Geschäft: XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Betreuungsangebote in der Volksschule)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.22.08 |
Titel | XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Betreuungsangebote in der Volksschule) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 11.5.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.11.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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8.2.2023 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 4. Juli 2022 | |
30.11.2022 | Antrag | Antrag der Redaktionskommission vom 28. November 2022 | |
22.9.2022 | Antrag | Antrag Bühler-Bad Ragaz zu Abschnitt IV vom 20. September 2022 | |
8.2.2023 | Protokollauszug | Feststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 24. Januar 2023 | |
7.12.2022 | Erlass | Referendumsvorlage vom 30. November 2022 | |
11.10.2022 | Erlass | Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 21. September 2022 | |
13.5.2022 | Botschaft | Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 10. Mai 2022 | |
8.2.2023 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 8. Februar 2023 | |
14.6.2022 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 13. Juni 2022 | |
19.9.2022 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 19ter vom 19. September 2022 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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14.6.2022 | Gremium | Beteiligung - 22.22.08/22.22.09/22.22.10 voKo XXV./XXVI./ XXVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz | 20.12.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
30.11.2022 | Schlussabstimmung | 104 | Zustimmung | 9 | Ablehnung | 7 | |
21.9.2022 | Antrag Bühler-Bad Ragaz zu Abschnitt IV | 71 | Zustimmung | 44 | Ablehnung | 5 | |
21.9.2022 | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 19ter Abs. 1 | 34 | Zustimmung | 77 | Ablehnung | 9 | |
21.9.2022 | Ordnungsantrag Bosshard-St.Gallen auf Schluss der Diskussion | 54 | Zustimmung | 55 | Ablehnung | 11 | |
21.9.2022 | Eintreten | 86 | Zustimmung | 27 | Ablehnung | 7 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.9.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag Bühler-Bad Ragaz mit 71:44 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet, Kommissionspräsident: Ich habe bewusst als VSGP-Präsident nicht votiert, da ich den Hut des Kommissionspräsidenten trage. In der vorberatenden Kommission wurde kein Antrag zu dieser Diskussion gestellt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Kölliker: So eine Frage habe ich fast irgendwie erwartet. Ich glaube, es gehört dazu, dass man die Schulgemeinden, wenn man sieht, jetzt in dieser Zuständigkeit bei mir, dass so ein Geschäft mit einem gewissen Vorlauf kommt, dass man sie sensibilisiert, damit sie wissen, es könnte dann ein Geschäft kommen, und sie jetzt schon entsprechende Vorbereitungen treffen können. Natürlich mit allen möglichen Vorbehalten versehen, dass natürlich das endgültige Machtwort hier der Kantonsrat hat. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Thoma-Andwil: Ich habe noch eine Frage an Regierungsrat Kölliker, ich habe es nicht genau verstanden. Ist es richtig, dass das Bildungsdepartement im Mai bereits die Schulträger informiert hat, dass dieser Kantonsrat ein Gesetz beschliessen wird und sie sollen bereits jetzt Vorkehrungen vornehmen? Ich frage nur, ob ich das richtig verstanden habe. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Kölliker: Der Antrag Bühler-Bad Ragaz ist abzulehnen. Ich habe lange zugehört, was Sie jetzt alles diskutiert haben, und ich nehme vorweg: Die Regierung sieht absolut keine Notwendigkeit, den Zeitpunkt zu verschieben. Die verschiedensten Aspekte wurden in der Erarbeitung dieser Botschaft bereits diskutiert. Das Amt für Volksschule hat am 16. Mai 2022 bereits eine Mail an alle Schulgemeinden verschickt und sie informiert, sie sollen mit der Vorbereitung der Umsetzung ab August 2023 beginnen. Es ist also ein sehr viel längerer Vorlauf als ab jetzt. Man weiss es bereits spätestens seit unserer Mitteilung im Mai dieses Jahres. Wir sind der Meinung, organisatorisch kann das nicht ein Problem sein. Es wurde darauf hingewiesen, die meisten Gemeinden haben ein Angebot. Sie müssen das ausbauen, also organisatorisch, Fachkräfte usw. scheinen bereits zur Verfügung zu stehen, das müsste man je nachdem ein bisschen ausbauen. Wo wir natürlich Verständnis haben ist, dass man je nachdem die bauliche Infrastruktur, die Räumlichkeiten, noch nicht definitiv bereitgestellt hat auf den Schuljahresbeginn 2023/2024. Aber da werden Sie sicher eine Übergangslösung finden, was die Räumlichkeiten betrifft. Sie haben auch jetzt schon Räumlichkeiten, ich weiss das auch von Bad Ragaz. Diese Räume, die können Sie weiterführen, bis Sie dann die definitiven Räumlichkeiten verspätet bereitgestellt haben. Ich habe gestern auch noch eine Aussprache geführt mit dem Amt für Volksschule (AVS), weil ich diese Diskussion natürlich gehört habe. Wir werden auch unsere Aufsichtsstelle im AVS nicht losschicken im nächsten August und sagen, jetzt geht in alle Gemeinden und prüft das bis aufs Letzte. Auch dort werden wir im ersten Schuljahr eine gewisse Grosszügigkeit walten lassen. Man kann das also ein bisschen gelassen nehmen. Wir sehen, wie gesagt, seitens der Regierung keine Notwendigkeit für eine Verschiebung. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Schulthess-Grabs: legt ihre Interessen als Gemeinderätin von Grabs offen. Ich bin zuständig für die Betreuungsangebote. Der Antrag Bühler-Bad Ragaz ist abzulehnen. Ich staune über diese Diskussion. Auch Bad Ragaz, nehme ich an, hat doch schon jetzt diese Struktur und es geht darum, diese auszuweiten. Ich verstehe nicht, dass man da von Hektik sprechen kann, weil es doch jetzt schon ein Angebot gibt, das man ausbauen soll und muss, und wir haben doch noch ein wenig Zeit. Jetzt haben wir Wartefristen, jetzt schon fehlen Angebote. Wir sind jetzt in der Diskussion von Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es sind viele Mütter, die arbeiten müsse, und Männer, die arbeiten müssen und ich verstehe nicht, dass man das nach hinten schieben muss. Ich bin dagegen, diesem Antrag zuzustimmen, auch wenn ich Ihre Situation in Bad Ragaz nicht so gut kenne. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag Bühler-BadRagaz ist abzulehnen. Ich verstehe diese Diskussion nicht ganz. Es wurde vorhin gesagt, man solle jetzt nicht künstlich irgendwo eine Hektik produzieren. Das Gesetz wird auf August 2023 umgesetzt, also nicht heute, morgen oder übermorgen, sondern in elf Monaten. Sie wollen jetzt, dass man es erst in gut einem Jahr und elf Monaten umsetzen muss. Mich würde einmal interessieren, wie Sie das beurteilen würden, wenn Sie der Regierung einen Auftrag geben würden, etwas umzusetzen, und diese sagen würde: Wir brauchen eigentlich zwei Jahre dafür, bis wir das machen können. Ich glaube nicht, dass Sie das goutieren würden. Also ich glaube, wir haben hier eine Situation, es war bekannt, dass dieses Gesetz kommt, man konnte sich vorbereiten. Es wurde vorhin auch gesagt, dass sehr viele Gemeinden sehr gut unterwegs sind und das auch bereits gemacht haben, und ich glaube, so kann man auch darauf vertrauen, dass dann im August 2023 die Gemeinden bereit sind, dies umzusetzen. Es ist vielleicht auch nicht so, dass sie dann bereits im August 2023 200 bis 300 Kinder haben, die sie betreuen müssen, sondern es ist vermutungsweise noch eine überschaubare Anzahl von Kindern. Ich glaube, das müsste eigentlich bewältigbar sein, dies innerhalb von elf Monaten zu organisieren. Also ich verstehe es nicht ganz. Ich höre jetzt, dass man da mehrheitlich der Meinung ist, dass man das rausschieben muss. Dann wird das geschehen, aber wir haben nicht wirklich Verständnis dafür. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Die Grünen konnten diesen Antrag innerhalb der Fraktion nicht besprechen und sich in Kürze auch nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen. Wir sind bekannt dafür, dass wir uns für die ganz Schwachen und die Minderheiten einsetzen, somit auch für Gemeinden, welche in diesem Bereich noch grossen Nachholbedarf haben. Darum kann man davon ausgehen, dass einige Ja-Stimmen von uns kommen werden. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Bühler-Bad Ragaz: Mir ist es ein Anliegen mitzuteilen, die Gemeinden, die jetzt vielleicht baulich nicht bereit sind, das umzusetzen, die haben nicht geschlafen. Aber wir haben vielleicht gewisse Herausforderungen, haben vielleicht andere Prioritäten gesetzt und ich möchte einfach für diese Gemeinden eine Lanze brechen und sagen, wir sind in der Umsetzung. Auch wir im Süden haben den Prozess mitbekommen, was da abgeht bzgl. dieses Gesetzes. Aber die Umsetzung muss klar sein. Mir geht es um Klarheit und wir bekommen einfach etwas mehr Luft, um ein Jahr später umzusetzen. Dort ist dann die gesetzliche Grundlage, und dann werden wir alle glücklich. Die, die schneller unterwegs sind, können das machen. Daher macht es aus meiner Sicht Sinn, den Start für die gesetzliche Verpflichtung um ein Jahr zu verschieben. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen zu Götte Tübach: Sollte mein Votum verletzend gewesen sein, dann möchte ich mich entschuldigen und bitte Sie, das Votum von Götte-Tübach nicht zu vergessen, aber trotzdem dem Antrag zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Gull-Flums (im Namen der VSGP): Dem Antrag Bühler-BadRagaz ist zuzustimmen. Nur der Vollständigkeit halber: Die VSGP hat in der Vernehmlassung zu diesem Gesetz beantragt, die Einführung um ein Jahr nach hinten zu schieben, also so, wie jetzt der Antrag Bühler-BadRagaz lautet. Daher bitte ich um Unterstützung dieses Antrags. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag Bühler-BadRagaz ist zuzustimmen. Es ist nicht einzusehen, was das Problem ist, wenn man den Gemeinden, die eben nicht so weit sind, noch ein Jahr länger Zeit gibt. Diese künstliche Hektik ist schwer verständlich. Es ist gesagt worden: Es gibt Schulträger und Gemeinden, die sind noch nicht so weit. Und die jetzt da fast schon mit Inkraftsetzung in Verzug zu setzen, macht keinen Sinn. Die obligatorische Schulpflicht wurde 1874 in der Bundesverfassung festgelegt. Mit der Verschiebung um ein Jahr hätten wir gerade ein schönes Jubiläum. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Cozzio-St.Gallen: Der Antrag Bühler-Bad Ragaz ist abzulehnen. Es ist eigentlich alles schon gesagt worden. Ich hätte nur noch eine kurze Anmerkung zu Bühler-Bad Ragaz wegen der Liegenschaften. Ich denke, vielleicht gibt es auch Liegenschaften, die man einfach umändern könnte, um nicht neu bauen zu müssen. Ich hätte eigentlich eher gesehen, dass man das wirklich auf den Zeitpunkt umsetzt. Es gibt immer wieder Möglichkeiten. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Götte-Tübach: Der Antrag Bühler-Bad Ragaz ist abzulehnen. Damit die Verwirrung von Güntzel-St.Gallen, der in diesem Thema jetzt wirklich nicht tief drin ist, noch geklärt werden kann: Die Gemeinden, das können verschiedene Anwesende auch bestätigen, sind mit dem Thema nicht neu konfrontiert, seit dieses Gesetz vorliegt, sondern das Gesetz und die ganze Gesetzesentwicklung ist im Umfeld der Gemeinden schon sehr lange diskutiert worden. Es gab auch eine entsprechende Vorbereitung dieser Botschaft, in die die Schulträger und die Gemeinden entsprechend involviert waren. Aus diesem Grund kommt die Überraschung nicht so, wie es jetzt dargestellt wurde oder dargestellt wird. Die VSGP hat das in der Vernehmlassung, wie bereits ausgeführt, erwähnt. Ich weiss nicht, ob der Präsident der VSGP noch den Hut wechselt und noch etwas dazu sagt. Er spricht zumindest mit seinem Vorstandskollegen aus der VSGP. Also es ist nicht die grosse Überraschung. Darum bin ich nach wie vor dieser Auffassung und stütze mein vorheriges Votum. Es gibt verschiedene solcher Themen mit Varianten der Einführung. Ich habe klar gesagt, es muss natürlich eine Aktivität in der Gemeinde oder in der Stadt geschehen. Es kann nicht sein, dass einfach einem Übergang seitens der Regierung stattgegeben wird, wenn noch nichts passiert. Aber wenn in einer Gemeinde eine Abstimmung nicht so wie geplant ausgeht, oder sonstige Geschichten, hat es schon immer einen solche Übergangsfristen gegeben, denn es ist schliesslich die Absicht der Gemeinde, den Einführungstermin einzuhalten. Wir werden das im PBG, das erwähnt wurde, dann noch x-fach erleben, denn es glaubt wahrscheinlich hier niemand daran, dass 2027 alle Gemeinden ein neues Raumplanungsinstrument für ihre Kommune eingeführt haben werden. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Steiner-Kaufmann-Gommiswald: Dem Antrag Bühler-Bad Ragaz ist zuzustimmen. Auch wir konnten den Antrag in der Fraktion nicht abschliessend besprechen. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Antrag gut unterstützen können und werden. Ich glaube, auch Surber-St.Gallen hat recht. Man konnte mit diesem Gesetz rechnen, man konnte sich auf den Weg machen. Wenn es einzelne Gemeinden gibt, die das noch nicht machen konnten oder noch nicht gemacht haben oder noch bauliche oder personelle Herausforderungen zu bewältigen haben, dann geben wir ihnen diese zusätzliche Zeit. Das ist keine verlorene Zeit. Die meisten Gemeinden haben es kommen sehen, sind gut unterwegs, und seien wir solidarisch mit diesen Gemeinden, die noch irgendeinen Engpass haben. In der vorberatenden Kommission, ich gehe davon aus, dass der Präsident der vorberatenden Kommission dies selber noch erwähnen wird, war es kein Thema. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Dem Antrag Bühler-Bad Ragaz ist zuzustimmen. Sie müssen Verständnis haben, wenn ein Kantonsrat wie Götte-Tübach, der erst 20 Jahre im Parlament ist, die ganzen Abläufe noch nicht so genau kennt. Ich habe grosses Verständnis für das zweite Votum von Bühler-Bad Ragaz – genau dort liegt das Problem. Ich rede in meinem eigenen Namen, weil wir diese Frage in der Fraktion nicht diskutiert haben, aber für mich ist es selbstverständlich so, wie Sie es gesagt haben. Es kann nicht sein, und das ist mein Unverständnis zum Votum von Götte-Tübach, dass dann die Regierung oder ein Vertreter der Regierung sagen kann, für euch gilt das noch nicht. Ich gehöre zu denjenigen, das wissen alle, die mich nicht verfolgen, aber wissen, was ich schon gesagt habe, dass ich sehr klar differenziere und der Regierung keine zusätzlichen Kompetenzen gebe, die sie nicht hat. Und hier hat kein Regierungsrat und nicht die Regierung die Kompetenz, diesen Termin zu verschieben, wenn wir ihn im Gesetz haben und wie erwähnt keine Übergangsbestimmung dazu besteht. Ich hätte sogar den Termin 2030 unterstützt, aber das ist eine persönliche Sache. Aber ich finde es richtig, wenn man den Gemeinden mindestens dieses Jahr noch gibt. Denn es ist auch richtig, wer noch nicht, aus welchem Grund auch immer, sich mit dem vertieft befasst hat, der soll es korrekt machen. Ich bitte Sie, wenn Sie nicht wollen, dass dann die Gemeinde Bad Ragaz zwangsverwaltet wird durch irgendeinen Verweser, dass Sie diesem Antrag zustimmen und das Votum von Götte-Tübach vergessen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Bühler-Bad Ragaz: Zwei Hinweise: Die Gemeinden haben sehr wohl eine Herausforderung. Teilweise müssen sie neue Bauten erstellen, und das ist eine grosse Herausforderung. Und das Zweite, da staune ich jetzt schon, rein vom Formellen her. Wir machen das Gesetz und dann verlangen wir vom Bildungschef, dass er irgendwo mit einem Schreiben sagt: Nein, das Gesetz sagt zwar, Mitte August 2023 müssen Sie umsetzen, aber Sie können länger Zeit brauchen für die Umsetzung. Das geht nicht. Genau um diese Unsicherheit wegzubringen, möchte ich mit meinem Antrag Sicherheit hineinbringen, ein Jahr verlängern, und dann sind die meisten Gemeinden bereit. Wir haben jetzt ein klares Fixdatum im Gesetz und haben keine Übergangsfrist. Sonst müssten wir eine Übergangsfrist ins Gesetz schreiben. So geht es wirklich nicht. Ich verweise hier auf das Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG). Da haben wir auch keine Übergangsfristen gemacht, und dann ist es nachher schwierig geworden, dies entsprechend umzusetzen. Wir sind der Gesetzgeber und wir müssen Klarheit schaffen. Wenn wir die Klarheit schaffen und die Interpretationsmöglichkeiten vom Tisch haben wollen, dann müssen wir um ein Jahr verlängern. Ich mache noch ein Beispiel: Wenn ein Gemeinderat oder ein Schulträger eine aufsichtsrechtliche Beschwerde bekommt, weil er nicht fristgerecht umgesetzt hat, dann landet das nicht beim Regierungsrat, dann geht es auf den Gerichtsweg, und dann kann Regierungsrat Kölliker keinen Einfluss mehr nehmen. Ich bitte, das zu berücksichtigen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Götte-Tübach: Der Antrag Bühler-BadRagaz ist abzulehnen. Ich habe durchaus Verständnis für diesen Antrag. Ich bin aber der Auffassung, dass wir das jetzt nicht gesetzlich um ein ganzes Jahr nach hinten schieben müssen, sondern ich denke, da gibt es durchaus Varianten, damit die Gemeinden die nötige Sicherheit haben, dass es hier eine Übergangsfrist seitens der Regierung gibt, wenn die Bestrebungen seitens der Gemeinde im Sinne des neuen Gesetzesartikels hier sind, aber aufgrund von baulichen Vorgaben oder anderen räumlichen Diskussionen noch nicht eins zu eins umsetzbar sind. Ich glaube, diese muss auch nicht zwingend im Gesetz niedergeschrieben sein, sondern das kann wahrscheinlich in einem einfachen Schreiben seitens der Regierung oder mindestens jetzt anschliessend in einer ausführlichen Wortmeldung, wie das Regierungsrat Kölliker schon beim Eintreten gemacht hat, erledigt werden, und dann kann sich diese Gemeinde, die mit dem Problem konfrontiert ist, auf diese Aussagen bzw. auf ein allfälliges Schreiben stützen und wir müssen jetzt nicht das Gesetz nochmals anpassen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag Bühler-Bad Ragaz ist abzulehnen. Ich möchte Sie bitten, dass wir das Gesetz per 2023 in Kraft setzen können. Es ist August 2023, es ist noch beinahe ein Jahr bis dahin. Es ist auch nicht so – da müssen wir schon auch ehrlich sein –, dass dieses Gesetz jetzt einfach vom Himmel fällt. Es war ein langer Prozess, in dem das Bildungsdepartement auch stark mit der VSGP zusammengearbeitet hat. Es gab dann auch diese Vernehmlassung, welche Sie angesprochen haben, im März dieses Jahres. Es ist eigentlich schon lange klar, dass das kommt. Es ist auch schon länger klar, wann es in Kraft gesetzt werden soll. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wo das Problem liegt, dass man das jetzt nicht schaffen kann, das auf August 2023 auch umzusetzen. Sonst ist es dann doch eine nochmals sehr lange Zeit. Wenn wir zwei Jahre brauchen, bis wir ein Gesetz umsetzen können, ist mir und uns das dann doch zu lange. Ich möchte auch noch darauf hinweisen: Ich kann mir auch vorstellen, dass ein Teil der Gemeinden aufgrund dieses Gesetzes Angebote schaffen werden muss. Ich glaube, in einer ersten Phase, wenn Sie jetzt da noch nicht alles 100 Prozent ganz so bereithaben, wie Sie das eigentlich gerne hätten, dann kann dieses Angebot in einer Übergangsphase vielleicht auch ein bisschen handgestrickter sein, um dann wirklich das Angebot noch ganz professionell aufbauen zu können. Aber ich glaube, es ist jetzt wirklich wichtig, dass wir sagen, es ist unser Ziel, das auf 2023 in Kraft zu setzen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Abschnitt IV. Bühler-Bad Ragaz: legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Bad Ragaz offen und beantragt, Abschnitt IV wie folgt zu formulieren: «Dieser Erlass wird ab 12. August 2024 angewendet.» Wir sind in diesem Rat angehalten, Gesetze so zu machen, dass sie auch umgesetzt werden können. In diesem Fall habe ich grosse Zweifel, dass alle Gemeinden auf das nächste Jahr bereit sind, das Gesetz umzusetzen. Deshalb beantrage ich, den Erlass bzw. die Einführung um ein Jahr zu verschieben. Die VSGP und die SGV haben am 4. März 2022 in ihrer Vernehmlassung auch darauf hingewiesen, dass der jetzige Zeitpunkt der Einführung sehr sportlich ist und die Gemeinden nicht alle bereit sind, das umzusetzen. Ich habe auch mit verschiedenen Mitgliedern der vorberatenden Kommission gesprochen. Ich war auch ein bisschen erstaunt, welche Rückmeldung ich da bekommen habe. Scheinbar sind da nicht alle an der gleichen Sitzung gewesen. Ein Erlass braucht ein klares Datum zur Umsetzung. Das haben wir in diesem Erlass. Was ich aber nicht möchte ist, dass die Behörden – seien das Schulrats- oder Gemeindebehörden – gegenüber der Bürgerschaft rechtlich in Verzug kommen, wenn sie das nicht bis Mitte August nächsten Jahres umsetzen können. Es wäre möglich, dass Beschwerden eingereicht werden, wenn kein bedarfsgerechtes Angebot umgesetzt ist. Wir haben heute schon gehört, dass es Interpretationssache ist, was «bedarfsgerecht» heisst. Es könnte auch sein, dass aufsichtsrechtliche Beschwerden eingereicht werden gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern, weil wir den Fixtermin nicht einhalten konnten in Bezug auf die Umsetzung. Dann haben wir ein Problem. Die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf, das ist wichtig, das wollen wir umsetzen in den Gemeinden, aber wir wollen das so umsetzen, dass wir nicht im Vollzug ein Problem haben gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Wie gesagt, das bedarfsgerechte Umsetzen sieht jeder Bürger und jede Bürgerin etwas anders. Ich komme zum Fazit: Mir ist eine Rechtssicherheit sehr wichtig. Geben Sie den Gemeinden bzw. den Schulträgern die entsprechende Rechtssicherheit zur Umsetzung dieses Gesetzes. Jetzt haben wir elf Monate Zeit, dieses Gesetz umzusetzen. Wir müssen möglicherweise in verschiedenen Gemeinden bauliche Massnahmen treffen. Wir müssen Verträge abschliessen mit Kitas, allenfalls Gespräche mit Nachbarkantonen oder Nachbargemeinden suchen, die teilweise in anderen Kantonen sind. Das in elf Monaten umzusetzen, ist recht schwierig und eine grosse Herausforderung. Warum setzen wir uns so unter Druck? Geben Sie uns ein Jahr länger Zeit, dann können wir das viel besser machen, und die freiwillige Umsetzung, wie es auch heute gesagt wurde, das kann man immer noch machen, aber dass wir so in Verzug gesetzt werden können von der Bürgerschaft, lehne ich als Gemeindepräsident ganz klar ab. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion mit 77:34 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet, Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde kein Antrag über Streichung eines Mindestangebotes gestellt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Hasler-Balgach: Noch eines ist zu beachten: Es gibt sehr viele Familien und Erwerbstätige, die in Betrieben arbeiten, die nicht um vier oder fünf Uhr aufhören. Es gibt Gastro, es gibt Hotellerie, es gibt Schichtarbeit. Bitte beachten Sie auch das, wenn Sie nachher abstimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Sarbach-Wil: Vielleicht mache ich mich jetzt unbeliebt, aber ich möchte doch beliebt machen, daran zu erinnern, dass wir eigentlich über Uhrzeiten diskutieren. Wir diskutieren lediglich über den Antrag der SVP-Fraktion, ob man Zeitspannen festlegen soll oder nicht. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich wollte eigentlich diese Diskussion abbrechen, weil ich eben befürchtet habe, dass diese dann auch noch grotesk wird, wie wir das am Montag schon erlebt haben. Zu Bruss-Diepoldsau: Ich habe zwei Kinder, die sind beide in der Krippe gewesen, eines ist jetzt im Kindergarten. Stellen Sie sich vor, wenn ich um sechs Uhr in die Krippe gegangen bin und diese Kinder abholen wollte, dann wollten die nicht mitkommen, weil es so schön in der Kita ist. Das liegt nicht daran, dass es zuhause so schlimm ist, aber sie können in der Kita mit anderen Kindern spielen, sie können sich dort austoben und haben effektiv Bezugspersonen. Da sind nicht zehn Personen, die dort sind, es sind weniger, sie haben direkte Kontaktpersonen. Ich sehe Ihr Problem nicht. Ich bin ein moderner Mann, ich finde, die Frauen sollen auch ihren Beitrag in der Arbeitswelt leisten, so, wie ich ihn auch zuhause leiste. Und jetzt bitte ich doch zur Abstimmung zu kommen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Hasler-Balgach: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Es ist hier der Eindruck entstanden, Familienmodelle und arbeiten zu gehen sei eine Wahl. Die Realität ist, dass die meisten Leute nicht wählen können, ob sie arbeiten gehen. Es gibt wahnsinnig viele Einelternfamilien, wenn man die Statistiken anschaut. Ziehen Sie doch das bitte auch in Betracht, wenn Sie nachher abstimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Bruss-Diepoldsau: Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich bin schon erstaunt, dass genau die Leute, die noch keine Kinder hatten, das Thema beenden wollen. Das ist einmal das Erste. Das Zweite ist ein Recht auf Betreuung, so was haben die Kinder. Wir vergessen immer, die Kinder in den Fokus zu stellen. Vergessen Sie das bitte nicht. Ein Recht auf Betreuung, Familienmodell, es brauche eine professionelle Betreuung – ja ist denn eine Mutter zu Hause nicht professionell? Sie bringt viel mit. Sie bringt die nötige Liebe mit. Das Thema der Professionalität und die Installierung von immer neuen Plätzen und die Spirale – studieren Sie bitte einmal darüber nach, was wir hier eigentlich tun. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bosshard-St.Gallen mit 55:54 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen: beantragt Schluss der Diskussion. Wir diskutieren jetzt fast eine halbe Stunde über diesen Antrag. Ich denke, die Meinungen sind klar, und ich würde nun bitten, zur Abstimmung zu kommen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Cozzio-St.Gallen (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die Mitte-EVP-Fraktion möchte auch noch einmal betonen, dass auch wir jede Familie und jedes Familienmodell gut finden. Das soll jede Familie oder jedes Paar miteinander selber entscheiden. Aber wir möchten für all diejenigen, die arbeiten wollen, eine Betreuung sicherstellen, eine gute Betreuung, eine professionelle Betreuung. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Besten Dank für diese konstruktive Polemik. Ich möchte noch etwas zur Frage der bedarfsgerechten Betreuung sagen, das wurde jetzt hier erwähnt. Wenn hier im Gesetz steht, dass es bedarfsgerecht sein soll, heisst das selbstverständlich, dass dann ein Angebot gewährleistet sein muss, wenn es dafür auch eine Nachfrage gibt. Das ist eigentlich der Sinn und das zieht sich durch das Gesetz hindurch. Wenn es hier z.B. während der Ferien in einer Woche keinen Bedarf gibt, so muss das auch nicht angeboten sein. Aber das Gesetz räumt den Eltern das Recht ein zu sagen, wir brauchen die Betreuung während dieser Zeit, und dann muss es auch angeboten sein. Wir haben z.B. in der Stadt St.Gallen, um das aus der Praxis zu erklären, das System, dass es ein Betreuungsangebot während der Ferien gibt, aber man muss Wochen, bevor man in die Ferien fährt, angeben, wann man dieses Angebot braucht und so wird dann vonseiten der Tagesbetreuung geplant. Das funktioniert also bedarfsgerecht, aber wir schaffen einen Rahmen, der einzuhalten ist, und wenn es in diesem Rahmen einen Bedarf gibt, muss das gewährleistet sein, und ich glaube, das ist es, was wir hier können. Wir können hier eine Mindestvorgabe machen an die Gemeinden, und danach funktioniert es in der Praxis dann bedarfsgerecht. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Thoma-Andwil: Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Eine sehr interessante Debatte. Einige Damen haben ein Problem mit dem Hören, glaube ich. Zumindest Steiner-Kaufmann-Gommiswald und Cavelti Häller-Jonschwil, die jetzt gesprochen haben, haben nicht verstanden, warum die SVP-Fraktion nicht eintreten wollte: Weil die SVP-Fraktion unsere Staatsstrukturen versteht, weil die SVP-Fraktion auf kommunaler Ebene die Probleme angeht und löst. Den INFRAS-Bericht haben wir gelesen, offenbar ein Teil des Rates aber nicht. Tragisch, dass die neue Präsidentin der Mitte das nicht gelesen und nicht verstanden hat. Geschätzte Steiner-Kaufmann-Gommiswald, Ihr Votum, das Sie vorhin gehalten haben, können Sie an der Gemeindeversammlung halten. Es ist eine Tendenz dieses Rates, arrogant und überheblich – und jetzt spreche ich als Gemeindepräsident – über die Gemeinden herzuziehen. Wir haben in den Gemeinden diese Angebote geschaffen. Ich darf das jetzt für Andwil sagen: Wir haben einen Gemeinderat mit fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder sind der grössten und konstruktivsten Partei angehörig, nämlich der SVP. Die haben erkannt, was die Bedürfnisse in einer Gemeinde sind. Wir haben mit der Pädagogischen Hochschule (PHSG) z.B. eine Abklärung gemacht und haben eine, wie es im Gesetz stehen soll, bedarfsgerechte Betreuung aufgebaut, eine schulergänzende Betreuung. Wir haben das den Bürgern vorgebracht, diskutiert und eingeführt, wie es sich gehört. Das ist das Subsidiaritätsprinzip. Natürlich hat ein Rat wie überall eine leichte Tendenz zur Überheblichkeit – das höre ich jetzt – und sagt, wir drücken das den Gemeinden auf. Zum Schluss noch, was schön ist, und das darf man vielleicht ein bisschen humorvoll sehen – ich hoffe, Sie verstehen dann meinen Humor: Es ist schön, dass wir dieses Problem dieser Kinder langsam lösen. Es ist nämlich schon eine Belastung – ich kenne das, ich habe auch fünf Kinder. Die belasten nur. Die Wirtschaft ruft aus, die Kinder sind mühsam für die Familien, man kann nicht mal mehr in die Ferien gehen. Vielleicht sollte man auch kantonale Auffanglager machen, damit wir die gesamthaft betreuen können. Es ist wirklich lästig und es ist schön, dass es fraktionsübergreifend jetzt eine Meinung gibt, dass wir dieses Problem endlich angepackt haben und gelöst haben. Sie wissen, Sie verstehen, es ist leicht ironisch, aber es kommt ein bisschen so rüber. Nun meine Hauptaussage noch in einem Satz: Wir sind uns der Herausforderung bewusst, wir sind nicht eingetreten, weil wir das Subsidiaritätsprinzip wahren wollen, weil wir gesehen haben, die Gemeinden haben es gelöst. Das ist eigentlich auch die Botschaft, die hoffentlich auch die Presse jetzt hier hört. Das ist die Aussage, nicht, dass wir das nicht wollen. Das lassen wir uns nicht bieten, zu sagen, wir wollen das nicht einführen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Vieles wurde bereits gesagt und das Votum von Steiner-Kaufmann-Gommiswald hat mir sehr aus dem Herzen gesprochen. Der Antrag löst tatsächlich etwas Unverständnis aus und stellt das engagierte Votum, mir ist es auch so gegangen, von Götte-Tübach doch einigermassen in Frage. Wir alle beklagen den Fachkräftemangel. Die SVP möchte diesen nicht durch Zuwanderung lösen und möchte keine 10-Millionen-Schweiz. Die SVP möchte offensichtlich aber auch keine bessere Ausschöpfung des einheimischen Fachkräftepools für den ganzen Kanton. Dieser Nachtrag bringt mit der klaren Präzisierung der Öffnungszeiten und der Betreuung während der Ferien eine flächendeckende Verbesserung, auch in Nesslau und in Vättis, und nicht nur in Wil, Gossau oder St.Gallen. Wenn wir diesem Antrag zustimmen würden, würde der ganze Nachtrag nahezu obsolet. Die Wirtschaft braucht jetzt ein klares Zeichen, und wir werden diesen Antrag deshalb ablehnen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Götte-Tübach: Ich bin davon ausgegangen, ich hätte das ausführlich gesagt. Ich habe für einen Teil der SVP-Fraktion gesprochen und habe die gesamte Auslegeordnung gemacht, wie ich das auch in der vorberatenden Kommission gemacht habe. Betreffend Eintreten kann ich auch klaren Wein einschenken: Da hat es eine Entwicklung gegeben. Wir haben uns in der Landsitzung noch klar für Eintreten ausgesprochen, in der Sitzung am Montagmorgen war das nicht mehr so klar, und jetzt wurde es nochmals etwas unklarer bzw. jetzt war es klar nicht mehr Eintreten. Aber die SVP-Fraktion hat da eine dynamische Entwicklung gemacht, weil wir bei diesem Antrag auch davon ausgingen, dass es da vielleicht noch Mehrheiten gibt, auch aufgrund von Voten in der vorberatenden Kommission. Als sich aber diese Mehrheiten dann irgendwo in Luft aufgelöst haben, war dann der Teil der Fraktion, der für das Nichteintreten plädiert hat, stärker geworde, und das hat sich hier bei der schlussendlichen Abstimmung nochmals klar gezeigt. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Steiner-Kaufmann-Gommiswald: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Zuerst noch eine Frage: Ich habe nicht ganz verstanden, in welchem Namen Götte-Tübach gesprochen hat. Götte-Tübach hat immer wieder betont, er spreche im Namen der SVP-Fraktion, doch ich habe beim Abstimmungsbild gesehen, dass eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion nicht einmal für Eintreten war. Vielleicht gibt es nachher noch Klärung. Auch die Voten, die jetzt aus den Reihen der SVP-Fraktion stammen, widerspiegeln für mich nicht eine familienfreundliche Politik wie angekündigt. Zum Argument von Wasserfallen-Goldach: Von den steigenden Kosten im Bildungsbereich irgendwelche Rückschlüsse auf die Betreuungsangebote zu schliessen, finde ich sehr kurz gegriffen, denn wenn mehr Leute arbeiten – Männer und Frauen, Mütter und Väter –, hat das auch wieder einen Einfluss auf das Steuersubstrat und insofern auch wieder einen positiven Einfluss auf die Gemeinden. Dann das Argument, das wir jetzt mehrfach gehört haben: Das bestehende Gesetz sei ausreichend, die Gemeindeautonomie sei hochzuhalten, die Uhrzeiten brauche es nicht. Offensichtlich braucht es das. Wir haben gehört und gelesen in der vielzitierten INFRAS-Studie, dass wir in einem Drittel der Gemeinden einen Versorgungsgrad von unter einem Prozent haben. Das ist doch Beweis in sich, dass die bestehende Gesetzesgrundlage, die bestehende Autonomie der Gemeinden, nicht ausreichend genutzt wird. Auch wenn es in verschiedenen Gemeinden Verbesserungen gibt, es braucht noch mehr, und es ist jetzt definitiv der Zeitpunkt, diesen Weg zu gehen. Dann das Argument, «bedarfsgerecht» wollen wir nicht einschränken mit Begriffen wie Uhrzeiten. «Bedarfsgerecht» meint natürlich vor allem auch die Menge der Plätze, wie viele Familien einen Platz beanspruchen, wie viele Familien Bedarf haben. Der Bedarf einer Familie soll dann in einem zweiten Schritt – und das definiert sich über die Uhrzeiten – deklariert sein, deshalb braucht es diese Uhrzeiten. Ich bitte Sie, diesen Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen und sich klar für eine familienergänzende Betreuungsstruktur an den Schulen auszusprechen, welche sich eben an den Bedürfnissen der Familien ausrichtet, denn die Realität ist, dass jetzt nicht einfach kein Bedarf herrscht bei diesen Gemeinden, wo vielleicht ein Angebot noch nicht ausreichend da ist. Wir haben ein Stichwort gehört zu der Nachmittagsbetreuung, dass es die da, wo es sie nicht gibt, halt nicht brauche. Das ist nicht der Fall. Heute arrangieren sich einfach viele Familien anders und viel auch mit den Grossmüttern. Die Grossmütter sind zum Teil jetzt auch noch im Erwerbsalter und im Erwerbsleben tätig. D.h., wir haben dann oft sogar zwei Frauen, die weniger im Berufsalltag sind, weil vielleicht eine Grossmutter unentgeltlich die Betreuung übernimmt und eine Mutter weniger arbeitet, also ein doppelter Bumerang. Insofern ist diese Vorlage, wie sie hier herrscht, eine sehr ausgewogene, vernünftige Vorlage mit Vorgaben, aber nicht zu starken Vorgaben. Diese gilt es zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren: Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. In der aktuellen Session wurde mitunter das Geschäft 22.22.16 «VI. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz» behandelt. Dabei ging es um die Finanzierung der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Im Zentrum der hier zugestimmten Regelung steht das Ziel, der Hauptzuständigkeit der einzelnen Gemeinden bei der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen stärker als bisher Rechnung zu tragen. Das heisst, die Politik möchte den Gemeinden mehr Kompetenzen übergeben. Eine solch übereinstimmende Haltung querbeet durch alle Fraktionen ist ein gutes Zeichen. Nun aber der Quervergleich zum XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz: Es soll ein neuer Gesetzesartikel eingeführt werden, welcher die Schulträger dazu verpflichtet, für die Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und der Primarschule bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung anzubieten, soweit nicht die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt – so weit, so gut. Dass es in der heutigen Zeit eines Betreuungsangebots für Schulkinder der Volksschule bedarf, ist unbestritten. Im zweiten Atemzug massen wir uns als Gesetzgeber gleich noch an, den Begriff «bedarfsgerecht» definieren zu müssen. So soll das Angebot gemäss Entwurf der Regierung wenigstens die Zeitspanne von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr umfassen, und noch dazu soll sich dieses Angebot nebst den Schulwochen auf acht Wochen Schulferien beziehen. Nun bemerkt vielleicht der eine oder andere Volksvertreter und auch die eine oder andere Volksvertreterin den Widerspruch. Im Geschäft 22.22.16 sollen den Gemeinden mehr Kompetenzen zugesprochen werden – weg vom Kanton, hin zu den Gemeinden. Man argumentiert hier, die Gemeinden seien näher bei den betroffenen Leuten, also sollen auch die Gemeinden angemessene Kompetenzen erhalten. Nun aber, bei der schulergänzenden Betreuung, möchte die Regierung den Gemeinden einen Mindeststandard aufs Auge drücken. Im Ernst? Aus liberaler Sicht und im Quervergleich zum Geschäft 22.22.16 ein absoluter Unfug. Wollen wir Kantonsräte und rätinnen den Gemeinden tatsächlich in Abrede stellen, eine passende, bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung planen und organisieren zu können? Ich habe das Vertrauen in die Schulgemeinden und die politischen Gemeinden. Sie haben den Überblick und wissen, worauf es ankommt. Weder Schulgemeinden noch politische Gemeinden brauchen irgendwelche Mindeststandardregelungen. Stimmen insofern auch Sie dem Änderungsantrag der SVP-Fraktion zu. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Cozzio-St.Gallen (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die gesetzlichen Grundlagen sind sonst zu wenig von den jetzigen gesetzlichen Grundlagen abzuheben. Dass diese nicht ausreichend sind, zeigt der Bericht 40.18.04 «Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen». Diesem Bericht lag eine Situationsanalyse der familien- und schulergänzenden Betreuung im Kanton St.Gallen zugrunde. Regierungsrat Kölliker hat einiges schon gesagt, ich möchte es einfach nochmals kurz wiederholen. Demnach standen im Jahr 2016 für 65'000 Kinder im Schulalter von null bis zwölf Jahren 3'800 Betreuungsplätze zur Verfügung. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von gerade einmal sechs Prozent, was deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt von 10 Prozent liegt. Der Versorgungsgrad liegt bei einem Drittel der Gemeinden sogar bei unter einem Prozent. Wenn wir als Wirtschaftsstandort attraktiv bleiben wollen, müssen wir auch die Betreuung von Kindern ermöglichen. Die Mitte-EVP-Fraktion steht für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und unterstützt daher die vorliegende Fassung der vorberatenden Kommission mit klaren Vorgaben. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Abderhalden-Nesslau (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und so auch den Standort attraktiver zu gestalten, ist die FDP-Fraktion der Meinung, dass man ein Gesetz schaffen muss, das gewisse griffige Grundlagen definiert und nicht mit dieser Einschränkung das Wesentliche auslässt. Deshalb wird die FDP-Fraktion diesen Antrag ablehnen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Es wurde jetzt seitens meines Vorredners sehr viel vorgerechnet, was die Gemeinden bereits in den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung investieren. Ich will nicht in Abrede stellen, dass sehr viele Gemeinden bereits viel machen und auch bereit sind, hier wirklich auch eine gewisse Finanzierung zu leisten. Wir müssen uns aber auch im Klaren sein: Den Hauptteil der familienergänzenden Kinderbetreuung tragen noch immer die Eltern. Aber, und das möchte ich hier anmerken, dieser Investition, welche die Gemeinden in die familienergänzende Kinderbetreuung tätigen, steht auch ein Gegenwert entgegen. Es können nämlich sehr viel mehr Menschen in diesem Kanton berufstätig sein, wenn die familienergänzende Kinderbetreuung gewährleistet ist. Wir stimmen am kommenden Sonntag über eine Änderung in der AHV ab: über die Frage, ob das Rentenalter der Frauen erhöht werden soll. Die AHV ist ein unglaublich bemerkenswertes Vorsorgewerk, welches immer noch im Umlageverfahren funktioniert, obwohl die Babyboomergeneration jetzt zum Teil bereits in Rente ist. Und weshalb funktioniert dieses Umlageverfahren immer noch? Weil in der Schweiz die Produktivität derart gesteigert wurde. Zu dieser Produktivitätssteigerung tragen eben auch sehr viele Menschen bei, und es ist wesentlich, dass wir hier die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den vergangenen Jahren gefördert haben. Wenn Sie sagen, wir investieren bereits viel in die familienergänzende Kinderbetreuung, so steht dem auch etwas entgegen, nämlich ein Wirtschaftswachstum und damit verbunden selbstverständlich auch, dass es uns hier in der Schweiz so gut geht. Dies ist auch verbunden, das müssen wir auch sagen, mit mehr Steuereinnahmen für die Gemeinden, von welchen sie einen Teil für die familienergänzende Kinderbetreuung verwenden können. Nun habe ich einen weiten Bogen geschlagen und komme zum eigentlichen Antrag zurück. Sie möchten hier nicht vorschreiben, dass es eine Zeitspanne geben soll, in welcher die Kinderbetreuung gewährleistet sein muss. Ich glaube, es ist wirklich wichtig, wenn wir jetzt diese Grundlagen schaffen, dass wir Minimalanforderungen bestimmen, damit dann diese Kinderbetreuung auch wirklich so funktioniert, dass Leute im Erwerbsleben stehen können. Wir arbeiten nun einmal nicht nur von 8 bis 12 oder von 14 bis 17 Uhr, sondern der Arbeitsalltag dauert von morgens bis abends, und hier ist eben wichtig, diese Realität auch der entsprechenden Bestimmung zu den Öffnungszeiten der Tagesbetreuung gegenüberzustellen. Weiter die Frage der Schulferien: Da ist es sehr massgeblich, dass wir das ins Gesetz schreiben, denn wenn das nicht gewährleistet ist, funktioniert dieses ganze System nicht. Wir haben vier Wochen Ferien gemäss Obligationenrecht anerkannt im Arbeitsalltag. Wir haben aber 13 Schulferienwochen im Volksschulgesetz definiert, und wenn wir nicht sagen, dass mindestens der grössere Teil dieser Ferien abgedeckt sein muss, kommen wir in einen Konflikt. Dann können eben wiederum Eltern nicht im Erwerbsprozess verbleiben. In diesem Sinne ist es für uns eine Minimalanforderung, die wir hier schaffen, und ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Art. 19ter (Schulergänzende Betreuung). Wasserfallen-Goldach: beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 19ter Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Schulträger bietet für die Schülerinnen und Schüler in Kindergarten und Primarschule bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung an, soweit nicht die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt.» Sie erkennen wahrscheinlich die Bedeutung und auch die Vielschichtigkeit dieses vorliegenden Geschäfts an der Anzahl Voten und Sprecher und Sprecherinnen der SVP-Fraktion. Ich spreche jetzt ganz konkret zum Antrag der gesamten SVP-Fraktion: In den vergangenen fünf Jahren ist das familien- und schulergänzende Betreuungsangebot für null- bis zwölfjährige Kinder im Kanton St.Gallen um rund 1'700 auf 5'600 Vollzeitplätze gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs an Plätzen von 46 Prozent. Betrachtet man lediglich die Subventionen an Eltern und Betreuungseinrichtungen ohne Liegenschaften und Sonstiges, sind die Ausgaben zwischen 2015 und 2020 von 19,1 Mio. Franken auf 34,2 Mio. Franken gestiegen. Das wiederum entspricht einer Zunahme von 79 Prozent. Der Ausgabenzuwachs nur bei den Gemeinden liegt zwischen 2015 und 2020 bei 60 Prozent. Die Ausgaben pro Kind sind über das ganze Kantonsgebiet betrachtet um 210 Franken pro wohnhaftem Kind gestiegen. Pro Betreuungsplatz werden 1'200 Franken mehr investiert. Im Vergleich mit den Kantonen Zürich und Thurgau investiert der Kanton St.Gallen damit pro wohnhaftem Kind am meisten in die schulergänzende Kinderbetreuung. Es ist davon auszugehen, dass sich das Platzangebot im Kanton St.Gallen auch künftig dynamisch entwickeln wird. So planen 52 Prozent der Gemeinden, ihre Subventionen in die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ab 2021 zu erhöhen. Auch die Zahl der Gemeinden ohne Betreuungsangebote schrumpft. Im Vorschulbereich bieten zwölf Gemeinden keine Plätze an, im Schulbereich noch deren zwei. All diese genannten Zahlen und Fakten entnehme ich dem INFRAS-Schlussbericht «Monitoring familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot im Kanton St.Gallen». Was können wir daraus mitnehmen? Selbst ohne gesetzlichen Zwang und einer entsprechenden Angebotspflicht haben die St.Galler Gemeinden die Zeichen der Zeit erkannt und tragen der sich im Wandel befindenden Gesellschaft in ureigenem Interesse verantwortungsvoll und bedarfsgerecht Rechnung. Familienmodelle werden vielfältiger und vielschichtiger. Immer häufiger sind beide Elternteile im Arbeitsprozess integriert. Es ist klar, dass wir dieser Entwicklung Rechnung tragen müssen und dieses Thema in der Politik auch ernst nehmen sollten. Zur Sicherung von gesellschaftlichem Wohlstand und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels muss das brachliegende Arbeitskräftepotenzial auch in unseren eigenen Reihen besser genutzt werden. Selbstverständlich gehören hierzu auch sinnvolle und eben bedarfsgerechte familien- und schulergänzende Betreuungsangebote. Der von der Regierung nun unterbreitete Gesetzestext sieht vor, die Schulträger zu verpflichten, von Montag bis Freitag wenigstens von 7 bis 18 Uhr ein Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen, soweit dies nicht ohnehin von der Gemeinde als Aufgabe wahrgenommen wird. Dies soll während der Schulwochen und acht Wochen der Schulferien gewährleistet sein. Eine dermassen weit gehende Angebotspflicht ist nicht zweckmässig und insbesondere für kleinere und mittelgrosse Gemeinden mit einer massiv höheren Kostenbelastung verbunden. Die Nachfrage nach familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten in diesem sehr starr gefassten Rahmen ist nicht in sämtlichen Gemeinden gegeben. Die konkreten Betreuungszeiten dürfen nicht in einer fixen Vorgabe des Kantons vonstatten gehen, sondern sollten durch die Gemeinden vor Ort bestimmbar sein. Diese Erkenntnis und der örtlich unterschiedliche Bedarf wird auch im erwähnten Bericht aufgezeigt. So sind rund ein Viertel bis ein Drittel der Nachmittagsmodule gut oder voll ausgelastet, während dies beim Morgenmodul lediglich bei rund 13 Prozent der Schulträger der Fall ist. Das Morgenmodul wird aktuell von 46 Prozent der Schulträger, das Nachmittagsmodul von 31 Prozent der Schulträger nicht angeboten, was ebenfalls darauf hindeutet, dass keine Nachfrage besteht, da die Schulträger dieses Angebot dem Bedarf entsprechend ausrichten. Die Gemeinden wissen am besten, was für ihre Bürgerinnen und Bürger sinnvoll, zweckmässig und auch finanzierbar ist, und werden ihrer Verantwortung, wie sie das in der Vergangenheit immer wieder an den Tag gelegt haben, auch in Zukunft gerecht werden. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn auch Sie den Wert unserer föderalistischen Grundstruktur respektieren und die Gemeindeautonomie in unserem Kanton weiterhin hochhalten. Ziehen Sie mit uns und streichen wir damit die viel zu eng gefasste Angebotspflicht im vorgelegten Gesetzestext. Geben wir damit einer liberalen, offenen und auch gemeindefreundlichen Lösung den Vorzug. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 86:27 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage ein. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Kölliker: Auf die Vorlage ist einzutreten. Vielen Dank für die weitgehend positiven Voten. Lassen Sie mich aber noch einige ergänzende Ausführungen im Namen der Regierung machen. Mit dem XXV. Nachtrag soll die Motion 42.19.37 «Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter» umgesetzt werden, die der Kantonsrat in der Februarsession 2020 gutgeheissen hat. Im Jahr 2007 hat der Kantonsrat mit dem X. Nachtrag zum Volksschulgesetz gesetzlich verankert, dass von den Schulträgern ein Mittagstischangebot – ebenfalls bedarfsgerecht – zur Verfügung gestellt werden muss. Seither sind 15 Jahre vergangen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat in dieser Zeit an Bedeutung gewonnen. Dementsprechend sind vermehrt Betreuungsangebote gefragt, die beiden Elternteilen erlauben, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wie die Regierung in ihrem Bericht 40.21.02 zur Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen festgehalten hat, kann die Schaffung von Tagesstrukturen an der Volksschule massgeblich zur Steigerung der Ressourcenkraft beitragen. Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung ist entsprechend Teil der Schwerpunktplanung der St.Galler Regierung in den Jahren 2021 bis 2031. Wie eine Erhebung im Jahr 2021 gezeigt hat, besteht im Bereich der Kinderbetreuung noch Entwicklungsbedarf. Für die rund 42'000 Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren standen 3'300 Plätze zur Verfügung. Diese wurden entweder von den Schulträgern oder von privaten Trägerschaften angeboten. Der Versorgungsgrad betrug 7,9 Prozent. Das bedeutet, dass für rund acht von 100 Kindern ein Vollzeitbetreuungsplatz zur Verfügung stand. Bei der Erhebung im Jahr 2016 lag dieser Wert noch bei 5,6 Prozent. Der Versorgungsgrad ist somit gestiegen, verbleibt aber weiterhin deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt von 13 Prozent. Auffallend sind zudem die Unterschiede zwischen den verschiedenen Gemeinden. Die Spannbreite reicht von null bis 22 Prozent. Der Entwurf des XXV. Nachtrags wurde vom Bildungsdepartement in enger Zusammenarbeit mit Vertretungen der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten, des Verbandes St.Galler Volksschulträger, des Verbandes Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons St.Gallen und des Amtes für Soziales im Departement des Innern erarbeitet. Mit einem neuen Art. 19ter im Volksschulgesetz sollen die kommunalen Schulträger ab dem Schuljahr 2023/2024 verpflichtet werden, bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung anzubieten, soweit nicht die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt. Die Verpflichtung soll von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr gelten und neben den Unterrichtswochen auch acht Wochen der Schulferien umfassen. Von der Verpflichtung sind Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule betroffen. Es steht den Schulträgern aber frei, auch für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ein Angebot zu führen. Der Besuch der Angebote ist in jedem Fall freiwillig. Ebenso ist eine Verlagerung von Unterrichtsinhalten auf die schulergänzende Betreuung nicht zulässig. Bei der konkreten Ausgestaltung des Angebots sind die Schulträger frei. So ist es insbesondere auch möglich, ein Angebot regional auszugestalten oder die schulergänzende Betreuung Privaten, z.B. einem privaten Schülerhort oder einer Tagesfamilie, zu übertragen. Ebenso fällt die Ausgestaltung der Elternbeiträge in die Zuständigkeit des Schulträgers. Im Weiteren soll mit einer Ergänzung von Art. 20 des Volksschulgesetzes festgehalten werden, dass kein Anspruch auf einen vom Schulträger organisierten und finanzierten Transport von zuhause in das Betreuungsangebot und zurück besteht. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Nutzung des Betreuungsangebots freiwilliger Natur und insbesondere nicht Teil des grundrechtlichen Anspruchs auf Grundschulunterricht ist. Die Ausgestaltung der vorgeschlagenen Regelung entspricht in den Grundzügen derjenigen des Mittagstischs, die sich in den letzten 15 Jahren sehr bewährt hat. Die Schulträger können somit auf dem Bestehenden aufbauen und ihr Angebot an die Bedürfnisse vor Ort anpassen. Ich gebe Ihnen noch einen Ausblick auf das weitere Vorgehen betreffend Umsetzung: Im Moment erarbeitet das Amt für Volksschule eine Handreichung mit Empfehlungen, die den Schulträgern voraussichtlich Ende dieses Jahres zur Verfügung gestellt werden kann. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung erhalten sie durch die Kantonsbeiträge im Rahmen des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1). Zudem sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass der Bund im Rahmen eines befristeten Impulsprogramms Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen gewährt. Derzeit laufen auf nationaler Ebene Bestrebungen, diese in eine stetige Unterstützung zu überführen. Die entsprechende Vorlage befindet sich momentan in der Vernehmlassung bei den Kantonen und weiteren Vernehmlassungspartnern. Zu den Anträgen, die eingereicht wurden, werde ich nachfolgend noch Bezug nehmen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Bruss-Diepoldsau: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich spreche in meinem eigenen Namen, ich spreche aus eigener Erfahrung. Ich bringe sehr viel Lebenserfahrung mit, aber nicht von einem Studium, sondern wirklich das, was ich erlebt habe: Man hört hier immer nur Gleichstellung, Frau und Mann. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Gleichstellung beginnt zu Hause und nicht beim Staat. Dort ist der Hebel anzusetzen. Man hört von Wirtschaft, Fachkräftemangel. Soll ich als Mutter mein Kind abgeben, haben wir in den Kitas auch Fachkräftemangel. Dann kann ich nachher als Mutter einen bezahlten Job in der Kita machen. Wie krank ist das denn? Wo laufen wir hin? Hat jemand schon einmal die Kinder gefragt, was deren Bedürfnisse sind? Ich glaube nicht. Ich denke, die meisten hier drin sind wohlbehütet aufgewachsen und wissen nicht, wovon sie sprechen und was hier installiert wird. Bedenken wir mal die psychologischen Fälle, die da kommen. Das Thema läuft total aus dem Ruder. Wir brauchen immer mehr Betreuung, Psychologinnen usw. Wir installieren hier eine Spirale auf Kosten des Staates. Es wäre einmal Zeit, darüber nachzudenken. Ausserdem, wenn man schon fremdbetreut, dann wären vielleicht auch im Gesetz die Tagesmütter ein Thema, weil dort hat ein Kind wenigstens eine Ansprechperson und die sind meistens sehr flexibel mit den Betreuungszeiten. Jetzt installieren wir ein Gesetz, und nachher gibt es die berühmten Flickwerke mit den Motionen drauf, bis wir noch unsere Kinder zur Übernachtung schicken. Nein danke, für mich kommt das nicht in Frage. Ich werde nicht eintreten. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Bonderer-Sargans (im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich möchte vorwegnehmen, ich lebe in einer Familienform, in der beide Elternteile arbeiten und einen Teil der Kinderbetreuung übernehmen. Das ist keine Interessenoffenlegung, sondern ich will einfach vorwegnehmen, wohin unsere Ansichten gehen und was wir in diesem Geschäft als wichtig erachten. Die SVP-Fraktion spricht sich klar für gute und auf die Regionen angepasste Betreuungsangebote aus. Die Gesellschaft und auch die Wirtschaft befinden sich in einem steten Wandel und diesem Wandel gilt es Rechnung zu tragen, auch mit den Betreuungsangeboten. Es ist ganz wichtig, dass diese Angebote zum Wohl der Kinder ausgerichtet sind und auch nach den Bedürfnissen, welche die regionale Wirtschaft hat. Diese Bedürfnisse haben 75 von 77 Gemeinden erkannt und aufgenommen. Es liegt im Interesse jeder Gemeinde, ein attraktiver Wohnort zu sein. Dass man solche Betreuungsangebote anbieten kann und dass diese die Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft auch treffen, bestätigt sich darin, dass diese Angebote auch Anklang finden, indem die Einrichtungen sehr stark besucht werden. Was für eine Mehrheit der SVP störend ist ist, dass man jetzt beginnt, ein Gesetz zu schaffen, obwohl nur noch zwei Gemeinden kein Angebot haben, und man jetzt auch noch damit starten möchte, Uhrzeiten ins Gesetz zu schreiben. Das ist aus unserer Sicht nicht notwendig und greift den Gemeinden in unnötiger Weise vor und in die Gemeindeautonomie ein, denn der Bedarf und die Notwendigkeit für die Familien und die Wirtschaft kennen die Gemeinden vor Ort am besten. Ich glaube auch und bin sicher, dass sich die Wirtschaftsvertreter mit den Gemeinden austauschen, was ihre Bedürfnisse sind. Aus diesem Grund sind wir für Nichteintreten auf dieses Geschäft, möchten aber nochmals betonen, wir sind für gute Strukturen, wir sind für zeitgemässe Strukturen, aber diese Strukturen sollen und müssen die Gemeinden ausarbeiten und diese Ausarbeitung läuft, wie Sie sehen und dem erwähnten Bericht entnehmen können. Wir werden, wie gesagt, nicht auf dieses Geschäft eintreten. Falls Eintreten trotzdem zum Zug kommt, werden wir uns mit Anträgen melden. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Toldo-Sevelen (im Namen der Wirtschaftsgruppe): Auf die Vorlage ist einzutreten. Kinderbetreuung kann einen wichtigen Beitrag zur Entschärfung des Fachkräftemangels bzw. zur Steigerung des Arbeitsmarktpotenzials leisten. Dieser Nachtrag erfüllt unser Anliegen, fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erhält deshalb unsere Unterstützung. Allerdings möchten wir betonen, dass das Wort «bedarfsgerecht» nicht zulasten von überbordenden Qualitätsstandards ausgehebelt werden darf. Die flexible Umsetzung innerhalb des neuen Artikels 19ter soll den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden und auch privat organisierte Angebote erlauben. Die Wirtschaftsgruppe empfiehlt, auf den XXV. Nachtrag einzutreten und diesem zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Götte-Tübach (im Namen eines Teils der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dass jetzt noch ein kritisches Votum kommt, ist wahrscheinlich nicht sehr überraschend – dies aus verschiedenen Gründen. Die SVP-Fraktion hat sich gegen diese Motion 42.19.37 ausgesprochen in der Fassung, in der sie überwiesen wurde. Die SVP war aber nicht gegen das Thema und war auch nicht grundsätzlich gegen eine Motion. Sie wollte einfach bereits bei der Motion eine liberalere Fassung, hat da aber keine Mehrheit gefunden. Selbstverständlich hat sich die SVP umso mehr dieser Vorlage zugewandt und sich intensiv mit dieser auseinandergesetzt. Sie ist auch sehr froh, dass bereits im Vorfeld der Erarbeitung dieser Botschaft die Schulträger sowie die VSGP und weitere involvierte Organisationen und Stellen mit einbezogen wurden. Dazu kommt aber auch, dass die SVP – das ist Ihnen nicht neu – immer wieder bei den Wahlen alle vier Jahre sagt: Wir sind gegen neue Gesetze, wir möchten weniger Gesetze. Hier schaffen wir wieder neue Gesetze bzw. zumindest einen neuen Artikel. Das gilt auch für diese Frage der entsprechenden Betreuungsangebote. Uns ist aber, und jetzt kommt der positive Teil, die Wichtigkeit sehr wohl bewusst, dass wir handeln müssen in diesem Bereich, damit die Wirtschaft die nötigen – ich nehme das bald abgedroschene Wort – «Fachkräfte» besser rekrutieren kann. Die SVP ist auch bekannt dafür, dass wir die Fachkräfte nicht primär über die Zuwanderer zu uns holen möchten, sondern bei uns selber diese Fachkräfte suchen. Dann sind wir bald mal bei dem Thema von Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und deshalb ist die SVP aus Sicht der Wirtschaft sehr bestrebt, dass es hier vernünftige Lösungen gibt. Dass es für die Wirtschaft ein Anliegen ist, ist auch nichts Neues. Der grösste Wirtschaftsverband der Ostschweiz, zu dem auch der Kanton St.Gallen einen wesentlichen Teil beiträgt, die Industrie- und Handelskammer, hat bereits 2019 Publikationen und Veranstaltungen zu diesem Thema gemacht. Es sind aber nicht die grossen Betriebe, die primär von einer vernünftigen Vereinbarkeit von Beruf und Familie profitieren, sondern v.a. die kleinen Betriebe, weil die grossen Betriebe lösen das in sehr vielen Fällen selber. Zwar nicht im Kanton St.Gallen, aber unmittelbar daneben, in Arbon, hat sich die Firma Saurer bereits vor über 100 Jahren diesem Thema gewidmet und das selber gemacht. Es kann aber nicht sein, dass am Schluss nur grosse Betriebe hier vernünftige Angebote haben. Es muss auch jedem Kleinstbetrieb möglich sein, hier Lösungen zu finden, und das ist somit auch wieder die Rolle des Staates. Was für die SVP ganz wichtig ist ist, dass wir mit solchen und dergleichen Artiken nicht versuchen, ein Familienmodell vorzugeben. Die Familie soll selber entscheiden, was für sie das richtige Modell ist. Ob das traditionell, nicht traditionell oder zukunftsgerichtet ist, hat nicht der Staat zu entscheiden, sondern jedes Individuum und somit jeder Mann und jede Frau selbst im Zusammenhang mit dem Thema von Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die SVP hat aber auch mit Freude festgestellt, dass ohne gesetzliche Artikel eine massive Verbesserung stattgefunden hat. Das haben wir nicht selber recherchiert, sondern haben die vom Departement des Innern in Auftrag gegebenen INFRAS-Studien 2017 und 2021 miteinander verglichen. Da sehen wir v.a. in kleineren oder auch Agglomerationsgemeinden eine grosse Entwicklung in diesem Thema. Alle, die es nicht glauben oder selber nachlesen möchten, können einmal in dieser Studie nach dem Wort «Tübach» suchen, und dann sehen Sie dort, wie so eine Entwicklung stattfinden kann. Aus diesem Grund haben wir uns auch gefragt: Braucht es das jetzt überhaupt noch? Es hat ja sehr viel Entwicklung gegeben. Wir stellen in dieser INFRAS-Studie fest, dass nur noch zwei Gemeinden praktisch kein Angebot haben. Bei mindestens einer dieser beiden weiss ich, dass da Bewegung im Gang ist. Dann noch ein Satz zu den Tarifen. Da ist für uns ganz klar, dass die Tarife, so wie sie jetzt formuliert oder eben nicht formuliert sind, der richtige Ansatz sind. Es kann nicht sein, dass wir da irgendwo eine totale Verstaatlichung im Bereich der Tarife machen oder dass wir die einkommensabhängige Geschichte machen. Es ist heute schon so: Dort, wo einkommensschwache Familien betroffen sind, macht der Staat den Ausgleich, und der ist in den meisten Fällen deutlich höher als die Grundbeiträge der Gemeinde. Und wer bezahlt diesen Ausgleich? Nicht etwa ein Gemeindepräsident oder der Leiter des Sozialamts, sondern der Steuerzahler. Und wer zahlt mehr Steuern? Ich muss diesen Gedanken nicht fertigspinnen, es ist klar: Der Ausgleich wird schon über die Steuern so richtig gemacht. Der allerwichtigste Punkt für uns ist aber, dass im vorliegenden Gesetz das «bedarfsgerecht» erwähnt ist, weil wir haben nicht in jeder Gemeinde und jeder Stadt dieselbe Ausgangslage. Aus diesem Grund ist es ganz wichtig, dass «bedarfsgerecht» auch so formuliert wird. Und noch wichtiger ist uns Folgendes: Wir haben bereits gehört von der Handreichung, die seitens der Ämter gemacht wird. Das erachten wir auch nicht primär als falsch, aber es darf nicht sein, dass wir über die Handreichung, möglicherweise Kreisschreiben und andere Weisungen seitens der Regierung und Verwaltung, diesen heute noch fast erträglichen Gesetzesartikel im Anschluss unerträglich machen. Er darf nicht weiter ausformuliert werden im Sinne von gesetzlichen Vorgaben. Ein ganz wichtiger Punkt in diesem Thema ist uns aber auch, dass dem heute bereits funktionierenden System der heute bekannten Volksschule hier nicht zusätzlich Hürden in den Weg gelegt werden. Was meine ich damit? Wir haben heute vielfach die Situation: Dienstagabend ist Theateraufführung, somit können wir am Mittwochmorgen drei Stunden später mit dem Schulunterricht anfangen. Gut gemeint, aber im Thema von Vereinbarkeit Familie und Beruf funktioniert es schlecht. Da, glaube ich, braucht es noch einiges. Keine gesetzlichen Artikel, sondern gute Vernunft seitens der Regierung, Verwaltung, aber v.a. seitens der Gemeinden und Schulträger. Jetzt komme ich zum Abschluss: Entgegen den Mitgliedern der vorberatenden Kommission, die sich einstimmig für Eintreten ausgesprochen haben, hat die SVP-Fraktion das nicht gemacht. Ich komme zum zweiten Punkt, der im Detail noch von Wasserfallen-Goldach in der Spezialdiskussion ausgeführt wird: unserem Streichungsantrag in zwei expliziten Punkten. Somit habe ich vorerst geschlossen und ich möchte wiederholen, die SVP ist für eine vernünftige Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die SVP ist der Auffassung, dass das auf Gemeindeebene geregelt werden muss und vielfach schon geregelt wurde. Die SVP ist aber grundsätzlich gegen neue Gesetze und Vorschriften, auch in diesem Fall. Wir werden uns aber auch weiterhin klar einsetzen, so, wie das schon bei der Überweisung der Motion, leider nicht in der von uns gewünschten Form, passiert ist. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Abderhalden-Nesslau (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP begrüsst es, dass die Umsetzung der gutgeheissenen Motionen 42.19.37 «Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter» und 42.18.09 «Bezahlte Stillzeit» sowie die Anpassung des Beginns der Amtsdauer der Rekursstellen Volksschule in drei separaten Nachträgen erfolgt. Die Themen erfordern jeweils eine Teiländerung des Volksschulgesetzes, haben aber keinen unmittelbaren Zusammenhang. Das ermöglicht eine differenzierte Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Fragestellungen. Die Einheit der Materie ist mit diesen drei separaten Nachträgen gewährleistet, was seitens der FDP auch eingefordert wurde. Im Wesentlichen begrüssen wir die angestrebte Umsetzung der flächendeckenden Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter in der nun von der Regierung vorgeschlagenen Form. Die Partei ist grundsätzlich der Ansicht, dass familienergänzende Betreuungsmassnahmen wichtig sind. Diese sollten als Verbundaufgabe von Staat, Wirtschaft und Privaten ausgestaltet werden. Es ist nicht primär Aufgabe des Staates, familienergänzende Strukturen anzubieten und zu finanzieren. Unserer Meinung nach sollte der Besuch der Tagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler freiwillig sein und der Schulträger muss von Eltern Beiträge an die Kosten verlangen. Zur Preisgestaltung sollen keine Vorgaben gemacht werden. Die Bedarfsgerechtigkeit, die Freiwilligkeit, gemeindeübergreifende Lösungen und die finanzielle Beteiligung der Eltern sind unabdingbar. Private Initiativen sollen gefördert und bürokratische Hürden für die Errichtung von familienergänzenden Betreuungsmassnahmen umfassend abgebaut werden. Wichtig erscheint uns zunehmend die Zusammenarbeit zwischen der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde, wenn diese nicht als Einheitsgemeinde organisiert sind. Den Gemeinden soll es weiter möglich sein, ihre Aufgaben an Externe oder innerhalb der Gemeinde an die Volksschule zu übergeben. Für die Gemeinden, bei denen der Einführungszeitpunkt eine unüberbrückbare Herausforderung darstellt, können wir uns eine formelle Übergangszeit vorstellen. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten. Zu den vorliegenden Anträgen werden wir uns später äussern. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wie im Bericht 40.18.04 «Familien- und schulergänzende Betreuung im Kanton St.Gallen» festgehalten wird, besteht bei uns derzeit eine Unterversorgung von schulergänzenden Betreuungsangeboten. Wieso diese Angebote immer wichtiger werden, wurde sowohl in der Botschaft erkannt als auch hier im Rat nun schon mehrfach ausgeführt. Die Fraktion der Grünen begrüsst die vorliegende Gesetzesänderung bzw. den vorliegenden Umsetzungsvorschlag der Motion und wir danken dem Bildungsdepartement und der Regierung für die vorliegenden Nachträge. Es ist wichtig und richtig, dass die Gemeinden für eine qualitativ hochwertige Betreuung ein Qualitätskonzept erarbeiten müssen und diesbezüglich, auch wenn es nur in einem bescheidenerem Rahmen ist, als wir es gerne hätten, dem Kanton Rechenschaft ablegen müssen. Ebenfalls haben wir uns die Frage gestellt, wieso die Betreuung nur bis Ende Primarschule und nicht über die gesamte Volksschulzeit gewährleistet werden soll. Die Regierung schreibt dazu: «In der Oberstufe kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der grösseren Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler keine schulergänzende Betreuung mehr nötig ist.» Zwar können die Gemeinden freiwillig ein entsprechendes Angebot führen; ist keines vorhanden, sind diese Jugendlichen zwischen ca. 12 und 16 Jahren jedoch unbetreut bzw. sich selbst überlassen. Das mag in den allermeisten Fällen absolut unproblematisch vonstatten gehen. Es gibt nach meiner persönlichen Erfahrung jedoch in fast jeder Oberstufenklasse Jugendliche, welche anfällig sind auf negative Einflüsse aller Art und bei denen eine Struktur in Form eines Betreuungsangebots «light» gute Dienste im Sinne der Prävention leisten würde, und das eben ganz besonders in dieser prägenden und sensiblen Lebensphase des Ausprobierens und der Identitätsfindung. Zu den Elternbeiträgen: Wir erachten einkommensabhängige Tarife für gerechter und sozialer als Einheitstarife. Wenn ich mir die Tarife, zumindest die Maximaltarife, in der Vorlage ansehe, müssen die Gemeinden unbedingt Massnahmen ergreifen, dass Kinder von einkommensschwachen Eltern ebenfalls von den Betreuungsangeboten profitieren können. Man muss sagen, in der Realität passiert das bereits praktisch überall, und darum können wir nicht wirklich nachvollziehen, warum hier nicht gleich festgeschrieben wurde, dass die Tarife auch einkommensabhängig ausgestaltet werden sollen. Ebenfalls ist es uns ein Anliegen, dass Familien ihre Ferien zusammen verbringen können, möglichst während vier Wochen. In der Realität ist die Situation meist komplizierter. Auch ein gestaffelter Bezug der Ferien, eben um die Kinderbetreuung während der Schulferien zu gewährleisten, ist für die Eltern nicht immer möglich. Vor diesem Hintergrund bedauern wir es, dass die Angebotspflicht während der Schulferien von neun auf acht Wochen reduziert wurde. Alles in allem sind wir mit der vorliegenden Variante im Sinne eines Kompromisses jedoch einverstanden und unterstützen diese. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Cozzio-St.Gallen (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Auch die Mitte-EVP-Fraktion bedankt sich bei den Parlamentsdiensten für die gute Zusammenarbeit bei der Bearbeitung der Botschaft und bei der Regierung für die Ausarbeitung der Sammelvorlage mit drei Nachträgen zum Volksschulgesetz. Anstoss für den XXV. Nachtrag, auf welchen einzutreten ist, ist die Umsetzung der Motion 42.19.37 «Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter». Ich äussere mich gleich auch im Sinne der Spezialdiskussion. Zu Art. 19ter: Wir begrüssen die Öffnungszeiten der Betreuung von 7 bis 18 Uhr während acht Wochen in den Schulferien. Wir erachten dies als bedarfsgerecht. Mit dem gesellschaftlichen Wandel und in Anbetracht des Fachkräftemangels müssen wir uns anpassen und neu orientieren. Acht Wochen Öffnungszeit in den Schulferien sehen wir als grosszügig, aber notwendig an und hoffen, dass genügend Personal gefunden werden kann. Zu Abs. 2 (Qualitätskonzept): Hier erwarten wir Empfehlungen in der Handreichung und deren Überprüfung in der ordentlichen Aufsichtspflicht, die alle vier Jahre stattfindet. Zudem erwarten wir auch auf der Oberstufe die Bereitstellung eines Verpflegungsraumes mit der nötigen Infrastruktur und einer niederschwelligen Betreuung. Abs. 3: Dass die Betreuung freiwillig ist, ist für uns klar. Abs. 4: Der Beitrag, den die Schulträger an die Kosten der Betreuung verlangen können, soll einkommensabhängig gestaltet werden. Die Gemeinden haben von den Kitas her entsprechende Erfahrungen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Lassen Sie mich zunächst seitens der SP-Fraktion ganz herzlich dafür danken, dass wir diesen Nachtrag nun hier beraten können und dass diese Motion 42.19.37 «Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter», die von uns angestossen wurde, dazu geführt hat, dass wir eine Verpflichtung zu einem Betreuungsangebot auf Volksschulstufe einführen können. Hier auch der Dank an das Bildungsdepartement, welches gemeinsam mit den Gemeinden diese Lösung erarbeitet hat. Für uns ist ganz klar, es ist ganz zentral, dass wir hier vorwärtsmachen und nun die Grundlagen schaffen, damit die Gemeinden und die Schulgemeinden verpflichtet sind, ein Betreuungsangebot anzubieten. Dies fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung von Frau und Mann, damit wirklich auch beide Elternteile berufstätig sein können. Es entlastet insbesondere auch alleinerziehende Frauen und Männer, welche darauf angewiesen sind, dass ihre Kinder betreut werden, wenn sie arbeiten gehen. Es ist aber nicht nur ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung, sondern auch für die Wirtschaft, welche darauf angewiesen ist, dass Fachkräfte auch zur Verfügung stehen. Wir haben mittlerweile auch sehr viele gut ausgebildete Frauen. Zum Glück können Frauen hier in der Schweiz die gleichen Ausbildungen abschliessen wie Männer, aber es sieht eben in der Realität noch immer anders aus bei der Rollenverteilung und dem, was die Einzelnen dann auch effektiv leisten können. So sind wir froh, dass wir diesen Schritt gehen können; ein wichtiger Schritt, dass jene Schulgemeinden, die es noch nicht haben, hier verpflichtet werden, ein Betreuungsangebot auf die Beine zu stellen. Wir möchten betonen, es gibt auch viele Gemeinden, die hier bereits sehr fortschrittlich unterwegs sind und ein Betreuungsangebot haben. Für uns ist zentral, dass während der Schulferien ebenfalls ein Angebot besteht. Wir haben die Situation, insbesondere z.B. in der Stadt St.Gallen, dass der Realität von 13 Schulferienwochen ein gesetzlicher Anspruch von vier Ferienwochen in der Arbeitswelt gegenübersteht. Wir hätten es daher begrüsst, wenn im Gesetz vorgesehen worden wäre, dass man während neun Wochen der Ferien ein Angebot hat. Wir sind nicht der Meinung, dass man davon ausgehen kann, dass die Eltern alternierend quasi ihre Ferien beziehen, um die Kinder während der Ferien betreuen zu können, sondern dass eben auch die Familien gemeinsam Ferien machen können. Aber im Sinne eines Kompromisses können wir mit diesem Vorschlag im Gesetz leben, der vorsieht, dass während acht Wochen ein Betreuungsangebot da sein muss. Es ist bereits ein Quantensprung gegenüber der Situation, die wir heute haben. Für uns ist auch ganz zentral, dass die Betreuungszeiten so festgelegt sind, dass es verpflichtend ist, dass wirklich während einer Dauer die Betreuung gewährleistet ist, die es auch erlaubt, arbeiten zu gehen, denn wir müssen immer die Realität im Arbeitsalltag der Realität in der Betreuung gegenüberstellen und uns fragen: Was braucht es? Hier braucht es eben eine Betreuung während des ganzen Tages. Deswegen werden wir den entsprechenden Antrag, der hier etwas streichen will, ablehnen. Wir hätten es gerne gesehen, wenn man vorgesehen hätte, dass dort, wo Beiträge erhoben werden, diese einkommensabhängig erhoben werden. Aber uns ist klar, wir müssen jetzt erst einmal die Grundlagen schaffen. Es wird auch eine Handreichung geben zuhanden der Gemeinden, nach der sie sich orientieren können. Wir hoffen sehr, dass die Gemeinden hier so vorausschauend sind, dass sie die Tarife auch einkommensabhängig festlegen. Wir werden sicher dann auch irgendwie hören, wie es in den Gemeinden läuft. Im Moment können wir dem Gesetz so, wie es vorliegt, zustimmen. In diesem Sinne danken wir ganz herzlich für dieses Gesetz. Wir freuen uns, dass wir hier in diesem Kanton einen wichtigen Schritt im Bereich der Gleichberechtigung gehen können, und ich danke Ihnen, wenn Sie auf dieses Gesetz eintreten. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Grünliberalen unterstützen den vorliegenden Nachtrag zu den Betreuungsangeboten von Kindern in der Volksschule klar. Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind die vorliegenden verpflichtenden Rahmenbedingungen für alle Schulträger wichtig und überfällig. Wir erleben zurzeit einen Fachkräftemangel in fast allen Branchen. Es ist auch deshalb wichtig, dass die Rahmenbedingungen zur Betreuung von Kindern von berufstätigen Eltern verpflichtender festgehalten werden. Insbesondere die Betreuung während der Schulferien stellt für viele Erwerbstätige eine nahezu unüberwindbare Hürde dar. Öfter müssen bis anhin in den Schulferien auch kleinere Kinder unbeaufsichtigt alleine zu Hause bleiben oder die Eltern müssen aufwendig die Betreuung zusätzlich organisieren. Die Regelung, die dieser Nachtrag vorsieht, ist ein Kompromiss, welchen die Grünliberalen mittragen. Dass nun in mindestens acht Schulferienwochen eine Betreuung angeboten werden muss, ist ein wichtiger Schritt und ein bereits lang gefordertes Anliegen der Grünliberalen. Es ist zu hoffen, dass verschiedene Schulträger von sich aus das Angebot freiwillig erweitern. Wir sind davon überzeugt, dass gute Betreuungsangebote in Qualität und Quantität sich für Schulträger und Gemeinden auszahlen. Sie können je nach Ausbau der Angebote auch Standortvorteile bringen. Sie verbessern die Situation der Familien vor Ort und machen die Gemeinde attraktiv für berufstätige Eltern. Nicht zuletzt kommen die erweiterten Strukturen den Kindern zugute. Es freut die Grünliberalen, dass die Regelung bereits ab Schuljahresstart Mitte August 2023 in Kraft treten soll. Die Grünliberalen werden aus den genannten Gründen dem XXV. Nachtrag über die Betreuungsangebote in der Volksschule zustimmen. Zu den vorliegenden Anträgen werden wir uns später äussern. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
21.9.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf den: XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Betreuungsangebote in der Volksschule) in erster Lesung einzutreten; XXVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Bezahlte Stillzeit) in erster Lesung nicht einzutreten; XXVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Amtsdauer der Rekursstellen Volksschule) in erster Lesung einzutreten. Die vorberatende Kommission hat die Geschäfte 22.22.08 XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Betreuungsangebote in der Volksschule), 22.22.09 XXVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Bezahlte Stillzeit) und 22.22.10 XXVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Amtsdauer der Rekursstellen Volksschule) am 4. Juli 2022 beraten. Anwesend waren nebst der vollzähligen Kommission der Vorsteher des Bildungsdepartementes, Regierungsrat Stefan Kölliker, die Leiterin Dienst für Recht und Personal, Franziska Gschwend, und der Leiter Amt für Volksschulen, Alexander Kummer. Für ein Gastreferat waren zu Beginn Martin Annen, Vorstandsmitglied Verband St.Galler Volksschulträger (SGV), und Bernhard Keller, Geschäftsführer der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP), eingeladen. Die Geschäftsführung erfolgte durch Sandra Brühwiler-Stefanovic und Aline Tobler von den Parlamentsdiensten. An dieser Stelle einen herzlichen Dank für die sehr kompetente Geschäftsführung. Gestartet wurde mit dem Gastreferat von Martin Annen und Bernhard Keller. Nach der Fragerunde aus der Kommission haben die beiden Herren den Saal wieder verlassen. Nach den Ausführungen zu Botschaft und Entwürfen durch den Bildungschef, Regierungsrat Stefan Kölliker, wurde über die Vorlagen in der allgemeinen und der Spezialdiskussion beraten. Zum XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Betreuungsangebote in der Volksschule): Das Betreuungsangebot mit einer Abdeckung von wenigstens 07.00 bis 18.00 Uhr von Montag bis Freitag für die Schulwochen sowie während acht Wochen der Schulferien wurde zwar begrüsst, jedoch einzeln auch als das höchste der Gefühle betreffend die gesetzliche Regelung bezeichnet. Ein Antrag auf neun Wochen während der Schulferien wurde zwar gestellt, jedoch aufgrund der Diskussionen wieder zurückgezogen. Grössere Diskussionen löste das Qualitätskonzept aus. In der vorberatenden Kommission wurde beraten, welche Kontrollmechanismen eingeführt werden. Klar war, dass keine engmaschige Kontrolle durch den Kanton gewünscht wird. Seitens Regierungsrat Kölliker wurde versichert, dass nur überprüft wird, ob ein Qualitätskonzept vorliegt oder nicht. Bei den Elternbeiträgen wurde diskutiert, wie sich diese zusammensetzen sollten. Es wurde der Antrag gestellt, Art. 19ter Abs. 4 wie folgt zu ergänzen: «Werden Beiträge erhoben, sind diese einkommens- und vermögensabhängig auszugestalten.» Nach einer längeren, intensiven Debatte wurde dieser Antrag umformuliert: «Werden Beiträge erhoben, sind diese einkommensabhängig auszugestalten.» Dieser Antrag wurde mit 9:6 Stimmen abgelehnt. Schlussendlich hat die vorberatende Kommission einen Auftrag diskutiert, in welchem die Regierung eingeladen würde, in Beachtung des bereits bestehenden Auftrages 2d aus dem Geschäft 40.21.01 «Auswertung der Strategie ‹Frühe Förderung› 2015 bis 2020 sowie Strategie ‹Frühe Förderung› 2021 bis 2026» nicht nur die Bereitstellung der bedarfsgerechten, ganzheitlichen und qualitativ adäquaten frühen Förderung zu regeln, sondern sämtliche gesetzliche Vorgaben im Bereich der familien- und schulergänzenden Massnahmen systematisch neu zu regeln. Nach einer sehr intensiven Diskussion wurde dieser Auftrag jedoch mit 10:5 Stimmen abgelehnt. Die vorberatende Kommission beantragt mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf die Vorlage. Zum XXVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Bezahlte Stillzeit): Bereits in der allgemeinen Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass einzelne Delegationen Nichteintreten beantragen werden. Jedoch musste die Vorlage trotzdem durchberaten werden. Es wurde eine Grundsatzdiskussion geführt, ob eine gesetzliche Grundlage wirklich noch nötig sei, da die Stillzeit bereits in Art. 60 Abs. 2 der eidgenössischen Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (SR 822.11; abgekürzt ArGV 1) geregelt ist. Nach einer längeren Debatte mit Dafür und Dagegen wurde der Antrag gestellt, den ersten Satz von Art. 78bis Abs. 3 so zu belassen und den zweiten Satz wie folgt umzuformulieren: «Den Bezug der bezahlten Stillzeit regelt der Schulträger.» Dieser Antrag wurde mit 13:0 bei 2 Enthaltungen angenommen. Hier beantragt die vorberatende Kommission dem Kantonsrat Nichteintreten mit 8:7 Stimmen. Zum XXVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Amtsdauer der Rekursstellen Volksschule): Das einfachste Geschäft dieser Sammelvorlage. Die Verlegung der Amtsdauer der Rekursstellen Volksschule vom 1. Juni auf den 1. September wurde von allen Delegationen begrüsst. Es gab keine Wortmeldungen in der Spezialdiskussion. Die Mitglieder der vorberatenden Kommission beantragen dem Kantonsrat Eintreten mit 15 zu null Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
30.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz mit 104:9 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
28.11.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
28.11.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf den XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |
28.11.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung der Ergebnisse der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die drei Vorlagen in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022 |