Geschäft: Langfristige Sicherstellung der Wasserressourcen im Kanton St.Gallen: Handlungsbedarf und Massnahmen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.22.02
TitelLangfristige Sicherstellung der Wasserressourcen im Kanton St.Gallen: Handlungsbedarf und Massnahmen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung16.3.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung31.8.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht der Regierung vom 15. März 2022
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 19. April 2022
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht «Langfristige Sicherstellung der Wasserressourcen im Kanton St.Gallen: Handlungsbedarf und Massnahmen» fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Boppart-Andwil legt seine Interessen als Aktuar und Bauleiter einer kleinen Wasserversorgung offen.

Hasler-Balgach hat den Gemeinden und damit den Wasserversorgungen Kompetenzen abgesprochen. Das stört mich enorm. Ich bin seit über 25 Jahren ehrenamtlich in der genannten Position. Wir wissen genau, dass Wasser sehr wertvoll ist und eben Wasser auch Leben bedeutet. Zu Hasler-Balgach: Ihr Rundumschlag, Ihre Verallgemeinerungen und das Absprechen von Kompetenzen sind schlicht falsch. Ich bin darum sehr froh, dass Regierungsrätin Hartmann das korrigiert hat und den Wasserversorgungen ihren Dank ausgesprochen hat.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Abschnitt 4 (Situationsanalyse je Problemfeld). Widmer-Wil legt seine Interessen als Präsident einer überregionalen Wasserversorgung offen.

Diese überregionale Wasserversorgung versorgt über die Kantonsgrenzen hinweg zwölf Gemeinden. Ich danke Regierungsrätin Hartmann an dieser Stelle ausdrücklich dafür, dass sie die Leistungen der Wasserversorger gewürdigt hat. Die Wasserversorgungen bestehen grossteils länger als der Kanton St.Gallen und auch länger als die Gemeinden. Ich erlebe die Personen, die in der Wasserversorgung tätig sind, als überaus zuverlässig und pflichtbewusst und möchte Ihnen an dieser Stelle auch in ihrem Namen einen grossen Dank aussprechen. Die Wasserversorgung ist eine Verbundaufgabe, die zwischen den Gemeinden, den Zweckverbänden und den Privaten sowie dem Kanton gemeinsam erfüllt werden muss. In diesem Sinne denke ich, dass der Kanton die edle Aufgabe innehat, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, damit die Wasserversorger ihre Aufgaben erfüllen können. Wenn Sie hier Unterstützung leisten, ist das willkommen.

Ich wünsche mir jedoch, dass bei den Wasserversorgern nicht noch eine zusätzliche Regulierungsdichte nun Einzug hält. Mit Rahmenbedingungen meine ich ein konkretes Beispiel, das ich hier platzieren möchte: Die Verfügbarkeit unseres Trinkwassers ist direkt abhängig von der Verfügbarkeit elektrischer Energie, weil das Wasser gepumpt werden muss, und dies benötigt Strom. In diesem Sinne bitte ich die Regierung dringend, dass sie dafür sorgt, dass unsere Wasserversorgungen auch in den möglichen kommenden Strommangellagen jederzeit mit ausreichender Menge an elektrischer Energie versorgt werden. Das ist grundlegend, damit wir das Wasser als wichtigstes Lebensmittel immer verfügbar haben. Der Kanton besitzt eine grosse Mehrheit der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG. Die Regierung ist mit zwei Personen im Verwaltungsrat vertreten. Ich hoffe, dass auf diesem Weg diesem grossen Anliegen der Wasserversorgung Genüge getan werden kann.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Abschnitt 3 (Klimaszenarien.) Freund-Eichberg: Ich spreche zur Grafik der Abbildung 8 auf der S. 18. Die Klimaszenarien der Regierung, zeigen die maximalen zusammenhängenden Trockentage in den letzten 60 Jahren auf. Daraus schliessen wir, dass das Jahr 2018 kein extremes Jahr war. Dies hat die Regierung richtig aufgezeigt. Wenn wir nun die Grafik ab dem Jahr 1864, als die meteorologischen Messungen begonnen haben, bis ins Jahr 2020 betrachten, sieht dies bereits umfassender aus. So gab es in den Jahren zuvor mehr als das Doppelte, beinahe das Dreifache als im Jahr 2018 maximal zusammenhängende Trockentage. Ab dem Jahr 1864 bis im Jahr 1870 hat es ein Jahr gegeben, da war es mehr als 40 Tage trocken. Im Jahre 1947 war es 35 Tage trocken bzw. sind die extremen maximalen zusammenhängenden Trockentage ausgewiesen. Im Jahre 2018 waren es 14 Tage. Hierbei ist ersichtlich, dass auch der Klimawandel seit 115 Jahren besteht und nicht seit der heutigen Zeit. Wenn zudem die Niederschlagsmengen in den Jahren 1984 und 2020 betrachtet werden, so stellt man fest – zwischen 1864 und 1920 gab es schwere Hochwasser, in welcher die grossen Korrekturen der Thur und im Rhein usw. geschahen –, dass es zu dieser Zeit viel mehr geregnet hat. Zwischen den Jahren 1920 und1975 hat es weniger geregnet und keiner weiss warum. Seit dem Jahr 1975 hat es wiederum mehr geregnet, und nun wieder abgenommen. Ich sage das als Ergänzung zum Bericht, da die längerfristige Betrachtung besser ist als nur das kurzfristige Denken der heutigen Zeit. Wenn es regnet, ist es das Wetter. Wenn es schöne Tage gibt, dann ist es das Klima. Zu der Grünen-Fraktion und zu Hasler-Balgach: So geht das nicht. Ich danke der Regierung, dass Sie die Grafik ausgedruckt und dem Protokoll beigefügt haben.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Struktur

Spezialdiskussion



Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke Ihnen für die grösstenteils wohlwollende Aufnahme unseres Berichtes. Sie werden sich nun fragen, ob dieser Bericht auch noch nach diesem sehr heissen und trockenen Sommer aktuell ist – ja, das ist er. Der aussergewöhnlich heisse und aussergewöhnlich trockene Sommer hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, aber gewisse Massnahmen verstärken müssen.

Ich werde nun erste Erfahrungen dieses Sommers ausführen: Der «Fachstab Trockenheit» wurde bereits im Frühling des Jahres 2022 aktiviert und es wurde wöchentlich ein Lagebild herausgegeben. Die Auswertungen der Hydromedidaten und Erfahrungen der Fachstelle sind noch nicht abgeschlossen, denn es liegen noch nicht alle Berichte vor. Man kann aber generell ausführen, dass die Kombination von Trockenheit mit dem Schneemangel zu einer frühen Mangelsituation geführt hat und sich die Gewässer auch bereits früh in diesem Jahr erwärmt haben. Die sehr tiefen Abflussmengen im Rhein führten zu einer sehr geringen Grundwasserbildung. In der Folge wurden in der Region Werdenberg die tiefsten Grundwasserstände seit dem Jahre 2018 gemessen.

Es ist aber auch so, dass die Erkenntnisse aus diesem Sommer grundsätzlich die Beurteilung unseres Berichtes bestätigen. Wir haben erste Rückmeldungen erhalten, und zu den öffentlichen Wasserversorgungen ist Folgendes auszuführen: Die Versorgung ist sichergestellt. Auch dank der zunehmenden Vernetzung konnten sich die Wasserversorgungen, wo es notwendig war, gegenseitig unterstützen und aushelfen. Insbesondere Wasserversorgungen mit Seewasserzugang konnten anderen Wasserversorgungen aushelfen. Hier sehen wir, dass das Konzept der überregionalen Wasserversorgungen eine wichtige Massnahme ist. Das Leitbild der Wasserversorgung bildet zusammen mit dem Wasserversorgungsatlas eine robuste Grundlage für die Sicherstellung der Versorgung. Die Versorgung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser ist Aufgabe der politischen Gemeinden. Die dazu erforderlichen Planungen sollen aber regelmässig anhand der kantonalen Richtplanung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Zur Landwirtschaft: Der Bewässerungsbedarf besteht insbesondere bei Spezialkulturen wie Gemüse, Kartoffeln und Beeren mit Schwerpunkt in der Region Werdenberg-Rheintal. Dort gibt es viele und grosse Grundwasservorkommen. Bereits nach dem Rekordsommer des Jahres 2003 und in einem zweiten Schub mit dem Sommer des Jahres 2018 konnten viele Entnahmen für die Bewässerung aus Bächen ins Grundwasser verlegt werden. Die Erfahrungen aus diesem Sommer zeigen aber auch, dass wir im Kanton St.Gallen – im Gegensatz zu anderen Regionen der Schweiz – unsere Produktion immer aufrechterhalten konnten. Es gab keine Ernteausfälle, insbesondere auch dank der Möglichkeit der Bewässerung mit Grundwasser. Auch in der Alpwirtschaft bestand nie eine Notlage. Es waren keine Helikopterflüge wie z.B. im Jahr 2018 nötig. Es gab keine grösseren Probleme. Es ist jedoch auch klar, dass gewisse Alpabzüge früher erfolgt sind bzw. die Alpsaison früher beendet wurde.

Die positive Beurteilung des Berichtes stimmt im Grundsatz auch mit Blick auf den trockenen Sommer des Jahres 2022. Die Erfahrungen stärken jedoch die Bedeutung der im Bericht genannten Annahmen und Voraussetzungen. Die St.Galler Landwirtschaft orientiert sich an den verfügbaren Wasserressourcen und reagiert auch auf die erwarteten klimatischen Veränderungen mit einem Arten- und Sortenumbau. Das heisst, weiterhin werden nur dort Kulturen mit hohem Wasserbedarf angebaut, wo auch genügend Wasser verfügbar ist. Das Grünland wird nicht bewässert. Lokale Ausnahmen sind selten möglich, aber nur dort, wo es die Ressourcen auch zulassen. Mit den Wasserressourcen wird auch in der Landwirtschaft schonend umgegangen. Es werden bereits effiziente und sparsame Bewässerungstechniken eingesetzt. Es ist hier ein Handlungsbedarf erkannt, dass wenn viele solcher Sommer folgen sollten, man noch wirksamer unterwegs sein muss. Der Hitzesommer hat jedoch auch gezeigt, dass auch im wasserreichen Rheintal, die Grundwasservorkommen begrenzt sind und auch hier Nutzungskonflikte vermehrt auftreten werden. Der Effizienzsteigerung bei der Bewässerung muss künftig auch in der Landwirtschaft mehr Beachtung geschenkt werden.

Bei den aquatischen Lebensräumen ist ein Vergleich zum Sommer des Jahres 2018 interessant. Die Gewässer wurden viel Wärmer wie vor vier Jahren, z.B. erreichte der Rhein ein Rekordhoch von 21 °C. In der Thur starben aufgrund der hohen Wassertemperaturen auch Äschen. Das ist im Jahre 2018 auch nicht eingetreten. Viele Fische sind aufgrund der hohen Wassertemperaturen gestorben. Abfischen und Umsiedeln ist leider nicht immer möglich. Illegale Wasserentnahmen wurden festgestellt, zum Teil aber nur punktuell, und sie wurden selbstverständlich dem AW auch nicht gemeldet. Die negative Beurteilung zu den aquatischen Lebensräumen, wie im Bericht rot dargestellt, wird auch nach diesem Sommer bestätigt. Der Handlungsbedarf ist erkannt und insbesondere wird dieser auch mit Massnahmen der Biodiversitätsstrategie an diese adressiert.

Ein wichtiges Thema, das uns weiterbeschäftigen wird, sind die Nutzungskonflikte. Es ist im letzten Sommer zu verschiedenen Nutzungskonflikten gekommen, aber zum Glück nur zu lokalen, z.B. am Wagnerbach oder am Dorfbach Andwil – Trinkwasser gegen Fischerei. Des Weiteren durch illegale Wasserentnahmen, z.B. im Brübach in Zuzwil, dort ginge es um Bewässerung versus Fischerei. Es bestehen und werden auch weiterhin vermehrt regionale sowie lokale Nutzungskonflikte entstehen. Diese werden durch die Trockenheit verstärkt. Im Bericht wird klar ausgeführt, dass hier nicht generelle Lösungen herangezogen werden, sondern dass bei Nutzungskonflikten im Einzelfall eine Interessenabwägung gemacht werden muss. Tatsächlich kann keine generelle Priorisierung wie gewünscht vorgenommen werden, da die Gegebenheiten vor Ort halt sehr unterschiedlich sind. Es ist aber wichtig, und das sieht auch die Regierung, dass wir diese bestehenden regionalen, lokalen Nutzungskonflikte angehen. Daraus können auch Erkenntnisse für den Umgang mit ähnlichen Nutzungskonflikten abgeleitet werden.

Die Regierung schlägt deshalb auch Massnahmen vor, um solche grössere lokale sowie regionale Nutzungskonflikte und Pilotprojekte anzugehen. Unter anderem sind dies die Postulatsmassnahme P5: «Gewässerentwicklungskonzept Unteres Thurtal» oder P6: «Regionale Wasserressourcenplanung Toggenburg als Pilotprojekt».

Wir haben uns ebenso gefragt, was geschieht, wenn auch die nächsten Sommer so heiss und trocken ausfallen werden. Es wird wohl eine Priorisierung der Nutzungsansprüche notwendig werden: Wasser für Ökosysteme, Bewässerungen oder öffentliche Wasserversorgungen. Der Kanton bereitet sich jedoch darauf vor und es bestehen auch bereits die entsprechenden Gefässe. Den «Fachstab Trockenheit» habe ich bereits erwähnt. Es gibt zudem eine «Plattform Wasserversorgung», dort sind die kommunalen, regionalen Wasserversorgungen mit dabei sowie das AW, die GVSG und weitere. Unabhängig vom Klimawandel ist die seit Oktober 2020 gültige Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (sGS 531.32; abgekürzt VTM) umzusetzen. Mit den Arbeiten wurde unter der Leitung des Amtes für Militär und Zivilschutz bereits begonnen.

Ein erstes Fazit aus dem trockenen Sommer: Die Trinkwasserversorgungen in unserem Kanton sind gut und robust organisiert. Dafür gebührt ein Dank an die Gemeinden bzw. an die Träger der Wasserversorgungen. Das «Leitbild 2014 für die Wasserversorgung im Kanton St.Gallen» stellt ein sehr gutes strategisches Werkzeug dar. Die Bewässerungsinfrastruktur ist gut aufgebaut, und um Nutzungskonflikte zu verringern, wie bereits erwähnt, ist die Effizienz der Bewässerung noch zu steigern. Hohe Wassertemperaturen und tiefe Wasserstände stellen für die aquatischen Lebensräume ein grosses Problem dar. Tiefe Abflussmengen im Rhein führen zu einem tieferen Grundwasserpegel im Rheintal als vor dem Jahre 2022 beobachtet. Nutzungskonflikte sind offensichtlich nicht nur lokal vorhanden. Die Erkenntnisse des vorliegenden Berichtes haben sich bestätigt. Der Handlungsbedarf ist erkannt und wir behandeln dies bereits lange Zeit. Wir werden uns anpassen und weiterhin die notwendigen Massnahmen ergreifen.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Hasler-Balgach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich weise Sie nun auf etwas hin, was im Bericht leider nicht erwähnt wird und von all meinen Vorrednern nicht genannt wurde. Insbesondere diese Tatsache bringt den Bereich in eine Schieflage. Denn wie Sie sicher wissen, ist für die quantitative Versorgung von Trinkwasser auch die Qualität des Trinkwassers ausschlaggebend. Erfüllt nämlich eine Wasserressource die qualitativen Anforderungen nicht, entfällt die Ressource für Trinkwasserversorgung und wird dadurch direkt zu einem quantitativen Wasserknappheitsproblem. Dem qualitativen Schutz der Wasserressource kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Insbesondere bei diesen Problemfeldern sind die bevorstehenden Schäden enorm sowie irreversibel und kaum mehr aufzufangen. Diese Massnahmen sind mit den Massnahmen der Biodiversitätsstrategie aus dem Geschäft 40.21.03 «Strategie zur Anpassung an den Klimawandel im Kanton St.Gallen» und aus dem Geschäft 40.20.02 «Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft» zu verstehen. Jedoch genau hier liegt das Problem. Der Naturschutzvollzug liegt in den Händen der Gemeinden. In der «Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2018–2025» heisst es z.B.: «Mit dem GAöL und dem PBG liegt die Kompetenz des Naturschutzvollzugs – davon ausgenommen ist der Wald – vollständig bei den Gemeinden. Dies ist einzigartig in der Schweiz.» Dass die Gemeinden jedoch mit dem Naturschutzvollzug überfordert sind, zeigt sich beim Gewässerschutz. Angesichts der Massnahmen, die für die Qualität des Wassers für Mensch und Umwelt getroffen werden müssen, sehen wir nicht, dass die Kompetenzen der Gemeinden darauf ausgerichtet sind. Mit der Erwärmung der Gewässer ist auch die Pestizidbelastung verschärft und beschleunigt das Massensterben derjenigen Arten, die das System Umwelt zusammenhalten, wovon wir Menschen abhängig sind. Der schlechte Zustand der Gewässer zeigt eine Dokumentation aus dem Jahre 2020, und wir alle wissen, dass die Behandlung dieser Probleme nicht annähernd effektiv genug betrieben wird und damit nicht nur die Umwelt, sondern auch unsere Gesundheit belastet wird.

Hinzu kommen die weiteren Umweltbelastungen wie durch Ammoniak oder per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Wir sind bezüglich der Ammoniakbelastung einer der schlimmsten Kantone, und erst kürzlich wiederum erschien dies in den Medien. Ich beziehe mich hier auf die PFAS-Verunreinigung bei Amcor Flexibles Rorschach und auch Gemperli-Goldach kann nun darüber heute berichten. Zudem wird dies nicht einmal angemessen bestraft. Auch darüber werden wir in dieser Session noch sprechen. Für eine längerfristige und dauerhafte Verbesserung der wasserabhängigen Biotope, so steht es im Bericht, bräuchte es neue Massnahmenkonzepte, die über die bisherigen Aufwertungsmassnahmen hinausgehen, wie sie in der Biodiversitätsstrategie aufgezeigt sind. Es wird daher eine grundsätzliche Prüfung der Möglichkeit auf kantonaler Ebene empfohlen. Mit den genannten Berichten hat der Kanton nun vier wichtige Strategiepapiere für den Umgang mit dem Klimawandel. Ich appelliere an alle Akteure auf allen politischen Ebenen, dass wir alles daransetzen, auch die Qualität des Wassers für Mensch und Tier zu verbessern – um es so zu schützen, und so rasch wie möglich.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Bericht ist umfassend und gut strukturiert: sechs Planungsregionen, acht Problemfelder und sechs Postulatsmassnahmen. Die grafischen Darstellungen und Tabellen ermöglichen einen guten und klaren Überblick über die Tendenz der künftigen Szenarien im Wasserbedarf. Die Regierung schreibt, dass als Grundlage ein Bericht des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) dient. Die Methodik zum Umgang der lokalen Wasserknappheit des BAFU beruht auf unterschiedlich veränderten Klimamodellen. In unserem Bericht wird jedoch nur das Klimaszenarium «Kein globaler Klimaschutz (RCP 8.5)», d.h. das «Worst-Case-Szenario» angewandt.

Zu den Planungs- und Problemfeldern: Die sechs Planungsregionen mit den acht Problemfeldern zeigen jeweils auf, dass die Problemfelder von punktuell unterschiedlich bis aber auch beinahe flächendeckend identisch sind. Das Problemfeld 7 «Thermische Übernutzung von Gewässern» und die Postulatsmassnahme P4 «Modellierung der thermischen Grundwassernutzung» ist aktuell und notwendig – es war jedoch keine Forderung im Postulat. Jedoch hätten wir die Massnahmen «Speicherung von Wasser» gerne in weiteren Handlungsfeldern gesehen.

Zu den Massnahmen: Die Aufzeichnung von den geplanten Massnahmen ergibt bereits eine beachtliche Liste. Mehrere Massnahmen davon befinden sich bereits in der Umsetzung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, weshalb im «Zukunftszenario 2060» alle Problemfelder mit dem RCP 8.5 gerechnet wurden. Dies würde bedeuten, dass wir keine klimarelevanten Massnahmen umgesetzt hätten. Das entspricht wiederum auch nicht der Realität. Nachvollziehbar, in der Grafik von 2060 spricht man nur von Tendenz. Dennoch wären weitere, weniger gravierende Szenarienmassnahmen von Interesse. Z.B. mit einem RCP-Wert von 6 oder 4,2: Gäbe es überhaupt relevante Unterschiede? Würde dies etwas ändern, z.B. beim Nutzungskonflikt?

Zum Nutzungskonflikt: Beim Nutzungskonflikte zwischen Beschneiungsanlagen und Trinkwasser für die Alprinder sind Massnahmen wie Speicher angedacht. Wird dies das Problem genügend lösen können? Am deutlichsten prognostiziert sich ein Nutzungskonflikt zwischen den Problemfeldern 1 «Versorgungssicherheit öffentliche Wasserversorgungen», 5 «Wasserknappheit in wasserabhängigen Biotopen» und 6 «Niedrigwasserprobleme in Oberflächengewässern». Alternativen für die Wasserversorgung sind gefragt. Gibt es in solchen Nutzungskonflikten Pläne oder Visionen für Speicher, welche die Erhaltung der Naturgebiete garantieren? Oder werden wir dann z.B. für die Trinkwasserversorgung im Linthgebiet aufbereitetes Seewasser aus dem Zürichsee bis auf Amden hochpumpen? Wollen und können wir dies? Sicher gilt sodann in solchen Nutzungskonflikten eine Güterabwägung vorzunehmen. Die FDP-Fraktion setzt ihre Priorität deutlich auf die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung. Wir sind der Ansicht, dass auch die Politik eine klare Haltung haben muss. Heute liegt diese Verantwortung der Trinkwasserversorgung vorwiegend beiden Gemeinden. Das erachten wir auch als richtig und soll so beibehalten werden. Bei regionalen Nutzungskonflikten könnte dies jedoch für die einzelnen Gemeinden schwierig zu lösen sein.

Zu den finanziellen Angaben: Der finanzielle Nutzen ist für die FDP-Fraktion gegeben und der Bezug zu weiterem Fachstellen ist nachvollziehbar. Bei den personellen Mitteln unterstützen wir es, dass diese aus den eigenen Ressourcen finanziert werden. Trotz vager Aussage im Antrag erwarten wir eine Umsetzung und keinen «gut versorgten Papiertiger».

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Zschokke-Rapperswil-Jona (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

«Die Schweiz trocknet aus» – «Dürrenotstand» – «Die Trockenheit spitzt sich zu» – «Die Grundwasserpegel haben teils schon das Niveau vom Trockensommer des Jahres 2018 erreicht»; diese Schlagzeilen in diesen Sommermonaten verheissen nichts Gutes. Mit Blick auf Südeuropa zeigt sich die Situation diesen Sommer dramatisch. Der Trockenheit und Hitze folgten Waldbrände und Buschbrände. In Italien hatte die Dürre weitreichende Folgen für die Landwirtschaft und der Kampf um das Wasser wurde plötzlich Realität.

Nördlich der Alpen, insbesondere im Kanton St.Gallen, sind wir dieses Jahr mit einem blauen Auge davongekommen. Die Südschweiz hatte in manchen Belangen bereits stärker zu leiden. Der nun vorliegende Bericht zur langfristigen Sicherstellung der Wasserressourcen ist zumindest für die Wassernutzenden optimistisch formuliert. Wir Grünen können diesen Optimismus nicht vollumfänglich teilen. Es ist nun der dritte Bericht binnen weniger Jahre, der sich mit Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel auseinandersetzt. Diese Massnahmen sind zwar nötig, bleiben aber eine Symptombekämpfung. Die Grünen nehmen mit Erstaunen zur Kenntnis, dass die Regierung und die Mehrheit des Kantonsrates bereit sind, viel Geld für die Folgen des Klimawandels auszugeben, die Verantwortung zur Bekämpfung der Ursachen jedoch nur zögerlich wahrnehmen. Die Verfügbarkeit von Wasser wurde im Kanton St.Gallen bislang als Selbstverständlichkeit angesehen. Der Dürresommer des Jahres 2018 und die Hitze des Jahres 2022 hat uns eines Besseren belehrt. Die im Bericht aufgezeigten Problemfelder 1 bis 8 sind nachvollziehbar. Für die Problemfelder 5 und 6 besteht bereits heute ein grosser Handlungsbedarf. Wir erwarten daher, dass die aufgeführten Massnahmen der Biodiversitätsstrategie und der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel mit Hochdruck vorangetrieben werden. Insbesondere Feuchtbiotope bedürfen weiterführenden Aufwertungsmassnahmen, um die irreversiblen Schäden auf ein Minimum zu begrenzen. Allfällige Nutzungskonflikte sollten auf kantonaler Ebene koordiniert werden. Mittels Konfliktanalyse sollen die Ansprüche der Nutzungsgruppen und des Naturschutzes frühzeitig erkannt werden. Die Interessen müssen bei einer Güterabwägung transparent aufgezeigt werden. Ein Monitoring zur Wirksamkeit der Massnahmen wird begrüsst.

Bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen stellen sich allerdings noch Fragen. Die Befürchtung ist gross, dass bei Wassermangel die Interessen des Naturschutzes auf der Strecke bleiben. Oft wird vergessen, dass sich die Leistung einer intakten Umwelt und intakter Ökosysteme auch ökonomisch ausbezahlt, z.B. in der Landwirtschaft oder im Tourismus. Auch müssen Massnahmen verstärkt werden, um weitere Stilllegungen von Wasserfassungen zu vermeiden, die durch Verunreinigung verursacht wurden. Betonierte Speicherseen, die lediglich zur technischen Beschneiung dienen, sind nicht zukunftsweisend. Multifunktionsspeicher im Sinne von Wasserrückhaltebecken, die mittels Staus im Fliessgewässer geschaffen werden, können mit umsichtiger Planung und am richtigen Ort sowohl einen Beitrag zur Wasserversorgung leisten als auch einen ökologischen Mehrwert schaffen, dies z.B. auch für den Sommertourismus – Stichwort: Aufwertung der Fliessgewässer.

Trotz offener Fragen bei der Umsetzung in technischer als auch finanzieller Hinsicht bedanken sich die Grünen für den ausführlichen Bericht.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Romer-Jud-Benken (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Eine Wasserknappheit besteht, wenn nicht mehr genügend Wasserressourcen vorhanden sind, um den Wasserbedarf der Bevölkerung, der Natur und der Tiere zu decken. Mit diesem möglichen Szenario kam die Schweizer Bevölkerung die letzten Jahre mehrmals in Kontakt. Lange war man der Meinung, es sei genügend Süsswasser vorhanden – dem ist nicht so. Das Fortschreiten des Klimawandels und sozioökonomische Faktoren, wie Bevölkerungswachstum, Bautätigkeit, Siedlungsdruck, Energiegewinnung und steigender Bewässerungsbedarf erhöhen den Druck auf das kostbare Gut Wasser.

Aufgrund des Hitzesommers im Jahre 2018 wurde das Postulat 43.19.05 «Wasserversorgung für künftige Extremsituationen sicherstellen» von der damaligen CVP-GLP-Fraktion eingereicht. Es ist Zeit, sich der kostbaren Ressource Wasser anzunehmen, um ihr zustehende Wertschätzung und Aufmerksamkeit zu schenken. Wasser ist ein endliches Gut. Die Mitte-EVP-Fraktion bedankt sich für den ausführlichen, übersichtlichen, gut strukturierten und dokumentierten Bericht. Die verschiedenen dokumentierten und analysierten Problemfelder einerseits als nutzungsbezogene oder schutzbezogene Problemfelder aufgelistet und andererseits die weiteren Themen, wie thermische Übernutzung von Gewässern und ungenügende Verdünnung von abgeleitetem Abwasser, sind für die Mitte-EVP-Fraktion nicht alle der gleichen Prioritätenstufe zuzuordnen. So wurden die beiden letzten Problemfelder von den Postulanten nicht als Berichtsauftrag gegeben. Dies ist grundsätzlich nicht zu kritisieren und wir begrüssen den Einbezug von neuen und weiteren Themen, die seit der Gutheissung des Postulats entstanden sind. Wir hätten uns aber eine tiefergreifende Abklärung des im Postulat aufgeführten Auftrags über die Möglichkeit von Speicherung des Wassers gewünscht.

Des Weiteren hat das Problemfeld Wasserverfügbarkeit für technische Beschneiung bei akuter Wasserknappheit für die Mitte-EVP-Fraktion keine Dringlichkeit. Die Beschneiungsanlagen sind für den Tourismus zwar wichtig, stellen aber bei akutem Wassermangel keine überlebensnotwendige Massnahme dar. Bei den nutzungsbezogenen Themen bzw. der öffentlichen Versorgungssicherheit der privaten Wasserversorgung und der landwirtschaftlichen Bewässerung wurden bereits Massnahmen eingeleitet. Mit dem «Leitbild Wasserversorgung» besteht eine gute Grundlage, mehr Gewicht den grossräumigen Vernetzungen zwischen den Regionen und dem vorausschauenden Schutz von Wasserressourcen zu schenken. Handlungsbedarf besteht dort, wo der Erhalt der Biodiversität und die langfristige Sicherstellung des Wasserbedarfs für verschiedene Nutzungen beibehalten werden muss. Die Mitte-EVP-Fraktion begrüsst dies sehr und bedankt sich für die Umsetzung.

Bei den schutzbezogenen Themen wurde ein mittlerer bis hoher Handlungsbedarf sichergestellt. Dieser ist erkannt, und die Massnahmen sind in der Biodiversitätsstrategie und in der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel geplant.

Trotz dieser Massnahmen werden aufgrund von irreversiblen historischen Veränderungen, des Klimawandels sowie weiterhin hohem Nutzungsdruck die Aufgaben gross sein. Es muss unser aller Ziel sein, möglichst viel Biodiversität zu erhalten. Beim neu eingebrachten Themenfeld der thermischen Nutzung stehen zurzeit wenig Grundlagen zur Verfügung. Das Thema wird sich noch verschärfen, wenn mehr thermische Energie genutzt werden möchte. Es fehlen geeignete Beurteilungsgrundlagen zum thermischen Potenzial der Grundwasserversorgung und zur Gewichtung der Interessen zwischen der energetischen Nutzung, quantitativer Wassernutzung und Schutzanforderungen. Dem Kanton fehlen die effektiv zur Verfügung stehenden Daten, das thermische Potenzial zu untersuchen, um die Bewilligungspraxis auf eine solide Basis stellen zu können. Es bestehen zurzeit noch keine Erkenntnisse darüber, ob die thermische Nutzung gar eine thermische Übernutzung des Gewässers oder des Grundwassers bedeutet. Auch hier ist die Mitte-EVP-Fraktion der Meinung, dass solche Grundlagen geschaffen werden sollten.

Die Mitte-EVP-Fraktion möchte nebst dem Lob und dem Mittragen des Berichts die kleine Kritik anbringen, dass wir im dem vom Kantonsrat verabschiedeten Aufklärungsauftrag nebst der Trink- und Brauchwasserversorgung der wasserabhängigen Ökosysteme auch die Bedürfnisse der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen, etwas vermissen. Die Speicherung von Wasser in der Landwirtschaft wird für Spezialkulturen in Aussicht gestellt, indem die Rahmenbedingungen verbessert werden sollen. Nicht ausgeführt wird, was unter den Rahmenbedingungen zu verstehen ist. Insbesondere hätten wir uns das Aufzeigen von Möglichkeiten von Speicherung von Wasser gewünscht. Im Problemfeld 2 «Versorgungssicherheit kleine private Wasserversorgungen» wird auf die Wasserknappheit in den Alpen hingewiesen und ein Vorschlag unterbreitet, mit der Massnahme Anschlüsse an die öffentliche Wasserversorgung zu prüfen. Für Alpbetriebe, denen ein solcher Anschluss jedoch nicht möglich ist, hätten bauliche Möglichkeiten aufgezeigt werden können. Wir bedanken uns bereits heute bei der Regierung, bei solchen Baugesuchen den gesetzlich möglichen Handlungsspielraum walten zu lassen und Hand zu bieten.

Insgesamt begrüsst die Mitte-EVP-Fraktion den Bericht und unterstützt die vorgeschlagenen Massnahmen. Insbesondere jene Massnahme, bei welcher der Kanton das Toggenburg als Pilotregion in ihrer Wasserressourcenplanung fachlich und mit Datengrundlagen unterstützt. Die Mitte-EVP-Fraktion ist bestärkt in dem Entscheid, dass diese Massnahmen aufgrund dieses zwar schönen, heissen, aber eben auch trockenen Sommers nötig sind.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der vorliegende Bericht geht auf ein Postulat zurück, das von der damaligen CVP-GLP-Fraktion eingereicht wurde. Wir danken allen beteiligten Personen für die Verfassung und auch die Bereitstellung der ausführlichen Unterlagen. Die Regierung kommt darin zum Schluss, dass der Kanton gut auf die Wasserknappheit vorbereitet ist, weil es aufgrund des Klimawandels, des Bevölkerungswachstums und der baulichen Entwicklung vorhersehbar ist.

Die Wertung von uns Grünliberalen fällt nicht gleich positiv aus. Im Übrigen stimme ich auch mit wesentlichen Aussagen meines Vorredners, Freund-Eichberg von der SVP-Fraktion, nicht überein. So geht aus dem Bericht hervor, dass die Probleme von weltweitem Ausmass leider auch vor unserem Kanton nicht haltmachen. Gewässerlebensräume wie Moore, Quellen, Biotope, Auen und Fliessgewässer sind bereits seit Jahrzehnten unter Druck, und sie sind dies noch stärker als die übrigen Lebensräume. Dies ist auch vor dem Hintergrund alarmierend, dass die Artenvielfalt in Süsswasserlebensräumen höher ist als an Land. Der Verlust von Arten zeigt sich in Süsswasserlebensräumen daher entsprechend ausgeprägter und somit noch schlimmer. Es steht für uns Grünliberale ausser Frage, dass wir angesichts der negativen Prognosen und der unumstrittenen Biodiversitäts- und Klimakrise dringend handeln müssen, um eben die Süsswasserlebensräume stärker zu schützen. Die Ampeln im Bericht stehen bei sämtlichen wasserabhängigen Lebensräumen auf Orange oder Rot. Trotzdem lässt der Bericht konkrete Massnahmen zum Erhalt, zur Aufwertung und zur Vermehrung ebendieser Lebensräume vermissen. Im Gegenzug sind Massnahmen zur Nutzung der wertvollen Ressource Wasser sehr umfassend ausgeführt. Wir anerkennen auch die Bedeutung des Wassers für die weiteren Problemfelder gemäss Bericht, seien dies nun die öffentliche und private Wasserversorgung, die landwirtschaftliche Bewässerung oder die thermische Nutzung. Es ist wichtig und richtig, eine ganzheitliche Sichtweise darzulegen und sämtlichen Problemen mit geeigneten Massnahmen entgegenzutreten. Wir haben bereits ausgeführt, wir sind angesichts der beschriebenen Massnahmen nicht davon überzeugt, dass den wichtigen Schutzinteressen mit gleicher Entschlossenheit Rechnung getragen wird.

Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung: In der kurzen Zeit, in der ich in diesem Kantonsrat mitarbeiten darf – verglichen mit anderen Kollegen –, haben wir bereits zahlreiche Berichte diskutiert, zur Klima- und Energiepolitik, zu den Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft, das St.Galler Energiekonzept oder erst kürzlich zur Strategie der Anpassung an den Klimawandel. Wichtige Themen werden stets adressiert, Handlungsfelder aufgezeigt, griffige Massnahmen aber fehlen regelmässig. Unerheblich, wie viele Stunden man sich mit der Lektüre der Berichte beschäftigt, man findet keine griffigen Massnahmen vor. Dies wird nachfolgende Generationen mit einer noch schlechteren Ausgangslage konfrontieren und sie zu stärker einschneidenden sowie auch teureren Massnahmen zwingen, sofern diese dann überhaupt noch ergriffen werden können. Es bleibt also der Eindruck, dass wir die erheblichen Umweltprobleme unserer Zeit nicht genügend entschlossen angehen. Wir Grünliberalen wünschen uns von der Regierung und der Verwaltung ein deutliches Bekenntnis zu unserer schönen und einzigartigen Natur im Kanton St.Gallen – sei dies an Land oder im Wasser.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bei der Überweisung des Postulats 43.19.05 «Wasserversorgung für künftige Extremsituationen sicherstellen» hat die SVP-Fraktion darauf hingewiesen, dass es nach nur sieben Jahren verfrüht ist, erneut einen Bericht zu schreiben,nur weil das Jahr 2018 ein trockenes Jahr ist und eine Klimadebatte geführt wird. Auch die Regierung erachtete es in ihrer Antwort eine neue Standortbestimmung und umfassende Überarbeitung des vor fünf Jahren getroffenen Leitbilds ebenfalls als verfrüht. Nun liegt der Bericht vor und die SVP-Fraktion erkennt die Notwendigkeit einer Diskussion, weil eine andere Sichtweise als im Bericht aus dem Jahr 2012 40.12.03 «Grundwasserbewirtschaftung im Kanton St.Gallen» dargestellt wird. Dass Massnahmen aus dem letzten Bericht aus dem Jahr 2012 nicht alle umgesetzt wurden, liegt in der Natur der Sache. So werden doch entweder die finanziellen Mittel nicht gesprochen oder es erübrigt sich, die Massnahmen umzusetzen. Somit sind die Massnahmen in einem Bericht zwar angedacht und es könnte gemacht werden, aber wenn keine weiteren Forderungen im Raum stehen, werden sie nicht vorgenommen.

Zum Bericht: Die Regierung hat den Wortlaut der Postulanten geändert und mit den Ökosystemen ergänzt. Genau hier wird der grösste Handlungsbedarf durch die Regierung erkannt. Die Lösungen sind aber begrenzt und schwierig. So sagt die Regierung, eine Zwangsbewässerung mit Pumpen von wasserabhängigen Biotopen und Niederwasserproblemen in Oberflächengewässern sei nicht vorgesehen, was die SVP-Fraktion begrüsst. Hier könnten wir sicherlich mit Interessenkonflikten rechnen. Wir danken der Regierung, dass sie einen pragmatischen Bericht erstellt hat – sie hat keine extreme Meinung. So erachtet die Regierung das Jahr 2018 durchaus als ein trockenes Jahr – jedoch nicht extrem, sondern auf das Jahr schlecht verteilte Niederschläge. Der Bericht zeigt die Problemfelder und Handlungsfelder auf, und die SVP-Fraktion teilt die Einschätzung der Regierung eines geringen Handlungsbedarfs bei der Alpbewirtschaftung nicht. Insbesondere im Jahre 2018 war für die Alpen eine grosse Herausforderung. Eine Lösung wäre, dass die Versorgung mit Wasser in den Alpen und die Systeme bei der Beschneiung besser analysiert werden, was die Regierung auch nicht verneint. Die Landwirtschaft tut gut daran, eigenständig mit Projekten ihre Wasserverfügbarkeit zu verbessern und mit dem Landwirtschaftsamt zusammenzuarbeiten.

Die Natur, insbesondere die Biotope, können wir mit unseren Handlungsfeldern nicht aufhalten. Besser wäre es, mit der Natur zu gehen und die Veränderungen anzunehmen und sich den neuen Gegebenheiten anzupassen. Die SVP-Fraktion ist der Ansicht, dass viele Menschen meinen, man könne das Rad zurückdrehen und die Natur, die jetzt oder von früheren Jahren ist oder gewesen ist, festigen oder wieder herstellen. Das geht leider gegen die Natur, weil die Natur sich immer verändern wird. Das ist ein Naturgesetz wie das Konkurrenzdenken bei den Pflanzen. Die Naturveränderung können wir nicht verhindern, weil die Natur sich verändert, ob wir wollen oder nicht.

Die öffentlichen Wasserversorgungen sind auf Kurs und sind mit zukunftsträchtigen Projekten unterwegs, was wir begrüssen. Für die landwirtschaftliche Bewässerung von Acker- und Gemüseland wurden in der Vergangenheit mit der Entnahme von Grundwasser, namentlich im Rheintal, ausreichende Projekte abgeschlossen. Mögliche weitere Projekte können je nach Bedarf geprüft werden, was wir ebenfalls begrüssen. Die thermische Übernutzung wird als gering eingestuft. Ein vordringlicher Handlungsbedarf zeigt sich bei den fehlenden Grundlagen zur Abschätzung des effektiven thermischen Potenzials. Sicherlich wird die Nutzung zunehmen. Für den Bericht hat die Regierung das Landwirtschaftsamt, den Leiter des AW sowie den Direktor der Gebäudeversicherung St.Gallen (GVSG) einbezogen. Dieser Projektausschuss soll auch für die Umsetzung des Steuerumgsgremiums eingesetzt werden, was die SVP-Fraktion und wir von der Landwirtschaft sehr begrüssen.

Die Interessenabwägung und Gewichtung der Nutzungskonflikte Landwirtschaft, Ökosystem und Wasserversorgung und Beschneiung werden von den Regierungen nicht beschrieben. Hier möchte sie eine Information in drei Jahren dem Kantonsrat vorlegen, wie die kantonale Verwaltung diese Nutzungskonflikte und Priorisierung umsetzen möchte. Hier erwarten wir eine aktive Information der Regierung. Die Finanzierung ist zu verkraften und ist bis ins Jahr 2025 begrenzt, was die SVP-Fraktion ebenfalls begrüsst.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
20.9.2022Wortmeldung

Gähwiler-Buchs, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission beriet ohne Änderungen an der von Ihnen bestellten Zusammensetzung am Donnerstag, 19. Mai 2022, das Geschäft 40.22.02 «Langfristige Sicherstellung der Wasserressourcen im Kanton St.Gallen: Handlungsbedarf und Massnahmen». Seit dem 19. Mai 2022 ist einiges geschehen. Rekordtiefe Pegelstände in Bächen, Flüssen und Seen. Hitze, die auch die Temperaturen der Gewässer stark ansteigen lässt. Europaweite Trockenheit, von der wir in der Region nicht ganz so stark betroffen waren. Der Sommer hat gezeigt, was wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu erwarten haben. Vor diesem Hintergrund hat der Bericht zusätzlich an Brisanz gewonnen.

Neben der vollzählig anwesenden Kommission durften vonseiten des Bau- und Umweltdepartementes die Vorsteherin, Regierungsrätin Hartmann, der Leiter des Amtes für Wasser und Energie (AW), Michael Eugster, und Harry Eggenschwiler, Fachspezialist Gewässernutzung und Energie. Das Volkswirtschaftsdepartement wurde von seinem Vorsteher, Regierungsrat Tinner, vertreten. Für die Geschäfts- und Protokollführung zeichnete Aline Tobler mit ihrem Stellvertreter Matthias Renn verantwortlich. Johanna Bengtson stand der Geschäftsführung als Praktikantin unterstützend zur Seite.

Mit dem Postulat 43.19.05 «Wasserversorgung für künftige Extremsituationen sicherstellen» wurde die Regierung eingeladen, den Handlungsbedarf in Bezug auf die Wasserversorgung während künftiger Trockenperioden aufzuzeigen und allenfalls notwendige Massnahmen zu definieren. In der Junisession des Jahres 2019 wurde das Postulat mit geändertem Wortlaut gutgeheissen. Die Regierung sollte Gebiete bezeichnen, die von einer Wasserknappheit besonders betroffen sind, und sich dabei nicht nur auf Trink- und Brauchwasser konzentrieren, sondern auch die Bedürfnisse der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft berücksichtigen sowie die Folgen einer längeren Trockenperiode auf die wasserabhängigen Ökosysteme untersuchen. Das heutige Geschäft lag im März 2022 vor. Das Vorgehen orientiert sich an einem Expertenbericht des Bundesamtes für Umwelt, wo der Handlungsbedarf räumlich und inhaltlich differenziert für verschiedene Szenarien beurteilt wird. Mit Unterstützung eines externen Fachbüros analysierten verschiedene kantonale Fachstellen unter der Leitung des Amtes für Wasser und Energie die Situation und erarbeiteten verschiedene Massnahmen. Insgesamt 21 Anspruchsgruppen konnten ihre Anliegen ebenfalls einbringen.

Das heute traktandierte Geschäft kann in einem gewissen inhaltlichen Zusammenhang mit den Geschäften 40.20.02 «Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft» und 40.21.03 «Strategie zur Anpassung an den Klimawandel im Kanton St.Gallen» gesehen werden, die hiermit gewissermassen ergänzt werden.

Der Bericht betrachtet sechs Planungsregionen gesondert, namentlich sind dies die Regionen Wil, St.Gallen-Bodensee, St.Galler Rheintal, Sarganserland-Werdenberg, Zürichsee-Linth und Toggenburg, wobei die grössten Regionen Sarganserland-Werdenberg und Toggenburg unterteilt wurden, um den Anforderungen besser gerecht zu werden.

Der Handlungsbedarf wurde in acht Problemfeldern untersucht. Dabei wurde die Versorgungssicherheit für öffentliche Wasserversorgungen, für kleine, private Wasserversorgungen, für die technische Beschneiung und die landwirtschaftliche Bewässerung untersucht. Im Weiteren richtete sich der Fokus auf die Auswirkungen der zu erwartenden Wasserknappheit in wasserabhängigen Biotopen und Oberflächengewässern sowie die thermische Nutzung von Gewässern und die Reinigung von Abwasser.

Mit Blick auf das Geschäft 40.21.03 «Strategie zur Anpassung an den Klimawandel im Kanton St.Gallen» wurde die heutige Situation analysiert und versucht, die zukünftigen Entwicklungen abzuschätzen, um allenfalls nötige Massnahmen in die Wege zu leiten. Als Resultat dieser Untersuchung wird der Handlungsbedarf – von «kein Handlungsbedarf» bis «hoher Handlungsbedarf» – für die aufgezählten Problemfelder in den verschiedenen Bilanzierungsräumen ausgewiesen. Im Bericht zeigt sich, dass der grösste Handlungsbedarf bei den wasserabhängigen Ökosystemen und Gewässerlebensräumen liegt. Der Klimawandel und der Nutzungsdruck sorgen dafür, dass die Lage in diesen Bereichen als kritisch erachtet wird. Hier ist der Handlungsbedarf erkannt, und mit Aufwertungsmassnahmen soll der Natur mehr Zeit für die Anpassung gegeben werden. Dass aber aufgrund von irreversiblen Veränderungen und dem fortschreitenden Klimawandel insbesondere diese wichtigen Lebensräume besonders gefährdet sind, darauf wird im Bericht hingewiesen.

Weitaus positiver sieht es im Bereich der Wasserversorgung aus. Mit dem bereits bestehenden Leitbild Wasserversorgung verfügt der Kanton über eine gute Grundlage, um die Wasserversorgung zu gewährleisten. Wichtig sei hierbei der vorausschauende Schutz, wie der Bericht festhält. In den Berg- und Alpgebieten ist der Handlungsbedarf bereits grösser. Mit Anpassungen der Nutzung, beispielsweise die Alpbewirtschaftung, sollen die Problemstellungen aktiv angegangen werden. Die landwirtschaftliche Bewässerung scheint für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. An dieser Stelle seien noch einmal die eingangs erwähnten Geschäfte zur Landwirtschaft und zum Klimawandel erwähnt, die ebendieses Problemfeld inhaltlich ergänzen.

Die thermische Nutzung des Wassers wird künftig zunehmen. In diesem Problemfeld sind weitere Abklärungen bezüglich des lokalen Potenzials nötig. Dieser Handlungsbedarf ist erkannt und wird somit angegangen werden. Gleiches gilt für das Problemfeld Abwasser. Durch anstehende Sanierungen und Zusammenschlüsse dürfte gemäss Bericht die ausreichende Verdünnung von eingeleitetem Abwasser sichergestellt werden. Der Kanton St.Gallen scheint für die Sicherstellung der Wasserressourcen grösstenteils gut aufgestellt zu sein.

Diese durchaus erfreulichen Erkenntnisse wurden von der Kommission teils etwas überrascht, aber doch grösstenteils beruhigt zur Kenntnis genommen. Die Methode und das akribische Vorgehen bei der Untersuchung der einzelnen Problemfelder sowie die Nachvollziehbarkeit der Analyse wurden gut aufgenommen.

In der allgemeinen Diskussion konnten zahlreiche Detailfragen geklärt werden. Insbesondere zu denjenigen Problemfeldern, die grossen Handlungsbedarf ausweisen, äusserten sich Teile der vorberatenden Kommission besorgt. Die Regierungsvertreter und die anwesenden Vertreter der involvierten Ämter nahmen die Anregungen aus der Kommission auf und konnten detailliert sowohl über Methodik als auch Gefahren und allfällige Massnahmen Auskunft geben.

Da sich der vorliegende Bericht vielerorts an Zukunftsszenarien und Prognosen orientiert, muss die Situation grundsätzlich beobachtet werden, um allfällige Probleme rechtzeitig zu erkennen und angemessen reagieren zu können. Dass dies geschehen soll, wurde sowohl vonseiten des Bau- und Umweltdepartementes als auch des Volkswirtschaftsdepartementes versichert. Wie schnell die Themen aktuell werden können, zeigt sich – wie bereits eingangs erwähnt – in diesem Sommer. Mit regelmässiger Berichterstattung soll die notwendige Übersicht über die Problemfelder gewährleistet werden. Zudem sollen auch wir als Kantonsrat transparent und umfassend informiert werden.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig mit 15:0 Stimmen, auf den Bericht 40.22.02 «Langfristige Sicherstellung der Wasserressourcen im Kanton St.Gallen: Handlungsbedarf und Massnahmen» einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022