut oder in den weiteren gesetzlichen Grundlagen Niederschlag finden und eine Ombudsstelle geschaffen wird. Wir haben nur einen Entwurf des Statuts erhalten und keinen definitiven Beschluss. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 35bis (neu) mit 69:30 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten: Der Antrag wurde in der vorberatenden Kommission gestellt und mit 12:3 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Hasler-Balgach: In dieser Zeit, diesen sieben Monaten, seit wir die Beratung dieses Geschäfts begonnen haben, sind auch die Skandale gelaufen. Wir haben in diesen vier Kommissionssitzungen immer wieder gefragt, was nun verbessert wird. Wir wissen es immer noch nicht. Dieser Artikel ist vor diesem Hintergrund entstanden. Sie soll vollkommen unabhängig sein, was sie offenbar bisher nicht war. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Regierungspräsident Kölliker: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich danke Scherrer-Degersheim für ihre Ausführungen. Genau so ist es. Es ist bereits berücksichtigt, nämlich über die Zuständigkeiten des Universitätsrats nach Art. 20 Abs. 2 Bst. g Ziff. 5, dass eine Ombudsstelle und Meldestelle für Missstände gewählt wird. Gerade die letzten Vorkommnisse haben aufgezeigt, dass das hier geregelt sein muss. Es ist geregelt, dass es das gibt. Die weiter gehende Ausgestaltung im Konkreten muss dann in nachgelagerten Erlassen geregelt werden. Deshalb brauchen wir eine gewisse Flexibilität. Wir haben mit dem Aufruf zur Offenlegung festgestellt, dass etwas nicht funktioniert. Diese Stellen haben wir schon lange, aber die Angehörigen der Universität melden sich dort nicht. Es ist also richtig, dass es hier berücksichtigt wird, aber an der Ausgestaltung müssen wir etwas ändern. Was, wissen wir noch nicht genau. Das müssen wir in den nachgelagerten Erlassen oder über einen Beschluss des Universitätsrates erwirken. Es ist aber sicher wichtig, dass wir dem viel Beachtung schenken. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich habe in meinem Eintretensvotum die Skandale und Missstände erwähnt. Wir können heute die Rahmenbedingungen schaffen, damit man Missstände vielleicht nicht verhindern, aber zumindest frühzeitig erkennen kann. Eine Ombudsstelle ist eine Möglichkeit, diese Missstände aufzudecken bzw. indem diese gemeldet werden von Personen, die sie entdecken. Darum sollte diese explizit im Gesetz erwähnt werden, auch, dass es sich hierbei um eine unabhängige Ombudsstelle handeln sollte. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Dass es eine Ombudsstelle und eine Meldestelle für Missstände gibt, ergibt sich aus den Kompetenzen des Universitätsrates. Gemäss Art. 20 Abs. 2 Bst. g Ziff. 5 des Universitätsgesetzes wählt der Universitätsrat die Mitglieder der Ombudsstelle und der Meldestelle für Missstände. In Art. 46 Abs. 2 des Universitätsgesetzes findet sich der Verweis, dass das Personalreglement der Universität St.Gallen die Zusammensetzung der Ombudsstelle regelt. Dort wird festgehalten, dass es eine eigene Ombudsstelle für die Universität gibt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Wir Grünliberalen pflichten hier den Ausführungen von Baumgartner-Flawil bei. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Art. 35bis [Zuständigkeit und Aufgaben] (neu). Baumgartner-Flawil beantragt im Namen der SP-Fraktion einen neuen Gliederungstitel nach Art. 35 mit folgendem Wortlaut: «9. Ombudsstelle», einen neuen Art. 35bis mit folgendem Wortlaut: «Es existiert eine unabhängige Ombudsstelle. Die Ombudsperson prüft, berät und vermittelt in Bereichen, die nicht in die Zuständigkeitsbereiche nach Art.34 und 35 fallen.» und folgendem Artikeltitel: «Zuständigkeit und Aufgaben». Wir beantragen Ihnen, eine eigene Ombudsstelle für die Universität St.Gallen einzusetzen und diese Ombudsstelle auf Gesetzesstufe zu regeln. Im gültigen Universitätsstatut wird in Art. 112 Folgendes festgehalten: «Der Senat wählt eine Ombudsstelle. Er legt im Rahmen dieses Statuts deren Stellung und Aufgaben fest.» Das Universitätsstatut ist ein Erlass des Universitätsrates, und der Senat wählt, wie eben erwähnt, eine Ombudsstelle. Gerade in der letzten Zeit hat es sich klar gezeigt, dass die bisherigen Ombuds- und Schlichtungsstellen nicht zureichend sind. In der Komplexität ist eine eigene Ombudsstelle vorzusehen. Eine unabhängige Ombudsstelle für die Universität muss im Gesetz mit Zuständigkeiten und Aufgabenteilungen festgelegt werden, z.B. Vermittlungsstelle, Schlichtungsauftrag, Meldestelle für Missstände. Der Präsident der vorberatenden Kommission hat im Interview mit dem «Regionaljournal» einen bildlichen Vergleich zu Hilfe genommen. Er verglich das Gesetz mit einem Werkzeugkasten, und wir müssen den verschiedenen Institutionen wie dem Universitätsrat, dem Senat, dem Senatsausschuss, der Universitätsleitung und schliesslich dem Rektorat die Instrumente zur Verfügung stellen, damit sie die Hochschule leiten und führen können. Diese Metapher mit dem Werkzeugkasten hat mir gefallen und ich möchte dieses Bild aufnehmen und den Werkzeugkasten öffnen. Die Frage stellt sich: Was unternehmen wir, wenn wir feststellen, dass die Hilfsmittel im Werkzeugkasten unvollständig sind? Es fehlt z.B. ein Hammer oder ein Schraubenzieher oder der Verbandskasten. Die Frage ist einfach zu beantworten. Wir müssen den Werkzeugkasten mit den notwendigen Utensilien neu bestücken. Ich zitiere aus dem Antrag: «Die Ombudsperson prüft, berät und vermittelt in Bereichen, die nicht in die Zuständigkeitsbereiche nach Art. 34 und 35 fallen.» Hie und da braucht man nicht nur verschiedene Werkzeuge, sondern eben auch einen Verbandskasten. Auf mögliche Betrugsfälle, Plagiatsvorkommnisse und anderes Fehlverhalten möchte ich jetzt nicht im Speziellen eingehen. Dafür sind zurzeit andere Gremien zuständig. Im Rahmen der Skandale über einen kurzen Zeitraum musste ein externes Anwaltsbüro beigezogen werden. Dies zeigt uns, dass die kantonale Schlichtungsstelle sowie die Meldestelle nicht ausreichend sind und eine eigene, gesetzlich festgelegte Ombudsstelle installiert werden muss. Wir können davon ausgehen, dass nach dem Vollzug des nun zur Beratung stehenden Universitätsgesetzes Anpassungen im Universitätsstatut folgen müssen. Wir können aber nicht davon ausgehen, dass eine Ombudsstelle vorgesehen ist. Darum drängt sich von uns aus gesehen eine gesetzliche Festlegung auf. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 25 Abs. 3 mit 60:25 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: Der Antrag wurde in der vorberatenden Kommission gestellt und mit 12:3 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Im Jahr 2023 und am Tag des Frauenstreiks sollte es eigentlich selbstverständlich sein, einen solchen Antrag hier anzunehmen. Es ist auch nicht mehr so unüblich, dass es Co-Rektorate oder Co-Führungen gibt. Wenn man kurz googelt, findet man auch schon Schulleitungen, die das in einem Co-Rektorat machen. Es gibt auch kantonale oder städtische Organisationen, welche die Führung aufteilen, z.B. der Botanische Garten in der Stadt St.Gallen. Die anderen Argumente hat Hasler-Balgach aufgeführt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Art. 25 (Wahl). Hasler-Balgach beantragt im Namen der SP-Fraktion einen neuen Art. 25 Abs. 3 mit folgendem Wortlaut: «Die Ausübung der Aufgabe der Rektorin oder des Rektors ist auch im Co-Rektorat möglich.» Die Aufgabe der Rektorin oder des Rektors ist auch im Co-Rektorat möglich. Man spricht von einer Co-Leitung, wenn zwei Personen für eine Organisation oder eine Gruppe verantwortlich sind, aber unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten haben. In Anbetracht der Aufgabenlast und des Anforderungsprofils, das können Rektor Bernhard Ehrenzeller oder eine zukünftige Rektorin ziemlich sicher bestätigen, kann die Kombination aus Management und akademischen Aufgaben aufgeteilt werden. Co-Leitungen bringen unterschiedliche und sich ergänzende Fähigkeiten mit, was zu höherwertigen Ergebnissen und besseren Leistungen führt. Co-Leitungen machen schnellere Fortschritte, haben eine bessere Entscheidungsfindung und erzeugen eine von Zusammenarbeit geprägte Kultur. Zahlreiche grosse Unternehmen nutzen diesen Vorteil bereits, denn es geht schliesslich um Outcomes und Governance und nicht um Persönlichkeiten. Co-Leitungen reduzieren das Leadership nicht auf eine Person, sondern entlang der Arbeitslast. Das ist wahrscheinlich das wichtigste Argument hier. Co-Leitungen machen eine ganze Institution nicht abhängig von einer einzigen Person, sodass der Aufgabenlast Rechnung getragen wird. Sie verteilen das Leadership. Wir alle können uns denken, was eine Position wie das Rektorat der Universität St.Gallen bedeutet. Wir wissen auch, dass es in solchen Positionen kaum Frauen gibt. Wenn wir eine Co-Leitung im Gesetz ermöglichen, ist das ein starkes Zeichen für eine Führungskultur, die nicht von Einzelpersonen abhängig ist und damit die Ergebnisse ins Zentrum rückt. Es ist aber auch ein starkes Zeichen und ein wichtiger Schritt im Namen der Gleichstellung. Im Geschäftsbericht der Universität St.Gallen steht bzgl. des Jahres 2022, dass sie einen Frauenanteil von 37 Prozent hat. Das schätzen wir als sehr gering ein. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Simmler-St.Gallen / Noger-Engeler-Häggenschwil / Bosshard-St.Gallen zu Art. 23 Abs. 1 mit 64:30 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission gestellt. Zur Präzisierung: Es ging dabei um eine Ausmehrung mit einem anderen Antrag. Dabei ist der gestellte Antrag mit 11:3 Stimmen unterlegen. Letztlich entschied sich die Kommission mit 9:6 Stimmen für den Entwurf der Regierung. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Simmler-St.Gallen beantragt im Namen von Simmler-St.Gallen / Noger-Engeler-Häggenschwil / Bosshard-St.Gallen, Art. 23 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «(Abs. 1) Der Senatsausschuss besteht aus 32 Mitgliedern. Ihm gehören an: Bst. a: Bst. b: Bst. c: Das ist natürlich gewissermassen ein Folgeantrag, deshalb muss ich nicht nochmals alle Argumente wiederholen. Es wird hier aber nochmals speziell deutlich, was bereits angedeutet wurde: Dieses Missverhältnis innerhalb der Gruppe der Nicht-Ordinarien und assoziierten Professoren. Ich verstehe den Senatsausschuss als das strategische Leitungsorgan der Universität. Dass in diesem strategischen Führungsgremium die Studierenden, die wenige Jahre an der Universität sind, sich oft ein bis zwei Jahre in der Studierendenschaft engagieren und da dabei sind, die gleiche Verantwortung und auch den gleichen Einfluss haben sollen wie der gesamte Mittelbau, das stimmt einfach in diesem Innenverhältnis nicht ganz. Das tritt bei diesem Antrag noch einmal deutlicher hervor, dass die Studierendenschaft da, wo es um die Führungsaufgabe geht, eigentlich ein bisschen übervertreten ist. Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich finde es wichtig, dass die Studierendenschaft in diesen Gremien vertreten ist, auch wenn ich es vielleicht nicht gleich absolut wie Regierungsrat Kölliker sehe, dass das schon immer ein Grundsatz gewesen sei, dass die gleich vertreten sein müssen. Das war einfach seit 1988 so, aber da kann man durchaus ein bisschen darüber diskutieren. Es bestreitet keine der Antragstellerinnen, dass die Studierendenschaft angemessen vertreten sein soll, aber dieses Innenverhältnis stimmt nicht ganz. Ich bitte um Zustimmung oder zumindest um eine gewisse Offenheit hinsichtlich dieses Themas in Bezug auf die zweite Lesung. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Ordnungsantrag auf Verlängerung um eine Stunde mit 75:24 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin beantragt im Namen des Präsidiums die Verlängerung des heutigen Sitzungstages um eine Stunde oder bis zum Ende der Beratungen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Art. 23 (Zusammensetzung). Noger-Engeler-Häggenschwil verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Art. 23 Abs. 1 mündlich zu bestätigen. Im Entwurf der Regierung ist in Art. 23 Abs. 1 Bst. a festgehalten, dass die Vertretungen gewählt sind. Bei Bst. b, Bst. c und Bst. d fehlt diese Präzisierung. Somit ist unklar, ob die Vertretungen gewählt oder allenfalls ernannt werden. Auf Rückfragen im Departement wurde zweimal darauf hingewiesen, dass es zu dieser Präzisierung im zu überarbeitenden Statut eine Regelungsabsicht gebe. Weshalb das Attribut «gewählt» bei den Professoren und Professorinnen auf Gesetzesebene, bei den anderen Vertretungen aber nur auf Statutebene geregelt werden soll, konnte vorgängig nicht geklärt werden. Nach Einreichung des Antrags wurde indirekt mitgeteilt, dass diese Änderung wohl weitere Änderungen zur Folge hätte. Insbesondere müsste geklärt werden, wer denn die Wahlbehörde sei. Diese Präzisierung ist bei Bst. a vorhanden: Die Abteilungen wählen die Vertretungen. Da die Gruppierungen unter Bst. b, Bst. c und Bst. d keineswegs homogen sind, ist die Regelungsabsicht im Statut diesbezüglich sicher sehr wichtig. Im Grundsatz sind die Grünliberalen aber der Ansicht, dass der Wahlvorgang oder der Ort, wo dieser geregelt ist – im Gesetz oder Statut – für alle Gruppierungen gleich sein sollte. Da jedoch einige Teilaspekte und nötige weitere Anpassungen des Antrags unklar sind und bleiben, verzichte ich darauf, den Antrag mündlich zu bestätigen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Simmler-St.Gallen / Noger-Engeler-Häggenschwil / Bosshard-St.Gallen zu Art. 21 Abs. 2 mit 67:32 Stimmen bei 9 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: Zu Bst. a, der Zusammensetzung der Gruppierungen: Der Antrag wurde in der vorberatenden Kommission gestellt und mit 12:3 Stimmen abgelehnt. Der Antrag zu Bst. b wurde in der Kommission ebenfalls gestellt. Er wurde mit 10:5 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Wir sollten die Diskussion nicht endlos führen, aber ich meine, wir sind jetzt bei der Beratung dieses Gesetzes. Die Regierung hat uns das vorgeschlagen und die vorberatende Kommission hat akzeptiert, dass wir im Gesetz diese Verteilung vornehmen. Unter der Voraussetzung, dass das klare Schwergewicht bei den Ordinarien bleibt und wir eine Verteilung 60/40 haben, sollte man m.E. die Frage, wie man das intern in den 40 Prozent verteilt, durchaus nochmals diskutieren. Wenn ich vom Mittelbau spreche, spreche ich nicht von jemandem, der einen Lehrauftrag von vielleicht zwei Stunden hat, sondern von jemandem mit einem gewissen Gewicht. Dass man allenfalls innerhalb dieser 40 Prozent die Verteilung näher anschaut und das Gewicht entsprechend der wissenschaftlichen Leistung verteilt, das sollte man nochmals diskutieren können. Mir ist es wichtig, dass der Mittelbau in dieser internen Diskussion stärker berücksichtigt wird als die Studentenschaft. Wir sollten das jetzt nicht hier diskutieren, aber im Hinblick auf eine zweite Lesung nochmals anschauen. Wichtig ist, die Verteilung 60/40 ist gesetzt. 50/50 käme aus meiner Sicht nicht in Frage. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Regierungspräsident Kölliker: Hier sind wir bei einem ganz entscheidenden internen Punkt der Universität St.Gallen angelangt. Wir haben nicht gezögert, diesen aufzunehmen. Die Erarbeitung dieses Punktes haben wir der Universität intern überlassen, weil das ein Kernpunkt innerhalb der Universität ist. Es stimmt natürlich überhaupt nicht, was Sie gesagt haben, dass der Mittelbau nicht einbezogen war. Wir hatten zweimal eine interne Vernehmlassung während des Prozesses. Der war sogar öffentlich. Wir haben es öffentlich dargelegt. Wir haben diese Berücksichtigung von Mittelbau und Studentenschaft, dieses Verhältnis, öffentlich dargelegt. Der Prozess hat auch ergeben, dass sich das zugunsten von Studentenschaft und Mittelbau entwickelt hat. Im Prozess intern hat sich das zugunsten von Studentenschaft und Mittelbau entwickelt. Die Darstellung des Mittelbaus, das muss ich einfach richtigstellen: Ein Grossteil davon sind auswärtige Lehrbeauftragte, die ein kleines Pensum mit Übungen, Seminaren und teils auch Vorlesungen halten, aber nur zu einem kleinen Anteil und zeitlich beschränkt Verantwortung und Gesamtverantwortung für ihr Fach oder für die Universität als Ganzes übernehmen. Hier wird ein falsches Bild gezeichnet. Wenn Sie den Mittelbau einzig mit der Menge dieser 1'500 anschauen, vermittelt das ein völlig falsches Bild. Wenn Sie das Verhältnis zwischen Mittelbau und Studentenschaft verschieben wollen, dann rütteln Sie an einem Grundsatz der Universität, dass eben Mittelbau und Studentenschaft immer gleichgeschaltet waren und die Studentenschaft ein sehr hohes Gewicht in dieser Universität hat. Ich möchte Sie wirklich bitten, daran nichts zu ändern. Die Regierung hat es auch nicht geändert, weil wir Respekt vor diesem internen Prozess haben. Am Schluss hat die Grosszahl des Senates dem zugestimmt. Ich habe auch überhaupt keine Rückmeldungen erhalten, dass das kein gutes Modell sei. Wir haben dem Parlament Vertrauen geschenkt, indem wir gesagt haben, wir regeln das im Gesetz und nicht im Statut, damit wir es dem Parlament vorlegen können. Wir wollten das hier berücksichtigen, um auch öffentlich festzuhalten, wie diese Stärkenverhältnisse im Senat und dem Senatsausschuss vorgesehen sind. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich finde den Vorschlag von Simmler-St.Gallen gut. In der zweiten Lesung werden wir noch auf einige Punkte zurückkommen und dann auch abwägen, wie das Volk zu diesem Gesetz steht und ob es zu einer Volksabstimmung kommen sollte. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Simmler-St.Gallen: Ich werde meinen Antrag nicht zurückziehen. Niemand bestreitet, dass die Ordinarien die Mehrheit haben sollen. Aber 50 zu nicht einmal 30 ist immer noch ein klares Verhältnis. Deshalb bin ich überzeugt, dass unser Antrag richtig ist. Ich höre aber eine Kompromissbereitschaft. Ich habe kurz überlegt, mündlich einen Kompromissantrag einzubringen. Ich befürchte aber, damit ein gewisses Chaos auszulösen, wenn wir jetzt hier über Prozentzahlen verhandeln. Ich würde mir aber vorbehalten, für die zweite Lesung nochmals auf Güntzel-St.Gallen zurückzukommen. Dann können wir vielleicht noch Kompromisse machen in dieser Hinsicht. Jetzt denke ich aber nicht, dass das zielführend ist, hier noch anzufangen, die einzelnen Stellschrauben zu verstellen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich schliesse mich dem Votum von Surber-St.Gallen an. Der Mittelbau braucht Perspektiven an der Universität. Eine angemessene Abbildung der Meinung des Mittelbaus in Senat und Senatsausschuss ermöglicht eine der getragenen Verantwortung in Lehre und Forschung angemessene Partizipation. Es ist wichtig, diese gut ausgebildeten Fachpersonen an der Universität zu halten. Diese angemessene Partizipation ist dazu ein wichtiger Schritt. Ich ergänze auch gerne, dass dieser Passus nun einmal in diesem Gesetz ist. Es ist die Gelegenheit, hier die Prozentzahlen und Sitze richtig zu verteilen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte nicht zu einem allfällig abgeänderten Antrag Stellung nehmen, sondern zu den nun gefallenen Voten, insbesondere auch von Lippuner-Grabs, der eigentlich, so hatte ich zumindest den Eindruck, sehr viel Verständnis hatte für die Ausführungen von Simmler-St.Gallen, er aber der Meinung ist, dass die Regelung im Universitätsgesetz eigentlich nicht am richtigen Ort ist. Das Problem ist aber, dass sie da ist. Wir können nicht sagen, sie ist eigentlich nicht gut, wie sie ist, aber sie ist am falschen Ort, deswegen ändern wir das, was nicht gut ist, nicht. Deswegen möchte ich Sie doch bitten, diesem Antrag zu folgen. Wir haben jetzt die Chance, hier diese Anpassung vorzunehmen. Auch Güntzel-St.Gallen hat grundsätzlich anerkannt: Der Mittelbau ist hier untervertreten. Gemäss unserem Antrag soll es zulasten der ersten Gruppe gehen. Ich glaube, das ist durchaus eine adäquate und gute Lösung, dass der Mittelbau, der sehr viel leistet an der Universität, stärker vertreten ist. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Es ist interessant, dass die Mehrheit der Sprecher und Sprecherinnen der Meinung ist oder war, das gehöre nicht ins Gesetz. Da gehören wir auch dazu. Von unserer Delegation wurde diese Frage in einer Sitzung der Kommission zur Diskussion gestellt, eigentlich mit der Überlegung, wir wollen das ändern und überlassen das dem Statut. Dann hiess es – wir müssen hier offen reden –, dass dieser Antrag nicht von der Regierung, sondern von der bestehenden Universitätsleitung komme, die in zahlreichen Sitzungen und Aussprachen zu diesem Ergebnis gekommen sei. Ich habe auch im Eintreten gesagt, wir werden, wenn wir das im Gesetz belassen müssen, dem Grundsatz der Aufteilung 60/40 zustimmen. Das habe ich auch in Gesprächen mit den Antragstellerinnen gesagt. Was wir uns aber vorstellen könnten: Wenn wir es schon festlegen müssen, dann haben wir auch eine gewisse Handlungskompetenz. Für mich ist ganz klar innerhalb der zweiten Gruppe der Mittelbau untervertreten. Es kann für mich nicht sein, dass der Mittelbau, der wesentlich näher an den Studierenden bzw. der Lehre ist, gleich viel oder gleich wenig bekommt wie die Studenten und die Doktorierenden. Wir können das mit gutem Gewissen verschieben. Eigentlich sollte der Mittelbau aufgrund seiner Grösse rund drei Viertel des verbleibenden Teils bekommen. Wir können das ohne schlechtes Gewissen gegenüber den Studierenden machen. Diejenigen von Ihnen, die auch am diesjährigen Dies academicus der Universität St.Gallen waren, haben eine frische, fröhliche, überzeugende junge Studentin bzw. Präsidentin der Studentenschaft gehört, die Professoren ausgezeichnet hat und selbstbewusst gesagt hat, es spiele gar keine Rolle, wie viele sie seien, denn sie würden sich durchsetzen. So gesehen, und sehr beeindruckt von dieser Person, können wir ohne Probleme dem Mittelbau von den verbleibenden Prozenten drei Viertel geben und den Rest für die Studenten oder die technisch-administrativen Mitarbeiterinnen vorsehen. Wenn wir über den Antrag, wie er jetzt vorliegt, abstimmen, mit dieser 50/50-Regelung, werden wir diesem nicht zustimmen. Deshalb die Frage an die Antragstellerinnen, ob es eine Abänderung gibt. Wir machen sie nicht, aber ich habe etwa angedeutet, bis wohin unsere Fraktion mitgehen würde. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag von Simmler-St.Gallen / Noger-Engeler-Häggenschwil / Bosshard-St.Gallen ist abzulehnen. Wie bereits im Eintreten gesagt, sind wir der Ansicht, dass wir uns als Gesetzgeber hier eigentlich auf der falschen Flughöhe befinden. Dass wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier über die Zusammensetzung des Senats zu befinden haben, finden wir eigentlich schwierig bis falsch. Ich kann die optimale Zusammensetzung des Senats nur schlecht beurteilen. Simmer-St.Gallen ist eine Insiderin, wir alle hier sind es nicht. Es stehen jetzt eigentlich auch unterschiedliche Aussagen im Raum. Uns wurde in der vorberatenden Kommission glaubhaft erklärt, dass hier innerhalb der Universität St.Gallen ein breiter und intensiver Prozess stattgefunden habe. Wir haben dem Glauben geschenkt und tun das eigentlich weiterhin. Darauf haben wir uns verlassen. Die entsprechenden Bestimmungen würden m.E. wie gesagt in das Universitätsstatut gehören, welches in der Kompetenz des Universitätsrats ist und von der Regierung genehmigt werden muss. Wir anerkennen jedoch, dass die Universität den Wechsel vom Vollsenat zur neuen Struktur jetzt zeitnah umsetzen sollte. Wir empfehlen die Belassung der Senatszusammensetzung gemäss Botschaft der Regierung aus besagten Gründen. Sollte sich in der Praxis ein Anpassungsbedarf in der Zusammensetzung von Senat und Senatsausschuss aufzeigen, sollten diese Bestimmungen inskünftig mittels Teilrevision des Universitätsgesetzes angepasst werden, in dem Sinne, dass auf das Universitätsstatut verwiesen wird. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag von Simmler-St.Gallen / Noger-Engeler-Häggenschwil / Bosshard-St.Gallen ist abzulehnen. Vorweg: In der Vernehmlassung zum Universitätsgesetz hat die Mitte-EVP-Fraktion einen Anpassungsvorschlag zur Zusammensetzung des Senates eingegeben. Aus nachfolgenden Gründen sehen wir nun davon ab: Die Ordinarien und assoziierten Professoren sind verantwortlich für den Lehrbetrieb und den Ruf der Universität. So müssen sie auch wegweisend bei den Entscheiden des Senates sein. Der Universität kommt als Anstalt seit jeher eine erhebliche Eigenständigkeit zu. Der Universitätsrat ist kein Regierungsrat, der Senat ist kein eigentliches Parlament der Hochschulgemeinschaft. Massgabe ist nicht die Quantität von Köpfen oder Lehrveranstaltungen, sondern die Qualität von Lehre und Forschung. Letztere ist zu gewichten. Die Ordinarien und assoziierten Professoren haben einen langen und intensiven Selektionsprozess durchlaufen und sich fachlich einen Ruf verschafft und Expertise erworben. Die Stellung der Studierenden in der universitären Mitwirkung an der HSG ist seit jeher gross und ist auf ihr gelebtes Engagement zurückzuführen. Gemessen daran ist es richtig, eine Gleichbehandlung von Mittelbau und Studentenschaft gesetzlich festzuschreiben. Als Gesetzgeber würde der Kantonsrat der Universität keinen Dienst erweisen, wenn er Mehrheiten bewusst knapp gestaltet. Je weniger es braucht, eine Mehrheit in eine Minderheit zu verwandeln, desto mehr Zufälligkeiten und damit einhergehend Unruhe würden den Betrieb im Senat prägen. Der Ruf von Forschung und Lehre und der Institution Universität St.Gallen wird von den Ordinarien und assoziierten Professoren verantwortet und die entsprechenden Entscheide müssen letztlich von ihnen vor dem Hintergrund ihrer Expertise und Selektionsprozessen gefällt werden können. Mit dem Entwurf der Regierung, bestätigt durch das Beratungsergebnis der vorberatenden Kommission, ist eine angemessene Mitwirkung des Mittelbaus, der Studentenschaft und der Verwaltung nach Massgabe ihrer je spezifischen Verantwortung und ihres Engagements gewährleistet. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Art. 21 (Zusammensetzung). Simmler-St.Gallen beantragt im Namen von Simmler-St.Gallen / Noger-Engeler-Häggenschwil / Bosshard-St.Gallen, Art. 21 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «(Bst. a) die ordentlichen und assoziierten Professorinnen und Professoren. Zusammen stehen diesen Gruppierungen 50 Prozent der Sitze des Senats zu; (Bst. b) Vertretungen der Gruppierung der Fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden, der Studierenden und Doktorierenden sowie des akademisch-wissenschaftlichen und administrativ-technischen Personals. Zusammen stehen diesen Gruppierungen Sie wissen, dass ich selbst Professorin an der HSG bin und als solche auch noch für rund zwei Jahre dem akademischen Mittelbau angehöre. Da ich aller Voraussicht nach in rund zwei bis drei Jahren assoziierte, also ordentliche Professorin werde, erlaube ich mir dennoch, etwas zu sagen. Ich kann mit gutem Gewissen sagen, dass ich hier keine persönlichen Interessen verfolge und dieser Antrag meinem persönlichen Machteinfluss eigentlich eher schadet. Ich fühle mich aber trotzdem fast ein bisschen verpflichtet, etwas in dieser Sache zu sagen. Einerseits, so glaube ich zumindest, bin ich die Einzige in diesem Saal, die bereits an einer solchen Senatssitzung teilgenommen hat, die das akademische Leben an der HSG von innen miterlebt, diese Machtstrukturen kennt und weiss, wie sich das anfühlt. Anderseits ist es doch speziell, dass dieser Mittelbau mit 1’500 Angestellten im Rahmen dieses Revisionsprozesses kein einziges Mal selber angehört wurde. Weder die Regierung noch das Departement noch die vorberatende Kommission hat dieses Mittelbau-Parlament, wie wir das nennen, angehört. Das ist doch etwas schade, und so denke ich, kann ich hier wenigstens diese Möglichkeit wahrnehmen, diese Sicht ein bisschen in den politischen Prozess einzubringen. Der Antrag zur Zusammensetzung des Senats und auch derjenige zum Senatsausschuss sind Folgen der Überzeugung, dass die Machtstrukturen an der Universität die Verteilung der Verantwortung in der Lehre und in der Forschung angemessen abbilden sollen und auch zu einer guten Universitätskultur beitragen sollen. Moderne Universitäten sind nicht mehr Universitäten, wie wir sie vor 15 oder 20 Jahren kannten. Früher hatte man auf der einen Seite Lehrstuhlinhaber, auf der anderen Seite waren alle anderen – das war sehr hierarchisch. Es ist immer noch ein bisschen hierarchisch, aber es ist schon deutlich abgestufter. Der Begriff «Mittelbau» ist deshalb auch nicht mehr wahnsinnig aussagekräftig. Neben Lehrstuhlinhabern haben wir auch assoziierte Professoren, ständige Dozierende, Assistenzprofessoren, Titularprofessoren, Lehrbeauftragte und Post-Docs. Dieser Mittelbau leistet 75 Prozent der Lehre und 50 Prozent der Forschung. Auf der einen Seite haben wir 150 Professoren, auf der anderen 1’500 Mitarbeitende – einfach, damit Sie dieses Zahlenverhältnis haben. V.a. aber ist diese Zweigliedrigkeit – Ordinarien und alle anderen – auch nicht mehr Teil unseres Alltags. Im Alltag denke ich nicht, jetzt spreche ich mit einem Lehrstuhlinhaber oder mit sonst jemandem, sondern wir haben einfach verschiedene Rollen. Manchmal leitet jemand vom Mittelbau ein Institut, manchmal nicht, es ist sehr divers. Der Entwurf der Regierung wird diesem Umstand insofern gerecht, als dass es sicher ein deutlicher Fortschritt ist im Vergleich zu heute. Das kann man hier auch sagen. Es ist aber immer noch ein doch frappantes Missverhältnis, wenn die Ordinarien und assoziierten Professoren 60 Prozent der Stimmen haben und der Mittelbau nicht einmal 20 Prozent, also nicht einmal einen Drittel. Wer so viel Verantwortung für eine Institution übernimmt, der verdient auch mehr wie 20 Prozent der Stimmen. Unser Antrag ist schon ein Kompromiss. Sie wissen, ich wollte einmal viel mehr, aber ich habe versucht, hier einer überparteilichen Lösung entgegenzukommen. Eine Zustimmung zu diesem Antrag wäre ein Zeichen an den Mittelbau, dass er gesehen und gehört wird und dass man anerkennt, was er hier für diese Universität leistet. Wir wollen doch eine Universität, die eine Kultur hat, die ebendiese Leistung anerkennt: Wer Verantwortung übernimmt, bestimmt mit. Alles andere ist ausgesprochen demotivierend und hilft auch nicht wahnsinnig. Die krisengeschüttelte HSG, es wurde heute schon oft erwähnt, ist auch deshalb krisengeschüttelt, weil einzelne Vertreter ihrer Rolle nicht gerecht wurden, ihre Verantwortung nicht wahrgenommen haben – kurz: Sie haben gedacht, sie dürfen fast alles. Natürlich sind das Einzelfälle, das muss man sicher sagen. Aber dieses neue Universitätsgesetz soll auch ein klares Zeichen setzen, dass wir eine neue Governance wollen, eine neue Kultur, die ebendiese Machtakkumulation auch nicht zulässt. Da können der Senat und der Senatsausschuss symbolisch sehr viel leisten, indem das Gremien sind, die sehr integrierend alle Gruppen abbilden. Ich habe angedeutet, dass ich nicht ganz verstehe, dass der Mittelbau nicht angehört wurde. Sie können sich vorstellen, der heutige Senat besteht aus rund 120 Ordinarien und rund zehn Mittelbauvertretern. Dieses Gremium hat eine Stellungnahme gemacht gegenüber dem Kanton. Das wäre etwa so, wie wenn wir jetzt alle Stadtsanktgaller Kantonsrätinnen und Kantonsräte fragen, wie der Kantonsrat zusammengesetzt sein soll, und dann überrascht sind, dass die finden, die Stadt St.Gallen solle die Mehrheit haben. Es ist richtig, der Kantonsrat soll alle Regionen abbilden. Genau so soll der Senat alle Gruppen an der Universität abbilden und dem ganzen Personal verpflichtet sein. Im Namen der Antragstellerinnen und -steller, der SP-Fraktion, aber auch im Namen dieser 1’500 Mittelbau-Angehörigen bitte ich Sie, dieses Anliegen ernst zu nehmen. Es betrifft die Revision nicht im Kern. Sie haben das Thema wahrscheinlich morgen ziemlich sicher wieder vergessen. Aber für uns an der Universität ist das eine wahnsinnig wichtige Abstimmung. Es ist ein wichtiges Zeichen, in welche Richtung wir gehen wollen: Wie sollen unsere Gremien zusammengesetzt werden? | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 19 Abs. 3 mit 63:31 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: Das wurde nicht diskutiert, lediglich bei der Übergangsbestimmung Art. 79 kurz gestreift. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Revoli-Tübach beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 19 Abs. 3 zu streichen. Wenn wir heute in diesem Parlament von Gleichstellung reden, dann dürfen wir auch Kandidatinnen und Kandidaten für den Universitätsrat in der Altersfrage nicht diskriminieren. Die SVP-Fraktion möchte nämlich die Ressourcen und die grossen Erfahrungen dieser Altersgruppe nutzen und möchte nicht darauf verzichten. Ausserdem ist vor 35 Jahren ein Mensch mit 70 alt gewesen. Das ist heute einfach nicht mehr der Fall. Heute kann ein Mensch mit 70 Jahren noch geistig völlig fit und voller Tatendrang sein. Die Wahlinstanz hat die Mittel und die Möglichkeit zu prüfen, ob das Alter ein Beurteilungskriterium sein soll, dann kann man diese Person nicht mehr wählen. Aber ich finde es schade, wenn wir immer von Gleichstellung für alle reden und wir hier jetzt Menschen ab 70 Jahren diskriminieren. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 19 Abs. 2 mit 62:27 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurden keine Anträge zu Abs. 2 bzw. der Amtszeitbeschränkung gestellt. Das Thema war auch nicht Gegenstand der Beratung. Ich nehme es vorweg, Abs. 3, die Altersgrenze von 70 Jahren, wurde auch nicht thematisiert und im Grundsatz beraten. Wir haben es lediglich bei Art. 79, der Übergangsbestimmung, gestreift. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Es gibt nicht nur Klima-Kleber, sondern auch Sessel-Kleber. Wir sind der Meinung, dass man nach zwölf Jahren durchaus den Sessel verlassen kann. Es tut jedem Gremium gut, wenn wieder neue Ideen und neue Personen kommen. Bei einem gewissen Alter muss man die Leute auch zwingen, in den Ruhestand zu gehen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil: (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir erachten zwölf Jahre in einem Gremium als genügend, um Schwerpunkte zu setzen. Es bietet sich die Möglichkeit, neue Personen zu wählen und andere Schwerpunkte zu legen. Mit 70 Jahren weiss ich, dass ich nächstes Jahr austreten müsste, und aus persönlicher Erfahrung weiss ich, mit 70 Jahren ist man auch ein wenig müde. Da kann man gut jüngeren Leuten Platz machen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Vorweg: Das ist keine Lex Güntzel, damit ich wieder in den Universitätsrat kann, sondern es ist die Einsicht und die Überzeugung – und das ist eigentlich interessant, wenn ich den Sprecherinnen und Sprechern zugehört habe –, dass man der Regierung nicht zutraut, nachdem sie als Wahlinstanz bestätigt wurde, dass sie handeln und beurteilen kann, ob jemand länger als zwölf Jahre in diesem Rat mitmachen soll, ob sogar ein 72- oder 74-Jähriger noch mitmachen kann, weil die Altersgrenzen, die vor 30 und 40 Jahren alt waren, sind heute wahrscheinlich um fünf bis zehn Jahre höher. Ich nehme mit Überraschung zur Kenntnis, wie wenig man der Regierung zutraut. Wenn man diesen beiden Anträgen zustimmen würde, müsste die Regierung noch anfangen zu überlegen, wen sie dann wiederwählt. Denn alle vier Jahre ist der Universitätsrat wiederzuwählen. Das liegt bei der Wahlinstanz zu sagen, um wen es sich dabei handeln soll oder nicht. Aber ich sehe doch, die Entwicklung ist, dass man die Regierung sein lässt, aber man gibt ihr kein Vertrauen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir wollen mit diesem neuen Universitätsgesetz Klarheit schaffen. Dass die Amtszeit auf insgesamt zwölf Jahre beschränkt ist und spätestens mit dem Erreichen des 70. Altersjahres endet, sind sehr sinnvolle und absolut klare Eckwerte, die keiner Auslegung bedürfen und u.E. auch durchaus angebracht sind. Jedes gewählte Mitglied kennt somit von vornherein sein persönliches Ablaufdatum und kann sich auch darauf einstellen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir erachten es als richtig, dass sich der Universitätsrat in der rasant ändernden Realität in Wissenschaft, Lehre und Wirtschaft in angemessenem Zeitrahmen verändern und auch erneuern kann. Eine Begrenzung der Amtsdauer sowie eine Alterslimite erachten wir diesbezüglich als zielführende Regelungen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wie mit der Einführung der Altersgrenze soll auch mit der beschränkten Wiederwahlmöglichkeit der Universitätsräte – d.h. höchstens zweimalige Wiederwahl bzw. drei Amtsdauern – aktiv nach zwölf Jahren eine personelle Erneuerung im obersten Organ der Hochschule gewährleistet und damit eine allzu lange Verweildauer vermieden werden. Zudem soll diese Regelung auch ermöglichen, dass jüngere Personen in den Universitätsrat gewählt werden können. Die OST verfügt über die gleiche Regelung. Auch bei der OST ist die Wiederwahl von Hochschulräten zweimal möglich. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Art. 19 (Amtsdauer und Amtszeitbeschränkung). Revoli-Tübach beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 19 Abs. 2 zu streichen. Das geltende Universitätsgesetz kennt keine Amtszeitbeschränkung, und die durchschnittliche Dauer der amtierenden Mitglieder des Universitätsrates dürfte unter zwölf Jahren liegen. Nun soll ohne eine Begründung in der Botschaft unter Art. 19 Abs. 2 eine Beschränkung von höchstens drei Amtsdauern eingeführt werden, die in der Realität eher selten zum Tragen kommt. Die SVP-Fraktion sieht es als unnötig an, hier eine Beschränkung einzuführen, zumal die Wahlinstanz die Dauer einer Mitgliedschaft selber in der Hand hat. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 18 Abs. 1 Bst. a mit 62:27 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: Art. 18 Abs. 1 Bst. a wurde in der vorberatenden Kommission eingehend diskutiert. Die Fassung gemäss vorberatender Kommission wurde mit 13:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. Zum Stichwort Sparte Politik: Die vorberatende Kommission lehnte es mit 8:6 Stimmen bei 1 Abwesenheit ab, diese Sparte in den Gesetzestext aufzunehmen. Dies im Umfeld der Debatte in der vorberatenden Kommission – ich möchte das zur Auslegung nochmals erwähnen –, dass erstens mit der Gesellschaft Kultur und Politik mitgemeint seien und zweitens, dass die Politik nicht durch das Mitglied der Regierung abgedeckt sei, also die Regierung in diesem Sinne als Vertreterin des Eigners, sondern dass die Gesellschaft einschliesslich Politik in den übrigen Mitgliedern des Universitätsrates zu finden sein soll. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Hasler-Balgach (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Wir haben in der Kommission v.a. über die Fachbegriffe und die Trennbedingungen diskutiert bzw. ob es überhaupt möglich ist, das zu trennen, denn Gesellschaft umfasst alles: Wissenschaft, Wirtschaft, Politik – alles ist in «Gesellschaft» enthalten. Wenn wir aber schon «Wissenschaft» und «Wirtschaft» explizit erwähnen, dann sollten wir die Politik auch erwähnen, gerade im Hinblick auf die vorherige Abstimmung. Deshalb finden wir diesen Zusatz im Artikel wichtig. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich habe das so im Kopf, dass das in der vorberatenden Kommission so diskutiert wurde, dass die Politik in der Gesellschaft mitgemeint ist. Wir können aber gut damit leben, dass die Politik eigenständig aufgeführt wird. Wie bereits gesagt, streben wir keine völlige Entpolitisierung des Universitätsrates an. Wenn diese vier Punkte so aufgeführt werden, ist weiterhin die Erwartung von unserer Seite da, dass die Politik nicht mit mehr als 50 Prozent oder wie viel auch immer vertreten ist, sondern dass es eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Bereiche ist. Gewisse Bedenken habe ich schon. Wenn eine Ratshälfte vertreten ist, hat dann die andere Ratshälfte auch Anspruch auf eine Vertretung? Ich sehe doch ein gewisses Konfliktpotenzial. Wie gesagt, es war mitgemeint in «Gesellschaft», aber wir können es auch separat aufführen. Ich habe diesen Punkt nicht mit meinen Fraktionskolleginnen diskutiert, weil es für mich eher ein Detail ist. Möglicherweise wird es also auch ein paar Nein-Stimmen geben. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Die Grünliberalen schliessen sich hier den Argumenten der Mitte-EVP- und FDP-Fraktion an. Wir sind davon überzeugt, dass die Politik unter dem Begriff «Gesellschaft» abgebildet ist, falls jemand aus der Politik aufgrund fachlicher Kompetenzen in den Universitätsrat gewählt wird. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Das war eine interessante Diskussion, v.a. die Analyse des Präsidenten der FDP-Fraktion, dass die Politik durch das Regierungsmitglied vertreten sei und die anderen Leute bringen Fachwissen mit. Das ist eine interessante Aussage, die Sie gemacht haben. Das kann so sein, aber wenn die Politik inbegriffen ist, dann tut es auch nicht weh, wenn wir sie im Artikel auch erwähnen. Wir unterstützen, dass die Politik namentlich aufgezählt wird, auch wenn alle anderen sagen, es sei selbstverständlich. Es ist vieles nicht mehr so selbstverständlich. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Die Regierung delegiert gemäss Fassung der vorberatenden Kommission ein Mitglied in den Universitätsrat. Somit ist die Politik per se immer vertreten. Bei den gewählten Mitgliedern zählen primär die fachlichen Qualifikationen. Wir sind uns jedoch sicher alle in diesem Saal einig, dass auch Politikerinnen und Politiker über nützliche Kompetenzen verfügen können. Sprich, es ist überhaupt nicht verboten, dass neben dem Regierungsmitglied weitere Persönlichkeiten aus der Politik vertreten sind, soweit die geforderten Qualifikationen vorhanden sind. Diese zusätzliche Personengruppe aufzunehmen ist also nicht notwendig. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Diese Zusammensetzung mit Politik war ein Antrag der Mitte-EVP-Fraktion in der Kommission. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Politik unter «Gesellschaft» subsumiert ist und somit in Art. 4 Abs. 1 Bst. a vorhanden ist. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Art. 18 (Zusammensetzung). Hasler-Balgach beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 18 Abs. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: «zehn Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Mitglieder anderer Organe der Universität sind nicht wählbar;» Mit dem Zusatz des Wortes «Politik» möchten wir die Einbindung der Politik weiterhin gewährleisten, die nach der vorherigen Abstimmung nicht mehr gewährleistet ist. Eine Aufzählung der Interessen und Fachgebiete für die Besetzung des Universitätsrates muss ausreichend begründbar sein, ist jedoch mit diesen Worten sowieso nicht trennscharf möglich. Nichtsdestotrotz möchten wir nun gerade eben wegen der vorgängigen Abstimmung, dass Mitglieder der Politik explizit weiterhin im Universitätsrat vertreten sind. Eines der wichtigsten Ziele, das durch die Revision des Universitätsgesetzes erreicht werden soll, sind die Verbesserung der Governance und die Aufgabenentflechtung. Sie müssen das im Zusammenhang mit der vorherigen Abstimmung verstehen. Diese Entflechtung ist nun nicht gewährleistet. Die strategische und politische Führung fällt zusammen und es kann zu Interessenkonflikten kommen. Mit einem Expertengremium ist es vollkommen offen, welche gesellschaftlichen Interessen im Universitätsrat vertreten sind. Der Proporz widerspiegelt zumindest minimal die politische Zusammensetzung der Gesellschaft. Ein Expertengremium könnte dies evtl. auch oder aber auch überhaupt nicht. Es wäre offen, nach welchen Strategien die Besetzung im Universitätsrat stattfindet. Zentral dabei ist, dass die Legislative keinen Einfluss mehr darauf hat. Dies ist demokratiepolitisch angesichts der Grösse und Wichtigkeit der Institution mit vielen Fragezeichen behaftet. Ich bitte Sie daher, lassen Sie die Politik drin und bestätigen Sie damit die bisherige, gute Zusammensetzung des Universitätsrates. Ein vielfältiges Gremium erbringt bessere Lösungen und Leistungen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 15 Abs. 2 Bst. a mit 60:48 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat an ihrer Sitzung vom 22. Dezember eine Grundsatzabstimmung durchgeführt, weil das Thema der verschiedenen Wahlen voneinander abhängt. In dieser Grundsatzabstimmung ging es um die Frage: Wer wählt den Universitätsrat – Regierung oder Kantonsrat? Die vorberatende Kommission hat sich mit 8:7 Stimmen für das Wahlorgan Regierung ausgesprochen. Die konkrete Formulierung hat die vorberatende Kommission an ihrer Sitzung vom 8. März noch bereinigt mit 13:2 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Ich habe nicht gesagt, dass Kantonsrätinnen und Kantonsräte nicht mehr gewählt werden können. Ich habe gesagt, wir würden sie nicht mehr wählen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Regierungspräsident Kölliker: Ich will nur etwas richtigstellen: Was Surber-St.Gallen gesagt hat, ist nicht richtig. Kantonsräte können weiterhin im Universitätsrat Einsitz nehmen. Dieselbe Regelung haben wir auch bei der OST. Das ist nicht per se ausgeschlossen. Wenn die Wahl durch die Regierung erfolgt, dann können das auch Mitglieder des Kantonsrates sein. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Auch von meiner Seite noch eine Präzisierung bzw. Feststellung: Es wurde beim Eintreten und auch jetzt bei dieser Diskussion auch wieder von Exzellenzen und Leuchttürmen im Universitätsrat – nicht der Universität selber – gesprochen. Ich gebe einfach zu bedenken: Wenn sich Leute mit exklusiven Namen zur Verfügung stellen, dann denken diese meist mehr an sich als an die Universität. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Es wurde jetzt einige Male erwähnt, dass es sachgerecht sei, wenn die Regierung hier wählt. Gerade das, finden wir, ist eben nicht der Fall. Es ist nicht sachgerecht, wenn die Regierung, die selbst von Amtes wegen ein Mitglied des Universitätsrates stellt, den Universitätsrat wählt, sondern es ist sachgerecht, wenn wir, die die Grundlagen der Universität verantworten, dieses oberste Organ der Universität auch wählen. Der Vollständigkeit halber könnten Sie jetzt natürlich sagen, es seien aktuell im Universitätsrat auch Kantonsrätinnen und Kantonsräte vertreten. Das ist korrekt. Wir würden in Zukunft auch keine Kantonsrätinnen und Kantonsräte mehr wählen, sofern wir hier in der Zuständigkeit für die Wahl bleiben. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Dürr-Widnau (im Namen der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die Wirtschaftsgruppe hat sich ebenfalls mit dem Universitätsgesetz und insbesondere mit der Wahl des Universitätsrates auseinandergesetzt. Sie wissen alle, die Universität St.Gallen ist von grosser wirtschaftlicher Bedeutung für unseren Kanton sowie für die ganze Ostschweiz. Ein paar Stichworte: hohe Wertschöpfung für die Region, grosse Bedeutung für den Arbeitsmarkt und wichtige Playerin im Innovationsnetzwerk Ostschweiz. Für eine Universität mit internationalen Spitzenpositionen in verschiedenen Bereichen sollten bei der Nomination der Universitätsratsmitglieder v.a. die Persönlichkeit, das Kompetenzprofil und die Erfahrung in den relevanten Studiengebieten im Vordergrund stehen. Die konsequente Ausrichtung hin zu einer fachlichen Zusammensetzung des Universitätsrates erfordert, dass der Kantonsrat seine Funktion als Wahlorgan der Regierung überträgt. Mit der Genehmigung der Wahl hat der Kantonsrat zudem weiterhin die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und personelle Fehlnominationen durch die Regierung zu verhindern bzw. zu korrigieren. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Wir sind der Meinung, dass es systemgerecht ist, wenn künftig die Regierung die Wahl vornimmt und der Kantonsrat diese dann genehmigen kann. Er muss nicht, aber er kann. In anderen Kantonen hat sich dieses System bewährt. Ich bin nicht davon überzeugt, dass sich das bisherige System des Kantons St.Gallen bewährt hat. Aus irgendeinem Grund will man jetzt auch wechseln. Mir persönlich ist es lieber, wenn wir mehr Experten als Politiker in einem solchen Gremium haben. Natürlich wäre es mir noch lieber, wenn die Experten nicht alle einen HSG-Hintergrund hätten, sondern auch eine andere Perspektive einbrächten. Wir haben aber hier eine gewisse Regelung, dass dieser Rat auch aus Personen der Gesellschaft usw. gebildet wird. Es ist ausserdem keine völlige Entpolitisierung. Die Regierung hat immer Einsitz in diesem Rat, und es ist auch nicht ausgeschlossen, dass dennoch jemand mit politischem Hintergrund Einsitz nimmt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Auch hier scheinen die Meinungen gemacht zu sein. Das ist legitim, aber offenbar träumt man hier Modellen nach und sagt, nur weil das heute nicht opportun ist und andere Universitätskantone andere Lösungen haben, müssen wir auch wechseln. Wenn Sie sich diesen Kantonen angleichen wollen, dann müssen Sie selbstverständlich dem Antrag der vorberatenden Kommission bzw. der Regierung zustimmen. Wenn Sie aber ein bisschen Vertrauen in unser Parlament haben, dann müssen Sie unseren Anträgen zustimmen, die deckungsgleich, was das Materielle betrifft, aber in der Begründung durchaus differenziert sind. Das interessiert Sie in dem Sinn aber gar nicht aufgrund Ihrer Voten, die Sie gemacht haben. Ich bedaure sehr, dass Sie ohne Not eine gut funktionierende Lösung zerstören bzw. ablösen – es ist absolut unklar, was besser wäre. Diejenigen, die auf die OST verweisen, haben dann zum Teil noch angeführt, es sei natürlich anders. Die OST ist nicht nur eine interkantonale, sondern eine internationale Schule, da das Fürstentum Liechtenstein auch beteiligt ist. Dass dort die Auswahl anders läuft, ist verständlich. Aber weil nicht ausgeschlossen ist, dass unser Antrag abgelehnt wird, möchte ich jetzt zuhanden des Protokolls bzw. an die Adresse der Regierung festgehalten haben: Ich bitte Sie, das Auswahlverfahren bzw. die Wahlbestätigungsverfahren so zu machen, dass man nicht am Montagmorgen die von der Regierung vorgeschlagenen Kandidaten in den Fraktionen zirkulieren lässt und am Nachmittag wählt. Das muss dann eine Session früher sein, wie wir es bei den kantonalen Richterwahlen für Neukandidierende gemacht haben. Die stellen sich dann am Sessionsmontag bei den verschiedenen Fraktionen vor. Dann kann man noch reagieren. Wenn aber irgendetwas auffällt, was nicht schon auf dem Papier klar wäre, dann genügt das nicht mehr, um am Nachmittag eine Wahl zu verhindern. Wir müssen diese Zeit für eine Session mehr in Kauf nehmen bzw. die Regierung muss das einplanen, damit der Rat effektiv handeln kann. Auch dann wird es nicht einfach sein, aber dann haben wir Möglichkeiten, noch Gespräche zu führen. Das ist kein Antrag materieller Art, aber zuhanden der Materialien. Dieses Vorgehen gilt natürlich dann bei der Universität, aber auch beim Spitalverwaltungsrat bzw. bei all diesen Gremien, die die Regierung wählt und wir bestätigen müssen. Man kann nicht am gleichen Tag am Morgen vorbeikommen und am Nachmittag wird man gewählt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Der Kantonsrat soll gemäss Botschaft der Regierung und auch gemäss der Mehrheit der vorberatenden Kommission die Wahl der Mitglieder weiterhin bestätigen. Dieses Parlament spielt also durchaus weiterhin eine gewichtige Rolle bei der Besetzung des Universitätsrates. Der Kantonsrat hat weiterhin ein Vetorecht und kann nicht genehme Vorschläge ablehnen. Die Ausschreibung einer Vakanz, die Führung des Bewerbungsprozesses und die eigentliche Auswahl sollen jedoch neu bei der Regierung liegen. Wir unterstützen diese Anpassung deshalb, weil bei der Besetzung des Universitätsrates der Blick auf die Zusammensetzung des gesamten Gremiums gerichtet sein muss. Dies ist bei einer Wahl durch den Kantonsrat eher schwierig umzusetzen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Wie im Eintreten bereits ausgeführt, unterstützen die Grünliberalen bei Art. 15 Abs. 2, den Wahlprozess neu über die Regierung mit Genehmigung durch den Kantonsrat zu gestalten. Argumentativ schliessen wir uns gerne den Aussagen von Scherrer-Degersheim an. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. In Art. 15 geht es um die Frage: Wer wählt den Universitätsrat? Wir sind geschlossen der Meinung, dass diese Kompetenz neu bei der Regierung sein soll. Künftig wird ein Fachgremium installiert. Entsprechend sollen die Stellen öffentlich ausgeschrieben werden. Der Kantonsrat bestätigt die Wahl abschliessend. Es gibt jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Bestätigung zu verweigern. Wir haben es von Regierungsrat Kölliker gehört: In Luzern, Zürich, Basel, Tessin, Neuenburg und Genf wählt die Regierung den Universitätsrat. Wenn jetzt moniert wird, dass die Interessen des Volkes bei einer Wahl durch die Regierung nicht mehr gewährleistet sind, bitte ich zu beachten, dass die Regierung ebenfalls vom Volk gewählt ist und genauso wie der Kantonsrat die Volksmeinung abbildet. Die Bestellung des obersten Leitungsgremiums einer selbständigen öffentlichen Anstalt kommt aus Sicht der Gewaltenteilung eher der staatlichen Exekutive zu als dem klassischen Volksvertretungsorgan. Es steht uns als Legislative gut an, uns auch mal selbst zurückzunehmen und die verfassungsmässige Aufgabenteilung auch auf Gesetzesstufe abzubilden. Die Mitte-EVP-Fraktion verweist auch auf die Diskussion, die im Zusammenhang mit der Neugestaltung und Zusammensetzung des Hochschulrates der OST – Ostschweizer Fachhochschule geführt wurde. Es wurde damals darauf hingewiesen, dass das Modell, welches die Regierung dem Kantonsrat bei der OST vorgeschlagen hat, mit seinen verschiedenen Eigenheiten für den Universitätsrat ebenfalls angewendet werden könnte – dies immer im Wissen, dass die Universität nicht gänzlich vergleichbar ist mit der OST, welche eine interkantonale Institution darstellt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Art. 15 (Kantonsrat). Surber-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 15 Abs. 2 Bst. a wie folgt zu formulieren: « Als demokratisch gewählte Kantonsrätinnen und Kantonsräte sind wir zuständig für den Erlass dieses Gesetzes. Es leuchtet uns schlicht nicht ein, warum wir nicht mehr für die Wahl des obersten Organs dieser Universität, für die wir die Grundlagen schaffen, zuständig sein sollten, für jenes Organ, welches auf der Basis dieses Gesetzes Bestimmungen durch das Universitätsstatut erlässt. Wir können diese Verschiebung von unserer Kompetenz in die Kompetenz der Regierung nicht nachvollziehen. Wir haben dieses System aktuell gelebt. Wir wählen den Universitätsrat und wir sind der Meinung, dass sich dieses System bewährt hat. Wir hatten z.B. auch in der Vergangenheit einmal die Situation, dass der Eindruck entstanden ist, dass ein Mitglied des Universitätsrates nicht mehr tragbar ist. Da hat die zuständige Fraktion ihren Einfluss wahrgenommen und das hat dann schliesslich zum Rücktritt ebendieses Universitätsrates geführt. Wir haben unsere Möglichkeiten, unsere Zuständigkeiten und unsere Verantwortung in dieser Sache und wir können nicht nachvollziehen, warum sich der Rat hier selbst schwächen möchte und hier eine Aufgabe abgibt, die auch deshalb wichtig ist, weil wir auch politisch zu verfolgen haben, was an der Universität geschieht. Es soll unsere Aufgabe sein, dieses oberste Organ zu bestellen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 4 Abs. 1 mit 73:28 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: Der Antrag wurde in der vorberatenden Kommission gestellt und mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich bitte Sie ebenfalls, diesen Zusatz abzulehnen – nicht, weil man ihn nicht befolgen sollte, aber: Was kann man noch machen und wie ist das zu überprüfen? Es sind Grundsätze, die gelten, und deshalb müssen wir sie nicht nochmals aufnehmen. Es wird nun mit all diesen Vorbehalten und Rahmenbedingungen eigentlich versucht, die Universität vom Arbeiten abzuhalten. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Dieser Zusatz könnte ohne Weiteres in fast jedem Artikel eingefügt werden, sprich, bei allen Handlungen sollen die Menschenrechte berücksichtigt werden. Die ethische Richtschnur, die auch wir für wichtig und unverzichtbar halten, ist, wie gesagt, in Art. 2 Abs. 2 zu finden. Es macht keinen Sinn, mehrfach wiederholend ethische Grundsätze einzupflegen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Die Begründung hat Baumgartner-Flawil sehr deutlich ausgeführt. Es ist die Pflicht der HSG, dass sie auch im Ausland Regeln einhält und hier zumindest die Menschenrechte berücksichtigt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Die Mitte-EVP-Delegation hat sich in der Kommission gegen diese Formulierung ausgesprochen und tut dies auch als Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Art. 4 (Zusammenarbeit). Baumgartner-Flawil beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 4 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Universität pflegt die Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Institutionen und Organisationen. Sie kann zu diesem Zweck privat- oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschliessen und Niederlassungen im Ausland unter Berücksichtigung der Menschenrechte gründen.» Unsere Universität ist in der Forschung und in der Zusammenarbeit global unterwegs. Dies ist auch richtig und wichtig. Der Zusatz soll konkretisieren, dass der Umgang und die Zusammenarbeit mit Staaten, welche die Menschenrechte auf vielseitige Weise verletzen oder aktive Umweltschädigungen betreiben, gesetzlich eingeschränkt sind. Nicht wir als Kanton müssen die Verletzungen von Menschenrechten und Umweltschäden feststellen. Dafür gibt es Institutionen, die sich vor Ort informieren und diese Unzulänglichkeiten untersuchen und eindeutig mit Fakten festlegen und belegen. Wir haben als Bildungskanton eine Verantwortung gegenüber den Menschen, die in diesen Staaten leben oder leben müssen, in denen die Menschenrechte nicht nach unserem Staatsverständnis ausgelegt werden. In Art. 7 dieses Gesetzes ist die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung gewährleistet. Es geht hier nicht um den Zweckartikel der Universität, sondern es geht um die Zusammenarbeit mit anderen ausländischen Institutionen. In Art. 4 haben Sie folgendem Wortlaut zugestimmt: «Sie fördert das Verantwortungsbewusstsein der Universität gegenüber Mensch und Umwelt.» Es geht um das Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mensch und Umwelt und in logischer Konsequenz auch um Menschenrechte. Wir gehen davon aus, dass auch die wissenschaftliche Freiheit an unserer Universität einen hohen Stellenwert einnimmt. Es muss ein verpflichtender Kodex in der Zusammenarbeit zur Anwendung kommen, welcher den Schutz von Menschenleben, die Unterdrückung von Volksgruppen und die nicht nachhaltige Ausbeutung natürlicher Ressourcen in jeder Form ablehnt und einen Austausch aus humanitären Gründen ablehnt. Ich wiederhole mich: Wenn von Exzellenzen und Renommee im Zusammenhang mit der Universität gesprochen wird, so ist es hier an richtiger Stelle und auch angezeigt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der GRÜNE-Fraktion zu Art. 2bis (neu) mit 74:31 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde dieser Antrag nicht gestellt. Thematisch wurde das Thema mit dem Stichwort «Umweltschutz» gestreift. Es gab, wie bereits ausgeführt, einen entsprechenden Änderungsantrag in Art. 2 und nicht Art. 2bis. Der Änderungsantrag zu Art. 2 wurde mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Beim Rückkommen zu Art. 2, als man materiell nochmals darauf eingetreten ist, wurde der Themenkreis Umweltschutz materiell nicht mehr zur Aufnahme beantragt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen: Ich möchte mich kurz zu zwei Punkten äussern: Hinsichtlich des Bezugs zu den Studierenden war der letzte Abschnitt mit «ethisch und nachhaltig» gemeint. Hinsichtlich des Nichtstellens des Antrags in der Kommission: Es wurde sehr intensiv über den Wortlaut des Art. 2 debattiert. Ich habe den Antrag gestellt bzw. eingereicht und dann wieder zurückgezogen. Er wurde nicht offiziell debattiert, weil die Diskussion bei diesem Artikel schon sehr ausführlich war. Vielleicht kann das der Kommissionspräsident noch erwähnen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Wir sehen eine grosse Wertschöpfung, wenn es heisst «ökologischer und ökonomischer plus in sozialer Hinsicht verpflichtet». Es sollte eine Verpflichtung sein, dass die Wirtschaftsuniversität sich an diese Grundsätze hält. Ich persönlich finde es schade, dass dieser Antrag nicht in der vorberatenden Kommission gestellt wurde, trotzdem werden wir zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Wir verweisen auf Art. 2 Abs. 2 gemäss Entwurf der Regierung, der von der vorberatenden Kommission nicht verändert wurde. Es stimmt nicht ganz, dass dieser Abs. 2 lediglich die Studierenden betrifft. Da ist zu lesen: «Sie [– also die Universität –] fördert das Verantwortungsbewusstsein der Universitätsangehörigen gegenüber Mensch und Umwelt.» Wir erachten diesen Abs. 2 als notwendige und ganzheitlich formulierte ethische Richtschnur, die nachhaltiges Handeln inkludiert. Einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsartikel braucht es somit nicht. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Dieser Artikel wurde in der Kommission nicht behandelt. Die Mitte-EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass dieser Artikel im Universitätsgesetz falsch angesiedelt ist. Allenfalls gehört das ins Universitätsstatut. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Wir schliessen uns gerne der Argumentation von Bosshard-St.Gallen an. Die hier vorgeschlagene Fassung gewährt einerseits den wichtigen Spielraum und respektiert die Forschungs- und Lehrfreiheit, rückt aber andererseits die Thematik Nachhaltigkeit und die Vorbildrolle, welche die Universität diesbezüglich einnehmen soll, in den Fokus. Nachhaltigkeit ist aber mehr als ein ökologisches Handlungsprinzip. Nachhaltigkeit heisst bspw. auch eine zukunftsgerichtete Personalpolitik und ökonomisches Handeln, welches eine langfristige, erfolgreiche finanzielle Unternehmensentwicklung kurzfristiger Gewinnmaximierung vorzieht. In dieser umfassenden Begriffsdefinition scheint uns ein Kapitel «Nachhaltigkeit» gerade für eine Wirtschaftsuniversität durchaus eine Berechtigung zu haben. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion einen neuen Art. 2bis mit folgendem Wortlaut: «(Abs. 1) Lehre, Forschung und Betrieb der Universität sind dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht verpflichtet. Die Universität nimmt diesbezüglich eine Vorbildrolle wahr. (Abs. 2) Die Organe und Institute der Universität treffen in ihrem Zuständigkeitsbereich Massnahmen zur Umsetzung dieser Bestimmung.» und folgendem Artikeltitel: «Nachhaltigkeit». Wir wollen hier die Nachhaltigkeit auch explizit erwähnt haben. Auch hier kann ich nochmals Bezug nehmen auf Art. 2 Abs. 2. Es soll nicht nur von den Studierenden erwartet werden, dass diese nach nachhaltigen Grundsätzen handeln. Ebenfalls steht in Art. 2, dass die HSG das Verantwortungsbewusstsein der Universitätsangehörigen gegenüber Mensch und Umwelt fördert. Wir wollen wirklich, dass die Nachhaltigkeit im Gesetzesartikel explizit erwähnt wird. Im Abschnitt der Botschaft zu den Vernehmlassungsergebnissen hat die Regierung erwähnt, dass man diesen Aspekt im Universitätsstatut konkretisieren will. Uns reicht das nicht. Wir wollen dies auf Gesetzesebene und wollen darum, dass man hier einen eigenen Nachhaltigkeitsartikel schafft, um aufzuzeigen, dass die HSG eine gesellschaftliche Verantwortung trägt, und dies so stärker zum Ausdruck gebracht wird. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion zu Art. 2 Abs. 3 mit 59:49 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat die Version der vorberatenden Kommission, also die Streichung von Abs. 3, mit 8:7 Stimmen beschlossen. Die vorberatende Kommission hat dabei erwogen, dass der Inhalt von Abs. 3 bereits von Bundesrechts wegen gewährleistet ist. Das habe ich bereits ausgeführt. Einen eigenständigen Gehalt von Abs. 3 hat die vorberatende Kommission in ihrer Beratung nicht erarbeitet, dies einfach als Hinweis auf die Auslegung zuhanden der Materialien. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen: Ich möchte auf das Votum von Güntzel-St.Gallen Bezug nehmen. Er hat auf Art. 2 Abs. 2 verwiesen, wo «ethisch» und «nachhaltig» erwähnt wird. Dort heisst es, dass die HSG die Studierenden darauf vorbereitet, in Beruf und Öffentlichkeit nach ethischen und nachhaltigen Grundsätzen zu handeln. Es geht dort um die Studierenden, aber wir wollen, dass die HSG diese Verpflichtung wahrnimmt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion ist zuzustimmen. Die SP-Fraktion beantragt Ihnen ebenfalls, entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission, den Wortlaut der Regierung von Botschaft und Entwurf wieder ins Gesetz aufzunehmen. Ein Vergleich mit anderen Universitäten der Schweiz bestätigt diese Forderung. Die Universitäten Basel, Bern, Zürich, Freiburg und Luzern haben einen solchen Gleichstellungsartikel. Alle Universitäten haben somit auch eine gesellschaftliche Vorbildfunktion. Diskriminierungen weisen viele spezielle Formen auf, so z.B. Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen, Äusserungen gegen Rassen und Hautfarbe, die Gleichstellung der Geschlechter und die ganze Thematik der Inklusion. Setzen wir als verantwortungsvolle Kantonsrätinnen und Kantonsräte ein Zeichen und bemessen mit diesem Artikel die Wichtigkeit, die in unserer Gesellschaft einen zentralen Aspekt einnimmt, um Chancengleichheit zu gewährleisten und Diskriminierung zu beseitigen. Es wäre eigentlich ein sonderbares und erbärmliches Zeichen, im Jahr 2023 für unseren Bildungskanton auf eine solche Formulierung zu verzichten und damit die Attraktivität der Universität St.Gallen zu beschneiden. Die Universität lobt sich, ein Leuchtturm in der Bildung zu sein, also sollten wir dieser Selbsteinschätzung ebenfalls Rechnung tragen. Wenn von Exzellenzen und Renommee im Zusammenhang mit der Universität gesprochen wird, gehört die Chancengleichheit und die Beseitigung von Diskriminierung dazu. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Delegation): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Als aufrechte Liberale sind wir selbstverständlich flammende Befürworter der Chancengerechtigkeit. Trotzdem hat unsere Delegation der Streichung dieses Abs. 3 zugestimmt. Erstens ist uns dieser Absatz im Zweckartikel zu generell formuliert, beschränkt sich also nicht auf universitätsinterne Angelegenheiten. Man könnte ihn durchaus so verstehen, dass sich die Universität St.Gallen auch ausserhalb der eigenen Organisation für Chancengerechtigkeit einzusetzen hat. Wir sehen das anders. Der effektive Zweck und Auftrag der Universität ist in der Fassung der vorberatenden Kommission bestens und genügend erfasst. Zweitens gelten selbstverständlich auch an der Universität St.Gallen die Grundrechte gemäss Bundesverfassung und sie unterliegt auch den nationalen Gesetzen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Chancenverzerrungen wie bspw. dem Gleichstellungsgesetz (SR 151.1; abgekürzt GIG), dem Behindertengleichstellungsgesetz (SR 151.3; abgekürzt BehiG) oder der Strafnorm gegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass. Deshalb ist u.E. keine Antidiskriminierungsbestimmung im Zweckartikel des Universitätsgesetzes notwendig. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion ist zuzustimmen. Art. 2 Abs. 3 zur Chancengleichheit war in der vorberatenden Kommission umstritten. Es war eine ganz knappe Abstimmung. Die Mitte-EVP-Fraktion hat für Verbleiben des Artikels gemäss Entwurf der Regierung votiert. Diesen Abs. 3 braucht es, weil die HSG hier direkt in ihrem internen Handeln betroffen ist. Natürlich untersteht die HSG Art. 8 der Bundesverfassung, gemäss dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und die Diskriminierung verboten ist. In der Bildung ist es aber eine spezielle Situation. Darum ist beides wichtig. Die HSG setzt sich ein, dass die Chancengerechtigkeit gewährleistet ist. Es ist bekannt, dass in der Bildung sehr unterschiedliche Zugangschancen herrschen. Ziel muss es sein, dass alle Menschen, welche die nötigen Fähigkeiten besitzen, tatsächlich Zugang zur Hochschulbildung und Weiterbildung erhalten. Die Mitte-EVP-Fraktion vertritt die Ansicht, dass dieser Auftrag schriftlich festgehalten werden muss. Es ist ein Kernauftrag. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich möchte darauf hinweisen, dass eben nicht allein Abs. 3 und 4 des Art. 2 gestrichen wurden, und zwar mit deutlicher Mehrheit, sondern dass eben in Art. 2 Abs. 2 schon enthalten ist, dass nach ethischen und nachhaltigen Grundsätzen zu handeln ist. Es ist nicht so, dass das, was man jetzt will, überhaupt nicht mehr da ist. Es ist richtig, es sind zwei Absätze gestrichen worden, bzw. Abs. 4 ist dann in einem anderen Artikel enthalten. Ich bitte Sie deshalb, der Fassung der vorberatenden Kommission zu folgen. Wir wollen nicht Sachen, die selbstverständlich sind, nochmals ins Gesetz aufnehmen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion ist zuzustimmen. Wie bereits beim Eintreten erwähnt, erschliesst es sich der Mehrheit der Grünliberalen nicht, warum dieser Grundsatz hier aus dem Gesetz gekippt werden soll. Diese Mehrheit wird deshalb dem Antrag zum Festhalten am Entwurf der Regierung folgen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion / SP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion, in Art. 2 Abs. 3 am Entwurf der Regierung festzuhalten. Chancengerechtigkeit ist ein grundlegendes Prinzip, das sicherstellen soll, dass jeder Mensch unabhängig von seiner sozialen, ethnischen, geschlechtlichen oder wirtschaftlichen Herkunft gleiche Bildungschancen erhält. Die explizite Aufnahme dieses Prinzips in das Universitätsgesetz verpflichtet die HSG dazu, gezielt Massnahmen zu ergreifen, um Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass alle Studierenden gleiche Möglichkeiten für ihren Bildungserfolg haben. Leider sind auch Universitäten nicht immun gegen Diskriminierungsfälle, Diskriminierungen bspw. aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Religion oder Behinderung. Die Ergänzung des Gesetzes um den vorgeschlagenen Artikel verpflichtet auch hier die HSG, gezielt Massnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung entgegenzuwirken. Indem wir diesen Artikel in unsere Gesetzgebung integrieren, senden wir ein starkes Signal aus, dass Gleichberechtigung und Inklusion sowie eine gerechte und diskriminierungsfreie Bildung für uns und die HSG oberste Priorität haben. Nun hat Regierungsrat Kölliker in seinem Votum erwähnt, dass er empfiehlt, alle Anträge abzulehnen. Hier handelt es sich aber um einen Antrag zum Festhalten am Entwurf der Regierung. Ich denke, er hat diesen Artikel nicht explizit gemeint. Zudem denken wir nicht, dass dieser das Gesetz schwächt, sondern sehr stärkt und dass er auch keine negativen, sondern nur positive Folgewirkungen haben wird. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 2 Abs. 1 mit 68:20 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: Der Antrag, den Begriff Universität statt Wirtschaftsuniversität zu verwenden, wurde in der vorberatenden Kommission gestellt. Allerdings, um transparent zu bleiben, zusammen mit weiteren Änderungen im selben Satz. Dieser Antrag wurde mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit abgelehnt. Der Vollständigkeit halber: Auf Art. 2 wurde mittels Rückkommensantrag nochmals zurückgekommen und der heutige Antrag wurde beim Rückkommen materiell nicht mehr gestellt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Hasler-Balgach: Ich erinnere Sie nur noch daran, die Universität St.Gallen möchte mit ihrer internationalen Vernetzung auch ihre Exzellenz beweisen. Wenn Sie an der Universität St.Gallen z.B. Informatik studieren, nicht mit Schwerpunkt Wirtschaft, und Sie bewerben sich irgendwo, dann hat das einen negativen Effekt auf Ihr Bewerbungsdossier, wenn überall «Wirtschaftsuniversität» steht. Das gilt auch für die anderen Abteilungen. Es ist aber auch jetzt bereits so: Wenn Sie irgendwo auf der Webseite oder irgendein Dokument schauen, steht immer «Universität St.Gallen», weil sich die Universität St.Gallen dessen selbst auch bewusst ist, dass sie damit etwas aussagt über ihre anderen Abteilungen, in welchen sie auch Exzellenz verfolgen will. Ich bitte Sie, auch daran zu denken, wenn Sie nachher abstimmen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich verweise auf Art. 3, wo aufgeführt ist: Wirtschaft, Recht, Sozial-, Kultur- und Politikwissenschaften und jetzt neu auch der Joint Medical Master. Also es ist nicht so, dass eine Wirtschaftsuniversität gar nichts daneben machen kann, aber «Wirtschaftsuniversität» ist aus unserer Sicht klar der zentrale Punkt bzw. die Marschrichtung dieser Universität. Das schliesst aber nicht einzelne andere Fakultäten aus. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich schliesse mich dem Votum der FDP-Fraktion an. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Es ist nachvollziehbar, dass die Regierung das Profil der HSG als Wirtschaftsuniversität beibehalten möchte. Ein Ausbau zu einer Volluniversität wäre aus unserer Sicht sehr wünschenswert, scheint aber nicht realistisch. Wir wünschen uns aber eine vermehrt interdisziplinäre Ausrichtung der HSG. Wir wünschen uns eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Auch weitere punktuelle Ergänzungen des Fächerspektrums sind anzustreben. Wir finden es aber trotzdem nicht zwingend notwendig, dass man das «Wirtschaft» hervorhebt. Es würde reichen, wenn wir Universität belassen. Jetzt eine kleine Andeutung: Es gibt natürlich auch eine gewisse Abhängigkeit der HSG von der Wirtschaft. Es gibt Firmen, die sich an den Instituten beteiligen. Da könnte man das Wort «Wirtschaftsuniversität» auch wieder ein bisschen anders verstehen. Uns wäre es grundsätzlich lieber, einfach nur «Universität» zu schreiben, auch wenn wir natürlich nachvollziehen können, dass der Fokus auf «Wirtschaft» liegt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Für die Begründung bediene ich mich des Textes auf S. 51 der Botschaft und lege dies natürlich offen, um einem möglichen Plagiatsvorwurf zuvorzukommen: «Die HSG hat heute den Charakter einer breit verstandenen, interdisziplinär, integrativ und international ausgerichteten Wirtschaftsuniversität. Daran soll auch mit dem neuen Universitätsgesetz nichts geändert werden. Bewusst verzichtet wird darauf, [...] die Grundlage zu legen für einen allfälligen Ausbau der HSG zu einer Volluniversität. Die fachliche Fokussierung der HSG ist eines ihrer wesentlichen Charakteristiken und ermöglicht es ihr, sich trotz vergleichbar kleiner Grösse national und international zu behaupten.» Die Universität St.Gallen ist eine breit verstandene Wirtschaftsuniversität und soll es auch bleiben. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Art. 2 (Zweck und Auftrag). Hasler-Balgach beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 2 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Universität St.Gallen ist eine regional verankerte sowie interdisziplinär, integrativ und international ausgerichtete Wir sprechen hier über nichts weniger als wie die Universität genannt wird. Wie Sie in der Begründung lesen können, ist die Universität St.Gallen viel mehr als eine Wirtschaftsuniversität. Wir sprechen auch immer von der Universität St.Gallen – der Rektor tut dies, die Regierung tut dies, und es steht überall in jeder Mitteilung, auf jedem Papier und in jedem Dokument «Universität St.Gallen». Ich verstehe Sie auch, wenn Sie mit dem Begriff Wirtschaftsuniversität ihre Vorzüge und Schwerpunkte in Exzellenz hervorheben wollen. Dem spricht nichts entgegen, das kann auch weiterhin so gemacht werden. Es wäre aber einfach schlicht falsch, es im Gesetz auf dieser Ebene «Wirtschaftsuniversität» zu nennen, obwohl es gar nicht stimmt. Ich habe auch noch recherchiert für Sie. Es ist tatsächlich so, dass diejenigen Wirtschaftsuniversitäten, die sich spezifisch so nennen, auch nur in diesem Rahmen Ausbildungen anbieten. Das trifft für die Universität St.Gallen überhaupt nicht zu. Es gibt diverse Abteilungen: Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Joint Medical Master, Informatik usw. Dieses Gesetz soll für viele Jahre Gültigkeit haben. Wir wissen auch nicht, wie sich die Universität weiterentwickeln wird. Es wäre unserer Meinung nach demnach verfehlt, bereits im Zweckartikel eine begriffliche Einschränkung zu verankern, die gar nicht die Realität widerspiegelt. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich erlaube mir, zwei Punkte aus den Ausführungen von Regierungsrat Kölliker aufzunehmen und kurz dazu Stellung zu nehmen. Ich wiederhole mich wahrscheinlich teilweise beim ersten Punkt. Wenn PCG-Grundsätze wichtiger sind und eigentlich ein funktionierendes System ablösen sollen, ohne aber den Beweis logischerweise anbringen zu können, dass es besser wird, dann ist das für mich eine schlechte Begründung. Wir haben offen gesprochen, auch in verschiedenen Eintretensvoten: Mit dem Spitalverwaltungsrat haben wir ein Beispiel, das alles andere als überzeugt hat in den letzten zwei bis drei Jahren. Dieser wurde nicht nur intern hier, sondern auch öffentlich kritisiert. Vorgeschlagen wurde er von der Regierung. Ich mag hier jetzt vorgreifen: Die ganze Wahlgenehmigung ist eine theoretische Angelegenheit. Wir werden nicht in der Lage sein, einzelne dieser neun oder zehn Leute nicht zu genehmigen, ausser es liegt etwas Schweres gegen sie vor. Das ist der Punkt: Ich meine, man soll nicht Bestehendes zerstören. Der zweite Punkt: Selbstverständlich steht es dem Departementsvorsteher zu zu sagen, jeder Antrag, der angenommen werde, schwäche das Universitätsgesetz, das die vorberatende Kommission verabschiedet hat. Ich gehöre auch zu dieser vorberatenden Kommission, und ich glaube, wir haben gut gearbeitet. Aber das heisst nicht, dass man nicht im einen oder anderen Punkt gewisse Änderungen vornehmen darf oder soll. Darüber entscheidet dann die Mehrheit unseres Rates. Wenn es beim nächsten Mal auch heisst, die Vorlage der vorberatenden Kommission sei gut, dann müssen wir in diesem Rat gar nicht mehr diskutieren. Vielleicht habe ich Sie falsch verstanden, aber ich bitte Sie, die Schlussbeurteilung dem Rat zu überlassen. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Regierungspräsident Kölliker: Als einleitende Bemerkung: Die Problemfälle, die immer wieder entstanden sind und den Prozess der Sitzungen der vorberatenden Kommission begleitet haben, wurden auch seitens des Departements immer wieder thematisiert. Wir haben zu Beginn der Sitzungen der vorberatenden Kommission jeweils transparent dargelegt, wie wir damit umgehen. Die vorberatende Kommission hat sich in ihrer Arbeit durch diese Geschehnisse nicht gross beeinflussen lassen, was sehr lobenswert ist. Wieso überhaupt ein neues Gesetz? Das geltende Universitätsgesetz stammt aus dem Jahr 1988. Es wurde zwar mit sechs Nachträgen punktuell angepasst, wird aber trotzdem den aktuellen Bedürfnissen nur noch teilweise gerecht. Grund dafür sind einerseits geänderte rechtliche Rahmenbedingungen. So wurden wichtige Gesetze in der Zwischenzeit neu erlassen. Besonders zu erwähnen sind das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (SR 414.20; abgekürzt HFKG) und das kantonale Personalgesetz (sGS 143.1; abgekürzt PersG). Es ist aber auch kein Geheimnis, dass Ereignisse in den letzten Jahren Fragen zur Governance der HSG aufgeworfen haben. Der Universitätsrat hat deshalb im Jahr 2017 bereits eine erste Auslegeordnung zu einer Revision des Universitätsgesetzes vorgenommen. Im Jahr 2018 hat der Universitätsrat ein Zukunftsbild der HSG und einen ersten Projektauftrag für eine Revision entworfen. In der Novembersession 2018 hat der Kantonsrat die Motion 42.18.20 «Universitätsgesetz: Zeitnah und breit abgestützt revidieren» gutgeheissen und die Regierung beauftragt, ihm ein gesamtrevidiertes Universitätsgesetz zu unterbreiten. Dem Auftrag kommt die Regierung mit der heute zur Diskussion stehenden Vorlage nach. Die jetzt vorliegenden Entwürfe sind das Ergebnis einer breit abgestützten Projektarbeit. Sie entstanden unter Einbezug verschiedener Stellen der Staatsverwaltung und diverser Akteure der HSG. Die Regierung begleitete den Prozess mit mehreren Workshops eng und die Fraktionen des Kantonsrates wurden bei Erreichen von Projektmeilensteilen jeweils durch mich direkt informiert. Ziel des Projekts war es, einen Entwurf eines neuen Universitätsgesetzes vorzulegen, der sowohl den Anforderungen des Kantons St.Gallen als Träger der Universität als auch den Anforderungen der HSG entspricht. Leitend war dabei, die Zukunftsfähigkeit und den Erfolg der HSG langfristig sicherzustellen. Um diese Ziele zu erreichen, wurden zu Beginn des Projekts folgende Leitprinzipien der Revision festgelegt: Thematischer Fokus der HSG als Stärke: Die HSG bleibt eine breit aufgestellte, interdisziplinär und integrativ ausgerichtete Wirtschaftsuniversität. Die Regierung verzichtete bewusst darauf, eine Möglichkeit für den Ausbau der HSG zur Volluniversität zu schaffen. Der fachliche Fokus ist ein wesentliches Merkmal der HSG und prägt die öffentliche Wahrnehmung. Die Spezialisierung als breit verstandene Wirtschaftsuniversität mit traditionellen Schwerpunkten in Rechts- und Sozialwissenschaften, seit kurzem ergänzt durch Humanmedizin und Informatik, ermöglicht es der HSG, sich national und international zu behaupten. Eine Volluniversität wäre demgegenüber für die öffentliche Hand zu teuer und es wäre angesichts der beschränkten öffentlichen Mittel kaum möglich, die heutige Spitzenqualität der HSG sicherzustellen. Zur internationalen Anschlussfähigkeit: Die HSG muss einerseits internationalen Standards entsprechen, um ihre Exzellenz und Qualität sicherzustellen. Anderseits ist aber auch eine starke regionale Verankerung für die HSG von hoher Wichtigkeit. Zur Lehr- und Forschungsfreiheit und Hochschulautonomie: Die Lehr- und Forschungsfreiheit des wissenschaftlichen Personals ist von der Bundesverfassung gewährleistet. Voraussetzung für eine Akkreditierung nach dem HFKG ist zudem die Autonomie der Hochschulen. Autonomie bedeutet, dass die HSG im Rahmen der vom Kanton als Träger definierten Schranken in der Organisation, der Anstellung von Personal und der Verwendung von finanziellen Mitteln frei ist. Ausgeprägte Selbstverwaltung als Stärke: Die HSG ist stark körperschaftlich organisiert. Alle Universitätsangehörigen engagieren sich gesamtuniversitär in der Selbstverwaltung und tragen damit zum Erfolg der HSG bei. Stärkung der Governance durch Aufgabenentflechtung und Rollenklärung: Künftig hat jedes Organ eine Stammfunktion mit klaren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Durch die Entflechtung von Aufgaben und Kompetenzen wird die Verantwortung der einzelnen Organe gestärkt und die Komplexität abgebaut. Gesamtuniversitäre Prozesse als Stärke: Bewährte Prozesse werden beibehalten und revisionsbedürftige werden angepasst. Institute als Markenzeichen der HSG: Die HSG verfügt mit ihren teilautonomen Instituten über eine in der schweizerischen Universitätslandschaft einmalige Struktur. Das trägt wesentlich zu ihrem Erfolg und ihrer Reputation bei. Die Institute sind darum als Entfaltungsraum für den unternehmerischen Geist der HSG zu erhalten und zu stärken. Ein Wort zu den kantonalen Behörden: Der Kantonsrat nimmt auch inskünftig im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion über die kantonale Verwaltung und die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Oberaufsicht über die HSG wahr. Neu soll der Kantonsrat aber die Mitglieder des Universitätsrates nicht mehr wählen, sondern deren Wahl nur noch genehmigen. Wahlorgan soll wie bereits bei der OST – Ostschweizer Fachhochschule und übrigens bei allen Universitäten der Schweiz, die einen vergleichbaren Universitätsrat haben, und auch anderen Institutionen unseres Kantons die Regierung sein. Würden Sie davon abweichen, wären wir die einzige Universität der Schweiz, wo das Wahlorgan nicht die Regierung ist. Damit wird den Public-Corporate-Governance-Grundsätzen (PCG-Grundsätze) Rechnung getragen, wonach die Regierung die strategische Leitung wählt, weil im System der Gewaltenteilung die Führungsaufgaben grundsätzlich der Exekutive obliegen. Noch einige Ausführungen zum Bereich der Weiterbildung, der mir wichtig ist: Das lebenslange Lernen ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Ziel der tertiären Bildung. Für die HSG ist die Weiterbildung auch für den Praxisbezug, die Generierung von Drittmitteln und als wichtiger Teil von internationalen Rankings von eminenter Bedeutung. Die HSG als breit aufgestellte und interdisziplinär ausgerichtete Wirtschaftsuniversität soll weiterhin exzellente Leistungen in Lehre und Forschung erbringen und für diese international anerkannt sein. Das ist nur möglich, wenn die HSG das lebenslange Lernen von Akteuren der Praxis mit qualitativ hochstehenden und innovativen Angeboten begleitet. Im neuen Universitätsgesetz wird die Weiterbildung deshalb zusätzlich zur Lehre, Forschung und dem Erbringen von Dienstleistungen neu explizit als Aufgabe der HSG festgeschrieben. Die Weiterbildung an der HSG wird heute durch die Executive School (ES-HSG) und die Institute getragen. Die Institute und die ES-HSG sind in der Ausgestaltung ihrer Weiterbildungsangebote weitgehend frei. Trotz der herausragenden Bedeutung der Weiterbildung hat bisher eine HSG-weite Weiterbildungsstrategie gefehlt. Im neuen Universitätsgesetz wird einerseits verankert, dass die HSG eine Weiterbildungsstrategie erlässt, und es wird eine übergreifende Weiterbildungskommission für die gesamte HSG geschaffen. Einen Ausblick auf die Zeit nach der Inkraftsetzung dieses Universitätsgesetzes: Im Nachgang zum Erlass des neuen Universitätsgesetzes sollen ein neues Universitätsstatut und ein neues Personalreglement erlassen werden. In der Botschaft wie auch im Gesetzesentwurf wird auf diese Erlasse verschiedentlich verwiesen und es wird beschrieben, welche Regelungen angedacht sind, soweit dies jetzt bereits möglich ist. Zuständig für den Erlass ist der Universitätsrat und eben nicht wie sonst bei Gesetzen oder Verordnungen die Regierung. Angehen kann er das erst, wenn Sie hier beraten haben. Bei beiden Erlassen muss aber die Gültigkeit durch die Regierung genehmigt werden. Bildungsdepartement und Regierung werden den Erarbeitungsprozess für die neuen Erlasse begleiten, um die Genehmigungsfähigkeit sicherzustellen. Entsprechend sind die Ausführungen in der Botschaft zu den geplanten Erlassen als verbindliche Absichtserklärungen zu betrachten. Einige abschliessende Bemerkungen: Ich möchte mich persönlich recht herzlich bei der vorberatenden Kommission bedanken. Es war wirklich eindrücklich, wie diese Arbeit konsequent und sachorientiert stattgefunden hat. Sie haben sich kaum ablenken lassen von äusseren Geschehnissen. Das Ergebnis ist denn auch ein Kompromiss, bei dem die Regierung keinen einzigen Gegenantrag gestellt hat. Die vorberatende Kommission hat jetzt in verschiedenen Punkten abweichende Regelungen vom Entwurf der Regierung getroffen. Wir akzeptieren das, weil es in der Gesamtheit stimmig ist. Diese Vorlage oder der Organismus einer Universität ist unglaublich komplex. Ich möchte hier schon sagen: Jeder Antrag, den Sie nachher beraten und beschliessen, der von der jetzt vorliegenden Version der vorberatenden Kommission abweicht, hat immer wieder Folgekonsequenzen in anderen Bereichen, und wir können zum Teil gar nicht genau abschätzen, was das dann bedeutet. Ich möchte Sie bitten, alle Abänderungsanträge, die nachher kommen, oder Aufträge, die gestellt werden, abzulehnen. Geschätzte Damen und Herren, wir haben, denke ich, alle zusammen unsere Hausaufgaben in den letzten Jahren gemacht. Es wurde jetzt auch verschiedentlich schon gesagt: Eine abschliessende, hundertprozentige Gewähr, dass sich jede Person an ethische und grundsätzliche Werte, wie wir das eigentlich erwarten, hält, werden wir nie haben. Aber wir haben hier jetzt eine gesetzliche Grundlage, die auch mit der Aussicht auf die nachgelagerten Erlasse des Universitätsstatutes und des Personalreglementes wirklich eine möglichst gute Grundlage bildet, damit die Universität erfolgreich in die Zukunft schreiten kann. Zum Gesetz über die privaten Hochschulen und den Titelschutz: In der Schweiz werden gelegentlich private Hochschulen gegründet. Im Kanton St.Gallen besteht als bisher einzige private Hochschule die Schweizer Hochschule für Logopädie (SHLR). Der Kanton St.Gallen geniesst dank den bestehenden Hochschulen national und international eine ausgezeichnete Reputation als Hochschulstandort. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass inskünftig vermehrt private Hochschulen sich im Kanton St.Gallen ansiedeln wollen. Das stellen wir jetzt und in den letzten Monaten bereits durch eine deutliche Häufung von Gesuchen beim Bildungsdepartement fest. Bisher fehlen im Kanton St.Gallen, anders als zum Teil in anderen Kantonen, gesetzliche Vorschriften für die Gründung von privaten Hochschulen. Die Regierung schlägt dem Kantonsrat deshalb den Erlass eines neuen Gesetzes vor. Beispiele aus anderen Kantonen zeigen, dass die Qualität der Ausbildungsangebote von privaten Hochschulen nicht immer über alle Zweifel erhaben ist. Ohne entsprechendes Gesetz, ohne gesetzliche Grundlage können private Hochschulen aber ohne das Erfüllen von bestimmten Voraussetzungen gegründet werden und sie können auch Titel vergeben. Mit dem neuen Gesetz sollen unseriöse Angebote, so genannte «Titelmühlen», abgehalten werden, indem die Gründung und Führung von privaten Hochschulen unter eine Bewilligungspflicht gestellt werden. Das dient dem Schutz der Öffentlichkeit im Sinne des Konsumentenschutzes vor unlauteren Angeboten, schützt aber auch die Reputation der Hochschulen des Kantons St.Gallen. Der Titelschutz richtet sich gemäss HFKG grundsätzlich nach kantonalem Recht. Im st.gallischen Recht ist der Schutz von Hochschultiteln bisher nicht explizit geregelt und es fehlen auch Strafbestimmungen zur Sanktionierung einer unrechtmässigen Titelvergabe oder Titelverwendung. Dem soll mit dem neuen Gesetz Abhilfe geschaffen werden. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Plagiatsskandal, Spesenskandal, Skandalprofessor – die HSG rutscht von Skandal zu Skandal. Wenn die HSG für Schlagzeilen sorgt, dann meist für negative. Nun muss endlich Ruhe einkehren auf dem Rosenberg. Die Kontrollmechanismen an der HSG haben in der Vergangenheit offensichtlich nicht funktioniert. Auch die Kompetenzen und Zuständigkeiten waren ungenügend geregelt. Die Totalrevision des Universitätsgesetzes könnte, nein muss nun dazu beitragen, dass Skandale an der HSG verhindert oder zumindest frühzeitig erkannt werden. Wir ändern hier ein Gesetz, aber noch wichtiger wäre es, wenn sich die Mentalität einiger HSG-Professoren ändern würde. Das erreichen wir aber nicht über das Gesetz. Das muss in den Köpfen der Leute passieren. Weitere Skandale sind daher auch nach der Totalrevision des Gesetzes leider nicht ausgeschlossen. All diese Skandale machen deutlich, dass es höchste Zeit ist für die Totalrevision des Universitätsgesetzes. Wir können jetzt und heute solide Rahmenbedingungen festlegen. Die Erarbeitung des Entwurfs erfolgt in einem mehrstufigen Prozess unter Einbezug der direkt betroffenen Anspruchsgruppen. Dieses Vorgehen ist begrüssenswert und verschafft dem vorliegenden Entwurf eine hohe Legitimität. Die nun zahlreich vorliegenden Anträge sollen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier aus Sicht der Grünen um einen guten Gesetzesentwurf handelt. In einigen Punkten des Gesetzes gibt es noch Verbesserungsbedarf. Auch wir werden in der Spezialdiskussion einzelne Anträge einbringen. Die Stärkung der verschiedenen Führungsorgane wie Universitätsrat, Rektorat, Senatsausschuss ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Der Mittelbau soll aber aus unserer Sicht auch gestärkt werden. Der Universitätsrat kann aus unserer Sicht von der Regierung gewählt werden. Die parlamentarische Einbindung hat es in der Vergangenheit auch nicht geschafft, Skandale zu verhindern. Auch wir wollen eine starke, attraktive und konkurrenzfähige Universität St.Gallen, jedoch auch eine Universität, die Verantwortung übernimmt, sich der Nachhaltigkeit verpflichtet und v.a. eine Universität, die als Leuchtturm ein warmes, positives Licht ausstrahlt und nicht ein grelles, unangenehmes Licht, das uns beim Hinschauen Kopfschmerzen bereitet. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Hasler-Balgach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Das Universitätsgesetz setzt der Universität St.Gallen die Rahmenbedingungen für die nächsten 30 Jahre. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, wer die Entscheidungen trifft. Auf dem Spiel steht nichts weniger als die Frage, ob es mit Blick auf die Governance der Universität gelungen ist, dringend notwendige Modernisierungsschritte umzusetzen. Wir legen heute diese Modernisierungsschritte fest. Dabei sollten folgende drei Aspekte im Vordergrund stehen: Erstens ist das Ziel einer modernen, wettbewerbsfähigen und attraktiven Universität gegeben. Zweitens ist die angemessene demokratische Einbindung jener, die im Alltag die Verantwortung tragen, gegeben, und drittens ist die Sicherstellung von Führungsstrukturen, bei der Gegengewichte eine einseitige Machtakkumulation verhindern, gegeben. In der SP-Delegation und in der Fraktion haben wir uns wirklich ausgiebig mit der Revision befasst und wir sind der Meinung, dass die dringend notwendigen Modernisierungsschritte auch grösstenteils umgesetzt wurden. Die vier Kommissionstage waren wirklich nötig, damit die Delegation sich ein klares und tiefes Bild machen konnte, wie und wo die neuen Gesetze konkrete Veränderungen mitbringen. Dennoch haben wir einige Punkte identifiziert, zu welchen wir Anträge formuliert haben. Diese liegen Ihnen bereits vor. Die Kommissionszeit war leider begleitet von Skandalen, über welche ausführlich in den Medien berichtet wurde. Sie alle haben es mitgekriegt. Es erwies sich aber als Härtetest, denn dadurch bekamen wir die Gelegenheit, wirklich auf Mark und Nieren zu prüfen, inwiefern nun das neue Gesetz solche potenziellen Missstände verhindern kann. Die wichtigste Frage ist nun, ob mit den neuen Bestimmungen solche Skandale und Exzesse verhindert werden können. Dabei spielen mehrere Perspektiven eine Rolle. Einerseits wurden die Governance und die Aufgabenentflechtung vorangetrieben sowie die internen Kontrollsysteme verbessert. Auch die Stärkung des Rektorats als operative Leitung der Universität mit klaren Aufsichts- und Weisungskompetenzen, namentlich gegenüber den Instituten, spielt hier eine sehr grosse Rolle. Eine Aufsicht der Institute durch das Rektorat ist aus unserer Sicht zielführend, weil dies dem Spannungsfeld zwischen Dynamik und Aufsicht gerecht wird und gleichzeitig zum Ausdruck bringt, dass auch die Institute der Universität St.Gallen angehören. Diese Aufsichtskompetenz durch das Rektorat ergänzt die Kontrolle über die Institute, die bisher nur durch die Selbstdeklarationspflicht der Institutsleitenden über ihre Nebenerwerbe existierte. Es ist also in diesem Sinn eine Verbesserung, was das Skandalpotenzial der Institute betrifft. Trotzdem ist es aber aus unserer Sicht noch nicht hinreichend. Letzten Montag nahm die Universität Stellung zum Bericht über die 37 eingegangenen Meldungen, die in der Anwaltskanzlei eingegangen sind, die als Meldestelle beauftragt wurde, nachdem die eigentliche Ombudsstelle offenbar nicht funktionierte. Der uns zugängliche Befund ist aus unserer Sicht besorgniserregend. Wir haben deswegen angeregt, zwischen der ersten und zweiten Lesung einen Sitzungstag der vorberatenden Kommission einzuschieben, um mögliche relevante Erkenntnisse aus dem Bericht zu beraten. Wir finden als Fraktion, dass es eine merkwürdige Situation ist, dass wir, ohne zu wissen, wo genau die Probleme liegen, nun ein so wichtiges Gesetz verabschieden, das wahrscheinlich für 20 bis 30 Jahre in Kraft sein wird. Ich fühle mich als Parlamentarierin in dieser Situation wirklich nicht wohl. Wir müssten zumindest Teileinsicht haben, denn die Befunde setzen direkt dort an, wo wir auch die Unklarheiten in der Revision sehen. Der Bericht sagt bspw., dass es eine mangelnde Einbindung der Institute in die gesamtuniversitären Strukturen und Prozesse gibt. Dies hätte man im Gesetz regeln können, hat man aber nicht. Deswegen haben wir hierzu ebenfalls Anträge formuliert. Aus unserer Sicht ist also der Spielraum für die Institute immer noch zu gross, doch auf dieses Thema kommen wir noch in der Spezialdiskussion zu sprechen. Die wichtigste Änderung im neuen Universitätsgesetz aus Sicht des Kantonsrates ist wahrscheinlich der Wechsel der Wahlinstanz des Universitätsrates durch die Regierung. Hier sieht die SP eine klare Schwächung des Kantonsrates. Es ist für uns demokratisch fragwürdig, dass der Kantonsrat sich selbst schwächen will, indem er seine Wahlkompetenz des Universitätsrates der Regierung abgibt. Dies führt unserer Meinung nach gerade eben nicht zu einer Entflechtung, sondern zu einer Konzentration von Aufgaben und Rollen. Es hat sich gezeigt, dass solche Gremien nicht unbedingt bessere Leistungen erbringen. In Anbetracht der Grösse und der gesellschaftlichen Wichtigkeit der Institution Universität St.Gallen sollte das Parlament weiterhin die Kompetenz haben, den Universitätsrat als oberstes Organ der Universität zu wählen und damit eine gewisse parlamentarische Einbindung zu gewährleisten. So wie beim Bildungs- und Hochschulrat soll der Universitätsrat vom Parlament gewählt werden. Schliesslich handelt es sich hierbei um eine öffentliche Institution und nicht um ein Unternehmen. Schauen wir in die Vergangenheit, musste die SP-Fraktion immer wieder politischen Druck machen, was zeigt, wie wichtig die parlamentarische Einbindung ist. Ein weiteres Anliegen unsererseits für eine konkrete Modernisierung des Universitätsgesetzes ist klar der Einbezug des Mittelbaus, eine fehlende Personalkommission und ein Gleichstellungsartikel. Auch darauf kommen wir noch in der Spezialdiskussion zu sprechen. Dass das Gesetz über die privaten Hochschulen und den Titelschutz, das v.a. die Schweizer Hochschule für Logopädie in Rorschach betrifft, neu nicht mehr als Fremdkörper im Universitätsgesetz zu finden ist, sondern ein eigenes Gesetz dafür geschaffen wurde, beurteilen wir als den richtigen Weg. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die vorberatende Kommission hat es sich in der Beratung dieses Geschäfts wirklich nicht einfach gemacht. Vier intensive Sitzungstage fanden über einen Zeitraum von fast sieben Monaten statt. Es wurden unzählige Anträge abgehandelt und verschiedene Grundsatzdiskussionen geführt. Das Resultat in der Form des vorliegenden gelben Blatts der Kommission lässt sich u.E. sehen. Sowohl innerhalb der Kommission wie auch seitens verschiedener Medien wurde des Öfteren die Frage gestellt, ob denn nun mit dem neuen Universitätsgesetz inskünftig missbräuchliches und regelwidriges Verhalten verhindert werden könne. Wo Menschen arbeiten, werden auch in Zukunft Fehler passieren, und verhindern wäre somit ein viel zu starkes Versprechen. Hingegen muss es unser aller Ziel sein, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass die Organisationsstruktur künftig klarer ist und eine agilere und schlagkräftigere Führung möglich ist. Mit dieser Revision sollen Fragen rund um Governance und Compliance geklärt und Aufgaben und Verantwortungen der verschiedenen Organe präzisiert werden. Die Institute sollen neu durch die Rektorin oder den Rektor beaufsichtigt werden. Diese Stossrichtung unterstützen wir absolut. Die vorberatende Kommission fügt dem mittels Antrag hinzu, dass die Rektorin oder der Rektor für die Aufsichtspflicht über die Institute auch über eine eigene interne Kontrollstelle verfügen muss, die nicht mit der vom Universitätsrat eingesetzten internen Revisionsstelle zu verwechseln ist. Der Universitätsrat soll gemäss Fassung der vorberatenden Kommission neu aus elf Mitgliedern bestehen – einer gewählten Präsidentin oder einem gewählten Präsidenten, einem delegierten Mitglied der Regierung und neun weiteren gewählten Mitgliedern. Die Wahl der Mitglieder soll durch die Regierung erfolgen. Der Kantonsrat soll die Wahl bestätigen. Das von der Regierung delegierte Mitglied darf gemäss Antrag der Kommission nicht zugleich Präsidentin oder Präsident des Universitätsrats sein. Wir unterstützen dies und haben dieselbe Forderung bereits im Rahmen der Vernehmlassung gefordert. Der Universitätsrat soll nicht mehr beim Bildungsdepartement angesiedelt sein, sondern soll verselbständigt und entpolitisiert werden. Aus demselben Grund befürworten wir die Wahl der Mitglieder durch die Regierung. Bei einer künftigen Vakanz sollte v.a. mit fachlicher Brille und mit Blick auf die Gesamtzusammensetzung des Universitätsrats nach Ersatz gesucht werden. Das Parteibuch sollte keine Rolle spielen, wenn es um das strategische Führungsgremium einer führenden Wirtschaftsuniversität in Europa geht. Diskutiert wurden in der Kommission auch verschiedenste Anpassungen bei der Zusammensetzung von Senat und Senatsausschuss. Die verschiedenen Anträge fanden allerdings keine Mehrheiten. Unsere Haltung ist, dass diese Fragen eigentlich in einer späteren Teilrevision des Universitätsgesetzes eher vom Gesetz in das Universitätsstatut verschoben werden sollten. Es handelt sich um Fragen, die inskünftig besser durch den Universitätsrat als vom Gesetzgeber zu klären sind. Die Flughöhe des Gesetzgebers wird hier an sich verlassen und wir diskutieren über eher universitätsinterne Fragen. Uns wurde seitens Rektor und Regierung versichert, dass der jetzt vorliegenden Fassung eine breite universitätsinterne Diskussion vorangegangen sei. Der Wechsel vom heutigen Vollsenat hin zur neuen Lösung, in welcher der Senat von den Alltagsgeschäften entlastet wird, soll jetzt vollzogen und erste Erfahrungen sollen jetzt gesammelt werden. Deshalb stimmen wir in diesen Fragen der Fassung der Botschaft der Regierung zu. Wie gesagt: Sollte nach einer gewissen Anlaufzeit Anpassungsbedarf in Grösse oder Zusammensetzung von Senat und Senatsausschuss erkannt werden, würden wir eher eine Lösung weg vom Gesetz hin zum Universitätsstatut sehen. Dass die Rolle der Verwaltungsdirektorin oder des Verwaltungsdirektors gemäss Kommission in einem eigenen Artikel geklärt werden soll, unterstützen wir ebenfalls. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten und folgt in allen Punkten den Anträgen der vorberatenden Kommission. Sowohl beim Gesetz über die privaten Hochschulen und den Titelschutz wie auch beim Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des V. Nachtrags zur Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sind wir ebenfalls für Eintreten. Hier stimmen wir der Fassung gemäss Botschaft der Regierung zu. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
14.6.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Götte-Tübach und Suter-Rapperswil-Jona treten bei der Beratung dieses Geschäfts in den Ausstand. | Session des Kantonsrates vom 12. bis 14. Juni 2023, Sommersession |
20.9.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt das Universitätsgesetz mit 110:0 Stimmen in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Hasler-Balgach (im Namen der SP-Fraktion): Das Universitätsgesetz hat uns jetzt seit den Vernehmlassungen fast zwei Jahre lang beschäftigt. Als Mantelvorlage war es kein einfaches Unterfangen. Dies haben die Diskussionen um die Bedeutung des Universitätsstatuts im Zusammenhang mit dem Universitätsgesetz aufgezeigt. Ein hundertseitiger Bericht mit zahlreichen Verweisen auf das Statut und über 50 Gesetzesartikeln, deren Bedeutung für das Statut nicht immer für alle Mitglieder der vorberatenden Kommission klar war, erschwerten die Arbeit in der Kommission. Ich nehme die Würdigung zum Anlass, um auf ein paar Punkte hinzuweisen: Dass die Politik die Universität im Gesetz immer noch als Wirtschaftsuniversität bezeichnet, zeichnet ein falsches Bild der Universität. Sie entwickelt sich nämlich weg von einer fast ausschliesslich auf Wirtschaft und Recht ausgerichteten Universität hin zu einer grösseren Fächervielfalt. Der damit eingehende Kulturveränderungsprozess wird die HSG noch länger beschäftigen. Dies schreibt die Regierung im Bericht 40.23.01 «IT-Bildungsoffensive: Zwischenbilanz». Auch durch die Einführung von Informatik und dem Medical Master stimmt der Begriff Wirtschaftsuniversität einfach nicht mehr. Aber die Regierung und der Kantonsrat lehnten unseren Vorschlag, den Begriff der Wirtschaftsuniversität im Zweckartikel zu öffnen hin zur allgemeinen Bezeichnung einer Universität ab. Der Kulturwandel, den die Universität für ihre Modernisierung benötigt, widerspiegelt sich nicht im neuen Gesetz, v.a., was die Institute betrifft. Der Kulturwandel wird aber durch die neue Generation an Forschenden – so unsere Hoffnung - vorangetrieben werden. Diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wollen nämlich forschen, ohne in der Abhängigkeit der ökonomisch orientieren Institute zu sein. Auch die Stärkung des Mittelbaus wäre hier entscheidend gewesen, doch darauf hat die vorberatende Kommission, das Rektorat und das zuständige Departement ganz einfach verzichtet. Die Universität als Kaderschmiede hat eine Generation an Ökonomen und Ökonominnen ausgebildet, die uns ein schwieriges Erbe hinterlassen – Stichwort «Hochburg des Turbokapitalismus» und «Brutstätte rücksichtsloser Karrieristen». Die NZZ hat das am Montag ja schön zusammengefasst für uns, da können Sie alle Skandale nachlesen. Die Revision liefert auf diese Fragen keine klaren Antworten. Diese schwierige Verantwortung wird in die Hände des Rektorats gelegt und diese Verantwortung ist wiederum personenabhängig. Hier wollten wir wenigstens das Co-Rektorat ermöglichen, auch ein wichtiger Eckpunkt bei Modernisierungen von öffentlich-rechtlichen Institutionen, aber auch dies sahen Sie nicht für nötig. Auch mit einem Verweis auf die Menschenrechte hätte das Universitätsgesetz hinsichtlich Forschungskooperationen und intern gelebter Inklusion bestärkt werden können. Auch in dieser Thematik hat die Revision wichtige Chancen verpasst. Alt Bundesrichter Oberholzer hat zur Thematik der verschiedenen Problemkreise und Skandale im Auftrag der Universität einen Bericht verfasst. Dieser Bericht wurde bis jetzt nicht veröffentlicht. Unser Antrag, Auszüge aus diesem Bericht einzusehen, welche ausschliesslich für den Gesetzgebungsprozess relevant sind, fand in der vorberatenden Kommission keine Mehrheit. Diese Haltung ist für unsere Fraktion enttäuschend, zeigt aber auch, dass gewisse Intransparenzen immer noch vorhanden sind. Wir fordern daher immer noch den Zugang zu wichtigen Befunden in diesem Bericht. Wir hoffen sonst, dass im Rahmen der jährlichen Überprüfung die Staatswirtschaftliche Kommission diesen Bericht Oberholzer mit den entsprechenden Beschlüssen und Aufträgen würdigen kann. Der Jahresbericht 2022/2023 zeigt, wie sich das Gebilde unserer Wirtschaftsuniversität äusserst komplex präsentiert. Wir wünschen auch, dass das noch zu verabschiedende Universitätsstatut vermehrt Transparenz schafft und die Universität – Entschuldigung, die Wirtschaftsuniversität – die Aufgaben in Lehre, Forschung, Weiterbildung und Dienstleistung im Interesse der Allgemeinheit und Dritter skandalfrei wahrnehmen kann. Wir werden, trotz der verschiedenen Einwände, dem neuen Universitätsgesetz zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Gesetzgebung ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe für Verwaltung, Regierung und unseren Rat. Dies gilt noch ausgeprägter bei der Totalrevision eines Gesetzes, weil dann auch Bestimmungen – oft aufgrund des Mainstreams, der aber rasch ändern kann – geändert werden sollen, obwohl sie sich in der bisherigen Anwendung bewährt haben und die neue Lösung nicht besser oder zielführender ist. Auch diese Vorlage ist davon nicht ausgenommen, worauf ich zurückkommen werde. Verschiedene Fragen und Unklarheiten konnten in der vorberatenden Kommission geklärt oder präzisiert werden, und erforderten deshalb keinen Antrag auf Änderung des Gesetzesentwurfs. Drei Beispiele sind: Erstens, die Grundrechte der Bundesverfassung gelten generell für alle in der Schweiz lebenden Personen und bestehenden Unternehmungen und Organisationen. Deshalb kommen den im Universitätsgesetz erwähnten Grundrechten keine höhere Bedeutung zu als den nicht erwähnten. Zweitens, Deutsch bleibt die offizielle Sprache, auch im Unterricht, obwohl vermehrt auch Lehrgänge in Englisch durchgeführt werden. Unklar ist, was unter der Modebezeichnung «gendergerechte Sprache» zu verstehen ist. Wichtig ist aus unserer Sicht jedoch, wie der Rektor der Universität ausgeführt hat, dass die offizielle Schreibweise massgebend ist und die Nichtanwendung welcher «gendergerechten Sprache» auch immer keinen Einfluss auf die Notengebung haben darf. Damit hat sich ein diesbezüglicher Antrag erübrigt. Drittens, mehr als ein Wermutstropfen oder der «Tolggen» im Reinheft, nachdem es auch um eine bildungspolitische Vorgabe geht, ist jedoch der Wechsel der Wahlbehörde des Universitätsrates vom Kantonsrat zur Regierung. Nach unserer Ansicht sollten, nein dürften Zuständigkeiten nur geändert werden, wenn sich die die bisherige Regelung nicht bewährt hat und die neue Lösung besser ist. Beides ist jedoch nicht der Fall. Die Universität St.Gallen, ebenso bekannt unter dem Kürzel «HSG», hat sich einen Spitzenplatz als Wirtschaftsuniversität über Europa hinaus erarbeitet mit einem Universitätsrat, der seit der Übernahme der Universität durch den Kanton von der Stadt St.Gallen vom Grossen Rat bzw. seit 2004 durch den Kantonsrat gewählt wurde. Wir sind deshalb sehr enttäuscht, dass eine knappe Mehrheit unseren Antrag auf Beibehaltung des Kantonsrats als Wahlbehörde des Universitätsrats abgelehnt und sich somit nicht für die beste Lösung entschieden hat. Wir sind aber auch überrascht, dass sich eine Mehrheit des Rates somit mit der höchstens zweitbesten Lösung zufrieden gibt, da Corporate Governance offensichtlich wichtiger ist. Es wird auch verkannt, dass der Ruf der Universität St.Gallen wesentlich durch die Dozentenschaft beeinflusst wird und nicht durch den Universitätsrat. Die in der Botschaft erwähnten «Exzellenzen» sind somit gefragt als Professoren und nicht im Universitätsrat. Zu dieser Feststellung steht auch der Sprechende als ehemaliges Mitglied des Universitätsrates. Dieser Beschluss bedeutet auch, dass eine Mehrheit kein Vertrauen in unseren Rat und damit auch in sich selber hat. Dies ist kein gutes Zeichen. Verkannt wird dabei offenbar, dass durch den Genehmigungsvorbehalt die Verantwortung letztlich doch bei uns bleibt, obwohl wir keine Auswahl haben. Weil aber im neuen Universitätsgesetz sichergestellt wird, dass die HSG eine international ausgerichtete Wirtschaftsuniversität mit hohem Selbstfinanzierungsanteil bleiben soll, und um den engen Zeitplan nicht zu gefährden, den die Regierung zu verantworten hat, heisst die SVP-Fraktion in der Schlussabstimmung das neue Universitätsgesetz trotzdem gut, und wir hoffen, dass trotz dieser Schwächung die HSG ihren guten Ruf und Rang über die Schweiz hinaus halten kann und ein Leuchtturm von und für St.Gallen bleiben wird. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
20.9.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Suter-Rapperswil-Jona und Götte-Tübach treten bei der Beratung dieses Geschäfts in den Ausstand. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Rückkommensantrag der SVP-Fraktion mit 63:49 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Regierungspräsident Kölliker: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Sie haben vieles erwähnt. Im Zusammenhang mit der Gesetzesvorlage gibt es keine neuen Erkenntnisse. Es wird aber immer wieder neue Erkenntnisse geben in der Arbeit des Universitätsrates und des Rektorats mit der Universität St.Gallen. Wir werden diese über das Statut und über Reglemente aufnehmen und ändern. Das ist ein ständiger Prozess, der uns auch in Zukunft begleiten wird. Mit dem in der ersten Lesung beratenen und beschlossenen Vorhaben machen Sie dasselbe, wie Sie es bereits bei der OST diskutiert haben: Sie wollen ein Fachgremium bilden, das durch die Regierung gewählt wird. Nichts Anderes. Wir sind in der Vorbereitung und intensiv in der Planung der Übergangsphase. Ich bitte Sie dringlich, dass Sie uns in dieser Phase heute klare Entscheide zukommen lassen, damit wir weiterarbeiten können. Wir müssen uns daran gewöhnen, dass von aussen und seitens der NZZ diese Themen laufend bewirtschaftet werden. Wenn Sie gut sind, dann haben Sie auch Neider – und die HSG hat viele Neider. Sie kommen v.a. aus dem Westen und immer aus derselben Gegend, in der gar nicht gern gesehen wird, dass der Kanton St.Gallen und die Ostschweiz eine derart tolle Universität haben. Das wird nicht aufhören. Was heute in der NZZ steht, ist nichts anderes, als eine wiederholte Auflistung der Vorkommnisse der letzten Jahre und keinerlei neue Erkenntnisse. Lassen Sie sich durch das nicht beunruhigen. Wir haben diese Erkenntnisse in diesem Prozess aufgenommen. Wir haben in der Vorbereitungszeit gute Arbeit geleistet und dann zusammen mit der vorberatenden Kommission ein passendes Gesamtpaket geschnürt. Brechen Sie das nicht auf und entscheiden Sie richtig. Sie haben etwas vergessen oder nicht erwähnt, das ganz zentral ist, auch für jene, die innerhalb der Fraktion anscheinend dem Rückkommensantrag zustimmen wollen: Sie haben unterschlagen, dass der Einsitz von Kantonsräten auch zukünftig möglich sein wird. Aufgrund meiner Erfahrung rate ich Ihnen sogar, dass Sie die eine oder andere Person entweder im Universitätsrat belassen oder in Zukunft wieder in dieses Gremium wählen. Denn es ist dienlich, wenn diese Person oder Personen von den regionalen und politischen Bedürfnissen des Eigentümers Ahnung haben. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Mir ist nicht bekannt, wann die SVP-Fraktion zum letzten Mal einen Rückkommensantrag gestellt hat. Das muss lange her sein. Ich mag mich wenigstens nicht erinnern und schliesse nicht aus, dass es das einmal gegeben hat. Wir haben nicht dargelegt, wir hätten völlig neue Gründe. Sondern wir wiederholten gute Gründe, bei denen wir überzeugt sind, dass der Kantonsrat ungeschickt entschieden hat. Sie haben vorher deutlich gesagt: es gibt keine neuen Gründe, also treten wir nicht darauf ein. Ich erinnere Sie daran: Eine der Sprecher und Sprecherinnen, die gegen dieses Rückkommen sind, hatte vor nicht allzu langer Zeit ihre Meinung geändert, als es um einen Rückkommensantrag bezüglich Grünflächenziffer im II Nachtrag zum Bau- und Planungsgesetz ging. Ich staune, mit welcher Gelassenheit diese Person jetzt sagt: weil es keine neuen Gründe gibt, kann man nicht darauf eintreten. Das letzte Mal gab es auch keine, und trotzdem konnte wenigstens einer der Sprecher und Sprecherinnen diese Meinung damals ändern. Ich danke Ihnen, wenn trotzdem der Eine oder Andere den Mut hat, vernünftig zu entscheiden. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Es wurde von Güntzel-St.Gallen das Referendum angesprochen. Wir werden weder im Kantonsrat noch auf der Strasse ein Referendum gegen dieses Gesetz anstreben. Dennoch bitte ich Sie, dem Rückkommen der SVP-Fraktion zu folgen. Warum? Es wurde ausgeführt, es gäbe keine neuen Erkenntnisse. Genau dies ist für uns die neue Erkenntnis; nämlich, dass es keine neuen Erkenntnisse gibt. Wir hatten vor der Beratung in der ersten Lesung gefordert, dass die Kommission noch einmal tagen muss, und dass sie den Bericht Oberholzer über die Vorkommnisse am Institut für Supply Chain Management zur Kenntnis nehmen muss. Dies, weil darin ausgeführt wird, dass institutionelle Probleme die Situation begünstigt hätten. Wir stellten uns die Frage, ob es nicht weiteren Handlungsbedarf auf Gesetzesebene gibt, wenn dieser Bericht zur Kenntnis genommen wird. Der Kommissionspräsident hat es ausgeführt: die vorberatende Kommission hat darauf verzichtet, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Damit verbunden ist offensichtlich das Vertrauen in den Universitätsrat, dass dieser den Bericht zur Kenntnis nimmt und dann allfälligen Handlungsbedarf für den Erlass des Universitätsstatuts ableitet. Wenn wir dem Universitätsrat so viel Vertrauen einräumen, sollte es auch unser Wille sein, den Universitätsrat zu wählen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir sehen auch keine neuen Erkenntnisse, die unsere Meinung ändern würden. Auch die schwache Androhung eines Referendums bringt uns dabei nicht ins Wanken. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Dürr-Widnau (im Namen der Wirtschaftsgruppe): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir haben uns bereits in der ersten Lesung dazu geäussert und empfehlen weiterhin die Fassung der ersten Lesung. Ich glaube, dass keine neuen Erkenntnisse oder Informationen aufgetaucht sind. Es ist deshalb erstaunlich, dass versucht wird, die zweite Lesung je nach Situation auszunutzen, um die Mehrheitsverhältnisse zu verschieben. Für die Wirtschaftsgruppe ist wichtig: für eine Universität mit internationalen Spitzenpositionen in verschiedenen Bereichen sollte die Nomination und die Auswahl nach fachlichen Kriterien erfolgen. Der von der vorberatenden Kommission und in der ersten Lesung gewählte Weg, ist der richtige. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wie bereits in der Sommersession 2023 ausgeführt, unterstützen wir die Regelung von Art. 15 Abs. 2, den Wahlprozess neu über die Regierung mit Genehmigung durch den Kantonsrat zu gestalten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat am 22. Dezember 2022 mit 8:7 Stimmen beschlossen, dass die Regierung das Wahlorgan des Universitätsrates ist. Sie berief sich dabei in der Diskussion auf die Grundsätze der kantonalen Public Corporate Governance. Ein Rückkommen in dieser Frage wurde in den folgenden Sitzungen der vorberatenden Kommission vom 22. Dezember 2022, 8. März 2023 und 8. Mai 2023 nicht beantragt. Da die vorberatende Kommission seit der ersten Lesung im Kantonsrat nicht mehr getagt hat, liegen ihr auch keine neuen Erkenntnisse vor. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Nach Güntzel-St.Gallen liegen an sich keine neuen Argumente und insbesondere auch keine neuen Erkenntnisse vor, die sich seit der ersten Lesung ergeben hätten. Wir sind der Auffassung, dass der Kampf der Argumente geführt wurde. Der Kantonsrat hat auch in Zukunft ein gewichtiges Wort mitzusprechen. Er kann nämlich sein Veto bei der Besetzung der Mitglieder des Universitätsrates einlegen. Die Ausschreibung der Vakanz, die Führung des Bewerbungsprozesses und die eigentliche Auswahl sollen jedoch neu bei der Regierung liegen. Das haben wir in der ersten Lesung so gesehen und das sehen wir weiterhin so. Wir unterstützen diese Anpassung, weil es bei der Besetzung des Universitätsrates gilt, den Blick auf die Gesamtzusammensetzung zu halten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Scherrer-Degersheim (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. In Art. 15 geht es um die Frage: wer wählt den Universitätsrat? Wie Güntzel-St.Gallen bestätigt hat, wurde in der ersten Lesung der Antrag in der gleichen Fassung gestellt. Die Mitte EVP-Fraktion ist nach wie vor geschlossen der Meinung, dass diese Kompetenz neu bei der Regierung sein soll. Die Bestellung des obersten Leitungsgremiums einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt kommt aus Sicht der Gewaltentrennung eher der staatlichen Exekutive zu als dem klassischen Volksvertretungsorgan. Wie bereits in der ersten Lesung ausgeführt, kann der Kantonsrat sein Veto einlegen, indem er den abschliessenden Entscheid der Wahl bestätigt. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Hasler-Balgach (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Wie Güntzel-St.Gallen ausgelegt hat, sind auch wir noch nicht befriedigt mit dem gesetzgeberischen Prozess. Denn auch wir sehen, dass eine gelungene Mischung aus parlamentarischer Einbindung nicht geändert werden sollte. Wir haben mit diesem Universitätsgesetz die Rahmenbedingungen für die nächsten Jahrzehnte festgesetzt. Ein wichtiger Aspekt dabei war die angemessene demokratische Einbindung jener, die im Alltag die Verantwortung tragen und die Sicherstellung von Führungsstrukturen, bei der Gegengewichte eine einseitige Machtakkumulation verhindern sollen. Insgesamt wollte man damit auch die Transparenz an der Universität St.Gallen (HSG) verbessern, die in den letzten Jahren schwer gelitten hat. Wir haben uns damit in der SP-Fraktion während der Revision ausgiebig beschäftigt. Es ist für uns immer noch demokratisch fragwürdig, dass sich der Kantonsrat, in Anbetracht der öffentlich-rechtlichen Institution, die sehr gross und wichtig ist für uns unseren Kanton, selbst schwächen möchte, indem er seine Wahlkompetenz der Regierung übergibt. Es führt unserer Meinung nach nicht zu dieser Entflechtung, welche die Revision anstrebte, sondern mehr zu einer Konzentration. Es hat sich gezeigt, dass sich solche Gremien in anderen Geschäften nicht wirklich als positiv herausgestellt haben. Der Kantonsrat sollte weiterhin die Kompetenz haben, den Universitätsrat zu wählen. Wir gewährleisten so, gleichwertig wie beim Bildungs- und Hochschulrat, die parlamentarische Einbindung. Schliesslich handelt es sich hierbei nicht um ein Unternehmen. Schauen wir in die Vergangenheit, musste die SP-Fraktion immer wieder politischen Druck ausüben, was zeigt, dass die Einbindung des Kantonsrates für das Renommee der HSG sehr wichtig ist. Wir mussten hier schon einige Male korrigieren. Im Rahmen der Intransparenz rund um die Skandale, inmitten des Revisionsprozesses, stellen sich weiterhin Fragen. Denn rund um die Skandale und deren Aufarbeitung zeigt sich, dass weder die vorberatende Kommission noch der Vorsteher des Bildungsdepartementes oder der Kommissionspräsident Interesse hatten, diese Transparenz herzustellen. Der Bericht Oberholzer liegt bei der HSG und wir haben inmitten des Revisionsprozesses keine Einsicht. Das ist eine schwierige Situation. Ich denke, das müssen Sie auch einsehen. Sogar die NZZ hat heute gross geschrieben, wie problematisch die Situation mit der HSG ist. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Art. 15 (Kantonsrat). Güntzel-St.Gallen beantragt im Namen der SVP-Fraktion Rückkommen auf Art. 15 Abs. 2 Bst. a und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt, Art. 15 Abs. 2 Bst. a wie folgt zu formulieren: « Es liegt Ihnen ein Rückkommensantrag der SVP-Fraktion zu einem Themenblock vor, den wir bereits in der ersten Lesung besprochen haben. Der Antrag wurde zunächst in der vorberatenden Kommission sehr knapp und dann in der ersten Lesung im Kantonsrat nicht mit grosser Differenz anders entschieden, als es unsere Fraktion beantragt. Es geht um die Wahlbehörde des Universitätsrates. Die Begründung ist eigentlich dieselbe, da wir keine neuen Argumente brauchen. Wir bedauern, dass sie noch nicht überzeugt haben. Es gibt für uns keinen guten Grund, eine bestehende Lösung abzuändern bzw. zu ersetzen. Sie hat sich in der Praxis bewährt. Ich bringe das mit dem einfachen Beispiel nochmals in Erinnerung: Wenn die Universität St.Gallen als Wirtschaftsuniversität nicht nur europaweit, sondern sogar über Europa hinaus einen guten Namen hat, kann die Zusammensetzung des Universitätsrates in den letzten Amtsdauern nicht so schlecht gewesen sein. Der Universitätsrat wurde bis zur letzten Amtsdauer vom Kantonsrat gewählt. Deshalb glauben wir, dass es keinen Sinn macht, ein bestehendes, sehr gut funktionierendes System abzuändern. Ich durfte dem Universitätsrat selber zwölf Jahre angehören. Dem Universitätsrat tut es gut, wenn er gewisse politische Kenntnisse und Abläufe in unserem Kanton kennt. Denn gerade diese Verbundenheit ist für die Universität notwendig, wenn sie die Verbindung «regional verwurzelt, weltweit ausstrahlend» wahrnehmen will. Deshalb bitten wir Sie, dem Rückkommensantrag zuzustimmen. Zum Schluss noch ein Hinweis: Die Regierung brauchte drei Jahre, bis sie uns das Geschäft vorgelegt hat. Wir haben rund ein Jahr daran gearbeitet. Ich glaube, das darf bei einer Totalrevision der Fall sein. Sollte allenfalls nach der Schlussabstimmung die Frage eines Referendums im Raum stehen – das muss nicht nur ein Ratsreferendum sein, es kann auch von anderer Seite kommen –, würde wahrscheinlich die Zeit kaum reichen, um den sehr knappen Zeitplan einzuhalten. Wir sind überzeugt, dass die Gefahr oder Wahrscheinlichkeit eines Referendums kleiner wird, wenn Sie heute in der zweiten Lesung Rückkommen beschliessen, als wenn Sie die bestehende Lösung belassen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf das Universitätsgesetz in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
18.9.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Suter-Rapperswil-Jona und Götte-Tübach treten bei der Beratung dieses Geschäfts in Ausstand. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |