Geschäft: Erleichterung Stimmrechtsbescheinigung für Initiativen und Referenden

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.08
TitelErleichterung Stimmrechtsbescheinigung für Initiativen und Referenden
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung14.2.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung10.5.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 14. Februar 2022
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 3. Mai 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.2.2022Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
13.6.2022Wortmeldung

Böhi-Wil (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Während der Pandemie gab es verschiedene Einschränkungen, wie wir wissen. Eine der Einschränkungen betraf unter anderem das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden. Deshalb hat der Bund eine spezielle Regelung erlassen, die noch bis Ende August dieses Jahres gilt. Das heisst, unter gewissen Umständen kann man bei eidgenössischen Referenden oder Initiativen die Unterschriftbescheinigung durch die Bundeskanzlei durchführen lassen. Nun wollten wir von der Regierung wissen, ob solche Massnahmen im Kanton St.Gallen auch ständig eingeführt werden könnten, was natürlich eine grosse Erleichterung für die Komitees bedeuten würde, die Initiativen starten oder Referenden ergreifen. Die Regierung hat uns alle Fragen beantwortet, wie wir vorgehen müssten, wenn wir das ändern möchten. Wir werden prüfen, ob wir allenfalls weiter gehende Vorstösse einreichen, um ein solches System auch im Kanton St.Gallen einzuführen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022