Geschäft: XII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (Titel der Botschaft: Haushaltsgleichgewicht 2022plus: Sammelvorlage I)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.22.06
TitelXII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (Titel der Botschaft: Haushaltsgleichgewicht 2022plus: Sammelvorlage I)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung6.4.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung9.11.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 28. November 2022
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 31. Januar 2023
ErlassReferendumsvorlage vom 30. November 2022
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 5. April 2022
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 24. Januar 2023
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 9./10. November 2023
AntragKommissionsbestellung des Präsidiums vom 13. Juni 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
24.5.2022Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2022Schlussabstimmung113Zustimmung0Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Etterlin-Rorschach: Ja, ich habe keinen Rückkommensantrag gestellt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir erlauben uns an dieser Stelle den Hinweis, dass die Sammelvorlage I zwei Gesetzesnachträge umfasst sowie die Ausführungen in der Botschaft im Kapitel 4, S. 7, «Wohnformen im Alter» mit dem Prinzip der Förderung «ambulant vor stationär». An dieser Stelle haben wir bereits in der Spardebatte unsere Skepsis ausgeführt, und wir möchten, dass hier noch einmal betonen: Es ist richtig und wichtig, dass das Gesundheitsdepartement dieses Projekt weiterverfolgt. Es darf jedoch nicht sein, dass zulasten der älteren Bevölkerung ein eigentliches Sparpaket resultieren würde. Wäre das der Fall, würden wir vehement dagegen angehen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Dieses Geschäft besteht einerseits aus dem XII. Nachtrag EG-KVG und andererseits aus der Förderung des Prinzips «ambulant vor stationär» bzw. «ambulant mit stationär». Die Überwälzung der mit der Nichtbezahlung von Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen sowie den zusammenhängenden Durchführungskosten an die Gemeinden ist mit knapp 200'000 Franken finanziell für diese tragbar. Mit diesem Nachtrag verbunden ist aber nicht nur eine stärkere Belastung der Gemeinden, sondern dieser Nachtrag trägt auch zur Klärung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden bei und ist deshalb zu unterstützen.

Die im H2022plus beschlossene Massnahme A6 sieht die vermehrte Nutzung ambulanter Angebote anstatt Heimaufenthalten bei geringem Pflegebedarf vor. Dies ergibt aus der Kostensicht, aber auch aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen Sinn. Bezüglich der Kosten ist der Kanton der Hauptprofiteur von dieser Entwicklung, während den Gemeinden als Restfinanzierer für die ambulante Pflege mehr Kosten anfallen. Die Bereitstellung des ambulanten und stationären Angebotes im Alter ist eine Aufgabe der Gemeinden. Der Kanton kann nur beschränkt Einfluss nehmen. Es ist primär an den Gemeinden, beratungs- und bedürfnisgerechte ambulante Angebote zu entwickeln, damit weniger Heimeintritte bei geringer Pflegebedürftigkeit notwendig sind. Seitens des Kantons können jedoch Anreize geschaffen werden, dass sich die Mehrkosten für die Gemeinden in Grenzen halten. Dies sollte der Kanton unbedingt angehen.

Die eingeschlagene Stossrichtung ist richtig und wird auch von grünliberaler Seite unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich fasse mich kurz: Die Verlustscheine der Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen werden von den politischen Gemeinden übernommen. Die Kosten des Aufwands für die Durchführung des ganzen Verfahrens kommen ebenfalls hinzu.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich fasse mich ebenfalls kurz: Wie von den Vorrednern bereits erwähnt wurde, ist es eine Kostenverschiebung auf die politischen Gemeinden. Dies ergibt jedoch Sinn und dies wurde mit den Gemeinden im Rahmen des Projekts H2022plus dementsprechend ausgehandelt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Egger-Oberuzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie ich bereits vorhin ausgeführt habe, steht diese Gesetzesanpassung im Zusammenhang mit dem Projekt Haushaltsgleichgewicht 2022plus (H2022plus). Ich fasse mich kurz: Es ergibt Sinn, diese Anpassungen vorzunehmen, auch wenn es eine Kostenverlagerung vom Kanton zu den politischen Gemeinden ist. Dem wurde ausdrücklich zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit Beschluss des IX. Nachtrags zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (sGS 331.11; abgekürzt EG-KVG) im Jahre 2020 wurde beschlossen, dass die Nettoforderungen aus Verlustscheinen von Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen vollständig von den politischen Gemeinden übernommen werden müssen. Dabei wurde vergessen, dass die Sozialversicherungsanstalt (SVA) dafür einen namhaften Aufwand betreibt, nämlich im Umfang von rund 193'000 Franken pro Jahr. Mit dem vorliegenden Beschluss sollen diese Kosten auf die Gemeinden verlagert werden. Wir sind der Meinung, dass dies eine Frage der Konsequenz ist und es deshalb Sinn ergibt, dass diese Verlagerung auf die Gemeinde erfolgt. Wir erlauben uns aber den Hinweis: Es werden damit keine Kosten eingespart, sondern es werden Kosten des Kantons auf die politischen Gemeinden verschoben.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Wie bereits im Geschäft 22.22.05 «Gesetz über die Aufhebung der Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen» ausgeführt, beantragt der Präsident der vorberatenden Kommission, Hartmann-Walenstadt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten. Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den XII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung mit 113:0 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den XII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022