Geschäft: Amokschutz an St.Galler Schulen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.22.47 |
Titel | Amokschutz an St.Galler Schulen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 13.6.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 14.10.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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14.6.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - Die Mitte-EVP-Fraktion 2021/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.2.2023 | Wortmeldung | Hess-Rebstein (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Das Thema Amokläufe ist an unseren Schulen glücklicherweise kaum eines. Das klingt gut und wir wollen es auch nicht heraufbeschwören, aber vielleicht sollten wir das Thema in Zukunft höher gewichten. Unlängst erlebten wir an einer Berufsfachschule im Rheintal einen ernsten Bedrohungsfall. Aus meiner persönlichen Sicht als Laie haben dort alle Beteiligten hervorragend und professionell reagiert. Nach dem gestrigen Vorfall in Bern ist heute in den Medien folgende Schlagzeile zu lesen: «Die Schweiz muss sich besser auf Amokläufe und Attentate vorbereiten.» Das Thema ist somit brandaktuell. Beide erwähnten Vorfälle verliefen glücklicherweise glimpflich, und doch sollten uns solche Ereignisse die Augen öffnen. Wir dürfen uns nicht in einer falschen Sicherheit wiegen, sondern müssen auf alle möglichen Gefahren – auch auf den Amok – vorbereitet sein. Bei den Berufsfachschulen, Mittelschulen und Hochschulen weiss der Kanton über die jeweiligen Präventionsmassnahmen offensichtlich recht genau Bescheid. Auf Stufe Volksschule ist dies leider weniger der Fall. Dazu weist die Regierung lediglich darauf hin, dass weder Zuständigkeit noch Verantwortung dafür bei ihr liegen, was auch stimmt. Trotzdem wäre es wünschenswert, wenn wenigstens z.B. eine kantonale Übersicht über die lokal eingesetzten Systeme und deren Verwendung vorhanden wäre. Zudem kann es auch nicht im Sinn des Kantons sein, wenn überall unterschiedliche Konzepte vorhanden sind. Dies könnte im Ernstfall auf allen Ebenen zu Unklarheiten und Missverständnissen führen, sowohl bei den betroffenen Schulen als auch bei den zuständigen Blaulichtorganisationen. Nur mit einem passenden Konzept macht die in der Antwort der Regierung erwähnte Notfall-App Sinn. Diese dient in erster Linie als Meldemöglichkeit in der Akutsituation. Es braucht jedoch weit mehr Wissen zur Vermeidung einer unmittelbaren Eskalation, allgemeingültige Regeln, wie z.B. Verhalten und Bewegung im Raum, Blockade von Räumlichkeiten, Definition von Sammelplätzen, Kontaktmöglichkeiten mit Hilfskräften für deren Lagebeurteilung, Information der Eltern und Angebote von Anlaufstellen, Organisation, regelmässiges Training usw. Es wäre wünschenswert, wenn der Kanton vermehrt entsprechende Konzeptvorlagen zur Verfügung stellen würde, die mehr oder weniger von den lokalen Schulträgern übernommen werden könnten. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession |