Geschäft: Spezialisierte Staatsanwaltschaft für die Verhinderung, Aufdeckung und Verfolgung von Umweltdelikten
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.22.25 |
Titel | Spezialisierte Staatsanwaltschaft für die Verhinderung, Aufdeckung und Verfolgung von Umweltdelikten |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 19.4.2022 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 17.6.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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19.4.2022 | Person | Erstunterzeichner/-in - Bosshard-St.Gallen | 8.12.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.9.2023 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ich danke der Regierung, dass sie einen Projektauftrag erteilen will bzw. wahrscheinlich in der Zwischenzeit bereits gemacht hat. Mit dem soll u.a. eine Spezialisierung auf Umweltdelikte sowohl bei der Kantonspolizei als auch bei der Staatsanwaltschaft geprüft werden. Auch ohne die Ergebnisse eines solchen Regierungsprojekts abzuwarten, liegen die Vorteile einer spezialisierten Staatsanwaltschaft auf der Hand. Wir haben dies bereits vorher beim Standesbegehren 41.22.02 «Umweltdelikte härter bestrafen» gehört. Zudem kann der Kanton bereits aus eigener Erfahrung sprechen, denn bis Mai 2022 gab es eine spezialisierte Stelle im kantonalen Untersuchungsamt, die nach Antwort der Regierung gut funktionierte. Zudem konnte aufgrund der Zentralisierung eine einheitliche Beurteilung der Umweltdelikte sichergestellt werden, was wichtig ist. Für mich noch wichtiger ist, dass mit einer Spezialisierung in deutlich mehr Fällen ermittelt werden kann. Spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind effizienter als Generalisten. Dies zeigen die Kantone Bern und Zürich, die als einzige Kantone eine auf Umweltdelikte spezialisierte Staatsanwaltschaft haben. Neben der Spezialisierung müssen auch die personellen Ressourcen ausreichend sein, um alle Delikte seriös und konsequent abhandeln zu können. Kein Umweltstraftäter und keine Umweltstraftäterin darf ungeschoren davonkommen, nur weil die personellen oder die fachlichen Ressourcen ungenügend sind. Neben der Spezialisierung bei der Staatsanwaltschaft sollte auch die Einführung einer Umweltschutzpolizei, wie es z.B. der Kanton Luzern kennt, ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Auch wenn es dazu mehr Ressourcen braucht, sollten es uns diese wert sein, um unsere natürlichen Lebensgrundlagen vor gravierenden Beeinträchtigungen zu schützen. Ich hätte mir bereits konkretere Massnahmen seitens der Regierung gewünscht. Ich erwarte von der Regierung, dass sie den Kantonsrat und die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über die Ergebnisse des erwähnten Projekts informiert. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2023, Herbstsession |