Geschäft: In der Volksschule transparent und nachvollziehbar benoten und beurteilen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.10
TitelIn der Volksschule transparent und nachvollziehbar benoten und beurteilen
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung14.2.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung7.6.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 14. Februar 2022
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 3. Mai 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.2.2022Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.2.2023Wortmeldung

Hess-Rebstein (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Zugegebenermassen handelt es sich bei der Beurteilung von schulischen Leistungen um eine sehr komplexe Angelegenheit. Das hängt auch stark mit den persönlichen Schwerpunkten zusammen, die Schulen und Lehrpersonen sich selber setzen. Schliesslich erfolgt die Bewertung einer schulischen Leistung im eigenen Ermessen und ist gegen aussen entsprechend zu kommunizieren und v.a. zu begründen. Wir müssen darauf achten, dass wir das bereits sehr komplexe Thema nicht noch komplizierter und v.a. nicht noch aufwendiger gestalten. Wenn wir alles endlos aufblähen, ist am Schluss die Qualität bzw. das Resultat nicht zwingend besser. Deswegen sind für die Beurteilung von schulischen Leistungen die wichtigsten Punkte: Die Beurteilung muss klar und jederzeit für alle Beteiligten nachvollziehbar sein und sie soll transparent sein.

In unserem Kanton gibt es sehr verschiedene Beurteilungsmöglichkeiten. Der Spielraum der Schulen ist ausserordentlich gross. Das lässt ganz unterschiedliche Formen von Beurteilungen und Rückmeldungen zu. Die Regierung schreibt, dass ein grosser Teil in der Autonomie der Schulen liegt, was an sich gut ist. Wir müssen jedoch darauf achten, dass am Schluss die Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Schulen gegeben ist und z.B. Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Lehrbetriebe nachvollziehen können, um was es geht. Ich erinnere z.B. an die Situation auf der Primarstufe. Da gibt es im 1. und 2. Zyklus ein Jahreszeugnis, z.B. mit Noten in Zahlenform. In der Oberstufe werden zwei Zeugnisse im Jahr ausgestellt. Alles dazwischen wird den Schulen überlassen.

Die Schulen bemühen sich proaktiv, innovative, kreative Formen zu finden. Sie testen das momentan in sehr vielfältigen Formen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber auch auf der anderen Seite sind Leute, und die sind heutzutage mobil. Sie können ihren Wohnort wechseln, z.B. von Gemeinde zu Gemeinde, in andere Kantone oder vom Ausland in die Schweiz. Wir müssen darauf achten, dass die Beurteilung nicht zu einer Beliebigkeit verkommt. Das ist mein grosses Anliegen an die Regierung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Februar 2023, Frühjahrssession