Geschäft: Reduktion der Ammoniak-Belastung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.44
TitelReduktion der Ammoniak-Belastung
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung12.6.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung15.9.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 13. Juni 2022
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 13. September 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
13.6.2022Person21.11.2024
13.6.2022Person21.11.2024
13.6.2022Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
13.2.2023Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona: Die Interpellantin und die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Regierung anerkennt, dass ein erheblicher Handlungsbedarf bei Ammoniakemissionen besteht. Ammoniak zählt in der Schweiz und im Kanton St.Gallen zu den wichtigsten Luftschadstoffen. Die Ammoniakemissionen stammen hauptsächlich aus der Landwirtschaft, nämlich zu 93 Prozent. Hauptgrund sind die sehr hohen Tierbestände. Seit der Jahrtausendwende verharren die Ammoniakemissionen auf einem hohen Niveau. Dies führt zu einem Übermass an Stickstoffeinträgen mit negativen Folgen für die Ökosysteme, die Luft- und Wasserqualität, die menschliche Gesundheit und damit für unsere Lebensgrundlagen.

Die kritischen Eintragsraten für Stickstoff und die kritischen Konzentrationen für Ammoniak sind im ganzen Schweizer Mittelland seit langem deutlich überschritten. Diese Werte werden auch zur Beurteilung einer Übermässigkeit gemäss Umweltschutzgesetz herangezogen. Im Falle von übermässigen Luftverunreinigungen, die, wie vorliegend, durch mehrere Quellen verursacht werden, sieht das Gesetz die Erstellung von Massnahmenplänen vor. Zuständige Behörde ist der Kanton. Die in der Antwort der Regierung erwähnten Luftreinhalteobligatorien des Bundes gehören nur zu den vorsorglichen Emissionsbegrenzungen und ersetzen einen kantonalen Massnahmeplan bei übermässigen Emissionen nicht. Der Kanton hätte also klar die Pflicht, einen Massnahmeplan zu erarbeiten. Die Haltung, dass ein kantonaler Massnahmeplan keine Wirkung hat, können wir nicht nachvollziehen.

Die Regierung argumentiert, dass Kantone mit ähnlich hoher Nutztierdichte wie der Kanton St.Gallen, die Massnahmenpläne und Ressourcenprojekte erarbeitet haben, bezüglich Ammoniakemission und -immission in empfindlichen Ökosystemen nicht besser abschneiden als der Kanton St.Gallen. Mit ebensolchen Projekten und Plänen konnte der Kanton Zug die Ammoniakemissionen von 2000 bis 2021 aber um 16 Prozent reduzieren. Bis 2030 will er eine Reduktion um insgesamt 30 Prozent erreichen gegenüber dem Jahr 2000. Zug kann es, Zug zeigt, wie es geht. Die St.Galler Regierung zeigt, dass es auch gehen könnte, will aber nicht.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession