Geschäft: Elektronisches Patientendossier (EPD) – Situation Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.26
TitelElektronisches Patientendossier (EPD) – Situation Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung19.4.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung30.5.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. April 2022
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 24. Mai 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.4.2022Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
13.6.2022Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Wir danken der Regierung für die im Vergleich zu ähnlichen Vorstössen in anderen Kantonen und auf Bundesebene erfreuliche Offenheit und Transparenz in der Antwort zu unserem Vorstoss zum elektronischen Patientendossier. Fünf Jahre nach dem entsprechenden Gesetz muss festgestellt werden, dass weniger als ein Promille der Bürger über ein Dossier verfügt und dass sowohl der Stand der Implementierung als auch die Finanzierung massiv zu wünschen übriglassen. Während die Bilanzen der Spitalverbunde saniert werden müssen, haben diese für die Kosten einer weitgehend dysfunktionalen Lösung in der Grössenordnung von 600'000 Franken pro Jahr aufzukommen – wohlverstanden ohne dass eine erwartete Funktion oder Wirkung erbracht bzw. erzielt werden konnte und kann.

Mit dem Einsitz in der Gesundheitsdirektorenkonferenz hat der Kanton St.Gallen zusammen mit dem Bund die Trägerschaft für das elektronische Patientendossier übernommen und hat insofern eine Mitverantwortung für dieses Fiasko. Der Bund plant nun, eine Zentralisierung der unterschiedlichen Lösungen zu bewirken, und möchte den Kantonen die jährlichen Betriebskosten von geschätzten 60 Mio. Franken – welche unsere Experten als eher zu tief angesetzt einschätzen – aufs Auge drücken. Es muss sichergestellt werden, dass bei einer solchen Kostenübernahme durch die Kantone diese Mittel zielführend und im Sinne einer funktionierenden und für die Versicherten nutzbringenden Lösung eingesetzt und nicht für die Erhaltung eines Bürokratiemonsters verwendet werden. Wir sind mit der Beantwortung der Interpellation zufrieden, erwarten jedoch seitens der Regierung eine laufende Berichterstattung zu den nun folgenden, seitens Bund und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) angekündigten Massnahmen, soweit sie in ihren Auswirkungen den Kanton St.Gallen und seine Bürger betreffen.



Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022