Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen (Titel der Botschaft: Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalverbunde und Darlehensgewährung an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.22.09B
TitelKantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen (Titel der Botschaft: Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalverbunde und Darlehensgewährung an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland)
ArtKR Verwaltungsgeschäft mit Referendum
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung5.5.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung20.7.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumenten-Attrappe
ErlassAbstimmungsvorlage vom 15. Februar 2023
BerichtErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 18. Juni 2023
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 13. Juni 2022
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 13. Juli 2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.2.2023Schlussabstimmung114Zustimmung0Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
15.2.2023Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen mit 114:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Diese Thematik der allfälligen Wertberichtigungen stellt sich in der Tat, wie sie sich übrigens in den letzten Jahren immer wieder gestellt hat. Bis dato haben wir immer gemäss der Praktikermethode Wertberichtigungen vorgenommen, wenn die Mittel mit Eigenkapitalien nicht mehr gedeckt waren. Deshalb mussten wir in den letzten Jahren auch immer Wertberichtigungen vornehmen. Mit Ausnahme des Spitalverbundes 1 sind aktuell alle anderen Beteiligungen ohne Eigenkapitalien bei uns in der Rechnung. D.h., mit Ausnahme des Spitalverbundes 1 wurden alle bereits wertberichtigt. Der Spitalverbund 1 hat noch 55 Mio. Franken Eigenkapital. Hier stellt sich die Frage – das weiss der Präsident der Finanzkommission –, ob allenfalls auch hier eine Wertberichtigung gemacht werden könnte.

Zu Ihrer ersten Frage: Wir werden jetzt rund 160 Mio. Franken Darlehen in Eigenkapital transferieren. Diese Beteiligungen werden wahrscheinlich ebenfalls wertberichtigt werden müssen, ausser die Mittelfristplanungen würden sich deutlich verbessern. Der Präsident der Finanzkommission weiss, dass sie bisher nicht besser geworden sind. Deshalb haben wir diese Thematik auch bereits in der Finanzkommission thematisiert. In einer Präsentation wurde dargelegt, was die maximal notwendigen Wertberichtigungen wären. Maximale Wertberichtigungen, die anstehen könnten, betragen 175,9 Mio. Franken, zusammengesetzt aus den Darlehen von 160 Mio. Franken, die wir umwandeln würden, wobei wir 40 Mio. Franken bereits wertberichtigt haben, plus die 55 Mio. Franken.

Es stellt sich jetzt die Frage, ob auch in der Spitalregion 1 eine Gesamtwertberichtigung vorgenommen werden müsste. Die Regierung hat dazu noch nichts entschieden, sondern wird dies in Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss 2022 machen. Aus meiner Sicht wären diese 175 Mio. Franken wirklich das Maximum. Ich bezweifle aber, dass man diese 55 Mio. Franken ebenfalls wertberichtigen müsste. Hingegen sehe ich durchaus, dass man die 120 Mio. Franken wertberichtigen muss. Die Spitalregionen 2, 3 und 4 haben alle keine Werthaltigkeit in der Beteiligung. Diese Diskussion muss die Regierung führen. Aktuell wird sie im Finanzdepartement geführt. Matchentscheidend ist in dieser Diskussion die Finanzkontrolle. Sie muss die Rechnung am Schluss abnehmen und darlegen, ob sie dazu stehen kann oder nicht. Sie könnte auch einen Vorbehalt machen. Momentan laufen also Diskussionen zwischen dem Finanzdepartement und der Finanzkontrolle. Ich kann Ihnen nur so viel sagen: Eine Wertberichtigung wird sicherlich notwendig sein.

Man kann sich jetzt noch die Frage stellen, warum das bereits im Voraus gemacht wird und nicht erst mit dem Rechnungsabschluss 2023. In der Rechnungslegung gilt das Vorsichtsprinzip. Wenn man weiss, dass etwas kommt, ist man gut beraten, dies entsprechend in den Wertberichtigungen zu berücksichtigen. Natürlich gibt es da aber unterschiedliche Auffassungen. Ich bin gespannt auf die Vorstellungen, die die Finanzkontrolle in dieser Hinsicht hat. Wir werden diesbezüglich sicherlich zeitnah Gespräche führen bzw. Beschlüsse treffen, damit die Regierung darüber beraten kann. Das Ergebnis wird der Kantonsrat mit dem Rechnungsabschluss 2022 auch noch thematisieren können. Ich gehe davon aus, dass das auch in der Finanzkommission zu Diskussionen Anlass geben wird, insbesondere wenn wir von möglicherweise 120 Mio. Franken ausgehen, da dies doch ein substanzieller Betrag ist. Definitiv entschieden ist aber noch nichts.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Wenn wir uns die finanzielle Lage der Spitalverbunde vor Augen führen, steht das Wort «Wertberichtigung» im Raum. Ich bin mir bewusst, dass die vorberatende Kommission das auf einer Folie präsentiert bekommen hat. Aber es handelt sich bei diesen Vorlagen 33.22.09A bis F zum Teil um Erlasse, die dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden müssen. Ich frage deshalb den Vorsteher des Finanzdepartementes: Wie viel dieser 162,85 Mio. Franken stehen im Risiko, wertberichtigt zu werden? Und werden diese Wertberichtigungen bereits mit dem Rechnungsabschluss 2022 getätigt, den der Kantonsrat in der Sommersession berät, und wenn ja, warum? Denn diese Beschlüsse werden ja erst im Jahr 2023 gefasst.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
13.2.2023Wortmeldung

Gartmann-Mels, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlagen in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession