Geschäft: Zwangsarbeit über fürsorgerische Zwangsmassnahmen ermöglicht: Ist der Kanton zur Aufarbeitung bereit?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.69
TitelZwangsarbeit über fürsorgerische Zwangsmassnahmen ermöglicht: Ist der Kanton zur Aufarbeitung bereit?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung15.6.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung15.11.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 8. November 2022
VorstossWortlaut vom 15. Juni 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
15.6.2022Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.2.2023Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Wir arbeiten derzeit departementsintern an einer Auslegeordnung. Sie haben in der Antwort gelesen, dass es sehr viele laufende Projekte gibt, auch in anderen Kantonen. Wir möchten uns über diese laufenden Arbeiten auf Bundesebene und in anderen Kantonen einen Überblick verschaffen und uns dann überlegen, was ein sinnvolles Vorgehen wäre für eine eigene Forschungsarbeit in diesem Bereich. Ich kann Ihnen bereits so viel sagen: Wir streben eine umfassende Darstellung der Entwicklungen und Zusammenhänge an und nicht nur einen Fokus auf den Aspekt der Zwangsarbeit. In unserem Kanton braucht es wohl auch eine umfassende Auslegeordnung bezüglich der Zwangsmassnahmen insgesamt, und wir überlegen uns derzeit, was diesbezüglich ein sinnvolles Vorgehen ist. Gerne informieren wir Sie zu gegebener Zeit wieder darüber.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

In der Interpellation wurde die Situation der Zwangsarbeit in der Spinnerei Dietfurt ab dem Jahr 1941 thematisiert. Damals hatte der Industrielle Emil G. Bührle die Spinnerei gekauft, neben dieser ein Fabrikkloster stand. Junge Mädchen und Frauen – teilweise nach damaligem Recht noch minderjährig – waren in diesem Fabrikkloster untergebracht und zur Arbeit in der Spinnerei gezwungen. Die Unterbringung in dieses Fabrikkloster erfolgte über fürsorgerische Zwangsmassnahmen. Es war somit eine staatlich angeordnete Unterbringung. Man ermöglichte damit über die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen die Zwangsarbeit in der Spinnerei. Die Regierung hat auf die Fragen m.E. sehr umsichtig reagiert. Sie zeigt einen grossen Willen, wirklich hinzusehen und eine Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels in unserem Kanton voranzutreiben. Sie hat in der Antwort ausgeführt, dass ein Projekt in Ausarbeitung sei. Ich bitte Regierungsrätin Bucher, das Projekt zu erläutern.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession