Geschäft: II. Nachtrag zum Tourismusgesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.22.11 |
Titel | II. Nachtrag zum Tourismusgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Arbeit und Gewerbe |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 11.5.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.11.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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20.9.2022 | Antrag | Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 6 Abs. 1 vom 20. September 2022 | |
30.11.2022 | Antrag | Antrag der Redaktionskommission vom 28. November 2022 | |
8.2.2023 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 7. Juli 2022 | |
8.2.2023 | Protokollauszug | Feststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 24. Januar 2023 | |
7.12.2022 | Erlass | Referendumsvorlage vom 30. November 2022 | |
17.5.2022 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 10. Mai 2022 | |
14.6.2022 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 13. Juni 2022 | |
8.2.2023 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 8. Februar 2023 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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14.6.2022 | Gremium | Beteiligung - 22.22.11 voKo II. Nachtrag zum Tourismusgesetz | 20.3.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
30.11.2022 | Schlussabstimmung | 114 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 6 | |
20.9.2022 | Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 6 Abs. 1 | 9 | Zustimmung | 103 | Ablehnung | 8 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona mit 103:9 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Broger-Altstätten, Kommissionspräsident: Ein solcher Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt und somit auch nicht darüber abgestimmt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen. Folgende Begründung: Ihr Hinweis, die Kursaalabgabe hätte wenig mit Tourismus zu tun, sticht nicht. Insbesondere, wie Thalmann-Kirchberg erwähnte, in Bad Ragaz handelt es sich um ein B-Casino, und wo steht dieses B-Casino? Es steht eigentlich direkt in der Hotelanlage des Grand Resorts in Bad Ragaz. Ich nehme Sie gerne einmal mit ins Casino, dann werden Sie sehen, dass dort eben nicht primär Einheimische spielen – ausser Sie und ich wären dort. Ich stelle somit fest, dass die Plätze im Casino Bad Ragaz doch von einem erheblichen Anteil an Kunden von auswärts bzw. von Gästen besetzt sind. Götte-Tübach hat das Fürstentum Liechtenstein erwähnt. Dort ging es hingegen um Sperrlisten und nicht primär um die touristischen Themen, die Sie vielleicht ansprechen wollten. Es ist natürlich richtigerweise auch zu erwähnen, dass das Fürstentum Liechtenstein in der Zwischenzeit rund sieben Casinos hat. Weitere Konzessionen sind gestellt. Ich gehe davon aus, dass sich vermutlich aufgrund des Wettbewerbs die Anzahl wiederum auf rund fünf Casinos reduzieren wird. Wir müssen aber nicht davon ausgehen, dass sich sodann die Ertragssituation in Bad Ragaz massgebend verbessern wird. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Stöckling-Rapperswil-Jona (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen. Die FDP-Fraktion anerkennt insbesondere die Leistungen des Tourismus für die lokale Bevölkerung. Die Argumentation, die Hausaufgaben seien nicht gemacht worden, stimmt in diesem Punkt nicht. Die Übernachtungen in der Hotellerie sind rückläufig. Diese richten sich aber nicht an die lokale Bevölkerung. Das Angebot in Bad Ragaz, aus dem diese Kursaalabgabe kommt, richtet sich demgegenüber wiederum an die internationale Kundschaft, an Besucherinnen und Besucher, Touristinnen und Touristen. Hier schliesst sich der Kreislauf und hier ist diese Argumentation auch nicht schlüssig, nämlich dass die Hausaufgaben in diesem Bereich nicht gemacht worden seien, wo jetzt eben genau mehr Geld in die Tourismusrechnung fliessen wollen. Es ist sehr wohl ein Kreislauf, denn ein Angebot, das an internationale Gäste gerichtet ist, erwirtschaftet auch wieder mehr Geld und soll so auch wieder incentivieren, dort mehr zu tun. Auf der anderen Seite ist es aus unserer Sicht nicht schlüssig, wenn wir die Leistungen für die lokale Bevölkerung streichen, gleichzeitig jedoch die Mittel kürzen, und dort ist wahrscheinlich auch ein effizienter Einsatz der Mittel nicht möglich und die Hausaufgaben sind dort gemacht worden. Abgesehen davon – der zuständige Regierungsrat hat es erwähnt –, Effizienzgewinne helfen sicher auch. Wir stellen uns dem nicht entgegen. Dort hingegen sollten noch Hausaufgaben erledigt werden, und das wird auch helfen, die Rechnung zu stabilisieren. Im Grossen und Ganzen aber denken wir, dass wir nicht um diese Massnahme herumkommen, die gesamten Kursaalabgaben der Tourismusrechnung zuzuweisen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Romer-Jud-Benken (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen. Mit der vollumfänglichen Zuweisung der Kursaalabgabe, das sind die Abgaben aus den Casinos, an die Tourismusrechnung soll unserem gemeinsamen Ziel, nämlich die Tourismusrechnung zukünftig zu stabilisieren, Rechnung getragen werden. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen. Ich kann unserem versierten Branchenvertreter, Thalmann-Kirchberg, nur beipflichten und mache das im Namen der ganzen SVP-Fraktion. Ich denke, es ist der falsche Zeitpunkt, um hier nochmals wesentlich Schrauben zu drehen – in welche Richtung auch immer –, weil es würde das ganze Konzept, das wir in diesem Geschäft gewünscht und intensiv diskutiert haben, durcheinanderbringen. Wir hätten wieder genau die gleiche Ausgangslage wie vor der Gesetzesrevision, nämlich das grosse Loch in der Tourismusrechnung und das möchten wir alle nicht. Darum glaube ich, müssen wir nun alles daran setzen und auch wenn wir das tun, ist trotzdem auch noch ein Stück Hoffnung damit verbunden, dass alles gut kommt. Wir wissen nämlich nicht, was die nächsten Monate oder allenfalls sogar Jahre mit sich bringen und den Tourismus möglicherweise negativ beeinflussen – was wir natürlich nicht hoffen. Wenn wir hier wesentliche finanzielle Mittel streichen würden, wäre das ein schlechtes Zeichen. Wie sich die Konkurrenz entwickelt in der Casino-Branche, auch das können wir nicht von hier aus bestimmen. Ich bin aber froh, dass unser Departementsvorsteher die Augen offen hält und sich auch erlaubt, im Nachbarland mit dem Finger auf die wunden Punkte zu zeigen. Ob dort mit den gleichen Spielregeln die Casinos betrieben werden wie bei uns – das ist wahrscheinlich nicht so. Darum setzen wir alles daran, diese Tourismusrechnung im Lot zu halten und speisen wir diese ganzen Gelder, die noch vorhandenen Gelder des Casinos Bad Ragaz, in diese Rechnung ein. Ich glaube nicht, dass ein weiteres Casino auf dem Kantonsgebiet St.Gallen entstehen wird, das wiederum wesentliche Beiträge in die Tourismuskasse abliefern würde. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Thalmann-Kirchberg: Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen. Das Ziel dieser Vorlage ist ganz klar, dass wir eine Stabilisierung des Tourismusfonds erreichen können. Ich habe die Zahlen aus den Jahren 2012 bis 2015 betrachtet. Damals war der hälftige Betrag der Spielbankenabgaben zwischen 1,7 und 1,8 Mio. Franken, die in die Tourismusrechnung eingeflossen sind. Leider sind diese Abgaben in den letzten Jahren rückläufig gewesen, und man muss leider davon ausgehen, dass durch die sehr starke Konkurrenz, speziell aus dem Fürstentum Liechtenstein, diese Zahlen auch in Zukunft eher rückläufig sein werden. Wenn wir eine Stabilisierung erreichen möchten, müssen wir mehr finanzielle Mittel einfliessen lassen. Somit ist das ein guter Vorschlag, in Zukunft 100 Prozent der Spielbankenabgabe in den Tourismusfonds einfliessen zu lassen. Der Gesetzesartikel bestimmt bekanntlich, dass die Einnahmen von den B-Casinos in die Tourismusrechnung einfliessen. Aktuell haben wir im Kanton St.Gallen nur ein Casino mit der B-Bewilligung. Das Casino in St.Gallen ist ein A-Casino, das fliesst zu 100 Prozent nach Bern in die AHV. Allenfalls gibt es mit der Neuverteilung – es sind jedoch keine Vorzeichen – ein zweites Casino im Kanton St.Gallen. Wenn das der Fall wäre, dann würden natürlich selbstverständlich auch diese Einnahmen in diesen Fonds einfliessen. Ich bitte Sie: Wenn wir nun das Ziel erreichen möchten bzw. eine Stabilisierung dieses Fonds, damit der Grundauftrag der vier Destinationen erfüllt werden kann, werden diese finanziellen Mittel benötigt. Wenn nicht, dann müssen wir die fehlenden finanziellen Mittel anders kompensieren, oder Sie können gleich sagen, wir wollen das Ganze abschaffen. Wir haben jedoch vermehrt in diesem Kantonsrat vernommen, dass man das nicht möchte. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Art. 6 (Verwendung). Bisig-Rapperswil-Jona beantragt, in Abschnitt II (Änderung des Gesetzes über die Kursaalabgabe vom 21. Juni 2001) Art. 6 Abs. 1 am geltenden Recht festzuhalten, bzw. auf die Änderung des Gesetzes über die Kursaalabgabe zu verzichten. Die Besteuerung der Bruttospielerträge in Spielbanken hat wenig mit Tourismus zu tun. Der Bund steckt so auch seinen Anteil in die AHV, denn seine 60 Prozent werden der AHV zugeleitet. Der Kanton St.Gallen hat bisher seinen Anteil, die 40 Prozent, hälftig dem allgemeinen Staatshaushalt und die andere Hälfte dem Tourismus zukommen lassen. Bereits diese Aufteilung ist etwas fragwürdig. Die Besteuerung der Bruttospielerträge in den Spielbanken würde besser in den Lotteriefonds passen. Da hätte dieser Lotteriefonds auch genügend finanzielle Mittel, um eine würdige Hilfe an die Ukraine auszubezahlen. Wird nun die gesamte Kursaalabgabe der Tourismusfinanzierung zufliessen, gibt es keinen Finanzierungskreislauf mehr. Die tourismusfremde Kursaalabgabe würde neu rund zwei Drittel der Einnahmen ausmachen. Nur noch ein Drittel würde die Branche selbst beisteuern. Ob durch die neuen finanziellen Mittel dem Rückgang der Logiernächte entgegengewirkt werden kann, bezweifle ich stark. Die Hausaufgaben durch die Tourismusorganisation wurden nicht erledigt. Dieselben Strukturen und Massnahmen, die in der Vergangenheit bereits nicht funktioniert haben, sollen nun einfach von jemand anderem bezahlt werden. Ein effizienter und effektiver Einsatz von Steuermitteln sieht anders aus. Uns erstaunt, dass dieses Vorgehen von bürgerlicher Seite unterstützt wird. Überall soll gespart werden im Staatshaushalt, ausser beim Tourismus. Hier wird eine neue Subventionierung beschlossen. In der Vernehmlassung war wenigstens noch die FDP-Fraktion gegen dieses Gesetz und gegen diese Finanzierung, aber in der Zwischenzeit kam es zu einem wundersamen Meinungsumschwung. Wir als liberale Partei sind nach wie vor dagegen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Ich möchte den Sprechern der Fraktionen herzlich für die positive Aufnahme der Vorlage danken, und es freut mich natürlich, dass es positiv erwähnt worden ist – und da nehme ich mich und natürlich auch die Regierung durchaus in die Pflicht, denn man kann ebenso klüger werden. Wir haben bewusst ursprünglich eine Lösungsskizze präsentiert, und nachdem wir festgestellt haben, dass die Abschaffung der Tourismusabgaben politisch keinen Rückhalt geniesst, sind wir wieder auf das bisherige Konstrukt der geschlossenen Tourismusfinanzierung zurückgekommen. Deshalb bin ich auch froh, dass ich vernommen habe, dass die Branche, die Hotellerie, aber auch die Gastwirtschaftsbetriebe sehr wohl bereit sind, ihren Anteil zur Spezialfinanzierung zu leisten. Ich habe auch verstanden, dass es sehr oft auch um Softfaktoren in der Tourismusförderung geht, die eben auch der Bevölkerung zugute kommt, die im Kanton St.Gallen wohnt. Nun noch zu zwei bis drei Ausführungen: Zu Bisig-Rapperswil-Jona: Ich korrigiere Sie ungern, aber Sie haben darauf hingewiesen, die rückgängigen Einnahmen seien auf sinkende Logiernächte zurückzuführen. Die einzelnen Abgaben werden aufgrund der Anzahl Betriebe erhoben, und da ist der Umstand nicht primär die Abnahme der Logiernächte, sondern eigentlich ist der Auslöser die Abnahme der Hotelleriebetriebe, die entsprechende Betten zur Verfügung stellen. Als Schlussfolgerung kann man auch ausführen: Wenn es weniger Betten hat, dann gibt es dann irgendwann auch weniger Gäste, die diese belegen. Ein weiterer Aspekt sind die Aufgaben des Tourismusrates. Wir gehen im Volkswirtschaftsdepartement wie auch in der Regierung davon aus, dass der Tourismusrat weiterhin mit einer Leistungsvereinbarung versehen werden soll. Ich erlaube mir aber trotzdem, an dieser Stelle einen Hinweis anzubringen: Es ist ja nicht unerlaubt, auch Effizienzsteigerungsmassnahmen einzuleiten. Ich bin überzeugt, dass sehr viele Kundendaten, die heute in den einzelnen Destinationen verwaltet oder zur Verfügung stehen, durchaus zentral bearbeitet werden könnten, wie aber auch z.B. HR-Themen. Wie bereits ausgeführt, ist das die Aufgabe der einzelnen Tourismusdestinationen. Aber ich glaube, es kann nicht schaden, dass wir auch im Austausch mit den Verantwortlichen auf solche möglichen Effizienzgewinne hinweisen. Zur Motion 42.22.15 «Flächendeckender Einzug von Beherbergungsabgaben und Kurtaxen»: Hier haben Sie gesehen, die Regierung wehrt sich nicht dagegen und wir sind bereit. Zu Thalmann-Kirchberg: Wir haben im Volkswirtschaftsdepartement durchaus Überlegungen angestellt, wie wir dies logistisch wie auch technisch umsetzen können. Hier sind wir zuversichtlich, eine Lösung erzielen zu können. Ich bin ebenso dankbar gewesen, dass man sich nicht in erster Linie am Konstrukt des Kantons Tessin orientiert hat. Das hätte wahrscheinlich in der Umsetzung doch noch ein paar Schwierigkeiten ergeben. Nichtsdestotrotz werden wir Ihnen eine entsprechende Vorlage so bald wie möglich zukommen lassen. Somit verwehre ich mich natürlich nicht, dass wir auch die Parahotellerie bzw. die digitalen Buchungsplattformen ebenfalls in die Abgabenpflicht nehmen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Thalmann-Kirchberg: legt seine Interessen als Vorstandsmitglied von GastroSt.Gallen offen. In dieser Vorlage bin ich wieder einmal betroffen. Warum kam es zu dieser Gesetzesvorlage oder zu diesem Nachtrag? Weil eine der ersten Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise und der wirtschaftlichen Unterstützung war, dass die Regierung für die Hotellerie und Gastronomie die Beherbergungs- und Gastwirtschaftsabgaben erlassen hat. Das hat man damals dankend angenommen, denn es war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Was damals jedoch vergessen ging, dass ein Ausgleich in die Tourismusrechnung bzw. in den Tourismusfonds vorbeschlossen wurde. Dies hatte zur Folge, dass in den letzten zwei Jahren dieser vorausgeschöpft wurde, und wenn man nun nicht reagiert hätte, wäre dieser Fonds überzogen worden. Wir haben von Götte-Tübach bereits gehört: Die erste Vorlage mit den ersten Ideen des Volkswirtschaftsdepartements sah vor, dass die Beherbergungs- und Gastwirtschaftsabgaben nicht mehr eingeführt werden sollen. Das war natürlich für unsere Branche irgendwie verlockend und wir hätten gerne zugestimmt. Eine Umfrage bei der Gastronomie und in der Hotellerie hat aber ergeben, dass wir diese Abgaben auch in Zukunft wieder bezahlen möchten, wenn dieses Geld gerecht oder branchenspezifisch wieder für den Tourismus eingesetzt wird. Und das hat das Volkswirtschaftsdepartement und die Regierung erfreulicherweise dazu gebracht, dass sie ihr Vorhaben, den ganzen Tourismus der Standortförderung im Kanton St.Gallen zu unterstellen, niederlegten. In den zahlreichen Gesprächen mit dem Volkswirtschaftsdepartement und der Branche haben wir auch weitere Anliegen vorgebracht. Ich mache auch keinen Hehl daraus: Ich habe diese auch in der vorberatenden Kommission nochmals eingebracht. Wir haben es heute mehrfach gehört, wir möchten künftig einen sicheren Fonds, einen sicheren Ausgleich, sodass die Finanzierung der nächsten Jahre gesichert ist. Hierzu unterbreitete die Branche z.B. einen Vorschlag, dass in Zukunft die NRP-Projekte mit touristischem Hintergrund nicht mehr aus der Tourismusrechnung, sondern über den allgemeinen Haushalt bezahlt werden sollten. Wir haben dies in der vorberatenden Kommission diskutiert. Es wurden Zahlen aufgezeigt, und ich musste sodann zum Schluss kommen, dass wir diesen Antrag zurückziehen. Ich werde in diese Richtung auch an dieser Stelle keine Anträge mehr stellen. Wir wollen mit dem vorliegenden Nachtrag, dass die Branche die Beherbergungs- und Gastwirtschaftsabgaben wieder einbringen, zusammen mit der Spielbanken-Abgabe, diesen Fonds finanzieren und aus diesen finanziellen Mitteln nachher die Grundaufträge der Destinationen und die einzelnen Projekte der Tourismusförderung finanzieren. Ich hoffe, dass mit diesem Vorgehen die Stabilisierung des Tourismusfonds in Zukunft gegeben ist, komme aber an dieser Stelle auf die Kommissionsmotion zu sprechen. Es trifft zu: Wir haben eine zunehmende Parahotellerie. Über die bekannten elektronischen Plattformen werden immer häufiger einzelne Zimmer aus Wohnungen oder ganze Wohnungen, sogar ganze Häuser angeboten. Diese werden von Gästen – seien das Geschäftsreisende oder für Ferien – genutzt. Diesbezüglich hat im Kanton St.Gallen, aber auch an anderen Orten, wo noch keine Massnahmen bezüglich der Parahotellerie ergriffen wurden, niemand den Überblick. Es geht in dieser Frage nicht nur um allfällige Abgaben, die in die Tourismusrechnung einfliessen sollen. Es geht hier auch um die Frage der Datenerfassung. Z.B. müssen wir als Hotel die Daten der Gäste erfassen und auf Antrag der Polizei Auskunft geben. Wenn eine Person gesucht wird, müssen wir der Polizei oder anderen Behördenmitgliedern Auskunft über unsere Gäste erteilen. In der Parahotellerie oder allgemein, wenn Zimmer, Wohnungen oder Häuser über die elektronischen Plattformen vermietet werden, besteht keine solche Kontrolle. Neben der Regelung, dass wir hoffentlich in Zukunft auch noch einige Franken aus diesem Bereich in die Tourismusrechnung einfliessen lassen können und zusätzlich zur Stabilisierung dieses Fonds beitragen können, können hier auch andere offene Fragen für die Zukunft gelöst werden. Diesbezüglich habe ich auch einen Antrag in der vorberatenden Kommission gestellt. Dies mit der Idee, dass man diese sogleich im II. Nachtrag hätte einfliessen lassen können. Ich bin jedoch auch zur Überzeugung gelangt, dass es diesbezüglich eine einfache, gesamte Lösung geben soll. Eine Lösung, womit die Beherbergungsabgabe über die elektronischen Plattformen realisiert wird, aber auch für die Gebiete der Gemeinden, die im Kanton St.Gallen die Kurtaxe kennen, dies dort auch das miteinfliessen lässt. Aus Sicht der Branche bitte ich Sie, auf diesen Nachtrag einzutreten und diesen gutzuheissen. Ich möchte jedoch erneut erwähnen: Für die Branche ist es wirklich wichtig, dass wir die Kommissionsmotion annehmen und anschliessend entsprechend umsetzen. Hier habe ich grosse Hoffnung, dass wir eine Lösung finden. Es birgt aber auch eine gewisse Gefahr. Wir schliessen dieses Geschäft ab und wir eröffnen mit der Motion ein neues Geschäft. Es gelangt wieder in diesen Kantonsrat – dieses kann gutgeheissen oder nicht darauf eingetreten werden. Hier besteht ein Risiko, aber ich vertraue auf das Wort des Volkswirtschaftsdepartementes und des Regierungsrates, dass man diesbezüglich eine Lösung finden möchte. Ich hoffe auch auf diesen Kantonsrat, dass wir diese Frage nachher mit der speziellen Botschaft, die in den nächsten Monaten hoffentlich folgen wird, zusätzlich lösen können. Zum Schluss: Es wird gesagt, dass die Tourismusförderung sich eins zu eins auf die Hotelübernachtungen auswirken soll. Dem ist nicht so, denn wenn Sie die Projekte betrachten, die in den letzten Jahren angestossen und umgesetzt wurden, ist das meist auch Standortförderung. Vielfach werden diese Projekte von der einheimischen Bevölkerung ebenfalls so stark genutzt – wenn nicht noch mehr – wie von Gästen, die zu uns in die Region gelangen und auch Hotelzimmer buchen. In diesem Sinne: Vergessen Sie nicht, mit dieser Vorlage betreiben wir auch Standortförderung. Wir erstellen gute Angebote für unsere Bevölkerung, wie sie mit nutzen kann und nicht nur für Gäste aus Asien oder Übersee. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Thurnherr-Wattwil (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Notwendigkeit des Geschäfts 22.22.11 «II. Nachtrags zum Tourismusgesetz» ist für die SP-Fraktion nachvollziehbar und die angedachten Finanzierungsmöglichkeiten werden unterstützt. Dass die Casino-Gelder von Bad Ragaz, die stets rückläufig sind, vollumfänglich dem Tourismusfonds zugute kommen, wird seitens der SP-Fraktion unterstützt. Unser Tourismusrat – er wurde vor erst vier Jahren gegründet – geniesst innerhalb der Branche eine hohe Akzeptanz, und dies ist für uns ein zentraler Eckpfeiler. Die SP-Fraktion versteht die Kritik seitens des Volkswirtschaftsdepartementes nur begrenzt. Die Effizienz einer Branche kann immer gesteigert werden, aber im Tourismus können auch mal Gelder in den Sand gesetzt werden. Die Branche versucht innovativ zu sein, und dafür gibt es gute Beispiele. Die Tourismusbranche verdient auch im Kanton St.Gallen eine solide Finanzierung, verbunden mit einer entsprechend angepassten Gesetzgebung. Mit der Kommissionsmotion sind wir auf gutem Wege, der Branche solide Bedingungen zu schaffen. Unsere vier Tourismusregionen bezeichnen sich selbst als «klein, aber fein». Reflektieren Sie doch einmal selbst, wo Sie überall in den Genuss des Tourismus oder seiner Ideen kommen. Ich hätte viele Beispiele, und ich bin davon überzeugt, Sie auch. Mit der Einbindung der elektronischen Übernachtungen und der Parahotellerie – es wurde bereits von meinem Vorredner ausgeführt –, hoffen wir ein zeitgemässes Gesetz zu erstellen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Auch die SVP-Fraktion ist zufrieden mit dem vorliegenden Geschäft 22.22.11 «II. Nachtrag zum Tourismusgesetz», insbesondere mit der Massnahme zur Stabilisierung der Tourismusrechnung. Wir sind froh, dass weiterhin die Grundlage der Spezialfinanzierung gilt. Das war in der Entstehung dieser Botschaft bekanntlich nicht immer der Fall. Das war auch der Grund, warum sich die SVP-Fraktion wie auch andere frühzeitig gewehrt haben gegen die ersten Ausführungen des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes und jenen, die in aller Offenheit und aus Überzeugung diese Vorlage entwickelt haben, die wir heute beschliessen dürfen. Es ist klar, dass aufgrund der Corona-Krise ein erhebliches Loch in der Tourismuskasse geklafft hat oder immer noch klafft. Ebenso ist es klar, dass die fehlenden Einnahmen der Casino-Abgaben in der Tourismusrechnung fehlen. Die Ursachen dazu haben wir in der vorberatenden Kommission ausführlich erläutert und wir haben hierbei starke Mitbewerber aus den nahen Nachbarländern erhalten. Das werden wir nun nicht mehr ändern können – sicherlich nicht kurzfristig. Aus diesem Grund braucht es diese Vorlage, denn wir sind überzeugt, dass die Branche auf sich selber achten muss, und für das müssen wir der Branche auch die nötige Freiheit geben. Das ist mit diesem II. Nachtrag gewährleistet. Nur so können wir eine Stabilisierung in der Tourismusrechnung erreichen. Wir haben über den Tourismus bereits im gestern behandelten Geschäft 28.22.01 «Kantonsratsbeschluss über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2023 bis 2027» gesprochen. Ich denke, dieser Kontext ist zur Sicherstellung wichtig, und ich bin überzeugt, da die beiden Themen im gleichen Departement angesiedelt sind, dass das auch Hand in Hand funktionieren wird. Im Weiteren haben wir die Ausführungen zur Kenntnis genommen, wie der immer noch relativ junge Tourismusrat funktioniert. Wir sind überzeugt, dass sich dieser noch weiter etablieren muss, um auch die nötige Finanzverteilung innerhalb der Branche richtig vorzunehmen und dabei nicht unnötig Diskussionen auslöst, die sodann schlussendlich in der Politik landen. Aber für diese faire Verteilung ist die Branche selber verantwortlich. Wir geben ihnen dazu den nötigen Spielraum. Was nach wie vor noch nicht erfüllt ist, ist das «grössere Denken» in der Tourismusbranche: was vor vielen Jahren im Kantonsrat bereits gewünscht wurde, dass wir kantonsübergreifend eine enge Zusammenarbeit in Betracht ziehen. Wir sind aber froh, dass zumindest die Zusammenarbeit innerhalb des Kantons funktioniert, und hoffen, dass sich das auch in den kommenden Jahren, basierend auf diesem II. Nachtrag zum Tourismusgesetz noch festigen wird. Die bereits mehrfach erwähnte Motion 42.22.15 «Flächendeckender Einzug von Beherbergungsabgaben und Kurtaxen» ist auch uns ein grosses Anliegen. Wir haben zuerst versucht, in der vorberatenden Kommission hierbei die nötigen Parameter zu setzen. Es gibt auch gute Vorlagen, z.B. die Fassung des Kantons Tessin. Es war der vorberatenden Kommission jedoch nicht möglich, diesen auf Italienisch vorliegenden Text richtig eins zu eins zu übersetzen. Wir sind darum froh, dass sich die vorberatende Kommission entschieden hat, diese Motion einzureichen, und hoffen, dass Sie auch entsprechend Folge leisten. Nur so können wir fundiert auf den bestehenden Grundlagen eine saubere Gesetzgebung ausarbeiten, die eine gerechte Gleichbehandlung innerhalb der Tourismusbranche bzw. der Hotellerie garantiert. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion ): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Grüne-Fraktion anerkennt den Handlungsbedarf der Stabilisierung der Tourismusrechnung und unterstützt die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen. Ebenfalls anerkennen wir die wertvolle Arbeit der Tourismusorganisationen – nicht nur für Touristinnen und Touristen bzw. Besucherinnen und Besucher, sondern auch für die lokale Bevölkerung. Allerdings bestehen aus unserer Sicht nach wie vor erhebliche Unsicherheiten in der künftigen Entwicklung der Tourismusrechnung, denn ob die geplanten Massnahmen zur mittelfristigen Stabilisierung ausreichen, das wird sich zeigen müssen. Die Einmaleinlage in die Tourismusrechnung sowie deren Finanzierung aus dem besonderen Eigenkapital werden unsererseits nicht bestritten. Allerdings erscheint uns das Vorgehen, eine solche Einmaleinlage in Form eines Einweggesetzesartikels zu beschliessen, doch recht ungewöhnlich. Es ist uns nach wie vor nicht klar, warum für die Einmaleinlage nicht die übliche Form des Kantonsratsbeschlusses gewählt wurde. In der Botschaft fehlen, wie bereits erwähnt, Ausführungen zur Erhebung von Tourismusabgaben von kommerziell ausgerichteten elektronischen Buchungsplattformen wie z.B. der Branchenprimus Airbnb. Die Problematik der Benachteiligung der traditionelleren Beherbergungsformen ist bereits seit Längerem bekannt und darf in einer Vorlage, welche die Finanzierung der Tourismusförderung nachhaltig sicherstellen soll, eigentlich nicht ausser Acht gelassen werden. Verschiedene Kantone kennen schon seit Jahren entsprechende Regelungen, um solche Buchungsplattformen in die Tourismusfinanzierung einzubinden. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Romer-Jud-Benken (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Mitte-EVP-Fraktion ist erfreut, dass die Regierung vom angedachten Lösungsweg der Auflösung des Tourismusrates abkam, den hier vorliegenden Entwurf ausgearbeitet hat und bereit ist, die Tourismusfinanzierung zu stabilisieren. Die Regierung ist somit dem Wunsch der Branchenorganisation, aber auch dem Wunsch der Mitte-EVP-Fraktion nachgekommen. Dafür bedanken wir uns. Die Kompensation von 2,2 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital aus dem Wegfall der Beherbergungs- und Gastwirtschaftsabgaben in den Jahren 2020 und 2021 infolge der Corona-Krise ist gerechtfertigt und unbestritten. Dasselbe gilt für die künftig vollumfängliche Zuweisung der Kursaalabgabe in den Tourismusfonds. Der Mitte EVP-Fraktion ist es wichtig, dass die Tourismusrechnung langfristig gesichert wird und dass die Ausgaben mit den Einnahmen im Einklang stehen. Heute bezahlt die Parahotellerie – dazu gehören z.B. Appartements, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Hütten und Privatzimmer – keine Abgaben, so wie wir es von herkömmlichen Hotels und Übernachtungsmöglichkeiten kennen. Auch fehlen in der Botschaft der Regierung nötige Ausführungen zur Erhebung von Tourismusabgaben über elektronische Buchungsplattformen wie Airbnb. Aus diesem Grund befürwortet die Mitte-EVP-Fraktion die von der vorberatenden Kommission eingereichte Motion 42.22.15 «Flächendeckender Einzug von Beherbergungsabgaben und Kurtaxen». Diese Motion lässt eine zwingende und breite Auslegeordnung zu, wie künftig und langfristig die Tourismusrechnung sichergestellt wird. Auch den momentan ungerechten Wettbewerbsvorteil von z.B. Airbnb oder anderer elektronischer Plattformen, die keine Abgaben bezahlen, kann damit entgegengehalten werden. Auf diese Weise kann die Kontinuität der Mittelbeschaffung sichergestellt werden, damit der Tourismusrat auch künftig eine Planungssicherheit hat. Wir unterstützen den angedachten Lösungsweg in diesem II. Nachtrag zum Tourismusgesetz vollumfänglich. Die Mitte-EVP-Fraktion ist zufrieden mit der Botschaft. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Tourismusförderung wird spezialfinanziert. Die Gastro- und Hotelbranche bezahlt die Tourismusförderung. Das ist auch richtig so. Schliesslich profitiert diese Branche auch am meisten von der Tourismusförderung. Während der Corona-Krise wurden die Beherbergungs- und Gastwirtschaftsabgaben erlassen. Dadurch ist der Tourismusförderung ein Loch von 2,2 Mio. Franken entstanden. Dass dieses Loch einmalig aus der allgemeinen Staatskasse bezahlt werden soll, ist nachvollziehbar. Die Idee, sich neu hauptsächlich über die Kursaalabgabe zu finanzieren, lehnen wir allerdings ab. Die Tourismusförderung soll weiterhin als Kreislauf finanziert werden. Dies ist nicht mehr gegeben, wenn man einfach die Kursaalabgabe als neue Einnahmequelle anzapft. Die Gründe für die schwindenden finanziellen Mittel sind die langfristig zurückgehenden Logiernächte. Dadurch gehen die Beherbergungsabgaben zurück. Es ist somit festzustellen, dass die Tourismusförderung nicht den gewünschten Effekt erzielt, denn die Logiernächte nehmen ab statt zu. Statt nun die eigenen Hausaufgaben zu erledigen, soll nun einfach eine neue Finanzierungsquelle herangezogen werden. Wir stimmen einer Sofortmassnahme von 2,2 Mio. Franken zugunsten der Tourismusrechnung zu. Die Umlagerung der Kursaalabgabe in der Höhe von zusätzlich 900'000 Franken pro Jahr lehnen wir allerdings ab und haben dazu einen Streichungsantrag gestellt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Stöckling-Rapperswil-Jona (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Tourismus ist wichtig – auch im Kanton St.Gallen. Trotz des Umstands, dass er im Kanton als Ganzes und in verschiedenen Regionen nicht die volkswirtschaftlich dominante Rolle einnimmt, sorgen die Tourismusorganisationen für wichtige Impulse, dies kantonsweit und insbesondere auch in den Regionen sowie auf lokaler Ebene. Die Softfaktoren oder Zusatzeffekte des touristischen Standortmarketings sind nicht zu unterschätzen. Dabei profitiert insbesondere die lokale Gemeinschaft, die ansässige Bevölkerung, von den Leistungen und Angeboten. Als Beispiel nehme ich meine Heimatstadt, wo Rapperswil Zürichsee Tourismus die Tavolata, das Seenachtsfest oder auch den Wochenmarkt organisiert. Ich bin sicher, dass gleiche Beispiele in allen Regionen vorhanden sind. Diese Angebote richten sich nicht primär an überregionale oder internationale Touristinnen und Touristen, sondern an die Bevölkerung und steigern deren Lebensqualität. Darüber hinaus übernehmen die Tourismusorganisationen ebenso Aufgaben der Standortförderung und des wirtschaftlichen Standortmarketings im engeren Sinne. Tourismus ist im Kanton St.Gallen somit auch Wirtschaftsförderung und Förderung der Lebensqualität. Die FDP-Fraktion begrüsst daher die Vorlage im Grundsatz. Es ist richtig, dass die Tourismusfinanzierung stabilisiert wird. Die FDP-Fraktion unterstützt sowohl die grundsätzliche Stossrichtung als auch die vorgeschlagenen Massnahmen. Demgegenüber ist die Vorlage aber nicht mehr und nicht weniger als Sauerstoff für den Patienten, der vor uns liegt. Es geht ihm zwar nicht akut schlecht, ob er langfristig wieder selbständig atmet, ist aber ungewiss. Die Tourismusfinanzierung sieht sich nach wie vor mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Namentlich sinken die Einnahmen aus Kurtaxen, notabene die Haupteinnahmequelle, und aus den Hotellerie- und Gastroabgaben nach wie vor. Ermutigende andere Anzeichen bestehen zwar, sind aber noch recht zaghaft. Zudem steht die Neukonzessionierung des Casinos Bad Ragaz an, was zusätzliche Unsicherheiten mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund ist für die FDP-Fraktion wichtig, dass die Stossrichtung der Vorlage klar ist. Der Tourismusrat und die vier Tourismusorganisationen sind dafür verantwortlich, dass sie die sie stützende Finanzierung zukünftig im Gleichgewicht halten. Die vorgeschlagenen Massnahmen müssen ausreichen, dass nicht in einigen Jahren eine analoge Vorlage dem Kantonsrat zugeleitet werden muss, weil sich die Tendenzen nochmals im negativen Sinn verstärkt haben. Auch im touristischen Bereich sollen gleich lange Spiesse gelten. Daher erscheint der vollständige Einbezug der Parahotellerie mit Angeboten wie Ferienwohnungen, Schlafen im Stroh oder Airbnb sinnvoll. Diese Angebote sollen wie die übrige Hotellerie ebenfalls der Beherbergungsabgabe sowie, wo anwendbar, der Kurtaxe unterstehen. Ein Entscheid, welches System dabei angewendet werden soll, um dies sicherzustellen, bedarf aber einer Auslegeordnung. Dabei spielen Faktoren wie Gemeindeautonomie bei Kurtaxen oder allfällige Systemkoordination mit den Nachbarkantonen eine Rolle. Daher ergibt die von der vorberatenden Kommission eingebrachte Motion Sinn. Zu den weiteren Punkten werden wir uns in der Detailberatung äussern. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
20.9.2022 | Wortmeldung | Broger-Altstätten, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten. Am Donnerstag, 7. Juli 2022, traf sich die vorberatende Kommission zum Geschäft 22.22.11 «II. Nachtrag zum Tourismusgesetz» im Kantonsratssaal. Neben der vollzählig anwesenden Kommission waren seitens des zuständigen Departements Regierungsrat Beat Tinner, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, Karin Jung, Leiterin des Amtes für Wirtschaft und Arbeit, und Daniel Müller, Leiter Standortförderung, sowie Claudio Gamma, Jurist des Rechtsdienstes im Generalsekretariat, anwesend. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Simona Risi und ihre Stellvertreterin Leandra Cozzio wahrgenommen. Im Weiteren vertraten mit Simon Elsener, Präsident, und Max Nadig vom Tourismusrat St.Gallen dessen Sicht im Traktandum 1. Der Bestand des Tourismusfonds, der aus Beherbergungs-, Gastwirtschafts- und Kursaalabgaben gespeist wird, ist seit mehreren Jahren rückläufig. Der II. Nachtrag zum Tourismusgesetz bezweckt, die Tourismusrechnung zu stabilisieren. In den Jahren 2020 und 2021 wurde infolge der Corona-Krise darauf verzichtet, die Tourismusabgaben bei den Hotel- und Gastronomiebetrieben einzuziehen. Die entgangenen Einnahmen sollen mittels einer Einmaleinlage aus dem besonderen Eigenkapital des Kantons von 2,2 Mio. Franken kompensiert werden. Zudem soll der Spielraum für Tourismusprojekte mit der vollständigen statt bisher hälftigen Zuweisung der Spezialfinanzierung nach dem Gesetz über die Kursaalabgabe (sGS 816.1) an die Tourismusrechnung vergrössert werden. Im Zuge des Nachtrags soll ferner der Grossratsbeschluss über die Unterstützung touristischer Vorhaben (sGS 575.10) aufgehoben werden, weil die darin vorgesehenen Unterstützungsleistungen kaum nachgefragt werden. Diese vorgeschlagenen Änderungen sind begründet und nachvollziehbar. Somit begrüsst die vorberatende Kommission die Vorlage. Änderungsanträge wurden anlässlich der Kommissionssitzung keine gestellt. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Handlungsbedarf sieht die vorberatende Kommission hingegen bei der flächendeckenden Erhebung der Beherbergungsabgabe und der Kurtaxen. Insbesondere sollen Beherberger, die ihre Unterkünfte über elektronische Buchungsplattformen anbieten, konsequent in die Abgabepflicht genommen werden. Aus diesem Grunde hat die Kommission eine Motion zum flächendeckenden Einzug von Beherbergungsabgaben und Kurtaxen einstimmig gutgeheissen. Die Regierung soll prüfen, wie die genannten Abgaben unter Berücksichtigung der Gemeindeautonomie und unter Einbezug der elektronischen Buchungsplattformen auf einfache Weise zuverlässig eingezogen werden können. Sie soll dem Kantonsrat dazu eine Vorlage unterbreiten. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
30.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den II. Nachtrag zum Tourismusgesetz mit 114:0 Stimmen in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
30.11.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
28.11.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
28.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf den II. Nachtrag zum Tourismusgesetz in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
28.11.2022 | Wortmeldung | Broger-Altstätten, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |