Geschäft: IV. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.22.04
TitelIV. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung9.3.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung11.9.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 8. März 2022
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 14. Februar 2022
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 2. Mai 2022
AntragAntrag der Regierung vom 24. Mai 2022
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 13. Juni 2022
ErlassReferendumsvorlage vom 15. Juni 2022
In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 16. Juni 2022
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 2. Mai 2022
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 16. August 2022
AntragAntrag FDP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion auf Rückweisung vom 19. April 2022
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.4.2022Antrag FDP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion auf Rückweisung der Vorlage an die vorberatende Kommission108Zustimmung0Ablehnung12
15.6.2022Schlussabstimmung118Zustimmung0Ablehnung2
14.6.2022Antrag der Regierung zu Art. 11 Abs. 1bis86Zustimmung23Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
19.4.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der FDP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion mit 108:0 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich weiss nicht, wie es bei der FDP-Fraktion läuft, aber die SVP-Fraktion bereitet sich immer genau nach dem von Frei-Rorschacherberg ausgeführten Schema auf die Kommissionssitzungen vor und wird das auch, sofern die Rückweisung entsprechend eine Mehrheit findet, machen, wenn es um dieses Geschäft geht.

Selbstverständlich erhoffen wir das nicht nur von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, sondern auch seitens Regierung und Verwaltung, damit wir dort diese doch spannenden Diskussionen, die vor und vor allem auch nach der Debatte stattgefunden haben, von Anfang an mit Klarheit diskutieren können. Dann glaube ich, dass wir diese Komplexität, von der wahrscheinlich einige überrascht wurden, klären können und dann entsprechend eine Gesetzesvorlage dem Parlament präsentieren können, die einerseits den Leidtragenden dient, die aber vor allem auch vom grundsätzlichen Staatsverständnis wieder etwas mehr gewichtet wird, wo es nämlich darum geht, dass sich der Staat dort einmischen soll, wo es ihn wirklich braucht und das gilt nicht nur beim Nehmen, sondern auch beim Geben, und hier geht es um Geldverteilen, und das ist seitens Staat das Geben. Also ich bin überzeugt, wir finden hier die vernünftige Lösung, und aus diesem Grund unterstützt die SVP-Fraktion diese vorliegende Rückweisung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: beantragt im Namen der FDP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion Rückweisung der Vorlage an die vorberatende Kommission mit dem Auftrag, die strittigen Punkte zu klären.

Wir haben es gehört, es handelt sich um eine komplexe Gesetzesvorlage, die mit den Anträgen der SP- und SVP-Fraktion nun, wie erwähnt, in den letzten zwei Wochen noch komplizierter geworden ist. Es besteht die Gefahr der Rechtsunsicherheit und einer Gesetzesregelung, die Willkür anmuten lässt. Surber-St.Gallen sagte vorhin beispielhaft, wir können nicht abschliessend beurteilen, was unsere Anträge für Auswirkungen haben.

Warum wollen wir z.B. eine Regelung bis Oktober durch die Vorlage aus dem Jahr 2020 haben und dann eine, die ab Dezember 2021 wieder für einen Monat greift und dann eine ab 2022? Hier fehlt mir die Logik. Wir wollen alle Branchen gleich behandeln und die Kommissionsarbeit sauber erledigen. Da bin ich mit dem Sprecher der Fraktionslosen einverstanden, auch die FDP-Fraktion wünscht sich eine entsprechende Diskussion in den Kommissionen. Deshalb stellen wir hier den Antrag auf Rückweisung an die Kommission zur sauberen Klärung der offenen Fragen. Ich bitte alle, sich entsprechend auf die allfällige neue Kommissionssitzung vorzubereiten. Dies bedeutet in unserer Fraktion bspw., dass wir eine Vorbesprechung durchführen und so eine Haltung entwickeln, die wir vor, während und nach der Kommissionssitzung einnehmen. Ich wünschte mir dieses Verhalten von anderen Delegationen und bin mir sicher, dass einige Diskussionszeit benötigt wird. Deshalb folgen Sie bitte unserem Antrag.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Surber-St.Gallen und Götte-Tübach haben noch eine Frage bzgl. der Fristen gestellt. Bei den Seilbahnen müssten Sie in der vorberatenden Kommission den Mai als Frist noch verschieben. Selbstverständlich werden wir, je nach Ausgang der Rückweisungsabstimmung, dafür sorgen, dass es keinerlei Nachteile für die entsprechenden Betriebe, seien es Gastro- oder andere Härtefall-Berechtigte wie Seilbahnen, geben wird. Dies als Zusicherung meinerseits.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Wenn ich die Hinweise der Fraktionssprechenden werte und vor allem auch in Bezug setze zur Lösung, in der vorberatenden Kommission aufgrund eines Rückweisungsantrages nochmals verschiedene Themen anzusprechen, dann kann ich dieses Vorgehen so unterstützen, sicherlich auch im Sinne von Regierungspräsident Marc Mächler. Ich stelle fest, dass es Fragestellungen gibt, vor allem im Umgang mit dem Dezember 2021. Ich glaube, das ist eine politische Frage, die man so oder anders beurteilen und bewerten kann. Dann wird es aber mit dieser Fragestellung vom Dezember 2021 eine weitere Fragestellung zu diskutieren geben. Da habe ich auch festgestellt, da haben nicht alle genau die gleichen Vorstellungen oder zumindest Erwartungshaltungen, wie die Berechnungsmethode erfolgen soll. Da werde ich später noch etwas dazu sagen. Es wurde auch der Vollzugsaufwand angesprochen. Hier kann ich klar darauf hinweisen, wenn wir den Dezember 2021 abrechnen und dann zugleich zwei Monate nach dem neuen Härtefallprogramm 2022, dann wird der Aufwand um einiges grösser sein. Jetzt werden Sie vermutlich zu Recht sagen: Was jammert der da vorne, kann uns doch egal sein, ob die Verwaltung mehr oder weniger Arbeit hat. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, der Aufwand wird sich verdoppeln. Je nachdem, welche Eintrittshürden Sie für die Gesuche festlegen – es wurde unter anderem die 14- Tage-Regelung angesprochen –, dann wird das dazu führen, dass wir wahrscheinlich anstelle der bisher erwarteten rund 500 bis 700 Gesuche nochmals 200 bis 300 mehr haben werden. Wir können das gerne dann in der vorberatenden Kommission nochmals ansprechen.

Ich möchte auch die Ostschweizer Lösung, die Sie mehrmals angesprochen haben, kurz beleuchten. Wir haben uns in der Regierung sehr oft, wenn es um Fragestellungen und Vernehmlassungen gegangen ist, auch mit anderen Ostschweizer Kantonen abgestimmt. Aber das heisst noch lange nicht, dass die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Thurgau, St.Gallen oder auch Graubünden, wenn Sie diesen auch zur Ostschweiz zählen möchten, immer die gleiche Lösung anvisiert haben, sondern da gab es sehr wohl Differenzen. Man muss auch unterscheiden, Graubünden als klassischer Berg- und Tourismuskanton hat andere Voraussetzungen zu lösen als ein Kanton St.Gallen, der in erster Linie oder vorwiegend industriell geprägt ist.

Somit komme ich nochmals auf das Vollzugsthema zu sprechen. Wir sind im Departement davon ausgegangen, wenn der Dezember 2021 mit in die Berechnung einbezogen werden soll, dann wird man natürlich diesen Dezember 2021 zu den anderen Monaten, für die bereits entsprechende Auszahlungen erfolgt sind, und zwar nach dem Härtefallprogramm 2020, dazurechnen. Das würde dann aber auch in der Gastronomie zur Folge haben, dass z.B. der Deckel von 20 Prozent beim Umsatz eben auch mitberücksichtigt werden würde und somit, und darauf habe ich zumindest in der vorberatenden Kommission hingewiesen, würden dann etliche Betriebe vermutlich für den Dezember keine zusätzlichen Mittel bekommen, aber sehr wohl dann für die Monate Januar und Februar, weil in der Gastrobranche sehr viele Betriebe aufgrund des bisherigen, alten Härtefallprogramms den Deckel von 20 Prozent des Umsatzes erreicht haben. Ich glaube, auch diese Frage kann man in der vorberatenden Kommission ohne Weiteres nochmals diskutieren.

Das Stichwort Gleichbehandlung oder ähnliche Strukturen, das wurde auch jetzt bei der Bergbahnunterstützung erwähnt: Es gab Kantone wie der Kanton Schwyz, die haben in der ersten Phase für die Bergbahnen gar keine Unterstützung ausgerichtet. Und es gibt auch Kantone wie Graubünden, wo vor allem die Gemeinden einzelnen Bergbahnen z.B. erhebliche Beiträge an Infrastrukturanlagen wie Beschneiungsanlagen bereitstellen. Aber, und das muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen, das nehme ich ganz gelassen. Wenn Sie in der vorberatenden Kommission aufgrund der Rückweisung zum Schluss kommen würden, die Standortgemeinden seien nicht mehr in die Pflicht zu nehmen, dann akzeptieren wir das. Es ging letztlich auch nur noch um 40 Prozent vom Rest der 20 Prozent. Es ist eigentlich eine ganz minime Geschichte. Ich möchte auch darauf hinweisen, der Kanton St.Gallen hat sich in diesen Programmen sehr grosszügig verhalten. Der Kanton St.Gallen hat als einer der ersten Kantone die Möglichkeit geschaffen, im ersten Härtefallgesetz Liquiditätshilfen für Bergbahnen zur Verfügung zu stellen, falls dies aufgrund der Entwicklung der Pandemie notwendig gewesen wäre. Es wurde bis dato kein Gesuch eingereicht. Und wir haben – da hatten wir sicher einen Unterschied – auch für die neun Tage, als wir vom 21. bis 30. Dezember 2020 aufgrund der Pandemie die Anlagen geschlossen haben, entsprechende Mittel ausgerichtet. Da möchte ich einfach darauf hinweisen, diese neun Tage müsste man bei der Bundeslösung sicher anrechnen, dann könnten wir wenigstens die bereits aufgewendeten Mittel zu 80 Prozent auch noch dem Bund in Rechnung stellen.

Ich habe jetzt versucht, einzelne Elemente Ihrer Voten aufzunehmen, Ihnen auch entsprechende Überlegungen der Regierung nochmals darzulegen und ich möchte nochmals festhalten: Wenn wir uns in der vorberatenden Kommission über die wesentlichen Punkte, die Sie jetzt in der Diskussion genannt haben, nochmals auseinandersetzen können, bin ich überzeugt, dass wir auch eine gute Lösung finden werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Thalmann-Kirchberg (im eigenen Namen und als Vertreter von Gastro St.Gallen):

Ich bin vermutlich der Auslöser, dass wir hier im Rat jetzt über Rückweisung an die Kommission diskutieren. Ich habe meine Meinung zu dieser Vorlage seit der vorberatenden Kommission bis zur jetzigen Situation um 180 Grad gedreht. Was war der Auslöser für diesen Meinungsumschwung?

Wir hatten Kommissionssitzung an einem Mittwoch, und am Freitag nach der Kommissionssitzung veröffentlichte der Kanton Thurgau seine Lösung, wie er den Härtefall 2022 lösen will. In diesem Vorschlag habe ich gelesen, dass der Kanton Thurgau den Dezember 2021 bis und mit Februar 2022 ausgleichen wird. Das machte mich hellhörig, weil ich habe im Vorfeld für die Kommissionssitzung nur die St.Galler Botschaft gelesen. Ich habe in der St.Galler Botschaft gelesen, was für Abweichungen die Botschaft von den Bundesvorgaben vorschlägt. Es kann sein, dass ich irgend etwas falsch verstanden habe, das gebe ich zu, aber ich bin der Meinung, dass ich in der Botschaft nichts davon gelesen habe, dass Bundesbern einen Ausgleich der ungedeckten Kosten für den Dezember 2021 vorsieht. Und das ist natürlich für die betroffenen Branchen – Fitness, Gastro, Veranstaltungsbranche – ein ganz entscheidender Faktor, ob von Dezember 2021 bis Februar 2022 ausgeglichen wird oder ob von Januar bis März 2022 ausgeglichen wird , weil im Dezember waren die Einschränkungen mit Masken, mit 2G und 2G+ viel massiver. Es wurden speziell in der Veranstaltungsbranche oder in der Gastronomie praktisch alle Weihnachtsessen abgesagt, was zu grossen Umsatzeinbussen führte. Im März, dem Monat, in dem die Lockerungen kamen, ging es, Gott sei Dank, wieder aufwärts. Es läuft wieder gut und wir hoffen wirklich, dass es definitiv zu Ende ist. Aber wenn für die Berechnungsgrundlage ein Dezember 2021 mit berechnet werden kann, gegenüber einem März 2022, wird das in der Beurteilung von ungedeckten Kosten ein anderes Bild verursachen.

Als eben der Kanton Thurgau seine Botschaft respektive den Regierungsbeschluss vorgelegt hat, habe ich mit nationalen Politikern Kontakt aufgenommen und gefragt, was der Kanton Thurgau jetzt macht: Bezahlt er den Dezember selbst, oder was ist denn in Bundesbern vorgesehen? Erst da wurde mir klar, als mir die entsprechenden Botschaften von der Bundesverordnung zugestellt wurden, dass Bundesbern einen Ausgleich der ungedeckten Kosten für Dezember 2021 vorsieht. Entschuldigung, das ist für mich eine andere Ausgangslage. Dann kam es in der Folge zu diesen entsprechenden Anträgen, weil wir der Meinung sind, dass das eine andere Ausgangslage ist, als wir in der vorberatenden Kommission diskutiert haben. Die Folge haben Sie gesehen, es kamen jetzt viele Anträge, und ich bin auch mittlerweile der Meinung, es wäre eine gute Lösung, wenn das zurück in die Kommission geht und wir da diese Fragen nochmals klären können. Ob es ein sehr grosser Mehraufwand wäre, den Dezember mit in die Abrechnung einzubeziehen, kann ich selber nicht sagen. Ich kann nur sagen: Wenn es der Kanton Thurgau kann, wenn es andere Kantone können, sollte das der Kanton St.Gallen auch können.

Der Vorwurf oder die Aussage, man sei mit den Anträgen am Rosinen picken: Es stimmt, man kann keine Härtefalllösung der letzten Monate oder den letzten zwei Jahren von Kanton zu Kanton vergleichen. Aber im Gros hatten wir in der Ostschweiz am Schluss ähnliche Lösung. Der Kanton Thurgau hat beim ersten Härtefall z.B. nur Darlehen gesprochen, hat aber im Nachhinein sein Gesetz auch wieder korrigiert und hat die Darlehen alle in nicht rückzahlbare Darlehen, also À-fonds-perdu Beiträge, umgewandelt. Im Grossen und Ganzen kann man sagen, in der Ostschweiz hatten wir einigermassen gleiche Lösungen. Es stimmt, es gibt Kantone, in denen auch Unternehmen mit unter fünf Millionen Umsatz die Darlehen zurückbezahlen müssen, wenn Sie im 2021 Gewinn gemacht haben. Aber wie gesagt, wir sollten hier in der Ostschweiz, wo der Kanton St.Gallen der Grösste ist, zusammen mit dem Kanton Thurgau einigermassen gleiche Lösungen finden. In diesem Sinn bin ich froh, wenn das zurück an die Kommission geht und wir die offenen Punkte nochmals diskutieren können.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unternehmen, welche in den letzten Monaten pandemiebedingte ungedeckte Fixkosten nachweisen können oder, im Fall von Veranstaltern von Grossanlässen, mit ebensolchen Risikofaktoren zu kämpfen haben, soll im Härtefall geholfen werden. Warum unsere Fraktion eine Notwendigkeit solcher Hilfen in dieser speziellen und, wie es aktuell aussieht, hoffentlich bald endenden Situation sieht, wurde in diesem Rat schon mehrfach ausgeführt. Mit Sozialismus hat das gar nichts zu tun, geschätzter Frei-Rorschacherberg. Wohl nicht zuletzt darum gibt es auch einen fraktionsübergreifenden Konsens von ganz links bis ganz rechts. Auch dieses Mal unterstützen wir es, die vom Bund vorgesehenen Massnahmen in Form der vorliegenden kantonalen Regelung zu übernehmen. Einzelne Abweichungen von den Bundesvorgaben finden wir zwar nicht zwingend nötig, inhaltlich jedoch zu einem grossen Teil nachvollziehbar. Auch die Verlängerung des Schutzschirms für Publikumsanlässe und zu weiten Teilen die Übernahme der Seilbahnregelung des Bundes sind in unserer Fraktion unbestritten.

Bezüglich der identischen Anträge von SP- und SVP-Fraktion betreffend Anpassung des Zeitraums für die Berechnung von Härtefallgeldern und dem Eventualantrag der FDP-Fraktion dazu haben wir keine einheitliche Fraktionsmeinung in dieser kurzen Zeit finden können. Das letzte E-Mail diesbezüglich traf gestern am späten Abend ein und diese Anträge waren bekanntermassen nicht Teil der Diskussion in der vorberatenden Kommission. Wir sind daher gespannt auf eine allfällige Diskussion.

In diesem Sinne unterstützen wir den vorliegenden Nachtrag im Grundsatz und sind für Eintreten. Einem Rückweisungsantrag zur Klärung der bereits mehrfach erwähnten offenen, doch recht relevanten Fragestellungen stehen wir nicht im Weg.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Mattle-Altstätten: (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die zu beschliessenden Härtefallmassnahmen 2022 zielen, wie es der Name sagt, darauf ab, Härtefälle aufgrund der vom Staat verordneten Massnahmen gegen Covid-19 abzunehmen und den Organisatoren von Grossanlässen eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Die Grünliberalen unterstützen beides im Grundsatz. Gemäss Botschaft betrachtet die Regierung ein Unternehmen als Härtefall, wenn dieses einen Umsatzrückgang von wenigstens 40 Prozent verbuchen musste. Im Unterschied zur Bundeslösung erachtet die Regierung eine behördliche Schliessung in den beiden vergangenen Jahren nicht als Anspruchskriterium. Die Grünliberalen unterstützen diese engere Auslegung. Ein für das vorliegende Härtefallprogramm massgeblicher Härtefall entsteht dann, wenn behördliche Massnahmen zu einem massgeblichen Umsatzrückgang führen, welcher durch geeignete Kostensenkungsmassnahmen nicht zumindest teilweise aufgefangen werden kann. Allein eine behördliche Schliessung generiert unseres Erachtens per se noch keinen Härtefall und damit auch keine Anspruchsvoraussetzung. Wir lehnen deshalb die beantragte Erweiterung der Anforderung in Art. 17bis um Art. 5b der Covid-19-Härtefallverordnung ab. Die beantragte Anpassung des Zeitrahmens auf Dezember 2021 bis Februar 2022 macht auf den ersten Blick Sinn, führt in der Umsetzung jedoch zu massgeblichen Problemen und zu Rechtsunsicherheit, da diese Vorlage dann auf zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen würde. Unklare Voraussetzungen und Rechtsunsicherheit in der Umsetzung können auch nicht im Interesse jener sein, welche Härtefallhilfe beantragen. Ihnen liegt vielmehr an klaren, nachvollziehbaren Voraussetzungen und raschen Entscheiden. Beides wird durch den vorliegenden Antrag der SP- und SVP-Fraktion deutlich erschwert oder gar verunmöglicht. Die Grünliberalen lehnen deshalb diesen Antrag ebenfalls ab und würden bei dessen Annahme den Eventualantrag der FDP unterstützen. Die Verlängerung des Schutzschirms für Publikumsanlässe bis Ende 2022 wird von den Grünliberalen unterstützt. Gerade im Hinblick auf den kommenden Herbst mit einem potenziell erneuten Ansteigen der Infektionszahlen macht es Sinn, den Veranstaltern solcher Anlässe eine gewisse Planungssicherheit zu geben.

Auch die Änderung bei der Unterstützung von Seilbahnunternehmen aufgrund der Anpassung an Art. 28a des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (SR745.1; abgekürzt PBG) ist nachvollziehbar und aus unserer Sicht zu unterstützen. Fraglich ist einzig, weshalb die Beiträge der Standortgemeinden bestehen bleiben, welche nach unserer Auffassung für die Festlegung der Bundesbeiträge gemäss Art. 28 PBG nicht angerechnet werden und somit deren Höhe reduzieren.

Inzwischen sind weitere Anträge eingegangen, darunter zwei Rückweisungsanträge. Uns Grünliberalen ist der Zugang zu den Kommissionssitzungen verwehrt. Es erstaunt uns aber schon, dass die Arbeit in der vorberatenden Kommission als so ungenügend beurteilt wird, dass eine Rückweisung beantragt werden muss. Wir haben vorher gehört, dass das Geschäft auch sehr schwierig war und man deshalb auch ein gewisses Verständnis dafür hat, dass man halt im Nachhinein nochmals darüber sprechen muss.

Für uns ist das ein nicht haltbarer Weg. Wir haben das Problem, dass wir bereits zum zweiten Mal einen Rückweisungsantrag haben. Letztes Mal war es zum Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG), und ich habe vorhin gesehen, dass ein dritter Rückweisungsantrag auch schon auf dem Tisch liegt, zu einem anderen Geschäft, welches wir heute noch behandeln. Nun, die Grünliberalen müssten es eigentlich begrüssen, wenn die kritischen Fragen im Rat und nicht nur in der Kommission behandelt würden. Wir beobachten die Entwicklung aber trotzdem mit Sorge, müssten vorberatende Kommissionen die Themen doch jeweils umfassend beraten und für den Rat vorbereiten. Was aber in den letzten Tagen noch an Mails hin und her gegangen ist, was während der Eintretensdebatte hier noch an Anträgen auf den Tisch gekommen ist, erstaunt uns sehr und es macht uns in Bezug auf einen Rückweisungsantrag Sorge. Wir betrachten das als sehr kritisch.

In diesem Sinn sind wir für Eintreten und werden den Rückweisungsanträgen weder zustimmen noch sie ablehnen, sondern uns enthalten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am vergangenen Freitag hat gar nicht weit von hier, im Konzertlokal Palace, die Band Stahlberger gespielt. Sie hat bereits am Donnerstag dort gespielt, das war ihre Plattentaufe. Allen hier drin, die auf der Suche nach der Ressourcenkraft unseres Kantons sind, sei ein Besuch eines Konzerts dieser Band wärmstens ans Herz gelegt. Grossartig, alles St.Galler Musiker: eine wahre Ressource unseres Kantons. Aber darum geht es hier nun ausnahmsweise einmal nicht. Wir sprechen nicht über die Ressourcenkraft unseres Kantons, sondern über das Härtefallpaket.

Aber was eben auffällig war, diese Band hat an zwei Abenden hintereinander vor einem vollen Haus gespielt. Die Leute haben getanzt, haben getrunken. Es war eine Stimmung wie früher, vor der Pandemie. Ich glaube wirklich, wir befinden uns auf dem Weg zurück zur Normalität oder wir sind in der Normalität. Ob es nur eine Verschnaufpause ist, das wissen wir heute aktuell nicht ganz so genau. Wie unberechenbar die Entwicklung der Pandemie ist, haben wir in den letzten zwei Jahren erlebt. Aber ich gönne insbesondere Frei-Rorschacherberg diese Verschnaufpause, ob all dieses Sozialismus, den er in den vergangenen zwei Jahren ertragen musste. Es war wirklich eine Herausforderung, ich verstehe es. Aber nun gut, wir sind in dieser Verschnaufpause oder wir sind vielleicht, und das hoffen wir alle, am Ende der Pandemie. Aber wie anders hat es noch im Dezember des letzten Jahres ausgesehen. Da war noch Delta und noch nicht Omikron. Da haben die Massnahmen eben noch einschneidend gegolten. Sie haben dazu geführt, dass insbesondere das Gastgewerbe weiterhin massive Einschränkungen gewärtigen musste. Diese Einschränkungen wurden bis im März schrittweise aufgehoben, aber selbstverständlich war auch im Januar und im Februar noch nicht alles wieder zurück zur Normalität gekehrt. Entsprechend finden wir es wichtig und richtig, dass wir eben jetzt dieses Härtefallprogramm, das wir jetzt hier aufgegleist haben, bis im November 2021 durchgeführt haben, noch korrekt fertigführen für diese Betriebe, dass wir hier nicht plötzlich auf der Zielgeraden stoppen und keine Unterstützung mehr leisten.

Für uns ist daher unverständlich, weshalb der Dezember in der Vorlage der Regierung nicht vorgesehen ist als unterstützungsberechtigter Monat. Für uns ist ebenfalls nicht verständlich, warum jene Betriebe, die bis anhin beitragsberechtigt waren, weil sie 40 Tage schliessen mussten, plötzlich nicht mehr beitragsberechtigt sein sollen. Wir haben diese Punkte in der Kommission eingebracht. Wir sollten dies diskutieren. Wir haben da aber leider kein Musikgehör gefunden. Nun, wir haben es bereits gehört, im Nachgang zu dieser Kommissionssitzung haben sich Meinungen geändert. Sie haben sich deshalb auch verändert, weil eben zum Zeitpunkt der Kommissionsberatung die Gesetze teilweise nicht korrekt verstanden wurden. Und ich möchte hier wirklich sagen, dafür habe ich ein grosses Verständnis. Wir haben hier ein Gesetz, welches zum Teil eigentlich nicht mehr in Kraft ist. Dann haben wir angehängt an dieses Gesetz neue Bestimmungen, welche wiederum sachgemäss auf die Bestimmungen verweisen, die eigentlich nicht mehr gelten. Dann verweist dieses Gesetz aber gleichzeitig auf eine Bundesverordnung, welche seit Februar 2022 gilt. Diese Bundesverordnung ihrerseits verweist wiederum auf eine Bundesverordnung, welche den Stand 18. Dezember 2021 hat. Also wir haben hier lauter Gesetze und Verordnungen, die aufeinander verweisen, und ich glaube, wer nicht Juristin oder Jurist ist in diesem Rat, kann da wirklich nicht mehr unbedingt folgen, und es ist auch gut, sind in diesem Rat nicht nur Juristinnen und Juristen vertreten – was hätten wir dann für elende Diskussionen miteinander! In diesem Sinne ist es gut nachvollziehbar und ich bitte auch Sie alle, diese Diskussionen, die dann eben nachträglich stattgefunden haben, nachzuvollziehen. Es hat ein Sinneswandel stattgefunden bei verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern in der Kommission. Entsprechend wurden diese Anträge eingereicht. Für uns ist aber auch klar, wir können heute tatsächlich vielleicht nicht ganz abschätzen und ermessen, was die einzelnen Anträge bedeuten. Dafür wurden sie in der Kommission einfach schlicht nicht oder zu wenig diskutiert. Entsprechend können wir uns einem Rückweisungsantrag anschliessen.

Was für uns einfach entscheidend ist, wurde vorhin bereits von Götte-Tübach angesprochen: diese Sache mit den Fristen. Es gibt in diesen Gesetzen und in diesen Verordnungen, insbesondere in den Bundesverordnungen, selbstverständlich Fristen, die einzuhalten sind. Insbesondere schreibt der Bund, dass z.B. Gesuche für Härtefälle für das Jahr 2021 bis Ende Juni bei den Kantonen eingereicht sein müssen. Ob es dann genügt, wenn wir in der Junisession hier ein Gesetz behandeln, bin ich mir nicht ganz sicher. Entsprechend wären wir auch bereit, dass die Regierung zunächst mittels einer Verordnung diese Bestimmungen erlässt, aber selbstverständlich unter Einbezug der Kommission, also dass eben eine vorberatende Kommission tagt, bevor die Verordnung definitiv verabschiedet wird. Wenn es für ein Gesetz reicht, umso besser, sonst müssen wir es dann vielleicht nachträglich noch ins Gesetz überführen. Aber in diesem Sinne sind wir sehr einverstanden mit einer Rückweisung, damit wir diese offenen Fragen klären können. Wir sind froh, wenn wir hier wirklich noch einmal eine konstruktive Diskussion führen können, für die Betriebe in unserem Kanton, für die Beschäftigten in unserem Kanton.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion ist seit zwei Jahren sehr kritisch im Umgang mit den Staatsmitteln für die Bewältigung der Covid-Pandemie. Wir haben immer wieder gesagt, dass man dies von Branche zu Branche regeln muss und nur dort bei den Härtefällen unterstützen muss, wo es nicht anders geht. Wir haben das immer wieder so gemacht und so gesagt. Aus diesem Grund erstaunt mich die Aussage von Frei-Rorschacherberg: «mit dem Blick nach rechts». Ich gehe davon aus, dass er mit rechts ganz rechts gemeint hat und meine Fraktion angesprochen hat. Wir haben das aber nicht nur dann kritisch betrachtet, wenn es um die Unterstützung von Gewerbe und Industrie ging, sondern auch dann, wenn es um Kulturthemen ging. Wir haben mehr Vorlagen für die Unterstützung von Kultur und Kulturschaffenden benötigt als für die Industrie und das Gewerbe. Alles Tempi passati. Ich glaube, wir haben bis heute gute Lösungen gefunden, um die geplagten Branchen und Einzelpersonen und Einzelfirmen zu unterstützen. Wir haben auch immer gesagt, der Bund hat wieder etwas beschlossen, also ziehen wir nach und übernehmen die Bundesvorgaben. Da waren wir auch während rund zwei Jahren sehr kongruent in diesem Thema und haben das so gemacht. Auch Wirtschaftsverbände, allen voran der Gewerbeverband, hat sich immer stark mit dem Thema auseinandergesetzt und ist hier das eine oder andere Mal von seinen Grundsätzen abgewichen und hat gesagt, wir unterstützen von Staatsseite und überlassen es nicht einfach dem Markt. Auch der Gastroverband, der sonst möglichst wenig Staat möchte, hat aufgrund der Situation gefordert, dass der Staat unterstützt – zu Recht. Der einzige grosse Wirtschaftsverband, der immer kritisch war, war die Industrie- und Handelskammer (IHK). Auch das tempi passati, wir haben jetzt eine neue Vorlage. Die Begründung für diese war wieder einmal einfach: Der Bund hat wieder etwas beschlossen, jetzt müssen wir auch wieder.

Wir haben dann hier diskutiert und haben auf den ersten Blick klar die Meinung vertreten, hier können, dürfen und sollten wir von der Bundeslösung abweichen. Da waren wir uns in der Kommission noch einig. Es wurde unterdessen schon mehrfach erwähnt: Was dann in den letzten Tagen passiert ist, war nicht mehr alles kontrollierbar. Wir haben Aussagen Aussagen gegenübergestellt. Wir haben Regierungsvoten gegen Verwaltungsvoten gestellt. Wir haben den Bund nochmals genau unter die Lupe genommen und haben Nachbarkantone angeschaut. Es war eine Diskussion auf dem Schriftweg bis gestern Abend oder heute Morgen, die nicht mehr kontrollierbar war.

Jetzt kann man schon sagen, die SVP-Fraktion sei gekippt. Das sind wir aber grundsätzlich nicht. Wir haben in der Kommission die entsprechenden Fragen gestellt. Die Aussagen waren aber nicht alle stimmig, was sich im Nachhinein herausgestellt hat. Aus diesem Grund ist der einzige richtige Weg, jetzt einzutreten und dann die Rückweisung so zu beantragen, wie sie von der FDP-Fraktion und der Die Mitte-EVP-Fraktion vorliegt. Wäre dieser Antrag nicht auf dem Tisch, würde ich diesen stellen. Darum können wir ganz gut damit leben, jetzt einzutreten und dann zurückzuweisen, damit der ganze Mailverkehr der letzten zwei Wochen bereinigt werden kann, die Aussagen nochmals seriös diskutiert werden können und dann hoffentlich eine Lösung dem Parlament vorgelegt werden kann, die dem entspricht, was wir in den letzten zwei Jahren bereits gemacht haben, nämlich eine mehr oder weniger erfolgreiche Finanzierungsstrategie für die covidgeschädigten Branchen und Personen. Somit ist die SVP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage und dann die entsprechende Rückweisung. Ich werde mich in der Spezialdiskussion nur noch zu diesem Punkt äussern, und darum sei bereits jetzt erwähnt: Bei der Seilbahnenthematik, die auch ein Teil davon ist, haben wir eine Fristigkeit, und mit einer Rückweisung an die vorberatende Kommission könnte diese Fristigkeit zu einem zeitlichen Problem führen. Da bin ich aber überzeugt, dass der Departementsvorsteher des Volkswirtschaftsdepartements eine pragmatische Lösung aufzeigen kann, damit wir das zurückweisen und sauber diskutieren können und dann nicht jemand oder einige zwischen Stuhl und Bank fallen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unsere Fraktion unterstützt den vorliegenden Nachtrag – und zwar die Stossrichtung von Regierung und vorberatender Kommission. Wir erachten die Vorlage als sachgerecht und ausgewogen. Die Covid-Pandemie hat tiefe Spuren hinterlassen. In erster Linie das Leid, das viele Familien erfahren mussten. Doch auch zahlreiche Branchen und Unternehmen standen und stehen immer noch vor grossen Herausforderungen. Unsere Fraktion hat die verschiedenen Unterstützungspakete deshalb stets mitgetragen, und wir sind auch bereit, wo nötig für das erste und auch das zweite Quartal 2022 nochmals finanzielle Unterstützung zu leisten.

Glücklicherweise hat sich die Situation in den letzten Wochen jedoch ganz erheblich entschärft und die einschränkenden Massnahmen konnten – endlich – aufgehoben werden. Es ist deshalb an der Zeit, dem Unternehmertum wieder seinen freien Lauf zu lassen –, frei von staatlichen Eingriffen, aber auch frei von staatlichen Subventionen, wie es Frei-Rorschacherberg erwähnt hat. Dieser Schritt in die Freiheit und weg von staatlichen Absicherungen und Finanzspritzen ist nun aber genauso schwierig, wie wir es immer vorausgesagt haben. Trotz Widerständen müssen wir diesen Weg jedoch gehen und die Abhängigkeit von öffentlichen Zuwendungen beenden, wenn wir das marktwirtschaftliche Erfolgsmodell unseres Landes in die Zukunft retten wollen.

Wir sollten deshalb der Stossrichtung des vorliegenden Nachtrags folgen und die finanzielle Unterstützung auf die wirklichen Härtefälle konzentrieren, statt zu versuchen, kurz vor Torschluss noch möglichst jeden Stutz aus der Staatskasse zu klauben und in diejenigen Branchen zu lenken, die einem am nächsten sind. Wir appellieren deshalb, halten wir Augenmass und verraten wir jetzt nicht noch kurz vor der Ziellinie unsere Prinzipien, denen wir in den bisherigen Covid-Geschäften hier im Rat unter grossem Druck stets treu geblieben sind. Der Kommissionspräsident und mein Vorredner haben es erwähnt, angesichts der Entwicklungen nach der Kommissionssitzung, insbesondere in den letzten Tagen mit den verschiedenen Antragsentwürfen, die zum Teil mehr Fragen als Antworten aufwerfen und zum Teil auch Rechtsunsicherheiten auslösen, und dem Hin und Her zwischen den Fraktionsdelegationen, sind auch wir der Meinung, ist der richtige Weg über die Rückweisung der Vorlage. Das ist wohl in diesem Fall das konstruktivste Vorgehen, das unser Rat beschliessen kann und beschliessen soll. Ich bitte Sie deshalb, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Dies ermöglicht uns, die verschiedenen Themen in Ruhe im Rahmen der vorberatenden Kommission nochmals beraten zu können und so zu einer konsolidierten Haltung zurückzukommen.

Falls Sie der Rückweisung nicht zustimmen, danke ich Ihnen, wenn Sie die Haltung von Regierung und vorberatender Kommission unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem IV. Nachtrag passen wir das fragliche Gesetz erneut an. Nun sehen wir aber endlich Licht am Ende des Tunnels. Es ist absehbar, dass wir die Schleusen unseres Staatshaushaltes bald wieder schliessen und aufhören, in sozialistischer Manier Geld zu verteilen. Neue Realitäten sind anzuerkennen, unternehmerische Chancen zu packen, Verantwortung zu übernehmen.

Von Linksgrün ist wenig anderes zu erwarten. Mit Erstaunen blicke ich aber auf die Ratsrechte. Protektionismus oder gar Sozialismus steht dieser nicht gut an. Die wirtschaftliche Situation im Kanton präsentiert sich heute zum Glück deutlich entspannter als Ende 2020 und in den ersten Monaten von 2021. Bis anhin hatten wir einen Härtefalllösung, die als Gesamtpaket hilfreich und passend war, und zwar passender als das unserer Nachbarkantone. So wird z.B. jetzt oft vergessen, dass wir keine Rückzahlungspflicht der Gelder eingeführt hatten, wie das andere Kantone gemacht haben. Weil der Staat in die Wirtschaftsfreiheit eingegriffen hat, haben wir unser Härtefallprogramm mit Steuergeldern bestückt. Grundsätzlich war die FDP-Fraktion immer der Meinung, dass sich unsere kantonale Lösung an den Bundesregelungen orientiert. Deshalb können wir kurz sagen, dass die FDP Folgendes explizit befürwortet: die Beschränkung auf bestimmte NOGA-Codes, das Vorhandensein eines Zuliefererartikels, dass Arbeitsplätze im Umfang von 100 Stellenprozenten in der Schweiz auszuweisen sind und dass per 31. Dezember 2021 keine Überschuldung vorliegen darf sowie das Verankern der 40 Prozent Umsatzeinbussen als Voraussetzung. Bezüglich der Verlängerung des Schutzschirms für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung sind im kantonalen Recht lediglich in Bezug auf die Fristen Anpassungen notwendig. Das befürwortet deshalb die FDP-Fraktion. Bezüglich der Änderung betreffend die Unterstützung von Seilbahnunternehmen kann Folgendes gesagt werden: Der Kanton soll Seilbahnen weiterhin nur helfen und unterstützen, wenn Härtefälle vorliegen. Kernfrage bleibt deshalb, ob in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 sogenannte «ungedeckte Fixkosten» verblieben sind. Wie im I. Nachtrag festgestellt, macht es Sinn, dass sich allenfalls die Standortgemeinden beteiligen. Dies wäre im Übrigen nun ohnehin in einem sehr geringen Masse vonnöten. Zu erwähnen ist aber: Offenbar hatten wir in den Skiorten die beste Saison seit fünf Jahren. Die vorliegenden Ansprüche stehen deshalb etwas quer in der Landschaft.

Lassen Sie mich noch einmal mit Erstaunen nach rechts blicken und das Verhalten von einigen Ratskolleginnen und -kollegen etwas beleuchten. Wenn man sich in der Kommission für den Weg bis jetzt bedankt und sich ein paar Tage später anders äussert, erstaunt das. Wenn bereits zum zweiten Mal wie beim Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PGG) eine Fraktion die gute Kommissionsarbeit mit Füssen tritt und erneut Wirbel erzeugt und so eine Rückweisung gefährdet – die ist wohl nun angezeigt wegen den Unsicherheiten –, dann erstaunt das. Und wenn Bürgerliche nun dem süssen Gift des Staatsnektars, also dem sozialistischen Geldverteilen erliegen, dann erstaunt das noch mehr. Wir können bereits jetzt sagen, die FDP-Fraktion lehnt die Anträge der SP- und SVP-Fraktion vehement ab und folgt der vorberatenden Kommission. Sollten nämlich die Anträge der SP- und SVP-Fraktion so angenommen werden, besteht eine grosse Rechtsunsicherheit betreffend die Berechnungen der Härtefallgelder für den Zeitraum bis Dezember 2021. Das würde ohne weitere Klärung dazu führen, dass St.Gallen ein Sonderprogramm schafft, das auf eigenen Kosten aufgesetzt würde und welches über die Bundeslösung hinausgeht. Mir ist bewusst, dass sich einige in diesem Rat das wohl wünschen. Härtefallgesuche würden mit diesem Antrag oder diesem Vorschlag dann in zwei Programmen betrachtet werden müssen, aufgrund zweier verschiedener Gesetzesgrundlagen, und es entstünden wahrlich hohe Kosten für die Bearbeitung bei Externen. Schlussendlich wecken wir Erwartungen, die schlicht nicht erfüllt werden können.

Lassen Sie es mich klar sagen: Eine einheitliche Ostschweizer Lösung hat es ohnehin nie gegeben. Die St.Galler Lösung war und ist in einigen Punkten grosszügiger ausgestaltet – seien wir dankbar dafür –, z.B. eben die nicht rückzahlbaren Gelder.

Jetzt nur die Rosinen aus anderen Kantonen zu picken und diese zu sehen und nur darauf zu verweisen, ist schlicht unpassend. Die FDP wird sich hier sicherlich in der Spezialdiskussion nochmals dazu äussern und empfehlen, eine Rückweisung an die Kommission anzugehen.

Lassen Sie uns nicht dem süssen Nektargift der Staatsgeldvergabe erliegen und bleiben wir wie in den letzten Jahren auf dem passenden Weg. Die FDP-Fraktion folgt den Anträgen der vorberatenden Kommission und ist für Eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat das vorliegende Geschäft am 30. März 2022, von 14 Uhr bis 17.10 Uhr im Kantonsratssaal beraten. Vom zuständigen Departement waren Regierungspräsident Marc Mächler, Vorsteher des Finanzdepartementes, sowie Barbara Fäh, Co-Leiterin Rechtsdienst des Generalsekretariates des Finanzdepartementes, anwesend, vom Volkswirtschaftsdepartement der zuständige Regierungsrat Beat Tinner sowie Karin Jung, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit. Für die Geschäftsführung war Simona Risi von den Parlamentsdiensten zuständig. Die Stellvertretung oblag Matthias Renn. Besten Dank für die tadellose Organisation und die Unterstützung.

Kurz gesagt beantragt Ihnen die vorberatende Kommission Eintreten auf das Geschäft und Zustimmung. Trotz intensiven Diskussionen zu einzelnen Themen, vor allem zu punktuellen Abweichungen von den Anspruchsvoraussetzungen des Bundes sowie zur Seilbahnthematik, überlebte kein Antrag aus der Mitte der Kommission. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen, ich kann es leichtmachen, dem Geschäft unverändert zuzustimmen.

Jetzt kommt das Aber. Im Nachgang zur Sitzung der vorberatenden Kommission entwickelte sich eine gewisse Dynamik und sie dauert zurzeit immer noch an. Einen Teil dieser Dynamik finden Sie auf den Anträgen aus der Mitte des Rates. Ich werde mich im Rahmen der Detailberatung dazu äussern.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
15.6.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den IV. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie mit 118:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Noger-St.Gallen, Präsident der Redaktionskommission: Den Anträgen der Redaktionskommission ist zuzustimmen.

Sie haben in letzter Minute noch eine bereinigte Fassung auf dem grünen Blatt erhalten und vielleicht hat Sie erstaunt, dass Art. 1 Bst. c gestrichen werden soll. Manchmal löst die Redaktionskommission Probleme, die niemand hätte, wenn nicht die Redaktionskommission sie selbst herausfinden würde. Man hat nämlich gesehen, dass in Art. 1 Bst. c steht, dass dieser Erlass die Unterstützung der Seilbahnunternehmen regelt. Nachdem gestrichen wurde, dass die Seilbahnunternehmen überhaupt etwas erhalten, wäre dieser Art. 1 Bst. c etwas schräg in der Landschaft. Es käme mir vor, wie wenn ich den Kindern sagen würde: Morgen regeln wir die Sackgeldverteilung, erster Punkt: Es gibt kein Sackgeld. Es ist deshalb schöner, wenn wir diesen Art. 1 Bst. c streichen. Ich bitte Sie um Verständnis und Nachsicht, dass wir das so spät bemerkt haben.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den IV. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Götte-Tübach, in Vertretung des Kommissionspräsidenten: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.







Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung morgen Mittwoch durchzuführen. Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage morgen Mittwoch in zweiter Lesung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Regierung mit 86:23 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir haben in der ersten Phase auch immer davon gesprochen, dass bei wirklichen Härtefällen geholfen werden muss. Das ist auch richtig, wenn der Staat in die Marktwirtschaft eingreift. Ich habe in meinen Ausführungen, geschätzter Kantonsratskollege Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, jetzt von diesem Programm gesprochen, dass wir da schon wieder das Augenmass haben müssen und eben auch wieder nur Regelungen machen sollten, die wirklich vonnöten sind. Für den Antrag der Regierung haben wir vollstes Verständnis, können ihn nachvollziehen und werden ihn unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Götte-Tübach: Ich möchte noch eine kurze Präzisierung anbringen, da ich direkt vom Votanten Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann angesprochen wurde. Selbstverständlich habe ich auch in meiner Funktion als Gemeindepräsident gesprochen. Dort sieht man ganz genau, wo Covid Spuren hinterlassen hat – wahrscheinlich viel mehr, als das ganz viele Gewerbe- und Industriebetreibende hautnah erlebt haben, vor allem in einer kleinen Gemeinden Ich habe bekanntlich aber nicht nur die Funktion als Gemeindepräsident, sondern bin Leiter kantonale Politik bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) und hatte in dieser Thematik tagtäglich mit der Industrie zu tun. Die Voten, auch die von der SVP-Fraktion, kommen genau da her. Sie kommen explizit auch aus der Wirtschaft – klar, nicht aus der Gastrobranche, aber auch die kenne ich sehr gut, weil ich in einem Gastrobetrieb aufgewachsen bin. Darum stehe ich hinter dem Votum, das ich im Namen der SVP-Fraktion gehalten habe. Wir möchten nicht mehr, dass der Staat in die Wirtschaft eingreift. Ich habe auch gesagt, wir haben das über zwei oder zweieinhalb Jahre immer wieder gemacht und dies aus Überzeugung, weil es keinen anderen Lösungsansatz gab. Wir haben es sogar für die Seilbahnen gemacht, bis zum Zeitpunkt, wo wir sahen, dass es das nicht mehr braucht. Das wussten wir im Februar dieses Jahres noch nicht. Jetzt wissen wir es.

Darum bitte ich Sie, präzise zu sein und nicht einfach Bankdirektoren, Gemeindepräsidenten und Schulleiter pauschal zu beurteilen. Ich persönlich, aber auch im Namen der SVP-Fraktion, weiss ganz genau, warum wir was gesagt, gesprochen und schlussendlich abgestimmt haben.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen einer Mehrheit der SP-Fraktion): Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Zuerst eine kleine Einschätzung zu dem, was Thalmann-Kirchberg gesagt hat; ich teile seine Ansicht: Alle Fraktionen – SVP-, FDP- und die Mitte-EVP-Fraktion – haben betont, dass es jetzt hoffentlich das letzte Mal ist, dass wir über Corona-Entschädigungen reden müssen – das hoffen wir alle, aber niemand weiss es. Und so können nur Leute reden – und das waren diese zwei Sprecher und die Sprecherin –, die während der ganzen Corona-Zeit den vollen Lohn hatten: ein Gemeindepräsident, ein Schulleiter und eine Bankdirektorin. Die können schon so reden, aber wenn wieder etwas passiert, dann werden wir wieder zusammensitzen müssen – das einfach im Voraus. Was schade ist, ist einfach manchmal der Tonfall. Das ist auch das, was Thalmann-Kirchberg so aufregt. «C'est le ton qui fait la musique», und wenn dann so abschätzig geredet wird, als ob das nicht so schlimm gewesen wäre für die Gastronomie und so, das muss nicht sein.

Nun zum Antrag der Regierung: Wir folgen dem Antrag der vorberatenden Kommission aus folgenden Gründen: Warum sollen wir Unternehmen mit über 5 Mio. Franken Umsatz bestrafen? Auch denen kann es schlecht gehen. Nur weil sie viel erwirtschaften, heisst das nicht, dass sie nicht unter die Härtefallregelung gehen. Die Begründung mit der Bundesratsreserve auf dem Antrag der Regierung – Regierungsrat Tinner hat selbst gesagt, das sei unglücklich gelaufen, und Kollegin Surber-St.Gallen hat mehrfach darauf hingewiesen. Regierungsrat Tinner hat es vorhin gesagt, und gestern haben mindestens die Kommissionssprecher die neusten Zahlen bekommen: Wir reden von wenigen 10'000 Franken, die der Kanton jetzt halt alleine zahlen müsste, wenn wir nicht auf die Bundeslösung gehen, und deshalb verstehe ich nicht, warum wir bei 5 Mio. Franken Umsatzgrenze den Schlussstrich ziehen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Art. 11 (Gesuchsverfahren). Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich mache es kurz: Der Antrag der Regierung kommt ordentlich spät – das wurde vorhin diskutiert –, aber immerhin noch rechtzeitig. Die Argumentation der Regierung auf dem roten Blatt ist schlüssig, eine gangbare Alternative gibt es aus unserer Sicht nicht. Ich bitte Sie deshalb namens der Mitte-EVP-Fraktion, dem Antrag der Regierung auf dem roten Blatt zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich möchte gerne an den letzten Satz meines Vorredners Thalmann-Kirchberg anschliessen. Auch ich möchte mich im Namen der Regierung, aber auch insbesondere im Namen der beiden federführenden Departemente, dem Finanzdepartement und dem Volkswirtschaftsdepartement, recht herzlich bedanken für die doch sehr lange Zusammenarbeitsphase während dieser nicht immer ganz einfachen Zeit. Ich bin aber auch überzeugt, dass wir mit dem heutigen Erlass und der Beratung dieses Geschäfts sehr wohl wieder in der Lage sein werden, inskünftig in eine unternehmerische Normalität hinübertreten zu können, im Wissen darum, dass derzeit natürlich auch andere Faktoren – sei es die Teuerung, seien es der Fach- und Arbeitskräftemangel – die Unternehmungen auch wieder belasten. Aber hier bin ich dezidiert der Auffassung, dass das unternehmerische Risiko zum «Geschäften» dazugehört, und ich bin überzeugt – das möchte ich auch nochmals erwähnen und es war mir immer wieder wichtig, das auch zu betonen –, dass natürlich das süsse Gift der Subventionen auch dazu führen kann, dass letztlich die Innovation unterbleibt. Und ich bin auch dezidiert der Auffassung, dass das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung doch ein wesentliches Element ist, um auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen den Unternehmungen, aber natürlich auch den Arbeitnehmenden direkt und indirekt, sehr effizient zu helfen und Arbeitsplätze zu sichern.

Zu den einzelnen Wortmeldungen: Surber-St.Gallen – danke vielmals für Ihren Hinweis bzw. Ihre Kritik, die nehme ich gerne entgegen, und ich übernehme auch hierfür die Verantwortung, dass es dazu geführt hat, dass tatsächlich eine Einschätzung nicht so erfolgt ist, wie Sie hätten erwarten dürfen. Ich wurde aber auch von Frei-Rorschacherberg von der FDP-Fraktion gefragt, ob es noch eine Einschätzung zur Anzahl der Gesuche gäbe. Wir haben diese gestern ermittelt. Es sind insgesamt 29 Anträge eingegangen. Wenn man noch zwei dazuzählt, die zurückgezogen wurden, aber auch nicht anspruchsberechtigt gewesen wären, sind wir bei 31. Da kann man ganz grob sagen: 16 Fälle haben keinen Anspruch, dann haben wir fünf Fälle, die eine Entschädigung – und ich spreche nur für den Dezember, für die Monate Januar bis März wird noch ein separates Gesuchsverfahren möglich sein – zwischen 2'5000 und 17'000 Franken für den Monat Dezember 2021, oder umgerechnet etwa knapp 5'820 Franken pro Fall, erhalten. Vier Fälle sind noch in Bearbeitung. Dann haben wir noch rund vier Fälle, die tatsächlich Unternehmen über 5 Mio. Franken Umsatz betreffen, wobei dort auch zwei abzulehnen sind, einer würde rund 8'100 Franken bekommen und einer ist noch in Bearbeitung. Sie sehen, das Volumen ist überschaubar. Bei diesen 31 eingereichten Fällen haben wir aber auch festgestellt, dass zumindest bei einem Fall auch der Verdacht auf Missbrauch besteht. Diesen werden wir jetzt natürlich noch näher anschauen.

Ich habe, glaube ich, das Wesentliche gesagt. Ich danke Ihnen für Ihre Wortmeldungen, für Ihre durchwegs positive Aufnahme, und ich bitte Sie, bis auf Art. 11 Abs. 1bis den Anträgen der vorberatenden Kommission zu folgen, sprich, unterstützen Sie dann einfach noch den Antrag auf dem roten Blatt der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Thalmann-Kirchberg legt seine Interessen als Vorstandsmitglied von Gastro St.Gallen offen. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Im Namen der Gastrobranche möchte ich mich recht herzlich für diese Zusatzrunde bedanken. Ich denke, wir haben jetzt am Schluss einen Kompromiss gefunden, der den Umständen Rechnung trägt. Dass es jetzt möglich ist, dass man für Dezember 2021 und für das erste Quartal 2022 nochmals einreichen kann, ist ebenfalls ein Kompromiss.

Die Branche selbst hätte natürlich einen Härtefall für Dezember 2021 bis und mit Februar oder März 2022 bevorzugt. Ebenfalls zu diesem Kompromiss gehört, dass man jetzt doch noch eine kleine St.Galler Version eingebaut hat, dass die freiwilligen Betriebsschliessungen, oder wie man die nennen will, ebenfalls bei der jetzigen Beurteilung der Härtefälle einfliessen. Die Kommission war der Meinung, dass wir speziell in der Gastrobranche einige Betriebe hatten, die länger geschlossen hatten, als es eigentlich vom Gesetzgeber angeordnet wurde, und dies soll bei den Ausfallentschädigungen entsprechend mitberücksichtigt werden. Da gäbe es natürlich viele Pro-und-Kontra-Argumente, die man hier aufführen könnte. Aber der Kompromiss, dass man das jetzt miteinfliessen lässt, ist ein Kompromiss, der von Seiten der Gastro akzeptiert wird. In diesem Sinn danke ich vielmals für diese Kompromisslösung und für diese Zusatzschlaufe.

Aber eines muss ich jetzt schon noch vorwegnehmen oder hier erwähnen: Wenn Sie vorher der Sprecherin der Mitte-EVP-Fraktion – Suter-Rapperswil-Jona –zugehört haben, dann staune ich schon, dass diese Aussagen, diese Stellungnahme, von der Mitte-EVP-Fraktion so akzeptiert wird. Einmal mehr zieht sie wirklich die ganzen Massnahmen, die rund um die Pandemie für die Betriebe notwendig waren, etwas ins Lächerliche – anders kann ich es nicht sagen, wenn sie quasi von abgesagten Weihnachtsessen spricht, die gar nicht so schlimm waren und dass es wenige Betriebe gäbe, die man jetzt noch unterstützen müsse. Es gab schon einmal einen Fall, wo mir der Kragen geplatzt ist, aber vorher ist er mir fast wieder geplatzt, wenn ich diesem Votum zugehört habe. Die, die es nicht gehört haben, speziell von der Mitte-EVP-Fraktion: Hören Sie es nochmals nach. Es ist für mich einmal mehr ganz an der Grenze. In diesem Sinn danke ich nochmals für diese Zusatzschlaufe und wir sind froh, wenn Sie auf diese Vorlage eintreten.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Mein Kollege Mattle-Altstätten hat im Rahmen der Eintretensdebatte der Aprilsession bereits ausführlich zur Botschaft und zu den Anträgen Stellung genommen. Die Positionen und Bedenken von uns Grünliberalen hat er somit bestens erläutert. Stellvertretend für ihn halte ich mich heute kurz.

Stein des Anstosses bzw. der Rückweisung an der letzten Session war insbesondere die Diskussion um die Handhabung des Monats Dezember 2021. Die Ausführungen der Regierung werten wir als schlüssig. Dem Antrag zu Art. 11, welcher Härtefallmassnahmen auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Mio. Franken beschränkt, stimmen wir daher zur. Dies macht Sinn, um auch die entsprechenden Mittel des Bundes für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über dieser 5 Mio.-Franken-Grenze abholen zu können. Bei den übrigen Punkten folgen wir den Anträgen der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir von der SVP-Fraktion sind bekannt dafür, dass wir immer sehr kritisch im Umgang mit diesen Verteilaktionen von Covid-Mitteln gewesen sind und das auch bleiben werden. Wir haben aber die grosse Hoffnung, dass wir heute, wie das auch verschiedene Vorredner bereits kundgetan haben, zum letzten Mal über dieses Thema – diese Geldverteilaktionen – sprechen müssen.

Die SVP-Fraktion ist auch mit-, wenn nicht hauptverantwortlich dafür, dass wir dieses Geschäft nochmals in die Kommission zurückgeschickt haben, weil sich die Ereignisse, wie auch bereits erwähnt, am Tag der Session überschlagen haben und seitens Regierung und Verwaltung neue Zahlen plötzlich im Raum standen. Deshalb war es wirklich der einzige richtige Weg, hier nochmals in die Kommission zu gehen und nochmals zu tagen.

Es hat auch Nachteile. Wir hatten nämlich in der letzten Session noch keine Ahnung, wie es bei den Bergbahnen betreffend die Abschlüsse der Wintersaison 2021 aussieht. Dies war auch der Grund, weshalb sich die SVP-Fraktion immer stark für die Bergbahnen eingesetzt hat, weil wir einfach klar sagen, hier haben wir auch im Winter 2020 und 2021 staatlich verordnete Schliessungen durchgezogen und das musste in der Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden. Unterdessen wissen wir, dass, wie auch schon gesagt wurde, die Bergbahnen viel besser, teilweise sogar mit Rekordzahlen abgeschlossen haben und dass dieser Artikel, den die Kommission bereits gestrichen hat, nicht mehr vonnöten ist. Ich bin aber hier froh, dass die SVP-Fraktion sich immer auch für diesen Teil des Tourismus in unserem Kanton eingesetzt hat, der sehr stark wetterabhängig ist und in den letzten beiden Jahren sehr stark coronageplagt war. Was die SVP-Fraktion ebenfalls gestört hat, ist, dass wir in dieser Vorlage zum ersten Mal von der Bundeslösung bzw. den Parametern, die der Bund vorgegeben hat, abweichen wollten oder abweichen werden. Wir haben das ausführlich in der Kommission besprochen und sind zum Schluss gekommen, dass diese Entscheide, die die Kommission in einer Mehrheit gefällt hat, das Richtige sind, in diesem Fall die Diskussionen aber mehr als nur lohnenswert waren. Somit ist auch der Antrag der Regierung auf dem roten Blatt seitens der SVP-Fraktion zu unterstützen, weil dieser einfach eine weitere Konsequenz aus dem Meccano zwischen Bund und Kanton ist. Aus diesem Grunde hoffen wir, hier zum letzten Mal in das Wirtschaftsgeschehen eingreifen zu müssen und mit staatlichen Geldern unterstützen zu müssen, mindestens im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Über die Gründe, warum es den Schutzschirm für Grossveranstaltungen braucht und wieso Unternehmen geholfen werden soll, welche aufgrund der behördlichen Massnahmen in direktem Zusammenhang mit Covid-19 ungedeckte Fixkosten nachweisen können, brauchen wir zum Glück inzwischen nicht mehr zu diskutieren. Selbstredend treffen aber all diese Gründe auch auf den Dezember 2021 zu, gerade im Fall von Unternehmen wie bspw. Fitnesscentern oder Teilen der Gastronomie. Ebenfalls erachten wir es als richtig, dass Verluste aufgrund von freiwilligen Betriebsschliessungen nicht berücksichtigt werden.

Die Massnahmen sind aufgehoben, wir befinden uns auf dem Weg zurück zur Normalität, und das Härtefallprogramm wird nach diesem letzten Programm hoffentlich obsolet – und das ist gut so. Die GRÜNE-Fraktion begrüsst deshalb die erneute Öffnung des alten Härtefallprogramms für den Dezember 2021, und auch in allen anderen Punkten stehen wir hinter den Entscheiden der vorberatenden Kommission.

Die Geschichte mit dem Antrag der Regierung auf dem roten Blatt ist unserer Meinung nach ebenfalls nicht sehr schön, aber es bleibt uns nichts anderes übrig, als diesem zuzustimmen, denn es ist wichtig und richtig, dass wir uns an die Bundesvorgaben halten und entsprechend von einer Mitfinanzierung profitieren können.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Dieses Geschäft hat nun schon ein bisschen eine kleine Geschichte. Wir wollten es eigentlich ursprünglich in der Aprilsession beraten, dann kam die Rückweisung an die Kommission. Für uns war schon immer klar – in der Aprilsession, davor und auch weiterhin –, dass wir das Härtefallprogramm anständig abschliessen müssen für die durch die Massnahmen besonders betroffenen Betriebe.

Ich denke, dass wir wirklich dieses Programm noch sauber zu Ende führen müssen, damit eben wirklich diese Betriebe, die besonders betroffen waren, hier auch nochmals Entschädigungen erhalten. Im Dezember 2021 waren die Einschränkungen aufgrund eines erneuten erheblichen Anstiegs der Fallzahlen relativ gross, und auch im ersten Quartal 2022 waren die Einschränkungen noch vorhanden. Deswegen finden wir es richtig und wichtig, dass wir hier noch einmal die notwendige Unterstützung leisten. Wir hätten grundsätzlich in der Aprilsession einen Antrag gestellt, welcher vorgesehen hätte, dass es noch ein einheitliches Entschädigungsprogramm gibt für den Dezember 2021 und die ersten Monate im 2022.

Es war damals die Frage, wie das allfällig finanziert werden könnte, wenn wir auch etwas von der Bundeslösung im Jahr 2021 abweichen würden. Dabei haben wir auf die Bundesratsreserven verwiesen, welche dem Kanton grundsätzlich zugestanden hätten. Der Bund hat Bundesratsreserven zur Verfügung gestellt, welche die Kantone für etwas grosszügigere Regelungen hätten beanspruchen können. Von Seiten der Regierung wurde damals beschieden, dass man diese Bundesratsreserven nicht mehr antasten könne, dass quasi dieser Anspruch auf diese Reserven verfallen sei und dass der Kanton St.Gallen bisher eben keinen Anspruch geltend gemacht hat. Mit einer gewissen Verwunderung haben wir nun auf dem roten Blatt mit den Anträgen der Regierung gelesen, dass man die Bundesratsreserven bis Ende April 2022 hätte beanspruchen können. Die Aussagen der Regierung dazu waren daher schlicht nicht korrekt. Ich möchte hier einfach anmahnen: Wir sind als Kommission und als Milizparlamentarierinnen und -parlamentarier darauf angewiesen, dass wir uns auf die Aussagen der Regierung verlassen können. Für uns ist auch nicht ganz verständlich, warum man diese Bundesratsreserven nicht angetastet hat oder darauf nicht zurückgreifen wollte – es ging schliesslich um die Unterstützung für Betriebe in unserem Kanton, um die Unterstützung der Wirtschaft. Es ist für uns wirklich nicht nachvollziehbar, warum man darauf verzichtet hat. Aber gut, es ist nun, wie es ist. Wir haben die Situation, dass sich das Härtefallprogramm 2021 absolut an den Bundesvorgaben orientieren muss, damit der Bund auch mitfinanziert. Deswegen haben wir nun diese Regelung, dass hier noch einmal für das Jahr 2021 die gleichen Voraussetzungen gelten wie bereits zuvor und wir haben für das Jahr 2022 quasi nochmals ein neues, sehr kurzes Härtefallprogramm. Was für uns wichtig ist, ist, dass sich die Anspruchsvoraussetzungen im Jahr 2022 nicht verändern, dass grundsätzlich die gleichen Betriebe anspruchsberechtigt sind, die dies bereits 2021 waren – dies haben wir nun gewährleistet mit dem Antrag der Kommission.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Mit diesem IV. Nachtrag passen wir das Gesetz bedarfsgerecht an. Es ist sinnvoll, jetzt wieder den Weg in die neue alte Realität zu finden und die Abhängigkeit vom Staatstropf zu beenden. Es war gut, hier noch einmal eine Schlaufe einzulegen. Gespannt sind wir auch aktuell, wie viele Anträge jetzt überhaupt noch vorliegen. Dafür bitten wir allenfalls den entsprechenden Regierungsrat, hier noch Ausführungen zu machen. Bis anhin hatten wir eine Härtefalllösung, welche als Gesamtpaket passend und hilfreich war. Diese war anders als in unseren Nachbarkantonen. Es wird immer wieder mit den Nachbarkantonen verglichen – das ist nicht ganz redlich, denn eine Ostschweizer Lösung hat es gar nie gegeben. Jeder Kanton hat die selbst angepasst, und hier wird z.B. vergessen, dass andere Kantone Rückzahlpflichten eingeführt hatten. Grundsätzlich war die FDP-Fraktion immer der Meinung, dass sich unsere kantonale Lösung klar an den Bundesregelungen zu orientieren hat. Deshalb unterstützt die FDP-Fraktion das Ansinnen, die Anspruchsvoraussetzungen des Bundes auch für das Härtefallprogramm 2022 vollumfänglich zu übernehmen. Es macht allerdings auch Sinn, dieses vorerst auf das erste Quartal 2022 zu begrenzen. Da müssen eine Neubeurteilung der Lage gemacht und allenfalls weitere Entscheidungen gefällt werden. Dass just am Tag der Kommissionssitzung in den Medien von einem Rekordwinter für die Seilbahnunternehmen berichtet wurde, gab der entsprechenden Diskussion dann doch einen speziellen «Touch». Eine separate Unterstützung, wie sie von Bundesrechts wegen möglich wäre, lehnt die FDP-Fraktion ab, zumal der Kanton die Seilbahnunternehmen bereits für die Ertragsausfälle 2020 entschädigt hat und aktuell gar keine Gesuche vorliegen. Aus diesem Grund braucht es hier keine weiteren gesetzlichen Regelungen.

Zu Detailfragen werden wir uns allenfalls in der Spezialdiskussion noch einmal einbringen. Wir hoffen nun wirklich, dass wir bei diesem Gesetz das letzte Mal eine Anpassung vornehmen. Wir wünschten uns als Freisinn, dass man die Akteure wieder unternehmerisch in die Freiheit entlässt und diese dem unternehmerischen Risiko aussetzen kann.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Zusammen mit der FDP-Fraktion war unsere Fraktion in der Aprilsession verantwortlich für die Rückweisung dieser Vorlage an die vorberatende Kommission. Die FPD- und die Mitte-EVP-Fraktion wollten auf diese Weise die Beratung der Vorlage wieder etwas versachlichen, nachdem vor lauter «Blitzanträgen» ohne Vorberatung, spektakulären Meinungsumschwüngen um 180 Grad und unheiligen Allianzen von links und rechts die Übersicht und Ernsthaftigkeit in diesem wichtigen Geschäft leider verloren gegangen war.

Mit Blick darauf haben sich die Rückweisung und die nochmalige Diskussion in der vorberatenden Kommission sicher als richtig erwiesen. Was jetzt an Anträgen daherkommt, ist wenigstens sauber durchgerechnet und rechtlich korrekt umgesetzt. In der Sache trägt unsere Fraktion die Anträge der vorberatenden Kommission mit – jedoch mit wenig Begeisterung. Es ist eher ein Gefühl von «Augen zu und durch» als echte Überzeugung, das Richtige zu tun. Zu stark ist die Vorlage von Lobbys geprägt, zu stossend sind die Ungleichbehandlungen der Branchen, zu sehr werden essenzielle wirtschaftspolitische Grundsätze verletzt, die vor Corona noch bei allen bürgerlichen Parteien gegolten hatten.

Trotzdem trägt unsere Fraktion die Vorlage in der Fassung der vorberatenden Kommission mit. Teils, weil wir – ebenso wie die Regierung – zur Kenntnis nehmen müssen, dass gegen gewisse Forderungen politisch schlicht kein Kraut gewachsen ist. Teils, weil wir froh sind, mit Ach und Krach noch Schlimmeres verhindert zu haben. Teils auch, weil der Schaden im konkreten Fall inzwischen an einem kleinen Ort ist, weil wir an einem Gesetz flicken, das ohnehin kaum mehr Anwendung findet, weil für die betreffenden Zeiträume kein massgeblicher wirtschaftlicher Schaden mehr durch die Pandemie entstanden ist.

Wir stellen deshalb fest, dass weder der mit Vehemenz geforderte «Weihnachtsessen-Artikel» noch die vielgepriesene Wiederauferstehung des Schliessungstatbestands überhaupt von grosser Relevanz sind. Zu klein sind die Fallzahlen und zu klein die Schäden, die überhaupt nachgewiesen werden können. Über die Seilbahnen haben wir stundenlang debattiert und Einzelne haben sich feurig für die Bergbahn ihres Vertrauens in die Bresche geworfen, nur um nun feststellen zu müssen, dass gar keine Unterstützungsgesuche von Seilbahnen eingereicht worden sind. Auch die Streichung des «Seilbahn-Artikels» durch die vorberatende Kommission bleibt deshalb ohne praktische Konsequenz.

Wir sollten deshalb rasch wieder zu den Tugenden unseres Rates zurückkehren, zurück in die Freiheit und weg von staatlichen Absicherungen und Finanzspritzen und damit zurück zu einer Wirtschaftspolitik, welche die Schweiz zum Erfolgsmodell gemacht hat. Spätestens dann, wenn die Sitzungsgelder unserer Kommission mehr kosten als die Unterstützungsbeiträge, die wir sprechen, sollte eigentlich allen klar werden, dass wir in einen anderen Modus wechseln sollten. Und sollte die Pandemie wieder zuschlagen, wird auch unsere Fraktion wieder bereit sein, die richtigen Massnahmen zu treffen und die nötigen Mittel zu sprechen. Und vielleicht genügen dann auch ein paar Kommissionssitzungen weniger.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Der Kantonsrat hat dieses Geschäft, wie der Kantonsratspräsident gesagt hat, in der Aprilsession an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Das Geschäft wurde vormittags am 2. Mai 2022 nochmals beraten. Vom zuständigen Departement waren Regierungsrat Marc Mächler, Vorsteher des Finanzdepartements, sowie Barbara Fäh, Co-Leiterin Rechtsdienst Generalsekretariat Finanzdepartement, anwesend, vom Volkswirtschaftsdepartement der zuständige Regierungsrat Beat Tinner, Karin Jung, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, sowie Stefan Wehrle, Leiter Rechtsdienst. Von der Firma OBT war Linus Forrer anwesend. Das Beratungsergebnis mit den Anträgen der vorberatenden Kommission entnehmen Sie bitte dem gelben Blatt.

Nach eingehender Diskussion beantragen wir Ihnen, das Härtefallprogramm 2021 nochmals zu öffnen, sodass eine Härtefallzahlung auch für den Monat Dezember 2021 beantragt werden kann. Unterstützt werden sollen jene Unternehmen, die insgesamt in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 trotz aller bisherigen Unterstützungsleistungen pandemiebedingte ungedeckte Fixkosten ausweisen. Verluste infolge freiwilliger Betriebsschliessungen sollen nicht entschädigt werden. Zum kantonalen Härtefallprogramm 2022: Dies wird von der Kommission begrüsst. Hier lautet der Antrag der vorberatenden Kommission, dass grundsätzlich alle Betriebe, die in der Vergangenheit antragsberechtigt waren, im neuen Programm wiederum ungedeckte Kosten geltend machen können. Das kantonale Härtefallprogramm 2022 soll auf das 1. Quartal 2022 begrenzt werden. Eine Unterstützung von Seilbahnunternehmen gestützt auf das Bundesgesetz über die Personenbeförderung lehnt die Kommission nach kontroverser Diskussion ab. Sie beantragt dem Kantonsrat, den sogenannten «Seilbahn-Artikel» sogar gänzlich aus dem Gesetz zu streichen.



Eine Information zum Antrag der Regierung: Als die vorberatende Kommission tagte, ging man noch davon aus, dass der Bund auch für Unternehmen mit einem Umsatz über 5 Mio. Franken bezahlen würde. Dazu kommen wir aber später.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Ich weise Sie darauf hin, dass die Anträge, die vor der Rückweisung der Vorlage an die vorberatende Kommission eingereicht worden waren, zwischenzeitlich im Ratsinformationssystem gelöscht worden sind. Daher müssen allfällige Anträge für die heutige Spezialdiskussion neu eingereicht und gestellt werden. Der Kantonsrat ist am 19. April 2022 auf die Vorlage eingetreten und hat diese an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Der Kantonsrat setzt nun die Spezialdiskussion fort.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022