Geschäft: Geschäftsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2021
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 32.22.02 |
Titel | Geschäftsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2021 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 25.5.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 30.6.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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25.5.2022 | Bericht | Berichte der kantonalen Gerichte vom Februar 2022 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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25.5.2022 | Gremium | Beteiligung - Rechtspflegekommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.9.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme von den Berichten der kantonalen Gerichte vom Februar 2022 fest. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
19.9.2022 | Wortmeldung | Abschnitt 1.2 (Geschäftslast). Benz-St.Gallen: Als Mitglied der Rechtspflegekommission und als prozessierende Rechtsanwältin möchte ich zu Ziff. 1.2. Geschäftslast des Kantonsgerichts sprechen. Ich bin regelmässig in Verfahren am Kantonsgericht involviert, insbesondere im Familienrecht und vereinzelt im Strafrecht. Die Fallzahlen am Kantonsgericht steigen seit mehreren Jahren und die Pendenzen auch. Die Eingänge übersteigen seit 2016 die Erledigungen. Ende 2021 waren 852 Fälle pendent. Vor allem die Fälle in der Zuständigkeit des Kollegialgerichts, d.h. die meisten ordentlichen Verfahren, dauern in der Regel zwischen einem und zwei Jahren, d.h. sie dauern tatsächlich eher zwei Jahre als ein Jahr. In Familiensachen und auch in Straffällen ist eine solch lange Verfahrensdauer zermürbend. Ein Opfer, das Gewalt erlebt hat, bleibt zwei Jahre im Ungewissen, ob der Täter nun wirklich bestraft oder nicht doch noch freigesprochen wird. Ein beklagter Kindsvater weiss jahrelang nicht, ob er sein Kind nun wirklich gleichberechtigt betreuen darf oder nicht. Es ist in einem Rechtsstaat nicht in Ordnung, dass Rechtsuchende, aber noch mehr diejenigen, die gegen ihren Willen in ein Berufungsverfahren gezogen werden, so lange auf einen Entscheid warten müssen. An der letzten Hauptversammlung des Anwaltsverbandes hat der Vertreter des Kantonsgerichts auf die desolate Situation hingewiesen. Die Geschäftslast ist zu gross geworden und übersteigt die Kapazitäten des Kantonsgerichts deutlich. Es benötigt mehr Stellen, d.h. mehr Mittel, um die Geschäftslast abzubauen. Die Verfahren müssen innert kürzerer Zeit abgeschlossen werden können als heute. Ich bitte insbesondere die Ratsmitglieder in der Finanzkommission, dies bei der nächsten Budgetdebatte zu berücksichtigen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
19.9.2022 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
19.9.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
19.9.2022 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Bevor ich zum Bericht spreche, möchte ich dem Präsidenten für die heutige Verlängerung danken. Sie wollten uns die Gelegenheit geben, das habe ich einfach nicht realisiert, dass wir wissen, wie es dann ist, wenn wir die Revision des Geschäftsreglements – wie vom Präsidium beantragt – beschliessen und man um 18 Uhr noch um eine Stunde verlängert. Alle sind frisch, niemand möchte nach Hause, und alle freuen sich. In der Sache selber ist die SVP-Fraktion für Eintreten und Kenntnisnahme. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
19.9.2022 | Wortmeldung | Stöckling-Rapperswil-Jona, Präsident der Rechtspflegekommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten. Im Namen der Rechtspflegekommission nehme ich im Folgenden kurz Stellung zum Geschäftsbericht der kantonalen Gerichte. Wie in den Vorjahren wurde der Bericht mit den Gerichten besprochen. Schliesslich hat die Rechtspflegekommission auch diesen Bericht zuhanden des Rats verabschiedet. Inhaltlich beschränke ich mich auch hier angesichts der Zeit auf einige wenige Punkte aus dem Geschäftsbericht der kantonalen Gerichte. Die Konferenz der Gerichte hat sich im Berichtsjahr u.a. mit dem schweizweiten Projekt «Justitia 4.0» sowie der damit zusammenhängenden Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) beschäftigt. Da die Digitalisierung in der Verwaltung wie auch in der Justiz bereits Einzug gehalten hat oder ohne Zweifel halten wird, ist diese Vorlage im Grundsatz zu begrüssen. Folgerichtig unterstützt die Konferenz der Gerichte die Stossrichtung, dass eine sichere und einfache elektronische Kommunikation zwischen Privaten, Gerichten und Behörden der Justiz ermöglicht werden soll. Gleichzeitig hegt sie aber Zweifel, ob dieses Ziel mit der vorliegenden Vorlage erreicht werden kann. Insbesondere die Absicht, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte konsequent digital kommunizieren müssen, während Personen ohne berufsmässige Vertretung sich weiterhin in Papierform an die Gerichte wenden können, erscheint zwar bürgernah, bei Lichte betrachtet aber nicht zweckmässig. In der Praxis dürfte dies dazu führen, dass viele Verfahren zweigleisig geführt werden müssen. Es liegt auf der Hand, dass eine so gelebte Digitalisierung der Justiz wohl eher zu einem Mehraufwand als zur angestrebten Effizienzsteigerung führen dürfte. Dies wiederum dürfte Verfahren eher verzögern als beschleunigen. In Bezug auf das Kantonsgericht möchte ich für einmal nicht die Entwicklung der Fallzahlen herausstreichen, sondern die Akzeptanz der Urteile bzw. die Bestätigungsquote durch übergeordnete Gerichte. Rund 92 Prozent der Verfahren vor Kantonsgericht, Handelsgericht und Anklagekammer des Kantons St.Gallen werden bereits durch die Parteien akzeptiert und nicht weitergezogen. Bei den übrigen weitergezogenen Fällen kann unter Berücksichtigung von Rechtsmittelrückzügen, Nichteintretensentscheiden oder Bestätigung des Entscheids festgehalten werden, dass im Berichtsjahr von 2'061 erledigten Verfahren lediglich in 13 Fällen das kantonale Urteil nicht oder nur teilweise bestätigt wurde. Dies entspricht einer Korrekturquote von 0,6 Prozent. Mit Blick auf die Kreisgerichte möchte ich die Infrastruktursituation in den Kreisgerichten St.Gallen sowie See-Gaster erwähnen. Während sich für das Kreisgericht St.Gallen eine Lösung mit einem Umzug vom Bohl an die Schützengasse 1 nicht nur abzeichnet, sondern bereits aufgegleist ist, besteht für das Kreisgericht See-Gaster nach wie vor keine konkrete Lösung. Im Berichtsjahr wurden verschiedene Varianten geprüft, noch steht der definitive Entscheid aber aus. Beim Verwaltungsgericht sowie der Verwaltungsrekurskommission (VRK) kann festgestellt werden, dass die Geschäftslast zurzeit gut zu bewältigen ist. Während beim Verwaltungsgericht die neu eingegangenen Fälle leicht zugenommen haben, sind diese bei der VRK wiederum eher rückläufig. Diese entspannte Situation hat den Verwaltungsausschuss des Verwaltungsgerichts dazu bewogen, die für eine zweite Auditorenstelle budgetierten Mittel für eine Aushilfestelle im IT-Bereich für das laufende Jahr einzusetzen. Diese kommt allen Gerichten zugute und hilft, IT-Themen anzugehen. Schliesslich freut es mich mit Blick auf das Versicherungsgericht festzuhalten, dass der Pendenzenberg einmal mehr substanziell zurückgegangen ist und die Pendenzen nun einen Zehnjahrestiefstand erreicht haben. Eine im Vergleich zum Vorjahr reduzierte Geschäftslast und die Schwerpunktsetzung der Gerichtsleitung auf den Abbau der teils mehrjährigen Pendenzen führt zu dieser erfreulichen Entwicklung. Gerade auch im Tätigkeitsbereich des Versicherungsgerichts sind zügige Entscheidungen von grosser Bedeutung für die Parteien, weshalb der nun erreichte Trend umso höher einzustufen ist. Angesichts meiner prosaischen, wenn auch nicht langen Ausführungen erspare ich es Ihnen auch dieses Jahr, Sie mit Statistiken zu Falleingang, Erledigung und Pendenzen zu traktieren. Sie finden diese detailliert im Bericht. Insgesamt darf aber festgestellt werden, dass die gegenüber den Gerichten eingeforderte Bemühung zur Effizienzsteigerung nach wie vor ernst genommen und auch nachgelebt wird. In Fällen von tieferen Zahlen, bei Falleingängen beschleunigt dies den Pendenzenabbau, und bei denjenigen Gerichten, bei denen die Zahl der neu eingegangenen Fälle höher liegt, kann dieser Anstieg gut bewältigt werden. Namens der Rechtspflegekommission möchte ich an dieser Stelle den Präsidien sowie allen Richterinnen und Richtern und den Mitarbeitenden der kantonalen Gerichte meinen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Die Gerichte blicken erneut auf ein herausforderndes Jahr zurück, welches aber erfolgreich gemeistert wurde. Ganz herzlichen Dank dafür. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |