Geschäft: V. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.22.02
TitelV. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung2.3.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung19.9.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 19. September 2022
ErlassReferendumsvorlage vom 21. September 2022
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 1. März 2022
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 19. April 2022
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 13. Mai 2022
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 22. November 2022
AntragAntrag Rüegg-Eschenbach zu Art. 14 Abs. 2 Bst. d vom 13. Juni 2022
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.9.2022Schlussabstimmung111Zustimmung2Ablehnung7
15.6.2022Antrag Rüegg-Eschenbach zu Art. 14 Abs. 2 Bst. d23Zustimmung86Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den V. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz) mit 111:2 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den V. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz) in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
19.9.2022Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022
15.6.2022Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir begrüssen die Vorlage, z.B. dass bisherige Pächter eines Reviers bei einer Neuvergabe begünstigt werden. Dies bedeutet eine langfristige und nachhaltige Bewirtschaftung der Reviere und insbesondere die langfristige Sicherstellung der Lebensräume für die Säugetiere und Vögel. Immerhin sind alle 8 Jahre gut 140 Reviere zu vergeben. Wir reden von 1300 Jagdpächterinnen und Jagdpächtern und 900 Jagdgästen, was doch beeindruckende Zahlen sind.

Die Vergabekriterien bei zwei oder mehreren Jagdgesellschaften, von denen bisher keine das Revier gepachtet hat, erachteten wir zuerst als etwas unübersichtlich. Dies konnte aber in der Kommission geklärt werden. Es ist jetzt für alle Jagdgesellschaften klar, wie Reviere bei Mehrfachbewerbungen vergeben werden. Den Übergang zur Vereinsform und deren Voraussetzung für eine Pachtvergabe begrüssen wir ebenfalls – mit dieser Form fällt die Solidarhaftung einzelner Mitglieder einer Jagdgesellschaft weg – und dass mit dieser Form nach wie vor nur Jagdgesellschaften, die auch die Aufgaben einer Jagdgesellschaft erfüllen, für eine Reviervergabe in Frage kommen. Auch fällt die Anhörung der Gemeinden weg, worüber auch niemand unglücklich ist.

Der V. Nachtrag hat keine finanziellen Auswirkungen, vereinfacht vieles und macht Sinn. Wir sind für Eintreten und werden der Vorlage zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Sennhauser-Wil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): legt seine Interessen als Landwirt, Waldbesitzer und bester Freund des Präsidenten seiner Jagdgesellschaft offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung hat dem Kantonsrat eine Anpassung der Kriterien zur alle 8 Jahre stattfindenden Vergabe der 140 Jagdreviere im Kanton St.Gallen unterbreitet. Mit dem V. Nachtrag zum Jagdgesetz soll eine Lösung geschaffen werden für den Fall, dass sich mehrere Gesellschaften für dasselbe Revier bewerben. Dabei hat der bisherige Jagdverein den Vorzug, falls die Bedingungen erfüllt werden. Werden diese jedoch nicht erfüllt, soll das Revier an jene Jagdgesellschaft vergeben werden, die aufgrund ihrer Altersstruktur die Erfüllung der Aufgaben am besten gewährleistet. Dieser Nachtrag beinhaltet vor allem formelle Anpassungen der Jagdgesellschaften von der Form der Personenverbindung ohne Rechtspersönlichkeit in die Vereinsform. Die meisten Jagdgesellschaften haben dies bereits vollzogen, darum ist der Anpassungsbedarf relativ gering. Dazu gibt es noch einige notwendige rechtliche Schritte zur Infrastruktur. Auf die zuletzt wenig genutzte Anhörung der politischen Gemeinden vor den Vergabeentscheiden soll künftig verzichtet werden. Wir anerkennen den grossen freiwilligen Einsatz der Jagdvereine und danken ihnen dafür. Das ist nicht selbstverständlich. Im Grundsatz begrüssen wir die Vorschläge der Regierung. Es wurden erfreulicherweise Anträge aus der Vernehmlassung aufgenommen, wobei einige Forderungen abgelehnt wurden, weil sie nicht Thema des Nachtrags seien. Unsere Fraktion hätte eine Öffnung der Themen begrüsst, akzeptiert jedoch die Meinung der Kommissionsmehrheit, nur die vorgeschlagenen Artikel zu besprechen. In Anbetracht zweier Rechtsfälle zur Vergabe der Jagdreviere in den letzten zwei Jahren ist jedoch der Druck für Anpassungen unserer Meinung nach sehr minim. Wir kritisieren darum den grossen Aufwand dieses Nachtrages für die wenigen Neuerungen und hoffen in Zukunft auf mehr Effizienz, insbesondere, da der nächste Nachtrag schon bald zur Diskussion steht, um die anstehenden Themen zu bearbeiten.

Unserem Vorschlag einer Kommissionsmotion, um die Jagdplanung für das Rotwild anzupassen, wurde erfreulicherweise klar zugestimmt. Dies beweist die Notwendigkeit, dieses Thema anzugehen und möglichst in den nächsten Nachtrag einfliessen zu lassen. Für die etwas kurzfristige Eingabe des Antrages entschuldigen wir uns. Der klare Inhalt mit der Begründung dazu hat aber offensichtlich überzeugt.

Eine Anmerkung: Mit Erstaunen taxieren wir die Aktivitäten der RevierJagd St.Gallen (RJSG) vom letzten Wochenende. Die polemischen Beeinflussungsversuche auf Kommissionsmitglieder sowie diverse Kantonsräte vor der Session sind grenzwertig. In einem polemischen Schreiben werden willkürliche Behauptungen aufgestellt und falsch rübergebracht, und der Zeitpunkt der Behandlung wird falsch übermittelt. Der Inhalt lässt auch den Schluss zu, dass das Kommissionsgeheimnis arg strapaziert wurde.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der Grünliberalen): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir begrüssen den V. Nachtrag zum Jagdgesetz. Insbesondere die Anpassung der Rechtsform der Jagdgesellschaften bringt administrative Erleichterung, und zwar auf beiden Seiten. Richtet sich das Jagdgesetz an Vereine statt an Personenverbindungen ohne Rechtspersönlichkeit, vereinfachen sich verschiedene Prozesse. So ist bspw. keine Mutationsverfügung des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) mehr notwendig, wenn sich Änderungen im Mitgliederbestand der Jagdgesellschaften ergeben – eine einfache Meldung genügt. Dieser Abbau von Bürokratie ist sehr im Sinne der Grünliberalen.

Für die Vergabe der Reviere müssen die Jagdgesellschaften nicht nur neu als Verein organisiert sein, sondern auch weiterhin genügend jagdberechtigte Mitglieder aufweisen und die ordnungsgemässe Erfüllung der Aufgaben garantieren können. Auch die zweite Neuerung im Nachtrag, die Vergabe bei Konkurrenzbewerbungen, unterstützen wir grundsätzlich. Der Vorrang der bisherigen Jagdgesellschaft macht aus Sicht einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Reviere Sinn. Die Berücksichtigung der Altersstruktur belohnt jene Jagdgesellschaften, welche in die Förderung des Nachwuchses und die altersmässige Durchmischung investiert haben.

Schade finden wir, dass das Hauptkriterium – die Einteilung in einheimische und auswärtige Reviere – im V. Nachtrag nicht kritisch hinterfragt wurde. Die Unterscheidung von einheimischen und auswärtigen Revieren ist ein alter Zopf. Sie hat keinerlei Einfluss auf die Qualität der Jagdausübung und auf die Sicherstellung des Mindestabschusses. Auch als Vergabekriterium verliert sie durch die zusätzlich eingeführten Kriterien zunehmend an Relevanz. Aus diesem Grund hat die GLP die Interpellation 51.22.56 «Weiterentwicklung der St.Galler Jagdreviere» eingereicht. Wir laden die Regierung ein, im Rahmen dieses Vorstosses die Zukunftstauglichkeit von einheimischen und auswärtigen Revieren kritisch zu prüfen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Rossi-Sevelen (im Namen der SVP-Fraktion): legt seine Interessen offen: Er absolviert derzeit die kantonale Jagdausbildung. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der V. Nachtrag zum Jagdgesetz hat massgebliche Änderungen in Bezug auf die Reviervergabe im Kanton St.Gallen zur Grundlage. Der Ursprung der vorliegenden Anpassung liegt in der Reviervergabe im Jahr 2016, wo anlässlich konkurrenzierender Eingaben eine Diskussion entstand, wie in diesem Fall die Vergabe geregelt wird. Hierbei hat sich damals SVP-Fraktionsmitglied Gartmann-Mels mit der Interpellation 51.16.25 «Neues Jagdgesetz ist nur bedingt praxistauglich» an die Regierung gewandt und entsprechende Fragen gestellt.

Eingangs kann durch die SVP-Fraktion festgehalten werden, dass die Reviervergabe im Kanton St.Gallen offenbar reibungslos verläuft. Zu diesem Schluss kann man kommen, wenn man betrachtet, dass bei rund 140 Reviervergaben nur fünf Konkurrenzbewerbungen eingegangen sind, wobei es bei gerade einmal zwei Vergaben zur Rechtsmittelergreifung kam. Was zum Schluss führen könnte, dass aufgrund zweier «Zankäpfel» das Gesetz angepasst werden muss, ist beinahe vergleichbar mit der sprichwörtlichen Kanone und dem Spatz. Dennoch anerkennt die SVP-Fraktion den aufgezeigten Handlungsbedarf, um zukünftige Rechtsmittelergreifungen auf stabilere Grundlagen zu stellen.

Die SVP-Fraktion begrüsst die Vorlage und auch die darin gemachten Anpassungen in Bezug auf die Vereinsform, die Vergabekriterien, die neue Definition der Altersstrukturen usw. Weiter begrüssen wir auch, dass bei einer Vergabe grundsätzlich der Verein berücksichtigt wird, welcher das Revier bereits in der vergangenen Periode zur Pacht hatte. Der SVP-Fraktion ist es wichtig, bei der Beaufsichtigung der Reviere personelle und strukturelle Stabilität zu haben, denn am Ende des Tages gibt es nämlich nur Verlierer, wenn alle 8 Jahre der Pachtverein wechselt.

Die SVP-Fraktion anerkennt zudem auch die von der Regierung gemachten Äusserungen zum Thema Biber und Grossraubtiere. Dies im Speziellen, da diese nicht Teil dieses Nachtrages sind. Zum Thema Grossraubtiere, insbesondere dem Wolf, hat sich die SVP-Fraktion schon verschiedenste Male geäussert. So stufen wir die Alpwirtschaft im Kanton und deren Nutzen höher ein als der der Grossraubtiere. Auf Bundesebene ist in dieser Sache einiges im Gange. Sollte der angedachte Weg die nationalen Parlamente passieren, erwarten wir von der Regierung, dass die eventuell nötigen kantonalen Massnahmen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Für den Biber, so ist die SVP-Fraktion überzeugt, benötigen wir die gleiche Regelung. Auch mit diesem national geschützten Tier gibt es in einigen Regionen des Kantons immer grössere Konflikte, dies insbesondere, weil sich der Biber ungehindert vermehrt und somit immer weiter ausbreitet.

Kurz zusammengefasst: Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und wird sich in der Spezialdiskussion zu einzelnen Punkten oder zu Anträgen äussern. Zur vorliegenden Kommissionsmotion werden wir uns in der Debatte zur Motion äussern.



Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Seger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir sind der Meinung, dass diese Vorlage sowie die noch zusätzlichen Unterlagen einen guten und fundierten Überblick in die Thematik gewähren, und bedanken uns an dieser Stelle für die detaillierten Ausführungen seitens der Verwaltung. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass der nun vorliegende V. Nachtrag zum richtigen Zeitpunkt kommt, dies insbesondere hinsichtlich der anstehenden Reviervergaben für die Pachtperiode 2024–2032. Wir begrüssen es sehr, dass dieser Nachtrag sich ausschliesslich auf klärende Punkte in Bezug auf die Reviervergabe und die Vereinsbildung der Jagdgesellschaften beschränkt und nicht auf die Jagd als Ganzes. Diese Büchse der Pandora zu öffnen, wäre hinsichtlich der angestrebten Inkraftsetzung dieses Gesetzes wohl nicht möglich gewesen.

Unseres Erachtens macht es ebenfalls keinen Sinn, einen Gesetzesnachtrag zu überladen, weshalb wir den vorliegenden Nachtrag in dessen Form und Grösse sehr begrüssen. Nichtsdestotrotz danken wir der Regierung und der Verwaltung für die zusätzlichen Unterlagen, welche noch ergänzende Themen der Jagd behandeln. Dies war sicherlich zielführend und hat die Transparenz in der Themenlandschaft erhöht, auch wenn diese Unterlagen nicht zwingend mit dem eigentlichen Inhalt der Vorlage zu tun haben.

Es macht aber Sinn, gewisse Themen in einem allfälligen VI. Nachtrag anzugehen. Diesbezüglich möchten wir aber festhalten, dass dann wiederum alle Interessengruppierungen und Verbände zu den Themen auch in einem Vernehmlassungsverfahren einbezogen werden müssen. Es macht keinen Sinn, hier nun weitere Themen anzugehen, welche nicht Bestandteil der vorliegenden Vernehmlassung waren. Die FDP-Fraktion begrüsst aber die Aufnahme diverser Punkte aus dem durchgeführten Vernehmlassungsverfahren. Das vorliegende Geschäft ist ein gutes Beispiel, wie Vorschläge von Interessengruppierungen und Verbänden aufgenommen werden und ihren Platz in einer Gesetzesrevision finden können. Die FDP-Fraktion wird auf das Geschäft eintreten und den Anträgen der Regierung folgen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission tagte am Vormittag des 13. Mai 2022 in St.Gallen. Seitens des Volkswirtschaftsdepartements nahmen Regierungsrat Beat Tinner, Stefan Wehrle, Leiter Rechtsdienst, sowie Dominik Thiel, Amtsleiter für Natur, Jagd und Fischerei, teil. Simona Risi und Biondina Muslii unterstützten als Geschäftsführerinnen der Parlamentsdienste und waren für die Protokollierung verantwortlich.

Eine persönliche Bemerkung: Unklar ist dem Berichterstatter – was er dem Leiter der Parlamentsdienste schon mehrmals mitgeteilt hat –, weshalb die Parlamentsdienste regelmässig durch zwei Personen vertreten werden. Einerseits ist dies nach meiner langen Erfahrung nicht notwendig. Zudem entspricht dies auch nicht dem Geschäftsreglement des Kantonsrats (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR), ist es doch eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Parlamentsdienste, welche/r für diese Aufgabe bestimmt wird – ich verweise auf Art. 51 GeschKR. Ich empfehle deshalb dem Präsidium, sich dieses Widerspruchs anzunehmen und das Notwendige zu beschliessen. Damit könnte auch eine grössere Terminauswahl für die Sitzungen der vorberatenden Kommissionen erreicht werden.

Mit dem V. Nachtrag zum Jagdgesetz sollen die Kriterien der Reviervergabe präzisiert und organisatorische Fragen neu geregelt werden, was u.a. mit der Interpellation 51.16.25 «Neues Jagdgesetz ist nur bedingt praxistauglich» initiiert worden war. Die Vergabe der rund 140 Reviere im Kanton St.Gallen im Jahre 2024 soll nach diesen Neuerungen erfolgen. Dazu gehören:

  • Erfüllen mehrere Jagdgesellschaften die Vergabevoraussetzungen für ein Revier – welche nun alle acht Jahre vom Amt überprüft und nötigenfalls angepasst werden –, hat künftig diejenige Jagdgesellschaft einen Vorteil, die das Revier schon in der ablaufenden Pachtperiode gepachtet hat. Diese neue Regel begünstigt die bisher für ein Revier verantwortlichen Jägerinnen und Jäger und ist im Hinblick auf die nachhaltige Bewirtschaftung der Reviere vorteilhaft.
  • Zudem sollen sich die Jagdgesellschaften neu als Vereine organisieren; bisher ist es eine Personenverbindung ohne Rechtspersönlichkeit. Dieser Wechsel entspricht einem Wunsch der St.Galler Jägerinnen und Jäger.
  • Bei der Neuvergabe eines Reviers kann auch die Altersstruktur als Kriterium berücksichtigt werden. Dabei geht es nicht alleine um das Durchschnittsalter der anrechenbaren Mitglieder einer Jagdgesellschaft, also jener Mitglieder bis zum Alter 70. Je nach Topographie und Grösse eines Reviers, aber auch abhängig von der Tierdurchmischung können dabei Gesellschaften mit mehreren jüngeren Jägern einen Vorteil haben.
  • Im Weiteren soll auf die Anhörung der politischen Gemeinden vor den Vergabeentscheiden verzichtet werden.

Diese nun beantragten Änderungen waren in der Vernehmlassung nicht bestritten respektive entsprechen, was den Wechsel zur Vereinsform betrifft, einem Wunsch der st.gallischen Jägerinnen und Jäger. Die erwähnten Änderungen des Jagdgesetzes waren auch in der vorberatenden Kommission nicht bestritten. Einzig bei Art. 14 wurde ein Antrag gestellt, der aber deutlich abgelehnt wurde.

Nachdem die erwähnte Interpellation aber bereits im Jahre 2016, kurz nach der letzten Reviervergabe, eingereicht worden war und seither sechs Jahre vergangen sind, wurde von den Fraktionssprechern kritisiert, dass nicht auch weitere Fragen und Anliegen, die im Vernehmlassungsverfahren eingereicht worden waren, in den Nachtrag aufgenommen wurden. Die Mehrheit der Fraktionen ist aber einverstanden, dass sich der V. Nachtrag auf die erwähnten Punkte beschränkt, dass aber der VI. Nachtrag nicht allzu lange auf sich warten lassen sollte. Weil aber die für die drei Rotwildhegegemeinschaften jährlichen Vorgaben für die Abschüsse seit mehreren Jahren nur zum Teil erfüllt werden, wurde ein entsprechender Antrag für den V. Nachtrag in eine Kommissionsmotion umgewandelt, welche deutlich gutgeheissen wurde und nun als Geschäft 42.22.09 «Jagdplanung für das Rotwild anpassen» vorliegt. Dass diese Kommissionsmotion bereits in dieser Session nach der Beratung des V. Nachtrags zum Jagdgesetz behandelt werden soll, hat in den letzten Tagen zu umfangreichen Interventionen und Stellungnahmen geführt. Damit komme ich auf den Antrag zurück und ersuche Sie im Namen der vorberatenden Kommission, auf den V. Nachtrag zum Jagdgesetz einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Rüegg-Eschenbach mit 86:23 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Gull-Flums: Der Antrag wurde als SVP-Antrag eingereicht, ich habe das gesehen. Wir haben das in der Fraktion anders besprochen. Ich weiss nicht, wo der Fehler passiert ist.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen, Kommissionspräsident: Wie ein informativer Fraktionssprecher schon mitgeteilt hat, ist das Abstimmungsergebnis bei diesem Antrag 2 Ja, 10 Nein und 3 Enthaltungen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Rüegg-Eschenbach: Ich muss eines klarstellen: Das ist mein persönlicher Antrag und kein Antrag der SVP-Fraktion. Ich stelle diesen insbesondere als Vertreter der Landwirtschaft und des Landwirtschaftsverbandes.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bitte Sie im Namen der Regierung ebenfalls, diesen Zusatz der SVP-Fraktion abzulehnen. Die wesentlichen Argumente wurden durch die Vorredner aus dem Parlament bereits eingebracht, so verweise ich nochmals auf Art. 46 JG, gemäss dem die Jagdgesellschaften zur Ausübung der Jagd fremdes Eigentum betreten können. Ich glaube, im Grundsatz ist dieser Art. 14 eben nicht zahnlos, sondern er regelt einen Grundsatz. Wenn wir jetzt diesen noch zusätzlich anreichern, kommt wahrscheinlich das nächste Mal sonst noch jemand auf eine gute Idee. Lassen wir es, wie es ist. Ich bitte Sie, dem Antrag der Regierung zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Rüegg-Eschenbach: Bisig-Rapperswil-Jona hat es bereits gesagt: Wir sollen im Gespräch bleiben. Ich bin offenbar der Einzige hier, der nicht mit den Jägern gesprochen und sie nach ihrer Meinung gefragt hat. Ich bin Landwirt und habe zu den Jägern ein gutes Verhältnis. Ich habe einmal gesagt: Ich wildere, aber sonst habe ich mit den Jägern nichts am Hut.

Ich verstehe den Widerstand überhaupt nicht. Wo liegt das Problem? Wenn offenbar alles geregelt ist, kann man meinem Antrag bedenkenlos zustimmen. Der Antrag will nur diesen zahnlosen Art. 14 etwas ergänzen. Diesen zahnlosen Artikel könnte man auch streichen. Ich habe schon am Anfang gesagt: Man nennt Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer – man könnte auch noch Älplerinnen und Älpler nennen – und dann steht noch etwas von Pflichten. Dieser Artikel ist also schon sehr zahnlos.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der Grünliberalen): Der Antrag ist abzulehnen.

Wir können den Grundkonflikt der SVP-Fraktion und von Rüegg-Eschenbach nachvollziehen. Wir glauben aber, dass es im Grundsatz in diesem Artikel bereits aufgenommen wird, dass dort schon das einvernehmliche Miteinander zwischen Grundbesitzern, Bewirtschaftern und Jägern aufgenommen wird und dass es diese Präzisierungen auch nicht braucht. Man kann im Gesetz auch nicht jedes letzte Detail regeln. Am Schluss muss man auch miteinander im Gespräch bleiben, um gewisse Nutzungskonflikte zu lösen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.

Wie wir gehört haben, ist dieser Antrag unnötig. Natürlich wäre es uns lieber, wenn nicht überall – in jede letzte Ecke – für die Jagd mit dem Auto hingefahren wird, aber zu Fuss ist das schlecht zu machen, gerade auch, das Wild herauszutragen.

Wir stören uns auch ein bisschen daran, dass in der Begründung geschrieben wird, dass der Jägerschaft Privilegien zugestanden werden. Wir sprechen hier hauptsächlich von Gemeindestrassen dritter Klasse, und dort haben auch andere Privilegien: die Landwirtschaft darf diese benutzen und die Forstwirtschaft auch zur Ausübung ihrer Tätigkeit. Also wieso sollen dort jetzt für die Jagd Einschränkungen erfolgen bzw. ergibt das sehr viele Widersprüche. Braucht jetzt die Jägerschaft eine Bewilligung von den Gemeinden, ob sie diese Strassen nutzen darf? Offensichtlich nicht, denn wir haben Art. 46 JG, wie Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann schon erwähnt hat. Das ist also völlig unnötig, und ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.

Ich mache es kurz, wir haben das schon in der Kommission besprochen: Ein Problem ist einfach auch Art. 46 JG, wo steht: «Zur Ausübung der Jagd dürfen die Jagdberechtigten fremden Boden betreten.» Ansonsten wäre es schwierig zu jagen. Ich verstehe den Ärger von Rüegg-Eschenbach sehr gut, wenn es Jägerinnen und Jäger gibt, die auf seinen Boden fahren, irgendwie komisch parkieren oder sogar zelten und übernachten. Das muss man aber, wie Sennhauser-Wil gesagt hat, wahrscheinlich besser bilateral lösen. Wir glauben, dass es eher ein toter Artikel wird, der schwierig zu überprüfen sein wird. Deshalb lehnen wir ihn ab.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Sennhauser-Wil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.

Die Mitte-EVP-Fraktion lehnt den Antrag ebenfalls ab, da diese Ergänzung in unseren Augen unnötig ist. Der vorgeschlagene Text genügt vollkommen, es braucht keine Ergänzung. Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission schon klar abgelehnt. Sogar die eigenen Delegationsmitglieder haben sich der Stimme enthalten. Ich persönlich habe diese Problematik auch schon erlebt. Das Beste ist immer noch, man löst es im Gespräch mit den Jägern. Ein Miteinander ist zukunftsgerichteter.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Seger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.

Der Antrag geht der FDP-Fraktion ein wenig zu weit. Jagdgesellschaften sollen und müssen sich an gesetzliche Bestimmungen halten. Doch leider sind Wildtiere nicht immer nur da, wo sie leicht erreichbar sind. Auch die Thematik, dass erlegte Tiere schonend und zeitnah geeignet transportiert und gekühlt werden müssen, spricht für gewisse Zufahrten. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass die Jagdgesellschaften bis anhin mit gutem Augenmass gehandelt haben und ist aus diesem Grund gegen eine entsprechende Ergänzung im Gesetz.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Art. 14 (Vorzeitige Auflösung der Pacht). Rüegg-Eschenbach: beantragt, Art. 14 Abs. 2 Bst. d wie folgt zu formulieren: «die Jagdgesellschaft bei der Ausübung der jagdlichen Tätigkeit ihren Pflichten gegenüber privaten oder öffentlichen Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern nicht nachkommt oder die gesetzlichen Bestimmungen für Anlagen, Wege und Strassen nicht einhält.»

Die Regierung hat im erwähnten Art. 14 Abs. 2 Bst. d auch die Pflichten der Jagdgesellschaften gegenüber den Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern und den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern aufgenommen, dies als Ergänzung zur Vernehmlassungsvorlage, was sehr begrüssenswert ist – herzlichen Dank, Regierungsrat Tinner. Art. 14 Abs. 2 Bst. d sollte jedoch weiter präzisiert werden und den Hinweis auf die Benutzung der Strassen und die mit dem IV. Nachtrag zum Jagdgesetz (22.20.10) geschaffenen Vorgaben zu Zäunen aufnehmen. Als ehemaliger Landwirt ist mir ein gutes Einvernehmen zwischen Jägern und Land-, Forst- und Alpwirtschaft sehr wichtig. Beide sind in ihrer Funktion aufeinander angewiesen. Mit Besorgnis muss ich in meinem Umfeld aber feststellen, dass diese Zusammenarbeit mit dem IV. und V. Nachtrag zum Jagdgesetz arg strapaziert wurde.

Ich gebe Regierungsrat Tinner recht: Diese Vorlage ist nicht so einfach und hat etwelchen Sprengstoff dabei.

Während Art. 41 des Jagdgesetzes (sGS 853.1; abgekürzt JG) sehr genau umschreibt, wie Zaunanlagen etc. zu handhaben sind, ist dieser Art. 14 Abs. 2 meines Erachtens sehr schwammig ausgefallen. Ich habe den Antrag bereits in der vorberatenden Kommission gestellt. Die erwähnten beiden Art. 46 und 47 JG sagen, dass zur Ausübung der Jagd die Jagdberechtigten fremden Boden betreten dürfen und fremdes Eigentum, insbesondere Kulturen, Haus- und Nutztiere, geschont werden muss. Allein diese Verweise nehmen jedoch zu wenig Bezug auf die Nutzung von Wegen und Strassen mit Motorfahrzeugen. Insbesondere stellt sich die Frage zur Nutzung von Privatstrassen und Waldstrassen. Im Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (sGS 651.1) ist der Motorfahrzeugverkehr im Wald geregelt. Jedoch ist der Zweck offen umschrieben mit: «für jagdliche Zwecke». Was mit «jagdlichen Zwecken» gemeint ist, wird sehr unterschiedlich interpretiert und ausgelegt. Im Weiteren ist in der Waldgesetzgebung die Nutzung von Privatstrassen sowie der Strassen ausserhalb des Waldes – im Offenland – nicht geregelt. Auch auf dem Wiesland gibt es Strassen, nicht nur im Wald.

Ein weiterer Aspekt sind die Vorschriften über den Umgang mit den Zäunen gemäss Art. 41 JG. Diese Vorschriften sollen einerseits für die Jägerschaft selbst gelten, und andererseits insbesondere im Umgang mit den bestehenden gesetzeskonformen Anlagen, welche im privaten wie öffentlichen Eigentum sind, richtig angewendet werden. Mit der Gutheissung des Antrags zu Art. 14 Abs. 2 Bst. d und den notwendigen nachgelagerten Anpassungen der Verordnung können wir die gesetzlichen Lücken beseitigen. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich möchte mich für die wohlwollende Aufnahme der Gesetzesvorlage bei Ihnen recht herzlich bedanken. Ich möchte auf zwei Hinweise noch im Speziellen eingehen, und zwar einerseits auf die angesprochene Interpellation 51.22.56 «Weiterentwicklung der St.Galler Jagdreviere», die u.a. durch Bisig-Rapperswil-Jona eingereicht wurde mit dem Hinweis, ob einheimische und auswärtige Reviere noch zeitgemäss seien, und zur Zusammenlegung der Reviere: Da möchte ich mich heute zu keiner Aussage hinreissen lassen, bevor die Regierung dieses Geschäft nicht bearbeitet bzw. beantwortet hat.

In diesem Konnex kann ich andererseits natürlich auch auf den Hinweis von Sennhauser-Wil noch eine Antwort geben: Er hat gesagt, die Vorlage sei relativ mager bzw. für wenig Anpassungsbedarf hätte man einen grossen Aufwand betrieben. Ich habe etwas gelernt als Regierungsrat, vor allem im Bereich des Jagdwesens: Wenn Sie da zu viel in die Vorlage reinpacken, dann kann ich Ihnen garantieren: Wer am Schluss tot ist, ist nämlich das Regierungsratsmitglied, weil unterschiedlichste Interessen aufeinanderprallen. Deshalb bin ich dezidiert der Auffassung, wir sind gut beraten, auch künftig einigermassen proportioniert Anpassungen vorzunehmen. Wir im Amt bzw. Departement verweigern uns Anpassungen nicht, aber ich glaube, es ist wichtig – und das wurde auch von anderen Vorrednern bereits angesprochen –: Wir wollen dann auch die verschiedensten Interessengruppen wieder in die Vernehmlassung, in die Meinungsbildung miteinbeziehen. Nochmals recht herzlichen Dank und ich freue mich auf die Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
15.6.2022Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie wir bereits mehrfach gehört haben, geht es bei diesem Nachtrag hauptsächlich um Änderungen bezüglich der Organisationsform und der Vergabekriterien. Die Vorteile dieses Nachtrages wurden bereits mehrfach erwähnt. Wir können die Gründe für die Anpassungen nachvollziehen und begrüssen diese.

Ich werde mich aber nicht zu anderen Themen wie Grossraubtieren äussern, wie das Kantonsrat Rossi-Sevelen gemacht hat, denn erfreulicherweise waren diese nicht Bestandteil dieser Vorlage. Auch werde ich mich zur Kommissionsmotion zu einem späteren Zeitpunkt äussern. Ich halte mich also kurz und knapp: Wir sind mit dem Inhalt dieses Nachtrags einverstanden und sind für Eintreten auf die Gesetzesvorlage.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022