Geschäft: Weiterentwicklung der St.Galler Jagdreviere

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.56
TitelWeiterentwicklung der St.Galler Jagdreviere
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung13.6.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung19.9.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 8. November 2022
VorstossWortlaut vom 13. Juni 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
13.6.2022Person8.10.2024
13.6.2022Person8.10.2024
13.6.2022Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil / Monstein-St.Gallen): Die Interpellantin und die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Unterscheidung von einheimischen und auswärtigen Jagdrevieren ist ein alter Zopf. Ursprünglich war sie dazu gedacht, dass auch Jägerinnen aus jagdlich ungeeigneten oder städtischen Gebieten die Gelegenheit hatten, Revierpächter zu werden und somit die Volksjagd allen Bevölkerungsgruppen zu öffnen. Heute ist die Anzahl einheimischer und auswärtiger Mitglieder einer Jagdgesellschaft ein reines Revierzuteilungskriterium. Der ursprüngliche Zweck ging verloren.

Heute stellen sich andere Probleme. In einigen Jagdgesellschaften fehlt es an Nachwuchs. Da ist die Einteilung in einheimische und auswärtige Reviere kein Vorteil. Selbstverständlich hat die Regierung Recht, wenn sie argumentiert, dass die Jagdausübung zeitaufwendig ist und es darum ein Vorteil sei, wenn die Jägerinnen ortsansässig sind. Dieses Kriterium wäre aber auch für Jägerinnen aus den Nachbargemeinden erfüllt. Bei den auswärtigen Revieren sind die Jäger und Jägerinnen aber mitnichten schneller vor Ort. Dies blendet die Regierung in ihrer Antwort aus. Das Kriterium schnell vor Ort zu sein, ist mit der heutigen Unterscheidung gar nicht gewährleistet.

Die heisse Kartoffel wollte die Regierung und der Kantonsrat in der letzten Revision des Jagdgesetzes (sGS 853.1; abgekürzt JG) nicht anpacken, um die anderen Änderungen nicht zu gefährden. Man wollte das Fuder nicht überladen. Daraus zu schliessen, dass alle zufrieden sind mit dem heutigen System ist etwas weit hergeholt. Der Verzicht auf die Einteilung in auswärtige und einheimische Reviere wäre ganz klar ein grösserer Reformschritt für die St.Galler Jagd. Für die Umsetzung bräuchte es vom Regierungsrat «Leadership» und eine gute Kommunikation, um Ängste abzubauen. Die Grünliberalen würden sich bei einer nächsten Gesetzesrevision für die Aufhebung von einheimischen und auswärtigen Revieren aussprechen. Der Wohnort der Jägerinnen und Jäger soll für die Zuteilung der Reviere keine Rolle mehr spielen. Jägerinnen könnten sich so jener Jagdgesellschaft anschliessen, bei der es für sie am besten passt.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2023, Wintersession