Geschäft: Gesetz über Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.22.13
TitelGesetz über Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung4.7.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung31.8.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinEntfernung aus dem Geschäftsverzeichnis vom 11. Januar 2023
AntragAntrag SP-Fraktion vom 19. September 2022
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion auf Rückweisung vom 19. September 2022
AntragAntrag der Finanzkommission vom 18. August 2022
AntragAntrag Die Mitte-EVP-Fraktion auf Rückweisung vom 19. September 2022
AntragAntrag der Regierung vom 30. August 2022
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 28. Juni 2022
AntragAntrag FDP-Fraktion auf Rückweisung vom 19. September 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
7.7.2022Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.9.2022Antrag Mitte-EVP-Fraktion auf Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit Auftrag gemäss Ziff. 262Zustimmung55Ablehnung3
19.9.2022Antrag auf Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit Auftrag61Antrag Mitte-EVP-Fraktion (Ziff. 2)55Antrag FDP-Fraktion4
19.9.2022Ordnungsantrag Surber-St.Gallen auf Wiederholung der Abstimmung56Zustimmung59Ablehnung5
19.9.2022Antrag Mitte-EVP-Fraktion auf Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit Auftrag gemäss Ziff. 1 (mit Stichentscheid des Ratspräsidenten)56Zustimmung57Ablehnung7
19.9.2022Eintreten58Zustimmung57Ablehnung5
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion auf Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag gemäss Ziff. 2 mit 62:55 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion (Ziff. 2) dem Antrag der FDP-Fraktion mit 61:55 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Ordnungsantrag Surber-St.Gallen mit 59:56 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Ich denke, es ist legitim, einen solchen Ordnungsantrag auf Wiederholung der Abstimmung zu stellen. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesem zustimmen und wir jetzt darüber abstimmen können.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Locher-St.Gallen: Wir haben Regeln in diesem Rat und es geht nicht um persönliche Befindlichkeiten. Wenn wir beginnen, Abstimmungen, die vielleicht nicht so gelaufen sind, wie wir uns das vorgestellt haben, oder was auch immer, wenn wir die relativieren, dann können wir unsere Tätigkeit aufgeben. Wir hatten einmal vor Jahren einen Kantonsratspräsidenten, der falsch gedrückt hat. Das hat den Kanton damals rund 30 Mio. Franken gekostet. Es gab damals auch kein Rückkommen. Also ich bitte Sie, die Regeln einzuhalten, jetzt die weiteren Abstimmungen durchzuführen und den Ordnungsantrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Schulthess-Grabs: Es ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich habe wirklich, weil ich jetzt an die Gemeinderatssitzung gehen muss, die falsche Taste gedrückt. Aufgrund der verschiedenen Vorlagen und gegenüberstellenden Anträge ist es wirklich ein Versäumnis, dass ich nicht die obere Taste gedrückt habe. Aber ich verabschiede mich jetzt für heute und bedanke mich für dieses «Wohlwollen» des Rates.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Götte-Tübach: Ich schliesse mich den Vorrednern an, also nicht dem unmittelbaren Vorredner, sondern den restlichen. Wenn etwas nicht ganz klar ist, dann muss man sich vor der Abstimmung melden. Und wenn man falsch drückt, da gibt es prominente Beispiele, die mit einem falschen Stichentscheid schon Millionen ausgelöst haben, obwohl sie ganz klar und offensichtlich eine andere Meinung hatten. Das wurde auch damals nicht korrigiert und das können wir so nicht starten, solche Korrekturaktionen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Cozzio-Uzwil: Ich bin mir jetzt wirklich nicht sicher, über was wir abgestimmt haben, weil ja mehrere Rückweisungsanträge vorliegen. Wir haben nur über Ziff. 1 abgestimmt? Dann ist es klar.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Huber-Oberriet: Bitte treten Sie nicht auf das Rückkommen ein, es war kein technischer Defekt. Es hat schon viele Kolleginnen und Kollegen gegeben, die im Nachhinein anscheinend falsch gedrückt haben, aber über das Geschäft wurde deshalb nicht nochmals abgestimmt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Ich bitte Sie, nicht darauf zurückzukommen. Dieses Risiko trägt jeder selber. Es müsste jemand behaupten, man hätte ihre Hand auf die falsche Taste gelegt. Aber persönliche Fehler können wir nicht durch Rückkommen korrigieren.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen: beantragt Wiederholung der Abstimmung. Da sich ein Ratsmitglied beim Drücken der Knöpfe der Abstimmungsanlage vertan hat, liegt eine falsche Willensäusserung des Kantonsrates vor.





Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion auf Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag gemäss Ziff. 1 mit 57:56 Stimmen bei 4 Enthaltungen mit Stichentscheid des Ratspräsidenten ab.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Ja, ich glaube, es geht mir wie allen in diesem Saal: Es ist schwierig, die Übersicht zu behalten, aber noch habe ich sie. Ich danke Ihnen zuallererst für Ihr Eintreten auf die Vorlage, und lassen Sie mich vorausschicken: Ich bin überzeugt, dass wir am Schluss eine Lösung finden werden, hinter der mindestens die meisten Fraktionen stehen können.

Ich wurde gefragt, wie sich die Regierung zum Lotteriefonds verhält, und gebe Ihnen gerne Auskunft dazu. Wie wir bereits ausgeführt haben und wie es auch in der Botschaft steht, hat die Regierung einen Rahmenkredit, den sie jeweils im Rahmen der Lotteriefondsbeschlüsse gewährt, von 200'000 Franken pro Jahr für die Katastrophenhilfe oder Entwicklungshilfe. Diesen Rahmenkredit haben wir vor allem wegen der geleisteten Ukraine-Hilfe im laufenden Jahr bis auf 40'000 Franken, die jetzt noch übrig sind, ausgeschöpft, nachdem wir letzte Woche einen Beitrag an die Opfer der Unwetter in Pakistan gesprochen haben. Also dieser Rahmenkredit ist praktisch ausgeschöpft.

Für den restlichen Lotteriefonds sieht die Regierung im Moment keinen Spielraum für eine generelle substanzielle Erhöhung des Katastrophenhilfe-Rahmenkredits oder auch der Belastung des Lotteriefonds für Entwicklungshilfe oder Hilfe für die Ukraine. Deshalb hat die Regierung Ihnen eine Vorlage zugeleitet, um eben befristet für die nächsten Jahre Mittel aus dem Staatshaushalt einzusetzen. Wir sind im Moment intern mit Hochdruck an der Erarbeitung der nächsten Lotteriefondsbotschaft, die im November ins Parlament kommen wird. Sie geht im Oktober zuerst in die Regierung. Wir haben noch keinen definitiven Überblick über den Stand des Lotteriefonds, aber ich kann Ihnen sagen, dass wir vielleicht einen kleinen Spielraum am Ende des Jahres haben werden, und deshalb könnte ich Ihnen heute in Aussicht stellen, dass ich mir persönlich vorstellen könnte – ich habe das mit den Mitgliedern der Regierung noch nicht abgesprochen –, dass man in diesem Herbst für die Ukraine einmalig 500'000 Franken sprechen könnte. Man müsste sich noch überlegen, in welches Gefäss das fällt und wie man diese Mittel verwenden würde.

Ich fasse zusammen: Der Rahmenkredit ist ausgeschöpft. Es gibt keinen Spielraum für eine längerfristige Entnahme aus dem Lotteriefonds. Dafür müssten Mittel aus dem Staatshaushalt gesprochen werden, und die Regierung ist der Meinung, dass diese Entnahme befristet sein müsste. Einmalig gibt es vielleicht einen gewissen Spielraum, aber der ist sehr beschränkt, weil wir viele Gesuche haben für den Lotteriefonds, wir haben insbesondere, stellen wir fest, einen starken Anstieg an Gesuchen für Unterstützung an die Denkmalpflege, und wir möchten in jedem Fall verhindern, dass wir diese Unterstützungsbeiträge zurückstellen, verschieben oder gar absagen müssen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Warum beantragt die FDP die Rückweisung und weist auf den Lotteriefonds hin? Die Regierung hat in ihrer Vorlage die Kantone Aargau, Bern und Obwalden erwähnt, und genau diese Kantone beziehen das Geld aus dem Lotteriefonds und machen nicht ein separates Gesetz. Warum soll der Kanton St.Gallen abweichen und etwas beschliessen, was in der Schweiz nicht gemacht wird?

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Gschwend-Altstätten verzichtet im Namen der GRÜNE-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag mündlich zu bestätigen.

Wir führen hier eine sehr denkwürdige Diskussion, eine Diskussion, die man weit über diesen Saal hinaus wahrnimmt. Und es ist auch ein Ausdruck, dass sich viele mit dieser Vorlage offenbar sehr schwertun. Wir Grünen halten ein völliges Versenken der an sich sehr guten Vorlage für falsch und wir möchten mit unserem Antrag eine Chance ermöglichen, dass eine Vorlage erarbeitet wird, die in diesem Saal wirklich von einer Mehrheit unterstützt würde.

Wenn Sie die beiden Rückweisungsanträge der Mitte-EVP-Fraktion sehen, dann stellen Sie einen wesentlichen Unterschied fest, und zwar bei der Finanzierung. Wir Grüne halten es für falsch, wenn der Lotteriefonds in erster Linie verwendet würde, um diese notwendige Hilfe zu ermöglichen. Wir möchten aber auch verhindern, dass ein Hin und Her entsteht und ein Rückweisungsantrag gegen den anderen ausgespielt wird und wir am Schluss dastehen und eben nichts haben. Aus diesem Grund ziehen wir unseren Antrag auf Rückweisung zurück.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Die Rückweisungsanträge sind abzulehnen.

Aus unserer Sicht braucht es keine Rückweisung dieses Geschäfts. Natürlich waren wir für Nichteintreten. Wir sind jetzt in der Diskussion über dieses Geschäft. Dennoch sind wir der Ansicht, dass das so nicht nötig ist. Die Argumente haben Sie gehört. Es ist keine kantonale Aufgabe, und wir lehnen es ab, hier einen erhöhten Betrag aus dem Lotteriefonds zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Sie kennen die Haltung der SVP-Fraktion, wir wollten auf dieses Geschäft nicht eintreten. Wenn jetzt aber eine, wenn auch knappe Mehrheit für Eintreten ist, dann erachten wir es als falsch, eine Rückweisung zu machen und damit alles zu verkomplizieren bzw. die ganze Sache kostenintensiver werden zu lassen.

Wir meinen, wenn es jetzt notwendig wäre, dieses Geschäft so zu machen, dann soll es jetzt nicht geöffnet werden, auch wenn die Kritik richtig ist. Es gibt mehrere Konflikte oder andere Konflikte als den Ukraine-Krieg. Aber was entscheidend ist, und deshalb habe ich mich gemeldet: Ich erachte es aus Sicht primär persönlich, aber ich glaube auch aus Sicht einer Mehrheit unserer Fraktion als falsch, wenn wir jetzt bereits auf den Lotteriefonds zurückgreifen wollen. Der Lotteriefonds hat für mich mit dieser Unterstützung im Grundsatz, wo es nicht mehr um kleinere Beträge geht, nichts zu tun. Wir dürfen den Lotteriefonds nicht aushöhlen bei einem Geschäft, bei dem wir nicht wissen, wie lange diese Unterstützung dauern wird. Ich bitte Sie deshalb, aus unserer Sicht, nicht zurückzuweisen, sondern wenn Sie entschieden haben, auf das Gesetz einzutreten, es in dieser Session durchzuberaten, dann steht ja auf der Tagesordnung bzw. dem Geschäftsverzeichnis, dass zwei Lesungen in dieser Session stattfinden sollen. Wenn es dann schon kommen muss, soll es rasch gehen nicht nochmals ein zweites oder drittes Mal in unseren Rat zurückkommen. Aber ich würde einer wesentlichen Entnahme aus dem Lotteriefonds auf keinen Fall zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Dem Rückweisungsantrag ist zuzustimmen.

Wir haben den Rückweisungsantrag der Mitte-EVP-Fraktion vorliegen. Es geht wohl darum, hier zu retten, was noch zu retten ist, nachdem die Finanzkommission diese Botschaft sang- und klanglos versenkt hat. Ich habe in meinem Eintretensvotum erklärt, dass wir für Eintreten auf diese Vorlage sind. Grundsätzlich wären wir für Gutheissung gemäss Botschaft der Regierung. Wir haben aufgrund der Diskussionen im Vorfeld zu dieser Session festgestellt, dass die Botschaft der Regierung in den bürgerlichen Fraktionen keinerlei Unterstützung findet. Wir haben deswegen den Antrag eingereicht, der die Ukraine-Hilfe, diese konkrete Hilfe gemäss Gesetz, auf zwei Jahre begrenzen würde, und dies verbunden mit einem Auftrag, ein Gesetz zu erarbeiten, das in Krisensituationen grundsätzlich zur Anwendung gelangen könnte. Nachdem nun am Rückweisungsantrag festgehalten wird, müssen wir davon ausgehen, dass wir auch mit diesem Antrag keine Mehrheit finden. Deswegen unterstützen wir – mit einem sehr grossen Zähneknirschen – die Rückweisung an die Regierung zur Erarbeitung einer Botschaft, welche eben grundsätzlich Unterstützung in Krisensituationen ermöglicht.

Mein Fraktionskollege Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann hat es bereits gesagt: Für die Frage, ob dann zusätzliche Mittel aus dem Lotteriefonds genommen werden, möchten wir von der Regierung wissen, wie hoch diese Entnahme aus dem Lotteriefonds wäre. Für uns ist auch klar, dass wenn wir jetzt eine Rückweisung vornehmen und ein Gesetz verlangen, welches grundsätzlich zur Anwendung gelangen kann in Krisensituationen, so ist nicht die Meinung, dass die Finanzierung über den Lotteriefonds läuft, sondern über den allgemeinen Haushalt. Allenfalls kann man auch Entnahmen aus dem besonderen Eigenkapital vorsehen, wenn dies in unserem Kantonsratsbeschluss Eingang finden würde. Wir können nur zustimmen, wenn geklärt ist, dass es eine klare Begrenzung auf einen bestimmten Betrag gibt, denn der Lotteriefonds, der hat auch andere Zwecke als die Unterstützung von Entwicklungsprojekten. Also deswegen benötigen wir noch weitere Informationen. Ich finde, dass wir in diesem Rat ein Trauerspiel um diese Botschaft führen. Es tut mir leid, dass das so läuft. Wir hätten hier wirklich Nägel mit Köpfen machen und die Ukraine unterstützen können, aber um keinen Scherbenhaufen zu hinterlassen, stimmen wir der Rückweisung zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Wir sind hier ein bisschen in der Zwickmühle. Ich möchte, bevor wir dem Antrag 2 der Mitte-EVP-Fraktion zustimmen oder ihn ablehnen, von der Regierung wissen, um wie viel Geld aus dem Lotteriefonds es denn da ungefähr ginge. Ich bin etwas anderer Meinung als Huber-Oberriet, der sagt, dass der Lotteriefonds das richtige Gefäss sei. Nein, ein kleiner Teil des Lotteriefonds ist für Entwicklungshilfe usw., aber der Grossteil soll bei der Kultur bleiben, die ohnehin schon leidet. Deshalb müssen wir zuerst ein Statement von der Regierung erhalten, was und wie viel gedacht ist aus dem Lotteriefonds zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Huber-Oberriet beantragt im Namen der FDP-Fraktion: «Rückweisung der Vorlage an die Regierung, mit dem Auftrag zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs bei konkretem Bedarf und im Rahmen ihrer Kompetenz weitere Beiträge aus dem Lotteriefonds zu sprechen. Für Beiträge, welche die bereits vom Kantonsrat genehmigten Mittel übersteigen, ist dem Kantonsrat mit dem Entwurf des Kantonsratsbeschlusses über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2022 (II), der in der Novembersession 2022 behandelt wird, Antrag zu stellen. Bei der Verwendung der Mittel sollen bewährte regionale Partnerschaften bevorzugt werden.»

Die FDP-Fraktion ist weiterhin der Meinung, dass es keine gesetzliche Regelung braucht. Sie stellt deshalb einen Rückweisungsantrag, welcher wie folgt lautet: «Die Regierung wird eingeladen, zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs bei konkretem Bedarf und im Rahmen ihrer Kompetenz weitere Beiträge aus dem Lotteriefonds zu sprechen. Für Beiträge, welche die bereits vom Kantonsrat genehmigten Mittel übersteigen, ist dem Kantonsrat mit dem Entwurf des Kantonsratsbeschlusses über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2022 (II), der in der Novembersession 2022 behandelt wird, Antrag zu stellen. Bei der Verwendung der Mittel sollen bewährte regionale Partnerschaften bevorzugt werden.»

Die FDP-Fraktion ist wirklich der Meinung, dass für das, was wir in der Ukraine wollen, der Lotteriefonds das richtige Instrument ist. Es kann nicht sein, dass wir über Steuermittel eine Gesetzesvorlage speisen, welche von der Mitte-EVP-Fraktion sogar ausgedehnt werden will. Ich glaube, wenn wir die Gesetzesvorlage sogar ausdehnen, machen wir wirklich ein Fass ohne Boden auf, denn wir können Kriege nicht steuern, obwohl wir sie nicht begrüssen. Aber leider werden in der ganzen Welt immer wieder solche Kriege geführt. Deshalb bitten wir Sie, dem Antrag der FDP-Fraktion zu folgen und die Anträge der anderen Fraktionen abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Scherrer-Degersheim beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit den folgenden Aufträgen: «1. dem Kantonsrat einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen, der den krisenbezogenen Anwendungsbereich weder örtlich noch zeitlich limitiert und mit dem die Regierung die Möglichkeit erhält, in einem begrenzten finanziellen Rahmen schnell zu handeln; 2. zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs umgehend weitere Beiträge aus dem Lotteriefonds zu sprechen. Für Beiträge, welche die bereits vom Kantonsrat genehmigten Mittel übersteigen, ist dem Kantonsrat mit dem Entwurf des Kantonsratsbeschlusses über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2022 (II), der in der Novembersession 2022 behandelt wird, Antrag zu stellen. Bei der Verwendung der Mittel sollen bewährte regionale Partnerschaften bevorzugt werden.»

Wie bereits beim Eintretensvotum meines Parteikollegen festgehalten, macht es keinen Sinn, ein Gesetz zu verabschieden, welches sich einzig und allein auf den Ukraine-Krieg bezieht. Die Beschränkung ist weder notwendig noch zielführend, denn es gibt zahlreiche weitere Krisenherde auf der Welt, jüngstes Beispiel ist die Flutkatastrophe in Pakistan. Aus diesem Grund soll die Regierung eingeladen werden, dem Kantonsrat einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen, dessen Anwendungsbereich über den Ukraine-Krieg hinausreicht.

Um trotz Rückweisung der Vorlage rasch weitere Beiträge sprechen zu können, wird die Regierung mit dem zweiten Auftrag eingeladen, die vorhandenen Mittel aus dem Lotteriefonds zu nutzen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 58:57 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage ein.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zuallererst möchte ich Danke sagen, das ist mir wirklich ein Anliegen. Ich möchte allen Privaten und insbesondere auch den Gemeinden danken, die sich in den letzten Monaten bis zur Belastungsgrenze für die Hilfe vor Ort, für die Hilfe hier in der Schweiz, für die Aufnahme von Flüchtlingen extrem engagiert haben. Ich konnte mich persönlich davon überzeugen, wie grossartig diese Hilfe ist, die überall in unserem Kanton geleistet wird. Ich war zu Besuch im Projekt von Oppliger-Sennwald und seinem Verein humanitäre Nothilfe für die Ukraine in Sevelen. Ich war extrem beeindruckt zu sehen, wie schnell dort Hilfsangebote ganz unbürokratisch und unkompliziert mit Unterstützung der gesamten ortsansässigen Bevölkerung aus dem Boden gestampft wurden, wie schnell man dort Flüchtlingen geholfen hat mit dem Alltäglichsten, das sie brauchen. Das geht von Kleidung über Unterstützungsleistungen, sich im Alltag zurechtzufinden. Das ist wirklich grossartig und nur ein Beispiel für ganz viele Projekte in unserem Kanton. Es gibt sehr viele private Haushalte, wahrscheinlich auch einige unter Ihnen, die Flüchtlinge aufgenommen haben. Hierfür gebührt ein grosser Dank. Ich danke auch allen Gemeinden. Ich konnte mich auch dort davon überzeugen. Ich war zu Besuch im Zentrum Rosenau in Kirchberg und habe gesehen, wie die TISG im Auftrag aller St.Galler Gemeinden innert weniger Tage grossartiges geleistet hat, eine Flüchtlingsunterkunft aufgebaut hat. Dort erhalten die Flüchtlinge in den ersten Tagen, wenn sie bei uns ankommen, die wichtigsten Unterstützungsleistungen und werden erstversorgt. Das ist einfach fantastisch, was dort geleistet wird und auch weiter, wenn die Flüchtlinge in die Gemeinden verteilt werden, besteht ein grosser Aufwand, der in den Gemeinden geleistet wird: Unterkünfte für die Leute zu finden, sie mit dem Nötigsten auszustatten. Das ist eine grosse Belastung neben dem Tagesgeschäft. Das wird seit Februar geleistet, und dafür möchte ich Ihnen allen herzlich danken. Das ist nicht selbstverständlich.

Die Regierung ist der festen Überzeugung, dass es zusätzliche Unterstützungsmassnahmen des Kantons St.Gallen in den Bereichen humanitäre Hilfe und Wiederaufbau braucht, und zwar dringend. Wir wollen der humanitären Tradition der Schweiz Rechnung tragen. Wir wollen uns solidarisch zeigen mit der Bevölkerung der Ukraine und wir wollen vor allem auch die Solidarität der St.Galler Bevölkerung, der St.Galler Gemeinden, die ich soeben aufgezeigt habe, zusätzlich unterstützen. Wir wollen das gerade auch machen mit zusätzlichen Geldern für kantonal lokal verankerte Hilfsprojekte.

Beiträge an den Wiederaufbau und für die Unterstützung vor Ort, also in der Ukraine, werden es auch ermöglichen, dass die Betroffenen in ihre Heimat zurückkehren können und dass der Verbleib dort auch ermöglicht wird. Angesichts der Rückkehrorientierung des Schutzstatus S, das gilt, das sind die Rahmenbedingungen, die im Moment bestehen, ist es angezeigt, dass man sich auch dafür engagiert.

Die Vorlage der Regierung ist so ausgestaltet, dass es zwei Unterstützungsgefässe gibt. Und hier muss ich eine Aussage von Schmid-Buchs korrigieren: Es gibt ein grösseres Gefäss, das umfasst 1,5 Mio. Franken. Das ist vorgesehen für Beiträge an grössere, etablierte, schweizweit tätige Hilfswerke, die dann Unterstützung vor Ort leisten. Und in diesem Gefäss sehen wir grössere Beiträge vor, um auch den administrativen Aufwand im Rahmen zu halten. Dann gibt es ein zweites Gefäss, und das ist das bereits erwähnte Gefäss der Unterstützung der kantonal verankerten Hilfsprojekte. Dort sehen wir durchaus kleinere Beiträge vor, z.B.die Unterstützung des Vereins von Kantonsrat Oppliger-Sennwald, der Hilfe auch vor Ort leistet.

Wir wollen diese Ukraine-Hilfe in diesen beiden Gefässen befristet leisten. Das scheint mir auch eine wichtige Präzisierung zu sein, weil die Vorlage ist befristet bis längstens 2025. Der Kantonsrat wird es jedes Jahr in der Hand haben, weitere Mittel zu sprechen, sofern er es als angezeigt erachtet, jeweils über die entsprechenden Budgetbeschlüsse.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Schmid-Buchs zu Oppliger-Sennwald: Bezüglich der kleineren Hilfsorganisationen, die unterstützt werden sollen: Gerade auch dieser Punkt wurde in der Kommission angesprochen. Dabei werden grössere Beträge angestrebt, die Rede war von etwa 0,5 Mio. Franken pro Zusage. Dadurch fallen automatisch grössere Organisationen in Betracht. Aber es wurde, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auch davon gesprochen, dass eben genau das nicht der Fall sein wird, sondern dass auf bewährte Kanäle und Institutionen gesetzt wird.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Thoma-Andwil: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Wenn ich dieser Diskussion lausche, dann möchte ich zuerst einmal zusammenfassen, worüber wir uns einig sind, und zwar alle hier drinnen: Dieser Krieg ist eine Katastrophe, ist schlimm und soll und darf gemildert werden. Wenn ich aber dieser Diskussion zuhöre, dann bemerke ich auch einen wirren Aktivismus. Warum ist das so? Weil wir nicht stufengerecht unterwegs sind.

Es ist richtig, der Bund hat solche Aufgaben, nämlich Entwicklungshilfe, Ausgaben im Ausland. Für das haben wir auch ein Parlament mit Spezialisten. Wir haben Hilfsorganisationen, die Gelder gesammelt haben, die seinesgleichen suchen, europaweit, wenn Sie sehen, wie viele Einwohner die Schweiz hat, wie viele Spenden schweizweit eingegangen sind, auch im Kanton St.Gallen.

Wenn ich sehe, was die Gemeinden machen – ich darf das sagen, auch unsere Gemeinde, eine kleine Gemeinde, die nur im letzten Jahr sicher mindestens 1 bis 2 Steuerprozente nur für die Ukraine aufwendet, nicht für die anderen Flüchtlinge –, dann ist der Vergleich von Schwager-St.Gallen mit der Bratwurst entweder populistisch oder inkompetent. Ich könnte mir vorstellen, dass beides zutrifft.

Dann höre ich auch noch, und das ist dann der absolute Wahnsinn und bewiesen ist, dass wir nicht stufengerecht unterwegs sind: Oppliger-Sennwald, der in seinem Votum auch gerade noch direkte Ideen einbringt, wie man das Geld dann richtig einsetzt. Es zeigt sich doch einfach, dass dieses Parlament und der Kanton für diese Art von Hilfe, die jetzt gesprochen werden soll, nicht kompetent und zuständig sind. Und was mich am meisten, ich sage einmal irritiert und auch stört ist, dass suggeriert wird – ich habe das Gefühl, vielleicht höre ich das halt so, aber bitte korrigieren Sie mich – es wird suggeriert, wenn wir jetzt dieses Geld hier in diesem Parlament nicht sprechen, dann sind wir knauserig, sehen die Lage nicht und verwehren uns. Das ist nicht so. Der Kanton St.Gallen gibt sehr viel Geld aus über seine Bürger, die zahlen Bundessteuern, die zahlen Gemeindesteuern und haben Leute aufgenommen, was ich sehr hoch schätze. Sie zahlen an viele Organisationen viel Geld. Die Betroffenheit ist schweizweit hoch und im Kanton St.Gallen auch sehr hoch, und ich bitte Sie, weil es eben aus meiner Sicht nicht falsch ist, dass man Geld gibt, aber es ist aus meiner Sicht systemfremd, wenn wir das als Kanton machen.

Und vielleicht noch ganz zum Schluss, ich möchte nicht allzu lange sprechen. Wir machen hier eine Büchse auf. Ich habe schon gehört, dass erste Ideen da sind. Wir möchten uns in der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe engagieren. Es gibt noch andere Kriege, da gibt es einige Votanten oder Votantinnen, die sagen, ja, also ich sehe es durchaus, wir sollten noch mehr Gelder sprechen. Dieses Konto, das wir neu eröffnen in unserem Budget, das möchte ich sehen. Nein, wir müssen helfen, das ist klar. Helfen wir über die richtigen Stufen und über die richtigen Staatsebenen. Machen wir das dort perfekt, professionell und gut, aber bitte nicht hier im Kanton St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Schwager-St.Gallen: Ich möchte ganz kurz an das Votum von Oppliger-Sennwald anknüpfen. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, war die Initiative von Oppliger-Sennwald mit seinem Verein, den er zusammen mit Kantonsrätin Dürr-Gams gegründet hat, die erste Organisation, die aus dem Kanton St.Gallen aktiv geworden ist. Ich habe damals sehr Freude gehabt, in der Zeitung davon zu lesen.

Zurück zum vorliegenden Geschäft: Ich weiss nicht, wie viele von Ihnen wissen, was eine Bratwurst mit Bürli kostet. Wenn Mike Egger, unser ehemaliger Kantonsrat, noch hier wäre, könnte er das sicher aus dem Ärmel schütteln. Wir sprechen heute ganz konkret über die Grössenordnung von einer halben Bratwurst pro Kopf der Bevölkerung, die unser Kantonsrat in die Ukraine-Hilfe investieren soll, pro Jahr gerechnet. Das ist im Kern das Thema. Die Regierung hat richtig dargelegt, dass mit den bisherigen Mitteln, die der Kanton aus dem Lotteriefonds gesprochen hat, 20 Rappen pro Person gesprochen worden sind. Damit bekommt man vielleicht mit etwas Glück Senf, der aber nicht zur Bratwurst gehört. Andere Kantone haben, das steht auch in der Vorlage, bis Faktor 10 mehr bezahlt, als unser Kanton. Im Kanton Obwalden waren es Fr. 2.70. Wir sprechen heute vorerst über die 2 Mio. Franken, die maximal ausgegeben werden können, also nochmals, maximal eine halbe Bratwurst.

Das Motto des diesjährigen Kantonsratspräsidenten lautet, ich sage es auf Hochdeutsch: «Zusammenstehen – Weiterkommen». Dieses Motto sollte nicht nur für unseren Kanton gelten. Dieses Motto sollte für Demokratien gelten, die zusammenstehen sollten. Wir alle hier in diesem Rat sind politische Facharbeiter und Facharbeiterinnen. Wir kennen oder wir sollten den Unterschied zwischen autokratischen Systemen und zwischen einer funktionierenden Demokratie kennen. Und wenn wir heute diskutieren, ja wir seien doch nicht zuständig als Kanton St.Gallen, es gebe noch viele andere schlimme Konflikte: Ja, das stimmt schon. Es gibt noch viele andere schlimme Konflikte, wo wir auch aus meiner Sicht deutlich mehr tun sollten. Der Unterschied ist: Der Konflikt in der Ukraine ist schon etwas speziell, weil der Konflikt in der Ukraine wird auch mit Geld, das aus der Schweiz und auch aus dem Kanton St.Gallen in den letzten zehn bis 20 Jahren nach Russland geflossen ist, ausgefochten. Wir haben dieses Regime mitaufgerüstet. Mit den Waffen, die wir mitbezahlt haben, wird heute in der Ukraine Krieg geführt. Darum finde ich es jetzt etwas billig, wenn man jetzt sagt: Ja das geht uns nichts an, das ist doch bitte Bundessache. Wir können heute in diesem Rat ein Zeichen setzen für das Zusammenstehen und das Weiterkommen von demokratisch organisierten Staatswesen. Setzen wir ein Zeichen auch innerhalb der Schweiz, an andere Kantone, sich hier anzuschliessen und vielleicht eine ganze Wurst zu finanzieren, damit wir der Ukraine helfen können.

Wir tragen eine Mitverantwortung für das Leid in der Ukraine. An die SVP-Fraktion: Ich weiss, es gibt viele Bäuerinnen und Bauern. Denken Sie beim Abstimmen an die Bauernfamilien in der Ukraine, die ihre Höfe verloren haben, deren Felder vermint wurden und deren Traktoren gestohlen worden sind. Denken Sie an diese Bauernfamilien, wenn Sie abstimmen. An die Mitte-EVP-Fraktion: Denken Sie an die auseinandergerissen Familien und auch an die betroffenen Kirchen in der Ukraine. An die FDP-Fraktion: Denken Sie an die KMU, denken Sie an die Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen, die aus ihrem Berufsleben herausgerissen wurden und jetzt an der Front kämpfen müssen.

Wir bestimmen heute die Zusammensetzung der Kommission für die Umwandlung des Olma-Covid-Darlehens in Aktienkapital. Das wird unseren Kanton mit einer einzigen Abstimmung viermal mehr kosten, als wenn wir jetzt auf diese Vorlage zur Unterstützung der Ukraine eintreten. Treten wir ein und sagen wir Ja zu diesen 2 Mio. Franken, und wir können in den nächsten Jahren schauen, ob weitere Gelder nötig und sinnvoll sind, um beizutragen, dass die Ukraine auf den Füssen stehen bleibt und nach dem Krieg wiederaufbauen kann.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Oppliger-Sennwald: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bevor ich spreche, möchte ich kurz die Ukrainer-Delegation willkommen heissen. Es sind sechs Personen aus Sargans, Flums, Sevelen und Buchs hier und sie verfolgen unsere Diskussion. Herzlich willkommen von meiner Seite.

Vielleicht ist es speziell, dass ich zu diesem Geschäft spreche. Seit 1998 bin ich sehr eng mit Vertrauensleuten der Ukraine verbunden, vor allem von der Landwirtschaft her, und habe mich seit dem 28. Februar 2022 ehrenamtlich engagiert für die Hilfe, für die ukrainischen Leute, die hier gestrandet sind, und auch für kleine Lieferungen in die Ukraine. Wir haben einen Verein gegründet, der inzwischen, ich weiss nicht, gegen 300'000 Franken Spenden von der Bevölkerung bekommen hat. Sie müssen sich das vorstellen, das ist eine Solidarität, die ich in unserer Gegend und in unserem Kanton noch nie erlebt habe. D.h., wir versuchen mit möglichst kleinen Aktivitäten einerseits die ukrainischen Leute hier zu unterstützen, damit sie sich wohlfühlen und integrieren können. Wir haben am Anfang, als sich niemand um die Leute gekümmert hat, die ersten drei Wochen, die Flüchtlinge, die besonders hier gestrandet sind, untergebracht. Das Problem war, dass niemand bereit war. Wir haben dann einen besonderen Bezug gehabt, speziell die Landwirtschaft im Rheintal, da sind zum Teil bis zu zwölf oder 15 Leute auf den Bauernhöfen gestrandet, schon nach vier bis fünf Tagen. Wir haben versucht, mit den Bauern zusammen eine Lösung zu finden. Wir haben einen besonderen Bezug: Einerseits, weil immer ukrainische Leute hier in der Landwirtschaft arbeiten oder zum Teil hier verheiratet sind, darum haben sie sich in unsere Gegend begeben. Ein zweiter spezieller Bezug zum Kanton St.Gallen besteht durch die Ringer, vielleicht kennen Sie die auch im Rheintal. Diese haben einen speziellen Bezug und haben sich sehr engagiert, um die Leute unterzubringen.

Nun zu den Argumenten, die von der SVP-Fraktion erwähnt worden sind: Es stimmt nicht, dass der Kanton St.Gallen nie Aussenbeziehungen gepflegt hat. Ich weiss, dass wir schon in den Neunzigerjahren, nach der Wende in Polen, eine Partnerregion hatten. Wir hatten in Nordtschechien, in Liberec, eine Partnerregion. Wir hatten schon 1976 eine spezielle Partnerschaft zwischen Friaul und St.Gallen. Es gibt die lange Tradition, dass der Kanton St.Gallen als Grenzkanton auch Beziehungen pflegt und unterstützt, direkt, ohne Bund. Und ich denke, wir könnten das machen.

Ich bin schon dafür, dass jeder auf seiner Ebene Verantwortung übernimmt. Wir haben gesehen, dass die Gemeinden ausserordentliche Leistungen erbracht haben. Die Sozialämter haben sehr gut gearbeitet. Der Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (TISG) hat sehr gut gearbeitet und ich möchte diese grosse Arbeit an dieser Stelle würdigen. Dann wurde argumentiert, dass die Hilfe vor Ort in der Ukraine Sache des Bundes sei. Grundsätzlich schon. Bei den grossen Sachen bin ich auch dafür, dass der Bund zuständig ist. Auf Bundesebene haben wir die Glückskette. Wir haben es von Schmid-Buchs gehört, 127 Mio. Franken – das wusste ich nicht. Ich weiss nur, dass die Glückskette nur grosse Organisationen unterstützt, d.h. sie will von der Stiftung Zewo kontrollierte Organisationen, die schon lange arbeiten und in Ländern, welche mit grossen Organisationen zusammenarbeiten. Das sind die grossen Hilfen. Und wenn man jetzt spezifisch weiss, wie es in der Ukraine abläuft – ich kenne die Situation seit 25 Jahren: Aus den grossen Töpfen werden die grossen Leute, die Einflussreichen gefüttert. Und die kleinen Hilfswerke, z.B. kirchliche Hilfswerke, die nur kleine Portionen in die Ukraine bringen, wie wir direkt an Vertrauenspersonen, die kommen nicht ans Geld. Dies einfach, weil wir sagen, wir sollen als kleine Organisation z.B. mit der Glückskette zusammenarbeiten. Ich wurde vor zwei Wochen, als in Pakistan die grosse Überschwemmung war, von den Leuten, wo ich früher gewohnt habe, direkt ständig informiert, dass dort die Brücken weg sind und die Leute im Winter keinen Zugang mehr haben und gefragt, ob sie Hilfe bekommen könnten. Ich habe deshalb der Glückskette geschrieben, ob sie nicht diese Region mit unseren Vertrauensleuten bedienen könnte. Die Glückskette hat mir zurückgeschrieben: Nein, sie könne nur über grosse Organisationen grosse Mengen an Geld verwerten. Sie wolle die Verantwortung nicht übernehmen.

Mein Antrag lautet, dass wir auf dieses Geschäft eintreten und ich nachher Beispiele zeige, wie wir über kleine Organisationen, die nicht von den Bundesgeldern profitieren können, wie man zielgerichtet in kleinen Einheiten, die für Korruption weniger anfällig sind, Hilfe vor Ort leisten kann. So, wie wir das früher in Polen, Tschechien und Friaul gemacht haben und der Kanton St.Gallen eine gewisse Verantwortung übernimmt. Zum Gesetz: Nur ein Ukraine-Gesetz zu machen, wie es Huber-Oberriet gesagt hat, das kann ich auch so sehen. Aber wenn wir das so aufziehen, dann geht es sehr lange, aber wir sollten jetzt etwas machen, weil in zwei Jahren nützt es auch nichts mehr. Darum: Unterstützen Sie bitte das Eintreten, und ich empfehle, die in unserer Fraktion erarbeiteten zwei Vorschläge zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Folgen des Angriffskrieges in der Ukraine sind verheerend, dies lesen, hören und sehen wir täglich in den Medien und erfahren es auch von den Geflüchteten, welche bei uns Schutz suchen. Die Grünliberalen unterstützen im Grundsatz einen finanziellen Beitrag des Kantons für die Hilfe vor Ort, eine Unterstützung, die sicher dringend notwendig ist. Jedoch möchten wir auch festhalten, dass die Nothilfe primär auf Stufe des Bundes angesiedelt ist, und dies soll auch so bleiben. Kantonale Gelder in einem beschränkten Rahmen für die Ukraine zu sprechen – wie dies auch zahlreiche andere Kantone machen –, unterstützen wir. Mit den Steuerfranken soll weiterhin sorgfältig umgegangen werden, d.h. die Gelder sollen nicht mit der Giesskanne verteilt werden. Wichtig ist für uns, bewährte bekannte Organisationen zu berücksichtigen, um den Aufwand für Auswahl und Kontrolle möglichst gering zu halten. Die Gelder müssen auch nicht auf Biegen und Brechen ausgeschöpft werden.

Dieses Zeichen der Solidarität jedoch nur auf den Ukraine-Krieg zu beschränken, erachten wir als ungenügend. Es gibt zahlreiche Krisenherde auf der Welt, und wie es aussieht, werden diese weltweit noch zunehmen in den nächsten Jahren. Auch wenn unser Beitrag klein ist im Vergleich zu dem, was es braucht, die Hilfe vor Ort ist sehr wertvoll für die Menschen vor Ort und ermöglicht es den Geflüchteten, schneller zurückzukehren. Wenn wir ein Zeichen der Solidarität mit den vom Krieg betroffenen Menschen setzen möchten, dann erachten wir es als sinnvoller, dieses für alle Kriegsbetroffenen zu ermöglichen. Aktuell mag es die Ukraine sein, welche die Gelder erhält, in einem anderen Jahr sollten aber auch andere Kriegsländer berücksichtigt werden. Wir sind für Eintreten und unterstützen in der Folge die Rückweisung der Vorlage an die Regierung.



Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 24. Februar 2022 war die Welt in Europa plötzlich eine ganz andere. Wir alle hätten uns wohl nie vorstellen können, was da geschehen ist. Ein autokratisches Regime ist in ein europäisches Land einmarschiert, in eine noch junge Demokratie. Ich frage Sie: Wer von Ihnen hätte damals, an diesem 24. Februar 2022, gedacht, dass es die Ukraine heute, am 19. September 2022, noch gibt? Alle sind davon ausgegangen, dass Russland, diese starke Militärmacht, dieses Land überrollen wird.

Seit diesem 24. Februar 2022 leisten die Ukraine, das Militär der Ukraine und die Bevölkerung der Ukraine erbitterten Widerstand. Die Ukraine kämpft für die Aufrechterhaltung der Demokratie. Sie kämpft für die Freiheit in ihrem Land und sie kämpft nicht nur für die Demokratie und die Freiheit in ihrem Land, sie kämpft um nichts Geringeres als um die Demokratie in ganz Europa. Europa unterstützt die Ukraine dabei und wir unterstützen sie auch dabei. In diesem Konflikt sind schon unzählige Menschen gestorben, haben ihr Leben gelassen. Sie haben ihr Hab und Gut verloren. Sie mussten flüchten, in ihrem Land selbst und aus ihrem Land hinaus. Der Winter wird kommen. Die Situation im Land wird sich noch verschärfen.

Angesichts dieser Situation möchte ich Sie doch fragen: Ist es richtig, dass wir hier über Zuständigkeiten sprechen, darüber, ob nun der Bund einen Beitrag leisten soll oder ob wir als Kanton uns auch an Hilfsprojekten vor Ort beteiligen sollen oder vor allem auch beim Wiederaufbau in der Ukraine? Das ist doch keine Frage der Ebene, sondern das ist eine Frage der Solidarität mit diesem Land, das für die Aufrechterhaltung der Demokratie kämpft. Wir sind ganz klar der Meinung, dass wir hier in der Pflicht sind und wir diese Unterstützungsgelder leisten müssen. Auch wir sehen selbstverständlich, dass es ausserhalb von Europa weitere Konfliktherde gibt. Es gibt Menschen, die erleiden Unermessliches, Unvorstellbares, auch in anderen Ländern. Und auch wir sind der Meinung, dass es dort Unterstützung brauchte. Aber wir denken, irgendwo kann man mit dieser Unterstützung beginnen, und das tun wir heute mit dieser Botschaft, das tun wir mit der Unterstützung der Ukraine.

Wir haben einen Antrag eingereicht. Es ist ein Kompromissantrag, der beides vereinen würde. Die akute Hilfe in der Ukraine und für die Ukraine, aber auch Hilfe für andere Länder, für Krisen in anderen Ländern. Wir schlagen einen Antrag vor, wonach die Ukraine während zwei Jahren über dieses Gesetz von der Regierung unterstützt werden könnte und wir einen weiteren Gesetzesvorschlag einfordern, der eben auch ermöglicht, andere Länder zu unterstützen, die in Krisen sind. So haben wir genügend Zeit, um einen Gesetzesentwurf der Regierung zu erhalten, könnten aber jetzt die Ukraine direkt über das von der Regierung vorgelegte Gesetz unterstützen. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Bevölkerung der Ukraine diese Unterstützung für den Wiederaufbau in ihrem Land zusichern.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke der Regierung, dass sie aufgrund unserer Interpellation – was nicht bei allen so gut ankommt, wenn auch wir einmal die Zustimmung der Regierung erhalten – ein Gesetz ausgearbeitet hat.

In der Ukraine, mitten in Europa, tobt seit gut sechs Monaten ein Krieg. Dörfer und Städte werden zerstört, Menschen umgebracht, vertrieben und entführt. Die Bevölkerung leidet unter diesen unmenschlichen Bedingungen und wird dies – auch nach einem hoffentlich baldmöglichen Ende des Krieges – noch lange tun. Dabei werden nicht nur Schäden an Gebäuden und Infrastruktur zurückbleiben, nein, auch körperliche und psychische Narben und Verletzungen werden noch lange oder für immer bleiben. Deshalb und gerade auch jetzt, vor Anbruch der kalten Jahreszeit, ist unsere Solidarität gefordert. Wir als Kanton sollten unseren Beitrag leisten, damit den Ukrainerinnen und Ukrainern im Land, aber auch in den angrenzenden Ländern geholfen werden kann. Auch unsere Unterstützung ist nötig, damit sie über den Winter kommen und vielleicht ein wenig positiver in die Zukunft schauen können.

Hilfe ist in vielen Bereichen nötig, d.h. beim Wiederaufbau oder schon nur bei notdürftigen Reparaturen an Wohnhäusern, bei der Instandstellung der Infrastruktur, bei der medizinischen Versorgung usw. Auch wenn wir in der Schweiz viel Geld für Flüchtlinge ausgeben, Hilfe vor Ort ist effizienter und wichtig. Das wurde in der Vergangenheit immer wieder betont. Wieso es hier plötzlich nicht gelten soll, ist mir ein Rätsel. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die sich für die Geflüchteten in der Schweiz einsetzen. Dieser Dank geht vor allem auch an die vielen Personen, die Ukrainerinnen und Ukrainer bei sich zu Hause aufgenommen haben, Sprachkurse anbieten oder auch sonstige Dienstleistungen auf freiwilliger Basis. Auch die Gemeinden und Schulen leisten einen grossen Beitrag, auch ihnen gebührt ein Dank. Und der Dank soll nicht nur an diejenigen gehen, die Ukrainerinnen und Ukrainer betreuen, sondern allgemein Flüchtlinge.

Wir haben in unserer Interpellation bereits darauf hingewiesen, dass wir nicht nur den Ukrainerinnen und Ukrainern helfen möchten, sondern auch denjenigen, welche indirekt durch höhere Lebensmittelpreise von diesem unsinnigen Krieg betroffen sind. Das Argument, dass es noch viele weitere Krisengebiete gibt, spricht für uns nicht dagegen, dass wir der Ukraine helfen möchten. Wir begrüssen und unterstützen es, dass ein angepasstes Gesetz auch für andere Krisengebiete angedacht ist und entsprechende Anträge vorliegen. Auch wir haben einen solchen Antrag gestellt und bitten Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und sie zurückzuweisen. Am Gesamtbetrag von 2 Mio. Franken pro Jahr kann unserer Meinung nach festgehalten werden. Zusätzlich sollen aber so schnell als möglich weitere Gelder für die Ukraine gesprochen werden.

Dass die Gelder aus dem Lotteriefonds kommen, ist für uns ein bisschen schwierig. Wenn es einmalig ist, können wir allenfalls damit leben. Darum haben wir unseren Antrag etwas offener formuliert. Kein Verständnis haben wir dafür, dass das Argument der Neutralität dazu verwendet wird, um sich gegen weitere Hilfen für die Ukraine auszusprechen. Wir alle schicken täglich Geld nach Russland und werden es im Winter noch viel mehr tun. Um die 50 Prozent des Gases der Schweiz kommen aus dem Land des Aggressors. Wir finanzieren den Krieg von Putin. Wenn schon, wird die Neutralität so verletzt und nicht durch die humanitäre Hilfe für die Ukraine. Auch die Ausrede, dass der Bund zuständig sei, ist doch sehr billig. Wenn jemand keine Unterstützung leisten will, soll er das doch so sagen, aber nicht die fehlende Zuständigkeit vorschieben.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Der Krieg in der Ukraine ist eine Tragödie, aber leider kein Einzelfall. Lassen Sie mich aber zuerst ein paar Worte zu dieser aussergewöhnlichen Vorlage verlieren. Dass eine Interpellation der GRÜNE-Fraktion zu einer Botschaft der Regierung führt, ist alles andere als üblich. Und dass man in Zukunft noch Motionen einreichen soll, wenn man doch auch ohne eine Mehrheit im Rat eine Botschaft von der Regierung bestellen kann, ja, das ist sicher ein falscher Anreiz. Aber kommen wir zum Inhalt der Vorlage.

Für die SVP-Fraktion ist klar, dass es sich hier nicht um eine Aufgabe des Kantons St.Gallen handelt, denn Art. 54 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101) regelt, dass die auswärtigen Angelegenheiten Sache des Bundes sind. Und wir haben hier damit einen potenziellen Verstoss gegen die Bundesverfassung, wenn wir aktiv werden und mit finanzieller Unterstützung aktiv in solche Konflikte eingreifen. Wir wollen auch keinen Präzedenzfall schaffen. Wir müssten künftig nämlich auch in anderen Konflikten finanziell eingreifen. Wir haben es schon von Vorrednern gehört: In Jemen, Afghanistan, Myanmar oder Tigray/Äthiopien, gibt es genügend Beispiele wo ebenfalls finanzielle Hilfe benötigt würde.

Die SVP-Fraktion will, dass das Vermögen des Kantons, das Vermögen der Bürgerinnen und Bürger des Kantons St.Gallen, auch diesen Bürgern zugutekommt. Wir haben genügend Herausforderungen im eigenen Land und ebenfalls zu einem grossen Teil mitverursacht durch diesen unsäglichen Krieg in der Ukraine. Kantone leisten in erster Linie humanitäre Hilfe im Innern und eben nicht gegen aussen. Und das sehen wir insbesondere bei unseren Gemeinden, die hier einen hervorragenden Job machen bei der Aufnahme von Flüchtlingen oder bspw. auch der Beschulung von ukrainischen Kindern. Aber vergessen wir auch nicht die Unternehmungen in unserem Kanton, welche bspw. einen Teil dieser Flüchtlinge beschäftigen und damit eine Arbeit und einen Tagesinhalt bieten. Das ist soziales Engagement und hier wird bereits sehr vieles getan.

Private Spenden wurden auch bereits genannt. Ich nenne hier nur den aktuellen Stand, den die Glückskette eingenommen hat: Am heutigen Tag sind das 127,5 Mio. Franken. Nur der reinen Symbolpolitik willen müssen wir der Regierung diese Vorlage nicht schenken, und schon gar nicht auf Kosten unserer Steuerzahler.

Über einen Teil der Beiträge des Lotteriefonds – das haben wir gehört – kann die Regierung selbst entscheiden. Wir laden die Regierung ein, dass sie diesen Spielraum nutzt. Wir sehen aber keinen Grund, hier eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die SVP-Fraktion erteilt der Vorlage wie auch einer allfälligen Rückweisung eine klare Absage und empfiehlt dem Kantonsrat, dem Antrag der Finanzkommission zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Egger-Oberuzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Seit dem 24. Februar 2022 ist die ukrainische Bevölkerung massiven militärischen Angriffen und unverminderter militärischer Gewalt seitens der russischen Armee ausgesetzt. Aktuell sind rund 12 Mio. Menschen auf Nothilfe angewiesen. Viele von ihnen haben keinen Zugang zu Heizung, Strom, Wasser, Lebensmitteln, medizinischer Versorgung und anderen Gütern der Grundversorgung. Die Schweiz unterstützt die notleidende Bevölkerung mit humanitärer Hilfe, nimmt Kriegsflüchtlinge auf und hat die Sanktionen der EU gegen Russland übernommen. Angesichts der Frühlingskrise hat der Bund die humanitäre Hilfe für die Ukraine im März 2022 bereits auf insgesamt 80 Mio. Franken aufgestockt.

In ihrer Antwort vom 20. April 2022 auf die dringliche Interpellation 51.22.19 «Russlands Krieg gegen die Ukraine: mehr Solidarität mit den Opfern» hat die Regierung festgehalten, dass seitens des Kantons St.Gallen über die bisher erfolgten Beiträge aus dem Lotteriefonds hinaus die Ausrichtung weiterer finanzieller Unterstützungsbeiträge angezeigt sei, und eine Vorlage an den Kantonsrat in Aussicht gestellt. Diese liegt nun vor. Sie umfasst zwei Unterstützungsmassnahmen bzw. Stossrichtungen: Der grösste Teil der Unterstützung soll im Interesse eines wirksamen, effizienten Vollzugs und eines wirksamen, effizienten und schnellen Einsatzes der Gelder vor Ort aus grösseren Beiträgen an professionelle Hilfswerke mit Sitz in der Schweiz für humanitäre Vorhaben in der Ukraine selber oder in einem vom Krieg direkt betroffenen Nachbarland der Ukraine bestehen. Für entsprechende Beiträge wird ein Kreditrahmen von 1,5 Mio. Franken bereitgestellt. Zudem ist vorgesehen, dass der Kantonsrat bei Bedarf in den Jahren 2023 bis 2025 zusätzliche Kredite bis zu einer Höhe von jeweils 1,5 Mio. Franken bewilligen kann.

Daneben sollen zusätzliche Massnahmen unterstützt werden können, welche die Beiträge an grössere anerkannte Hilfswerke ergänzen. Zur Finanzierung entsprechender Massnahmen wird ein Kreditrahmen von 500'000 Franken bereitgestellt. Zudem ist vorgesehen, dass der Kantonsrat bei Bedarf in den Jahren 2023 bis 2025 zusätzliche Kredite bis zu einer Höhe von jeweils 500'000 Franken bewilligen kann. Das Gesetz soll sofort in Vollzug gesetzt und bis zum 31. Dezember 2025 befristet werden. Das gemäss dem Erlass höchstens mögliche Gesamtvolumen beträgt für die Jahre 2022 bis 2025 insgesamt 8 Mio. Franken.

Die Vorlage im Gesamten vermag nicht zu befriedigen. Es gibt einige Punkte, die für ein Nichteintreten auf die Vorlage sprechen: u.a. die Höhe der Hilfen, Sammelsurium von irgendwelchen Hilfen, Stufengerechtigkeit, Auslandhilfe ist in erster Linie Sache des Bundes, ein Gesetz nur für Ukraine-Hilfe. Ausserdem müssen die Gemeinden derzeit hohe Auslagen tätigen, welche der Bund nicht zurückerstattet. Andererseits sieht eine grosse Mehrheit unserer Fraktion die Notwendigkeit von weiteren sofortigen Hilfen für die ukrainische Bevölkerung, jedoch nicht nur für diese Bevölkerung. Es gibt weitere Krisenherde und Katastrophen, welche Hilfe benötigen. So wog unsere Fraktion zwischen Eintreten und Rückweisung ab. Um doch sofortige weitere Hilfen möglich zu machen, bitte ich Sie im Namen der Mitte-EVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und später der Rückweisung zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Der Ukraine-Krieg stellt eine äusserst schwierige Situation und Katastrophe dar. Eigentlich dürfte ein solcher Krieg in der heutigen Zeit gar nicht mehr passieren. Kriege finden jedoch nicht nur in der Ukraine statt, nein, auf der ganzen Welt, in Jemen, Afghanistan usw. gibt es solche Konfliktherde, wo Zehntausende von Menschen in Kriegshandlungen sterben und die Menschen vor Ort aufgrund der Kriegshandlungen unter Hunger und anderen Repressionen leiden. Tragisch, schlimm und unverständlich sind solche Kriege.

Es ist jedoch nicht Sache des Kantons St.Gallen, mit einer Gesetzesvorlage zu agieren, da es sich nicht um die richtige Staatsebene handelt. Laut unserer Bundesverfassung sind auswärtige Angelegenheiten Sache des Bundes und nicht der Kantone. Damit in Zukunft keine Ungleichbehandlung erfolgt, darf kein Präjudiz geschaffen werden. Die FDP begrüsst es, dass Private, der Bund und weitere Gemeinden bereits grosse Hilfe geleistet haben. Der Präsident der Finanzkommission hat es schon erwähnt: Die Gemeinden und die Privatpersonen haben viel Gutes für die Flüchtlinge geleistet.

Und wie schon gesagt, darf mit einer Gesetzesvorlage kein Präjudiz geschaffen werden. Wenn der Kanton St.Gallen finanzielle Hilfe für die Ukraine leisten will, besteht ja die Möglichkeit, über den Lotteriefonds entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, wie es bereits andere Kantone getan haben.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission beantragt Nichteintreten.

Die Finanzkommission hat das vorliegende Geschäft an ihrer Sitzung vom 18. August 2022 beraten. Vom zuständigen Departement waren Regierungsrätin Bucher, Vorsteherin des Departements des Innern, sowie Christopher Rühle, Leiter Recht und Fachstelle Kulturerbe, Amt für Kultur, anwesend.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf das Geschäft einzutreten. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage wird von der Finanzkommission als nicht notwendig erachtet. Der Finanzkommission ist es wichtig zu betonen, dass die St.Galler Gemeinden mit der Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen bereits grosse Anstrengungen leisten. Auch hat sich die St.Galler Bevölkerung mit einer hohen Spendenbereitschaft solidarisch gezeigt. Ausserdem ist die Finanzkommission der Ansicht, dass Hilfe vor Ort im Ausland Sache des Bundes ist.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022