Geschäft: Baurecht auf Alpgebäude im oberen Toggenburg

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.30
TitelBaurecht auf Alpgebäude im oberen Toggenburg
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung20.4.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung24.5.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. April 2022
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. Mai 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
20.4.2022Person8.10.2024
20.4.2022Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.2.2023Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Man muss sich die Situation vorstellen: Plötzlich erfährt man, dass die Alphütten den Korporationen gehören und nicht mehr den Älplern selber. Genau das ist passiert und löste Empörung, Wut, Angst und andere Gefühlslagen aus. Viele fühlten sich enteignet von Kanton und Grundbuchämtern. Die Grundbuchämter mussten sich anschliessend einiges anhören. Der Kanton präsentierte an verschiedenen, sehr gut besuchten Informationsveranstaltungen in Nesslau und Wildhaus fünf Möglichkeiten:

  • Sie können den Zustand belassen und hoffen, dass alles gut kommt.
  • Es besteht die Möglichkeit, einen Alpzimmervertrag auszuarbeiten. Dazu hat der Kanton Musterverträge bereitgestellt.
  • Statutenänderung, die jedoch einer Genehmigung des Departementes des Innern darf.
  • Das Baurecht, das nun viele Bäuerinnen und Bauern anstreben. Die Ausarbeitung eines Baurechtsvertrags ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden.
  • Eine teure Abparzellierung.

Jede Alpkorporation muss nun für sich beurteilen, welche Lösung die beste für sie ist. Es haben bereits verschiedene Treffen aller Präsidentinnen und Präsidenten mit Kantonsvertretern stattgefunden. Da die Kosten teils erheblich sind, v.a. bei den Varianten Baurecht und Abparzellierung, sind nun die Gemeinden ebenfalls an der Reihe. Unsere Gemeinde signalisierte an einem Infoanlass, dass sie Gebührenerlasse zumindest prüfe und die Geometerkosten klein halte. Es kann in unseren Augen nicht sein, dass die Bauern für etwas bezahlen müssen, wofür sie nichts können. Sie wollen einfach nur Eigentümer ihrer Alpzimmer bleiben.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession
15.2.2023Wortmeldung

Louis-Nesslau: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Diskussion um die Eigentumsverhältnisse an den Alpgebäuden, v.a. im Obertoggenburg, hat historische Wurzeln. Mit Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (SR 210; abgekürzt ZGB) und damit mit der Einführung des Grundbuchs wurde die gelebte Situation teilweise nicht korrekt erfasst. In der Zeit danach wurde das Eigentum an Alpgebäuden teilweise munter übertragen – durch Verkauf, durch öffentlich-rechtliche Versteigerung oder durch Vererbung –, bis dies vor rund drei Jahren nicht mehr möglich war. Mit der teilweisen Durchsetzung des Akzessionsprinzips neu auch für Alpgebäude wurde vielen Eigentümerinnen und Eigentümern vor den Kopf gestossen. Darauf aufmerksam wurden viele dadurch, dass die Rechnungen der Gebäudeversicherung neu an die Präsidenten der Alpkorporationen gesandt wurden. Als das Problem vielen bekannt wurde, hat der Kanton erfreulicherweise Veranstaltungen durchgeführt, informiert und den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Mit dieser Interpellation haben wir auf die Wahlfreiheit gepocht, welche die Betroffenen haben müssen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession