Geschäft: Gesetz über die Aufhebung der Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen (Titel der Botschaft: Haushaltsgleichgewicht 2022plus: Sammelvorlage I)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.22.05
TitelGesetz über die Aufhebung der Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen (Titel der Botschaft: Haushaltsgleichgewicht 2022plus: Sammelvorlage I)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung13.4.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung9.11.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 30. November 2022
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 28. November 2022
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 31. Januar 2023
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 9./10. November 2022
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 5. April 2022
AntragKommissionsbestellung des Präsidiums vom 13. Juni 2022
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 24. Januar 2023
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
24.5.2022Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2022Schlussabstimmung114Zustimmung0Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch dieses Geschäft wurde anlässlich der Haushaltsgleichgewicht-Diskussion akzeptiert bzw. die Mehrheit dieses Parlaments sah bei der Kantonshilfskasse Optimierungspotenzial – so auch wir Grünliberale. Mit dieser Vorlage wird dieser Auftrag jetzt konkretisiert.

Die Kantonshilfskasse, wie es der Name bereits zum Ausdruck bringt, leistet in einem klar definierten Rahmen ergänzend zum schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden den Geschädigten finanzielle Unterstützung. Die meisten der jeweiligen Beiträge sind verhältnismässig gering. Auch wenn diese Beiträge sicher willkommen sind, besteht für den Kanton keine Unterstützungspflicht. Wie es die Botschaft darlegt, kann der Kanton bei grossen Naturereignissen trotzdem zusätzliche Hilfsgelder sprechen. Weiter werden Beiträge an Schäden in ausgeschiedenen Notentlastungsräumen im Überlastfall nach dem WBG gewährt. Nicht überzeugend ist die Argumentation in der Botschaft, dass die Aufrechterhaltung dieser Beiträge aus der Kantonshilfskasse nicht richtig sei, da ein solches Ereignis noch nie eingetreten sei und statistisch nur alle 300 Jahre vorkommen würde. Die nahe Vergangenheit hat uns gelehrt, dass sogenannte Jahrhundertereignisse viel öfter als alle 100 Jahre eintreten können. Aufgrund des gesetzlichen Anspruchs muss nun bei der Abschaffung der Kantonshilfskasse folgerichtig das WBG angepasst werden. Zusammengefasst scheint es, dass die Kantonshilfskasse im Verhältnis zum geringen Nutzen viel Aufwand bringt, insbesondere weil die rechtlichen Grundlagen in Abstimmung mit den Richtlinien des Fonds Suisse an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst und entsprechend überarbeitet werden müssten. Wir stimmen somit ebenfalls für deren Auflösung.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die beiden Vorlagen resultieren aus den Massnahmen aus dem Haushaltsgleichgewicht 2022plus und waren in der Novembersession des letzten Jahres unbestritten.

Eine Überprüfung im Rahmen des Regierungscontrollings hat gezeigt, dass die Notwendigkeit zur Weiterführung der Kantonshilfskasse nicht zwingend gegeben ist. Für die Deckung von Schäden wird zwar die Kantonshilfskasse zurzeit genutzt, die Betroffenen erhalten jedoch im Verhältnis einen kleinen Betrag. Auch wenn die Kantonshilfskasse nicht mehr besteht, kann der Kanton bei ausserordentlich starken Naturereignissen wie im Jahre 2013 immer noch anderweitig Gelder sprechen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Da wir diese finanzielle Entlastung schon im Haushaltsgleichgewicht 2022plus beschlossen haben und nun noch die dazu notwendigen gesetzlichen Anpassungen vornehmen müssen, können wir uns hier kurzhalten und sind für Eintreten auf die beiden Vorlagen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie wir schon gehört haben, handelt es sich hierbei um eine Vorlage aus dem Haushaltsgleichgewicht 2022plus. Die Kantonshilfskasse gewährt Beiträge an die Deckung nicht versicherbarer Elementarschäden. Dabei werden Beiträge für Schäden an Kulturbodenkulturen, Fischteichen, Hausumschwung, Strassen usw. gewährt. Diese werden in erster Linie durch Unwetter verursacht. Für eine Auszahlung bestehen Limiten beim steuerbaren Einkommen und Vermögen. Die Abklärungen werden nicht durch den Kanton, sondern durch den Bund gemacht, also d.h. Fonds Suisse. Diese übernimmt dann auch 60 Prozent der Schäden, 30 Prozent hat bis jetzt der Kanton oder besser gesagt die Kantonshilfskasse übernommen. Durch die Auflösung fällt der jährliche Beitrag des Kantons und der Gebäudeversicherung St.Gallen (GVA) von jeweils 10'000 Franken weg. Zudem erhalten beide Parteien ca. 54'000 Franken aus dem verbleibenden Fondsvermögen.

Hier noch einige Zahlen: Von 2012 bis 2021 wurden zwischen 90 und 255'000 Franken pro Jahr ausbezahlt. Die durchschnittlichen Zahlungen lagen zwischen 1'100 und 2'800 Franken, der Höchstbetrag zwischen 5'400 und 12'000 Franken. Sollte der Fonds weitergeführt werden, müssen in Zukunft wieder höhere Beiträge durch den Kanton und die GVA geleistet werden, da das Fondsvermögen seit 2002 um ca. 2 Mio. Franken abgenommen hat und noch bei knapp einer Million steht. Es ist anzunehmen, dass aufgrund der Klimaentwicklung die Schadensummen eher steigen werden. Unserer Meinung nach hätte man die Hilfskasse nicht abschaffen müssen. Für einzelne Personen geht es doch um namhafte Beträge, die sie in Zukunft selber bezahlen müssen. Wir verzichten aber auf einen Nichteintretensantrag und werden uns teilweise enthalten oder das dann auch ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Egger-Oberuzwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie der Vorredner bereits gesagt hat, ist das Gesetz bereits etwas älter. Es stammt aus dem Jahr 1976. Ich möchte lediglich noch anfügen, dass bei der Aufhebung umgangen werden kann, dass bei einer Weiterführung dieses Gesetzes ein grösserer Aufwand entstehen würde, da die rechtlichen Grundlagen in Abstimmung mit den Richtlinien des Fonds Suisse an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst und entsprechend überarbeitet werden müssten. Bei einer Weiterführung müsste ausserdem die weitere Finanzierung geklärt werden, da die aktuelle Äufnung mit jährlich je 10'000 Franken durch den Kanton und die Gebäudeversicherung nur noch wenige Jahre ausreichen würde. Eine Aufstockung der Beiträge wäre unumgänglich. Aus diesen Gründen soll die Kantonshilfskasse aufgehoben werden.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem Gesetz über die Aufhebung der Kantonshilfskasse für nicht versicherbare Schäden bei Elementarereignissen wird ein Erlass aus dem Jahr 1976 aufgehoben, der die Grundlage war für Beiträge für nicht versicherbare Elementarschäden in ausgeschiedenen Notentlastungsräumen im Überlastfall nach Wasserbaugesetz (sGS 734.1; abgekürzt WBG). Dazu muss man wissen, dass diese Schäden durch einen eidgenössischen Fonds zu 60 Prozent gedeckt sind. Jeweils 50 Prozent dieser versicherten Leistung wurde dann aus der kantonalen Hilfskasse zusätzlich entschädigt, was für die betroffenen Bauern eine Entschädigung von 90 Prozent ergab. Ich bitte einfach die Vertreter aus der Landwirtschaftsgilde zur Kenntnis zu nehmen, dass hier in Einzelfällen ein massiver Abbau entstehen wird. Die Versicherungsleistung wird maximal neu bei 60 Prozent sein bei grösseren Ereignissen und nicht wie bisher bei 90 Prozent.

Wir haben dieser Vorlage zugestimmt bzw. im Rahmen der Debatte über das Sparpaket haben wir keinen Streichungsantrag gestellt, demzufolge spricht sich die SP-Fraktion für Eintreten auf diese Vorlage aus.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission beantragt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten.

Ich erstatte Ihnen gesamthaft Bericht über die Sammelvorlage 22.22.05 und 22.22.06. Mit dieser Sammelvorlage wird der Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus vom 30. November 2021 konkretisiert. Es werden dem Kantonsrat zu den beiden Massnahmen A21d (Aufhebung Kantonshilfskasse) und A39 (Übertragung der Durchführungskosten der Sozialversicherungsanstalt [SVA] im Zusammenhang mit der Nichtbezahlung von Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen an die Gemeinden) Anpassungen auf Gesetzesstufe beantragt.

Die Sammelvorlage umfasst für die Massnahme A21d die Schaffung eines neuen Gesetzes über die Aufhebung der Kantonshilfskasse und für A39 Anpassungen am Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (sGS 331.11; abgekürzt EG-KVG). Mit der Realisierung dieser Massnahmen wird der Kantonshaushalt im Jahr 2023 um 2,2 Mio. Franken und ab dem Jahr 2024 um jährlich 3,2 Mio. Franken entlastet. Ich bitte Sie namens der Finanzkommission, auf diese beiden Vorlagen einzutreten und diesen zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt das Gesetz über die Aufhebung der Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen mit 114:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf das Gesetz über die Aufhebung der Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
28.11.2022Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung der Ergebnisse der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die zwei Vorlagen in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022