Geschäft: Obligatorische Bodenanalysenpflicht abschaffen oder sinnvoll nutzen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.22.07
TitelObligatorische Bodenanalysenpflicht abschaffen oder sinnvoll nutzen
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung14.2.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung17.5.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 14. Februar 2022
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. Mai 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.2.2022Person8.12.2024
14.2.2022Person27.6.2024
14.2.2022Person15.9.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.6.2022Wortmeldung

Sennhauser-Wil: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wir sind etwas ernüchtert über die Antworten, sehen aber den geringen Handlungsspielraum des Kantons. Der Hinweis auf die Direktzahlungsverordnung des Bundes (SR 910.13; abgekürzt DZV) hilft uns zwar nicht sehr viel, muss aber auch akzeptiert werden. Wir regen jedoch die Regierung und die Amtsleiter an, bei den periodischen Treffen mit Bundesämtern diese Thematik anzusprechen. Aus Sicht der Praxis sehen wir den Sinn für die Grünlandbetriebe nur in den wenigsten Fällen. Der Hinweis auf die Beprobung von eins bis fünf Hektaren ist zwar gut gemeint, wir finden jedoch, dass die Obergrenze ausgebaut werden sollte gemäss den heutigen grösseren betrieblichen Strukturen.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022