Geschäft: Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.22.09
TitelNachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung
ArtKR Verwaltungsgeschäft mit Referendum
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung26.4.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung12.12.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 16. Mai 2022
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 12. Oktober 2022
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 16. August 2022
AllgemeinDokumenten-Attrappe
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 13. Juni 2022
ErlassReferendumsvorlage vom 15. Juni 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
10.8.2023Gremium10.8.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.6.2022Schlussabstimmung114Zustimmung1Ablehnung5
13.6.2022Eintreten103Zustimmung0Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
15.6.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung mit 114:1 Stimme bei 1 Enthaltung in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Böhi-Wil: Gestern hat der Kantonsrat Nichteintreten auf die Motion 40.22.05 «Umsetzung der neuen Spitalstrategie auch im Notfallbereich» beschlossen. Mit der Ablehnung der Motion wurde die Absicht der Regierung von einer Mehrheit des Kantonsrates bestätigt, auf GNZ in Flawil und Rorschach zu verzichten. Demzufolge ist der Nachtrag zum vorliegenden Kantonsratsbeschluss nicht mehr aktuell, denn Ziff. 2 lautet weiterhin folgendermassen: «Der Kanton St.Gallen kann jährlich wiederkehrende Beiträge für die Notfallversorgung an den Standorten von Gesundheits- und Notfallzentren im Umfang von bis zu 6,25 Mio. Franken gewähren.» Diese Bestimmung bezieht sich auf vier GNZ-Standorte: Altstätten, Flawil, Wattwil und Rorschach, gemäss dem Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte (23.22.01), dem der Kantonsrat gestern zugestimmt hat. Gleichzeitig hat die Mehrheit des Kantonsrats mit der Ablehnung der Motion die Anzahl der GNZ von vier auf zwei reduziert.

Nun könnte ich gemäss Art. 95 GeschKR der Regierung einen Auftrag erteilen bzw. dem Kantonsrat die Zustimmung zu einem Auftrag beantragen. Der Auftrag könnte lauten, die Beiträge an die Notfallversorgung entsprechend zu kürzen, da Flawil und Rorschach als Standorte von GNZ wegfallen, und den Kantonsratsbeschluss über die Spitalstandorte zu ändern. Weiter könnte ich mit dem Auftrag die Regierung einladen, darüber zu berichten, wie die Notfallversorgung in diesen beiden ehemaligen Spitalstandorten ohne GNZ organisiert werden soll. Konsequenterweise müssten all jene Mitglieder des Kantonsrates einem solchen Auftrag zustimmen, die gestern die Motion abgelehnt haben und damit Flawil und Rorschach als GNZ-Standorte gestrichen haben. Aus all den erwähnten Gründen müsste man unter diesen Umständen eigentlich dem vorliegenden Nachtrag die Zustimmung verweigern. Aber, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich will nicht päpstlicher sein als der Papst und die bereits jetzt durch die Regierung verursachte Konfusion noch vergrössern. Deshalb werde ich keinen Antrag stellen, denn dadurch würde die Übertragung des Spitals Walenstadt an das Kantonsspital Graubünden verzögert. Gleichzeitig möchte ich jedoch von Regierungsrat Damann wissen, wie die Regierung gedenkt mit der Tatsache umzugehen, dass der vorliegende Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss bereits bei seiner Genehmigung teilweise obsolet ist.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Noger-St.Gallen, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
13.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung morgen Dienstag durchzuführen. Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage morgen Dienstag in zweiter Lesung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
13.6.2022Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
13.6.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 103:0 Stimmen bei 9 Enthaltungen auf die Vorlage ein.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022