Geschäft: II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.22.12
TitelII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung11.5.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung27.10.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 28. November 2022
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 4. Oktober 2022
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 21. September 2022
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion zu Art. 30 Abs. 1 Bst. d vom 28. November 2022
ErlassReferendumsvorlage vom 30. November 2022
AntragAntrag Die Mitte-EVP-Fraktion zu Art. 30 Abs. 1 Bst. a und Abs. 1bis vom 28. November 2022
AntragAntrag der Regierung vom 18. Oktober 2022
AntragAntrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 30 Abs. 1 Bst. d vom 28. November 2022
AntragAntrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 30 Abs. 3 Ziff. 2 vom 28. November 2022
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 10. Mai 2022
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 24. Januar 2023
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 4. Oktober 2022
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 13. Juni 2022
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 8. Februar 2023
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 25. August 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.6.2022Gremium30.5.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2022Schlussabstimmung113Zustimmung0Ablehnung7
28.11.2022Art. 35 Abs. 251Antrag der Regierung58Antrag der vorberatenden Kommission11
28.11.2022Antrag Mitte-EVP-Fraktion zu Art. 30 Abs. 1 Bst. a und Abs. 1bis36Zustimmung79Ablehnung5
28.11.2022Antrag GRÜNE-Fraktion zu Art. 30 Abs. 1 Bst. d21Zustimmung90Ablehnung9
28.11.2022Eventualantrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 30 Abs. 1 Bst. d21Zustimmung91Ablehnung8
28.11.2022Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu Art. 30 Abs. 3 Ziff. 25Zustimmung101Ablehnung14
21.9.2022Antrag Rossi-Sevelen auf Rückweisung von Art. 30 und 35 an die vorberatende Kommission103Zustimmung8Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist mit Ausnahme der Art. 30 und 35 in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag Rossi-Sevelen mit 103:8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Wenn Sie der Rückweisung zustimmen – und da füge ich mich selbstverständlich der Mehrheit und die wird auch so zustande kommen –, dann würde ich den Vorschlag machen, dass auf diese Kommissionssitzung hin, und da wäre ich froh, wenn das der Kommissionspräsident, allenfalls auch unter Zutun der Kommissionsmitglieder, nochmals klären möchte, was denn genau alles vielleicht im Sinn ist, denn der Vollzug des Waldgesetzes ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Deshalb müssen wir auch sämtliche Finanzierungsanteile auf den Tisch gelegt haben, damit man zumindest in der ganzen Breite eine Übersicht hat, wo welche Finanzierungsflüsse – sei es von den Gemeinden zum Kanton bzw. umgekehrt, aber auch unter Einbezug der Waldeigentümer – erfolgen. Ich glaube, dann können wir an einer weiteren Kommissionssitzung diesen Aspekt klären.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag Rossi-Sevelen ist zuzustimmen.

Wir sind froh darum, aber ich habe natürlich Verständnis für den Sprecher der GLP. Wenn wir jetzt zurückweisen, ist die GLP wieder ausgeschlossen. Das ist irgendwie systembedingt, weil sie eben nicht in einer Fraktion ist. Die GLP muss ihre Anträge oder Vorschläge einem Kommissionsmitglied mitgeben, damit darüber auch diskutiert werden kann. So erhält die GLP wenigstens eine Antwort darauf.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag Rossi-Sevelen ist zuzustimmen.

Dieser Rückweisungsantrag kommt für uns etwas überraschend. Wir haben keine abgestimmte Meinung. Ich möchte den Rückweisungsantrag sehr unterstützen, weil in einem Votum ganz zu Beginn die Aussage gemacht wurde, ich glaube von Freund-Eichberg, dass der Wald dankbar sei. Der Wald ist wirklich dankbar für eine gute Lösun, und die Eintretensvoten haben ergeben, dass zum Teil sehr unterschiedliche Vorstellungen herrschen, nicht über die Haltung, sondern über den Inhalt. Dem Volkswirtschaftsdepartement-Vorsteher musste auch der Sprecher seiner eigenen Fraktion durchgeben, dass er zum Teil falschliegt. Ich meine, das ist nicht eine gute Voraussetzung für eine Lösung, für die der Wald langfristig wirklich dankbar sein wird. In diesem Sinne und weil auch etliche, sehr unterschiedliche Anträge vorliegen, unterstütze ich den Vorschlag, das nochmals eingehend und seriös in der vorberatenden Kommission zu diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Huber-Oberriet: legt seine Interessen als Präsident der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und als Waldbesitzer offen. Dem Antrag Rossi-Sevelen ist zuzustimmen.

Ich begrüsse es und bin Rossi-Sevelen dankbar, dass er diesen Rückweisungsantrag gestellt hat. Wie wir im lebhaften Votum von Regierungsrat Tinner gehört haben, würden die Emotionen vermutlich ein bisschen zu hoch gehen heute in diesem Saal. Ich möchte es nicht unterlassen, meinem Vorvorgänger als Präsident der VSGP ein bisschen ins Gewissen zu reden, lieber Regierungsrat Tinner: Die Gemeinden sind gerne bereit für die Neophyten, aber dann darf der Kantonsförster nicht eine Neophytenstrategie herausgeben, die wir befolgen müssen. Die Aufgabenteilung ist ein wichtiges Instrument. Sie haben gesagt, dass die Gemeinden die Nutzniesser sind. Aber die Gebäudeversicherungsanstalt mit den riesigen Versicherungswerten ist ebenfalls ein grosser Nutzniesser. Es ist eine Monopolversicherung, und man könnte auch dort Beiträge einholen. Bitte unterstützen Sie den Rückweisungsantrag, dann können wir dies sachlich und objektiv beraten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Gull-Flums (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag Rossi-Sevelen ist zuzustimmen.

Ich habe den Antrag zu Art. 35 gestellt. Ich begrüsse die Rückweisung an die vorberatende Kommission. Wir haben die letzten zwei Tage verschiedentlich versucht, mit Absprachen hin und her eine Lösung zu finden. Es sind immer wieder Unsicherheiten aufgetreten, sodass ich es auch als seriöser betrachte, wenn sich die vorberatende Kommission nochmals in Ruhe um eine fundierte Lösung bemüht.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Der Antrag Rossi-Sevelen ist abzulehnen.

Die SVP war die flammendste Befürworterin dafür, dass die Diskussionen hier im Rat stattfinden und nicht in den Kommissionen. Wir können diese Debatte heute führen, wir sind beratungsreif. Ich hoffe, die SVP, welche die grösste Delegation in dieser Kommission stellt, ist ebenfalls beratungsreif. Wenn nicht, muss die Kommission ihre Arbeit besser machen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Cozzio-Uzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): legt seine Interessen als Revierförster offen. Dem Antrag Rossi-Sevelen ist zuzustimmen.

Als Revierförster bin ich natürlich mit dem Wald verbunden. In diesem II. Nachtrag geht es um Beiträge, die ausschliesslich die Waldbesitzer betreffen. Nur sie können davon profitieren und niemand anders. Die Mitte-EVP-Fraktion ist einverstanden mit der Rückweisung an die vorberatende Kommission, damit diese Unklarheiten geklärt werden können und in der Novembersession ein guter, klarer und für alle tragbarer Kompromiss vorgelegt werden kann.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Noger-St.Gallen: Dem Antrag Rossi-Sevelen ist zuzustimmen.

Ich danke Rossi-Sevelen für seinen Antrag, der auch mit unserer Fraktion abgesprochen ist. Wohl hat Regierungsrat Tinner, der im Gespräch mit einem anderen Ratskollegen ist, darauf hingewiesen, dass man das im Rahmen dieser Ratsdebatte schon noch bereinigen könnte. Allerdings haben wir gesehen, dass eine redaktionelle Tätigkeit in diesem Gremium sehr schwierig ist. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass es gewissermassen unwägbar ist, ob auch in Art. 35 Abs. 1, wo die Gemeinden ebenfalls erscheinen, noch eine Kontrolle oder eine Anpassung nötig sei, und dazu hätten wir wirklich gerne das geballte Wissen der Verwaltung, sprich aus dem Kantonsforstamt.

In diesem Sinne bitte ich Sie ebenfalls um Zustimmung zu dieser Rückweisung, es müsste ja nicht eine ganztägige Sitzung der vorberatenden Kommission geben.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Art. 30 (Kantonsbeiträge a] Ausrichtung 1. Allgemein). Rossi-Sevelen: beantragt, Art. 30 und 35 an die vorberatende Kommission zurückzuweisen.

Nach dem flammenden Votum von Regierungsrat Tinner versuche ich ein bisschen die Löschdecke auszubreiten. Wie schon von verschiedenen Rednern angetönt, möchte ich beantragen, dass wir Art. 30 und 35 an die vorberatende Kommission zurückweisen, dies vor allem, um die Begrifflichkeiten gewisser Ausdrücke nochmals zu klären.

So wird im Antrag der Mitte-EVP-Fraktion von «die Kosten für Massnahmen» gesprochen und innerhalb des Gesetzes heisst es «Beiträge». Allein schon aus dieser Hinsicht möchten wir diese zwei Artikel gerne an die vorberatende Kommission zurückweisen.



Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ja, ich gehe davon aus, dass auch diese Institutionen, die Sie angesprochen haben, natürlich davon betroffen sind und entsprechende Überlegungen anstellen müssen, ob sie Neubauten bzw. natürlich auch grössere Umbauten oder Anbauten durchaus auch mit Holz realisieren können. Ich glaube, wir haben hier mit diesem Gesetz wirklich einen Paradigmenwechsel, dass wir bei öffentlichen Bauten oder solchen, die öffentlich sehr stark subventioniert sind, auch den Anspruch haben, wenigstens die Holzanwendungen zu prüfen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Art. 29 (Förderung der Holzverwendung). Gschwend-Altstätten: Wir Grüne unterstützen die von der vorberatenden Kommission vorgenommenen Formulierungen. Dies aus dem einfachen Grund, weil dann wirklich alle Gemeinden den Einsatz von Holz überprüfen sollen. Nun aber eine Frage: Müssten nicht möglichst viele Institutionen und Organisationen, die sich wesentlich durch Staatsbeiträge finanzieren, miteinbezogen werden? Ich denke da an unterschiedliche Organisationen, Spitäler nicht unbedingt, aber z.B. die knapp 20 Institutionen, die verantwortlich sind für die Unterbringung und Beschäftigung von Menschen mit einem Handicap.

Diese Organisationen erstellen sehr grosse Bauten. Ich bin selber in einer solchen Institution aktiv und wir haben uns mit viel Einsatz dafür stark gemacht, dass für unseren Neubau wirklich Holz von hier verwendet wird. Und nun meine Frage an den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements: Meinen Sie auch Institutionen dieser Art? Wenn nein, sehen Sie Möglichkeiten, dass man genau hinschaut und allenfalls eine Überprüfung miteinbezieht, wenn es um die Erstellung von Neubauten dieser Art geht?



Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme der Vorlage, und Sie haben es bereits ausgeführt: Die ursprünglich eingereichte Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes» ist zwar nicht in allen Teilen in der Gesetzesvorlage abgebildet worden, jedoch auch aus gutem Grund, wie Sie bereits selbst erklärt haben.

Nun werden wir heute vermutlich eine Diskussion führen, wer den 20-Prozent-Anteil bei der Schutzwaldpflege und bei der Neophytenbekämpfung zu tragen haben soll. Bevor Sie aber das Geschäft an die Kommission zurückweisen, meine ich, müsste es eine Grundsatzklärung geben, ob man inskünftig die Gemeinden in diesen Teilbereichen mitfinanzieren lassen soll oder nicht.

Ich bin klar der Meinung wie auch die Regierung, dass das notwendig ist, und zwar aus verschiedensten Gründen. Wir haben es gestern in der Diskussion um den Wasserressourcenbericht gesehen und haben bei der Berichterstattung über die Anpassung an den Klimawandel darüber diskutiert: Wir müssen auch den Wald aufgrund der Klimaveränderung – Freund-Eichberg wird wahrscheinlich das Gegenteil feststellen – an die aktuellen klimatischen Bedingungen anpassen, wie sie dann vielleicht in 20 bis 30 Jahren vorherrschen werden. Beim Wald kann man nicht von heute auf morgen den Schalter umdrehen wie bei einer Danfoss Heizung. Das geht schon ein bisschen länger.

Somit komme ich zum zweiten Teil, der Neophytenbekämpfung. Das ist mir ein wichtiges Anliegen, wie natürlich auch die Schutzwaldpflege, aber bei der Neophytenbekämpfung habe ich mich bereits damals als Gemeindepräsident sehr stark dafür eingesetzt, dass man diese Neophyten so gut wie möglich bekämpft. Es kann doch nicht sein, dass wir im Kanton St.Gallen eigentlich gänzlich unterschiedliche Finanzierungsgefässe haben. Den Landwirten sagen wir, ihr könnt Neophyten auf euren Grundstücken selbst ausreissen, aber wenn sie es dann nicht machen, machen wir einen Abzug bei den Direktzahlungen. Jene, die an ein Gewässer anstossen – das Wasserbaugesetz lässt grüssen, da haben Sie nämlich in einen entsprechenden Artikel vor etwa eineinhalb Jahren hineingeschrieben, dass die Neophytenbekämpfung Sache des Anstössers oder des Perimeterunternehmens ist. Jetzt hat es im Wald tatsächlich eine Finanzierungsform, indem der Bund Mittel für die Neophytenbekämpfung zur Verfügung stellt. Jetzt auf diese, ich sage es deutlich, doch hirnverbrannte Idee zu kommen, nun den Waldeigentümer und die Gemeinden gänzlich zu entlasten und die Kosten dem Kanton zu übertragen, ist nun schon ein bisschen speziell, und speziell ist es natürlich auch, dass Müller-St.Gallen gesagt hat, dass der Kanton im Lead sei. Mitnichten ist der Kanton im Lead für die Neophytenbekämpfung. Für den Naturschutz sind die Gemeinden im Lead. Und das jetzt behaupten zu wollen, weil lediglich ein Finanzierungsgefäss entsteht, das sticht nicht.

Bei der Integrationsagenda, bei Regierungsrätin Bucher, haben die gleichen Gemeinden gesagt, dass die Gemeinden im Lead seien. Aber da geht es natürlich um viel mehr Geld, das man vom Bund erhält. Also wollen die Gemeinden das Geld. Aber diese Argumentation, wer jetzt nun genau im Lead ist, die wird nicht ganz stechen. Wie gesagt, mir war es ein Anliegen, Sie zumindest darauf hinzuweisen, wo welche Finanzierungsgefässe zur Verfügung stehen, und zumindest, wenn wir in die Spezialdiskussion überleiten, können Sie diese Überlegungen nochmals in Ihre Gedanken bzw. Güterabwägungen mitnehmen.

Ich bitte Sie, den Anträgen der vorberatenden Kommission zu folgen und auf eine Rückweisung an die Kommission zu verzichten. Der Antrag, wie er von der Mitte-EVP-Fraktion vorliegt, wurde auf Wunsch eines Mitglieds des Kantonsrates aus der Mitte-EVP-Fraktion durch meinen Rechtsdienst im Departement erarbeitet. Also können wir sicherstellen, dass dieser Artikel funktioniert, es gäbe dann einfach die Folgeanpassung, man müsste bei Art. 35 Abs. 2 streichen, aber das hat Gull-Flums schon beantragt. Daher muss Cozzio-Uzwil diesen Antrag nicht mehr weiter ergänzen. Eigentlich liegt alles auf dem Tisch, Sie müssen nur den Grundsatz fällen: Wollen Sie dem Kanton St.Gallen 1,68 Mio. Franken zusätzlich aufladen? Den Vorsteher des Finanzdepartements wird es nicht freuen, davon gehe ich aus. Ich habe ihm heute Morgen noch gesagt, ja 80'000 Franken für die Neophyten seien eigentlich wenig Geld. Da haben Sie wahrscheinlich sogar recht. Bei der Schutzwaldpflege haben wir doch 1,6 Mio. Franken, die Sie einfach von den Gemeinden auf den Kanton überladen wollen. Und wenn Bartholet-Schwerzmann-Niederbüren noch sagt, hier könnte man ein bisschen mehr Staatsbeiträge ausrichten und solle prüfen, wo man die anderenorts einsparen könne: Ja, ich weiss nicht wo, vielleicht hilft mir Regierungsrätin Bucher, aber das wird auch nicht gehen.

Ich glaube, die Zeiten, wo wir mit dem ganz grossen Füllhorn durch diesen Kanton fahren und einfach Geld verteilen und es allen rechtmachen wollen, die sind einfach vorbei. Denken Sie an die Staatsfinanzen. Wir werden wieder auf eher schwierigere Zeiten zukommen, aber das Jammern überlasse ich dem Vorsteher des Finanzdepartements. Danke vielmals, auch wenn ich jetzt ein bisschen deutlicher geworden bin, aber jetzt hat sich das finanzielle Gewissen in mir sehr stark bewegt und deshalb musste ich meine Überlegungen loswerden.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir sind mit den meisten der vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. Die Forderungen der ehemaligen Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes» sind zwar nicht vollständig erfüllt, es hat aber sehr viele gute Ansätze in diesem Nachtrag. Insbesondere begrüssen wir die Anpassungen an den Klimawandel. Dies ist aus unserer Sicht extrem wichtig, da die Wälder nur sehr langsam auf die Klimaerhitzung reagieren können. Es braucht heute Massnahmen, damit wir auch in Zukunft noch Wälder, insbesondere Schutzwälder haben. Bund und Kanton sind hier finanziell in der Pflicht. Beiträge für forstliche Seilkrananlagen, auch dieses Anliegen werden wir unterstützen. Wir sind sehr froh, dass vermehrt auf Seilkrananlagen gesetzt wird und weniger Forststrassen zum Einsatz kommen. Denn Forststrassen brauchen viel Platz, müssen befestigt werden, wie wir vorhin von der Sprecherin der GRÜNE-Fraktion gehört haben, müssen sehr gut befestigt sein und sind sehr breit. Sie brauchen viel Platz und sind also gröbere Eingriffe in den Wald und erhöhen erst noch die Erreichbarkeit des Waldes, auch für Nutzerinnen und Nutzer, nämlich für Biker, Bikerinnen, für Wanderinnen und Wanderer. Dieser vermehrte Betrieb im Wald ist aber aus unserer Sicht unerwünscht.

Wir begrüssen die Förderung der Holznutzung. Holz ist ein erneuerbarer Rohstoff, also der erneuerbare Rohstoff schlechthin, und wir sind sehr froh, wenn die öffentliche Hand mit gutem Beispiel bei der vermehrten Holznutzung für Gebäude und Energiegewinnung vorangeht. Die zusätzlichen Beiträge an die Schutzwaldpflege und die Neophytenbekämpfung erachten wir als ausserordentlich wichtig. Es ist für uns aber zweitrangig, ob das nun der Kanton bezahlt oder die Gemeinden. Wichtig ist einfach, dass diese Gelder zur Verfügung stehen und eben für die wichtigen Aufgaben Schutzwaldpflege und Neophytenbekämpfung eingesetzt werden können. Dass man die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sich selbst überlässt und von ihnen Gratisarbeit erwartet, kann nicht die Lösung des Problems sein.

Dass Holzarbeiter und -arbeiterinnen eine minimale Ausbildung haben müssen, scheint uns logisch und wir unterstützen dieses Anliegen. Auch dass bei Auftreten von Waldschäden und Schadorganismen schnell und richtig reagiert werden muss, ist aus unserer Sicht richtig. Da ist die Beschneidung des Privatrechts richtig.

Was fehlt, ist eine Abgeltung der Massnahmen in Wäldern mit Erholungsfunktion. Dies bemängeln wir. Wir sehen aber ein, dass es nicht ganz einfach ist, diesbezüglich eine sinnvolle und gerechte Regelung zu finden. Nichtsdestotrotz sind Wälder vor allem in Agglomerationsgebieten ein wichtiger Ort der Erholung. Dies hat sich während der Pandemie eindrücklich gezeigt und sollte vom Kanton auch anerkannt werden. Wir sehen, dass Wälder in Naherholungsgebieten zu einem höheren Aufwand in der Pflege führen. Da Wälder öffentlich zugänglich sind, kann ein Eigentümer nicht einfach den Zugang verweigern. Dem Eigentümer bleiben da nur die Kosten, und dies stört.

Dass die Umsetzung des Nachtrags auch zu Mehrarbeit in der Verwaltung führt, ist für uns klar. Wir sind deshalb dafür, dass die 100 Stellenprozente bewilligt werden. Neue Aufgaben brauchen zusätzliche Stellen und wir können nicht einfach immer mehr Aufgaben dem Kanton überbinden, ohne ihm dafür die nötigen Stellen zu bewilligen. Waldpflege, vor allem in Schutzwäldern, und die Neophytenbekämpfung sind zu wichtige Aufgaben, als dass wir diese auf die lange Bank schieben könnten, und es ist ein Gebot der Stunde, die Bundesgelder dafür abzuholen. Wir sind in diesem Sinne für Eintreten und werden allen Anträgen der vorberatenden Kommission zustimmen. Damit der Dschungel der Anträge aus der Mitte des Rates nicht völlig aus dem Ruder läuft, würden wir auch die Rückweisung der beiden Art. 30 und 35 an die Kommission sehr begrüssen.



Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Durot-Uzwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der diesjährige Sommer war der zweitheisseste seit Messbeginn im Jahr 1864. Nur der Hitzesommer 2003 war noch heisser. Nicht nur die Landwirtschaft oder die Fische in unseren Gewässern leiden unter dem Klimawandel, sondern auch unsere Wälder. Damit diese auch in Zukunft ihre vielseitigen Funktionen erfüllen können, müssen sie an die veränderten klimatischen Bedingungen angepasst werden. Wir begrüssen daher die neuen Artikel zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel. Ebenfalls begrüssen wir es, dass Waldarbeiter und -arbeiterinnen künftig eine minimale Ausbildung ausweisen müssen. Holzerntearbeiten sind grundsätzlich gefährlich, bei deren Ausübung es immer wieder zu tödlichen Unfällen kommt. Mit einer entsprechenden Ausbildung lässt sich das Risiko eines Unfalls reduzieren.

Bei den Kreditbeiträgen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen ist uns wichtig, dass dadurch kein Ausbau der Waldstrassen gefördert wird. Gemäss Botschaft der Regierung sollen Waldstrassen idealerweise ganzjährig mit 5-Achs-Lastwagen mit 40 Tonnen Gesamtgewicht befahrbar sein. Aus unserer Sicht sollen die Erschliessung und die Holzernte waldschonend erfolgen. Wir werden hierzu in der Detailberatung einen Änderungsantrag stellen.

Dass neu auch die Gemeinden einen bescheidenen Beitrag zur Schutzwaldpflege und zur Neophytenbekämpfung im Wald leisten, erachten wir als sinnvoll. Diese Kosten werden nicht vom Kanton auf die Gemeinden verlagert, sondern stehen nun zusätzlich für diese Aufgaben zur Verfügung. Auch wenn einzelne Gemeinden aufgrund ihrer Bevölkerungszahl oder ihrer Waldfläche stärker betroffen sind als andere, würden wir uns gegen allfällige Streichungsanträge wehren. Die Notwendigkeit der Schutzwaldpflege und der Neophytenbekämpfung soll im Vordergrund stehen und nicht die Einzelinteressen der Gemeindevertreter und -vertreterinnen im Saal. Die GRÜNE-Fraktion wird den Anträgen der vorberatenden Kommission folgen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren (im Namen der FDP-Fraktion): Ich lege meine Interessen als Gemeinderätin von Niederbüren und Waldrätin der Waldregion 1 offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vom Bund periodisch durchgeführte Umfrage bei der Schweizer Bevölkerung zeigt, dass die St.Galler Bevölkerung den Wald gerne, häufig und vielseitig zur Erholung nutzt. Die Bevölkerung schätzt seinen Schutz vor Naturgefahren und befürwortet die Holznutzung. Gleichzeitig befürchtet sie, dass die Naturgefahren zunehmen werden und der Klimawandel sich auf den Wald auswirkt. Die Bevölkerung befürwortet des Weiteren, dass Beiträge für die Pflege des Waldes entrichtet werden.

In den letzten Jahren sind die Ansprüche der Bevölkerung und der Aufwand für die Waldbewirtschaftung gestiegen. Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer werden durch die Massnahmen zur Förderung der Biodiversität, zur Pflege und Stärkung des Schutzwaldes, der Neophytenbekämpfung und der durch den Klimawandel entstandenen zusätzlichen Aufwand im Waldbau zunehmend belastet. Dafür werden sie bereits heute teilweise finanziell unterstützt.

Mit der vorliegenden Botschaft wird die Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes» allerdings nur teilweise umgesetzt. Die dargelegten Überlegungen der Regierung, auf die in der Motion geforderte Inwertsetzung der Waldfunktionen «Trinkwasserspeicher» und «Naherholung» zu verzichten, sind für uns nachvollziehbar. Gerade für Letzteres fehlen noch einfach umsetzbare, zündende Ideen. Es ist anzunehmen, dass auf Bundesebene das Thema weiterverfolgt wird und auch auf kantonaler Ebene wiederaufgenommen werden wird.

Die FDP-Fraktion begrüsst den Einsatz für einen nachhaltigen und langfristigen Erhalt des Waldes. Insbesondere durch den Klimawandel mit Extremereignissen wie Stürmen, Hitze- und Trockenperioden sowie Starkniederschlägen ist der Wald stark betroffen. Unter dem Aspekt des Klimawandels sind entsprechende waldbauliche Massnahmen dringlich und unverzichtbar. Gesunder Wald braucht Pflege, und die Anpassung an den Klimawandel benötigt die entsprechenden finanziellen Rahmenbedingungen.

Holz ist ein wichtiger erneuerbarer, klimaneutraler Rohstoff mit einem grossen Potenzial, auch als Energielieferant. Unter Berücksichtigung der ökologischen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei Bauten ist es sinnvoll, dass der Kanton und die Gemeinden die Möglichkeiten zur Verwendung einheimischen Holzes prüfen. Der FDP-Fraktion ist es wichtig, dass die vorgeschriebene Prüfung nicht zu aufwendigen bürokratischen Prozessen führt.

Über die Hälfte der Waldfläche im Kanton St.Gallen ist Schutzwald. Seine wichtigste Funktion ist es, Menschen und Häuser grossflächig vor Steinschlägen, Erdrutschen und Murgängen zu schützen. Damit der Wald diese wichtige Funktion auch zukünftig sicherstellt, sind zusätzliche Massnahmen notwendig. Der Mitfinanzierung der Schutzwaldpflege und der Neophytenbekämpfung durch die politischen Gemeinden stimmt die FDP-Fraktion grossmehrheitlich zu, insbesondere da die Gemeinden Nutzniesser des Schutzwaldes sind.

Die FDP-Fraktion unterstützt den Nachvollzug der kantonalen Gesetzgebung an das übergeordnete Bundesgesetz über den Wald betreffend Waldschäden, Schadorganismen, Arbeitssicherheit und Walderschliessung. Ebenfalls unterstützen wir die Anpassungen aufgrund des praktischen Vollzugs. Allerdings darf die Ausdehnung der bisherigen Möglichkeit, Skifahren im Wald zu verbieten, neu auf alle Sport- und Freizeitaktivitäten, nicht zu einem faktischen Begehungsverbot führen.

Das Wachstum der Staatsbeiträge des Kantons und die steigenden Personalbedürfnisse der Kantonalverwaltung beobachten wir mit Sorge. Wir erwarten von der Regierung, den Departementen und der Staatskanzlei, dass sie bei neuen Staatsbeiträgen Überlegungen anstelle,, in welchen anderen Bereichen Staatsbeiträge gesenkt werden können. Neue Aufgaben müssen grundsätzlich mit bestehendem Personal bewältigt werden.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Kern dieses II. Nachtrags sind neue Massnahmen zur Förderung eines gesunden, vielfältigen und widerstandsfähigen Waldes. Dafür werden neue Pflichten, aber auch neue Fördertatbestände ins Gesetz aufgenommen. Neu soll es Beiträge für die Anpassung an den Klimawandel, die Verhütung von Schadorganismen oder die Entschädigung durch Naturereignisse geben. Diese Massnahmen unterstützen wir voll und ganz. Wenn wir als Gesetzgeber neue Vorschriften erlassen, welche auf dem Markt nicht zu einem Mehrwert führen, ist es richtig, dass sich der Staat an diesen Kosten beteiligt.

Wenn wir als Gesetzgeber wollen, dass sich der Wald in eine nachhaltige Richtung entwickelt, müssen wir auch die richtigen Anreize setzen. Kritisch sind wir, wenn es darum geht, Forstbetriebe oder die Holzwirtschaft bei der Bewirtschaftung oder der Vermarktung zu subventionieren. Das ist keine staatliche Aufgabe, sondern Aufgabe des Marktes. Der Holzmarkt hat dank der Corona-Pandemie zu einem nie da gewesenen Höhenflug angesetzt. Holz ist ein gefragter und nachhaltiger Rohstoff. Darum unterstützen wir einen Ausbau der Subventionierung in diesem Bereich nicht.

Der Wald ist ein wichtiger Lebensraum für uns Menschen, Pflanzen und Tiere. Wir müssen ihm Sorge tragen. Dieser II. Nachtrag trägt im Grossen und Ganzen dazu bei, uns in diese nachhaltige Richtung zu entwickeln.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Ich lege meine Interessen als Präsident der Interessengruppe Wald und Holz des Kantonsrates offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP begrüsst den II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung. Insbesondere begrüsst die SVP die Umsetzung der Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes». Aus unserer Sicht wird die Motion, die fünf Punkte zur Verbesserung des Waldes aufgezählt hat, nicht ganz erfüllt. Die Bereiche Schutzwald und Biodiversität, Verwendung einheimischen Holzed und angepasste und artenreiche Wälder werden erfüllt, aber die Massnahmen zur Sicherung der Funktion als Trinkwasserspeicher und zusätzliche Aufwände für die Erholung nicht ganz umgesetzt.

Die vorberatende Kommission hat sich gut beraten lassen und zwei ausgewiesene Referenten des Bundes eingeladen, wie auch der Präsident schon mitgeteilt hat. Sie unterbreiteten uns mögliche Lösungen in Sachen Abgeltung der Trinkwasserspeicherung im Wald, und bzgl. Erholung im Wald soll in naher Zukunft eine Lösung für die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen an den Wald entstehen. Wir sind gespannt, wie das weitergehen soll.

Wir begrüssen, dass die kantonseigenen und subventionierten Bauten auf nachhaltig produziertes Holz für Energie und Bau geprüft werden müssen. Dafür wird mindestens die Möglichkeit gegeben, dass das Thema Holzverwendung angeschaut wird.

Für temporäre forstliche Seilanlagen ausserhalb des Schutzwaldes werden Beiträge ausgeweitet. So werden nicht nur die Massnahme im Schutzwald, sondern auch im Wald ohne Schutzfunktion unterstützt, was wir begrüssen, weil die schonende Holzgewinnung für den Wald richtig und wichtig ist. Die Kursbesuche für Holzerntearbeiten unterstützen wir. Hier ist durch die Regierung eine Lösung für praxisnahe Forstarbeiter gefunden worden. Dass nicht nur eine vollständige Berufsausbildung zählt, begrüssen wir sehr.

Art. 35 ist umstritten. Wir meinen, dass die politische Gemeinde durchaus das Potenzial hat, um die finanziellen Aufwendungen zu finanzieren. Die Regierung sieht es richtig, dass die Gemeinden Nutzniesser des Schutzwaldes sind und sie durchaus einen Beitrag, wie es die Botschaft vorsieht, leisten könnten. Die vorberatende Kommission hat diesem Artikel mit einer Mehrheit zugestimmt. Die klare Teilung von Aufgaben der Gemeinden und des Kantons nach Nutzniesser sind nicht immer ganz klar. Die Anträge, die heute auf dem Tisch sind, haben in der Zwischenzeit einige Diskussionen ausgelöst. Sollte es heute nicht klar sein, können wir uns eine Rückweisung der Art. 30 und 35 an die vorberatende Kommission vorstellen, um an der nächsten Session bzw. in der zweiten Lesung eine mehrheitliche Lösung zu präsentieren Es kann nicht sein, dass der Kostenträger zwar geregelt ist, aber die Projekte nicht umgesetzt werden können. Die finanziellen Aufwendungen von jährlich 1,5 Mio. Franken werden mit den zu erwartenden Bundesbeiträgen von rund 2 Mio. Franken begründet. Ja, der Wald ist dankbar für diese Bundes- und Kantonsbeiträge. Die Fördermassnahmen nach Art. 30 sind Mehrausgaben, was wir ebenfalls begrüssen.

Eine zusätzliche Stelle im Forstamt ist durchaus sinnvoll, aber wir werden keine zusätzliche Stelle genehmigen können. Die Regierung kann diese Stelle innerhalb des Departements regeln.

Eine Frage war noch, wie die Beiträge an private und öffentlich-rechtliche Körperschaften eingesetzt werden. Gemäss Unterlagen der Regierung werden in etwa gleich viele Beiträge nach Fördertatbestand und Fläche eingesetzt. Den Änderungen bzw. Anträgen der vorberatenden Kommission stimmen wir zu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Müller-St.Gallen (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Bericht erfüllt wohl nur teilweise die Forderung der Kommissionsmotion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes». Sie setzt das Waldgesetz des Bundes um und ist ein Nachvollzug der gelebten Praxis. Wir begrüssen insbesondere die klare Haltung zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die Anträge der vorberatenden Kommission werden unsererseits unterstützt. Ganz grundsätzlich ist die Mitte-EVP-Fraktion jedoch der Meinung, dass die Aufwände im Bereich Schutzwald und Neophyten vollumfänglich vom Kanton zu übernehmen sind. Gemäss der kantonalen Neophytenstrategie aus dem Jahr 2018 obliegt die Bekämpfung mit Kostenfolge im Grundsatz den Gemeinden, was ausserhalb der Wälder auch so bleibt. Im Wald ist neu der Kanton im Lead und es werden nun, mit den NFA-Programmvereinbarungen, 80 Prozent der Kosten von Bund und Kanton übernommen. Wenn der Kanton im Lead ist, so soll er dies auch bei den Kosten sein. Wir sind einstimmig der Meinung, dass der Aufwand zur Neophytenbekämpfung im Wald vollumfänglich von Bund und Kanton bezahlt werden muss.

Zu den Schutzwäldern: Die Schutzwälder werden durch den Bund definiert, und bei der Pflege der Schutzwälder ist der Kanton klar im Lead. Das soll auch bei der Kostenübernahme so bleiben, da sich die Gemeinden in diesem Bereich nicht einbringen können. Der volkswirtschaftliche Wert der Schutzwirkung des Waldes wird auf über 4 Mrd. Franken pro Jahr geschätzt. Die Kosten für dessen Pflege können jedoch durch den Erlös des anfallenden Holzes bei Weitem nicht gedeckt werden. Für den Bereich Schutzwald stehen gemäss der Finanzplanung des Bundes insgesamt 72 Mio. Franken pro Jahr schweizweit zur Verfügung. Ob der entsprechende Anteil dieses Geldes für den Kanton St.Gallen zusammen mit den Beiträgen des Kantons ausreicht, müssen die Fachleute errechnen. Falls dies nicht ausreicht, stellt sich einzig die Frage, ob der Kanton hier nicht selbst aufstocken muss.

Wir sind, wie auch die Regierung, der Meinung, dass die Waldbesitzer für die Arbeit vollständig entschädigt werden müssen. Aus diesem Grund stellen wir in der Spezialdiskussion den Antrag, dass die in der Vorlage vorgesehenen Gemeindeanteile durch den Kanton übernommen werden. Fazit: Die Pflege des Schutzwaldes ist Aufgabe des Kantons. Somit ist auch klar, wer das bezahlen soll. Wir sind einstimmig der Meinung, dass der Aufwand zur Schutzwaldpflege vollumfänglich von Bund und Kanton bezahlt werden muss.



Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission behandelte das Geschäft an einer eintägigen Sitzung am 25. August 2022 im Kantonsratssaal. Seit der Kommissionsbestellung in der Junisession nahm der Kantonsratspräsident folgende Ersatzwahlen in die vorberatende Kommission vor: Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren anstelle von Toldo-Sevelen und Huber-Oberriet anstelle von Shitsetsang-Wil. Vonseiten des zuständigen Volkswirtschaftsdepartements nahmen Regierungsrat Tinner, Stefan Wehrle, Leiter Rechtsdienst, sowie August Ammann, Leiter Kantonsforstamt, teil. Weiter waren zwei Fachreferenten vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingeladen: Michael Husistein, stellvertretender Leiter Abteilung Wald, und Clémence Dirac, Co-Leitung Sektion Waldleistungen und Waldpflege. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Aline Tobler und ihrer Stellvertreterin Johanna Bengtson wahrgenommen.

Der vorliegende II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung verfolgt drei Ziele: Erstens soll die Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes», die vom Kantonsrat am 13. Juni 2019 gutgeheissen wurde, umgesetzt werden. Zudem sollen zusätzliche Fördertatbestände geschaffen werden. Zweitens soll das Einführungsgesetz an die punktuell geänderte übergeordnete Bundesgesetzgebung über den Wald angepasst werden und drittens sollen mit einzelnen Änderungen Probleme beseitigt werden, die sich im bisherigen Vollzug des Gesetzes gezeigt haben.

Zu Beginn der Kommissionssitzung hielt Frau Dirac vom BAFU ein Fachreferat zum Thema Inwertsetzung von Waldfunktionen. Dabei wurden der Kommission verschiedene Instrumente für die Sicherstellung von Waldleistungen in der Schweiz mit Fokus auf den drei Waldfunktionen Erholung, Trinkwasserspeicher und CO₂-Senken vorgestellt. Insbesondere zur Waldfunktion Erholung wurden der Kommission auch Umsetzungsbeispiele aus anderen Kantonen aufgezeigt, wobei sich noch keine davon schweizweit durchgesetzt haben. Als Fazit ihres Vortrages fasste Frau Dirac zusammen, dass das ökonomisch relevanteste Instrument für die Waldeigentümerinnen und -eigentümer zur Sicherstellung der Waldleistungen der Verkauf von Holz am Markt ist. Weiter leisten die Subventionen des Bundes und der Kantone, z.B. an die Schutzwaldpflege sowie die Waldbiodiversität, wichtige Beiträge. Weiter sind auch die finanziellen Einnahmen aus den übrigen Zahlungen für Waldleistungen von Bedeutung für die Anerkennung der Waldleistungen, auch wenn diese aktuell meist noch gering sind.

Die Kommission stellte fest, dass die Motionsmassnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes in dieser Vorlage nur teilweise umgesetzt wurden. So wird im Entwurf auf die in der Motion geforderte Inwertsetzung der Waldfunktion Trinkwasserspeicher und Naherholung verzichtet. Für die Mehrheit der Kommission waren die Gründe dafür nachvollziehbar. So ist es bei der Inwertsetzung der Waldfunktion Naherholung noch zu früh für eine sinnvolle Lösung, auch weil der Bund aktuell dabei ist, entsprechende Leitlinien zu erarbeiten. Für die Diskussion sorgte die Kostenbeteiligung der politischen Gemeinde bei der Schutzwaldpflege und der Neophytenbekämpfung gemäss Art. 35 Abs. 2. So wurde jeweils von einer Minderheit der Kommission das fehlende Mitspracherecht der Gemeinden und der Kostenteiler zwischen den Gemeinden kritisiert. Anträge auf Streichung von Bst. a bzw. Bst. b fanden keine Mehrheiten.

Die Kommission stellt zwei Änderungsanträge: Einerseits sollen in Art. 26 Abs. 1bis und Abs. 3 der Begriff «Inhaber» durch «Besitzer» ersetzt werden, da die Einführung eines weiteren Begriffs neben «Eigentümer» oder eben «Besitzer» als schwierig erachtet wird. Zudem seien wir es nach allgemeinem Sprachempfinden gewohnt, von «Eigentümer» oder «Besitzer» zu sprechen. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen. Andererseits soll die Förderung der Holzverwendung gemäss Art. 29 Abs. 2 des Entwurfs nicht nur für die politischen Gemeinden gelten, sondern für alle Gemeinden gemäss kantonalem Gemeindegesetz. Diesem Antrag wurde in der Kommission mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Zum gleichen Absatz wurde zudem diskutiert, ob der Wortlaut von «nachhaltig produziertem Holz» um das Wort «einheimisch» ergänzt werden kann. Aufgrund des Bundesgesetzes über die öffentliche Beschaffung ist dies jedoch nicht möglich.

Zu guter Letzt fordere ich im Auftrag der Kommissionsmehrheit die Regierung auf, im Sinne von Abschnitt 5.2 der Botschaft im Rahmen des Globalbudgets eine zusätzliche Stelle im Kantonsforstamt vorzusehen. Die vorberatende Kommission wurde darüber unterrichtet, dass infolge der Budgetbereinigung zwischen Finanzdepartement und Volkswirtschaftsdepartement diese Stelle nicht im Budget eingestellt wird. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge der Kommission gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung mit 113:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
29.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
29.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
29.11.2022Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung morgen Dienstag durchzuführen. Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage morgen Dienstag in zweiter Lesung.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Beschluss

Der Rat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der Regierung mit 58:51 Stimmen bei 4 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen, Kommissionspräsident: Ich wiederhole nochmals die Abstimmungsergebnisse in der vorberatenden Kommission. Wir haben einzeln über Art. 35 Abs. 2 Bst. a und Bst. b abgestimmt. Die Streichung von Art. 35 Abs. 2 Bst. a wurde mit 8:7 Stimmen, die Streichung von Art. 35 Abs. 2 Bst. b mit 9:6 Stimmen angenommen.



Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich habe Ihnen die finanziellen Konsequenzen bereits bei Art. 30 Abs. 1bis aufgezeigt. Ich verzichte darauf, weitergehende Ausführungen zu machen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Durot-Uzwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir sind weiterhin der Meinung, dass neu auch die Gemeinden einen Beitrag zur Schutzwaldpflege und zur Neophytenbekämpfung im Wald leisten sollen. Angesichts der Klima- und der Biodiversitätskrise wäre es mehr als ratsam, in beiden Bereichen die Gemeinden stärker in die Verantwortung einzubeziehen. Mit den zusätzlichen Mitteln können mehr Schutzwälder gepflegt und invasive Neophyten intensiver bekämpft werden.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Huber-Oberriet: Es ist erstaunlich, wenn ein Kantonsrat die Restkosten einfach den Gemeinden überwälzt. Es kann auch ein falsches Signal sein. Der Grundeigentümer muss nichts mehr bezahlen, die Restkosten bezahlt die politische Gemeinde des jeweiligen Kreises. Es könnte auch ausufern. Schlussendlich ist der Wald ein Bestandteil, bei den Gewässern haben wir eine Kann-Formulierung, da könnten auch noch Ängste und Belastungen auf die Gemeinden zukommen, auch in anderen Angelegenheiten ist das möglich. Ist es wirklich Aufgabe des Staates, zu 100 Prozent über Bund, Kanton und Gemeinden die Kosten zu finanzieren? Die Gebäudeversicherung muss nicht mehr zur Kasse gebeten werden, obwohl sie eine Monopolversicherung ist und in Milliarden von Versicherungssummen auch durch den Schutzwald geschützt wird. Es geht nicht mehr um den Wald, es geht nur noch um die finanzielle Beteiligung. Es kann in einem modernen Staat kein Zustand sein, wenn keine Selbstverantwortung für den Grundeigentümer mehr da ist. Ich glaube einfach, wir sind auf dem falschen Weg, wenn wir sagen, der Staat übernimmt alles. Wir werden für ein falsches Instrument missbraucht und die Gemeinden werden zusätzlich belastet.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich nehme mit gewissem Entsetzen zur Kenntnis, dass von SVP über FDP bis Mitte eine private Branche grosszügig unterstützt und von jeglichen Kosten befreit werden soll. Cozzio-Uzwil, Sie haben schon recht, dass es wichtig ist, die Neophytenpflege zu machen und den Schutzwald zu pflegen, aber der Staat trägt bereits 80 Prozent der Kosten, was bereits sehr grosszügig ist. Daher kann ich mich hier nur wiederholen: Wir möchten, dass der Waldeigentümer und die Waldeigentümerin sich ebenfalls an den Kosten beteiligen. Sie haben auch den Nutzen aus dieser Waldbewirtschaftung. Dass sich nun die Gemeinden an diesen Kosten beteiligen sollen, lehnen wir ab. Der Kanton ist hauptsächlich für den Wald zuständig und soll hier auch die Kosten tragen. Die Gemeinden können die Kosten kaum beeinflussen und müssen sie einfach hinnehmen und die Rechnung bezahlen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Es geht leider nicht mehr um das Holz oder den Wald, sondern um die Reihenfolge der Bezahlung und wer befiehlt. Bei uns gilt: Wer zahlt, befiehlt, und wer befiehlt, zahlt. In Art. 35 Abs. 2 wird genau nicht nach diesem Leitspruch gelebt. Der Kanton befiehlt und die Gemeinden sollen bezahlen. Sollte der Kanton bezahlen, ist es jedoch jedes Jahr ungewiss, ob die zusätzlichen Kosten durch das Budget kommen oder nicht. Das irritiert, denn wer befiehlt, soll zahlen. Die Gemeinden müssen sich nach Art. 35 Abs. 2 solidarisch an den Kosten beteiligen, Art. 35 Abs. 1 sieht eine Beteiligung aber nur vor, wenn die Gemeinden daraus einen Nutzen ziehen. Darum ist die Regelung in Art. 35 Abs. 2 nicht ausgereift und auf Gesetzesebene nicht zu regeln, sondern in Gesprächen mit den Gemeinden. Um die Finanzierung des Schutzwaldes steht es heute nicht gravierend, weil sie kostendeckend gemacht werden kann, aber natürlich gibt es Ausnahmen, dann muss der Eigentümer das bezahlen.

Die Regierung hat mitgeteilt, dass sie in der Botschaft nicht auf die Waldorganisation mit den fünf Waldregionen eingehen will, aber dass die «wald.sg.ch» in den nächsten drei Jahren angeschaut werden soll. Das nehmen wir gerne auf und ersuchen die Regierung, in dieser Diskussion auch die Kompetenzen der Waldregionen, die mehrheitlich bei den Gemeinden sind, und die Finanzierung der Regionen und Gemeinden anzugehen und eine Lösung zu finden und nicht über Art. 35 Abs. 2 die Gemeinden zu verordnen.

Die heutige Aussage von Regierungsrat Tinner hat mich noch amüsiert. Er sagt, wenn die Gemeinden nicht bezahlen, dann fallen 1 Mio. Franken Gelder des Bundes weg – das ist mir neu. Weder in der Botschaft steht es, vielleicht ist es so einigermassen umschrieben, aber es steht nirgends konkret. In der vorberatenden Kommission wurde es in der zweiten Sitzung ebenfalls nicht gesagt. Darum irritiert mich das heute und darum meinen wir von der SVP-Fraktion, das müsse noch ausdiskutiert werden. Unter den Waldregionen ist es durchaus möglich, eine Lösung zu finden, und nicht über das Gesetz.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Cozzio-Uzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir begründen das gerne damit, dass der Schutzwald, aber auch die Neophytenpflege Themen der Zukunft sind und noch mehr werden. V.a. der Schutzwald, gerade auch im Zeichen der Klimaveränderung, wird zu kämpfen haben. Die Pflege und der Erhalt dieses Schutzwaldes wird so oder so mehr Aufwände von Seiten der Waldbesitzer brauchen.

Es kann nicht sein, dass das alleine der Waldbesitzer tragen soll. Es ist wichtig, dass wir als Allgemeinheit hier geradestehen. Man darf auch sagen, dass der Schutzwald volkswirtschaftlich an sich Milliardenbeträge generiert. Stellen Sie sich vor, er wäre nicht da – dann müssten Sie Lawinenverbauungen bauen und riesige Betonklötze in die Berge hinaufbringen, damit die Hänge gesichert werden, die Lawinen und das Wasser nicht mehr herunterkommen. Es ist also auch volkswirtschaftlich richtig, dass wir diese Beiträge jetzt sprechen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren (im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Durch den Klimawandel wird die Schutzwaldpflege in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Die Schutzwaldpflege ist eine angeordnete Massnahme, die gemacht werden muss. Oftmals ist der Schutzwald oberhalb der Gemeinde und der Waldeigentümer ist nicht Nutzniesser dieses Schutzwaldes, sondern die Gemeinde mit ihren Bewohnerinnen und Bewohnern und ihrer Infrastruktur. Daher ist es richtig, wenn die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer von den Restkosten entlastet werden und die Gemeinden die 20 Prozent, welche nicht von Bund und Kanton übernommen werden, bezahlen. Wie Regierungsrat Beat Tinner ausgeführt hat, stehen sonst bedeutend weniger finanzielle Mittel zur Schutzwaldpflege zur Verfügung, und das kann nicht der Sinn sein.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Art. 35 (Kostentragung durch Dritte). Blumer-Gossau beantragt im Namen einer Mehrheit der SP-Fraktion, am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Regierungsrat Tinner hat hier ausgeführt, dass es den Beitrag der Gemeinden für diese letzten 20 Prozent braucht, damit der Wald so gepflegt wird, wie wir uns das wünschen, nämlich nicht nur zu 80, sondern zu 100 Prozent. Schutzwald ist wichtig für unsere Gesellschaft, für unser Weiterkommen, und auch die Bekämpfung der Neophyten ist von Bedeutung. Letztlich kommt das auch den Gemeinden zugute, wie im Antrag der Regierung ausgeführt. Darüber, wie der Schlüssel für die Kostenverteilung unter den Gemeinden gehandhabt wird, kann man natürlich immer diskutieren. Vielleicht finden wir irgendwann eine noch bessere Lösung. Aber vorerst ist diese Aufteilung, dass zum einen die Einwohnerzahl und zum anderen die Schutzwaldfläche hier je zu 50 Prozent berücksichtigt wird, wohl die beste, die wir im Moment haben.

Vielleicht gibt es da aber eine bessere, das lassen wir durchaus offen. Auch aus unserer Sicht ist es nicht immer so toll, wenn die Stadt St.Gallen, weil sie eben 80'000 Einwohner zählt, bei diesem Kriterium immer mit Abstand am meisten zur Kasse kommt. Auf der anderen Seite, wenn man sich auf die Schutzwaldfläche beschränken würde und die Einwohnerzahlen aussen vor lassen würde, dann wäre Pfäfers wohl abgestraft, und das wollen wir auch nicht. Schlussendlich wichtig ist aber, dass diese 20 Prozent von den Gemeinden finanziert werden. Es gibt allerdings hier noch das Hintertürchen, dass die Privaten auch noch daran beteiligt werden. Das wäre auch richtig in unserem Sinne. Aber wenn wir diese 20 Prozent wegstreichen und weniger Geld für die Waldpflege haben, dann haben wir sicher etwas falsch gemacht.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag von Bisig-Rapperswil-Jona mit 101:5 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Der Antrag von Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen.

Wenn Sie diesen Artikel antragsgemäss streichen, hat das insbesondere die Konsequenz, dass die «Lignum Holzkette St.Gallen», welche natürlich eine Öffentlichkeitsarbeit zugunsten des Holzes vornimmt, nicht mehr durch Beiträge unterstützt werden könnte. Es ist jetzt an Ihnen, dies zu entscheiden. Ich beantrage Ihnen, der Fassung der Regierung zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Blumer-Gossau (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag von Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen.

Es ist für uns wichtig, dass wir einheimisches Holz immer fördern, nicht nur, wenn ein aussergewöhnlich hoher Anfall an Holz da ist, denn Bauen mit Holz ist in unseren Augen zu fördern. Es ist besser, wenn mehr mit Holz und weniger mit Beton gebaut wird – das hilft letztlich auch unserem Klima und einer sinnvollen Baukultur.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Freund-Eichberg (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen.

In der neuen Regelung ist die Werbung und Förderung der Nutzung, des Absatzes und der Verwendung einheimischen Holzes durch den Staat nicht mehr befristet. Das entspricht der heutigen Praxis. Bisig-Rapperswil-Jona hat recht, während der Pandemie hatten wir ein Hoch. Auch jetzt ist der Preis noch ein bisschen höher als normal. Aber was ist nachher? Nachher ist es wieder wie gehabt. Die internationale Wirtschaft wird dafür sorgen, dass wieder genügend Holz auf dem Markt ist. Wir müssen schauen, dass unser Schweizer Holz für unsere einheimische Bevölkerung oder natürlich für den Bau wieder etwas im Vordergrund steht. Darum ist die Werbung und Absatzförderung von staatlicher Seite für uns wichtig.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag von Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen.

Bei der Förderung des Holzabsatzes handelt es sich um einen Fördertatbestand, welcher explizit in der Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes» gefordert wurde. Es werden nicht einfach blind Gelder gesprochen, sondern an spezifische Projekte Gelder bezahlt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Cozzio-Uzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag von Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen.

Bei diesen Beiträgen geht es v.a. darum, die Schutzwälder zu bewirtschaften und zu pflegen. Die Schutzwaldpflege ist eine Aufgabe der Allgemeinheit, die mit sehr grossen Kosten, aber auch mit sehr grossem Gewinn für uns alle verbunden ist. Und darum kann es doch nicht sein, dass der Waldbesitzer diese Kosten tragen soll. Das ist wirklich eine Aufgabe der Allgemeinheit und der Öffentlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona beantragt, in Art. 30 Abs. 3 Ziff. 2 am geltenden Recht festzuhalten.

Während der Pandemie sagte der österreichische Landwirtschaftsminister: «Holz ist das neue Klopapier.» Das soll aufzeigen, dass der Markt spielt – der Holzpreis ist sehr stark angestiegen. Die Bewirtschaftung der Wälder ist wieder kostendeckend möglich. Die Waldbewirtschaftung obliegt den Waldeigentümern, das ist keine staatliche Aufgabe. Noch weniger eine staatliche Aufgabe ist die Absatzförderung für Holz. Das ist nämlich die Aufgabe der Holzbranche. Wenn sie eine Absatzförderung betreiben möchte, kann sie Beiträge bei ihren Mitgliedern erheben und diese Mittel selbst aufbringen, um Werbung für ihr Holz zu machen.

In der Gesetzesvorlage ist bereits eine Prüfpflicht durch Kantone und Gemeinden enthalten, dass bei eigenen Bauten nach Möglichkeit einheimisches Holz verwendet werden sollte. Für uns ist das als staatliche Förderung von Holz ausreichend. Deswegen möchten wir zurück zum ursprünglichen Text. Die Befristung und Beschränkung der Absatzförderung auf ausserordentliche Ereignisse, wenn der Markt eben nicht spielt, halten wir für sinnvoll. Wenn es bei einem Sturm zu grossen Schäden kommt und der Preis zusammensackt, finden wir es legitim, dass der Staat hier eine Absatzförderung betreibt. Aber eine generell staatlich finanzierte Absatzförderung lehnen wir ab.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Eventualantrag von Bisig-Rapperswil-Jona mit 91:21 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Cozzio-Uzwil: Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen.

Bisig-Rapperswil-Jona meinte, der Artikel in der Fassung der vorberatenden Kommission sei schwammig. Aber wenn ich jetzt die alte Fassung lese, steht dort einfach: «zur Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen». Das sagt eigentlich nichts aus, da kann man machen, was man will. Was ist denn alles «Verbesserung von Bewirtschaftungsbedingungen»? Also, wenn es wirklich präzise sein muss, muss der Text so, wie er jetzt im Gesetz steht, angenommen werden.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 90:21 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen, Kommissionspräsident: Ich habe es bereits eingangs erwähnt, möchte es aber nochmals wiederholen: Die vorberatende Kommission hat ein Stimmungsbild zu den Anträgen der GRÜNE-Fraktion und der GLP-Gruppe eingeholt. Die vorberatende Kommission unterstützt die Anträge nicht.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich lade Sie gerne einmal in meine Wohngemeinde ein. Sie werden feststellen, dass es da sehr wohl auch Strassen gibt. Wir müssen schon auch zur Kenntnis nehmen, diese Holztransporte macht man heute mit grösseren Lastwagen – man führt das Holz nicht mehr mit Pferden und Kutschen oder Wagen ab, sondern es sind grössere Einheiten. Sie haben einen Punkt angesprochen und deshalb wollte ich auch aufzeigen, dass man solche Planungen situationsgerecht machen muss. Ich glaube, wir haben da gar nicht einen allzu grossen Dissens. Sie haben mit Ihrem Votum dazu beigetragen, auch aufzuzeigen, dass wir hier der Situation entsprechend auch Planungen machen müssen und nicht einfach Strassen ausbauen sollen, damit man überall und auf jeder Höhe mit 40-Tonnen-Fahrzeugen in den Wald hineinfahren kann.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: Die GRÜNE-Fraktion ist sehr dankbar für diese Aussagen. Das ist sicher eine gute Ausgangslage. Ich möchte Sie fragen, warum schreiben Sie dann auf S. 15 der Botschaft vom Ausbau für 40-Tonnen-Fahrzeuge mit fünf Achsen usw.? Ich möchte Sie noch auf etwas hinweisen: Eine Waldstrasse hört nicht einfach auf, wenn der Wald fertig ist. In der Regel führen schmale Strassen zu den Waldstrassen, die gehen irgendwie durch die Landwirtschaftszone oder so. Wenn man hier den Ausbau für 40-Tonnen-Fahrzeuge explizit festhält, dann müssen Sie, wenn Sie ehrlich sind, aber auch sagen, dass eine Fülle von Landwirtschafts- und unbedeutenden Nebenstrassen, von Gemeindestrassen dritter oder zweiter Klasse in logischer Konsequenz ebenfalls für 40-Tonnen-Fahrzeuge ausgebaut werden müssen, z.B. bei Bachübergängen usw. Wenn wir so weit sind, dann ist es nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch finanziell nicht mehr nachhaltig. Ich denke, es gibt Gemeinden, die diese Anpassungen dann machen müssten, die wären überfordert. Wieso sagen Sie jetzt im Rat etwas anderes als das, was eigentlich in der Botschaft steht?

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Der Eventualantrag von Bisig-Rapperswil-Jona ist abzulehnen.

Ich bin überzeugt, dass die Seilbahnanlagen ein gängiges und auch ein effizientes Mittel zur Bewirtschaftung von teils schlecht zugänglichen Waldflächen sind. Wir werden ohne Seilbahnanlagen auch die Bewirtschaftung der Schutzwälder nicht bewerkstelligen können.

Falls es nun aber zu Ausbauten – das ist wahrscheinlich auch die Befürchtung der GRÜNE-Fraktion sowie von Bisig-Rapperswil-Jona – kommt, kommt in jedem Fall das Strassenplanverfahren nach Strassengesetz zur Anwendung. Wenn Sie nach Strassenplanverfahren bzw. auf der Grundlage des Strassengesetzes eine Strasse erweitern oder verlängern, findet auch noch ein Mitwirkungsverfahren statt. Ich kann Ihnen versichern, ich selbst schaue, auch wenn wir entsprechende Subventionsbeiträge an solche Projekte ausrichten, dass vorgängig ein korrektes Strassenplanverfahren durchgeführt wurde. Somit kann ich die Befürchtung, dass es hier zu entsprechenden Ausbauten oder vielleicht auch zu weiteren Erschliessungsstrassen im Wald kommen sollte, doch massgebend entkräften.

Deshalb bitte ich Sie, der Fassung der Regierung zu folgen. Aber ich kann Ihnen versichern – und das möchte ich auch hier nochmals zuhanden des Protokolls festhalten –, ich werde als Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements dafür sorgen, dass die entsprechenden Strassenplanverfahren korrekt durchgeführt werden.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Was waldschonend bedeutet, ist in diesem Antrag unklar. Für eine wirtschaftliche Holznutzung sind Seilkrananlagen und eine gute Infrastruktur notwendig, sonst können wir das Holz nicht sinnvoll nutzen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona beantragt eventualiter, für den Fall, dass der Kantonsrat den Antrag der GRÜNE-Fraktion ablehnt, in Art. 30 Abs. 1 Bst. d am geltenden Recht festzuhalten. Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Freund-Eichberg, der Gummiartikel stammt eigentlich nicht von der GRÜNE-Fraktion, sondern den hat die vorberatende Kommission angerichtet. Es handelt sich hier eigentlich nicht um eine Präzisierung, sondern um eine Verbreiterung des Förderungstatbestandes. Es werden einige Dinge konkret aufgezählt wie die forstlichen Seilkrananlagen, die Erschliessungs- und Infrastrukturanlagen und auch die Optimierungen forstlicher Strukturen und Prozesse, was auch immer das sein soll. Das klingt für mich sehr breit. Darunter kann man wahrscheinlich auch vieles subsumieren, das dann auch noch förderungswürdig sein soll.

Grundsätzlich ist die Bewirtschaftung des Waldes die Sache der Waldeigentümerinnen. Die Kantonsbeiträge sind eigentlich zur Abgeltung von Kosten gedacht, die durch das Gesetz entstehen, also zur Abgeltung von gesetzlichen Vorgaben, oder eben wenn der Kanton Anreize schaffen möchte, damit die Waldeigentümerinnen freiwillige Massnahmen umsetzen.

In diesem Sinne unterstützen wir den Antrag der GRÜNE-Fraktion. Wenn schon Geld vom Kanton fliessen soll, dann soll das nachhaltig und waldschonend eingesetzt werden. In den Ausführungen zu diesem Artikel steht auch, dass auch Vollernter oder die Strasse für die 40-Tonnen-Fahrzeuge darunterfallen sollen – wie das waldschonend oder effizient sein soll, ergibt sich uns nicht. Falls Sie den Antrag ablehnen, stellen wir den Eventualantrag, um an der ursprünglichen Fassung festzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Der Antrag ist für mich als Waldeigentümer und als Waldbewirtschafter recht verlockend. Waldschonende Verfahren – das klingt relativ gut. Aber in der Praxis, nicht im Wald, sondern in der Umsetzung, ist offen, was «waldschonend» alles sein könnte. Ist dann jede Strasse nicht mehr waldschonend, oder ist es genau waldschonend, weil wir Strassen gebaut haben?

Darum lehnen wir diesen Gummiartikel ab, weil das nicht umsetzbar ist. Nachher kommt die grosse Diskussion: Was ist jetzt waldschonend? Wir haben Strassen gebaut, um die Wälder zu bewirtschaften, und wir wollen diese erhalten. Für neue Strassen müsste ein grosses Interesse vorhanden sein, dass diese neu gebaut werden. Das müsste man m.E. nicht mehr so machen. Wir müssen auch neue Techniken ausprobieren können wie z.B. die Seilkrananlagen. Aber, Cozzio-Uzwil hat es gesagt, dieses Holz ist irgendwann wieder bei den Strassen, und auf den Strassen müssen Fahrzeuge für den Abtransport fahren können. Wir könnten das natürlich problemlos auch mit dem Helikopter machen, wenn der Kanton das bezahlt. Darum ist dieser Antrag in der Umsetzung nicht zielführend und ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Cozzio-Uzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen als Revierförster offen. Als Revierförster bin ich mit dem Wald verbunden, profitiere aber in keinerlei Hinsicht von diesen oder anderen möglichen Beiträgen.

Ich bin etwas erstaunt über diesen Antrag. Gelinde gesagt bin ich eigentlich überzeugt, dass keiner von denen, die diesen Antrag geschrieben haben, wirklich einmal im Wald gearbeitet hat. Um eine schonende Waldbewirtschaftung zu gewährleisten, ist es elementar, dass man eine gute, zielgerichtete Erschliessung hat. Diese ist variabel: Mit den Seilbahnen bringen wir z.B. das Holz von den Berghängen zu den Strassen. Aber wir können die Seilbahnen nicht sieben oder zehn Kilometer lang bauen, sondern wir müssen sie zu den Erschliessungsstrassen bringen, wo wir wiederum die Infrastruktur haben, damit wir das Holz aufladen und abführen können. Es ist also zwingend, dass die Variabilität dieser Erschliessungen gewährleistet ist.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Blumer-Gossau (im Namen einer Mehrheit der SP-Fraktion): Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir sind der Ansicht, dass diese etwas allgemeinere Formulierung besser ist, weil sie für alle Massnahmen waldschonende Verfahren voraussetzt. Die Seilkrananlagen bspw. im jetzigen Text würden das erfüllen, Befestigung und Verbreiterung von bestehenden Strassen, damit man auch mit 40-Tonnen-Fahrzeugen in den Wald fahren kann, dann eben eher nicht. In Einzelfällen wird das aber trotzdem nötig sein. Aber weil wir es auch als wichtig erachten, dass man die waldschonenden Verfahren wählt, unterstützen wir den Antrag.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Gschwend-Altstätten beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, Art. 30 Abs. 1 Bst. d wie folgt zu formulieren: «zur Umsetzung von waldschonenden Verfahren bei der Erschliessung und Holzernte;».

Wir finden, dass der Forst den Wald in einer sowohl wirtschaftlich wie auch ökologisch sinnvollen Form unterhalten soll. Nirgends ist es so wichtig wie im Wald, dass die Bewirtschaftung in einer nachhaltigen Art erfolgt. Was hier vorgelegt wird, ist weder ökologisch noch ökonomisch nachhaltig und sinnvoll. Ich verweise Sie auf S. 15 der Botschaft, wo Sie nachlesen können, was unter «Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen» verstanden wird. Da heisst es u.a., dass Waldstrassen neu erstellt werden sollen, wo man mit 5-Achs-Fahrzeugen und 40 Tonnen schweren Wagen fahren kann. Diese Forststrassen dürfen in der Regel nicht von anderen Fahrzeugen genutzt werden. Sie sind da, werden nur wenig gebraucht, der Eingriff in den Wald ist aber sehr gross. Dieses Anliegen widerspricht eigentlich sämtlichen Überlegungen, wie der Wald unterhalten werden soll und wie die Bewirtschaftung entsprechend den übergeordneten Vorschriften stattfinden soll.

Erschliessungs- und Infrastrukturanlagen, so schreibt es eigentlich der Bund ganz eindeutig, sollen im Wald naturnah erfolgen. Diese Auflage ist nicht vereinbar mit der Anpassung, wie sie in der Botschaft vorgeschlagen ist. Wir sind eindeutig der Meinung, dass die Holzarbeiten wirtschaftlich und effizient erfolgen sollen, aber eben auch verträglich. Unser Antrag ermöglicht dies.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion mit 79:36 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen, Kommissionspräsident: Der vorliegende Antrag wurde bereits in der vorberatenden Kommission gestellt. Der Antrag wurde mit 8:6 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Müller-Lichtensteig: legt seine Interessen als Stadtpräsident von Lichtensteig offen.

Regierungsrat Tinner, Sie haben gerade alle Ihre Argumente gegen den Vorschlag der Mitte-EVP-Fraktion widerlegt. Erstens kommen diese Gelder vom Bund auch, wenn der Kanton und nicht die Gemeinde bezahlt. Diese Antwort haben Sie vorhin gegeben.

Das zweite Thema ist das fehlende Budget. Das ist auch in den Gemeinden so. Die Gemeinden müssen auch einen Budgetprozess durchlaufen, die müssen nächstes oder übernächstes Jahr das Geld ins Budget aufnehmen. Es ist nur die Frage, wer das Geld aufnimmt: die Gemeinden oder der Kanton. Der Prozess ist genau der gleiche.

Das Dritte, und darum geht es im Grundsatz: Die Gemeinden haben gesagt, wir zahlen die Kosten bspw. für die Lehrmittel. Dafür wollen wir aber mitreden und entscheiden. Die Gemeinden haben z.B. auch gesagt, wir bezahlen die Kosten für die Pflegefinanzierung und für die Abwicklung der Pflegefinanzierung. Wir haben diese Aufgabe übernommen, wir bezahlen sie, und so soll das in allen Themen laufen. Darum bitte ich Sie wirklich inständig im Sinne der Gesamtkonzeption, diesen Antrag der Mitte-EVP-Fraktion anzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Natürlich würde der Bund einen höheren Beitrag bezahlen, wenn Sie den Budgetanteil des Kantons erhöhen. Ich habe aber unter den vielen Anträgen zum Kantonsratsbeschluss über das Budget 2023 (33.22.03) noch keinen Antrag gesehen, der den Kantonsanteil erhöhen möchte. Ich bin überzeugt – das können Sie auch den Finanzdirektor fragen –, die Regierung wird von sich aus das Volumen nicht erhöhen. Wir haben Ihrerseits auch entsprechende Vorgaben in Bezug auf das Wachstum des Sachaufwandes, die wir erfüllen möchten. Entsprechend können Sie sich das schon wünschen, aber mehr Mittel wird es nicht geben. Auch Sie werden vermutlich dann am Schluss sagen, wir haben einen bestimmten Budgetposten und daran soll sich auch der Forst halten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen zu Regierungsrat Tinner: Sie haben gesagt, wenn man diesen Gemeindeanteil nicht vorsehen würde, dann würde der Bund entsprechend einen tieferen Beitrag bezahlen. Nun verlangt der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion, dass dieser Beitrag vom Kanton übernommen wird, also dass der Kanton eigentlich alle Kosten übernimmt, einschliesslich der 20 Prozent, welche bisher für die Gemeinden vorgesehen sind. Wenn der Kanton diese 20 Prozent übernimmt, bezahlt der Bund den Beitrag dann auch, oder bezahlt er den höheren Beitrag nicht?

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Huber-Oberriet: legt seine Interessen als Präsident der VSGP offen.

Die VSGP ist ganz klar für eine Aufgabenteilung. Das vertritt sie schon seit über 20 Jahren in diesem Rat. Die Regierung und der Rat haben bis heute einfach nicht zugehört. Die Regierung hat früher mit dem Bund immer selber auf eine Aufgabenteilung gepocht, da diese fehlte. Diese fehlt auch zwischen Kanton und Gemeinden. Der Bund sagt ganz klar im Waldgesetz, Kanton und Bund sind zuständig. Es kann nicht sein, dass auf einmal die Gemeinden noch mit ins Boot geholt werden. Regierungsrat Tinner, als VSGP-Präsident haben Sie damals stark für die Aufgabenteilung votiert.

Es kann auch nicht sein, dass die Gemeinden mit den Waldräten immer in die Verantwortung der Entscheidung einbezogen werden. Ich habe es in diesem Rat schon mehrmals gesagt, und als ehemaliger Waldratspräsident weiss ich das: Der Waldrat ist zuständig für die Revierförsterwahl. Er kann vielleicht noch LK 3-Kosten, die er selber erwirtschaftet, sprechen. Der Waldrat hat aber gar keinen Einfluss auf andere Bereiche. So macht der Kantonsoberförster die Neophytenstrategie, welche die Gemeinden in die Verantwortung nehmen sollte – vorgegeben wird sie aber vom Kanton. Ich möchte einfach daran erinnern: Schutzwald ist eine wichtige Pflege, aber es gibt auch Monopolversicherungen in diesem Kanton wie die Gebäudeversicherung, welche in meinen Augen auch eine Drittperson wäre. Die Aufgabenteilung kann nicht immer nur zulasten der Gemeinden erfolgen. Bitte folgen Sie bei Art. 35 der vorberatenden Kommission und bei Art. 30 dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Zu Blumer-Gossau: Wenn man mehr Mittel einschiessen möchte, dann müsste man mehr Mittel im Budget des Kantons einstellen. Wenn Sie das nicht machen, dann können Sie Art. 30 Abs. 1bis wohl beschliessen, aber es wird sich nichts ändern. Wenn Sie wirklich die bisherigen Finanzierungsgrundsätze, wie sie jetzt in der Gesetzesvorlage vorgesehen sind, umsetzen möchten, dann ist es zwingend notwendig, dass auch die Gemeinden ihren Anteil gemäss Art. 35 leisten. Wenn dieser Anteil von 20 Prozent nicht geleistet wird, fehlen letztlich 1,7 Mio. Franken. Das ist aber nur der Gemeindeanteil. Vom Bund – und das ist das Entscheidende – würde der Kanton 1 Mio. Franken weniger Mittel erhalten. Wenn Sie Art. 30 gemäss dem Antrag der Mitte-EVP-Fraktion beschliessen oder aber auch später dem Streichungsantrag der vorberatenden Kommission folgen würden, schiessen Sie sich selbst ins Knie. Sie haben am Ende des Tages weniger Geld zur Verfügung, und das bedeutet für unsere Leute oder für die Betriebe, die diese Schutzwaldpflege machen, dass sie 200 Hektaren weniger Schutzwald pflegen können. Wollen Sie das wirklich?

Es wurde in einem Votum auch darauf hingewiesen, dass die Gemeinden keine Mitsprache hätten. Wir haben in der Waldgesetzgebung seit bald 20 Jahren eine Teilautonomie verortet. Die Gemeinden, aber auch die privaten Waldeigentümer können entsprechend den Zuständigkeiten oder der im Gesetz festgelegten Vertretung Leute delegieren, sei dies aus Räten der Ortsgemeinde, der politischen Gemeinde oder der privaten Waldeigentümer. Dort können sie sehr wohl ihre Anliegen einbringen. Ich habe das jetzt immer wieder im Austausch insbesondere mit den Waldratspräsidien, aber auch im Austausch mit den Waldräten erlebt. Deshalb möchte ich Sie nochmals auf einen weiteren Umstand hinweisen, den Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren richtigerweise erwähnt hat: 2018 haben Sie der Regierung mit der Überweisung des Motionsauftrages deutlich mit auf den Weg gegeben, dass es bei der Revision dieses Gesetzes nicht nur eine Kantonsfinanzierung zu sein hätte, sondern dass auch die übrigen Kostenteiler wie Gemeinden und Private berücksichtigt werden müssten. Ich bitte Sie, halten Sie sich an diesen Motionsauftrag, den Sie der Regierung so überwiesen haben.

Wenn wir jetzt über die Aufgabenteilung reden – und das sage ich auch als ehemaliger Gemeindepräsident –, wenn das wirklich die reine Lehre sein sollte, meine lieben Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten in diesem Saal, verweise ich Sie auf die Viehschauen. Da hat man mir gesagt, der Kanton müsse weiterhin 80'000 Franken für die Organisation der Viehschauen bezahlen. Auf politischen Druck hin habe ich da nachgegeben, obwohl mir die Regierung gesagt hat, es sei jetzt fertig mit diesen Viehschauen. Dafür werde ich vermutlich noch einen Rüffel erhalten. Und bei der Finanzierung der Kindertagesstätten – was machen wir da? Da haben Sie 5 Mio. Franken ins System gepumpt, jetzt sind es 10 Mio. Franken. Auch hier spielt die reine Lehre nicht. Ich verstehe Sie absolut. Ich bin ehemaliger Präsident der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten (VSGP) und damit Vorgänger von Huber-Oberriet. Ich habe diese Meinung immer wieder vertreten. Aber wir müssen das vermutlich einmal in einem separaten Projekt angehen und nicht isoliert jetzt hier einen Teilaspekt aus dieser Gesetzgebung herausreissen.

Ich fasse nochmals zusammen: Ich bitte Sie, den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion abzulehnen und den Anträgen der Regierung zuzustimmen. Ich bin überzeugt, dann haben wir eine Gesetzgebung, die die verschiedensten Elemente der Mitfinanzierung berücksichtigt: Hauptharst Bund und Kanton, Gemeinden, aber auch die privaten Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sind nicht ganz aus der Pflicht entlassen. Ich bitte Sie, dieses Element zu berücksichtigen. Wenn Sie jetzt etwas herausbrechen, müsste ich Ihnen empfehlen, bei der Schlussabstimmung das ganze Gesetz abzulehnen. Dann bleibt es beim Alten und wir haben letztlich höchstens die Möglichkeit, über den budgetären Mitteleinsatz wiederum die Schutzwaldpflege beförderlich zu behandeln. Die Schutzwaldpflege, das sage ich Ihnen auch als oberster Schirmherr im Bereich der Biodiversität, scheint auch im Hinblick auf den Klimawandel ein elementares Bedürfnis zu sein von Hof, Haus und Gesellschaft, Bürgerinnen und Bürgern, Kindern und Alten. Hier haben wir gemeinsam, Kanton und Gemeinden zusammen mit den Privaten, eine sehr wichtige Aufgabe zu erfüllen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Durot-Uzwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Unsere Meinung zu Art. 30 hat sich seit September nicht geändert. Zudem sind wir weiterhin der Meinung, dass bei der Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen im Gesetz explizit erwähnt werden soll, dass für Kantonsbeiträge die waldschonende Erschliessung und die waldschonende Holzernte vorausgesetzt werden. Wir werden einen entsprechenden Antrag einreichen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Aus unserer Sicht macht es Sinn, dass sich auch die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer an den Kosten der Schutzwaldpflege und der Neophytenbekämpfung beteiligen. Wer etwas besitzt, hat Rechte und Pflichten. Das kennen Sie auch, wenn Sie einen Hund, ein Haus oder einen Bauernhof haben. Ich finde, man sollte hier keine Ausnahme für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer machen. Die 80-prozentige Kostenübernahme durch Bund und Kanton finden wir ausreichend und ist schon ein genug grosser Anreiz, sich in beiden Bereichen – der Schutzwaldpflege und der Neophytenbekämpfung – zu engagieren.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

In der Botschaft steht in Art. 30 eigentlich das Gleiche. Der Antrag will zusätzlich noch die Neophytenfinanzierung regeln. Das ist eine kleine Ergänzung. In der Begründung hat die Mitte-EVP-Fraktion diese 20 Prozent nicht verwechselt, aber darauf hingewiesen, dass der Kanton diese bezahlen muss. In Art. 30 steht, dass der Kanton im Rahmen der vom Kantonsrat bewilligten Kredite die Kosten trägt. Wenn der Kantonsrat die Kredite nicht bewilligt, kann man das auch nicht bezahlen. Das ist an und für sich richtig. Darum ist für uns dieser Antrag der Mitte-EVP-Fraktion überflüssig.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Blumer-Gossau: Es stellt sich die Frage: Wie können diese 20 Prozent bezahlt werden, wenn es nicht die Gemeinden tun und auch nicht Dritte, z.B. private Waldbesitzer? Könnte der Kanton die letzten 20 Prozent auch übernehmen und somit 60 Prozent der Kosten bezahlen? Das ist eine Grundsatzfrage, die in der Kommission nicht gestellt wurde. Ich glaube, es wäre für die weitere Beratung dienlich, wenn wir hier Klarheit hätten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen, Kommissionspräsident: Art. 30 beinhaltet auch die Kantonsbeiträge. Wenn ich das richtig sehe, hat die Mitte-EVP-Fraktion hier einen Antrag zu den Beiträgen gestellt. Es soll eine Ergänzung gemacht werden: Anstelle von Bst. a zur Erhaltung und Pflege des Schutzwaldes, wie es heute drinsteht, soll Abs. 1bis ergänzt werden. Es betrifft Art. 30, aber es hat natürlich einen Zusammenhang mit Art. 35, weil es schlussendlich um die Schutzwaldpflege und die Neophytenbekämpfung geht. Wir kommen wahrscheinlich nicht darum herum, dass die Voten beide Artikel betreffen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Huber-Oberriet: Ich stelle keinen Ordnungsantrag, bitte Sie aber zu klären, ob wir im Moment nicht auf einer falschen Grundlage diskutieren.

Ich glaube, der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion bezieht sich auf Art. 35. In Art. 30 geht es um die Waldbewirtschaftung, nicht um die Finanzierung.



Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Blumer-Gossau (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Meine Vorrednerin hat wichtige Sachen erklärt. Ich möchte dazu an Regierungsrat Tinner noch folgende Frage stellen: In der Botschaft auf S. 18 ist erwähnt, dass Bund und Kanton zusammen höchstens 80 Prozent der Kosten für die Waldpflege und die Neophytenbekämpfung bezahlen. Da bleiben 20 Prozent übrig.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich lege meine Interessen als Gemeinderätin von Niederbüren und Waldrätin der Waldregion 1 offen.

Wir danken der Regierung, dass wir in einer zweiten Kommissionssitzung die offenen Fragen zu den diversen Anträgen klären konnten. Der Antrag der Mitte-EVP-Fraktion klingt reizvoll. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass schon bei der Überweisung der Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes» erwähnt wurde, dass aufgezeigt werden soll, welche Stellen – Bund, Kanton und Gemeinden – sich finanziell an den Fördermassnahmen beteiligen.

Mit dieser Artikelanpassung ist eine Kostenübertragung an Dritte nicht mehr möglich. Es ist davon auszugehen, dass die Regierung die fehlenden Mittel nicht budgetieren wird. Somit stehen schliesslich auch 20 Prozent weniger finanzielle Mittel zur Schutzwaldpflege zur Verfügung. Da der Bund finanzielle Mittel pro Hektar gepflegten Schutzwaldes entrichtet, entfallen so auch Bundesmittel. Es stehen schliesslich weniger Mittel für den Wald zur Verfügung. Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag der Mitte-EVP-Fraktion grossmehrheitlich ab.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Art. 30 (Kantonsbeiträge). Müller-St.Gallen beantragt im Namen der Mitte-EVP-Fraktion, Art. 30 Abs. 1 Bst. a zu streichen und einen neuen Abs 1bis mit folgendem Wortlaut: «Der Kanton trägt im Rahmen der vom Kantonsrat bewilligten Kredite und unter den Voraussetzungen nach Art. 35 des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991 die Kosten für Massnahmen: (a) zur Erhaltung und Pflege des Schutzwaldes; (b) zur Bekämpfung und Verhinderung der Ausbreitung von forstlich relevanten Neophyten.»

Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass die Staatsebene, welche die Verantwortung hat, diese Leistung auch bezahlt. Es kann nicht sein, dass die Gemeinden zahlen und nichts zu sagen haben. Wichtig ist auf jeden Fall aber auch, dass am Ende dem Wald die Mittel zur Verfügung stehen, die er braucht. Das muss im entsprechenden Budget berücksichtigt werden.

Aus diesem Grund möchte die Mitte-EVP-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag, dass der Kanton die Kosten für die Massnahmen im Bereich Schutzwald und Neophytenbekämpfung ohne Gemeindebeteiligung trägt. Ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen, aber auf jeden Fall in der finalen Abstimmung den Antrag der vorberatenden Kommission abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen, Präsident der vorberatenden Kommission:

Ich erstatte Ihnen Bericht aus der vorberatenden Kommission zum II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung. Die vorberatende Kommission behandelte die an der Septembersession zurückgewiesenen Art. 30 und 35 an einer halbtägigen Sitzung am 18. Oktober 2022 im Kantonsratssaal.

Seit der Kommissionsbestellung in der Junisession nahm der Kantonsratspräsident folgende Ersatzwahlen in die vorberatende Kommission vor: Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren anstelle von Toldo-Sevelen, Blumer-Gossau anstelle von Hasler-Balgach, Gähwiler-Buchs anstelle von Schmid-St.Gallen, Huber-Oberriet anstelle von Shitsetsang-Wil, Nüesch-Diepoldsau anstelle von Noger-St.Gallen sowie Rüegg-Eschenbach anstelle von Fürer-Rapperswil-Jona.

Von Seiten des zuständigen Volkswirtschaftsdepartements nahmen Regierungsrat Beat Tinner, Stefan Wehrle, Leiter Rechtsdienst sowie August Ammann, Leiter Kantonsforstamt, teil. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Aline Tobler und ihre Stellvertreterin Sandra Brühwiler-Stefanovic wahrgenommen.

Zu Beginn der Sitzung wurden von Seiten des zuständigen Volkswirtschaftsdepartements Ausführungen zur Kostenteilung zwischen Gemeinden und Kanton gemacht. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat die Streichung von Art. 35 Abs. 2 Bst. a mit 8:7 Stimmen sowie die Streichung von Art. 35 Abs. 2 Bst. b mit 9:6 Stimmen. Zudem hat die vorberatende Kommission ein Stimmungsbild zu den in der Septembersession eingereichten Anträgen der GRÜNE-Fraktion und der GLP-Gruppe zu Art. 30 eingeholt. Die vorberatende Kommission unterstützt die Anträge nicht. Die vorberatende Kommission unterbreitet dem Kantonsrat die beiden Artikel für die erste Lesung und beantragt, die Anträge der vorberatenden Kommission gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Der Kantonsrat behandelt in erster Lesung Art. 30 und 35, die er am 21. September 2022 an die vorberatende Kommission zurückgewiesen hat.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Struktur

Fortsetzung der Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022