Geschäft: Berichterstattung der Redaktionskommission (Sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter in Erlassen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.22.06
TitelBerichterstattung der Redaktionskommission (Sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter in Erlassen)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungKantonsrat
Eröffnung14.4.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung30.6.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht der Redaktionskommission vom 8. April 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
16.5.2022Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.9.2022Eintreten74Zustimmung29Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme von der Berichterstattung der Redaktionskommission (Sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter in Erlassen) fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 74:29 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage ein.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Staatssekretär van Spyk: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Gerne kann ich Ihnen mitteilen, dass die Regierung die Praxisänderung der Redaktionskommission unterstützt. Die Staatskanzlei – und da kann ich Benz-St.Gallen auch beruhigen – wird die Departemente sicher gerne dabei unterstützen, diese Praxisänderung auch umzusetzen. Wir haben bisher schon versucht, die geschlechterneutrale Sprache umzusetzen. Es war aber eben die bisherige Praxis und auch eine abgestimmte Praxis mit der Redaktionskommission. Daher ist es auch richtig, dass wenn eine Praxisänderung angestrebt wird, wir diese nun in die Umsetzung bringen.

Ich kann Güntzel-St.Gallen auch versichern, dass die Logistik oder in diesem Fall die Legistik, etwas für Noger-St.Gallen, die Logistik, wie Sie es genannt haben, braucht sicher keine Stellen, aber die Legistik auch nicht. Wir werden das mit den bestehenden Stellen bewältigen können, zumal es ja auch nicht darum geht, dass wir nun gross angelegt sämtliche Erlasse überarbeiten, sondern im Rahmen der laufenden Gesetzgebungsprojekte einfach diese Praxisänderung mitberücksichtigen. Was uns allerdings auch bewusst sein muss, die Regierung hat unlängst dazu Stellung genommen: Dass ein Genderstern aktuell, einfach aufgrund der nicht gefestigten sprachlichen Praxis, hier keine Anwendung finden wird und auch die Behördensprache aus unserer Sicht nicht der Ort für kreative Experimente ist, insbesondere bei Gesetzestexten. Hier halten wir uns an die bewährte Praxis und auch dann abgestimmte Praxis. Wir werden uns Mühe für eine rasche Umsetzung geben.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich bin Mitglied der Redaktionskommission und Sprecher der SVP-Fraktion. Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn bzw. gibt es keinen Grund, eine mehrjährig erfolgreich praktizierte Praxis zu ändern. Damit wird auch klar, dass die im Bericht vorgeschlagene Praxisänderung in der Redaktion nicht einstimmig unterstützt wurde oder wird. Ganz kurz nochmals, ich weiss, der Präsident der Redaktionskommission hat es gesagt, aber ich möchte darauf hinweisen: Die bis jetzt oder in den letzten Jahren geübte Praxis ist, dass man bei Teilrevisionen auf die Anpassung der männlichen und weiblichen Bezeichnung verzichtet hat. Wenn Sie den Bericht genau lesen – ich sage nicht, der Präsiden, hätte das unterschlagen –, ist es praktisch neu Pflicht, bei sämtlichen Teilrevisionen, auch wenn diese noch so klein sind, die Anpassungen vorzunehmen.

Dass es in unserer Arbeit wichtigere Themen und Aufgaben gibt, ist aber nicht nur die Meinung eines älteren Mannes, von mir, nicht nur unserer Fraktion, sondern auch die Meinung von drei Vierteln der Frauen in der Schweiz. Ich beziehe mich dabei auf zwei neuere Umfragen aus dem Jahr 2020 aus der Zeitung «20 Minuten», also nicht von der SVP, und dem Jahr 2022 aus einer Statistik eines Research Departments, ich habe nicht genauer gesucht, wer dahintersteckt, aber die Ergebnisse sind praktisch identisch. Einmal sind es 24 Prozent und einmal sind es 26 Prozent und ich wiederhole, es geht um Frauen, die befragt wurden nicht um Männer. Dort waren die Resultate noch ein bisschen deutlicher. Die gendergerechte Sprache als wichtig bezeichnen die anderen drei Viertel der befragten Frauen, weil offenbar sind dort die Fragen nicht genau identisch gestellt worden, bei der einen Umfrage 40 Prozent «darauf achte ich nicht besonders» und 35 Prozent «das halte ich für zu kompliziert». Bei der Umfrage in der Zeitung «20 Minuten» waren es 70 Prozent, die davon wenig halten. Also es geht nicht darum, ihnen etwas wegzunehmen, sondern pragmatisch vorzugehen.

Folgen Sie unserem Antrag und treten Sie auf den Bericht nicht ein. Das ist das Problem der heutigen Behandlung von Berichten, ich komme noch darauf zurück. Damit verhindern Sie nicht zwingende Arbeiten und helfen auch zu sparen. Wenn Sie eintreten, würde es uns nicht überraschen, wenn schon in absehbarer Zeit ein Stellenbedarf in der Legistik gestellt würde.

Dies, und jetzt komme ich zurück zu einem Grundproblem, über das wir heute nicht diskutieren, aber das ich heute auf den Tisch lege und im Rahmen einer der kommenden Revisionen des Geschäftsreglements des Kantonsrats nochmals aufnehmen möchte. Wenn Sie eintreten und dem Bericht zustimmen bzw. Sie müssen ja nicht eintreten und zustimmen, sondern nur schon Eintreten, dann haben Sie ihn zur Kenntnis genommen. In einer früheren Zeit, das liegt schon einige Jahre zurück, wurden die Berichte diskutiert, behandelt und allenfalls auch über Anträge oder Ergänzungen diskutiert und am Schluss wurde abgestimmt, ob man diesen Bericht zur Kenntnis nehmen will. Es gab sogar noch eine vertiefte Möglichkeit: die zustimmende Kenntnisnahme oder nur die Kenntnisnahme. Aber die heutige Art der Behandlung von Berichten, in denen sehr oft sehr wichtige Fragen beinhaltet sind, verhindern das in den meisten Fällen, weil ja eben die offene, faire Diskussion dann gar nicht möglich ist, weil mit Eintreten bereits Kenntnis genommen wurde. Ich bitte Sie deshalb im Namen der SVP-Fraktion, auf diesen Bericht formell nicht einzutreten und damit unnötige Arbeit zu sparen, die nur für wenige Prozente der Frauen in der Schweiz wichtig sind.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken der Redaktionskommission, dass sie sich mit dem Thema der sprachlichen Gleichbehandlung beschäftigt hat. Sprache strukturiert und beeinflusst unser Denken, Sprache schafft Realität. Darum ist es wichtig, wie dieses Parlament seine Gesetze sprachlich verfasst. Die Praxisänderung der Redaktionskommission betrifft hauptsächlich Änderungen in bisherigen Erlassen. Bei einem Nachtrag soll künftig auch die sprachliche Gleichbehandlung umgesetzt werden. Wir begrüssen die damit einhergehende Beschleunigung der Umsetzung sprachlicher Gleichbehandlung in der St.Galler Erlasssammlung. Wir finden auch das vorgeschlagene Verfahren gut. Wenn die Regierung die sprachliche Gleichbehandlung in einem Nachtrag nicht umsetzen will, muss sie dies künftig in der Botschaft begründen.

Bei allem Lob für die Redaktionskommission müssen wir festhalten, dass der Kanton St.Gallen spät dran ist. Die Debatte um sprachliche Inklusion ist heute bereits viel weiter. Die Forderung, Männer und Frauen in Texten gleichberechtigt abzubilden, ist aus den 90er-Jahren. Die Ablösung des generischen Maskulinums durch Paarformen war und ist ein wichtiger Schritt. Paarformen zementieren allerdings auch eine binäre Weltsicht und schliessen Menschen aus, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren. Darum ist heute die Diskussion an einem anderen Punkt: Einerseits setzen geschlechtsneutrale Begriffe den Fokus auf den Inhalt und nicht auf das Geschlecht, und andererseits zeigen Doppelpunkt oder Genderstern die gesellschaftliche Diversität auf. Sprache ist einem steten Wandel unterworfen, es wird wohl darum auch nicht das letzte Mal sein, dass wir in diesem Rat über nichtdiskriminierende Sprache in Erlassen debattieren werden.

Entgegen der Redaktionskommission empfehlen wir der Regierung und dem Präsidium, im allgemeinen Schriftgut kreativ und mutig zu sein. Probieren Sie verschiedenste Schreibweisen aus. Ziel muss es sein, möglichst viele, möglichst alle anzusprechen und zu erreichen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es freut uns sehr, dass sich die Redaktionskommission im vergangenen Jahr im Nachgang zu unserem – leider abgelehnten – Antrag, das Steuergesetz sprachlich anzupassen, mit der sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter in Erlassen vertieft auseinandergesetzt hat. Ein schönes Abschiedsgeschenk des zurücktretenden Kommissionspräsidenten. Die Kommission weist darauf hin, dass die sprachliche Gleichstellung dazu beiträgt, das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen. Der Wunsch nach sprachlicher Gleichstellung ist also nicht einfach eine verschrobene Idee oder etwas völlig Unnötiges, sondern ein legitimer Teilanspruch auf Gleichstellung.

Speziell danke ich der Redaktionskommission für die Übersicht über den Stand der Gleichbehandlung. Die Umsetzung ist in 69 Erlassen bereits erfolgt und in 53 steht sie noch aus. Das Glas ist schon halb voll. Die Redaktionskommission hat zudem vor, am Ende jeder Amtsdauer den Stand der Umsetzung zu überprüfen. Die kreative Methode, welche angewendet wird und weiterhin angewendet werden soll, unterstützen wir. Wenn wir bedenken, dass sich nicht nur Frauen und Männer, sondern auch nonbinäre Personen angesprochen fühlen möchten, sind geschlechtsneutrale Formulierungen den üblichen Paarformen in Zukunft wohl vorzuziehen. Der Bericht und die Empfehlungen stimmen uns zuversichtlich, und so hoffen und erwarten wir, dass die Staatskanzlei von der Bremse tritt und die Departemente bei der Formulierung von Gesetzesnachträgen aktiv im Sinne der Gleichstellung unterstützt und den Prozess vorantreibt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
21.9.2022Wortmeldung

Noger-St.Gallen, Präsident der Redaktionskommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Sie haben den Bericht der Redaktionskommission bereits in der Aprilsession erhalten. Ich erlaube mir, Ihnen einige Erläuterungen zu geben und zu begründen, weshalb die Redaktionskommission Ihnen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der bisherigen Praxis bezüglich sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter abgibt. Meine Ausführungen ergänzen den Bericht, sie sind also nicht wortidentisch. Die Redaktionskommission beschäftigt sich in der Regel mit sogenannten «Kleinigkeiten» oder positiv formuliert mit Finessen in der Formulierung von Erlassen. Erst nachdem ein Gesetz oder ein anderer referendumspflichtiger Erlass die erste Lesung im Rat hinter sich hat, wird der Wortlaut durch die Redaktionskommission einer Prüfung unterzogen, wobei zu beachten ist, dass sich keine materiellen Veränderungen aufgrund der sprachlichen Überarbeitung ergeben.

Ausgangspunkt ist die Vorlage der Regierung. Neben den gelben Blättern (Anträge der vorberatenden Kommission), den roten Blättern (Anträge der Regierung) und grauen Blättern (Anträge aus der Mitte des Rates) gibt es von uns produzierte blaue und grüne Blätter (Anträge der Redaktionskommission). Das macht die Sache nicht einfach. Die blauen Blätter enthalten die vorläufigen Anträge der Redaktionskommission und die grünen Blätter sind schlussendlich die definitiven Anträge der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung. Trotz dieser Farbigkeit ist das Interesse im Rat an der Arbeit der Redaktionskommission gewissermassen bescheiden. Beim Thema der sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter ist das anders, zu Recht. Auch wenn in der Gesellschaft die geschlechtsneutralen Begriffe oder der Gebrauch von Paarformen längst gebräuchlich sind, muss die Redaktionskommission aufgrund der bisherigen Praxis immer wieder Formulierungen durchgehen lassen, in denen nur die männliche Form vorkommt. Dies deshalb, weil die erwähnte Praxis, die sprachliche Gleichbehandlung in Nachträgen bzw. in Teilrevisionen von Erlassen, nicht umsetzt. Da Teilrevisionen und Nachträge häufiger sind als Totalrevisionen, stagniert auch mehr als 20 Jahre nach der Totalrevision der Kantonsverfassung die Umsetzung des Grundrechts auf Gleichstellung von Frau und Mann in unserer Gesetzessammlung.

In akribischer Durchsetzung der gesamten Gesetzessammlung hat unsere Geschäftsführung den Handlungsbedarf aufgezeigt, Sie finden ihn im Bericht. In 69 von 229 referendumspflichtigen Erlassen, das sind rund 30 Prozent, ist die sprachliche Gleichbehandlung umgesetzt. Die gute Nachricht ist, dass bei weiteren 107 Erlassen eine Bearbeitung gar nicht nötig ist, weil z.B. gar keine Menschen erwähnt sind. Aber in 53 von 221 Erlassen, also knapp einem Viertel, besteht Handlungsbedarf. Und die Redaktionskommission ist der Ansicht, dass es keine gute Lösung wäre, einfach noch weitere 20 bis 30 Jahre zu warten und zu hoffen, dass dann bei allen noch verbleibenden Erlassen eine Totalrevision durchgeführt wurde und damit eine Gelegenheit zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann sich ergebe. Die Redaktionskommission möchte den Prozess der Anpassung beschleunigen. Unsere Empfehlung ist keine revolutionäre. Sie besteht nämlich darin, dass bei der Inangriffnahme eines Nachtrags zu einem Erlass oder einer Teilrevision eines Erlasses schon bei der verwaltungsinternen Vorbereitung die sprachliche Gleichbehandlung im gesamten Erlasstext vorgenommen werden soll. Damit ist sichergestellt, dass die vorberatende Kommission prüfen kann, ob keine materiellen Veränderungen erfolgten und dass anschliessend wie bisher die Redaktionskommission die letzte sprachliche Überprüfung unvoreingenommen vornehmen kann. Auf diese Weise wird pragmatisch, aber dennoch beschleunigt das Ziel der vollständig geschlechtsneutral formulierten Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen erreicht werden können.

Die Redaktionskommission sieht allerdings auch die Möglichkeit, dass auf die vollständige Anpassung der Formulierungen in speziellen Fällen verzichtet werden kann, dies aber nicht mehr wie bisher als Regel, sondern als Ausnahme, die von der Regierung in ihrer Botschaft begründet werden müsste. Es müsste also im Einzelfall geklärt und beurteilt werden, ob mit einem wirklich unverhältnismässigen Aufwand zu rechnen wäre oder ob bei der Anwendung und Auslegung das Nebeneinander von Formulierungen nach bisheriger und neuer Praxis im allenfalls noch nicht angepassten übergeordneten Recht zu Rechtsunsicherheit führen würde. Solche Schwierigkeiten könnten unter Umständen im Steuerrecht oder im Prozessrecht auftreten.

Die Redaktionskommission sieht zudem vor, jeweils gegen Ende der Amtsdauer den Stand der Umsetzung der sprachlichen Gleichbehandlung in Erlassen zu prüfen, konkret zu schauen, ob wir wirklich schneller vorwärtsgekommen sind und wie weit wir noch vom Ziel entfernt sind. Dass die Gesellschaft und ihre Sprache sich in einem permanenten Veränderungsprozess befinden, ist auch in einem anderen Thema zu erkennen. Es gibt vielfältige Experimente, die darauf abzielen, auch nicht binäre Geschlechtsidentitäten anzusprechen: Medien berichten über die Verwendung des Gendersterns, des Genderdoppelpunkts oder des Gender-Gaps. Die Redaktionskommission ist der Auffassung, dass die kantonalen Erlasse nicht dazu da sind, solche nicht gefestigten und eben noch experimentelle Schreibformen aufzunehmen. Das mag im privaten Bereich durchaus seine Berechtigung haben, für das allgemeine Schriftgut empfiehlt die Redaktionskommission, dass nur ausnahmsweise, z.B. in Tabellen, Formularen oder Beschriftungen, verkürzte Paarformen zur Anwendung gebracht werden sollen und dass dabei ausschliesslich der bekannte Schrägstrich verwendet werden soll.

Fazit: Wir beantragen eine pragmatische, mit voraussichtlich vertretbarem Aufwand zu bewältigende Anpassung, und angesichts des Beharrungsvermögens unserer bisher geübten Praxis ist diese Neuerung dennoch bedeutend und eigentlich, meine persönliche Meinung, längst überfällig. Den Mitgliedern der Redaktionskommission, die sich mit diesem Thema wirklich mehrfach und intensiv auseinandergesetzt haben, danke ich herzlich für die grosse, oft mit Humor und vor allem mit Kreativität gespickte Arbeit.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022