Sennhauser-Wil: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Wir sind etwas ernüchtert über die Antworten, sehen aber den geringen Handlungsspielraum des Kantons. Der Hinweis auf die Direktzahlungsverordnung des Bundes (SR 910.13; abgekürzt DZV) hilft uns zwar nicht sehr viel, muss aber auch akzeptiert werden. Wir regen jedoch die Regierung und die Amtsleiter an, bei den periodischen Treffen mit Bundesämtern diese Thematik anzusprechen. Aus Sicht der Praxis sehen wir den Sinn für die Grünlandbetriebe nur in den wenigsten Fällen. Der Hinweis auf die Beprobung von eins bis fünf Hektaren ist zwar gut gemeint, wir finden jedoch, dass die Obergrenze ausgebaut werden sollte gemäss den heutigen grösseren betrieblichen Strukturen.