Geschäft: Jagdplanung für das Rotwild anpassen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.22.09 |
Titel | Jagdplanung für das Rotwild anpassen |
Art | KR Motion |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 16.5.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 19.9.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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20.5.2022 | Gremium | Beteiligung - 22.22.02 voKo V. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz) | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
21.9.2022 | Eintreten | 42 | Zustimmung | 70 | Ablehnung | 8 | |
15.6.2022 | Antrag Bisig-Rapperswil-Jona auf Verschieben des Eintretensbeschlusses | 83 | Zustimmung | 29 | Ablehnung | 8 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.9.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 70:42 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht auf die Motion ein. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Ich habe versucht, Ihnen die Stellschrauben aufzuzeigen, und jetzt ist es eine Glaubensfrage, ob Sie die Motion überweisen wollen oder nicht. Die vorberatende Kommission hat ihre Argumente dargelegt und diese Kommissionsmotion wurde mit einer deutlichen Mehrheit, ich glaube mit 13:2 Stimmen, überwiesen. Ja glauben Sie denn im Ernst, dass wir einen Antrag stellen und hier einen Kampf führen, nur, weil die Kommission dann wahrscheinlich sagt, wir seien ihrem Antrag nicht gefolgt? Die Diskussion war schlüssig. Im Kanton Graubünden, das kann ich schon noch sagen, wurde kürzlich ein politischer Vorstoss eingereicht, der gerade das Gegenteil gefordert hat. Man müsse jetzt endlich etwas machen, damit weniger Wildschäden entstehen würden. Diese Diskussion möchte ich heute aber nicht noch auftun. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Ich danke Gartmann-Mels, denn die Frage ist nicht beantwortet, warum die Regierung Gutheissung der Motion beantragt. Ich möchte nochmals fragen, weshalb. Wie wir jetzt gehört haben, sind die Stellschrauben vorhanden, deshalb braucht es die Motion nicht. Wir können es aber so machen wie gestern bei der Strassenklassierungspraxis, dass man sicherheitshalber das Signal gibt, dass man etwas ändern möchte, aber nicht im Gesetz, sondern dann allenfalls in der Verordnung. Ich möchte jetzt wissen, warum die Regierung Gutheissung der Motion beantragt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Gartmann-Mels zu Regierungsrat Tinner: Ich finde es sehr gut, wie Sie die Fragen beantwortet haben, auch die von Dürr-Widnau. Sie haben eigentlich alles beantwortet, aber nicht überzeugend erklärt, warum es die Motion braucht. Sie haben uns die Stellschrauben aufgezeigt und gesagt, dass Sie überall handeln könnten. Ich habe auch eine Frage gestellt: Das heutige Jagdgesetz erlaubt – wie Sie es gesagt haben –, dass man sofort in ein Revier eingreifen kann. Selbstverständlich gibt es immer einen Gerichtsweg, der dann angegangen werden kann. Aber wenn wir diese Zeit und dieses Recht einer Demokratie wegnehmen, ist das falsch. Und was ich ganz falsch finde: Jedes Jagdrevier zahlt ja eine Pacht, ihr habt auch Einnahmen daraus. Es kann nicht sein, dass man einen solchen Eingriff macht, und es zeigt eigentlich, dass diese Motion nicht nötig ist. Ihr habt sämtliche Stellschrauben, und es muss nicht sein, dass die Jagdobhut auf die Jagd in Reviere geht, die ihre Pacht bezahlen. Die Motion ist unnötig und kann abgelehnt werden. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Zuerst zum Sachverhalt: Es sind tatsächlich rund zwei bis drei Reviergesellschaften, die uns insbesondere bei der Erfüllung der Abschusszahlen Schwierigkeiten bereiten. Ich war im November und Dezember 2020 mit den Obmännern von drei Reviergesellschaften je in ein Gespräch involviert. Wir haben damals auch nochmals seitens Departement und Amtsleitung darauf hingewiesen, dass wir darauf angewiesen seien, dass diese Jagdvorgaben erfüllt werden. Wir konnten mit der Gesellschaft Grabs Ost eine Vereinbarung abschliessen, dass sie bei entsprechender Durchführung von Drückjagden Unterstützung erhalten. Da haben wir die Rückmeldung erhalten, dass das relativ gut funktioniert hat. Von Buchs haben wir nichts mehr gehört. Von Grabs West wurde sozusagen nach der Publikation, nachdem bekannt geworden ist, dass die vorberatende Kommission diese Motion dem Kantonsrat zur Gutheissung empfiehlt, die Vereinbarung unterzeichnet zurückgeschickt. D.h., wir könnten theoretisch ab diesem Herbst auch mit Grabs West entsprechende Drückjagden organisieren. Und wenn ich von Drückjagden spreche, dann sind es eben schon Drückjagden und nicht irgendwo Jagden, wo man auf eine Bahre liegt und wartet, bis dann vielleicht ein Tier vorbeigeht. Bei Drückjagden sind entsprechende Leute und Hunde im Einsatz. Zur Frage von Freund-Eichberg und Dürr-Widnau, wie aber auch implizit von anderen Kantonsratsmitgliedern angesprochen: Ja natürlich, wir haben schon drei Stellschrauben, und eine Stellschraube ist bei der Neuvergabe. Eine Stellschraube ist die vorzeitige Auflösung. Aber bei diesen beiden Elementen, da werden Sie hohe Hürden haben, und ich kann Ihnen jetzt schon garantieren, das sind dann entsprechende Fälle, die durch das Verwaltungsgericht beurteilt werden müssen. Wenn ich das aber erwähne: Wir sind klar der Auffassung, dass wir bei der nächsten Jagdvergabe, falls sich diese Abschussvorgaben nicht erfüllen lassen, auch bestehende Reviergesellschaften bei einer Neuverpachtung nicht mehr berücksichtigen werden. Das ist sicher ein Aspekt. Zu Dürr-Widnau: Ja, ich bin bereit, das durchzuziehen. Das werde ich machen. Aber – und jetzt müssen wir ja auch wieder realistisch sein und das wurde auch erwähnt – diese Jagdgesellschaften basieren ja wirklich auf dem Milizsystem. Dieses System der Pachtvergabe wollen wir nicht irgendwo in Frage stellen. Und deshalb bin ich persönlich überzeugt, ist es auch notwendig, in einem Konsens, in einem Austausch mit den Betroffenen das Gespräch zu führen. Das haben wir zumindest mit dreien gemacht. Sie haben zudem noch gefragt, ob wir die Verordnung anpassen könnten. Ja, wir haben der vorberatenden Kommission sogar einen Entwurf vorgelegt, wie das zum Teil bei wichtigen Vorlagen der Fall ist. Ich muss aber eingestehen, das ist keine wichtige Vorlage, das Jagdgesetz. Aber wir haben der Kommission – auch auf Wunsch des Kommissionspräsidenten, Güntzel-St.Gallen – die Anpassung der Jagdverordnung vorgelegt. Dort könnten wir in Art. 17b die Möglichkeit schaffen, dass das Amt entsprechend stärker intervenieren könnte. Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen beantwortet und habe damit auch begründet, wieso die Regierung Gutheissung beantragt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Die Diskussion zeigt auf, dass die grosse Mehrheit der Meinung ist, dass die Situation ungenügend ist. Es ist natürlich schon so, dass die Abschusszahlen nicht seit einem oder zwei Jahren, sondern seit zehn Jahren nicht erfüllt werden. Wenn wir grossen Wert auf Vereinbarungen legen, die eingehalten werden müssen, dann muss man hier jetzt genau hinschauen. Gartmann-Mels hat gesagt, das könnte durch Wanderungen stattfinden. Das kann vielleicht während einem oder zwei Jahren der Fall sein, aber sicher nicht während zehn Jahren. Bisig-Rapperswil-Jona hat gesagt, mit 87 Prozent habe man eine gute Erfüllung. Ich hoffe, dass Sie das nicht in allen Bereichen so sehen, denn wenn ich andere Ziele sehe, bei denen man nur 87 Prozent erreicht, wäre das zumindest in der Privatwirtschaft ungenügend. Aber was jetzt die grosse Frage ist, ist der Weg, wie man das korrigieren kann, so verstehe ich die Diskussion. Die eine Seite sagt, es braucht keine Anpassung, man habe das Instrumentarium, und die andere Seite bzw. die Kommission, man müsse nachbessern. Ich glaube, wir müssen über diesen Punkt diskutieren. Darüber muss jetzt vor allem der zuständige Regierungsrat Klarheit schaffen. Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion ohne Begründung. Ich hätte schon erwartet, dass man zumindest auf diese Session hin eine schriftliche Begründung erhält. Ich akzeptiere, dass es das letzte Mal zu knapp war, aber nicht, dass auch jetzt immer noch keine Begründung der Regierung vorliegt, warum das Sinn macht. Zweitens: Die Frage, die heute beantwortet werden muss ist, ob es die gesetzliche Grundlage gibt, um hier einzugreifen. Darüber gehen die Meinungen auch auseinander. Drittens, das wurde hier noch nicht angesprochen, gibt es auch eine Verordnung. Kann man auch die Verordnung anpassen, um das Problem zu lösen? Es ist ja seit mehreren Jahren ein Problem. Ich möchte diesen Rat daran erinnern, wir haben gestern die Motion 42.22.10 «Zeitgemässe Strassenklassierungspraxis» überwiesen, aber mit der Überlegung, dass die Regierung das in der Verordnung ändert. Das geht schneller und entsprechend wird die Motion abgeschrieben. Das könnte man auch im vorliegenden Fall tun. Deshalb bitte ich von Regierungsrat Tinner zu erfahren, wie er das sieht, wie er das Problem angehen möchte und wo die Stellschrauben sind. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Freund-Eichberg: Ja, ich möchte diese Motion auch nicht. Ich kann mir nicht ganz vorstellen, warum die Regierung – und das ist eine Frage an sie – bei der letzten Gesetzesrevision, die noch kein halbes Jahr zurückliegt, unter Art. 14 Abs. 1 geschrieben hat: «Die zuständige Stelle des Kantons kann aus wichtigen Gründen: a) die Pacht vor Ablauf der Pachtdauer auflösen.» Das ist der Vorschlag der Regierung. Unter Abs. 2 Bst. c, das hat man heute schon zweimal gehört, geht es insbesondere um die Abschussvorgaben. Ich stelle mir natürlich die Frage: Eine Kündigung dieser Pacht ist natürlich nicht angenehm, das weiss ich auch. Haben Sie Respekt vor dieser Kündigung oder gibt es Diskussionen, ob es um einen Hirsch oder zwei Hirsche usw. geht? Die Frage lautet also, ob eine Kündigung angenehm ist und wann Sie kündigen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen einer Mehrheit der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Ich selber bin hin- und hergerissen. Bei uns im Tal sind die Abschusszahlen gut. Die Jägerinnen und Jäger, mit denen ich gesprochen habe, bläuen einem ein, ja nicht auf die Motion einzutreten, und die anderen wollen das unbedingt. Das ist sehr schwierig. Mir geht es ähnlich wie Sennhauser-Wil, wenn er sagt, dass wir uns mit der Motion noch gar nichts verbauen. Die Regierung wird eingeladen, uns eine Botschaft und einen Entwurf eines neuen Nachtrags zu bringen und dann kann man das Ganze vertieft diskutieren. Man wurde vor der Kommission und nach der Kommission mit Informationen von Fachpersonen eingedeckt, aber das macht es manchmal nicht einfacher für uns: Wem glaubt man jetzt und wer hat wohl recht? Darum wird ein Teil unserer Fraktion die Motion gutheissen, der andere nicht. Was aus meiner Sicht ein bisschen gegen das Eintreten spricht: Ich glaube, viele Jagdgesellschaften würden das als Misstrauen verstehen. Die haben Angst, dass wir uns zu fest einmischen, so verstehe ich das auf jeden Fall. Aber es ist ja nur eine Motion. Es ist noch nicht ein definitives Gesetz, das sie bindet und ihnen neue Regeln aufbürdet. Die Jägerinnen und Jäger befürchten zudem, wenn die kantonale Wildhut diese Nachjagd macht, dass mit Treibjagden brutal vorgegangen würde. Das kann ich weniger beurteilen, ich weiss nur, dass die Abschusszahlen erfüllt werden müssen. Den einen gelingt das und den anderen weniger. Ich persönlich werde der Motion zustimmen, weil erst ein Gesetzesentwurf daraus entsteht, und wenn dieser steht, können wir mit Experten und Expertinnen und in der Kommission nochmals ausführlich darüber diskutieren. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Sennhauser-Wil: legt seine Interessen als Waldbesitzer offen. Ich bin Waldbesitzer und einer meiner besten Freunde ist Präsident unserer Jagdgesellschaft. Ich weiss um die riesige freiwillige Arbeit und das Herzblut unserer Jäger. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis. Nun, um was geht es? Es geht um den Schutz des Lebensraums aller Wildtiere und dass sich wegen Nichterfüllung der Abschussvorgaben die Zahl der Rothirsche massiv erhöht hat und dies negative Einflüsse auf Wälder und Weiden hat. Mit der Zustimmung zu dieser Motion über die Rotwildhegegemeinschaften bringen wir das Thema in den nächsten Nachtrag des Jagdgesetzes, nicht mehr und nicht weniger. Sie können ja die Motion mal durchlesen. Die Angst, man wolle die Jagd verstaatlichen, das steht nirgends. Wir können den Nachtrag bestimmen. Es gibt einen Vorschlag der Regierung und wir können in der Kommission bestimmen, was hineinkommt, welche Massnahmen. Das haben wir alles in der Hand. Darum überlegen Sie sich gut, ob Sie diese Motion ablehnen oder gutheissen. Eine persönliche Bemerkung: Ich möchte darauf hinweisen, dass die ganze Übung nicht nötig gewesen wäre, wenn die Hegegemeinschaften jetzt schon besser zusammenarbeiten würden. Laut Gartmann-Mels ist ja alles in Ordnung und wunderbar. Scheinbar nicht. Der Vorstand der Jagd St.Gallen würde seinen Einfluss besser innerhalb seiner Vereinsmitglieder einsetzen, anstatt mit E-Mails an alle Ratsmitglieder kühne Behauptungen zu verbreiten und die Stimmung zu vergiften. Bitte stimmen Sie der Motion zu, wir vergeben uns gar nichts. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich spreche nicht in meiner persönlichen Funktion, sondern als Präsident der vorberatenden Kommission, welche diese Motion verabschiedet hat, und zwar mit einem klaren Ergebnis von 13:2 Stimmen. Ich möchte aber darauf hinweisen, weil ich das möglicherweise in der letzten Session bei der Beratung, also ersten Lesung des Nachtrags nicht so deutlich gesagt habe, dass damals in der Kommission Anträge in diesem Zusammenhang gestellt wurden. Es wurde dann auch der Weg geprüft, ob es andere Wege als eine Gesetzesbestimmung gibt. Primär standen dann die Instrumente Auftrag an die Regierung oder allenfalls eine Motion zur Diskussion. Das Ergebnis sehen Sie vor sich. Ich sage nur noch so viel oder so wenig: Wir haben oder ich habe das, weil ich ja selber dabei war, so verstanden, dass einerseits geprüft oder gelöst werden muss, dass man direkter eingreifen kann durch die Jagdbehörden bzw. allenfalls die Politik und andererseits der letzte Satz in diesem Auftrag eine Variante, aber nicht der einzige Weg wäre. Ob ich das richtig verstanden habe oder nicht, müssen Sie entscheiden bzw. ergibt die Diskussion. Aber es war sicher nicht nur die Meinung der vorberatenden Kommission, dass es eine Staatsjagd braucht. Aber der letzte Satz schliesst diese nicht aus. Dies als Information aus der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Eines möchte ich gleich zu Beginn meines Votums klarstellen: Aus unserer Sicht bräuchte es eigentlich mehr Wölfe im Kanton St.Gallen und weniger Abschüsse durch den Menschen. Und ich weiss genau, ich sorge wieder für rote Köpfe im Saal. Es gibt rote Köpfe ausserhalb des Saals, und ich nutze diese Gelegenheit, hier zu erwähnen, dass ich auch schon eine Morddrohung erhalten habe, weil ich mich für den Wolf ausgesprochen habe. Wir haben gestern in der Zeitung gelesen, dass auch der Amtsleiter Jagd hin und wieder Morddrohungen erhält, und ich bin der Regierung dankbar, wenn hier jeder Drohung konsequent nachgegangen wird und die Einschüchterungsversuche unterbunden werden. Zurück zur Motion: Raubtiere wie Wölfe und Luchse verhindern nämlich eine natürliche hohe Wildtierdichte. Wildtiere können den Verbiss von jungen Bäumen, die Naturverjüngung des Waldes, beeinträchtigen. Und solange dieses Gleichgewicht zwischen Räuber und Beute nicht wiederhergestellt ist, ist aus ökologischer Sicht eine massvolle Jagd auch sinnvoll. In Art. 1 des kantonalen Jagdgesetzes werden die Zuständigkeiten des Kantons aufgeführt. Dort steht u.a., dass dieser für die jagdliche Nutzung der Wildbestände und die Beschränkung schädigender Einflüsse wildlebender Tiere zu sorgen hat. Nun hat der Kanton diese Aufgaben den Jagdgesellschaften übertragen. Die jährlichen Abschussvorgaben beim Rotwild werden jedoch nicht von allen Hegegemeinschaften erreicht, und daher ist es auch angezeigt, wenn es dem Kanton ermöglicht wird, die Hegegemeinschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen zu können, wenn diese damit Mühe haben. Ein Arbeitgeber unterstützt auch seine Mitarbeitenden, wenn diese bei einer Aufgabe Mühe haben. Ein solches Instrument ist kein Misstrauensvotum gegenüber der Jagd, sondern primär als Unterstützung zu verstehen. Dadurch wird die Milizjagd nicht zugunsten einer Staatsjagd geschwächt. Im Kanton St.Gallen überhaupt von einer Staatsjagd zu sprechen, ist völlig übertrieben. Die Wildhüter haben heute schon genug zu tun und keine restlichen Ressourcen. Es scheint mir doch vielmehr, dass sich die Revierjagd St.Gallen und ihr Oberlobbyist in ihrem Hoheitsgefühl verletzt fühlen und nun ein wenig überreagieren. Sehen Sie die Unterstützungsmöglichkeit durch den Kanton als Chance für eine stärkere Zusammenarbeit und nicht als Eingriff oder Angriff auf die Revierjagd. Und noch eines, weil erwähnt wurde wegen dieser Wiese, die nicht gemäht wird: Wenn ein Landwirt seine Naturschutzfläche wie Streu nicht bewirtschaftet, hat der Kanton auch die Möglichkeit, einen anderen Landwirt zu beauftragen, und das muss der betroffene Landwirt dann auch dulden. Das ist Fakt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Rüegg-Eschenbach: Da der Vorredner mein Kantonalpräsident ist, möchte ich feststellen, dass ich in meinem persönlichen Namen spreche. Es ist schon erstaunlich, dieser Rummel um diese Motion, das habe ich noch praktisch nie erlebt in meiner politischen Laufbahn. Da wird von Verstaatlichung, Einmischungen in jagdliche Angelegenheiten gesprochen, insbesondere vonseiten der Land- und Forstwirtschaft, aber auch von der politischen Seite. Persönlich bin ich der Ansicht, dass diese Sache nach Art. 14 Abs. 2 Bst. c des Jagdgesetzes (sGS 853.1) grundsätzlich bereits geregelt wäre. Aber dort sind die Rotwildhegegemeinschaften nicht explizit aufgeführt, die Rede ist nur von Jagdgesellschaften. Ja dann regeln wir es mit der Gutheissung der vorliegenden Motion. Nebenbei bemerkt möchte ich doch feststellen, dass die Rotwildhegegemeinschaft zu Recht ihren Namen hat, im wahrsten Sinne des Wortes. Anscheinend wird das Rotwild regelrecht gehegt. Ich habe mit einigen Landwirten im Kreis Werdenberg gesprochen. Sie reden von unhaltbaren Zuständen, ganze Hirschherden im besten Futtergras und unter Obstbäumen. Da sagt man aber auch, das grössere Übel sei der Wolf. Aber wie lösen wir dieses Problem, wenn wir im Kanton St.Gallen nicht einmal mit dem Hirsch fertig werden? Die Abschussvorgaben werden immer wieder in Frage gestellt. Meines Erachtens besteht da schon einiges an Handlungsbedarf. Bitte stimmen Sie dieser Motion zu. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Gartmann-Mels (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Wir haben gestern fröhlich gefeiert, es war ein wunderschöner Tag, und trotzdem kam immer wieder die Thematik dieser Motion zur Sprache. Wenn ich die Worte von Regierungsrat Tinner nehme, scheint es sich zu verdichten, dass diese Motion ein Rohrkrepierer wird. Im Kanton St.Gallen kennen wir schon viele Jahre erfolgreich die Revierjagd. Andere haben keine Revierjagd, sondern eine sogenannte «Bündner Jagd», da geht man einfach auf die Jagd, man schiesst, was geht, und dann ist die Lage wieder in Ordnung. Ja, so ist es im Bündnerland. Wir haben im Kanton St.Gallen eine erfolgreiche Revierjagd, die Reviere werden alle acht Jahre vergeben, das haben Sie vorher von Pool-Uznach gehört. Die Vergabe einer solchen Jagd an eine Jagdgesellschaft wird nicht einfach so gemacht, sondern zuerst geprüft. Es wird abgeklärt, ob sie fähig sind. Wie ich höre, sind die meisten Reviere in Ordnung. Sie machen das sehr gut. Wir haben z.B. auch jetzt schon die Möglichkeit, eine Druckjagd auszuführen, das wird gemacht und von der Abteilung Jagd des Kantons angeordnet, dies zu Recht. Es gibt aber auch die Möglichkeit, wenn ein Jagdrevier seinen Job nicht macht – auch mit dem heutigen Jagdgesetz –, ein Jagdrevier in die Mangel zu nehmen und dieser Gesellschaft das Revier zu entziehen. Diese Möglichkeit besteht heute. Und wenn einer das Rückgrat hat und den Mut, in seiner Funktion hier zu handeln, dann handelt er und nimmt dieses der Jagdgesellschaft weg. Wie ich auch von Regierungsrat Tinner weiss, ich habe das persönlich gehört, sind es ein oder zwei Reviere, welche die Vorgaben nicht erfüllen. Ist es wirklich so, dass wir hier in der Jagd neue Präjudizien schaffen, dass wir fordern, dass die Wildhut, die eigentlich die Obhut ist, die eigentlich die Jäger überwacht, in die Jagd einsteigt, wahrscheinlich mit ein paar Angestellten, die anders zu tun haben als auf die Jagd zu gehen. Das kann es nicht sein, und das fordert diese Motion. Für mich ist auch ominös, wie diese Motion über die Kommission eingeflossen ist. Ich bin einfach der Ansicht, wir machen uns allen keinen Gefallen, der Natur, dem Wild und gerade den Jagdgesellschaften nicht, die wirklich viel tun. Eine Jagdgesellschaft geht nicht nur auf die Jagd, damit es Fleisch und Geweihe an der Wand gibt. Nein, es heisst Hegen und Pflegen. Hegen und Pflegen sind Aufgaben, und es kann nicht sein, dass wegen einer Minderheit plötzlich so viel gekehrt wird. Wir haben doch immer gesagt, was funktioniert, sollte man nicht total umkrempeln. Diese Motion birgt diese grosse Gefahr. Ich verstehe die Jäger, dass sie hier einen Aufstand machen. Jetzt sind es mal die Jäger, und ich behaupte, die nächsten werden die Landwirte und Landwirtinnen sein. Ich nehme an, dass dann das Volkswirtschaftsdepartement, wenn die Wiesen, die bis Mitte Juli gemäht sein sollten, aber nicht sind, dass Regierungsrat Tinner die Wiesen mit seiner Truppe mäht. Er wird die Landwirtschaft unterstützen und Vorgaben machen, sie haben auch Vorgaben in der Landwirtschaft. Genauso ist es auch im Forst. Auch da gibt es Vorgaben, man hält sich daran. Und jetzt kommen wir mit der Jagd. Ich bekenne mich dazu, ich bin kein Jäger. Aber ich habe Freude an dieser Pflege, welche die Jäger machen. Die Jäger tun etwas für unsere Landschaft, für unser Wohl, und am Schluss, wenn es dann im Herbst einen feinen Pfeffer gibt, ist das auch nicht schlecht. Das ist dann der krönende Abschluss. Aber wenn wir dieser Motion zustimmen, haben wir sicher folgende Problematik: Der Friede unter den Jagdrevieren ist nicht mehr derselbe. Es ist doch besser, wenn man in ein Jagdrevier eingreift, wie man es jetzt schon kann. Das kann Regierungsrat Tinner sicher bestätigen. Man kann jetzt eingreifen mit dem bestehenden Jagdgesetz und dann ist das erledigt, wenn jemand das nicht erfüllt. Noch zu den Abschlusszahlen, das hat schon ein Vorredner gesagt: Bei den Abschusszahlen müsste man schon genauer hinschauen. Das ist auch nicht immer ganz so einfach, das wandert. Ich habe vorhin vom Wolf gehört, ich bin nicht ganz der gleichen Meinung, aber es ist natürlich so, wo die Wildtiere wie der Wolf und Grossraubtiere sind, da gibt es natürlich Veränderungen, und dann tun Sie vielleicht einem Jagdgebiet unrecht, wenn Sie sagen, es habe die Abschusszahlen nicht erfüllt. Es wandert. Aber ich glaube, bis jetzt hat alles gut funktioniert und wenn ein oder zwei Reviere das nicht erfüllen, dann müssen wir dort mit den Massnahmen, die wir heute schon haben, durchgreifen und nicht etwas Neues inthronisieren. Ich bitte Sie, achten Sie darauf, dass etwas, was heute funktioniert, belassen wird. Diese Motion sollte nicht gutgeheissen werden. Ich bitte, dass Sie auch überlegen, was Sie tun, wenn Sie diese gutheissen. Es ist ein Eingriff in die Jagd, und ich bin überzeugt, die Jägerinnen und Jäger machen einen guten Job. Die haben es verdient, unser Vertrauen zu erhalten. Und wenn dieses Problem mit zu viel Wildbestand gross ist, dann gibt es eine ganz einfache Lösung: Die Reviere sollen zusammenarbeiten oder das eine Revier hilft dem anderen, auch das ist schon möglich. Ich glaube, gesunder Menschenverstand ist hier das Wichtigste. Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Pool-Uznach (im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Im Frühjahr findet die alljährliche Rotwildzählung in den einzelnen Rotwildhegegemeinschaften statt. Anhand dieser Zählung legt der Kanton die Abschusszahl des Rotwilds fest. Das Ziel ist es, einen konstanten Tierbestand zu haben. Art. 10a im kantonalen Jagdgesetz verlangt bei der Vergabe des Reviers, dass die Jagdgesellschaften ihre Aufgaben ordnungsgemäss gewähren müssen. Kommen Jagdgesellschaften der Rotwildhegegemeinschaften dieser Aufgabe über mehrere Jahre nicht nach, wäre hier bei Art. 10, bei der Vergabe des Jagdreviers, eine Möglichkeit einzugreifen. Die Vergabe der Jagdreviere erfolgt alle acht Jahre. Somit ist für die kantonale Jagdbehörde ein Instrument vorhanden, die Rotwildhegegemeinschaften (RHG) stärker in die Pflicht zu nehmen. Es braucht keinen neuen Gesetzesartikel. Wir sind der Ansicht, dass die Regierung von ihren Kompetenzen Gebrauch machen soll. Weiter liegt es auch in der Kompetenz der Regierung, eine Anpassung in der Verordnung vorzunehmen. Dem Wald, dem Alpgebiet und der Berglandschaft kommen heute eine multifunktionale Bedeutung und Funktion zu, sodass eine Rotwildpopulation reguliert werden muss, jedoch aber auch in ihrer angemessenen Grösse garantiert sein sollte. Eine eventuelle Tendenz zur Verstaatlichung der Jagd liegt nicht im Sinne der FDP. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Romer-Jud-Benken (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Die Mehrheit der Mitte-EVP-Fraktion ist für die Gutheissung der Motion. Die Mitte-EVP-Fraktion anerkennt und bedankt sich an dieser Stelle bei allen Jägerinnen und Jägern, die unzählige freiwillige Stunden in den Schutz und den Aufbau der Lebensräume von wildlebenden Tieren investieren, dazu gehört auch die Bejagung des Rotwilds. Der Kanton erteilt jährlich die Vorgaben an die Rotwildhegegemeinschaften für die Abschüsse zur Regulation und Bejagung des Rotwilds. Das hat die letzten Jahre leider nicht bei allen diesen Gemeinschaften optimal funktioniert, sodass ein Ungleichgewicht in der Wildpopulation mit negativen Auswirkungen auf die Lebensräume im Wald und in der Landschaft entstanden ist. Der Rotwildbestand ist infolgedessen zu stark angewachsen. Damit diesem Problem entgegengehalten und der Bestand wieder ausnivelliert werden kann, ist eine gesetzliche Anpassung wichtig. Es braucht diese notwendigen Instrumente, um die Abschussvorgaben durchzusetzen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten. In der Junisession haben wir Sie gebeten, die vorliegende Motion zu verschieben. In der Zwischenzeit konnten wir uns eine Meinung bilden und auch die Revierjagd St.Gallen hat die Zeit genutzt, um ihre Sicht auf diese Motion darzulegen. Nur vom Regierungsrat gibt es bis jetzt nichts Neues, er bleibt bei seiner begründungslosen Gutheissung der Motion. Die Argumentationskette hinter der Motion lässt sich wie folgt zusammenfassen: Man ist der Überzeugung, dass es zu viele Hirsche gibt und diese Hirsche zu viel Verbiss anrichten und die Jägerinnen und Jäger die Abschüsse nicht gewährleisten können. Darum soll nun ein Eingriff durch die Wildhut erfolgen. Wir lehnen eigentlich jedes Glied dieser Argumentationskette ab. Natürlich ist die Rotwildpopulation gestiegen. Die Hirsche wurden vor 150 Jahren auch ausgerottet, und seither haben sich ihre Lebensbedingungen stark verbessert und sie breiten sich wieder aus. Aber dieser Prozess ist noch nicht zu Ende: Rothirsche haben die Schweiz noch nicht vollständig wieder besiedelt, grosse Teile des Mittellandes sind noch frei von Hirschen. Deshalb ist das Populationswachstum auch gewollt und gewünscht im Sinne einer flächendeckenden Wiederbesiedlung durch Hirsche. Dass zu viel Verbiss oder zu viel Schaden entsteht, lässt sich nicht erhärten durch die Schadensstatistik Hirsche. Schäden durch Hirsche werden nur in wenigen 1000 Franken entschädigt. Lokal kann es zu erhöhten Verbissen kommen, das bestreiten wir nicht, aber man muss auch sehen, dass unser menschlicher Einfluss da eine starke Rolle spielt. Durch unsere Aktivitäten in der Freizeit sind die Hirsche gestört und halten sich lokal gehäuft an einem Ort auf, und so kommt es zu Verbiss. Auch die Zerschneidung der Landschaft spielt hier eine Rolle. Zum Argument, dass die Jägerinnen und Jäger die Abschusszahlen nicht erreichen, möchten wir einwerfen, dass die Bestimmung der Abschusszahl nicht eine exakte Wissenschaft ist, und man sieht auch, dass die Abschussquote im Kanton St.Gallen mit rund 50 Prozent sehr hoch ist. Wenn man hohe Ziele setzt, ist es auch schwierig, sie zu erreichen. Und wenn man sich die Zielerreichung anschaut, ist die ja auch gar nicht so schlecht, der tiefste Wert der Rotwildhegegemeinschaft liegt bei 84 Prozent. Wir sind der Meinung, dass es eigentlich ziemlich gut erfüllt ist. Wenn man sich dieser Problematik annehmen möchte, macht es aus unserer Sicht mehr Sinn, wenn man die Lebensräume besser vernetzt, damit sich die Hirsche besser bewegen und verteilen können. Es braucht weitere Wildruhezonen, wo das Wild ungestört ist. Und – das hören wahrscheinlich einige nicht so gerne –, es braucht auch die Unterstützung der Rückkehr der Grossraubtiere, auch der Wolf hat einen positiven Einfluss auf die Verteilung der Hirsche. Auf jeden Fall braucht es auch eine gute Zusammenarbeit mit den Jägerinnen und Jägern, und wir haben das Gefühl, diese Motion trägt nicht dazu bei. Ein Eingreifen der Wildhut bringt aus unserer Sicht keine Verbesserung und ist daher eigentlich überflüssig. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
15.6.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona mit 83:29 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Der VI. Nachtrag steht vor der Türe – wir haben das in der Kommission gesagt, und es wurde auch mehrmals erwähnt. Der VI. Nachtrag zum Jagdgesetz wird folgen, so sicher wie das Amen in der Kirche. Entscheidend ist auch – und hier spreche ich aus Sicht des Departementes –: Wir haben ein Problem bei den Abschusszahlen. Die werden in einzelnen Revierjagden bzw. Hegegemeinschaft seit Jahren – nicht seit zwei oder drei Jahren, sondern seit zehn Jahren oder noch länger – nicht erreicht. Dieses Problem ist zu lösen. Diesen Aspekt hat die vorberatende Kommission aufgenommen und deshalb habe ich auch dort angedeutet, dass die Regierung wahrscheinlich diese Kommissionsmotion gutheissen würde. Wenn die Regierung beantragt, diese gutzuheissen, und nicht noch weitere Begründungen anbringt, dann ist eben auch ersichtlich, dass die Regierung, zumindest mit dem Auftrag, wie er deponiert worden ist, verstanden hat, um was es geht, und dass es hierzu keine weiter gehenden Erläuterungen mehr geben muss. Nun, ob das heute überwiesen wird oder nicht, da muss ich Ihnen sagen, da bin ich auch ganz entspannt. Wenn Sie denken, es sei besser, zuerst in die Sommerfrische zu fahren und dann im September die Beratung zu machen, dann haben wir im Departement absolut nichts dagegen. Aber ich bin überzeugt, die Problemstellung, die verschieben Sie nur. Irgendwann müssen Sie dieses Thema angehen, ob es Ihnen oder mir oder wem auch immer passt. Und noch etwas: Ich war auch erstaunt, mit welcher Vehemenz reagiert worden ist. Interessanterweise hat mir nur ein Jäger geschrieben. Ein sehr guter Kollege hat mir dann gesagt, er sehe das ein bisschen anders. Alle anderen Mails, die habe ich dann schon auch noch bekommen, aber auch sozusagen durch den Hintereingang und nicht durch die Haupttüre. Wenn ich die «Hinterzimmerpolitik» hier anspreche, dann haben jetzt die Ausführungen der Parlamentsdienste auch klar gezeigt, wie der Ablauf war, und darauf lege ich Wert: Das Departement hat in keiner Art und Weise Druck gemacht, dieses Geschäft heute zu behandeln. Aber etwas möchte ich Ihnen auch sagen – nicht, dass Sie mir irgendwann noch vorwerfen, ich hätte einen unlauteren Unterzug gemacht: Ich habe in der vorberatenden Kommission darauf hingewiesen. Das Departement hat auf Wunsch – wir hatten es aber auch bereits vorbereitet gehabt –, aufgezeigt, wie wir die Verordnung dann im Nachgang zu dieser Gesetzesrevision, die Sie jetzt in erster Lesung verabschiedet haben, noch anpassen werden. Da haben wir in Art. 17 der Verordnung einen Hinweis angebracht, dass eben, wenn es die Regulierung des Wildbestandes erfordert, inskünftig auch das Amt für Jagd und Fischerei entsprechende Jagden anordnen kann. Da sind wir zumindest wieder «in line» mit der Kommissionsmotion. Ich bin überzeugt, wir müssen dieses Thema angehen. Mir ist auch ganz bewusst, dieses Thema ist nicht so angenehm. Ich habe Ende 2020 mit drei Jagdgesellschaften, im Übrigen aus meinem eigenen Wahlkreis, gesprochen, und darauf hingewiesen, dass die Abschusszahlen nicht erfüllt werden. Eine Jagdgesellschaft hat sich dann sofort mit unserem Amt zu einer Drückjagd im Folgejahr entscheiden können. Eine weitere Gesellschaft hat dann noch zugewartet, in der Zwischenzeit konnte die Vereinbarung auch unterzeichnet werden, und bei der dritten Jagdgesellschaft muss ich jetzt noch zuwarten, bis die Einsicht auch reift. Es ist mir ein Anliegen, im Konsens Lösungen zu finden. Wenn das aber nicht geht, dann müssen wir die Schraube anziehen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich habe vorhin einen Hinweis vergessen zu machen: Wenn Sie die Motion zur Hand nehmen, ist der Auftrag, der verlangt wird: Die Regierung wird eingeladen, mit dem nächsten Nachtrag zum Jagdgesetz entsprechende Regelungen zu bringen. D. h., so oder so, wenn Sie die Motion in dieser Form gutheissen würden, dann würde nicht an der nächsten oder übernächsten Session das Resultat der Motion vorgelegt, sondern sie wäre Teil des VI. Nachtrags, wie ich das bereits erwähnt hatte. Ich bitte Sie, das in Ihrer Meinungsbildung auch zu berücksichtigen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist zuzustimmen. Am 9. oder 10. Juni 2022 kam ein Mail des Kommissionspräsidenten, ob alle Fraktionssprecher einverstanden seien, die Motion jetzt schon zu behandeln. Da haben alle zugesagt, auch ich, ohne genau zu überlegen. Zwei Tage später habe ich nochmals allen geschrieben und beantragt – aus verschiedenen Gründen –, das zu verschieben. Auf dieses Mail und diesen Antrag habe ich keine wirkliche Antwort bekommen. Ich denke, es ist wirklich besser, wenn wir das verschieben. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil: Ich habe die Frage ganz bewusst an den Leiter Parlamentsdienste gestellt, damit Klarheit herrscht. Für mich ist es nicht relevant, wann das Problem mit der Motion – ob jetzt oder in drei Monaten – besprochen und in Auftrag gegeben wird. Für mich ist es relevant, dass das Problem, das wir mit den Rotwildhegegemeinschaften bzgl. des Abschusses haben, wirklich an die Hand genommen wird. In diesem Sinn ist es mir auch recht, dass die Diskussion im September stattfinden kann. Wessen ich mir allerdings sicher bin: Die Emotion wird die gleiche bleiben. Ich hoffe für alle Beteiligten, auch ausserhalb des Rates, dass das mit der emotionalen Berichterstattung und mit den emotionalen Schreiben an die Kommissions- und Ratsmitglieder zurückgehen wird. Ich danke für die Kenntnisnahme. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, wir können heute entscheiden, ob wir diese Kommissionsmotion gutheissen wollen oder nicht. Was folgt, ist klar: irgendwann in, Monaten, wenn nicht in Jahren, eine Vorlage. Da bleibt genügend Zeit und Raum für alle Anspruchsgruppen, sich mit den üblichen Möglichkeiten einzubringen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Tschirky-Gaiserwald (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist zuzustimmen. Surber-St.Gallen hat mitgeteilt, was im Präsidium besprochen wurde. Im Präsidium gab es keinen Antrag, das Geschäft nicht zu behandeln. Nach den Ausführungen von Gartmann-Mels haben wir gesehen, dass die Diskussion heute ausufern könnte,und vor allem nicht in eine qualifizierte Diskussion einmünden würde. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Mitte-EVP-Fraktion hinter den Ordnungsantrag, das Geschäft heute von der Traktandenliste zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Als Kommissionspräsident und Sprecher möchte ich Folgendes nochmals wiederholen: Ich hatte vor ca. einer halben bis Dreiviertelstunde gesagt, dass in der Kommission zunächst ein Antrag gestellt werden sollte zu diesem Thema. Man hat dann nach gewissen Diskussionen gesagt, das könne man auch als Kommissionsmotion machen. Ich kann nicht die ganze Diskussion wiederholen, sondern darauf hinweisen. Im Rahmen dieser Protokollierung ohne wer was gesagt hat, war das ein Argument: Wenn es umgewandelt werde vom Antrag in eine Kommissionsmotion, könne es sorgfältig für die nächste Revision des Jagdgesetzes aufgearbeitet werden oder für den nächsten Nachtrag. Das war eine Aussage dazu. Zweitens, wir haben in der ganzen Diskussion zur Kommissionsmotion keine Aussagen oder Forderung gemacht, dass das zwingend sofort zu behandeln ist. Das die Information aus der Kommission. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Kuster-Diepoldsau: Meine Frage lautet: Ist der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona regelkonform? Dann gibt es eine Abstimmung, dann müssen nicht 20 Personen dazu sprechen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen: Dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist zuzustimmen. Man merkt es wieder einmal: Das Thema Jagd ist sehr emotional und man muss sich wahrscheinlich eingestehen, dss haben viele hier unterschätzt, auch die Kommissionsmitglieder, als sie das quasi als dringlich erklärt haben. Natürlich führen Veränderungen dazu, dass gewisse Ängste auftauchen, und bei der RJSG ist das jetzt passiert. Man hat Ängste: Was bedeutet diese Praxisänderung? Dass der Staat ein bisschen eingreift? Es ist noch lange nicht so, dass die Jagd verstaatlicht wird. Vielleicht brauchen jetzt die Fraktionen oder auch die Interessengruppen diese Verschnaufpause: Tief Luft holen, entspannen, vielleicht mal zusammen an einen Tisch sitzen, und dann können wir das im September diskutieren. Ich habe in den letzten Tagen sehr viel diskutiert. Die Heiserkeit kommt nicht von der Wahlfeier von gestern, sondern eben wegen dieser Motion. Wir Grüne haben uns die Meinung gebildet. Wir stellen uns nicht quer für eine Verschiebung, wenn dies die Fraktionen wollen oder vielleicht eben brauchen, damit wir einen klaren Kopf bekommen. Wir stellen uns nicht dagegen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Gartmann-Mels: Ich hätte gerne eine Auskunft. Ich habe Bisig-Rapperswil-Jona von der GLP und Surber-St.Gallen zugehört. Grundsätzlich ist keine Dringlichkeit da. Ich habe es aber gestern bereits an der Präsidentenfeier angetönt: Was mich stutzig macht, ist die Reaktion aller Jäger und Jägerinnen sowie der Jagdgesellschaften. Und was mich auch stutzig macht – und das nicht umsonst –, und es ist deshalb noch relevant, was der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, Regierungsrat Beat Tinner, dazu zu sagen hat: In dieser Motion stehen ein paar Punkte – deshalb geht es mir darum –: Braucht es vielleicht die Zeit noch, das abzuklären? Dann wäre es vielleicht besser, die Motion zu verschieben und im September zu behandeln. Da drin steht, dass die kantonale Verwaltung die Jagdverwaltung durchsetzen kann. Dass die Wildhut auf die Jagd geht, das ist schon passiert. Sie vergessen immer, die Jagdgesellschaften sind Pächter, sie zahlen das Geld an den Kanton und sind zuständig für das Jagdrevier. Man kann Vorgaben machen, aber haben Sie schon mal gehört, dass Regierungsrat Tinner dem Bauern oder der Landwirtschaft – die haben auch Vorgaben zum Heuen, z.B. wann sie mähen dürfen, wie viel und was sie tun müssen, damit sie Direktzahlungen bekommen – helfen gegangen ist, z.B. beim Heuen, damit das pünktlich reingeht? Noch nie habe ich das gehört. Bei der Jagd gibt es interessante Parallelen, es ist genau das Gleiche. Wenn die Wildhut das Rotwild nicht erlegt, das vorgegeben wurde, dann gehen die Wildhüter zusammen mit ein paar Kollegen der Jagdverwaltung auf die Jagd. Und das ist genau der Punkt: Sie regulieren dann in eine Jagdgesellschaft hinein, die das wahrscheinlich auch könnte. Sie können Vorgaben machen, sie können sie unterstützen. Es gibt andere Möglichkeiten, dass die Jagdgesellschaften einander unterstützen, aber dass die Jagdverwaltung da Jagdspass im Weisstannental veranstaltet – überlassen Sie das doch bitte den Jagdgesellschaften, die den Pachtzins zahlen. Ich habe Regierungsrat Tinner bereits diesbezüglich kontaktiert. Ich möchte von Regierungsrat Tinner wissen, wie er sich das vorstellt. Dann können wir entscheiden, ob wir das verschieben oder nicht. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist zuzustimmen. Wie der Leiter der Parlamentsdienste ausgeführt hat, hat er im Präsidium eben erläutert, wie grundsätzlich die Handhabung dieser Ordnungsfrist ist. Im Präsidium gab es keinen Widerstand gegen die Behandlung der Motion in dieser Session. Nun stellt sich die Situation anders dar. Die GLP ist im Präsidium nicht vertreten, sie konnte ihre Haltung nicht einbringen. Ich denke, wenn wir hier unserer Praxis folgen, dass wir eben dann, wenn ein Veto gegen die sofortige Behandlung ergriffen wird, diesem auch folgen, sollten wir hier für die Verschiebung des Geschäftes stimmen. Für uns gab es jetzt diesen Anlass nicht grundsätzlich. Wir hätten gefunden, wir konnten uns die Meinung bilden, wir hatten auch Vertreterinnen und Vertreter in der Kommission, das war der GLP auch verwehrt. Es ist richtig, wenn wir jetzt diesem Ordnungsantrag zustimmen. Eine zeitliche Dringlichkeit gibt es dafür nicht. Es ist sowieso ein bisschen besonders, dass überhaupt Motionen aus einer Kommission gerade direkt quasi ins System eingeleitet werden können und nicht erst im Rahmen einer Session eingereicht werden. Und dass dann die Regierung hier zwischen Kommissionssitzung und Session bereits einen Antrag präsentieren kann, ist schon recht aussergewöhnlich. Hier war die Kommissionssitzung zeitlich auch relativ spät. Deswegen auch der Entscheid der Regierung mit dieser späten Zuleitung. Ich bitte Sie, dem Antrag der GLP zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Schmucki Lukas, Leiter der Parlamentsdienste: Wir haben diese Ordnungsvorschrift im Geschäftsreglement des Kantonsrates, diese Frist, die von Bisig-Rapperswil-Jona erwähnt wurde. Die Praxis dieses Rates ist, dass er von dieser Frist auch schon abgewichen ist, wenn Einigkeit bestand, dass eine Behandlung dringlich ist. Wir haben jeweils also ein Vetorecht eingeräumt: Wenn eine Fraktion oder eine relevante Gruppierung gegen die Behandlung eines Geschäfts war, das zu kurzfristig zugeleitet wurde, hat der Rat jeweils nachgegeben und die Behandlung verschoben. Ich habe das auch im Präsidium entsprechend erwähnt. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil: Ich denke, bevor wir inhaltlich diskutieren, möchte ich die Frage an den Leiter Parlamentsdienste schicken: Ist der Ablauf korrekt oder nicht? Wenn er tatsächlich nicht korrekt ist, dann müssen wir an sich gar nicht weiterdiskutieren. Die Motion wäre dann im September zu behandeln. Ist der Ablauf korrekt, dann kann sie auch heute behandelt werden und dann können wir weiterdiskutieren. Ich danke, wenn die Antwort vorgezogen werden kann. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona: beantragt Verschieben des Eintretensbeschlusses. Grund ist die kurzfristige Behandlung dieses Geschäfts. Es blieben nur vier Tage, um sich eine Meinung zu bilden. Das ist kurz, es war ein Wochenende, und es betrifft ausnahmsweise auch nicht nur die Grünliberalen, sondern es betrifft eigentlich alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die nicht in der Kommission waren. Sennhauser-Wil hat zuvor die Polemik angesprochen, die von der RevierJagd St.Gallen (RJSG) ausgegangen ist – Sie haben die Mails wahrscheinlich auch erhalten. Es gibt also auch Gegenargumente, die angehört werden wollen. Ich denke auch nicht, dass es unbedingt Polemik sein muss. Man kann auch gegen diese Motion sein. Es zeigt vielleicht einfach auch, dass das Verfahren nicht korrekt war. Gemäss Art. 114 GeschKR nimmt die Regierung auf die nächste Session Stellung zu einer Motion. Auch von dieser Usanz weicht die Regierung ab und verzichtet auf eine Stellungnahme. Ich nehme an, Regierungsrat Tinner wird die Argumente für die Motion ausführen. Wir verstehen nicht, warum man diese Argumente nicht auch schriftlich in einer Begründung verfassen kann, sodass eine Meinungsbildung für alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier möglich ist. Eine seriöse und breite Meinungsbildung in den Parteien in dieser kurzen Zeit ist nicht möglich. Was die Kommission besprochen hat, was Regierungsrat Tinner ausgeführt und erklärt hat, ist nicht allen Parlamentarierinnen und Parlamentariern zugänglich. Wir lehnen diese Art von «Hinterzimmerpolitik» ab. Geschäfte sollen offen und breit diskutiert werden, hier im Parlament, in der Gesellschaft, mit den relevanten Akteuren zusammen. Uns ist nicht klar, warum dieses Geschäft so dringend ist. Wir sehen keine zeitliche Dringlichkeit, warum dieses Geschäft nicht auch im September behandelt werden kann, und wir haben bis jetzt auch keine überzeugende Antwort darauf erhalten, weder vom Kommissionssprecher noch von Regierungsrat Tinner. Ich bitte Sie daher, auch noch auszuführen, warum diese zeitliche Dringlichkeit gegeben ist. Sollte der Antrag auf die Verschiebung des Eintretens abgelehnt werden, werden wir das Eintreten bestreiten. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |