Geschäft: Sollen Pandemiemassnahmen der WHO verbindlich erklärt werden?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.22.37 |
Titel | Sollen Pandemiemassnahmen der WHO verbindlich erklärt werden? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 20.4.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 5.7.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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20.4.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2022 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) plant, ein Abkommen über die weltweite Pandemievorsorge zu etablieren. Die Vertragsgestaltung zielt darauf ab, der WHO im Falle einer Pandemie die faktische Regierungsgewalt über Mitgliedstaaten zu übertragen, ohne Einbindung der nationalen Regierungen oder Parlamente. Das ist einfach brillant. Ein demokratisch nicht legitimiertes Gremium, in das sich die Reichsten der Superreichen durch Spenden einkaufen, entscheidet darüber, wann eine pandemische Lage vorliegt, um hernach sogleich die Regierungsgewalt zu übernehmen. Das ist ungefähr so, als ob neun Füchse und ein Hase demokratisch darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. In unseren Augen ist der Inhalt dieses Abkommens hoch gefährlich. Der WHO würden weitreichende Exekutivbefugnisse eingeräumt, die unserer Verfassung übergeordnet wären. D.h. die WHO könnte im Alleingang bspw. einen globalen Notstand willkürlich ausrufen und dann den Ländern beliebige Massnahmen diktieren. Es geht um nichts weniger als die Entmachtung souveräner Staaten. Im Mai 2022 tagte die Generalversammlung der WHO insbesondere zum geplanten Pandemievertrag. Markanterweise hörte man hierzu aus den meisten Kreisen ohrenbetäubende Stille. Ist man sich der Gefahr eines solchen Pandemievertrages nicht bewusst? Glücklicherweise konnte sich die WHO-Generalversammlung nicht einigen. So gesehen sind die Antworten und Ausführungen der Regierung korrekt und die SVP-Fraktion ist mit den meisten Antworten zur Interpellation zufrieden. Punkteabzug gibt es jedoch, weil die Regierung eine Stellungnahme zur Frage, ob sie bereit ist, die Souveränität der Schweiz gegen ein solches WHO-Pandemieabkommen zu verteidigen, nicht beantwortete. Aus einer Mitteilung der US-Regierung an die WHO geht hervor, dass die Schweiz die neuen Gesundheitsrichtlinien unterstütze, aber weder Bundesrat noch Parlament haben die Öffentlichkeit über das Abtreten nationalstaatlicher Handlungsautonomie informiert oder einen öffentlichen Diskurs darüber geführt, und auch die St.Galler Regierung zeigt sich nicht kampfbereit. Der WHO-Pandemievertrag ist längst nicht vom Tisch, und wenn diesem zugestimmt werden sollte, haben sich die Nationalstaaten selber entmachtet bzw. hat dann eine privatwirtschaftlich geführte Organisation das Sagen. Das muss schlicht verhindert werden, denn dieser Pandemievertrag stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Souveränität der Mitgliedstaaten und die grundlegenden Menschenrechte dar. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |