Geschäft: Beflaggung des Regierungsgebäudes während der Kantonsratssession soll Sache des Kantonsrates sein

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.22.07
TitelBeflaggung des Regierungsgebäudes während der Kantonsratssession soll Sache des Kantonsrates sein
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungPräsidium des Kantonsrates
Eröffnung19.4.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung24.8.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. April 2022
AntragAntrag des Präsidiums vom 17. August 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
19.4.2022Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2022Eintreten35Zustimmung79Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2022Wortmeldung

Staatssekretär van Spyk (in Namen der Regierung): Für die Regierung ist es nachvollziehbar, dass die sehr kurzfristige Anpassung der üblichen Beflaggung für Irritationen gesorgt hat, und wir können Ihnen versichern, dass wir solche Abweichungen künftig nicht mehr ohne Rücksprache und auch Einverständnis und gemeinsamer Koordination mit dem Präsidium vornehmen werden. Daher ist aus unserer Sicht eine gesetzliche oder rechtliche Regelung dieser Frage nicht notwendig. Wir haben das zur Kenntnis genommen, haben auch Verständnis dafür und werden uns künftig auch an dieses Vorgehen halten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen des Präsidiums): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich spreche als Vertreterin des Präsidiums, da der Sprecher des Präsidiums, der Vertreter der stärksten Fraktion, der SVP-Fraktion, hier nicht die ablehnende Haltung des Präsidiums vertreten kann. Das Präsidium hat die Begründung für das Nichteintreten bekanntgegeben. Wir sehen diese Aktion mit dieser Ukraine-Flagge als das, was sie eben war: eine Solidaritätsaktion der Regierung in einer absolut weltpolitischen Ausnahmesituation. Aber wir haben selbstverständlich auch Verständnis für die Motionäre, die hier geltend machen, dass während des Ratsbetriebes, während wir hier drin Sessionen haben, auch der Rat ein Mitspracherecht haben muss bzw. die Regierung eben nicht einfach so beflaggen kann, wie sie will, während wir hier tagen. Deswegen ist das Präsidium ganz klar der Meinung, dass die Regierung an jenen Tagen, an denen hier Sessionen stattfinden, mit dem Präsidium Rücksprache nehmen muss, sofern nicht die ordentliche übliche Beflaggung mit der Schweizerfahne und der Kantonsfahne geplant ist. Das soll rechtzeitig geschehen, sodass das Präsidium wirklich auch dazu Stellung beziehen kann. Auch soll es selbstverständlich eine absolute Ausnahme bleiben, dass hier nicht die Schweizerfahne und die Kantonsfahne gehisst werden. In diesem Sinne sehen wir keinen Handlungsbedarf für eine Regelung im Geschäftsreglement.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Am Rathaus in Basel, auf dem Sechseläutenplatz in Zürich, über dem Amtssitz des Berner Stadtpräsidenten – schweizweit wurden nach Beginn des Angriffskrieges Ukraine-Flaggen gehisst. Auch die Regierung des Kantons St.Gallen hat entschieden, ein starkes Zeichen der Solidarität zu setzen und das Regierungsgebäude während der Aprilsession blau-gelb zu beflaggen. Unsere Fraktion hat selten die Gelegenheit, unsere Regierung zu loben, aber für diese Solidaritätsbekundung danken wir der St.Galler Regierung ausdrücklich. Es war eine schöne Überraschung. Aus unserer Sicht hätte die Ukraine-Flagge nicht nur während der Aprilsession gehisst werden sollen, sondern auch während der darauffolgenden Sessionen, und das, bis die Ukraine Putins Truppen wieder aus dem Land verjagt hat.

Gemäss SVP-Fraktion ist die Ukraine-Flagge am Regierungsgebäude nur schwer mit der Neutralität vereinbar. Die Schweizer Neutralität beeinträchtigt jedoch nicht das Recht zur freien politischen Stellungnahme. Die Schweizer Neutralität beeinträchtigt auch nicht den aktiven Einsatz für die Achtung und Förderung der Schweizer Grundwerte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Die SVP-Fraktion will auf Bundesebene eine rigide Form der Neutralität in der Verfassung verewigen. Sie will die Schweiz mundtot machen bei Völkerrechtsverletzungen. Neutralität darf niemals Schweigen zu Völkerrechtsverletzungen bedeuten. Die Regierung hat entschieden, nicht zu schweigen, und das war richtig so, denn wer sich in einem Angriffskrieg für keine Seite entscheidet, entscheidet sich für den Aggressor.

Die Beflaggung des Regierungsgebäudes soll in der Zuständigkeit der Regierung bleiben. Ich persönlich, um noch einen Umschweif zum Fussball zu machen, hatte immer ein schwieriges Verhältnis zur Ukraine-Flagge, weil die Schweiz 2006 im Penaltyschiessen kläglich an der Ukraine gescheitert ist – vielleicht mögen sich noch einige daran erinnern. Aber als ich an diesem Morgen hierer gelaufen bin, habe ich die Ukraine-Flagge gesehen und es hat mich doch ein bisschen stolz gemacht und ich habe sie gerne angeschaut. Es war ein schönes Zeichen der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Regierung hatte vor der Aprilsession dieses Jahres bekanntlich entschieden, die Beflaggung des Regierungsgebäudes dahin gehend anzupassen, dass neben der St.Galler Fahne auch diejenige der Ukraine wehen soll. Dies im Sinne eines Zeichens der Solidarität mit der notleidenden ukrainischen Bevölkerung, die unter den Folgen eines Angriffskrieges zu leiden hat. Diese Aktion kam für die Ratsmitglieder tatsächlich überraschend und führte teilweise zu Irritationen. Insbesondere Vertreter der SVP-Fraktion meldeten bereits während der damaligen Session ihre Bedenken auch an.

Das Präsidium hat sich eingehend mit der Motion der SVP-Fraktion befasst und kommt zum Schluss, dass eine gesetzliche Anpassung nicht notwendig ist. Das Anliegen der SVP-Fraktion ist aber grundsätzlich durchaus verständlich und es darf von der Regierung erwartet werden, dass sie inskünftig bei solchen Aktionen das Präsidium vorgängig informiert, sich austauscht und auch eine Rückmeldung einholt. So sind auch die Fraktionen entsprechend eingebunden und derartige Überraschungen können vermieden werden. Wir sind bei allem Verständnis gegen Eintreten und lehnen die Motion ab.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir Grünliberalen empfehlen ebenfalls, auf diese Motion nicht einzutreten. Einige der entscheidenden Argumente hat mein Vorredner soeben genannt. Sie finden Teile davon auch in der Begründung des Präsidiums. Es wäre nach unserer Meinung falsch, die Zuständigkeit für die Beflaggung zeitlich zwischen Regierung und Kantonsrat aufzuteilen. Die Kompetenz für das Regierungsgebäude hier bei der Regierung zu belassen, ist im wahrsten Sinne des Wortes richtig. Eine gemeinsame Absprache im Falle einer abweichenden Beflaggung ist der passende Weg. Eigens neues Recht zu schaffen, ist schlicht unnötig.

Aus eigener Erfahrung können wir unseren Kolleginnen und Kollegen der SVP zudem mit auf den Weg geben, dass eine Anpassung des Geschäftsreglements im Kanton St.Gallen mit grossen Hürden und Anstrengungen verbunden ist bzw. es kommt wohl auf das Anliegen und den Absender an. Soeben war es möglich, wenn auch etwas, sagen wir mal speziell. Aber es scheint hier Spielregeln zu geben, die sich nicht einmal dann ändern lassen, wenn offensichtliche Verzerrungen und unfaire und undemokratische Zustände auftreten.

Es gäbe für Sie natürlich die Möglichkeit, einen Postulatsbericht zu fordern, oder aber Sie lassen Ihr Anliegen im Rahmen des Berichts zur Mitte der Legislatur prüfen. Dann erhalten Sie womöglich gegen Ende der Legislatur auch eine ausführliche Antwort – oder nicht, hierfür fehlen uns noch die eigenen Erfahrungen. Aber im Ernst, unsere Beratungszeit ist und bleibt knapp und sie wird nach der heutigen Entscheidung noch knapper sein, und doch müssen wir uns mit solchen Motionen herumschlagen. Hierfür fehlt uns Grünliberalen das Verständnis.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Brändle-Bütschwil-Ganterschwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wie das Präsidium des Kantonsrates ist die Fraktion der Meinung, dass an der einheitlichen Zuständigkeit für das ganze Jahr festgehalten und die Zuständigkeit für die Beflaggung des Regierungsgebäudes nicht zeitlich zwischen Regierung und Kantonsrat aufgeteilt werden soll. Die Beflaggung des Regierungsgebäudes hat noch nie zu Diskussionen Anlass gegeben, und wir vertrauen darauf, dass die Regierung nur in absolut dringenden Fällen von der üblichen und traditionellen Beflaggung während der Sessionen des Kantonsrates abweicht und dies inskünftig mit dem Präsidium des Kantonsrates absprechen wird.

Hier neues Recht zu setzen, wäre völlig unverhältnismässig. Das Hissen der Ukraine-Flagge während der Aprilsession war zudem ein Zeichen der Solidarität und hat nach Meinung der Mitte-EVP-Fraktion nichts, aber auch gar nichts mit einer Neutralitätsverletzung zu tun.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Gartmann-Mels (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Ich bin jetzt doch etwas überrascht, dass ich so schnell zum Zug komme mit dieser Motion. Erstens danke ich dem Präsidium für die Antwort. Ich kann aber mitteilen, dass die Begründung nicht befriedigt.

Wir haben es auch falsch geschrieben, das gebe ich zu. Soviel ich weiss, ist das hier das Parlamentsgebäude und nicht das Regierungsgebäude. Deshalb bin ich nicht der Ansicht, dass die Regierung festlegt, welche Beflaggung an dem Gebäude angebracht wird. Und die SVP des Kantons St.Gallen ist ganz grundsätzlich der Meinung, dass eine Beflaggung am Regierungsgebäude Sache des Kantonsrates, also des Parlaments ist. Wir haben deshalb diese Motion eingereicht. Wir erinnern: Dass eine Schweizer Flagge an einem Schweizer Regierungsgebäude im Kanton St.Gallen demontiert wird und eine Ukraine-Flagge hinaufkommt, haben wir schon im Frühjahr, um die Osterzeit, schon diskutiert. Jetzt ist bald Weihnachten. Das ist nicht richtig.

Ich glaube kaum, dass das sonst auch passiert. Ich möchte auch nochmals betonen, dass es gegenüber anderen Orten, wo auch Krieg herrscht, wo es auch arme Menschen gibt, die zu uns kommen, nicht fair ist, sonst müssten wir wahrscheinlich rund 30 Flaggen an die Fassade hängen. Deshalb sind wir der Ansicht, dass es ganz klar Sache des Parlaments ist, über solche Sachen zu entscheiden. Wichtig, und diese Frage können Sie mir beantworten: Ich bin der Ansicht, dass wir uns im Parlamentsgebäude und nicht im Regierungsgebäude befinden. Unsere Motion hat Ihnen eine Chance gegeben, etwas Schlaues auszuarbeiten. Aber wenn man einfach etwas ausarbeitet und sagt, die Regierung entscheidet weiterhin und wir treten nicht darauf ein, ist das nicht richtig.

Liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen, es ist an uns allen zu entscheiden, wie unser schönes Gebäude aussen und innen beflaggt wird, und ich glaube, wir dürfen stolz sein auf die St.Galler-Fahne und auf die schöne Schweizerfahne, und wenn wir solidarisch etwas tun müssen, können wir einmal etwas Mobiles machen. Aber ein solches Gebäude mit einer ausländischen Flagge zu verzieren, geht nicht.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Schöb-Thal, Ratsvizepräsidentin: Das Präsidium beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022