Geschäft: Kantonsstrassen auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen – einheitliche Rechtsanwendung auf dem ganzen Stadtgebiet sicherstellen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.17
TitelKantonsstrassen auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen – einheitliche Rechtsanwendung auf dem ganzen Stadtgebiet sicherstellen
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung15.2.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung12.5.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 15. Februar 2022
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 10. Mai 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
15.2.2022Person6.8.2024
15.2.2022Person27.6.2024
15.2.2022Person8.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2022Wortmeldung

Locher-St.Gallen (im Namen von Locher-St.Gallen / Böhi-Wil / Schöbi-Altstätten): Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Grundlage und Ausgangspunkt unserer Interpellation war die zunehmende Einschränkung der Leistungsfähigkeit verkehrsorientierter Strassen auf dem Gebiete der Stadt St.Gallen. Ich erinnere daran, dass die Stadt es fertiggebracht hat, die Zürcherstrasse als Kantonsstrasse zum gleichen Zeitpunkt, in dem auch die Autobahn saniert werden muss, zu sanieren. Man hat das damit begründet, dass es Einsprachen gegeben habe. Es sind immer andere schuld, aber massgeblich ist, dass eine verkehrsorientierte Strasse dem Verkehr dienen muss. Das Gleiche passierte an der Rorschacherstrasse und an anderen Kantonsstrassen auf Stadtgebiet. Die Praxis, die sich einmal während Jahren bewährt hat, dass in der Stadt St.Gallen andere Regeln gelten, zeigt sich jetzt immer mehr als Pferdefuss, und deshalb haben wir diese Interpellation eingereicht und die Regierung gebeten, diese Kompetenz wieder zurückzunehmen. Ich muss nun aber feststellen, dass offenbar auch in Teilen des Tiefbauamtes durchaus Sympathien bestehen für eine ideologische Verkehrsbewältigung. Ich muss auch feststellen, im Namen der Interpellanten, dass die Beschlüsse des Kantonsrates je nach Bedürfnis umgedeutet werden.

Der Kantonsrat hat im Rahmen des Strassenbauprogramms zum 17. Strassenbauprogramm am 18. und 19. September folgenden Beschluss gefasst. Ich lese es Ihnen vor: «Lärmsanierungen an Kantonsstrassen erfolgen durch raumplanerische Massnahmen sowie den Einbau lärmarmer Beläge. Auf Tempo-30-Zonen ist zu verzichten. Sind sie als einzige Möglichkeit ausnahmsweise erforderlich, darf die Leistungsfähigkeit der Strasse dadurch nicht beschränkt werden. Eine ausnahmsweise erforderliche Beschränkung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen.» Ausnahmsweise auszugleichen – und in der Interpellationsantwort der Regierung heisst es jetzt: «Die Einführung von Tempo-30-Zonen und oder streckenbezogenen Herabsetzungen der Höchstgeschwindigkeit auf Stadtgebiet werden nach dem Kantonsratsbeschluss somit nicht kategorisch ausgeschlossen. Verlangt wird diesbezüglich aber eine gewisse Zurückhaltung.» Das ist eine klassische Uminterpretation, die wir auf Stadtgebiet immer wieder erleben, und ich bin sehr erstaunt, dass das Bau- und Umweltdepartement dazu seinen Segen gibt. Genau das wollen wir vermeiden. Wir haben diese Diskussion bei den Busbuchten gehabt und wir haben es jetzt wahrscheinlich dann demnächst in der Stadt St.Gallen beim Tempo 30. Wir sind der Auffassung und wenn das nicht funktioniert, dann muss man halt das Gesetz anpassen, dass eine einheitliche Praxis im ganzen Kanton gelten muss, und weil das nicht der Fall ist, haben wir unsere Unzufriedenheit nun zum Ausdruck gebracht.

Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022