Schmid-Buchs (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Wir begrüssen, dass die Regierung ebenfalls keinen Grund für die Verwendung von Gendersternchen und dergleichen sieht. Auch die Anwendung der Richtlinien der Bundesverwaltung zum Umgang mit dem Genderstern und ähnlichen Schreibweisen in deutschsprachigen Texten des Bundes begrüssen wir grundsätzlich. Für die beschriebene kantonale Praxis, wobei solche Schreibweise in Texten mit einem expliziten Genderzusammenhang oder von Dienststellen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit speziell an Personen richten, die nicht vom binären Geschlechtermodell erfasst werden, möglich sein soll, haben wir jedoch wenig Verständnis. Der SVP-Fraktion sind keine Dienststellen des Kantons bekannt, welche sich speziell an nonbinäre Menschen richten, zumal der Kanton für die Wahrnehmung einer solchen Aufgabe auch keine rechtliche Grundlage hätte. Am Ende sind wir eben alles gleichwertige Menschen. Für eine sprachliche Unterscheidung gibt es daher gar keinen Anlass. Wir haben nichts dagegen, wenn die bestehenden sprachlichen Möglichkeiten so eingesetzt werden, dass die Texte möglichst neutral gehalten werden. Jedoch sehen wir aber keinen Grund dazu, dass für egal welche sexuelle oder ideologische Gruppierung die Regeln der deutschen Sprache verbogen werden, zumal die Lesbarkeit dadurch auch noch vermindert wird. Die SVP-Fraktion würde es daher begrüssen, wenn auch staatsnahe Betriebe, darunter natürlich auch die Bildungsinstitutionen, diese Regeln des Kantons anwenden würden.