Geschäft: Strategische Immobilienbedarfsplanung für die Sekundarstufe II
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.22.04 |
Titel | Strategische Immobilienbedarfsplanung für die Sekundarstufe II |
Art | KR Bericht |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 9.5.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 4.9.2023 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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14.6.2022 | Gremium | Beteiligung - 40.22.04 / 22.22.07 voKo Strategische Immobilienbedarfsplanung für die Sekundarstufe II / VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.9.2023 | Rückweisungsantrag der vorberatenden Kommission (zu Geschäft 22.22.07) | 78 | Zustimmung | 28 | Ablehnung | 14 | |
19.9.2023 | Wortlaut des Auftrags (zu Geschäft 22.22.07) | 63 | Antrag der vorberatenden Kommission | 42 | Antrag der Regierung | 15 | |
19.9.2023 | Eintreten | 32 | Zustimmung | 77 | Ablehnung | 11 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.9.2023 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 77:32 Stimmen nicht auf den Bericht 40.22.04 ein. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Kommissionspräsident: Vor den Abstimmungen zum Eintreten auf die beiden Geschäfte informiere ich Sie nochmals über die Ergebnisse aus der vorberatenden Kommission. Die vorberatende Kommission empfiehlt zum Bericht 40.22.04 «Strategische Immobilienbedarfsplanung für die Sekundarstufe II» Nichteintreten mit 10:5 Stimmen. Zur Vorlage 22.22.07 «VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung» beantragt die Kommission Eintreten mit 15:0 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach zu Regierungspräsident Kölliker: Bitte entschuldigen Sie, dass ich nach dem Regierungspräsidenten spreche. Das Votum des Regierungspräsidenten bedarf einer Präzisierung. Die von Ihnen zitierten traumhaften Zustimmungsquoten zu den Teilbereichen von 98 Prozent oder allenfalls 96 Prozent kontrastieren dramatisch mit dem vereinigten Widerstand von wirklich allen Akteuren im Berufsbildungswesen. Ich kann nachvollziehen, dass diese Umfragen möglicherweise nicht ganz so beantwortet wurden, wie es sich das BLD vielleicht wünscht. Aber ich glaube, der Schlüssel von Partizipation liegt weniger darin, vielen Menschen einen Fragebogen zu schicken, sondern, dass man den Prozess von A bis Z partizipativ gestaltet und geäusserte Bedenken während dem Prozess allenfalls ernst nimmt und in das Projekt und in die Erkenntnisse einfliessen lässt. Wir haben an der Kommissionssitzung abgemacht, dass wir keine Schuldzuweisungen machen, weder von der Kommission noch zu Ihnen. Ich möchte mich daran halten und bedanke mich, dass Sie sich Asche über Ihr Haupt gestreut haben. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Regierungspräsident Kölliker: Auf die beiden Geschäfte ist einzutreten. Ich möchte auf einige Punkte eingehen, die im Raum stehen. Nicht zu stark möchte ich das ganze Vorgehen bemühen, denn es ist genau das eingetreten, was ich Ihnen im Zusammenhang mit der Einreichung der Motion vorausgesagt habe. Wir hatten ein Postulat vorgesehen, das über eine längere Zeit von drei Jahren ging, mit Partizipation aller Beteiligten. Sie haben das mit der Motion dann durchbrochen und gesagt, es muss sofort auf den Tisch. Ich habe Ihnen dann gesagt, dass wir die Partizipation nicht so machen können, wie wir das vorgesehen haben. So ist es auch gekommen. Wir haben dann zwischen den Arbeiten nochmals den Antrag gestellt, dass wir eine Verlängerung erhalten, was gutgeheissen wurde. Notabene wurde nachträglich diese Partizipation gemacht. Wir müssen aber nicht darüber diskutieren, wie der Ablauf war, sondern wir müssen schauen, was jetzt vorliegt. Sie haben eine Botschaft mit zwei funktionierenden Modellen. Sie haben eine Vielzahl von Modellen, die wir erarbeitet haben, aber zwei Modelle funktionieren, und zwar die Optionen 3.1 und 3.7 Version 2. Das erste Modell, die Verschiebung des Berufs-und Weiterbildungszentrums für Gesundheits- und Sozialberufe St.Gallen nach Rorschach, hat die Regierung dazumal vorentschieden. Wir führten eine Befragung bei allen Beteiligten der Berufsbildung durch. Diese liegt der vorberatenden Kommission vor. Die Rückmeldung war, dass bei beiden Modellen 2 Prozent gar nicht einverstanden sind. Beim ersten Modell, das die Regierung vorweg entschieden hat, kamen 8 Prozent dazu, die eher nicht einverstanden waren. Beim Modell 3.7 Version 2 waren es 2 Prozent zusätzlich, die eher nicht einverstanden waren. Sie sehen, beim notabene besten Modell 3.7 Version 2 waren 4 Prozent nicht völlig einverstanden. Sie haben dann Beteiligte aus diesen 4 Prozent an die vierte Kommissionssitzung eingeladen. Es war nicht überraschend, dass die dagegen waren. Wir müssen sehen, wenn wir noch eine Gesamtrevision oder einen Gesamtbericht machen, wird nie die Zustimmung aller Beteiligten vorliegen. Denn Sie müssen Verlagerungen vornehmen und Entscheidungen treffen. Folglich ist das die entsprechende Aussicht. Wir hätten zwei funktionierende Modelle, aber Sie wollten diese Modelle in der vorberatenden Kommission nicht beraten. Ich möchte noch etwas sagen, das bisher nicht erwähnt wurde: wir haben frühzeitig in diesem Prozess immer gesagt, dass es keine Entlassungen von Lehrpersonen geben wird. Es ist sehr wichtig, dass wir das gesagt haben. Es gibt Verschiebungen und Verlagerungen, aber alle werden ihre Stelle behalten, wenn auch vielleicht nicht mehr am selben Arbeitsort. Zur Strategie: Sie wollen eine übergeordnete Gesamtstrategie. Ich verstehe das, das kann man so machen. Ich nehme es aber vorweg, das ist ein neuer Auftrag, den Sie jetzt erteilen. In dem an die Regierung erteilten Auftrag ging es um die Immobilienbedarfsplanung. Sie hatten keine Strategie verlangt, aber wir haben das dennoch gemacht. Im Bericht ist auf zehn Seiten die Strategie in den Bereichen Vision, Leitlinien, Teilstrategien, Grundsätze und Handlungsfelder dargelegt. Eigentlich steht einem Eintreten nichts im Weg, das ist Fakt. Das Geschäft in Bezug auf die Immobilienbedarfsplanung liegt vor. Wenn Sie eine übergeordnete Planung wollen, dann können Sie das verlangen. Das ist dann ein neuer Auftrag. Wir nehmen das so zur Kenntnis. Was Sie damit auch bewirken, und das ist vermutlich das Ziel: die Regierung kann jetzt nicht entscheiden. Denn die Regierung ist für die Entscheidung der Variante 3.7 oder 3.1 verantwortlich. Ich nehme das im Namen der Regierung zur Kenntnis, dass wir mit den weiteren Entscheidungen blockiert sind. Nun zum weiteren Vorgehen. Die uns von Ihnen erteilte Aufgabe ist nicht einfach. Sie wollen diesen Berufsbildungsrat oder Sekundarstufe-II-Rat. Das muss alles vorbereitet werden. Wir müssen eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, die in den Kantonsrat kommt. Das Gremium muss dann bestellt werden und diese Arbeit erbringen, mit der Sie uns neu beauftragen. Wir haben es so verstanden, dass wir zwischenzeitlich gewisse Grundlagenarbeit machen werden. Das BLD wird Vorarbeiten zuhanden des neuen Gremiums leisten, so, dass nicht so viel übermässige Zeit verstreichen wird, denn das sind wir der Berufsbildung und allen Akteuren geschuldet. Aufgrund vorheriger Hinweise möchte ich nochmals erwähnen und konkretisieren: Wir werden bei den Mittelschulen das «Projekt Gymnasium der Zukunft» weiterführen. Wir lassen uns von Ihrem Auftrag nicht abbringen. Gewisse verabschiedete Bauvorhaben, die v.a. beim Bau- und Umweltdepartement in der Ausarbeitung sind, werden wir weiterführen, auch mit der Absicht des Campus-Gedankens. Ich kann Ihnen nicht 100-prozentig versichern, dass in diesen drei bis vier Jahren Entscheide betreffend verschwindenden oder neu entstehenden Berufen notwendig sind. Im Moment ist das die grosse Diskussion in den nationalen Berufsverbänden. Wir werden in der Zwischenzeit entscheiden müssen, wie wir mit diesen Fragen umgehen werden. Wir haben auch ein langes Projekt über die Neuorganisation der Informatik in den Berufsfachschulen und Mittelschulen. Wir werden und müssen das Projekt weiterführen, sonst sind die Schulen auf der Sekundarstufe II nicht mehr genügend mit einer funktionierenden Informatik ausgestattet. Das ist uns sehr wichtig. Zum Antrag der Regierung und der Gremiendiskussion: Die Regierung hat durchaus Verständnis, dass diese Fragen gestellt werden. Denn es gibt andere Kantone, die über diese Gremien verfügen. Wir haben es vorher gehört, der Kanton Zürich hat z.B. einen Sekundarstufe-II-Rat und einen Bildungsrat für die Volksschule und die Sekundarstufe II. Das ist auch der Grund für den Antrag der Regierung, der eine offene Formulierung vorsieht, damit wir Ihnen eine Vorlage mit verschiedenen Varianten, einem Berufsbildungsrat oder einem Sekundarstufe-II-Rat, unterbreiten können. Wir müssen das auch mit der laufenden Totalrevision des Volksschulgesetzes (sGS 213.1, abgekürzt VSG) abstimmen, da dort die Zuständigkeit der Mittelschulen beim Bildungsrat liegt. Es geht sogar noch weiter. In Bern wurden die Ämter Amt für Berufsbildung und Mittelschulen zusammengelegt. Auch das ist eine Frage, die sich noch stellen würde und in dieser Auslegeordnung vorgenommen wird. Deshalb beantrage ich Ihnen dem Antrag der Regierung zur Vorlage 22.22.07 zuzustimmen. Zu Suter-Rapperswil-Jona: Sie sehen immerhin, dass wir in der Vorlage ausdrücklich die Möglichkeit einer Mittelschule für Rapperswil aufgenommen haben. Die demografische Entwicklung zeigt auf, dass das in Zukunft durchaus eine zu prüfende Option ist. Wir werden das im Auge behalten und schauen, wie dort die weitere Entwicklung ist. Sie hören nicht unbedingt einen Groll aus meinen Ausführungen. Es geht mir mehr um meine Mitarbeitenden, die eine riesige Aufgabe geleistet und einen sehr guten Bericht vorgelegt haben. Ich suche die Schuld bei mir selber. Vielleicht habe ich während dem Prozess den Fehler gemacht. Denn ich habe Ihnen einmal während den Kommissionssitzungen gesagt, dass der Kantonsrat Zürich vier Anläufe für dieses Geschäft brauchte. Vielleicht habe ich selber ein bisschen einen Beitrag geleistet, dass Sie gesagt haben: jetzt geht es halt nochmals zurück und dann kommt das noch einmal. Asche über mein Haupt. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Dürr-Widnau (im Namen der Wirtschaftsgruppe): Auf den Bericht 40.22.04 ist nicht einzutreten. Auf die Vorlage 22.22.07 ist einzutreten. Dem Rückweisungsantrag der vorberatenden Kommission zur Vorlage 22.22.07 ist zuzustimmen. Wir haben in der Wirtschaftsgruppe dieses Geschäft beraten. Die berufliche Ausbildung ist ein Erfolgsmodell und für die St.Galler Wirtschaft von grosser Bedeutung. Entsprechend ist es entscheidend, dass die berufliche Ausbildung funktioniert und von den Berufsverbänden mitgetragen wird. Ich glaube, das ist einer der Erfolgsfaktoren, und wenn das nicht stimmt, haben wir ein Problem. Es ist auch nicht so, dass aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen in der Botschaft so viel nicht funktionieren würde, sondern es gibt bereits Kompetenzbündelungen. Das, was funktioniert, sollte auch beibehalten werden. Die Wirtschaftsgruppe hat folgende Erwartungshaltung, auch an eine neue Berufsbildungsstrategie: Entscheidend ist, dass die relevanten Anspruchsgruppen und Akteure, insbesondere die Berufsverbände, einbezogen sind und die Änderungen verstehen und mittragen können. Das wurde von den Vorrednerinnen und Vorrednern bereits mehrfach gesagt. Und nochmals: dort, wo das Bestehende funktioniert, stimmt, gut ist und Qualität vorhanden ist, sollte es beibehalten und nicht einfach über Bord geworfen werden. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf den Bericht 40.22.04 ist nicht einzutreten. Auf die Vorlage 22.22.07 ist einzutreten. Dem Rückweisungsantrag der vorberatenden Kommission zur Vorlage 22.22.07 ist zuzustimmen. Die duale Ausbildung ist ein herausragendes Merkmal des schweizerischen Berufsbildungssystems. Sie kombiniert schulische Ausbildung mit praktischer Arbeit in Unternehmen. Die Berufsbildung geniesst in unserem Kanton einen besonderen Stellenwert. Mehr als 80 Prozent der Jugendlichen absolvieren eine Lehre über den dualen Bildungsweg. Somit wurde dieser Bericht mit hoher Dringlichkeit erwartet, sollte er doch wichtige Grundlagen liefern für die Weiterentwicklung und die Stärkung der Berufsbildung im Kanton. Die im Bericht aufgezeigte Stossrichtung ist wohl unbestritten. Die Bildung von Campus mit flexibler Lernumgebung und die Bündelung von Fachrichtungen zu Kompetenzzentren, um sinnvolle Klassen und Ausbildungseinheiten zu bilden, ist richtig und findet breite Unterstützung. Der Bericht verliert sich jedoch im Klein Klein. Er zählt akribisch Schul- und Informatikzimmer, errechnet Belegungszahlen und verschiebt wie auf dem Reissbrett ganze Berufsfelder an andere Standorte, einzig mit dem Ziel, die angestrebte hohe Auslastung zu halten. Gerade in der Berufsbildung ist die Ausstattung einzelner Lehrräume jedoch spezifisch und somit nicht für alle möglichen Ausbildungsgänge nutzbar. Zu einer qualitativ hochstehenden Ausbildung gehören aber neben guter Lehre und qualifizierten Lehrpersonen auch ein entsprechendes Raumangebot, quasi der Raum als dritter Pädagoge. Man erhält den Eindruck, dass der Bericht nur das Ziel hatte, Miet- und Unterhaltskosten zu sparen und nicht optimale Lerninfrastruktur und -bedingungen zur Verfügung zu stellen. Bei der vertieften Auseinandersetzung mit dem Bericht fällt zudem auf, dass bei der Beurteilung der Berufsbildungsstandorte die Infrastrukturbedürfnisse der Berufsmaturität, v.a. aber jene der Weiterbildung, kaum berücksichtigt wurden. Mit über 300'000 Lektionen Weiterbildung je Jahr ist dies nicht nur ein wichtiges finanzielles Standbein, sondern ermöglicht ganz im Sinn des lebenslangen Lernens eine kontinuierliche Qualifizierung im Beruf. Zudem findet die Weiterbildung bei weitem nicht nur am Abend und am Samstag statt und wäre somit auch für die Auslastung der Infrastruktur von Relevanz. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diesem Umstand im Bericht nicht Rechnung getragen wird. In der Schwerpunktplanung 2021 bis 2031 setzt die Regierung auf die Bildungsinstitutionen als Innovationstreiber. Wenn Schulzimmer mit dem Rechenschieber zugeteilt werden, wird dies jedoch kaum gelingen. Auch ohne Kommissionsarbeit haben wir mit entscheidenden Akteuren aus der Berufsbildung das Gespräch zu diesem Bericht gesucht. Die Rückmeldung zeigte ein eindeutiges Bild. Der Bericht nimmt die Bedürfnisse weder der Berufsverbände noch der Berufsschullehrer, der Rektoren oder der Berufsbildungskommissionen auf. Zudem hat das Vorgehen nachhaltig Vertrauen zerstört. So beantragt die vorberatende Kommission nach vier Sitzungen, zahlreichen Abklärungen, Verbesserungen und Zusatzinformationen Nichteintreten. Die Begründung hat es in sich. Der Bericht soll nicht als Grundlage für künftige Entscheide bei der Immobilienbedarfsplanung dienen. Vereinfacht ausgedrückt: der Bericht ist grundsätzlich nicht brauchbar. Wir stehen also vor einem Scherbenhaufen, und dies in einem sensiblen Bereich. Das können wir uns eigentlich nicht leisten. Wie wichtig die Berufsqualifikation für unsere Jugendlichen und für unsere Wirtschaft ist, braucht wohl kaum weitere Erklärungen. Die Anträge der vorberatenden Kommission skizzieren einen möglichen Ausweg, auch wenn wir Grünliberalen uns teilweise etwas mehr Klarheit gewünscht hätten. Eine Immobilienstrategie bedingt eine Berufsbildungsstrategie. Erst wenn klar ist, was in den Gebäuden passiert, kann die Bedarfsplanung angegangen werden. Man baut auch kein Schulhaus, ohne die entsprechende Pädagogik zu berücksichtigen. In diesem Punkt war der Auftrag des Kantonsrates wahrscheinlich etwas zu eng gefasst und der nun vorliegende Auftrag der vorberatenden Kommission, eine entsprechende Strategie zu erarbeiten, ist folgerichtig. Wir teilen die Ansicht, dass der Kanton eine Berufsbildungsstrategie braucht, welche die Vision für die Berufsbildung beschreibt. Ebenso erachten wir die Schaffung eines strategisch tätigen Berufsbildungsrates als richtig, indem alle relevanten Anspruchsgruppen angemessen vertreten sind. Wobei wir auch die Jugendlichen selbst als relevante Anspruchsgruppe verstehen, und es uns richtig erscheinen würde, auch deren Anliegen und Ansichten in angemessenem Masse zu berücksichtigen. Allerdings lehnen wir die Verknüpfung mit den Mittelschulen, wie es der Prüfauftrag der vorberatenden Kommission vorsieht, ab. Die Berufsbildung mit ihren drei Lernorten (Ausbildungsbetrieb, üK-Zentren und Berufsschule) bewegt sich aufgrund der sich ständig wandelnden Berufsbilder und damit auch der sich ständig wandelnden Ausbildung in einen ganz anderen Rhythmus als die Mittelschulen. Es macht deshalb keinen Sinn, den gleichen strategischen Bildungsrat für beide Ausbildungswege zu installieren. Wir haben keinen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Sollte aber bei der Umsetzung des Auftrags ein einziges strategisches Gremium vorgeschlagen werden, würden wir diesem nicht zustimmen. Den Antrag der Regierung werden wir nicht unterstützen. Aufgrund der Gespräche teilen wir die Ansicht nicht, dass kein Führungsdefizit besteht. Wir erwähnten zuvor, dass uns der Antrag der vorberatenden Kommission zu wenig präzise sei. Z.B. geht aus dem Antrag nicht konkret genug hervor, wie das weitere Vorgehen angedacht ist. Wir könnten uns eine Art Vorläufergremium vorstellen, bestehend aus allen relevanten Anspruchsgruppen, das die Berufsbildungsstrategie erarbeiten soll. Ein Zuwarten bis der strategische Bildungsrat gebildet wurde, scheint uns aufgrund der Dringlichkeit unpassend. Zudem sollten die unbestrittenen Elemente, wie z.B. bauliche Vorhaben oder entscheidungsreife Campuslösungen, zeitnah umgesetzt werden. Wir möchten kein Moratorium in der Berufsbildung. Die von der vorberatenden Kommission definierten Eckwerte für die Ausarbeitung der Strategie erachten wir grundsätzlich als richtig und zielführend. Allerdings fehlt uns die Präzisierung, dass auch die zukünftigen Aufgaben und Kompetenzen des Amtes für Berufsbildung neu definiert werden müssen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf den Bericht 40.22.04 ist nicht einzutreten. Auf die Vorlage 22.22.07 ist einzutreten. Dem Rückweisungsantrag der vorberatenden Kommission zur Vorlage 22.22.07 ist zuzustimmen. Das Geschäft hat die vorberatende Kommission ein Jahr lang beschäftigt. Die Kantonsschulen waren dabei ein Nebenschauplatz. Es ging eigentlich nur um die Berufsschullandschaft. Was uns vorgelegt wurde, war keine leichte Kost. Der strategische Überbau mit vier Bildungsregionen, 14 Berufsfeldern und die beiden Hauptoptionen «Grundbildung der Gesundheitsberufe nach Rorschach» oder «Rorschach in die GBS St.Gallen integrieren» leuchteten nicht ein und vermochten nicht zu überzeugen. Die Kommissionsmitglieder stellten eine Unmenge Fragen und wir hörten uns viele Fachleute an. Wir wollten verstehen, um was es geht, verlangten volle Transparenz über die angedachten Verschiebungen der Berufe und Einschätzungen von direkt betroffenen Akteuren. Das BLD hat alles und mehr geliefert. Das Fazit aus dem Bericht und den vier Kommissionssitzungen: Die Berufsschullandschaft ist sehr heterogen, sehr komplex, die Bedürfnisse sind nach Branchen unterschiedlich, die Einschätzung über Schulwege, Lernorte und Auslastung ebenfalls. Was ist Gewohnheitssache und was ist zwingend zu beachten? Die Meinungen darüber gehen auseinander. Es hat in der Vergangenheit Konzentrationen gegeben, es braucht sie auch in der Zukunft, aber mit Augenmass. Die Verankerung der Berufsbildung in den Regionen darf nicht aufgegeben werden. Starke Berufe brauchen Schulen in allen Regionen. Die Chancen und Risiken als Ringkanton mit vielen Nachbarn haben sich auch in diesem Geschäft gezeigt. Ich habe den Eindruck erhalten, dass bisher je nach Situation und Handlungsbedarf die beste Lösung gesucht wurde. Klassen wurden geöffnet, geschlossen oder zusammengelegt. Eine Campuslösung in Wattwil, weil sowieso neu gebaut werden muss. Der Zusammenschluss der Schulen Buchs und Sargans, als der Rektor von Buchs pensioniert wurde. Grössere und kleinere vernünftige Schritte in eine Richtung, die in der Kommission nicht angezweifelt wurde: Schaffung von Kompetenzzentren, Campuslösungen, wo es Sinn macht. Reorganisation im richtigen Moment. Chancen, die sich ergeben, nutzen. Aber nichts über das Knie brechen. Warum nicht so weitermachen? Warum nicht den Status quo mit seiner Flexibilität beibehalten? Die Kommission kam zum Schluss, dass es einen Neustart braucht und der Bericht im Ganzen keine Grundlage dazu sein kann. Die Grünen schliessen sich dieser Meinung an und werden nicht auf den Bericht eintreten. Auf die Vorlage 22.22.07 werden wir eintreten und den Rückweisungsantrag mit dem Auftrag unterstützen. Ein Neustart mit einem Berufsbildungsrat, der strategisch tätig ist und in dem alle relevanten Anspruchsgruppen vertreten sind. Das sind z.B die Organisationen der Arbeitswelt, der Lehrpersonen, die Schulleitungen, die Gewerkschaften, die IHK oder auch Vertreterinnen und Vertreter der Politik. Thurgau, Zürich, Aargau und Bern kennen ein solches Organ mit unterschiedlichen Kompetenzen und mit Einbezug der Anspruchsgruppen. Dort hinein gehören die heiklen Fragen und nicht in den Kantonsrat. Welche Kompetenzen der Berufsbildungsrat genau haben soll, ob er beratend oder entscheidend ist, wer das Wahlorgan ist, darüber haben wir noch nicht genügend diskutiert, das ist Teil der Vorlage, die wir von der Regierung erwarten. Das Ziel des zweiten Auftrags, der konsolidierten Berufsbildungsstrategie, dessen Eckpunkte skizziert sind, soll ein Wandlungsprozess sein, der möglichst viele mitnimmt und nicht eine Radikalveränderung. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Seger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Bericht 40.22.04 ist nicht einzutreten. Auf die Vorlage 22.22.07 ist einzutreten. Dem Rückweisungsantrag der vorberatenden Kommission zur Vorlage 22.22.07 ist zuzustimmen. Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass die durch die Verwaltung getätigte Arbeit in Bezug auf den Detailgrad und Umfang der Vorlage zu loben ist. Weiter ist zu bemerken, dass bei der Bearbeitung dieser Vorlage gute und wegweisende Erkenntnisse gewonnen wurden. Es hat sich aber auch herausgestellt, dass der Bericht leider nicht reicht, um die Berufsbildung grundlegend umzuorganisieren und wegweisende Entscheidungen zu legitimieren. Die Berufsbildung in der Schweiz und insbesondere im Kanton St.Gallen ist von enormer Wichtigkeit. Sie lässt sich aber nicht pauschal und übergeordnet in eine Strategie einpflegen, ohne dass man die Bedürfnisse der relevanten Anspruchsgruppen abholt und diese in die Strategie einbettet. Gerade aus diesem Grund war der getätigte Top-Down-Entscheid der Regierung und die nachfolgende nahezu eigenständige Ausarbeitung der Strategie nicht zielführend. Dafür sind die verschiedenen Ansprüche und Meinungen der Anspruchsgruppen schlicht zu unterschiedlich. Ich möchte keine grossen Schuldzuweisungen tätigen. Wir alle sind auf eine starke Berufsbildung im Kanton angewiesen. Wir brauchen ein Parlament, eine Regierung und eine Verwaltung, die das Potenzial und die Wichtigkeit der Berufsbildung anerkennen. Es ist aber ein Fakt, dass bei der Ausarbeitung dieser Vorlage und insbesondere bei den getätigten Vorentscheidungen verschiedene wesentliche Treiber nicht oder schlicht zu wenig berücksichtigt wurden. Dies führte während den vergangenen Jahren dazu, dass Unmut in der Umgebung der St.Galler Berufsbildung entstanden ist. In der vorberatenden Kommission wurde versucht, dieses bereits sehr heisse Eisen noch gerade zu biegen, leider ohne Erfolg. Für die FDP-Fraktion ist der Einbezug der Stakeholder gerade in diesem Geschäft sehr wichtig. Es wäre unserer Meinung nach sehr wichtig gewesen, den tatsächlichen Nutzen der gesamten Strategie besser hervorzuheben. Die interkantonale Zusammenarbeit bei der Berufsbildung und die Anbindung der Strategie auf die Weiterbildungsangebote erachten wir nach wie vor als zentral. Diese Punkte wurden unserer Meinung nach ebenfalls zu wenig integriert. Es ist ein Fakt, dass wir mit der vorliegenden Immobilienbedarfsplanung eine halbe Berufsbildungsstrategie vorliegen haben. Nun gilt es, die andere Hälfte zu erarbeiten und zu integrieren. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass aktuell das Signal Marschhalt für die vorherrschende Situation diese entschärfen kann. Nichtsdestotrotz soll aber die Berufsbildung modernisiert und in die Zukunft getrieben werden. Es gilt nun, den Blick nach vorne zu werfen. Die Lehren sind gezogen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Louis-Nesslau (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die beiden Geschäfte ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung zur Vorlage 22.22.07 ist zuzustimmen. Natürlich erkenne ich die Mehrheitsverhältnisse, der Kantonsrat wird nicht auf den Bericht eintreten. Trotzdem müssen wir bemüht sein, möglichst viele positive Aspekte, möglichst viele Lehren aus der Arbeit der vergangenen Jahre mitzunehmen. Departement, Ämter, Schulen, Berufsvertreter und viele weitere haben viel Zeit und Engagement investiert. Trotz Nichteintreten müssen wir besorgt sein, dass diese Arbeit nicht vergebens war. Wir schulden das als Kantonsrat allen Beteiligten. Ich möchte deshalb die Zeit nutzen, um einige positive Aspekte hervorzuheben. Ich möchte hervorheben, wo ich einen Konsens vermute und wo Schwerpunkte gesetzt werden können. Als erstes vermute ich einen Konsens, dass die Bildung von Kompetenzzentren grundsätzlich sinnvoll ist. Das ist eine zentrale Erkenntnis für den zukünftigen Weg. Als weiteres Thema, wo wir uns finden können, sehe ich die Entwicklung von Campuslösungen. An einer der vier Sitzungen war Otto Schlosser von der Berufsfachschule Uster anwesend. Er hat eindrücklich aufgezeigt, was in einer Campuslösung alles möglich sein kann und zeigte, was in Uster bereits realisiert wurde. Damit wurde in der Kommission auch klar, was alles möglich sein könnte. Synergien, nicht nur bei der Infrastruktur, sondern tatsächlich in der Ausbildung. Was uns als drittes bleiben muss, sind prozessuale Erkenntnisse. Das Nichteintreten, das alle Fraktionen ausser der SVP beantragen, ist ein klares Zeichen, dass einiges nicht stimmte. Für die künftige Ausarbeitung einer Strategie für die Sekundarstufe II, insbesondere in der Berufsbildung, ist es essentiell, dass sämtliche Anspruchsgruppen rechtzeitig und ergebnisoffen eingebunden werden. Noch nie wurde ich von so vielen Anspruchsgruppen angegangen wie in diesem Geschäft, was ich nicht als gutes Zeichen empfand. Die Einbindung muss rechtzeitig geschehen. Als vorberatende Kommission haben wir wiederholt die Flughöhe verloren. Auch das war nicht förderlich. Ein unübersichtlicher Flickenteppich, wie es Suter-Rapperswil-Jona treffend formulierte. Es muss uns klar sein, was Nichteintreten nicht bedeutet. Ein Nichteintreten ist kein Arbeitsstopp. Die laufenden Projekte müssen weitergeführt werden. Das Nichteintreten muss Rückenwind sein. Wir empfehlen Ihnen Eintreten auf die Vorlage 22.22.07 und unterstützen den Rückweisungsantrag in der Version der Regierung. Diese fordert eine ergebnisoffene Abklärung eines möglichen Sekundarstufe-II-Rates, was uns sinnvoll erscheint. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf den Bericht 40.22.04 ist nicht einzutreten. Auf die Vorlage 22.22.07 ist einzutreten. Dem Rückweisungsantrag der vorberatenden Kommission zur Vorlage 22.22.07 ist zuzustimmen. Das hört sich im Ergebnis nach einem Scherbenhaufen an, und ein Stück weit ist es das sicher auch. Wir wollen das aber nicht so verstanden wissen, und aus diesem Grund haben wir uns unseren Entscheid auch nicht leicht gemacht. Denn die Sekundarstufe II ist im Wandel, und es ist unser Anspruch, diesen Wandel mitzugehen und mitzugestalten. Trotz Nichteintreten und Rückweisung wollen wir also nicht bremsen, sondern Rückenwind geben. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen an den Berufsfachschulen und Mittelschulen eine top Ausbildung bekommen, die sie für ihre Zukunft fit macht und die auch unseren Kanton weiterbringt. Mehr denn je brauchen wir gut ausgebildete junge Menschen, die im sehr kompetitiven Umfeld von heute bestehen können. Auch müssen wir dem omnipräsenten Fachkräftemangel entgegenwirken. Vor diesem Hintergrund ist es keine gute Ausgangslage, dass unser Kanton im schweizweiten Vergleich mit 15,5 Prozent nach wie vor eine der tiefsten Berufsmaturitätsquoten hat – und dies leider sogar mit sinkender Tendenz. Auch bei der gymnasialen Maturitätsquote liegt unser Kanton mit 15,3 Prozent nach wie vor auf den hintersten Plätzen. Zeit für politische Zusatzschlaufen haben wir also eigentlich nicht. Doch was uns fehlt, ist eine eigentliche Bildungsstrategie für die Sekundarstufe II. Und daran ist die Vorberatung der Immobilienbedarfsplanung letztlich gescheitert. Wir möchten eine Strategie, welche die demografische Entwicklung, die Folgen der Digitalisierung, die Potenziale von Campuslösungen, die Erfordernisse neuer Lernformen, die verstärkte interkantonale Zusammenarbeit, die Weiterbildungsangebote, die Anliegen von Wirtschaft und Gewerbe ebenso wie die Bedürfnisse von Lernenden und Lehrkräften mitberücksichtigt. Studien sagen voraus, dass es bereits in zehn Jahren die Hälfte der heutigen Berufe so nicht mehr gibt. Hier muss unser Kanton strategische Weichenstellungen vornehmen – und zwar rasch. Es ist nicht so, dass die von der Regierung vorgelegte Immobilienbedarfsplanung in allen Punkten grundfalsch wäre. Sie enthält viel Wichtiges und Richtiges, und in vielerlei Hinsicht wurde auch gute Arbeit geleistet. Das möchten wir ausdrücklich anerkennen. Auch wurden für die vorberatende Kommission zahlreiche Zusatzunterlagen aufbereitet. Dies verdient zum einen unseren Dank an die stark geforderten Verantwortlichen im BLD, zeigt zum anderen aber auch auf, dass es am Bericht der Regierung doch einiges zu mäkeln gab. Resultat war, dass letztlich der Eindruck eines unübersichtlichen Flickenteppichs nie mehr ganz beseitigt werden konnte. Doch entscheidend für das Nichteintreten unserer Fraktion ist letztlich nicht, dass es Fehler hatte im Bericht, dass einzelne Gesichtspunkte vergessen gingen oder dass die Anspruchsgruppen unzureichend involviert wurden. Entscheidend für unsere Fraktion ist vielmehr, dass wir nicht über «Holz und Beton» entscheiden möchten, ohne die strategische Stossrichtung für die Sekundarstufe II zu kennen. Dabei machen wir uns keine Illusionen: Eine Strategie für die Sekundarstufe II und der daraus abgeleitete Reformbedarf werden nicht alle gleichermassen zufriedenstellen können und möglicherweise trotz aller Qualitäten z.B. regional auf Widerstände stossen. Doch dies sollte kein Grund sein, zum Vornherein auf den Einbezug wichtiger Anspruchsgruppen zu verzichten. Im Gegenteil: Ein solch komplexes und anspruchsvolles Unterfangen kann überhaupt nur gelingen, wenn der Prozess ergebnisoffen und partnerschaftlich gestaltet wird und die Anliegen der verschiedenen Anspruchsgruppen abgeholt und ihre Überlegungen mit in die Lösungsfindung einbezogen werden. Im Rahmen der Vorberatung hat sich der Eindruck verfestigt, dass dies bei der aktuellen Planung nicht gut genug gelungen ist. Dementsprechend breit und teils heftig war denn auch die Kritik, die von verschiedenster Seite an die vorberatende Kommission herangetragen wurde, sei es von Branchenverbänden, Standortgemeinden, Berufsfachschulkommissionen oder Lehrkräften. Das muss bei der Neuauflage besser gelingen. Insbesondere gilt es, auch die Lehrbetriebe und Branchenverbände gut in den Prozess zu integrieren. Ansonsten droht sich jede Reform im luftleeren Raum zu verlieren. Ein interessanter strategischer Ansatzpunkt, der bereits bei der vorliegenden Planung verfolgt wurde, ist die Bildung von Kompetenzzentren bei den Berufsfachschulen. Unsere Fraktion begrüsst es, dass vermehrt Kompetenzzentren gebildet werden sollen. Mit den jetzigen Vorschlägen ist es aber noch zu wenig gelungen, den Mehrwert der Kompetenzzentren aufzuzeigen. So leuchtet es beispielsweise nicht ein, warum die Logistikerinnen und Logistiker vom Wirtschaftscluster und Ausbildungshub in Rorschach nach St.Gallen umziehen sollen oder warum die vierjährige Zeichner-Ausbildung in Rapperswil-Jona an einen Standort verschoben werden soll ohne Berufsmaturität und ohne Anbindung an eine Fachhochschule. Wenn bei der Bildung von Kompetenzzentren zu wenig Rücksicht genommen wird auf die Wirtschaftsstruktur und die weiteren Bildungsangebote vor Ort, droht ein Verlust von Lehrbetrieben und Lernenden. Auch wird es schwieriger, qualifizierte Lehrkräfte zu gewinnen, denn wir wissen, weit mehr als die Hälfte aller Lehrkräfte unterrichten nebenberuflich und je weiter weg die Schule platziert wird, desto weniger attraktiv ist sie für Lehrkräfte aus der Praxis. Zuletzt noch ein Kommentar zu den Mittelschulen. Hier wurden die wichtigsten Weichenstellungen bereits früher vorgenommen, weshalb es aktuell weniger kontrovers zu und her geht als bei den Berufsfachschulen. Zwei Punkte gilt es aber im Auge zu behalten: zum einen die fehlende Kantonsschule im Linthgebiet, zum anderen die sehr ungleichen Schülerzahlen je Schulstandort. Dem Linthgebiet stellt die Regierung in Aussicht, dass es in Rapperswil-Jona eine Kantonsschule geben wird, sobald das Bevölkerungswachstum und allenfalls die steigende Maturitätsquote eine weitere Kantonsschule nötig machen. Nun, wir Linthgebieterinnen und Linthgebieter zählen die Wochen und Monate, bis es endlich so weit ist, und in Rapperswil-Jona merken wir uns eine geeignete Parzelle vor für den heiss ersehnten Schulbau. Vielleicht könnten wir dort zwischenzeitlich z.B. eine Tunnelbohrmaschine parkieren. Bei den ungleichen Schülerzahlen je Schulstandort fällt auf, dass die Stadt St.Gallen über zwei Kantonsschulen mit rund 2'000 Schülerinnen und Schülern verfügt. Namentlich die Kantonsschule Burggraben hat mehr Schülerinnen und Schüler als von der Regierung für eine optimale Kantonsschule empfohlen wird. Trotzdem bekamen wir in der vorberatenden Kommission den Eindruck, dass es zwei grosse Tabus gibt: erstens die organisatorische Zusammenführung der beiden Kantonsschulen und zweitens, dass Schülerinnen und Schüler aus der Stadt St.Gallen auswärts in eine Landkantonsschule gehen. Was der Kanton offenbar seiner zweitgrössten Stadt Rapperswil-Jona seit jeher und noch auf Jahre hinaus auferlegt, ist offenbar für die Stadt St.Gallen keine zumutbare Option. Diese Haltung gibt doch etwas zu denken. Auch die Unlust, eine organisatorische Zusammenführung ernsthaft zu prüfen, irritiert, wenn man bedenkt, welche teils abenteuerlichen organisatorischen Zusammenführungen auch über weit entfernte Standorte hinweg sonst im Kanton ganz selbstverständlich gefordert und durchgesetzt werden. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf den Bericht 40.22.04 ist nicht einzutreten. Auf die Vorlage 22.22.07 ist einzutreten. Dem Rückweisungsantrag der vorberatenden Kommission zur Vorlage 22.22.07 ist zuzustimmen. Die Regierung erarbeitete von 2019 bis 2022 im Auftrag des Kantonsrates eine Immobilienstrategie für die Sekundarstufe II. Mit der dringlichen Motion 42.20.20 im Herbst 2020 setzte der Kantonsrat ein wichtiges Zeichen und verlangte von der Regierung auf die plötzliche Verschiebung des Berufs- und Weiterbildungszentrums für Gesundheits- und Sozialberufe St.Gallen (BZGS) zu verzichten. Der nun abgeschlossene Prozess und die vorliegende Strategie zeigen, dass der damalige Marschhalt richtig war. Die Berufsfachschulen im Kanton sind sehr gut aufgestellt. Sie agieren dynamisch in einem sich schnell verändernden wirtschaftlichen Umfeld. Es wäre zu befürchten, dass mit den in der Liegenschaftenstrategie geplanten Umdispositionen von Berufen mehr Schaden angerichtet würde, als dass es das Berufsbildungswesen weiterbringen würde. Für die Berufsfachschulen braucht es eine Gesamtstrategie und keine Reissbrettübungen. Erst dann können Aussagen über den notwendigen Liegenschaftenbedarf und allfällige Standortveränderungen gemacht werden. Es stellte sich zudem heraus, dass die Weiterentwicklung der Berufsfachschulen durch das kantonale Amt für Berufsbildung nicht zielführend ist. Die SP unterstützt deshalb die Einsetzung eines Berufsbildungsrates. Zudem zeigt der äusserst anspruchsvolle Prozess in der Erarbeitung und in der Beratung dieser Vorlage, dass die vielen beteiligten Akteure im Berufsbildungswesen aktiv einbezogen werden müssen. Wir beantragen Ihnen Nichteintreten auf den Bericht, weil wir diesen als fehlerhaft beurteilen – in Teilbereichen auch widersprüchlich – und er wesentliche relevante Aspekte schlicht ausblendet. Leider ist es dem BLD und dem Amt für Berufsbildung nicht gelungen, die Akteure in diesem Prozess adäquat einzubeziehen. Das hat das vom Kommissionspräsidenten erwähnte Hearing am vierten Kommissionstag eindrücklich offenbart. Wir unterstützen ebenso Eintreten auf die Vorlage 22.22.07 mit Rückweisung und dem entsprechend formulierten Auftrag. Wir müssen uns bewusst sein, dieser VII. Nachtrag resultierte damals aus der dringlichen Motion 42.20.20 zum Unterbinden dieser nicht ganz durchdachten Übung zur Schliessung eines Berufsfachschulgebäudes und dessen Verlegung von St.Gallen nach Rorschach. Nachdem dieser Gesetzesauftrag nach wie vor offen ist, möchte ich betonen, dass wir von der Regierung erwarten, von allfälligen nicht abgesprochenen Umdispositionsübungen abzusehen. Wir beantragen Ihnen weiter, den Anträgen der Kommission zuzustimmen und den Antrag der Regierung abzulehnen. Der Antrag der Regierung möchte einen allfälligen Berufsbildungsrat nur optionalerweise prüfen. Die Regierung möchte sich die Freiheit offen lassen, einen Berufsbildungsrat dann nicht vorzuschlagen. Die umfangreichen Beratungen in der Kommission haben klar und eindrücklich gezeigt: es wird für die strategische Steuerung des Berufsbildungswesens ein solches Gebilde brauchen und deshalb sind wir sehr daran interessiert, dass in der damaligen Vorlage die entsprechenden Grundlagen geschaffen sind. Die Regierung und die Kommission werden den Feinschliff in der Kommissionsarbeit dann ohnehin noch vornehmen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Schöb-Thal, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |
19.9.2023 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf den Bericht 40.22.04 nicht einzutreten und auf die Vorlage 22.22.07 einzutreten sowie die Vorlage 22.22.07 an die Regierung zurückzuweisen. Die vorberatende Kommission beriet den Bericht 40.22.04 «Strategische Immobilienbedarfsplanung für die Sekundarstufe II» und die Vorlage 22.22.07 «VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung» an vier Sitzungsdaten und tagte jeweils im Kantonsratssaal. Neben der vollzählig anwesenden, teilweise in der Zusammensetzung wechselnden Kommission haben als Vertreter des Bildungsdepartementes Regierungsrat Stefan Kölliker, Generalsekretär Jürg Raschle, der Leiter für Finanzen und Informatik, Projektleiter Bernhard Thöny, der Leiter Amt für Berufsbildung Bruno Müller, der Leiter Abteilung schulische Bildung im Amt für Berufsbildung Felix Tschirky und die Leiterin Amt für Mittelschulen Tina Cassidy an den Sitzungen teilgenommen. Zusätzlich wurde an der ersten Sitzung vom 24. August 2022 Theo Ninck, ehemaliger Vorsteher Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern, und an der zweiten Sitzung vom 31. Oktober 2022 Otto Schlosser, Rektor Berufsschule Uster, als Fachreferenten eingeladen. Die dritte Sitzung vom 28. April 2023 blieb ohne Gäste und an der vierten Sitzung vom 23. August 2023 wurden verschiedene betroffene Stakeholder eingeladen. In Kurzform sind das: Urs Fischer und Felix Eugster, Berufsbildnerverbände Zeichner und Zeichnerin EFZ, Beat Michael Dürler, Präsident Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik, Marco Schafflützel, Präsident Jardin Suisse Ostschweiz, Andreas Rohner, Präsident, und Guido Sutter, Vizepräsident, von der Berufsbildung Schweiz-St.Gallen-Appenzell und Andreas Gehrig als Vertreter der Berufsfachschulpräsidenten. Die sehr anspruchsvolle Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Simona Risi und in wechselnden Stellvertretungen von Johanna Bengtson, Sandra Brühwiler-Stefanovic und Elias Stumpp wahrgenommen. Zu 40.22.04: Zu Beginn erwähne ich, dass in meiner Berichterstattung aufgrund der vier Beratungstage und der Fülle der Diskussionen nicht alles erwähnt werden kann. Mit dem Bericht will die Regierung zwei gutgeheissene parlamentarische Vorstösse, das Postulat 43.19.03 «Strategische Investitionsplanung für Sekundarstufe II» und die Motion 42.20.20 «Keine strategischen Standortentscheide für Berufsfachschulen ohne die notwendigen Grundlagen» beantworten. Der Bericht 40.22.04 fokussiert sich im Schwergewicht auf die Berufsschulen, hat aber auch Bezug zu den Mittelschulen. Die Erhebungen der heutigen Schulinfrastruktur zusammen mit den verschiedenen Entwicklungen im Bereich der schulischen Berufsbildung, wie z.B. neue Lehrformen, die Entwicklung in der IT, die Veränderungen der Anzahl Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Berufsgruppen und weiteren Faktoren, bilden die Grundlage des Berichts. Ich verzichte im Sinne eines effizienten Ratsbetriebs den Inhalt des Berichts zu kommentieren. Dieser liegt Ihnen vor. Ziel des Berichts ist eine übergeordnete Strategie zur Sekundarstufe II zu schaffen, wobei die Berufsschulen klar im Fokus stehen. Bei den Mittelschulen besteht zurzeit aus Sicht der Regierung kein grösserer Handlungsbedarf für die strategische Immobilienbedarfsplanung. Die Kommission hat sich vertieft mit der Vorlage beschäftigt. Zur Vertiefung des Wissens war es der Kommission wichtig, externe Fachreferenten zu hören. So wurde an der ersten Sitzung Theo Ninck, ehemaliger Vorsteher Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern eingeladen, um der Kommission das Vorgehen des Kantons Bern in diesem Zusammenhang aufzuzeigen. Er würdigte das St.Galler Vorgehen mit dem Bericht durchaus, auch wenn es Unterschiede in der kantonalen Organisation gibt. So kennt der Kanton Bern auf der Sek Stufe II nur ein Amt – Berufsbildung und Mittelschule zusammen – und hat einen Bildungsrat, welcher der Bildungsdirektorin und der Amtsleitung beratend zur Verfügung steht. Der Bildungsrat hat im Kanton Bern keine Entscheidungskompetenzen. Otto Schlosser, Rektor Berufsfachschule Uster BFSU, mit dem Inputreferat «Campuslösung am Beispiel der BFSU» wurde aus terminlichen Gründen erst zur zweiten Sitzung eingeladen. Zur ersten Kommissionsitzung wurden seitens des Bildungsdepartementes (BLD) weitere Unterlagen sowie ein Fragenkatalog der SP-Delegation beantwortet. Die eingegangenen Fragen der Mitte-EVP-Fraktion konnten aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden. Dies geschah innerhalb der Kommissionssitzung und schriftlich auf die zweite Sitzung. Insgesamt wurden an der ersten Sitzung bereits 34 Beilagen aufgeschaltet, auf deren Gesamtaufzählung ich verzichte. Die wichtigsten waren Factsheets des BLD zu den Raumkapazitäten und die Vernehmlassungsergebnisse sowie deren Auswertung. Sehr kritisch wurde der Inhalt der Vorlage geprüft und diskutiert. So wurden auch Unstimmigkeiten z.B. bei der Anzahl der nutzbaren Schulzimmer gefunden und bald stellte sich die Frage nach der in der Motion 42.20.20 gestellten Forderung des Einbezugs der verschiedenen Anspruchsgruppen. Auch wurden weitere Fragen gestellt, die eine zweite Sitzung unumgänglich machten. So wurden für die zweite Sitzung vom 31. Oktober 2022 weitere Beilagen zu konsolidierten Fragen aus der Kommission, zum Factsheet «Weiterbildung Sek II» und zum Projektauftrag vom BLD erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Mit dem Referat von Otto Schlosser wurde auch die Variante Campuslösung vorgestellt. Dabei machte Otto Schlosser die klare Aussage, dass im Bezug zum Schulbetrieb dieser funktional klar getrennt ist und separat mit verschiedenen Rektoren läuft, obwohl 95 Prozent des Raums sehr nahe beieinander liegen. Die vertieften Diskussionen und aufgetauchten Fragen am zweiten Sitzungstag machten den dritten Sitzungstag notwendig. Die Fragen wurden in der von Fachleuten des BLD erarbeiteten, umfangreichen Beilage «Factsheet Berufszuteilung» mit zehn Anhängen beantwortet. Diese wurde am dritten Sitzungstag intensiv diskutiert und die Optionen 3.1 und 3.7 erschienen der Kommission im Verständnis immer klarer. Nicht verstanden wurde in der Kommission, wie die verschiedenen Anspruchsgruppen in den gesamten Prozess einbezogen wurden. Einerseits in die Vernehmlassung und andererseits im gesamten Erarbeitungsprozess der verschiedenen Varianten. Der Antrag zu einer vierten Sitzung mit Anhörung von Vertretern der wichtigsten Berufsverbände und Anspruchsgruppen zur Klärung dieser Fragen wurde von der Kommission mit 14:0 Stimmen bei einer Abwesenheit gutgeheissen. Auch tauchte an der dritten Sitzung die Frage nach den Voraussetzungen und Grundlagen zur Schaffung eines Berufsbildungsrates auf. So wurde der Antrag «Das BLD wird eingeladen, zuhanden der Kommission die Voraussetzungen und Grundlagen zur Schaffung eines Berufsbildungsrates zu umreissen.» mit 14:0 Stimmen bei einer Abwesenheit ebenfalls gutgeheissen. Am Morgen des vierten Sitzungstags fanden die fünf Anhörungen der für die Kommission am wichtigsten erscheinenden Anspruchsgruppen statt. Ohne auf die Details jeder Anhörung einzugehen, wurde von der Kommission festgestellt, dass eine grosse Unzufriedenheit herrscht. Einerseits mit dem Vorgehen, andererseits mit dem Resultat. Am Nachmittag wurde die Spezialdiskussion zum Bericht 40.22.04 mit der Diskussion der weiteren Beilage «Governance Berufsbildung» abgeschlossen. Die Diskussionen wurden intensiv geführt und die Kommission hat sich sehr tief in die Materie eingearbeitet. Die Anhörungen vom Vormittag gaben schliesslich den Anstoss, dass die Kommission den Antrag auf Nichteintreten stellt. Die Mehrheit der Kommission sieht im vorliegenden Bericht keine geeignete Grundlage für die zukünftige strategische Immobilienbedarfsplanung. Die weitere Begründung finden Sie im entsprechenden Antrag der Kommission. Wichtig für die Kommission ist die Feststellung, dass mit diesem Entscheid laufende Projekte nicht gestoppt werden müssen. Im Gegenteil, laufende Projekte sollen weitergeführt werden können, seien dies bauliche Projekte oder andere, wie z.B. das Projekt «Neuordnung der Informatik». Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 10:5 Stimmen Nichteintreten auf den Bericht 40.22.04. Zu 22.22.07: Innerhalb der Spezialdiskussion der Kommission wurde – auch schlussfolgernd aus den Diskussionen und dem Beschluss auf Nichteintreten auf den Bericht 40.22.04 – die Rückweisung dieser Gesetzesvorlage an die Regierung mit Aufträgen erarbeitet. Einerseits ist dies die Schaffung eines Berufsbildungsrates und andererseits eine konsolidierte Berufsbildungsstrategie mit Einbezug aller relevanten Akteure. Der Kommission ist dabei wichtig, dass zur Erarbeitung der Berufsbildungsstrategie der Berufsbildungsrat nicht bereits bestehen muss. Die relevanten Anspruchsgruppen sind bekannt und können sofort in die Erarbeitung einbezogen werden. Auch können die Grundlagen aus der Immobilienbedarfsplanung mit den vielen Zusatzunterlagen des BLD genutzt werden. Zum Berufsbildungsrat: Es macht für die Kommission Sinn, dass auch das BLD im Berufsbildungsrat vertreten ist. Die Grösse eines solchen Rates lässt die Kommission offen, sie muss jedoch so sein, dass eine vernünftige Vertretung der Anspruchsgruppen gewährleistet ist. Die Zahl von 11 Mitgliedern wurde genannt, ist aber nicht bindend. Die Kommission möchte mit dem Berufsbildungsrat ein Gremium schaffen, das in Zukunft in der Organisation des Berufsbildungswesens strategische Entscheide treffen kann. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig mit 15:0 Stimmen Eintreten auf die Vorlage 22.22.07 und ebenfalls einstimmig mit 15:0 Stimmen Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, Botschaft und Entwurf dahin gehend anzupassen., dass:
und die überarbeitete Vorlage dem Kantonsrat erneut zuzuleiten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |