Geschäft: Begrenzung des Fahrkostenabzugs erhöhen – Mittelstand entlasten
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.22.12 |
Titel | Begrenzung des Fahrkostenabzugs erhöhen – Mittelstand entlasten |
Art | KR Motion |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 13.6.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 16.11.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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14.6.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
14.6.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - FDP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
14.6.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - Die Mitte-EVP-Fraktion 2021/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
14.2.2023 | Gutheissung | 69 | Zustimmung | 39 | Ablehnung | 12 | |
14.2.2023 | Eintreten | 70 | Zustimmung | 40 | Ablehnung | 10 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.2.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat heisst die Motion mit 69:39 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Ich habe das richtig gesagt, die erste Einführung der Begrenzung des Pendlerabzugs erfolgte aufgrund des EP 13 und ist seit 1. Januar 2016 in Vollzug. Anschliessend wurde die Thematik des Pendlerabzugs nochmals im Zusammenhang mit dem STAF thematisiert. Damit wurde eine Erhöhung des Pendlerabzugs um Fr. 600.– möglich. Diese Änderung ist seit 1. Januar 2020 in Kraft. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt: Regierungsrat Mächler, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Begrenzung des Pendlerabzugs per 1. Januar 2020 eingeführt wurde? Ich glaube, die Begrenzung ist früher in Kraft getreten. Bezüglich Halbwertszeiten von Volksabstimmungen zu neuen Motionsanträgen möchte ich Sie an Wil West erinnern. Da lag am Abend des Abstimmungstags bereits eine neue Idee vor. Die Begrenzung des Pendlerabzugs liegt knapp zehn Jahre zurück, und deshalb ist es richtig, wenn wir diese Änderung jetzt umsetzen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 70:40 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Motion ein. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Wenn ich der 50-minütigen Diskussion folge, stelle ich ernüchtert fest, dass ich dem Kantonsrat wohl zu lange angehörte. Im Jahr 2000 wurde ich als Kantonsrat gewählt, in den Jahren 2016 und 2020 als Regierungsrat. Es hört sich an, als ob dieses Geschäft zum ersten Mal diskutiert werde. Man zeigt sich erstaunt, dass die Regierung überhaupt einen Antrag stellen darf. Man ist erstaunt, dass es ungerechte Behandlungen gibt. Die Mehrheit hat das dazumal beschlossen. Die Regierung folgt immer der Mehrheit. Wir sollten uns zurückerinnern. Es gab ein Entlastungspaket EP 13. Folglich wollte man eine Gleichbehandlung von Auto und öV. Das ist nicht so lange her. Ja, man kann sagen zehn Jahre, und sogenannte Halbwertszeiten reichen nicht mehr so lange. Anschliessend wurde die grosse Diskussion über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (abgekürzt STAF) geführt. Nebst der Frage, wie ein Sozialausgleich erfolgen kann, wurde auch über diesen Pendlerabzug diskutiert. Es folgte eine nochmalige Erhöhung des Abzugs auf 4'460 Franken. Die Einführung erfolgte auf den 1. Januar 2020 und nicht im 19. Jahrhundert. Das ist noch nicht so lange her, aber auch über das kann man diskutieren. Zwei Jahre später, genau genommen im Juni 2022, kommt der Antrag, dass der Betrag zwingend zu erhöhen sei. Folglich ist man erstaunt, dass die Regierung in ihrem Antrag ausführt, dass bereits darüber diskutiert wurde. Die Regierung sieht derzeit keinen Änderungsgrund, da das bereits mehrfach diskutiert wurde. Insbesondere die Vorlage Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) war eine delikate Angelegenheit. Es gab sehr ausgewogene Diskussionen. Am Schluss resultierte ein ausgewogenes Paket, das standgehalten hat. Das war ganz gut. Die Regierung ist konsequent. Wir glauben, dass an diesem Kompromiss festzuhalten ist. Ich muss Ihnen sagen, dass ich meine Interessen nicht offengelegt habe. Unter anderem wohne ich auf dem Land. Zugegebenermassen nicht im Weisstannental. Gartmann-Mels, ich komme Sie besuchen, wenn Sie ein Zelt aufstellen. Wir können da durchaus einmal übernachten, aber nicht ein ganzes Jahr. Meinen Wohnort Zuzwil bezeichnen Sie vermutlich nicht als Landgemeinde, sondern als Agglomerationsgemeinde. Als jemand vom Land empfinde ich eine Gleichbehandlung der Kosten für das Auto und den öV als relativ fair und relativ intelligent. Wenige Kantone haben diese Handhabung, wir haben sie damals ganz bewusst umgesetzt. In den damaligen Voten wurde argumentiert, dass eine solche Handhabung relativ geschickt sei. Deshalb erachtet die Regierung die geforderte Erhöhung als nicht richtig. Die Regierung kann jedoch rechnen und weiss, dass Sie das beschliessen werden. Hoffentlich mit Weisheit, damit die Gesetzgebung gewisse Beständigkeit hat und nicht nur zweieinhalb Jahre. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Zur Sache ist alles gesagt. Ich möchte mich bei allen bedanken, die uns erklären, was wir als Mitglieder der SP zu denken haben. Es ist uns eine Freude, dass Sie unser Parteiprogramm so gut kennen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Warzinek-Mels: Auf die Motion ist einzutreten. Ich finde es schade und unnötig, dass die Diskussionen derart polarisiert und in ein Schwarz-Weiss-, Gut-Böse-, Faul-Fleissig- und Land-Stadt-Schema abgleitet. Hasler-Balgach hat vorhin ihre Situation dargelegt. Ich möchte meine darlegen. Seit 13 bis 14 Jahren produziere ich Solarstrom auf dem Dach und fahre nahezu nur mit einem Elektroauto. An jede Session fahren wir zu dritt aus dem Sarganserland in einem Elektroauto mit 100 Prozent Naturstrom. Trotzdem bin ich für den Pendlerabzug. Ich bin gewählt im Sarganserland. Ein nicht unerheblicher Anteil vom Sarganserland, Taminatal und Weisstannental arbeitet im Glarnerland. Das sind fleissige Leute, die morgens um 6.30 Uhr in Glarus erscheinen müssen. Kommen Sie mal um 6.30 Uhr aus Vättis nach Glarus, das funktioniert mit dem öV nicht, das gelingt nur einer städtischen Bevölkerung. Das gelingt den Wählerinnen und Wählern der GRÜNE und der GLP, jedoch nicht der Bevölkerung im Sarganserland, die wahrscheinlich genau deshalb die beiden Parteien nicht wählt. Ich empfehle Ihnen, mehr Gespür für die Verhältnisse bei uns zu entwickeln und nicht in Schwarz-Weiss-Schemen zu denken. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen: legt seine Interessen als Präsident eines Industrieunternehmens mit Standort St.Gallen offen, das im Moment 43 Prozent seiner Produktion in E-Mobilität macht, Tendenz steigend. Auf die Motion ist einzutreten. Ich sprach mich bereits im Jahr 2014 für diesen Pendlerabzug aus, mit dem wir in der Volksabstimmung unterlegen sind. Ich bin Stadtbewohner und es gibt auch Städter, die den Pendlerabzug richtig finden. Es ist nicht eine Frage von Stadt und Land. Natürlich muss man die Landbevölkerung in dieser Sache zusätzlich entlasten. Die ideologische Verklärtheit dieser Diskussion ist, dass es wieder einmal gegen das Auto geht. Dieses ist schlecht, da es Benzin und Diesel verbraucht. Ich höre nie, dass der Verkehr laufend besser wird, sondern es wird auch in dieser Diskussion das Klima hinzugezogen. Über die technischen Fortschritte äussert man sich nie. Es geht nur darum, die Welt mit Fahrradfahren und mit zu Fuss gehen zu bewältigen. Das ist nicht unsere Welt. Es ist eine Frage der Steuergerechtigkeit. Diejenigen, welche die Gerechtigkeit stets bemühen, sollen erst recht zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Gartmann-Mels: Auf die Motion ist einzutreten. Es verwundert mich, dass Hasler-Balgach uns teilweise Randständige nennt. Wenn ich richtig zugehört habe, sagte Gerig-Mosnang, dass er in einer Randregion zuhause sei. Ich sage Ihnen, ich komme vom Land, vom St.Galler Oberland, einer Südstaatenregion. Bei uns gibt es auch Leute wie Sie, die mit einem E-Bike werben. Aber ich akzeptiere alle Menschen, wie sie sind. Von mir aus können Sie das ganze Jahr mit einem Generalabonnement funktionieren. Sie können wahrscheinlich in Balgach sehr schnell in ein Einkaufszentrum. Ich lade Sie dazu ein – ich werde Ihnen das Zelt offerieren –, ein Jahr im Weisstannental zu überleben. Ein Jahr, und dann reden Sie nochmals in diesem Saal. Ich kann nicht fassen, was für einen Blödsinn Sie erzählt haben. Im Weisstannental oder im Toggenburg ist man auf ein Auto angewiesen, z.B. auch Familien mit zwei oder drei Kindern. Es ist die Landregion, die schlecht erschlossen ist und profitieren würde. Für die grosse Mehrheit der Bevölkerung ist das eine sehr kleine Erleichterung. Wenn Sie sich in Ihrer Partei für die Mehrheiten und nicht für die kleinen Reichen – wie Sie uns nennen – einsetzen, dann müssen Sie dem doch zustimmen. Die SP war einst nicht Vertreterin der Advokaten, sondern es war die Partei der Arbeiter. Exakt diese Personen bestrafen Sie jetzt, denn sie würden von diesem Pendlerabzug profitieren. Diese Personen können leider nicht mit dem E-Bike um 6.30 Uhr zur Baustelle fahren. Sie müssen der Realität ins Auge sehen. Zu Fäh-Neckertal und Kohler-Sargans: Sie beide sind Dienstnehmende unseres Kantons. Meines Wissens sind Sie Steuerkommissäre und sollten Ihre Interessen offenlegen. Es ist verständlich, dass Sie nicht auf der anderen Seite stehen können. Früher legte jeder seine Interessen offen, und das erwarte ich auch von Ihnen. Die Offenlegung der Interessen ist eine Pflicht. Als Steuerkommissäre des Kantons dürfen Sie offen sagen, dass Sie für Regierungsrat Mächler arbeiten und für uns alle. Sie arbeiten aber bestimmt nicht für den Pendlerabzug. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Hasler-Balgach: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Es ist unverständlich, wie ein grosser Teil des Kantonsrates die Argumente so zurechtbündelt, wie ihm das Geschäft gerade steht. Wir leben im 21. Jahrhundert. Wir haben eine Klimakrise und Sie sprechen tatsächlich über Anreize, um Auto zu fahren. Ich wohne in einem Randgebiet und zähle mich auch zu den Randständigen. Ich fahre allseits mit dem Fahrrad hin. Es hat überall in der Nähe einen ÖV-Anschluss. Nur wenn es nicht geht, z.B. wenn es eisig ist oder schneit, dann nehme ich gerne ein Auto. Zu 98 Prozent ist es kein Problem, irgendwo in einer machbaren Nähe einen ÖV-Anschluss zu finden. Alle, die das nicht einsehen, sind bestenfalls vermutlich zu faul, auch einmal etwas für die Gesundheit zu tun. Das könnte man als Argument hinzunehmen. Es würde vielen von uns guttun, hin und wieder das Fahrrad zu nehmen. Vielleicht bekomme ich dann auch einen Steuerabzug für die Wartung meines E-Bikes, mit dem ich 99 Prozent aller Wege bewältigen kann, z.B. Einkäufe, Transporte, Abfallentsorgung usw. Zügeln Sie Ihre Argumente und sagen Sie, dass Sie sparen wollen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Kohler-Sargans: Auf die Motion ist einzutreten. Ich stamme ursprünglich aus der südlichsten Ortschaft des Kantons und bin mir bewusst, dass nicht alle wissen, wo das ist. Vättis liegt unmittelbar an der Grenze zum Kanton Graubünden. Bereits seit längerer Zeit bemüht sich das Dorf, dass wieder Leute ansiedeln und die Schulklassen erhalten bleiben. Wenn dann steuerliche Nachteile aufgezogen werden, fruchten diese Bemühungen verständlicherweise wenig. Der bisherige Abzug von knapp 4'500 Franken genügt knapp für die Strecke von Vättis nach Bad Ragaz und zurück. Der Weg mit dem Postauto beinhaltet zwar eine wunderschöne Aussicht, er dauert jedoch beinahe eine Stunde. Dieses Beispiel lässt sich vermutlich auf viele weitere Ortschaften und Regionen, wie das Toggenburg oder das Weisstannental, anwenden. Viele kleine, attraktive Ortschaften in diesen Regionen leiden unter diesem Abzug, dessen Einführung m.E. eine reine Sparmassnahme war. Es wäre an der Zeit, diesen Abzug zu ändern. Ich bitte Sie, nebst der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch diesen Aspekt zu berücksichtigen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten legt seine Interessen als Vizepräsident des Vereins TCS Touring Club Schweiz (TCS) Sektion St.Gallen-Appenzell I.Rh. offen, der aktuell über rund 62'000 Mitglieder verfügt. Auf die Motion ist einzutreten. Die Motion sieht vor, die im kantonalen Vergleich sehr tiefe Obergrenze des Fahrkostenabzugs zu erhöhen. Dabei geht es um eine Steuererhebung. Bereits diesbezüglich krankt das System. Steuerlich sind Fahrkosten Gewinnungskosten. Solche müssen nach steuerlichen Gesichtspunkten grundsätzlich bis zur Höhe des erzielten Einkommens abzugsfähig sein. Ansonsten wäre der verfassungsrechtliche Anspruch auf eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt. Das klingt sehr juristisch, technisch und abstrakt. Übersetzt in die Alltagssprache heisst das: Ohne Pendeln keine Arbeit; ohne Arbeit kein Lohn und ohne Lohn keine Steuern. Ein einfacher Dreisatz. Der Gesetzgeber ist bereits mehrfach vom Pfad der tugendhaften Besteuerung mit einer fairen Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit abgekommen. Die Regierung hat stattdessen auf irgendwelche ziemlich diffuse Lenkungsparameter abgestellt. Darin geht es z.B. um Verkehr, Raumplanung, Siedlungsdruck. Sie fragen sich jetzt, warum diffus? Weil die Wirksamkeit nie nachgewiesen und nicht im Ansatz überprüft worden ist. Dennoch will die Regierung, so begründet sie das jeweils, die Nähe von Wohnen und Arbeit sinnvoll fördern. Was heisst das konkret? Wollen Sie gar die Bevölkerung umsiedeln? Was erwiesen, erstellt und klar ist: Arbeitstätige haben heute flexibel zu sein. Arbeitsort und Wohnort stimmen häufig nicht mehr überein. Das kann freiwillig sein oder unfreiwillig bei Stellenwechseln oder aus familiären Gründen. Das ist die Realität. Bei Arbeitslosigkeit werden Stellensuchenden täglich bis zu vier Stunden Arbeitsweg zugemutet. Hierfür reicht die maximale Fahrkostenpauschale, wenn kein öV zur Verfügung steht, offensichtlich nirgendwohin, ganz zu schweigen bei Schicht- oder Nachtarbeit. Das ist besonders für jene ungerecht, die keinen öV vor der Haustür bis zum Arbeitsort haben. Schliesslich müssen v.a. die Steuerzahler auf dem Land weite Distanzen zurücklegen und haben bei weitem nicht jene flüssigen Verbindungen und schlanken Anschlüsse des öV wie in der Stadt und in der Agglomeration. Wo solche Sachzwänge herrschen, darf das Steuersystem keine eigene Wirklichkeit mit irgendwelchen zusammengezimmerten Fahrkostenobergrenzen erfinden. Das wäre Willkür. Deshalb ist die Motion ein erster Schritt in die richtige Richtung und hin zur verfassungskonformen Besteuerung nach der effektiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Gerig-Mosnang: Auf die Motion ist einzutreten. Mich überraschen die Voten von Fäh-Neckertal. Sie sind ins Neckartal gezogen. Unsere Landbevölkerung, auch das Toggenburg, ist für den Arbeitsweg auf das Auto angewiesen. Teilweise betrifft das bereits rund 15 bis 20 Minuten Arbeitsweg. An Schmid-St.Gallen: Wir im Toggenburg haben nicht vor jeder Haustür eine Tram- und Bushaltestelle, deshalb benötigen wir das Auto für den Arbeitsweg. Ein gewollter längerer Arbeitsweg ist teilweise von uns und von der Verwaltung gefordert. Dies müssen wir entlöhnen. Ich mag mich sehr gut an die Debatte im Kantonsrat erinnern. Wir haben diese Massnahmen während eines Sparpakets eingeführt. Das Volk konnte über ein von uns erfasstes Referendum abstimmen. Es hat knapp der Idee des Kantonsrats Nachdruck verliehen. Auch in dieser Thematik ist ein deutlicher Stadt-Land-Graben zum Vorschein gekommen. Die Landbevölkerung hat das Anliegen abgelehnt und die Städte St.Gallen, Wil und Rapperswil haben dem Referendum zugestimmt. Die haben eben das Tram und die Buslinien vor der Haustür. Die Landbevölkerung ist jedoch auf das Auto angewiesen und entlöhnt das auch über den Steuerabzug. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Gmür-Bütschwil-Ganterschwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. In der Aprilsession 2022 hat die SVP-Fraktion die Motion «Erhöhung des Pendlerabzugs» eingereicht. Diese wurde ausschliesslich mit den erhöhten Treibstoffkosten begründet. Unsere Fraktion stand diesem Anliegen kritisch gegenüber, weil der Fahrkostenabzug breiter diskutiert werden müsste und sich nicht nur auf die – inzwischen wieder leicht gesunkenen – Benzin- und Dieselpreise beziehen darf. Deswegen wurde die Motion zurückgezogen und inhaltlich angepasst. Die Regierung soll jetzt eingeladen werden, einen Entwurf vorzulegen, um im Rahmen der Vorlage zur Entlastung des Mittelstandes eine Erhöhung der Begrenzung des Fahrkostenabzugs miteinzubeziehen und dadurch die steuerliche Attraktivität des Kantons zu verbessern. Die Regierung beantragt aus verschiedenen Gründen Nichteintreten. U.a. weil man im Jahr 2013 eine Gleichstellung von öV und Individualverkehr vorsehen wollte, indem man den Pendlerabzug auf die Kosten des Generalabonnements beschränken wollte: Aus klimapolitischen, verkehrs- und raumplanerischen Gründen sollte Autofahren nicht steuerlich privilegiert werden. Es wurde ausgeführt, dass im Sommer 2022 eine Aussprache mit dem Finanzdepartement ergeben habe, dass ein Konsens schwierig sei, aber doch eine breite Mehrheit für eine Erhöhung des maximalen Fahrkostenabzugs sei. Da eben dieser Auftrag bereits stehe, sei die Motion unnötig. Da sind wir entschieden anderer Auffassung. Denn wir vermuten, dass die Regierung mit der Ablehnung dieser Motion vorwegnimmt, was dann beim Entlastungspaket kommen wird. Aus diesem Grund ist die Motion sehr wohl notwendig. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Am 20. April 2022 reichte die SVP-Fraktion die Motion 42.22.08 «Erhöhung des Pendlerabzugs» ein. Noch rechtzeitig bemerkte sie, dass ihr Anliegen zu stark nach Benzin und Diesel roch und keine Mehrheit im Kantonsrat finden würde. Das Ansinnen wurde am 14. Juni 2022 zurückgezogen. Die vorliegende Motion verlangt unter speziellen Bedingungen ebenfalls eine Erhöhung des Fahrkostenabzugs für Pendlerinnen und Pendler, die mit dem privaten Motorfahrzeug zur Arbeit fahren. Das Hauptargument sind aber nicht mehr gestiegene Benzin- und Dieselpreise, sondern die Entlastung des Mittelstands. Mit diesem verführerischen Zusatz findet die Motion plötzlich eine breite Unterstützung. Die Motion vom Juni 2022 war falsch und diese bleibt auch mit geändertem Wortlaut falsch. Pendlerinnen und Pendler können aktuell maximal das Generalabonnement für die 2. Klasse plus Fr. 600.– von den Steuern abziehen. Dies ergibt einen Maximalabzug von Fr. 4'460.–. Dies gilt für ÖV-Fahrende und für Benutzer eines eigenen Motorfahrzeugs, unabhängig davon, wie viel das private Motorfahrzeug für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort effektiv kostet. Dies möchte die Motion ändern und fordert eine Erhöhung dieser Begrenzung. Somit werden Pendler, die mit eigenen Motorfahrzeugen unterwegs sind, in gewissen Fällen steuerlich mehr entlastet als ÖV-Benutzer. Angesichts der Klimakrise und der Tatsache, dass wir den CO2-Ausstoss erheblich verringern müssen, setzt diese Motion die falschen Anreize. Die Regierung beschreibt in ihrer Begründung der Ablehnung u.a. die gestiegene Sensibilität der Bevölkerung für den Klimawandel und die Förderung von wohnortnahem Arbeiten, die mit der Begrenzung des Fahrkostenabzugs erreicht werden kann. Nur in Teilen der St.Galler Politik scheint dieses Bewusstsein beim Autofahren aufzuhören. Weiter hat die Bevölkerung im November 2015 ihren Willen klar zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Bevorzugung der Autopendler als nicht sinnvoll erachtet. Die Motionäre missachten den Volkswillen. Das Anliegen kann somit mit Fug und Recht als Zwängerei bezeichnet werden. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Auf die Motion ist einzutreten. Der Pendlerabzug sei grundsätzlich raumplanerisch falsch, hat Schmid-St.Gallen gesagt. Raumplanerisch mag das sein, aber sollen alle Leute umziehen, wenn sie eine neue Stelle antreten? Wie Sie wissen, sind Umzüge nicht so einfach. Es ist nicht überall genügend Wohnraum vorhanden, auch wenn man es bezahlen könnte. Es ist beinahe unmöglich, auf dem freien Markt Wohnraum zu erhalten, auch wegen den zu vielen Ausländern, die im Moment in die Schweiz strömen. Wenn Sie von raumplanerischen Fehlern sprechen, könnte man mit dem wenigstens ein Problem lösen, das mich als in St.Gallen wohnhafter Kantonsrat kaum betrifft. Wir halten wenige Sitzungen auf dem Land ab. Den nicht in St.Gallen wohnhaften Kantonsräten wird die Vergütung für die Fahrt als Einkommen aufgerechnet. Das ist falsch. Denn genau jene können nicht mehr raumplanerisch umziehen, weil sie dort wohnen müssen, wo sie gewählt worden sind. Mit anderen Worten gesagt: Der Weg zwischen Wohnort und St.Gallen dürfte mit keinem Franken besteuert werden. Jedoch hat das die Regierung und das Steueramt noch nicht vollständig verstanden. Das ist eine einfache steuerliche Überlegung. Das ist nicht Gegenstand dieses Vorstosses, aber ich möchte daran erinnern. Alle nicht in der Stadt wohnhaften Kantonsrätinnen und Kantonsräte werden bestraft, weil sie nicht in der Stadt wohnen, sondern dort, wo sie gewählt worden sind. Einen Punkt, den ich immer wieder mit Interesse verfolge zur Gerechtigkeit bzw. der Klimaneutralität. Wenn ich in letzter Zeit oder neuerdings Firmenporträts lese oder etwas in der Zeitung, gibt es kaum mehr eine Firma, die sich nicht als klimaneutral bezeichnet. Ich habe mir überlegt, wie die das schaffen, bis ich realisiert habe: Die schränken sich nicht ein, sondern bezahlen Zertifikate und dürfen sich damit aufgrund der UNO-Resolution oder UNO-Vorgaben als klimaneutral betrachten. Wenn Sie dem Klima helfen wollen, dann müssen sich alle einschränken. Man kann nicht nur Zertifikate kaufen und nachher sagen, dass wir neutral produzieren und leben. Dieser Widerspruch müsste wieder einmal in die politische Diskussion aufgenommen werden. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Die Argumente der deutlichen Ratsmehrheit von SVP, FDP und Mitte-EVP sind aus Sicht der GRÜNE-Fraktion schlicht Zwängerei. Einmal mehr sind es die GRÜNE-Fraktion, die SP-Fraktion und die GLP, die Regierungsvertreter von Mitte-Rechts gegen die eigenen Fraktionen unterstützen müssen. Die Antwort der Regierung lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Der Kantonsrat bejahte den Pendlerabzug in der maximalen Höhe der Kosten eines Generalabonnements, u.a. aus raumplanerischen und klimapolitischen Gründen. Am 15. November 2015 sagte auch das Volk Ja zu diesem Grundsatz von Fr. 3'860.–. Der Betrag wurde anschliessend zur Deckung der Kosten von «Park and Ride» um Fr. 600.– erhöht, wobei es eigentlich nicht um das ging, das war nur der Vorwand. Die aktuelle Regelung wird erst seit Januar 2020 umgesetzt. Es ist nicht angebracht, diese bereits wieder zu ändern. Die Begrenzung des Pendlerabzugs war in den letzten Jahren die effizienteste Massnahme zum Bürokratieabbau. Es war nicht mehr notwendig, die Zumutbarkeit des öV nachzuweisen. Wenn jemand von Kaltbrunn nach Zürich fährt, kann er das Generalabonnement abziehen, da muss nicht nachgefragt werden. Neu wäre das wieder notwendig und hätte einen Mehraufwand zur Folge. Wenn jemand Teilzeit arbeitet, muss jetzt nicht nachgefragt werden. Neu wäre auch das wieder notwendig. Vorher gab es nichts zu diskutieren, wenn jemand über dem Abzug war. Früher mussten Kilometer nachgerechnet werden, jetzt können wir das vergessen. All diese Punkte werden wieder kommen. Es wird Mehrarbeiten für die Steuerämter geben. Dessen müssen Sie sich bewusst sein. Die «Fossil-Allianz» von Mitte-Rechts zeigt sich als schlechte Verliererin der Volksabstimmung vom 15. November 2015. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Der Kanton erlaubt den jährlichen Fahrtkostenabzug von maximal Fr. 4'460.–. Dies entspricht den Kosten für ein Generalabonnement der 2. Klasse zuzüglich Fr. 600.–. Benutzen die Steuerpflichtigen jedoch ein Privatfahrzeug für ihren Arbeitsweg, können nur diejenigen Kosten in Abzug gebracht werden, die bei der Benutzung des öV angefallen wären. Es ist nicht abzustreiten, dass für viele Bürgerinnen und Bürger dieser Abzug nicht ausreicht, um den tatsächlichen Kosten ihres Arbeitswegs gerecht zu werden. Dies liegt nicht nur an den gestiegenen Treibstoffpreisen, sondern besonders an den gesamten Haltungskosten eines Fahrzeugs. Von Links-Grün hören wir immer wieder, dass alle den öV nutzen sollen, um zur Arbeit zu pendeln. Geschätzte Damen und Herren auf der anderen Seite dieses Saals: Bitte anerkennen Sie, dass es Menschen in unserem Kanton gibt, die keine vernünftige Bus- und Zugverbindung nutzen können. Menschen, die sich keine Wohnung in der Stadt oder einer Agglomeration leisten können oder einfach ein sicheres und ruhigeres Leben auf dem Land bevorzugen. Menschen, die mit dem Auto eine wesentliche Zeitersparnis gegenüber dem öV erzielen, weil sie lieber Zeit mit ihrer Familie als in einem überfüllten Bus verbringen. Menschen, die zu Randzeiten unterwegs sind, weil sie in einem Schichtbetrieb z.B. in der Pflege oder an einem Fliessband arbeiten. Menschen, die aus all diesen Gründen täglich kleinere und grössere Strecken mit dem Auto zurücklegen müssen, nicht aus Spass, sondern weil sie sich selbst ihren Lebensunterhalt verdienen müssen und wollen. Die ideologische Haltung der Links-Grünen ist für diese Menschen nicht von Interesse. Die Kosten für den Arbeitsweg dieser Bürgerinnen und Bürger sind real und sollen daher auch in Abzug gebracht werden können. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Der Pendlerabzug ist aus raumplanerischer Sicht ein überholtes steuerliches Instrument. Er führt dazu, dass diejenigen belohnt werden, die weit weg vom Arbeitsplatz wohnen. Damit wird die Zersiedelung gefördert, was unerwünscht ist. Aus Sicht des Klimawandels sollen die Arbeitswege möglichst kurz sein – das hat auch Frei-Rorschacherberg betont –, damit die Wege zu Fuss oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können und die klimaschädliche Mobilität reduziert werden kann. Aus Klimasicht ist eine steuerliche Belohnung der Arbeitspendlerinnen und -pendler falsch, auch für diejenigen, die mit dem öV unterwegs sind. Vor allem das CO2-intensive Pendeln mit dem Auto sollte nicht noch zusätzlich belohnt werden. Wenn schon Steuerabzüge für das Pendeln gewährt werden, ist es zwingend, dass die sich relativ klimaschonend verhaltenden ÖV-Pendlerinnen und -Pendler den Pendlerinnen und Pendlern des motorisierten Individualverkehrs (nachfolgend MIV-Pendlerinnen und -Pendler) gleichgestellt werden. Der maximale Abzug für das Pendeln ist heute so hoch wie ein Generalabonnement für die 2. Klasse zuzüglich «Park and Ride»-Gebühren am Bahnhof. Mit einer Erhöhung des Maximalbetrags für die MIV-Pendlerinnen und -Pendler würde diese Gleichbehandlung aufgehoben und es bestünde kein Anreiz mehr, auf den öV umzusteigen. Im Gegenteil, das Benutzen des umweltschädlichen Individualfahrzeugs würde steuerlich belohnt. Wie die Regierung ausführt, ist der neue Pendlerabzug erst seit dem Jahr 2020 in Kraft. Es ist nicht angemessen, dieses Gesetz bereits wieder zu ändern. Mit der Motion soll der Mittelstand entlastet werden. Dieses Argument stimmt nicht, denn es gibt auch mittelständische Arbeitspendler, die mit dem öV unterwegs sind und von dieser Massnahme nicht profitieren können. Sinnvoller ist für die Entlastung des Mittelstands eine Anpassung des Einkommenssteuertarifs, wie dies die Regierung auch ausführt. Die Massnahme würde zu Steuerausfällen führen, was sich der Kanton in der heutigen Sicht wirklich nicht leisten kann. Wann sehen die SVP, FDP und Mitte endlich ein, dass wir mitten in einer Umwelt- und Klimakrise stecken? Wir müssen alle möglichen Massnahmen ergreifen, z.B. weniger CO2 produzieren sowie die Zersiedelung und den damit verbundenen Grünflächenverschleiss aufhalten. Die gewünschte Erhöhung des Pendlerabzugs würde das Gegenteil bewirken. Das Steuergesetz (sGS 811.1; abgekürzt StG) sollte nicht andere Politikbereiche behindern, was mit dieser Motion jedoch der Fall ist. Der sorgfältigere, sparsamere Einsatz von Boden sowie Schutz der Umwelt und des Klimas sind wichtige Politikbereiche der Raumplanung und der Umwelt. Mit den Steuerabzügen für Arbeitspendlerinnen wird die Zersiedelung verstärkt und zusätzlich CO2 in die Umwelt abgegeben. Aus Sicht einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung müsste auch im Arbeitsverkehr vermehrt auf Fuss- und Fahrradverkehr gesetzt werden. Arbeit und Wohnen sollten möglichst nahe beieinanderliegen. Wer dort wohnt, wo er arbeitet, und zu Fuss oder mit dem Fahrrad zur Arbeit geht, hat kein Anrecht auf einen Abzug bei den Steuern. Bewohnerinnen und Bewohner von Städten verzichten somit ganz bewusst auf grosszügige Grünflächen ums Haus. Sie wohnen nahe beieinander. Dafür können sie meist zu Fuss oder mit dem Fahrrad zur Arbeit pendeln, wodurch sie steuerlich benachteiligt werden. Das Wohnen abseits auf sonnigen Hügeln und die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz in die Stadt wird steuerlich bevorzugt. Das ist nicht gerecht. Konsequenterweise müsste der Steuerabzug für das Pendeln also null sein. Ganz so extrem möchten wir aber nicht sein. Maximal die Kosten für ein ÖV-Abonnement zum Arbeitsplatz sollten abzugsberechtigt sein und zusätzlich die Ausgaben für einen «Park and Ride»-Parkplatz beim nächsten Bahnhof. Das können wir so hinnehmen. Dies schafft Gerechtigkeit unter den Pendlerinnen und Pendlern und so präsentiert sich die Situation bereits jetzt. Einen höheren Pendlerabzug würde einseitig Autopendlerinnen bevorzugen, deren Arbeitsweg nachweislich umweltschädlicher ist, und die Zersiedelung fördern statt zu reduzieren. Das ist ungerecht und wir lehnen es deshalb ab. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion / SVP-Fraktion / Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Wir haben uns über den Inhalt des Antrags der Regierung gelinde gesagt nicht gefreut. Statt auf den Wortlaut unseres Vorstosses einzugehen, beinhaltet die Begründung v.a. Geschichtsschreibung bis ins Jahr 2013 zurück. Weshalb die Begrenzung des sogenannten Pendlerabzugs nicht notwendig ist, wird nicht sauber erläutert. Wie ist überhaupt die Ausgangslage und worüber sprechen wir genau? Berufstätige können für die Fahrt zwischen dem Wohn- und Arbeitsort die effektiven Kosten für den öffentlichen Verkehr (abgekürzt öV) grundsätzlich immer als Berufskosten von den Steuern abziehen. Benutzen die Steuerpflichtigen für den Arbeitsweg ein Privatfahrzeug, können sie nur diejenigen Kosten in Abzug bringen, die ihnen bei der Benutzung des öV angefallen wären. Das ist ein Grundsatz, den wir mit dieser Motion nicht infrage stellen wollen. Von dieser Regel wird lediglich abgewichen, sofern nachweislich kein öV zur Verfügung steht oder wenn dessen Nutzung nicht zumutbar ist. Die fehlende Zumutbarkeit wird in der Praxis sehr eng gefasst, z.B. bei gesundheitlichen Gründen (Gebrechlichkeit oder Invalidität) oder wenn der tägliche Zeitaufwand für die Hin- und Rückfahrt mehr als 90 Minuten pro Tag beträgt. Es kann somit nur in diesen Ausnahmefällen ein Abzug für die Nutzung des Privatfahrzeugs geltend gemacht werden. In anderen Kantonen ist der Abzug für diese begründeten Ausnahmen entweder gegen oben offen oder begrenzt zwischen Fr. 6'000.– und Fr. 9'000.– pro Jahr. In unserem Kanton liegt der Maximalabzug bei unfairen Fr. 4'460.– pro Jahr. In der Antwort der Regierung werden verkehrspolitische, raumplanerische und klimapolitische Gründe bemüht. Der Kampf gegen den Klimawandel sei nötig, weshalb es nicht angemessen sei, den Pendlerabzug für Privatfahrzeuge zu erhöhen. Eine sinnvolle Nähe von Wohnen und Arbeiten sei zu fördern. In dieser Antwort schwingt meines Erachtens eine bedenkliche Geringschätzung der arbeitenden Landbevölkerung mit. Es ist ebenfalls eine Geringschätzung der zweiten Personengruppe, den arbeitstätigen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, denen die Nutzung des öV nicht zumutbar ist. Wollen wir tatsächlich auf dem Rücken dieser Gruppen und Steuerzahlenden so fortfahren? Sie und den Mittelstand zu entlasten, wäre ein guter Weg mit diesem Pendlerabzug. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |
14.2.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |