Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2023–2025
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.22.04 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2023–2025 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 22.12.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 27.1.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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27.1.2022 | Beilage | Beratungsschema vom 26. Januar 2022 | |
27.1.2022 | Antrag | Anträge der Finanzkommission vom 20. Januar 2022 | |
27.1.2022 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 21. Dezember 2021 | |
14.2.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 3 vom 14. Februar 2022 | |
14.2.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 1 vom 14. Februar 2022 | |
28.2.2022 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung vom 15. Februar 2022 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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15.2.2022 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
15.2.2022 | Gesamtabstimmung | 106 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 14 | |
15.2.2022 | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses | 37 | Zustimmung | 75 | Ablehnung | 8 | |
15.2.2022 | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 1 des Kantonsratsbeschlusses | 28 | Zustimmung | 80 | Ablehnung | 12 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2023–2025 mit 106:0 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses mit 75:37 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Gerne teile ich Ihnen das Abstimmungsergebnis in der Finanzkommission mit: Diese 1 Mio. Franken wurde den 2 Mio. Franken gegenübergestellt, und diese wurden mit 12:3 Stimmen angenommen. Zur Cybersicherheit: Bei diesem Sockelpersonalaufwand geht es nicht nur um dieses Thema, sondern es ist allgemein gesprochen von IT- und Digitalisierungsvorhaben. Ich mache hier auch eine persönliche Bemerkung: Bei den Sonderkrediten, die wir im Budget 2022 bewilligt haben, war nirgends von zusätzlichem Personal die Rede, und diese erscheinen nun auch in diesem IT- und Digitalisierungsvorhaben. Hier wünsche ich mir künftig, dass dies bereits im Sonderkredit entsprechend kommuniziert wird – damit wäre der Bedarf einer Diskussion kleiner. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg: Es ist mir wichtig, nach dem Votum des Regierungspräsidenten Mächler, und Sie entschuldigen, dass ich nun nochmals spreche, klar zu erwähnen: Jawohl, wir bekräftigen unser Versprechen. Wenn Sie im November hier wirklich den Bedarf aufzeigen können, ist die FDP-Fraktion klar dafür, dass wir im Bereich Cybersicherheit auch da die entsprechenden finanziellen Mittel sprechen. Es ist hingegen richtig, dass der AFP 2023–2025 wie geplant festzulegen ist. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Lassen Sie mich auf das Votum von Simmler-St.Gallen zu einem möglichen Antrag der Regierung eingehen – ich habe das zwar bereits in meinem Eintretensvotum ausgeführt: Ich gestehe zu und ich erachte es als positiv, dass die SP-Fraktion für diese 2 Mio. Franken kämpft. Wir sind auch der Meinung, dass sie richtig ist, aber eine Regierung muss eine «Güterabwägung» vornehmen, wenn sie Anträge stellt. Das macht sie immer und sie überlegt sich dabei auch, was die Chancen eines eigenen Antrages sind. Das heisst nicht, dass man nicht kämpft. Da sind Sie als Fraktion – das gilt für alle Fraktionen – privilegiert. Sie müssen nicht nach links und rechts denken. Eine Regierung in dieser Zusammensetzung, mit allen grösseren Fraktionen involviert, muss das vornehmen, und wir führen solche Diskussionen, ob wir einen Antrag stellen oder nicht – das trifft auf alle Geschäfte zu. Ich kann zusammenzählen – das können Sie mir zumindest geben, denn ich glaube, das ist auch eine Voraussetzung für den Vorsteher des Finanzdepartements, dass er zumindest die Zahlen im Griff hat. Die Mehrheiten – und das hat der Kommissionspräsident ebenso dargelegt –, waren in der Finanzkommission eindeutig. Was ich jedoch herausgeholt habe, ist – und das habe ich auch in meinem Eintreten ausgeführt –, dass die Finanzkommission uns zugesteht, dass bei einem konkreten Bedarf – jetzt sind wir nur von einer Zahl ausgegangen – eine «Diskussionsbereitschaft» bestehe, wenn wir später mehr finanzielle Mittel haben sollten. Diese Zusicherung habe ich und setze darauf. Vielleicht nehme ich eine Fehleinschätzung vor – das gibt es aber immer wieder im Leben, nicht nur in der Politik. Ich hoffe, dass es sich dann, wenn es sich wirklich als notwendig erweist, auch zeigt, und ich appelliere sodann an die Vernunft. Denn ich glaube – und da gebe ich Ihnen recht, Simmler-St.Gallen –, wir haben hier einen effektiv grösseren Bedarf. Wir haben insbesondere im Bereich der Cybersicherheit einen grossen Nachholbedarf. Es ist mir bewusst, dass wenn dann ein Fehler passiert, wohin «die Finger zeigen». Ich glaube jedoch, es nützt am Schluss nichts, wenn Sie auf mich zeigen und sagen: «Er hätte machen müssen.» Wir alle haben ein Interesse, dass wir uns in diesem Bereich aufrüsten, weil dies die Gegenseite enorm tut. Weil für diejenigen, die uns attackieren, ist das heutzutage ein Businessmodell. Leider rechnet sich das. Dort verdienen viele Leute eine Menge Geld – nicht gutes, sondern schlechtes Geld. Deshalb werden derartige Angriffe vorgenommen und wir müssen uns rüsten. Übrigens, nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch die Unternehmungen sind in diesem Bereich sehr gefordert. Ich hoffe, dass Sie uns bei einem konkreten Bedarf die notwendigen finanziellen Mittel sprechen werden. Hier hoffe ich noch, und ich bin in der Vergangenheit stets gut damit gefahren, mit guten Argumenten an den Kantonsrat zu gelangen. In der Regel stimmen Sie sodann dem auch zu. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Simmler-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses zu streichen. Ich bin überrascht über den Antrag der Finanzkommission bzw. über dessen angebliche Mehrheitsfähigkeit bei den bürgerlichen Parteien. Wir sprechen seit einigen Jahren stets über die dringende Notwendigkeit, in die Cybersicherheit des Kantons zu investieren. Verschiedene ständige Kommissionen und parlamentarische Gruppen haben sich mit der Thematik auseinandergesetzt. Es herrscht grosse Einigkeit: Wir unternehmen zu wenig, wir befinden uns nicht dort, wo wir sein müssten, es besteht Handlungsbedarf. Nun kommt die Regierung dieser Forderung nach und möchte endlich vorangehen, und die Finanzkommission weiss nichts Besseres, als die dafür notwendigen Gelder nicht zu sprechen. Dafür habe ich wirklich wenig Verständnis. Wir haben in der Cybersicherheit eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft als Ganzes, aber auch gegenüber dem einzelnen Einwohner. Wir müssen unsere Infrastrukturen schützen, insbesondere bedeutende wie z.B. die Stromnetze oder die Gesundheitsversorgung. Wir müssen aber auch die Daten schützen, die dem Staat anvertraut wurden und beim Staat aufbewahrt werden. Hier nicht die präventiven Massnahmen zu ergreifen, die möglich sind, erscheint mir fahrlässig. Ich bin überrascht, dass die Bürgerlichen es angemessen finden, ausgerechnet hier zu sparen. Damit übernehmen Sie hoffentlich ebenso Verantwortung. Die Regierung hat gesagt, welche Mittel sie braucht, um diese Massnahmen beim Staat zu ergreifen. Sie, liebe SVP-, FDP- und Die Mitte-EVP-Fraktion, streichen diese zusammen. Das Unverständnis betrifft aber nicht nur die Cybersicherheit, auch die weiteren in diesem Niveaueffekt enthaltenen Investitionen in Digitalisierungsvorhaben sind sinnvoll. Die Digitalisierung zu verpassen ist ein «Bumerang». Wir sind überzeugt, dass wir bei IT-Vorhaben vorwärtsmachen müssen. Dies ist auch ganz im Sinne der von Ihnen so oft bemühten Effizienz. Sollte die Digitalisierung zu effizienten Abläufen führen, braucht es immer – das wissen wir – zuerst Investitionen. Sie kürzen diese zusammen – das sind verpasste Chancen. Die Verbindlichkeit des AFP 2023–2025 wird offenbar nicht von allen gleich beurteilt. Die Regierung könne im Budget nochmals einen Versuch starten. So etwas deuteten zumindest die Fraktionsvoten im Eintreten an, und auch die Regierung scheint so etwas vorzuhaben. Der AFP jedoch stellt Weichen, und wir beraten hoffentlich nicht umsonst. Wir senden als Kantonsrat mit dem AFP eine Botschaft. Folgen wird dem Antrag der Finanzkommission, senden wir die Botschaft, dass wir die finanziellen Mittel für die Cybersicherheit und die IT-Vorhaben kürzen möchten. Die Regierung wird das nicht vollends ignorieren können. Für die SP-Fraktion ist das die grundfalsche Botschaft, und ich bitte Sie, unserem Streichungsantrag zu folgen und damit den ursprünglichen Regierungsantrag zu unterstützen. Erlauben Sie mir noch eine letzte Bemerkung zur Regierung: Ich würde mir für die Zukunft wünschen, dass die Regierung ihre eigene Position auch im Kantonsrat engagierter vertreten würde. Ich kann mir nicht erklären, warum es hier keinen Antrag der Regierung gibt und sie für diesen einsteht. Es schadet jedenfalls der Glaubwürdigkeit der eigenen Budgetierung, wenn die Regierung nicht aktiv für die selbst als notwendig präsentierten Mittel einsteht. So bleibt es nicht zum ersten Mal an der SP-Fraktion, sich für das Staatspersonal einzusetzen und etwas absurderweise die Regierungsposition zu vertreten. Danke nichtsdestotrotz, wenn Sie unserem Antrag hier im Kantonsrat im Sinne der Investition für die Cybersicherheit zustimmen und damit sicherstellen, dass der AFP 2023–2025 auch wirklich aussagt, was er aussagen soll. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 1 des Kantonsratsbeschlusses mit 80:28 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Ich teile Ihnen das Abstimmungsverhältnis aus der Finanzkommission mit: Dem Antrag der Finanzkommission unter Ziff. 1 wurde gegenüber dem ursprünglichen Antrag der Regierung mit 12:3 Stimmen der Vorzug gegeben. Der Antrag der Regierung lautete gleich wie Ziff. 1 des Antrages der SP-Fraktion. Dem obsiegenden Antrag, den Sie nun auf dem Antragsblatt der Finanzkommission sehen, wurde anschliessend mit 15:0 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Unsere Fraktion sieht es nicht so eng wie meine Kollegin der SP-Fraktion. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass die finanziellen Mittel für das Personal grosszügig ausgelegt sind und die Regierung nach wie vor die Möglichkeit hat, die entsprechenden Prioritäten zu setzen. Wir bitten Sie deshalb, den Antrag der Finanzkommission zu bestätigen und den Streichungsantrag der SP-Fraktion abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Abschnitt 3.4.5 (Finanzdepartement). Schöb-Thal beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 1 des Kantonsratsbeschlusses zu streichen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsidentin der Personalverbändekonferenz des Kantons St.Gallen. Die Kürzung der ursprünglich vorgesehenen 0,4 Prozent für strukturelle Massnahmen auf 0,2 Prozent wären aus Sicht der Personalverbändekonferenz fatal. An allen Ecken und Enden fehlt Personal, was für das verbleibende Personal eine grosse Belastung darstellt. Zahlreiche Projekte können zudem nicht umgesetzt werden und eine angemessene Entwicklung beim Personal kann, wenn überhaupt, nur mit 0,4 Prozent sichergestellt werden. 0,4 Prozent für strukturelle Lohnmassnahmen sind zudem nötig, um den aus Spargründen angestauten Projekten – wir haben es aus der SP-Fraktion in unserem Antrag begründet – Schub zu verleihen. Projekte oder Aufgaben, die notabene durch diesen Kantonsrat an die Regierung gegeben werden. Stellen Sie sich vor: Unsere Regierung macht an einem Bootsrennen auf dem Bodensee mit. Wir stellen Ihnen ein schnittiges Motorboot zur Verfügung. Kurz nach dem Startschuss, als einer unserer geschätzten Kolleginnen und Kollegen die Haube entfernt, merken Sie, der Motor ist ausgebaut. Beim Begutachten des Bodens sehen Sie: Oha, am Bug vorne ist ein Loch. Sie erhalten zwei Paddel, damit Sie das Wettrennen bestreiten können. Die Zielerreichung ist möglich, leider etwas verspätet, aber dafür mit vereinten Kräften. So ähnlich verhält es sich in diesem Kantonsrat mit Aufträgen und die dafür zu sprechenden Mittel. «St.Gallen kann es»; St.Gallen kann es eben nicht, wenn wir der Regierung ständig die benötigten finanziellen Mittel kürzen. Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, am Entwurf der Regierung festzuhalten. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich im Rahmen der Finanzkommission über die Ergebnisse der Überprüfung durch die Finanzkontrolle mittels Bericht informiert habe. Selbstverständlich bin ich gerne bereit, Ihre Frage, Gartmann-Mels, diesbezüglich auch in diesem Rahmen zu beantworten. Tatsache ist, dass im Nachgang zum Postautoskandal das Volkswirtschaftsdepartement entsprechende Abklärungen getätigt hat und diese im Laufe der Zeit weiter verdichtet hat. Letztlich hat es dazu geführt, dass die unabhängige Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen beauftragt worden ist, die subventionsrechtlichen Umstände zu klären, und dieses Ergebnis liegt nun vor. Wir sind hier nicht alleine unterwegs, sondern das Bundesamt für Verkehr gehört mit den ungerechtfertigten Bezügen von staatlichen Subventionen im öV-Bereich ebenfalls zu den Geschädigten. Die massgebende Summe wurde ermittelt. Derzeit vereinbart das Amt für öffentlichen Verkehr zusammen mit der Bus Ostschweiz AG die entsprechenden Rückzahlungsmodalitäten. Selbstverständlich können wir nicht ausschliessen, dass es noch andere Betriebe geben dürfte. Es muss uns aber auch bewusst sein, dass die Bus Ostschweiz AG zumindest nur im Kanton St.Gallen tätig ist, neuerdings auch im Fürstentum Liechtenstein, aber im Zeitpunkt der massgebenden Subventionsüberbezüge war das Unternehmen hauptsächlich in St.Gallen tätig. Wir haben natürlich auch Unternehmungen, z.B. die PostAuto Schweiz AG, die sind über die Kantonsgrenzen hinweg tätig. Regiobus AG ist ebenfalls ein Unternehmen, das über die Kantonsgrenzen hinweg unterwegs ist, und hier sind die Ostschweizer Kantone kürzlich übereingekommen. Diese Zusammenarbeitsregelung wurde auch von der Regierung verabschiedet. Hier werden wir uns auch vorbehalten, in den kommenden Jahren auch entsprechende subventionsrechtliche Überprüfungen bei über die Kantonsgrenzen hinweg tätigen Unternehmungen vorzunehmen. Natürlich nehmen wir das erst vor, wenn entsprechende Verdachtsmomente auch vorhanden sind. Ich habe sehr wohl nochmals Ihre Einfachen Anfragen bzw. Interpellationen nachgelesen. Sie haben tatsächlich damals nachgefragt. Man muss aber klar auch zum Ausdruck bringen: Im Nachgang zum Postautoskandal hat das Volkswirtschaftsdepartement diese Abklärungen getätigt. Diese haben sich über eine längere Zeit hinweg gezogen. Ich glaube, wir haben nun ein Ergebnis, das auch gut fundiert ist und nun die Bus Ostschweiz AG zur entsprechenden Rückzahlung verpflichtet werden können. Selbstverständlich vorbehalten bleiben strafrechtliche Konsequenzen – hierfür ist jedoch das Bundesamt für Verkehr zuständig. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Abschnitt 3.4.2 (Volkswirtschaftsdepartement). Gartmann-Mels: Ich habe zusammen mit meinem geschätzten ehemaligen Kollegen der SP-Fraktion, Hasler-St.Gallen, im Jahre 2018 das Geschäft 51.18.59 «Postauto-Skandal – wie stark ist St.Gallen betroffen?» eingereicht. Damals lautete die Antwort der Regierung: «Alles paletti, alles kein Problem, denn wir haben keine solchen Fälle.» Wie ich nun aber der Presse entnehmen musste, gab es insbesondere auch in meiner Region bzw. im Oberland doch nicht so korrekte Buchungen. Ich möchte von Regierungsrat Tinner gerne wissen, was da noch im Busch ist und was hier noch auf uns zukommt. Ich denke, man darf nicht immer alles vergessen, obwohl damals Wahljahr war. Nun stehen wir da und wir lesen von Geschichten, die nicht rechtens sind. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Struktur | Phase 2.3.4 Ergebnisse der einzelnen Departemente | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Lassen Sie mich auf beide Themen eingehen, einerseits zur SNB, aber auch auf die Frage von Schwager-St.Gallen zur SAK. Zur SNB: Ich kann Sie vorerst beruhigen, denn diese Thematik ist nicht ein st.gallisches Phänomen. Es ist ein Phänomen in allen Kantonen – wir benötigen neuerdings den Bund. Was ist der Grund? Der Grund ist: Eigentlich geht es der SNB zu gut. Sie hat zu viel Geld. In der Politik gibt es eine Weisheit oder zwei: Es ist nicht gut, kein Geld zu haben. Es ist aber auch nicht gut, zu viel Geld zu haben, weil Sie mit beidem Probleme haben. Eine nachhaltige Finanzpolitik ist gegeben, wenn Sie eine Balance zwischen Ausgaben und Einnahmen haben – aber das ist vielleicht nur ein Problem eines Vorstehers des Finanzdepartementes und nicht von Ihnen. Wir haben in der Finanzkommission die Vor- und Nachteile der bestehenden Regelungen, aber auch, wie man eine Regel adaptieren könnte oder sogar etwas anderes machen könnte, dargelegt. Dabei gibt es für die eine oder andere Variante Vor- und Nachteile. Ich habe Ihnen ausgeführt, und die Regierung anerkennt das auch: Die Schattenrechnung hat gewisse Vorteile. Der eine Vorteil ist, dass es regelbasiert funktioniert. Es ist also nicht so, dass der Finanzchef eines Morgens schlechter oder gut aufwacht und so Entscheidungen trifft. Nein, es besteht eine Regel dahinter, und die wird eingehalten. Das gibt eine gewisse Stetigkeit, das ist der zweite Vorteil. Zudem ist die Regel so basiert bzw. sie wird so berechnet – das hat der Präsident der Finanzkommission ausgeführt –, dass wenn diese Beiträge immer höher sein werden, dann zieht sie quasi nach. Zwar etwas verzögert, aber sie zieht nach. Das hat gewisse Vorteile, und als Vorsteher des Finanzdepartements sage ich Ihnen auch offen: Dass man konservativ budgetiert, dagegen habe ich auch keine allzu grossen Einwände. Der einzige Nachteil ist – und diesen habe ich auch in der Finanzkommission dargelegt –, dass unsere Regel die Ausschüttungsregel der SNB nicht berücksichtigt. Die Ausschüttung bei der SNB basiert auf einem noch verfügbaren Bilanzgewinn, den man hat. Man hat mit dem Bund und der SNB auch hier eine Regel aufgestellt und festgelegt: Solange der Bilanzgewinn über 40 Mrd. Franken beträgt, werden wir das Maximum ausschütten, sprich 6 Mrd. Franken, sprich für den Kanton St.Gallen 240 Mio. Franken. Aktuell liegt diese Ausschüttungsreserve bei 108 Mrd. Franken. Das heisst: Die Wahrscheinlichkeit, dass in den kommenden zwei bis drei Jahren ein Maximum ausgeschüttet wird, ist hoch. Diese Thematik wird in unserer Schattenrechnung nur indirekt abgebildet, indem, wenn natürlich mehr ausgeschüttet wird, sodann auch höhere Einnahmen über die Regel auch möglich sind. Es ist lediglich eine indirekte Berücksichtigung dieser SNB-Regel zwischen Bund und der SNB. Das ist etwas Unschönes, aber damit kann man leben. Ich glaube, diese Diskussion ist ausgeschöpft, und dass nicht alle damit einverstanden sind, das war von Beginn an klar. Selbst wenn man eine andere Variante gewählt hätte, es gäbe auch dann Unzufriedene. Wie ich bereits gesagt habe: Zu viel Geld zu haben ist eben auch immer noch ein politisches Thema, und da wird man auch stets unterschiedliche Positionen einnehmen. Zur SAK: Ich glaube, es ist gut, dass wir hier eine stabile Dividende gerechnet haben. Weil – da haben Sie recht, Schwager-St.Gallen – der Energiemarkt und damit auch dort, wo die SAK positioniert ist, durchlebt momentan eine turbulente Zeit. So sind zum einen die Energiepreise sehr hoch. Hier könnte man zuerst annehmen, dass das attraktiv ist, weil hohe Energiepreise möglicherweise für die Energiekonzerne ein gutes Geschäft sind. Das ist aber nicht oft die Regel, weil die Strompreise meistens von den Unternehmungen mit strukturierten Produkten abgesichert werden. Z.B. profitiert die Axpo nicht so rasch von höheren Energiepreisen, weil ihre Energiepreise abgesichert sind – das machen die meisten so. Bitte nehmen Sie jedoch zur Kenntnis, dass der Stromverkauf nicht das grosse Geschäft der SAK ist. Sie ist in erster Linie ein Netzbetreiber. Diese Netzpreise haben einen anderen Mechanismus; diese sind relativ statisch. Sie sind regelbasiert, wie das Netz entschädigt wird, und daher wird eine SAK nie die gleiche Volatilität haben, wie eine Axpo sie hat. Hinzu kommt, dass sich die SAK in den letzten zehn Jahren durchaus diversifiziert hat. Sie betreibt ein Glasfasernetz, bietet Dienstleistungen an und ist im Bereich der Digitalisierung zuständig. Diese Einnahmen sind stabil und entwickeln sich gut. So ist es weise, hier von einer stabilen Dividende auszugehen. Selbstverständlich gäbe es Risiken und Chancen in diesem Spiel und man könnte das eine höher gewichten als das andere. Wir haben es uns in diesem Bereich – ich gebe das offen zu – etwas einfach gemacht und die Erträge stabil gehalten. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Zu den SNB-Geldern: Regierungspräsident Mächler und der Kommissionspräsident haben die Vor- und Nachteile bereits erwähnt. Die FDP-Fraktion ist wie die Mehrheit der Finanzkommission für die Beibehaltung dieses Instrumentes. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Abschnitt 3.3.9 (Vermögenserträge). Schwager-St.Gallen: Hier geht die Botschaft der Regierung bei den SAK-Dividenden von stabilen Erträgen bis ins Jahr 2025 von jeweils 8,9 Mio. Franken aus. Ein Rückblick auf frühere Jahre zeigt, dass diese Einnahmen durchaus schwankten und zumindest im Jahr 2019 einen Ertrag von null Franken aufweisen. Schon verschiedentlich hier im Rat thematisiert wurde die Axpo-Beteiligung der SAK von 12,5 Prozent. Die SAK ist damit mitbeteiligt an den finanziellen Klumpenrisiken von vier Atomkraftwerken in der Schweiz. Dass aus verschiedenen Gründen im Strommarkt die grosse Party vorbei ist, zeigt die finanzielle Situation der Alpiq Holding AG. Diese konnte sich Mitte Januar nur knapp finanziell über Wasser halten. Wäre es nicht angebracht, bei der kantonalen Finanzplanung diese Risiken einzupreisen und entsprechende Rückstellungen vorzunehmen? | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach: Wir haben diese ausufernde Reserveschaffung in den vergangenen Jahren stark kritisiert. Ich möchte Ihnen zwei Zahlen mitgeben: Vom Jahre 2014 bis und mit dem Jahre 2022 bzw. seitdem diese Schattenrechnung eben besteht, hat der Kanton St.Gallen 425 Mio. Franken gesamthaft budgetiert, und effektiv geflossen sind 982 Mio. Franken, somit ein sattes Plus von mehr als einer halben Milliarde Franken. Ich möchte damit nicht sagen, dass ich gegen diese Reserven bin, aber das Ausmass dieser fehlerhaften Budgetierung erachten wir vor diesem Hintergrund mit dieser gigantischen Differenz als unseriös. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Ich versuche, Ihre Frage so gut als möglich zu beantworten: Die Schattenrechnung wurde im Jahre 2014 eingeführt. Damals oder ein Jahr davor hatte die SNB keinen Gewinn ausgeschüttet. So erhielt der Kanton St.Gallen entgegen dem budgetierten Betrag keine Auszahlung. Daraufhin hat die Finanzkommission diese Schattenrechnung entwickelt, und diese sieht die Mehrheit der Finanzkommission bei steigenden Gewinnausschüttungen sowie aber auch bei sinkenden Gewinnausschüttungen als ein geeignetes Instrument an. Wenn die SNB-Gewinne steigen, dann steigen bei einer Schattenrechnung die Zahlen, die im Budget eingestellt werden, ganz langsam an. Wenn nun z.B. die SNB für 10 bis 15 Jahre stets das Maximum ausschütten würde, dann würde dieser Betrag auch auf dieses Maximum anwachsen. Wenn hingegen die Erträge bzw. die Ausschüttungen sinken, dann würden sich die budgetierten Erträge ebenfalls absenken, aber dann mit dem Nachteil, dass sie langsamer absinken, als dann die effektive Ausschüttung ist. Wir sind der Meinung, dass wir in diesem Bereich das Vorsichtsprinzip walten lassen müssen. Sie haben ebenso Beispiele von Begehrlichkeiten auf nationaler Ebene ausgeführt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat bekanntlich am Freitag oder am Samstag eine Initiative vorgeschlagen. Darin soll ein Teil der SNB-Gewinne in die AHV fliessen. Eine zweite Initiative des Bundes steht ebenso im Raum: Es betrifft den Steuerzahler, und das ist die andere Seite der unheiligen Allianz, die dabei ähnliche Absichten hat. So sollen z.B. die Negativzinsen von gegen 11 Mrd. Franken auch der AHV zukommen. Ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir an dieser Schattenrechnung festhalten. Wenn die SNB sodann mehr ausschüttet, als wir budgetiert haben, dann sollten wir das entgegennehmen. Um diese 500 Mio. Franken könnten wir im Hinblick auf die Werthaltigkeit der Darlehen der Spitäler noch froh sein. Bitte halten Sie an dieser Schattenrechnung fest. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Abschnitt 3.3 (Erläuterungen zu Aufwand und Ertrag). Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Die Frage richtet sich an die Finanzkommission bzw. an deren Präsidenten, und sie betrifft einmal mehr die Schattenrechnung: Die Finanzkommission verzichtete offensichtlich auf die Überprüfung bzw. auf eine allfällige Anpassung der Schattenrechnung. Dies im Wissen darum, dass diese Art der Beurteilung der SNB-Gelder zu erheblichen Verzerrungen führt. Zudem sind die Begehrlichkeiten auf nationaler Ebene gross, zusätzlich von SNB-Geldern zu zehren. Welches Vorgehen plant die Finanzkommission, wenn zu erwarten ist, dass die budgetierten Gelder aufgrund der Schattenrechnung zu hoch sind? Weshalb ist die Finanzkommission nicht bereit, bessere Methoden als die Schattenrechnung zu prüfen? Denn das ist eine Besonderheit des Kantons St.Gallen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Struktur | Phase 2.3.3 Erläuterungen zu Aufwand und Ertrag | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Ich danke Ihnen, dass wir diese Thematik der Niveaueffekte von Personalaufwendungen im Digitalisierungsbereich auch hier im Kantonsrat diskutieren dürfen. Zum einen muss ich festhalten, zu Etterlin-Rorschach: Diese Thematik der Personalaufwandsteuerung hat nichts mit NeLo zu tun, sondern das ist eine Errungenschaft, dass wir heute Personalaufwendungen pauschal budgetieren dürfen. Es war eine Übereinkunft, die wir in der Finanzkommission und danach mit Ihnen im Kantonsrat gefunden haben. So diskutieren wir nicht mehr über einzelne Stellen, wie das früher einmal der Fall war. Damals wurde ein Fleischhauer gegen einen Waffenmechaniker ausgespielt, und ich kann Ihnen sagen: Diejenigen, die damals nicht dabei waren, können sich glücklich schätzen, dass wir uns nun in anderen Zeiten befinden und wir nun den Personalaufwand mit Prozenten global steuern, die Regierung sich sodann um die Prioritäten der einzelnen Arbeitsstellen kümmern muss. Ich glaube, das ist die richtige «Stellschraube», die wir heute benutzen. Zu unserem unterbreiteten Vorschlag: Wir sind der Ansicht, dass wir neben dem ordentlichen Bedarf und strukturellen Personalaufwendungen insbesondere im Bereich der Digitalisierung Personal brauchen. In verschiedenen Bereichen wird bekanntlich gewünscht, dass Verwaltungsprozesse digitalisiert werden sollen. Dies, um diese Projekte zu erarbeiten und umsetzen zu können. Zurzeit wird dieses Personal oftmals eingekauft. Davon werden wir auch künftig Gebrauch machen. Um diese Informatiklösungen für die Zukunft weiterentwickeln zu können und zu pflegen, braucht es ebenso eigenes Personal. Sie können nicht alles «outsourcen». Das macht übrigens in der Zukunft auch die Industrie. Man hat gelernt, wenn in der Informatik alles «outgesourct» wird, ist das ziemlich heikel – schlussendlich verliert man die Kompetenzen in diesem Bereich. Die Regierung hat nun summarisch einen Bedarf abgeklärt und hat 2 Mio. Franken berechnet. Wir werden im Rahmen der jeweiligen Budgetdiskussion aufzeigen, welche konkreten Arbeitsstellen wir in diesem Bereich haben möchten. Hier möchten wir Ihnen gegenüber Transparenz schaffen. Das ist keine Abkehr von den bisherigen Pauschalen, sondern es ist eine Ergänzung in einem Bereich, wo wir aktuell einen hohen Bedarf sehen. Deshalb unterbreiten wir den Vorschlag, neben den strukturellen Pauschalen auch einen Bedarf im Bereich der Digitalisierung zu schaffen. Nun haben wir vorerst 2 Mio. Franken eingestellt für die Jahre 2023 und 2024 – die Finanzkommission möchte nur 1 Mio. Franken einstellen und wir schauen, was das sodann für ein Ergebnis erzielt. Die Finanzkommission, das habe ich bereits im Eintretensvotum angedeutet, hat zumindest signalisiert: Wenn wir sodann einen konkreten Bedarf haben, dass es möglicherweise auch mehr als 1 Mio. Franken sein könne. Zur Frage, ob das auch in anderen Bereichen möglich sei: Informatik ist bereichsübergreifend. Das müssen Sie so verstehen, dass wir nicht nur Arbeitsstellen im Dienst für Informatikplanung schaffen, sondern diese können und werden ebenso in den meisten anderen Departementen benötigt, das sind solche Arbeitsstellen. Natürlich könnte man theoretisch auch noch weitere solche Anträge mit Niveaueffekten stellen – das möchten wir aber nicht, Wir haben hier gesagt: Wir möchten dies im Bereich der Digitalisierung. Ich glaube, dass hier ein Bedarf besteht. Wollen wir einen Sonderfall schaffen? Natürlich, der Kantonsrat schafft ungern immer wieder Sonderfälle, aber ich glaube, hier ist einer angebracht. Ich war positiv gestimmt über die Diskussion in der Finanzkommission, dass dies eigentlich nicht kritisiert wurde, sondern lediglich das Ausmass. Ich glaube, hier haben wir bereits einen guten Weg gefunden, um mit dem Kantonsrat einen transparenten Weg aufzuzeigen, wie wir das bewältigen möchten. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Abschnitt 3.1 (Erfolgsrechnung und Gesamtergebnis). Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Wir haben eine Frage an die Regierung: Diese stellt zusätzlich zum Pauschalen Sockelpersonalaufwand 2 Mio. Franken für Arbeitsstellen im Bereich IT und Digitalisierung ein. Auch wenn wir die Förderung der Digitalisierung in die Verwaltung unterstützen: Sind diese zusätzlichen Arbeitsstellen nicht eine Umgehung des Sockelpersonalaufwands? Eine weitere Frage stellt sich daher, ob auch andere Departemente diese Niveaueffekte in Anspruch nehmen könnten, etwa für prioritäre Projekte im Bereich des Bau- und Umweltdepartements. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Struktur | Phase 2.3.1 Erfolgsrechnung und Gesamtergebnis | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Regierungspräsident Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten. Es freut mich, dass die Mehrheit der Fraktionen den AFP 2023–2025 gut aufnimmt. Auch positiv für die Regierung ist, dass in den kommenden drei Planjahren die Defizite kontinuierlich abnehmen werden und zum heutigen Zeitpunkt im Jahre 2025 eine ausgeglichene Rechnung vorliegen wird. Dies ist unter Berücksichtigung eines um fünf Prozentpunkte reduzierten Steuerfusses in den Jahren 2023 bis 2025 möglich. Es muss jedoch ebenso festgehalten werden, dass in den Jahren 2023 und 2024 mit Defiziten zu rechnen ist und deshalb der finanzielle Spielraum in den kommenden Jahren eingeschränkt bleiben wird. Positiv ist ebenso, dass das bereinigte Aufgabenwachstum mit durchschnittlich 0,7 Prozent deutlich unter dem prognostizierten Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 2 bis 3 Prozent liegt. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Staatsquote in dieser Periode leicht abnehmen wird. Im Auge zu behalten – dies wurde auch von einigen Vorrednern dargelegt – ist sicherlich in den nächsten Jahren das Wachstum der Staatsbeiträge. Dieses wächst mit jährlich 1,4 Prozent deutlich stärker als das durchschnittliche Wachstum von 0,7 Prozent. Im Fokus der Diskussion der Finanzkommission waren dieses Mal die Personalaufwendungen. Dies kann auch dem Antrag der Finanzkommission entnommen werden. Nach den beiden Nuller-Jahren im Bereich des strukturellen Stellenbedarfs ist es der Regierung klar, dass es in den Jahren 2023 bis 2025 wieder eine Rückkehr zu einer gewissen Normalität braucht. Die Regierung hat wie in der Vergangenheit vorgeschlagen, für die individuellen Lohnmassnahmen 0,4 Prozent vorzusehen. Für den strukturellen Stellenbedarf – ebenso wie in der Vergangenheit – haben wir vorgeschlagen, ebenfalls 0,4 Prozent vorzusehen. Zudem zeigt sich, dass zur Bewältigung der gewünschten Digitalisierung von zusätzlichen Verwaltungsprozessen ein Niveaueffekt von 2 Mio. Franken zusätzliche Personalmittel für die Jahre 2023 und 2024 notwendig sein werden. Bitte beachten Sie, dass trotz all dieser Massnahmen, die von der Regierung vorgeschlagen wurden, das durchschnittliche Wachstum der Personalaufwendungen massvolle 0,9 Prozent beträgt. Ich versichere Ihnen, dass insbesondere im Vergleich mit der Wirtschaft sich dieses Wachstum als tief erweisen wird. Es zeigt sich bereits heute, dass Personalaufwendungen in sehr vielen Branchen der Wirtschaft über die Jahre deutlich höher liegen werden als 0,9 Prozent. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen ebenso versichern, dass der unterbreitete Vorschlag der Regierung von 0,9 Prozent sicherlich ausgewogen und finanzierbar ist. Die Regierung begrüsst, dass auch die Finanzkommission der Ansicht ist, dass ein gewisser Handlungsbedarf im strukturellen Stellenbedarf notwendig ist. Auch wenn der strukturelle Bedarf von 0,2 Prozent, wie von der Finanzkommission vorgeschlagen, für die Jahre 2023 und 2024 aus Sicht der Regierung zu tief ist, ist es zumindest positiv, das nicht mehr wie in den Jahren 2021 und 2022 eine Zahl 0 als Vorgabe gilt. Ebenfalls positiv ist, dass auch die Finanzkommission einen Niveaueffekt aufgrund der Digitalisierung anerkennt. Sie setzt zwar nur die Hälfte der von der Regierung als notwendig erachteten Ressourcen ein, hat aber anlässlich der Diskussion in der Finanzkommission angedeutet, dass bei einem konkreten ausgewiesenen Bedarf in den Budgets 2023 und 2024 auch ein etwas höherer Betrag möglich sei. Ich setze hier auf dieses Versprechen und hoffe, dass wir bei der konkreten Auflistung von notwendigen Stellen diese angedeutete Flexibilität sodann auch einlösen können. Erfreulich ist für uns, dass die Finanzkommission bereit ist, auch im Hinblick auf die aktuell steigende Inflation, eine allgemeine Lohnerhöhung von 0,6 Prozent über den Zeitraum 2023–2025 vorzusehen. Diese allgemeine Lohnerhöhung kompensiert teilweise die etwas knausrige Haltung zum strukturellen Bedarf. Aufgrund dessen verzichtete die Regierung auf Anträge, denn wir sind insgesamt mit teilweisen Vorschlägen zufrieden. Wir anerkennen, dass eine allgemeine Lohnerhöhung durchaus ins Spiel gebracht wird. Wir müssen aber negativ zur Kenntnis nehmen, dass Sie uns ein engeres Korsett geben, als wir uns das gewünscht hätten. Zusammenfassend möchten wir festhalten, dass wir diese Vorschläge deutlich konstruktiver empfinden als im Vorjahr. Wie ich Ihnen anlässlich der Budgetberatung im letzten November versprochen habe, führten wir in der Finanzkommissionsitzung zum AFP auch eine Diskussion zum Umgang mit den SNB-Gewinnen bzw. deren Budgetierung. Seitens des Finanzdepartements haben wir eine Auslegeordnung vorgenommen und verschiedene Varianten dargelegt, wie man eine etwas modifiziertere Schattenrechnung oder gar eine Abkehr von der Schattenrechnung machen könnte. Es zeigte sich jedoch, dass eine deutliche Mehrheit an der bestehenden Schattenrechnung festhalten möchte. Die Regierung nimmt dieses Ergebnis zur Kenntnis. Eine Schattenrechnung gibt Nachteile. Die Regierung anerkennt aber auch gewisse Vorteile: eine gewisse Stetigkeit und insbesondere – das ist wichtig –, dass man einen regelbasierten Ansatz wählt und nicht einfach eine Willkür vornimmt. Als Nachteil muss man ausführen, dass man damit eine bewusst vorsichtige Budgetierung zumindest in den nächsten kommenden Jahren vornimmt. Konkret heisst dies, dass in den kommenden Jahren der budgetierte Betrag mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit deutlich tiefer sein wird als effektiv der eingenommene Betrag. Hier möchte ich in aller Deutlichkeit klarstellen: Wenn Sie irgendwann wieder ausrufen, dass die Regierung unfähig sei zu budgetieren, dann nehmen Sie zumindest zur Kenntnis, dass beim SNB-Teil Sie bzw. der Kantonsrat und die Finanzkommission dafür verantwortlich sind, weil Sie bewusst diese Spielregeln nach Schattenrechnung möchten. Die Regierung kann aber damit leben. Ich bitte Sie, insgesamt im AFP 2023–2025 davon Kenntnis zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der AFP weise einen Rückgang der operativen Defizite aus, stellt die Regierung zusammenfassend in der Medienmitteilung zum AFP 2023–2025 fest. Dabei erinnern wir uns alle: In der Budgetdebatte 2022 haben wir ein Sparpaket von 75 Mio. Franken beschlossen und gleichzeitig mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 den Staatssteuerfuss um 5 Prozentpunkte mit Ausfällen von 75 Mio. Franken beschlossen. Dies, wo doch vor diesem Zeitpunkt vor drohendem Staatsbankrott mit ausufernden Defiziten gesprochen wurde. Und nun das: Ein nahezu ausgeglichener AFP 2023–2025. Wir folgern daraus, dass diese «schlechten» Abschlüsse nur konstruiert sind. Seit Jahren schliesst die Staatsrechnung effektiv viel besser ab, als jeweils geplant und budgetiert. Zusammenfassend stellen wir fest, dass der nun vorliegende AFP 2023–2025 die finanzpolitische Schwarzmalerei leider fortführt. Die Regierung bestätigt zudem, dass die Rechnung 2021 viel positiver ausfallen wird, und auch für das Geschäftsjahr 2022 stehe in Aussicht, dass der Abschluss wiederum viel besser als budgetiert abschliessen werde. Positiv ist festzustellen, dass die Konjunkturprognosen in Bezug auf die Ertragsentwicklung realistisch hinterlegt sind. Der AFP 2023–2025 rechnet mit einem Plus von etwa 4 Prozent bei den Steuereinnahmen der natürlichen Personen und bis zu 8 Prozent bei den juristischen Personen. Bei den Ausgaben- und weiteren Einnahmenpositionen ist aber weiterhin eine zu starke Reservepolitik verankert. Im Personalbereich stellt die von der Regierung beantragte Quote von 0,4 Prozent für individuelle Massnahmen und 0,4 Prozent für strukturelle Massnahmen das Minimum dar. Die strukturellen Anpassungen im IT- und Digitalisierungsbereich von zweimal 2 Mio. Franken sind nach unserem Dafürhalten ausgewiesen. Die Finanzkommission hat nun den strukturellen Bedarf umgelenkt in eine allgemeine Lohnmassnahme von 0,6 Prozent gesamthaft für die dreijährige Planperiode. Das Personal wird es freuen, angemessen gewesen wäre mindestens 1 Prozent für diese Planperiode, aber wir geben uns mit diesem minimalen Kompromiss vorerst zufrieden. Wir werden in der Spezialdiskussion entsprechende Anträge einbringen, weil die Anträge 1 und 3 der Finanzkommission einer Korrektur bedürfen. Bitte bedenken Sie die Zeichen, die Sie mit Ihren Beschlüssen gegenüber dem Staatspersonal senden. Sie haben ein anspruchsvolles Projekt eingeführt, das grosse Effizienzsteigerungen beim Staatspersonal und den gesamten Abläufen der Staatsverwaltung nach dem Vorbild von grossen Konzernen zum Gegenstand hat und das Personal noch weiter fordern wird. Zudem höre ich stets von akutem Fachkräftemangel. Gleichzeitig möchte ich Ihnen an dieser Stelle eine Warnung mit auf den Weg geben: Wenn die FDP-Fraktion signalisiert, dass sie verhandlungsbereit sein könnte, wenn die beantragte Sockelsumme von 1 Mio. Franken für IT und Digitalisierung nicht ausreichen sollte, dass man dann über die Bewilligung von einer oder zwei zusätzlichen Stellen diskutieren könnte, weise ich Sie heute bereits darauf hin, dass das nicht mit dem neuen Lohnsystem des Kantons St.Gallen (NeLo) vereinbar ist. Ich warne Sie bereits heute vor unglückseligen Diskussionen im Kantonsrat um einzelne Vollzeit- oder Teilzeitstellen. Zur SNB-Gewinnausschüttung: Nach aktueller Medienmitteilung der SNB sind deren Finanzperspektiven weiterhin ausgezeichnet. Aufgrund der ausgewiesenen Finanzkraft der SNB kann im Planungshorizont des vorliegenden AFP davon ausgegangen werden, dass mit grösster Wahrscheinlichkeit jährlich 240 Mio. Franken zur Ausschüttung kommen und nicht wie in Budget und AFP eingestellt nur 120 Mio. Franken. Wir nehmen ebenso zur Kenntnis, dass ebenso die Regierung der Meinung ist, dass die Grundlagen für die Schattenrechnung nicht mehr aktuell sind, sich die Finanzkommission aber weigert, hier einen Schritt vorwärts zu gehen. Bei der IPV ist festzuhalten, dass das Volumen im 2021 bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Die SP-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass sich dies ab dem Jahr 2022 nicht mehr wiederholt. Diesbezüglich liegen Zusicherungen des Vorstehers des Gesundheitsdepartementes vor. Das Eigenkapital des Kantons St.Gallen wird bis am Ende der Planperiode weiterhin mindestens 1 Mrd. Franken betragen. Das besondere Eigenkapital, das im Jahre 2005 mit 800 Mio. aus den Goldmillionen geäufnet wurde, wird am Ende des Planungshorizonts erschöpft sein. Bis dahin sind jährliche Bezüge zugunsten der laufenden Rechnung von 30 Mio. Franken geplant. Die Regierung und die Finanzkommission werden gefordert sein, diesbezüglich eine Lösung zu finden. Bezüglich der Eigenkapitalien in den Hochschulen, wo wir von weiteren 300 Mio. Franken sprechen, verweisen wir auf das Geschäft 51.20.89 «Entwicklung der Eigenkapitalien von Bildungsinstitutionen». Soweit es die Tagesordnung zulässt, werden wir dazu ausführlich Stellung nehmen. Die Investitionsrechnung sieht stabil Nettoinvestitionen von rund 300 Mio. Franken vor, jedoch trägt diese dem Umstand des relativ hoch aufgestauten Unterhalts nur ungenügend Rechnung. Beim Steuermonitoring kann erneut festgestellt werden, dass der Kanton St.Gallen bei den sehr hohen Einkommen sehr konkurrenzfähig ist. Der Bericht der Universität St.Gallen bestätigt, dass die Steuerfusssenkung von 5 Prozent bei der falschen Einkommenskategorie Wirkung zeigt. Bei der Beurteilung von möglichen tarifarischen Massnahmen ist dieser Bericht heranzuziehen, damit die gewollte Entlastung des Mittelstands auch wirklich erzielt wird. Und bitte bedenken Sie alle, wenn Sie weitere einseitige Steuersenkungen zugunsten von Begünstigten planen, die es gar nicht nötig haben: Am Sonntag hat eine breite Mehrheit die eidgenössische Stempelsteuervorlage mit nahezu zwei Dritteln abgelehnt. Zusammenfassend halten wir Folgendes fest: Der AFP 2023–2025 bestätigt eindrücklich, dass die letztjährige Spardebatte einzig zum Ziel hatte, den Staatssteuerfuss zu senken. Die Defizite haben sich in Luft aufgelöst. Leider plant die Regierung weiterhin bewusst mit viel zu tiefen Gewinnen der SNB. Die Grundlagen für diese sogenannte Schattenrechnung sind veraltet. Es ist dringend notwendig, in die Cybersicherheit und IT-Infrastruktur des Kantons St.Gallen zu investieren. Der Kürzungsantrag der Finanzkommission ist fahrlässig. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Einmal mehr schliesst die Rechnung deutlich besser als erwartet ab. Dass höhere SNB-Gelder zu einem deutlich besseren Ergebnis als budgetiert führen würden, konnte erwartet werden. Die deutlich höheren Steuererträge überraschen aber alle. Dies zeugt von einer erstaunlich robusten Wirtschaft. Aus grünliberaler Sicht nehmen wird dies erfreut zur Kenntnis. Auch die Tatsache, dass die Staatsquote leicht sinkt und die Ressourcenstärke tendenziell steigt. Positiv zu bemerken ist auch die solide Eigenkapitalbasis. Dadurch bleibt der Handlungsspielraum für prioritäre Projekte gegeben. Aufgrund der aktuellen Prognosen des SECO darf von einem jährlichen Wirtschaftswachstum von 2 bis 3 Prozent ausgegangen werden. Aufgrund dessen sieht der AFP 2023–2025 ein optimistisches Wachstum der Vermögens- und Einkommenssteuern von plus 3 Prozent vor, wobei die Regierung von einem Wachstum von 2,5 Prozent bei den Einkommenssteuern und von 5 Prozent bei den Vermögenssteuern ausgeht. Ob sich die St.Galler KMUs angesichts des globalen Konkurrenzkampfs ein Einkommenswachstum von durchschnittlich 2,5 Prozent leisten können, wird sich weisen müssen. Zudem bleiben die Unsicherheiten der konjunkturellen Entwicklung weiterhin sehr hoch. Namentlich die globalen Kapazitätsengpässe und die Gefahr einer Inflation könnten sich dämpfend auf die Konjunkturerholung auswirken. Der AFP 2023–2025 hat die vom Kantonsrat beschlossene Steuersenkung sowie die Massnahmen des Haushaltgleichgewichts integriert. Insgesamt resultiert ein Ausgabenwachstum von 0,7 Prozent, wobei die grössten Treiber die Staatsbeiträge mit einem Wachstum von 1,4 Prozent darstellen. Darin enthalten sind die Beiträge an die kantonalen und interkantonalen Bildungsinstitutionen und soziale Beiträge wie die IPV und die Pflegefinanzierung. Auch wenn das Ausgabenwachstum nicht positiv zu werten ist, gehören diese Unterstützungsbeiträge zu den Hauptaufgaben des Staates. Ein Zankapfel bleibt die Beurteilung der SNB-Gelder. Die Schattenrechnung – Grundlage für die zu budgetierenden SNB-Erträge – hat in den letzten Jahren zu erheblichen Verzerrungen geführt. Selbst der Vorsteher des Finanzdepartementes hat sich anlässlich der Debatte H2022plus für eine Anpassung im Sinne einer besseren Annäherung an die Realität offen gezeigt. Dass die Finanzkommission diesen Ball nicht aufnimmt und eine realistischere Einbettung der SNB-Gelder prüft, lässt Fragen offen. Eine Planung auszuarbeiten im Wissen darum, dass diese erhebliche Mängel aufweist, und darauf basierend Massnahmen zu ergreifen, ergibt keinen Sinn. Ein weiterer Zankapfel ist auch das Personal. Insbesondere gibt der strukturelle Personalbedarf zu reden. Analog der Vorjahre sieht der AFP 2023–2025 jährliche Erhöhungen für den strukturellen Personalbedarf von 0,4 Prozent vor. Der Kantonsrat hat anlässlich der Debatte H2022plus jedoch zum Ausdruck gebracht, dass ihr Potenzial in der Aufgabenüberprüfung und im Abbau von Doppelspurigkeiten innerhalb der Departemente ausmacht. Dieser Bericht bzw. die Prüfung ist noch ausstehend. Wir Grünliberalen sind der Ansicht, dass die Personalentwicklung sorgfältig geprüft werden muss. Es gibt sicherlich Bereiche, wo aufgrund digitalisierter Prozesse Personal abgebaut werden kann. Andere Abteilungen sind jedoch stets unterbesetzt. Wir erwarten von der Regierung, dass sie mit Blick auf das Ganze eine sorgfältige Analyse vornimmt und über die Departemente hinaus die Personalplanung vornimmt. Ausserhalb der Pauschale wurden für Niveaueffekte im Personalbereich für IT- und der Digitalisierungsvorhaben im Rahmen von 2 Mio. Franken zusätzliche Stellen eingeplant. Auch wenn Digitalisierungsprojekte zur Steigerung der Effizienz unzweifelhaft wichtig sein können, wirft diese Planung Fragen auf. Wir werden uns deshalb zu einigen Punkten in der Spezialdiskussion nochmals zu Wort melden. Zusammenfassend präsentiert sich die finanzielle Situation des Kantons solide und das verwendbare Eigenkapital beträgt im Planungshorizont satte 900 Mio. Franken. Dieses Risikopolster ist im Hinblick auf die unsichere gesamtwirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der AFP 2023–2025 rechnet mit operativen Defiziten von 107,5 Mio. Franken für das Jahr 2023, 60,6 Mio. Franken für das Jahr 2024 und 39 Mio. Franken für das Jahr 2025. Die Zahlen haben sich gegenüber dem AFP 2022–2024 um 79 Mio. Franken für das Jahr 2023 bzw. um 90 Mio. Franken für das Jahr 2024 verbessert. Dies trotz der enthaltenen Steuersenkung von 70 Mio. Franken. Wenn wir berücksichtigen, dass in den letzten Jahren die Ergebnisse jeweils beinahe um 200 Mio. Franken besser budgetiert waren, sieht die Finanzlage gut aus. Auch die Staatsquote wird entgegen der Schwarzmalerei der Rechtsparteien sinken. Bewusst wurde darauf verzichtet, die Budgetierung der SNB-Ausschüttung anzupassen. Es wird krampfhaft an der Schattenrechnung festgehalten. Das hat politische, nicht logische Gründe. So wird sowohl im AFP wie dann auch im Budget bewusst pessimistisch budgetiert, um den Boden für weitere Sparmassnahmen vorzubereiten. Neue Sparpakete, wie sie schon wieder gefordert werden, braucht es nicht. Vielmehr müssen wir nun die anstehenden Aufgaben angehen und in unsere Zukunft investieren. Andere Kantone haben dies bereits vorgenommen, und nun müssen wir so rasch als möglich die Bedingungen für das Personal im Gesundheitswesen verbessern. Es genügt nicht, einfach mehr junge Menschen dafür auszubilden. Auch die Arbeitsbedingungen müssen attraktiver werden, damit diese auch im Beruf verbleiben. In den nächsten Jahren brauchen wir nicht nur mehr Personal im Gesundheitswesen. Nein, auch Lehrkräfte werden uns fehlen. Wir werden also auch im Bildungsbereich mehr investieren müssen. Auch beim Klimaschutz müssen wir endlich vorwärtsmachen. Hier ist der Kanton St.Gallen gefordert, damit der Ausbau der erneuerbaren Energien schnell vonstatten geht. Das sind nur einige Bereiche, wo dringend Geld benötigt wird. Bevor wir über weitere Steuersenkungen nachdenken, müssen die Probleme angegangen werden. Die Steuerbelastung ist nicht der wichtigste Grund für die Attraktivität eines Kantons. Mit Verweis auf das Steuermonitoring wird immer wieder betont, dass der Kanton St.Gallen bei der Steuerbelastung nicht gut dasteht und so gegenüber den Nachbarkantonen nicht konkurrenzfähig ist. Hier wird aber verschwiegen, dass für die Standortattraktivität die Steuerbelastung nicht der einzige Massstab ist. Dies zeigte sich eindrücklich durch die Tatsache, dass die Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen im Vergleich mit sämtlichen Kantonen am meisten gestiegen ist, und das trotz hoher Steuern. Die Regierung hat vorgeschlagen, für den strukturellen Personalbedarf in den Planjahren 2023 bis 2025 jeweils 0,4 Prozent einzustellen. Nach beiden Nullrunden ist dies dringend angezeigt, um die nötigen Arbeitsstellen zu schaffen. Leider hat die Finanzkommission das gekürzt und möchte nun nur noch für die Jahre 2020 und 2024 je 0,2 Prozent bewilligen. Es erstaunt mich schon, dass die Regierung darauf nicht mit einem Antrag auf einem roten Blatt reagierte. So entsteht der Eindruck, dass sie bewusst mehr beantragt hat als nötig ist, weil sie weiss, dass die Finanzkommission sowieso Kürzungen vornimmt. Da scheint mir das Vertrauen zwischen dem rechtsbürgerlichen Regierungsrat und der rechtsbürgerlichen Mehrheit in der Finanzkommission (Fiko) und im Kantonsrat doch ziemlich schlecht zusammen. Diese Politik geschieht schlussendlich auf dem Buckel der Angestellten. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der von der St.Galler Regierung präsentierte AFP 2023–2025 nimmt die SVP-Fraktion mit Ernüchterung zur Kenntnis. Es scheint, dass für die Regierung mit der Umsetzung der Massnahmen aus dem H2022plus, die Ende der Novembersession durch den Kantonsrat verabschiedet wurde, die Aufgaben erfüllt sind. Diese Hausaufgaben sind aber noch nicht erledigt und es braucht weitere Anstrengungen, um den Haushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Besorgniserregend ist auch das deutlich überdurchschnittliche Wachstum der Staatsbeiträge von 1,4 Prozent pro Jahr. Dieser Umstand ist nicht neu und darauf wird unsererseits bereits seit Jahren hingewiesen. Wir fordern dringend eine Senkung dieses Wachstums. Zusätzliche steuerliche Entlastungen: Die vom Kantonsrat beschlossene Steuerfussreduktion von fünf Prozentpunkten bringt im Vergleich mit unseren Nachbarkantonen keine wesentlichen Verbesserungen in Bezug auf die Standortattraktivität. Wir erwarten hier klare Ergebnisse, und zwar spätestens auf das nächste Budget, was für tarifarische Steuermassnahmen der Kanton St.Gallen für den Mittelstand vorschlägt. Sollten keine oder ungenügende Entlastungen vorliegen, werden wir für das Budget 2023 eine weitere Steuersenkung beantragen. Zu den öffentlichen Spitälern: Grosse Sorgen bereitet uns weiterhin die finanzielle Situation der öffentlichen Spitäler. Falls die Werthaltigkeit der Beteiligungen und Darlehen nicht mehr gegeben sein sollte, droht dem Kanton St.Gallen ein Abschreiber an die 500 Mio. Franken. Diese Auswirkung auf das Eigenkapital des Kantons St.Gallen wäre verheerend. Somit sind wir der Meinung, dass wir keine neue Berechnungsmethode für die Budgetierung der Erträge der SNB brauchen, sondern sind der Auffassung, dass wir an den budgetierten Zahlen nach Schattenrechnung im AFP festhalten müssen. Denn hier kann man sich zwei Fragen stellen: Hätten wir heute so ein hohes Eigenkapital? Wünschen wir uns eine höhere Abhängigkeit von der SNB? Ich denke, in beiden Fällen nicht. Hinzu kommt die Unsicherheit bei der neuen Finanzierung der IPV. Zu den Personalkosten: Wir sind nicht grundsätzlich gegen die individuellen Lohnmassnahmen von 0,4 Prozent, hingegen bei den strukturellen Lohnmassnahmen von 0,4 Prozent sehen wir diese nicht. Im Zeichen eines Kompromisses hat sich die SVP-Fraktion aber für die Anträge der Finanzkommission entschieden. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Regierung und die einzelnen Departemente präsentieren den AFP 2023–2025, der gut dokumentiert ist und die Einflussfaktoren umfassend miteinbezieht. Die Ergebnisse bzw. die Defizite der Jahre 2023 bis 2025 basieren auf einem Steuerfuss von 110 Prozent. Sämtliche Entlastungseffekte aus dem H2022plus sind berücksichtigt. Aus dem freien Eigenkapital sind keine Bezüge vorgesehen, jedoch jährlich rund 30,6 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital. Das besondere Eigenkapital beträgt somit Ende des Jahres 2025 nur noch 45,3 Mio. Franken. Festzuhalten ist, dass nebst dem jährlichen Verzehr des besonderen Eigenkapitals keine Massnahmen aus der Covid-Krise und auch keine Beiträge für Gemeindefusionen im AFP berücksichtigt sind. Die «Quelle» bzw. das besondere Eigenkapital ist mit dieser Vorgehensweise rasch versiegt. Hier stellt sich die Frage: Rechnet die Regierung künftig mit keinen Gemeindevereinigungen mehr? Der Finanzhaushalt des Kantons entwickelt sich in die richtige Richtung, jedoch muss sich die Aufwands- und Ertragslage noch massiv ändern, damit wir vom Nehmer- zum Geberkanton werden können. Der Kanton muss sich in den nächsten Jahren weiter entschlacken, damit wir für die Zukunft fit sind. Die Aufwände und die Personalkosten sind deshalb stets kritisch zu überprüfen und im Auge zu behalten. Der FDP-Fraktion ist das Wohlbefinden des Personals nicht einfach egal, wir stützen deshalb den Antrag der Regierung mit der Quote von 0,4 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen. Auch wird der Antrag der Finanzkommission, für allgemeine Lohnmassnahmen 0,6 Prozent einzusetzen, von uns unterstützt. Diese 0,6 Prozent können während des AFP 2023–2025 einmalig oder innerhalb der Planjahre aufgeteilt werden. Das Wachstum des Sockelpersonalaufwandes für den strukturellen Personalbedarf ist im AFP 2023–2025 von der Regierung mit jährlich 0,4 Prozent eingesetzt. Die FDP-Fraktion stützt jedoch den Antrag der Finanzkommission mit einem Wachstum von je 0,2 Prozent für die Jahre 2023 und 2024 sowie mit 0 Prozent für das Jahr 2025. Die Regierung sieht im AFP in den Jahren 2023 und 2024 einen Personalaufwand von je 2 Mio. Franken vor. Wir sind jedoch überzeugt davon, dass mit je 1 Mio. Franken pro Jahr ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Sollte sich wider Erwarten die Personalrekrutierung einfacher gestalten, kann mit uns über mehr finanzielle Mittel gesprochen werden. Grösstenteils folgt die FDP-Fraktion den Anträgen der Finanzkommission. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Rechnung 2021 des Kantons St.Gallen wird deutlich besser abschliessen als budgetiert. Die Hauptgründe dafür sind die höheren Erträge aus der Gewinnausschüttung der SNB sowie die höheren Steuererträge. Das freie Eigenkapital ist nach wie vor solide, das verwendbare Eigenkapital wird bis im Jahre 2025 knapp 900 Mio. Franken betragen. Dank der Umsetzung der Massnahmen von H2022plus und der erwarteten wirtschaftlichen Erholung verringern sich die operativen Defizite im Planungshorizont der Jahre 2023 bis 2025 erneut. Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital ergeben sich aus operativen Defiziten von 107 Mio. Franken, im Maximum bis 39 Mio. Franken. Damit liegt das operative Ergebnis im Planjahr 2025 voraussichtlich wieder innerhalb der Defizitgrenze nach Schuldenbremse. Der Ressourcenindex des Kantons St.Gallen hat von 61,0 im Jahre 2021 auf 83,0 im Jahre 2022 zugenommen. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern wird mit einem jährlichen Wachstum des Nettoertrages von 3 Prozent gerechnet. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern wird ebenfalls mit einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg von 8,2 Prozent gerechnet. Mit der Umsetzung der Massnahme A43 des H2022plus wird der Abschreibungsbeginn von Investitionsvorhaben ab dem Jahr 2022 und der Nutzungsbeginn in den entsprechenden Vorgaben ausgerichtet. Es kann mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate des bereinigten Aufwands von 0,7 Prozent sogar von einer rückläufigen Staatsquote ausgegangen werden. Die Plafonierung der Investitionskosten im Bereich der Informatik wird ausdrücklich begrüsst, zumal der Informatikaufwand bis im Jahre 2025 im Vergleich zum Budget 2020 jährlich um rund 1,3 Prozent steigt. Es wird bei den jährlichen Vermögenserträgen im Zusammenhang mit den Beteiligungen der St.Galler Kantonalbank und der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK) von einer stabilen Dividendenentwicklung ausgegangen. Die eingestellten Gewinnausschüttungen der SNB basieren bei auf der vom Kantonsrat beschlossenen Berechnung mittels Schattenrechnung. Unsere Fraktion steht nach wie vor hinter dieser Berechnungsart. Kritisch anzumerken ist: Der grösste Treiber des bereinigten Aufwandes ist nach wie vor das Wachstum der Staatsbeiträge, die mit durchschnittlich 1,4 Prozent pro Jahr oder beinahe 100 Mio. Franken am stärksten ansteigen. Das besondere Eigenkapital ist bis spätestens im Jahre 2027 aufgebraucht. Hier stellt sich insbesondere bei den Gemeinden die Frage, ob in Zukunft noch Beiträge an Gemeindevereinigungen geleistet werden können oder wie diese in Zukunft finanziert werden. Der Systemwechsel im Bundesfinanzausgleich bewirkt geringere Zahlungen zugunsten des Kantons. Nachdem in den Jahren 2021 und 2022 keine Mittel für den strukturellen Personalaufwand zur Verfügung standen, wird in den Planjahren 2023 bis 2025 wieder mit einer Pauschale von 0,4 Prozent gerechnet. Für den prioritären Stellenbedarf im Zusammenhang mit IT und Digitalisierungsvorhaben ist zudem in den Planungsjahren 2023 und 2025 je ein Niveaueffekt von 2 Mio. berücksichtigt. Die von der Finanzkommission dazu gestellten Anträge werden unterstützt. Ich bitte Sie, im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion auf den AFP 2023–2025 einzutreten und den Anträgen der Finanzkommission zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |
15.2.2022 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 19. und 20. Januar 2022 den Aufgaben- und Finanzplan 2023–2025 in Anwesenheit der Departementsvorsteher, des Staatssekretärs und des Generalsekretärs der kantonalen Gerichte intensiv beraten. Vom zuständigen Finanzdepartement waren nebst Regierungspräsident Mächler ebenfalls der Generalsekretär Flavio Büsser sowie die beiden Ökonomen Stefan Alabor und Niklaus Fuchs an beiden Tagen anwesend. Die Geschäftsführung oblag Ralf Zwick, Leiter der Finanzkontrolle, die Protokollierung Christian Gründler und Thomas Bigler, beides Revisoren der Finanzkontrolle. Der nach Art. 16d des Staatsverwaltungsgesetzes (sGs 140.1; abgekürzt StVG) jährlich auszuarbeitende Aufgaben- und Finanzplan (AFP) verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen:
Das Finanzleitbild und die darin festgelegten finanzpolitischen Ziele, die im Jahre 2002 für den Kanton verabschiedet wurden, bilden den Rahmen des AFP. Der AFP hat die Funktion, die mutmassliche finanzielle Entwicklung in den Planjahren aufzuzeigen. Zum vorliegenden Aufgaben- und Finanzplan 2023–2025: Die Ergebnisse enthalten den gesamten Aufwand und Ertrag der Planjahre, samt den Aufwendungen und Erträgen für die Gesetzesvorhaben und Vorhaben von grosser finanzieller Tragweite. Berücksichtigt sind auch verschiedene Massnahmen aus der Umsetzung der Schwerpunktplanung 2021–2031 der St.Galler Regierung. Eingerechnet sind ein Staatssteuerfuss von 110 Prozent, jährliche Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in der Höhe von rund 130 Mio. bis 143 Mio. Franken und sämtliche finanziellen Auswirkungen der Reform des Bundesfinanzausgleichs. Nebst der von der Regierung beantragten jährlichen Pauschale von 0,4 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen beantragt Ihnen die Finanzkommission eine jährliche Pauschale von 0,2 Prozent. Dies allerdings nur in die beiden Planjahre 2023 und 2024 für den strukturellen Personalbedarf sowie ein zusätzlicher Niveaueffekt von je 1 Mio. Franken in den Planjahren 2023 und 2024 für IT- und Digitalisierungsstellen. Zusätzlich beantragt Ihnen die Finanzkommission eine allgemeine Lohnerhöhung von 0,6 Prozent, die im Planungszeitraum 2023–2025 gewährt werden kann. Dies ist vor dem Hintergrund einer sich derzeit abzeichnenden Teuerung zu betrachten. Die Lohnentwicklung liegt aktuell – unter Berücksichtigung der erfolgten Reallohnerhöhung von 0,8 Prozent im Jahr 2020 – nach wie vor über dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Die Entlastungseffekte aus dem vom Kantonsrat in der Novembersession 2021 verabschiedeten Geschäft 33.21.09 «Kantonsratsbeschluss über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus» (H2022plus) sind vollständig in den Planwerten 2023–2025 enthalten. In allen drei Planjahren ist ein Bezug aus dem besonderen Eigenkapital in der Höhe von je 30,6 Mio. Franken berücksichtigt. Bezüge aus dem freien Eigenkapital sind derzeit keine eingestellt. Das Rechnungsjahr 2021 schliesst voraussichtlich deutlich besser ab als budgetiert. Die Hauptgründe dafür sind die deutlich höheren Erträge aus der Gewinnausschüttung der SNB und die höheren Steuererträge. In den Jahren 2022–2025 liegt das durchschnittliche jährliche Wachstum des bereinigten Aufwands bei 0,7 Prozent. Die aktuelle Prognose des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) geht sowohl für das Jahr 2022 als auch für 2023 von einem überdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum im Bereich von 2 bis 3 Prozent aus. Es kann somit in der Finanzplanung von einem Rückgang der Staatsquote ausgegangen werden. Der grösste Treiber des bereinigten Aufwands ist nach wie vor das Wachstum der Staatsbeiträge, die mit durchschnittlich 1,4 Prozent pro Jahr am stärksten ansteigen. Die Nettoinvestitionen steigen gegenüber dem Budget 2022 an und bewegen sich in den Planjahren auf konstant hohem Niveau; zwischen knapp 282 Mio. Franken bis 325 Mio. Franken. Nach dem Anstieg des freien Eigenkapitals infolge des positiven Ergebnisses 2020 und der deutlich besser abschliessenden mutmasslichen Rechnung 2021 reduziert sich der Bestand aufgrund des für 2022 budgetierten Aufwandüberschusses und des Eigenkapitalbezugs wieder und kommt unter Berücksichtigung der in den Planjahren 2023–2025 erwarteten Defizite bis 2025 auf rund 850 Mio. Franken zu liegen. Das besondere Eigenkapital reduziert sich im Umfang der jährlichen Bezüge von 30,6 Mio. Franken bis 2025 auf noch rund 45 Mio. Franken. Damit wird der gesamte verwendbare Eigenkapitalbestand per Ende 2025 nach heutigem Kenntnisstand rund 900 Mio. Franken betragen. Dank der Umsetzung der Massnahmen von H2022plus und der erwarteten wirtschaftlichen Erholung reduzieren sich die operativen Defizite im Planungshorizont deutlich. Die künftige Haushaltsentwicklung bleibt jedoch unsicher und ist wesentlichen Risiken wie auch Chancen unterworfen. Dazu zählen sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch die generellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Neben den finanziellen Effekten aus dem Bundesfinanzausgleich, den erwarteten Gewinnausschüttungen der SNB und den prognostizierten Steuererträgen bestehen insbesondere Unsicherheiten mit Blick auf die allgemeine Konjunkturentwicklung unter Berücksichtigung des weiteren Pandemieverlaufs. Infolge der Anpassungen auf Bundesebene zur Finanzierung der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) und der Werthaltigkeit der Beteiligungen sowie Darlehen im Bereich der Spitäler sehen wir diesem positiv entgegen. Der Kanton St.Gallen verfügt mit einem robusten Eigenkapitalbestand über einen soliden Risikopuffer. Die ertrags- und aufwandseitigen Herausforderungen sind jedoch stets im Auge zu behalten und wo nötig Massnahmen zu ergreifen. Zur Budgetierung der SNB-Erträge: Die Finanzkommission hat sich in der Januar-Sitzung ebenfalls mit den Gewinnen der SNB befasst – wie übrigens in beinahe jeder Sitzung der Finanzkommission in den vergangenen Jahren. Eine Auslegeordnung sowie eine Grundsatzdiskussion führten in der Finanzkommission zum Schluss, dass an der bisherigen, seit dem Jahre 2014 geltenden und bewährten Schattenrechnung keine Änderung vorgenommen werden soll. Zu den Verordnungen über die Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Hochschulen: Im Zeitfenster des Bildungsdepartementes wurde die Finanzkommission von Regierungsrat Kölliker, Rolf Bereuter, Leiter Amt für Hochschulen, und Alex Rutz, Bereichsleiter Beteiligungs- und Leistungscontrolling, über die Entwürfe zu den Verordnungsanpassungen, Erläuterungen zum Verordnungsentwurf der OST sowie eine Übersicht über die Auswirkungen anhand der Rechnungen 2020 informiert. Die Finanzkommission nahm die Erläuterungen und die Unterlagen zur Kenntnis. Das Beratungsergebnis der Finanzkommission des AFP 2023–2025 entnehmen Sie den Anträgen der Finanzkommission. | Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022 |