Geschäft: Perspektiven der Volksschule 2030

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.22.01
TitelPerspektiven der Volksschule 2030
ArtKR Bericht
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung6.1.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung13.10.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag Hauser-Sargans zu Auftrag Ziff. 3 vom 30. November 2022
AntragAntrag der Regierung vom 27. September 2022
BerichtBericht der Regierung vom 4. Januar 2022
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 14. Februar 2022
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 16. Mai 2022
AntragAntrag FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Auftrag Ziff. 1 und 2 vom 29. November 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
15.2.2022Gremium20.3.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2022Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 3 der Aufträge115Zustimmung0Ablehnung5
30.11.2022Antrag zu Ziff. 3 der Aufträge37Antrag Hauser-Sargans75Antrag der vorberatenden Kommission8
30.11.2022Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 der Aufträge113Zustimmung2Ablehnung5
30.11.2022Antrag FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. f der Aufträge113Zustimmung0Ablehnung7
30.11.2022Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Bst. a bis e der Aufträge113Zustimmung1Ablehnung6
30.11.2022Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Ingress der Aufträge111Zustimmung4Ablehnung5
30.11.2022Ziff. 1 Ingress der Aufträge53Antrag FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion61Antrag der vorberatenden Kommission6
30.11.2022Ziff. 1 Ingress der Aufträge106Antrag FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion7Antrag der Regierung7
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 3 der Aufträge mit 115:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 3 der Aufträge dem Antrag Hauser-Sargans mit 75:37 Stimmen bei 3 Enthaltungen vor.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Steiner-Kaufmann-Gommiswald, Kommissionspräsidentin: Ein gleichlautender Antrag wurde in der vorberatenden Kommission mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Ich spreche nicht im Namen der Regierung, weil auch wir diesen Antrag noch nicht diskutieren konnten, mache aber seitens der Regierung einen Hinweis:

Wir haben in der Diskussion jetzt vieles gehört, was eigentlich sehr zutreffend ist. Man sollte den Vorschlag von Hauser-Sargans nicht dramatisieren. Es geht nicht um ein Entweder-oder. Die Forschung wird an der PHSG weiterhin gewichtig sein und bleiben. Es geht um ein Zeichen. Ich habe gestern schon gesagt, dass wir die Botschaft verstanden haben. Der Hochschulrat der PHSG wird sich an seiner nächsten Sitzung übernächste Woche damit beschäftigen. Die Kürzungen, welche sich die Regierung vorgenommen hat, werden wir vermutlich auch im Forschungsbereich machen.

Der Betrag im Forschungsbereich bleibt hoch. Wir kürzen dort nicht zusammen. Es geht in dieser Diskussion mehr um eine Grundsatzdiskussion: Forschung gegen Praxis oder umgekehrt. Die jetzige Formulierung sagt natürlich schon: Praxis zulasten der Forschung. Daher kann ich natürlich dem Antrag von Hauser-Sargans absolut etwas abgewinnen, wenn er sagt, man sollte das nicht gegeneinander ausspielen. Sie haben es wiederholt gesagt, es braucht einfach beides. Es befruchtet sich gegenseitig. Ich werde heute noch im Zusammenhang mit dem Postulat 43.22.08 «Lehrpersonenmangel durch unterrichtsfremde Mehrbeanspruchung» auf dieses Beispiel zurückkommen, denn bei Praxisbezug kann man sich schon fragen: Soll eine pädagogische Hochschule immer unaufhaltsam mehr Praxisbezug fördern? Wie fördert eine pädagogische Hochschule unaufhaltsam immer mehr Praxisbezug? Irgendwo gibt es Grenzen, denn sie braucht für den Praxisbezug die Schulgemeinden vor Ort und die müssen dann auch noch mitmachen. Da kann man nicht einfach unbegrenzt fordern. Wir sind bemüht, das an der PHSG immer weiter zu verbessern. Ich werde Ihnen nachher aufzeigen, dass das mit dem Praxisbezug in der Ausbildung auch heute schon sehr erfolgreich funktioniert.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Losa-Mörschwil: Dem Antrag Hauser-Sargans ist zuzustimmen.

Wir hatten auch nicht die Möglichkeit, in der Fraktion noch über diesen Auftrag zu diskutieren. Dennoch denke ich, macht die Formulierung Sinn. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Die Forschung ist wichtig für die Praxis, und wir dürfen das eine nicht gegen das andere ausspielen. Ich denke, es ist beides möglich und mir gefällt diese Formulierung besser. Sie lässt beides zu.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Hess-Rebstein: Der Antrag Hauser-Sargans ist abzulehnen.

Mir kommt es gerade so vor, als würden wir uns darüber unterhalten, dass wir die Forschung insgesamt komplett abschaffen wollen. So tönt es zum Teil. Das ist doch überhaupt nicht der Fall, ganz und gar nicht.

Die vorberatende Kommission hat sich auch damit auseinandergesetzt. Wir haben in keiner Weise grundsätzlich etwas gegen Forschung einzuwenden. Das eine tun, das andere nicht lassen. Es geht darum, die Praxisorientierung zu stärken. Da muss man natürlich auch Prioritäten bei den Ressourcen setzen. Der «Fünfer und das Weggli» ist nicht immer möglich, eigentlich fast nie, also müssen wir uns wirklich entscheiden: Wo liegt die oberste Priorität? Die ist bei der Praxis. Jetzt kann man noch lange so tun, als gäbe es nachher gar keine Forschung mehr. Das ist nicht der Fall. Wir brauchen die Forschung, und die wird es auch weiterhin geben.

Für uns ist auch wichtig, was wir von Studentinnen und Studenten hören, die sich wirklich wünschen, dass die Praxisorientierung noch mehr als jetzt im Zentrum steht und nicht, dass sie keine Forschung mehr wollen. Das wäre wirklich ein Missverständnis, das ich hiermit klarstellen möchte. Wir können die Beweggründe für diesen Antrag nachvollziehen, müssen ihn aber ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Was Hasler-Balgach gesagt hat, ist durchaus ein sehr interessanter Punkt, die Auslegung dieser Frage. Ich bin ebenfalls ehemaliges Mitglied des Universitätsrates. Ich habe Hauser-Sargans so verstanden, weil er auch von abgehobenen Personen gesprochen hat, dass eigentlich in dieser Frage nicht das System zu ändern wäre, sondern allenfalls die Personen auszuwechseln wären. Ich sage das bewusst im Konjunktiv. Wenn Sie einmal einen Professor bzw. eine Lehrperson an eine pädagogische Hochschule oder an eine Universität gewählt haben, dann ist die betriebene Forschung eben immer auch eine subjektive Frage. Aus meiner Sicht werden Sachen geforscht, bei denen ich bis heute nie verstanden habe, wen es interessieren könnte, ausser die Forscher selber, weil sie vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder von anderen Geldgebern profitieren und vielleicht sogar überrascht sind, wenn ihr Forschungsergebnis von irgendjemandem zur Kenntnis genommen wird.

Ich bitte Sie auch, bei dieser Frage eine gewisse Toleranz zu üben. Bei uns an der Universität ist es nicht mehr möglich, dass ein Universitätsrat alle oder viele Professoren aus Vorlesungen kennen kann. Da wird auch seitens des Rektorates oder von einzelnen Personen gesagt, dieser Professor oder diese Professorin ist sehr stark in der Lehre, der andere ist sehr stark in der Forschung. Die Idealvorstellung, dass einer oder eine in beidem gleich stark oder sehr gut ist, gibt es vielleicht in Einzelfällen, aber meist ist es eine Ergänzung. Aber gesamthaft finde ich das insofern interessant, dass natürlich das Forschungselement auch auf der Fachhochschulebene Platz haben muss. Letztlich ist es auch ein bisschen eine Frage der Führung durch ein Rektorat oder eine Rektoratskommission oder eben den Hochschulrat. Ohne einzugreifen, kann man trotzdem auch Einfluss nehmen. Ich werde in dieser Frage mindestens nicht Nein stimmen. Ob ich zustimme oder mich enthalte, muss ich mir bis zur Abstimmung noch überlegen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Hasler-Balgach: Dem Antrag Hauser-Sargans ist zuzustimmen.

Es geht meiner Meinung nach um einen der heikelsten Gegenstände, die wir besprechen, seit ich in den Rat eingetreten bin. Ich war sieben Jahre an der Universität Fribourg und sieben Jahre an der Universität Zürich. Ich bitte Sie inständig, dem Antrag von Hauser-Sargans zu folgen, denn an der PHSG sind Forscher als Dozierende tätig und Dozierende haben Anteil an Forschungsprozessen. Die Gründungsväter der modernen Universitäten – das ist sehr wichtig zu verstehen – versprachen sich von diesem Konzept, dass das eine das andere bedingt und umgekehrt, dass jede Forschung sich verbessert, wenn sie sich der zuständigen Öffentlichkeit, das sind in diesem Fall die Studierenden selbst, als Prüfstein aussetzen muss. Diese Erkenntnis geht bis auf Immanuel Kant zurück. Es wäre das falscheste Zeichen, das wir in dieser Situation setzen könnten. Sie können Forschung nicht von Lehre trennen und umgekehrt. Sie können Forschung nicht der Lehre unterordnen, Sie können Praxistauglichkeit nicht von Forschungsaktivitäten an einer Hochschule trennen. Wir riskieren damit, dass die PHSG an Qualität verliert, in einer Zeit, in der Notstand herrscht in der Volksschullandschaft. Es wäre das falscheste und schlechteste Zeichen an zukünftige Studierende. Jede Forschung ist auf Lehre angewiesen, sonst wüssten wir nichts von dieser Forschung. Es gibt also keine Kernkompetenz, wie Sie das sagen, denn das eine bestimmt das andere und umgekehrt.

Jeder noch so spezialisierte Fachaufsatz ist immer auch zugleich eine Form von Lehre, denn dort, nämlich von den Studierenden, muss sich dieser Forschungsaufsatz beweisen. Jede wissenschaftliche Lehre setzt eigenes Forschen voraus, sonst wäre sie Lehre vom Hörensagen. Was würde man lehren ohne Weiterentwicklung der Inhalte, die gelehrt und gelernt werden? Überlegen Sie sich das einmal, Sie müssen das Gedankenspiel durchgehen, man würde lehren ohne Weiterentwicklung der Inhalte.

Die Lehre würde sich damit nicht weiterentwickeln können und wir wären auf Forschungserkenntnisse aus vergangenen Zeiten oder von anderen Hochschulen angewiesen. Die PHSG würde an Attraktivität verlieren, denn wer möchte schon den Lehrerberuf studieren, wenn nicht durch Forschung ständig verbessert wird, was den Lehrerberuf ausmacht?

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Wasserfallen-Goldach legt seine Interessen als Mitglied des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG) offen.

Grundsätzlich kann ich diesen Antrag sehr gut nachvollziehen. Im Artikel würde die verstärkte Praxisorientierung weiterhin bestehen bleiben, also der Auftrag, dass sich die PHSG vermehrt der Praxisorientierung und der Praxistauglichkeit in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer widmen soll. Das scheint mir doch ein sehr sinnvoller Fokus, dem die PHSG schon zu grossen Teilen Rechnung trägt, aber worauf man sicherlich noch vermehrt achten sollte.

Sicherlich uneinig bin ich mit Hauser-Sargans, wenn er in der Begründung unten erwähnt, dass die Forschung eigentlich dem Motor der Verbesserung des Lernens der Kinder gleichkommt. Ich würde hier als Motor schon eher die Motivation und das Engagement der Lehrkräfte sehen und damit zusammenhängend natürlich auch die didaktisch-methodischen und pädagogischen Kompetenzen, die sie mitbringen. Aber ich würde jetzt der Forschung kein solches Gewicht beimessen. Nichtsdestotrotz möchte ich auch sagen, dass Forschung und Praxis auch in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung nicht einfach ein Gegeneinander sein kann, sondern dass das ein Miteinander sein muss. Ich glaube, es wird in Zukunft umso wichtiger werden, dass man versucht, den Austausch zwischen Forschung und Lehre vermehrt zu verstärken und zu verbessern. Das kommt letztendlich einer Qualitätssteigerung in der Lehre gleich und führt letztendlich auch zu einer qualitativ noch hochstehenderen Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, als wir sie heute bereits ausweisen können. Die Forschung spielt eine zentrale Rolle in der Entwicklung von neuen Methoden, die in die Lehre und die Praxis fliessen, in der Entwicklung neuer Lehrmittel, aber die Kernkompetenz einer Ausbildungsstätte, Schöbi-Altstätten hat es erwähnt, müssen die Motivation und die Qualität der Lehrpersonen in den Praxiseinsätzen sein. Da ein bisschen vermehrt darauf zu schauen, das kann aus meiner persönlichen Sicht als Hochschulrat mit Sicherheit nicht schaden. Ich persönlich könnte mit dem Weglassen dieses Passus «statt in Richtung Forschung» gut leben, weil die Betonung auf der Praxisorientierung auch so bestehen bleibt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: Ich möchte zuerst einmal wissen, wo die PHSG in der Bildungslandschaft und der Forschungslandschaft verortet ist. Es gibt rund 40 Doktoranden, das Promotionsrecht hat die PHSG selber nicht, es gibt einige Habilitanden. Es gibt pädagogische Hochschulen in Kreuzlingen, Chur, Schaffhausen und Zürich, und es gibt auch noch zahlreiche Universitäten, an denen geforscht wird, die auch einen pädagogischen Auftrag haben. Jetzt wäre abzugrenzen, was dort geforscht wird. Vom Kanton wird prioritär die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern gefordert. Forschung ist sicher notwendig, muss sie sein, aber wahrscheinlich müsste hier bei den Votanten zum Ausdruck gebracht werden, dass es wahrscheinlich zweitrangig und nicht prioritär geschehen soll. Ich kann daraus nichts anderes herauslesen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Der Antrag Hauser-Sargans ist abzulehnen.

Es ist ganz richtig und wichtig, wie Sie es ausführen, Hauser-Sargans: Wir wollen die Forschung nicht abwerten oder schwächen, wie Sie es gesagt haben. Wir wollen lediglich die Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschule in eine Richtung lenken, in der wir praxisnah sind. D.h., Grundlagenforschung soll weiterhin möglich sein – ein gutes Projekt haben Sie eben erwähnt. Wir haben gestern im Leistungsauftrag bereits ausgeführt, dass vorgesehen war, die Gelder in der Verteilung anders auszulegen, von 13 auf 15 Prozent. Es wäre nur stringent, wenn wir im Rückblick auf gestern diesen Antrag heute ablehnen.

Zum zweiten Punkt: Wir möchten möglichst praxisnahe Ausbildung, d.h., die Dozentinnen und Dozenten sollen immer wieder – ich benutze extra diesen Begriff –, den «Stallgeruch» der Volksschule wahrnehmen. Das ist die Intuition hinter dieser Wortwahl. Keine Angst, wir wollen nicht alle Gelder kürzen und die Forschung völlig verunmöglichen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Ziff. 3. Hauser-Sargans beantragt, Ziff. 3 der Aufträge wie folgt zu formulieren: «mit Blick auf den Leistungsauftrag der Pädagogischen Hochschule St.Gallen die Lehrpersonenbildung zu einer verstärkten Praxisorientierung hin zu entwickeln und dem Kantonsrat darüber Bericht zu erstatten. Dabei ist u.a. die Resilienz der Lehrpersonen sowie eine starke Beziehung zwischen der Lehrperson und den Schülerinnen und Schülern zu fördern.» Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Professor an der PHSG und unterrichte dort seit über 30 Jahren, leite einen Masterstudiengang und habe auch schon mehrere Forschungsprojekte umgesetzt und geleitet.

Die vorberatende Kommission beauftragt die Regierung in Ziff. 3, die Lehrpersonenbildung statt in Richtung Forschung zu einer verstärkten Praxisorientierung hin zu entwickeln. Die Verstärkung der Praxisorientierung unterstütze ich absolut, da kann und soll man immer besser werden. Aber das zu verbinden mit der Abwertung der Forschung, ist absurd. Damit würde man das Gegenteil von dem erreichen, was man mit der Praxisorientierung eigentlich möchte. So etwas kann eigentlich nur jemand fordern, der kaum eine Ahnung von Forschung hat.

In zwei grösseren Forschungsprojekten, die ich geleitet habe, haben wir mit 50 Schulen zusammengearbeitet. Die haben zum Teil diese Methoden und die Lehrmittel, die wir eingesetzt haben, über mehr als ein halbes Jahr eingesetzt. Anschliessend zeigte sich, dass diese Lehrmittel sich besser eignen als der herkömmliche Unterricht, und genau das ist letztlich der Zweck von Forschung: Zu schauen, was wirkt und wo lernen die Kinder mehr. Wenn man an einer Hochschule forscht, dann geht das eigentlich immer nur zusammen mit der Praxis. Anders ist das gar nicht vorstellbar.

Ich verstehe schon, was Frei-Rorschacherberg wahrscheinlich meint. Ich glaube, er meint etwas anderes. Er meint wahrscheinlich, dass es bei uns einige Professorinnen und Professoren oder Dozierende hat, die gelegentlich etwas abgehoben unterrichten, was dann zu Rückmeldungen an den Schulleiter führt. Das kann ich nachvollziehen. Das ist aber kein Alleinstellungsmerkmal einer pädagogischen Hochschule, dieses Problem haben Sie auch in der KV-Lehre, das haben Sie in anderen Hochschulen wie in der OST, oder an der Uni St.Gallen. Indem Sie die Forschung schwächen, schwächen Sie die Praxisorientierung, weil diejenigen Professoren und Professorinnen, die forschen, müssen mit der Praxis zusammenarbeiten, weil am Schluss wollen wir, dass die Praxis besser wird. Es geht letztlich darum, dass diese Lehrpersonen und die Kinder besser lernen. Im genannten Projekt, von dem ich berichte, haben wir zum Selbstkostenpreis Unterrichtsmittel entwickelt, die inzwischen von mehr als 1000 Klassen jährlich eingesetzt werden. Wenn das keine Praxisorientierung ist, soll man mir sagen, was Praxis ist. Es geht letztlich darum, dass wir nicht mehr auf dem Niveau eines «Döschwos» unterrichten, sondern auf dem Niveau eines Tesla. Wenn Sie uns das verweigern wollen, können Sie den Passus «statt Forschung» beibehalten, und sonst bitte ich darum, diese drei Wörter zu streichen und die Praxisorientierung selbstverständlich zu belassen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 der Aufträge mit 113:2 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Ziff. 2. Frei-Rorschacherberg: verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion / SP-Fraktion /GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 2 der Aufträge mündlich zu bestätigen.

Da der Antrag zu Ziff. 1 abgelehnt wurde, müssen wir diesen Antrag in der Folge zurückziehen, da er keinen Sinn macht.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 1 Bst. f der Aufträge mit 113:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Bst. a bis e der Aufträge mit 113:1 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Ziff. 1 Bst. a Ziff. i. Losa-Mörschwil: Zur Rolle des Bildungsrates: Ich bin einverstanden, dass die Rolle des Bildungsrates überprüft werden soll. Ein Überprüfen kann eine Chance sein für Veränderungen, Anpassungen und allenfalls auch Verbesserungen. Was es in diesem Fall aber nicht sein sollte, ist eine Abschaffung. Wenn wir den Bildungsrat abschaffen, müssen wir uns fragen, wer die Rolle und die Aufgaben übernimmt. Es darf nicht sein, dass dann jede Schulgemeinde oder jede Schule einfach das macht, was sie für richtig hält. Dann haben wir wirklich ein Durcheinander.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 Ingress der Aufträge mit 111:4 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Hess-Rebstein: Ich bin ein bisschen verwirrt. Ich war der Meinung, man könnte vor der zweiten Abstimmung nochmal Stellung beziehen. Es ging eigentlich doch um die ziemlich entscheidende Frage, ob man eine Teilrevision oder eine Totalrevision machen will. Jetzt haben wir die Begründungen dafür eigentlich nicht gehört, aber wir haben bereits abgestimmt. Wir nehmen das so zur Kenntnis, aber das wäre vielleicht noch gut gewesen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion mit 61:53 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion dem Antrag der Regierung mit 106:7 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Steiner-Kaufmann-Gommiswald, Kommissionspräsidentin: Eine Revision in Etappen oder auch eine Teilrevision mit Priorisierung war kein Thema in der vorberatenden Kommission und wurde somit nicht diskutiert. Der Antrag der vorberatenden Kommission und damit die Totalrevision wurde einstimmig unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Baumgartner-Flawil (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Dem Antrag der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Dieses Mal ist mein Votum sehr kurz: Wir unterstützen den Antrag der FDP-, SP- und GRÜNE-Fraktion, d.h. eine bereichsbezogene Revision in Etappen mit einer Priorisierung.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Hess-Rebstein (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir haben uns diese Frage natürlich auch gestellt, intensiv diskutiert und wie Wasserfallen-Goldach können auch wir mit verschiedenen Lösungen grundsätzlich leben – in der Politik muss man das auch, sonst würde man nicht lange überleben. Zurück zum Punkt: Wir sind grundsätzlich ebenfalls weiterhin der Meinung, dass wir an einer Totalrevision festhalten wollen, sprich also den Aufträgen der vorberatenden Kommission zustimmen würden. In dieser konkreten Abstimmung empfehlen wir, dem Antrag der FDP-, SP- und GRÜNE-Fraktion zuzustimmen aus den Gründen, die Frei-Rorschacherberg vorhin erwähnt hat, die sicher ihre Berechtigung haben und die schon ausführlich diskutiert wurden.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Dem Antrag der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Regierungsrat Kölliker hat gesagt, es gäbe keinen Unterschied zwischen dem Antrag der Regierung und dem unseren. Ich möchte das kurz beleuchten, weil es gibt einen zentralen Unterschied. Wasserfallen-Goldach hat vorhin gesagt, es würde die Angst bestehen, dass der Antrag der Regierung vernebelnd wirken würde. Wir haben eine ähnliche Ansicht und ich habe darum auch Verständnis für eine Totalrevision, um das am Rande noch zu sagen. Ich möchte aber den Unterschied zwischen den Anträgen nochmals herausstreichen. Unser Antrag hält explizit an den Aufträgen der vorberatenden Kommission fest und möchte diese Leitplanken setzen. Das war kein einfacher Weg. Im Vorfeld sind diverse Verbände zusammenkommen, über alle Parteien hinweg haben wir Sitzungen gemacht vor und während der Kommission, um einen Konsens zu finden, und es ist wirklich schön zu sehen, dass wir jetzt über alle Parteien hinweg diese Leitplanken gemeinsam setzen möchten. Deshalb möchten wir an diesen festhalten. Das ist ein Unterschied. Der zweite Unterschied ist, dass wir noch einen Buchstaben f eingefügt haben, der die Rolle der Schulleitungen im Gesetz adäquat abbilden möchte.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Wasserfallen-Goldach (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Wir unterstützen die Aufträge der vorberatenden Kommission, welche im Kern eine Totalrevision beinhalten, aber der Regierung eben auch sinnvolle und zentrale Leitplanken und Fixpunkte mit auf den Weg geben. Unter dem Titel «Totalrevision des Volksschulgesetzes» – darin bewegen sich diese Aufträge der vorberatenden Kommission – bleibt es der Regierung und dem Parlament aber nach wie vor offen und möglich, auch weitere Themen und Entwicklungen in die Revision des Volksschulgesetzes aufzunehmen. Die Regierung versucht aus unserer Sicht mit ihrem Antrag, die Aufträge der vorberatenden Kommission zu vernebeln und ein Stück weit auch auszuhebeln und lässt damit wichtige Punkte der vorberatenden Kommission ausser Acht.

In ein ganz so offenes Rennen sollten wir die Regierung nicht schicken. Wir lehnen deshalb den Antrag der Regierung auch ab. Als Parlament sollten wir unsere Verantwortung wahrnehmen und hier gewisse Leitplanken abstecken. Mit dem Antrag der FDP-, SP- und der GRÜNE-Fraktion, der im Grossen und Ganzen eine Umwandlung in eine bereichsbezogene Revision des Volksschulgesetzes vorsieht, könnten wir grundsätzlich auch leben. Dennoch sollten wir uns dabei aber im Klaren sein, dass es wichtig wäre, uns als Parlament sämtliche Handlungsoptionen bis zum Schluss offenzuhalten. Das tun wir eben mit einer Totalrevision. Auch bei einer Totalrevision braucht man nicht sämtliche bestehenden Gesetzesartikel über Bord zu werfen. Es kann aber nicht schaden, wenn man auch für mögliche Themen oder Entwicklungen, die über die Aufträge der vorberatenden Kommission hinausgehen, offenbleibt und da allenfalls auch Änderungsvorschläge zulässt. Regierungsrat Kölliker, der Vorsteher des Bildungsdepartements, hat vorhin Themen aufgeführt, wie bspw. die christlichen Werte oder auch grundsätzlich den Erziehungs- und Bildungsauftrag. Klar könnte man darüber diskutieren, aber ich glaube, wir sind uns hier im Parlament grossmehrheitlich einig, dass es an diesen Eckpfeilern und Grundelementen des Volksschulgesetzes nicht zu rütteln gilt. Und wenn wir doch oder zumindest einzelne Teile aus dem Parlament zu dieser Erkenntnis kämen, hätte man die Möglichkeit, darüber demokratisch zu diskutieren. Ich glaube nicht, dass wir leichtsinnig solche Eckpfeiler über Bord werfen würden.

Wir lehnen den Antrag der FDP-, SP- und GRÜNE-Fraktion ab, könnten aber damit leben, wenn er doch durchkäme. Wir bevorzugen ein Festhalten an den ursprünglichen Aufträgen der vorberatenden Kommission. Wichtig ist für uns, dass wir dem Antrag der Regierung keinen Aufschwung verleihen und klar Stellung dagegen beziehen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Regierung hat es sich nicht einfach gemacht mit der Motion 42.22.03 «Neues Volksschulgesetz für den Kanton St.Gallen» der SVP-Fraktion betreffend eine Gesamtrevision des Volksschulgesetzes. Wir haben zuerst im Bildungsdepartement intensiv eine breite Auslegeordnung gemacht über ein mögliches Vorgehen in diesem sehr bedeutsamen Geschäft oder Projekt. Wir haben dann den Bildungsrat einbezogen und das intensiv im Bildungsrat bearbeitet, dies eigentlich als Vorbereitung und zuhanden des Regierungsrats. Wir haben im Regierungsrat auch einen Workshop durchgeführt, haben uns wiederholt Gedanken gemacht, wie das Vorgehen sein soll, und sind dann zu diesem Vorgehensvorschlag gekommen, dass wir eine bereichsbezogene Revision, also eine Clusterung der Themen in Etappen vorschlagen werden. Wir sind sehr überzeugt, dass wir ein geordnetes Vorgehen haben müssen, zum einen, damit dieses Projekt erfolgreich werden kann, und zum anderen, damit auch das Parlament die Chance hat, das etappiert in diesen bereichsbezogenen Gebieten zu beraten. Eine Gesamtrevision muss genau definiert sein. Per se heisst es, es kommt alles auf den Tisch. Wir haben uns konkret überlegt: Wollen wir über den Bildungs- und Erziehungsauftrag im Grundsatz debattieren? Wollen wir über die christlichen Werte im Volksschulgesetz debattieren? Wollen wir über Religionsgemeinschaften, Kirchen, Religionsfreiheit diskutieren? Wollen wir über den Finanzausgleich, der dann einen Einfluss hat auf das Gemeindegesetz, das Finanzausgleichsgesetz und sogar das Steuergesetz, debattieren? Wollen wir das alles in eine Gesamtrevision einbeziehen? Wir haben gesagt: Nein, das wollen wir nicht, deshalb dieses bereichsbezogene Vorgehen und eben diese Etappierung.

Der vorliegende Antrag der FDP-, SP- und GRÜNE-Fraktion entspricht genau dem Antrag der Regierung. Deshalb ist auch klar, dass die Regierung gegen diesen Antrag in der berichtigten Fassung, die jetzt vorliegt, keine Einwände hat. Natürlich, der Regierung wäre immer lieber, man würde ihren Antrag unterstützen. Das wäre natürlich 1:1 das, was wir Ihnen auch vorlegen werden. Aber wir haben nichts gegen diesen Antrag und können diesen unterstützen.

Ich habe im Vorfeld schon gehört, wie geht man denn das an? Wir gehen das sofort an, wir wollen das nicht aufschieben. Es wurde auch gesagt, verschiedene Themen verlangen es, dass man sie sofort angeht und dass sie nicht aufgeschoben werden. Wir werden im Januar bereits in einem Workshop des Bildungsdepartementes dahintergehen. Wir werden es im Februar an der Klausur ein erstes Mal im Bildungsrat beraten und es ist vorgesehen, dass wir uns im März oder April in der Regierung konkret dieses Anliegens annehmen, wie wir mit diesem Auftrag genau vorgehen wollen. Sie sehen, wir machen uns sofort daran.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Ziff. 1. Frei-Rorschacherberg beantragt im Namen der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion, Ziff. 1 Ingress der Aufträge wie folgt zu formulieren: «dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf für eine bereichsbezogene Revision des Volksschulgesetzes (sGS 213.1; abgekürzt VSG) in Etappen und mit einer Priorisierung zu unter-breiten, in der sämtliche Aufträge der vorberatenden Kommission vom 16. Mai 2022 umgesetzt werden. Es sind somit insbesondere folgende Massnahmen und Rahmenbedingungen zu beachten:» sowie in Ziff. 1 einen neuen Bst. f mit folgendem Wortlaut: «Die Rolle der Schulleitung ist gesetzlich adäquat abzubilden.»

Wie ich im Eintreten schon gesagt habe, geht es um eine der wesentlichsten Ressourcen in unserem Kanton, nämlich um die Bildung. Wir sind es dem Bildungssystem schuldig, dass wir schnellstmöglich passende Anpassungen machen können, auch auf Gesetzesebene. Deshalb stellen wir unseren Antrag, mit der Idee, dass wir nicht wie bei einer Totalrevision fünf Jahre oder mehr warten müssen, bis Veränderungen eintreten. Wir plädieren dafür, dass wir hier schnell unterwegs sein können, indem wir eine Revision in Etappen mit einer Priorisierung vornehmen können. Es gibt zwei Gefahren, die ich hier sehe. Die eine ist, wie gesagt, dass länger nichts passiert, und die zweite ist die Möglichkeit, dass wir schlussendlich eine ganz grosse Auslegeordnung haben, bei der es allenfalls sogar noch zu einem Referendum kommt. Das muss man einfach bedenken. Wir erachten den Weg mit einer bereichsbezogenen Revision in Etappen als den richtigen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Struktur

Aufträge

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme des Berichtes «Perspektiven der Volksschule 2030» fest.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Ich denke, es gehört zu einer Auslegeordnung, dass man aufzeigt, wo allenfalls Massnahmen angezeigt sind. Ich möchte es unbedingt verhindern, dass ich mich jetzt konkret äussere, wo wir was zu veranlassen haben, weil genau dieser Prozess jetzt partizipativ ansteht. Hätten wir das anders gemacht, würde man uns vorwerfen, wir hätten schon vorgegriffen. Das wollen wir gerade nicht. Es ist eine breite Auslegeordnung. Es ist eine gute Basis für die gemeinsame Arbeit und ich bin sehr guter Dinge, dass wir die richtigen Massnahmen aufgreifen werden. Ich bin natürlich völlig einverstanden mit Etterlin-Rorschach, dass wir extrem aufpassen müssen, dass wir nicht die Schule als Ganzes – das System und die Beteiligten – übermässig belasten mit etwas, was nicht dringend notwendig ist.

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30.11.2022Wortmeldung

Abschnitt C (Perspektiven der Volksschule). Etterlin-Rorschach: Die vier aufgeführten Perspektiven sind sehr eindrücklich, da gibt es grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden. Mir ist einfach aufgefallen, und ich habe es im Bericht nachgezählt, dass der Bildungsrat und die Regierung Skizzen erarbeitet haben mit insgesamt rund 19 möglichen Entwicklungsprojekten, die in den nächsten Jahren gestartet werden könnten und die Schulen damit zusätzlich gesteuert würden. Das erscheint mir doch sehr viele, oder nein, wenn ich ganz ehrlich bin, es scheint mir, dass da zu viele Projekte skizziert sind. Ich glaube, in der Praxis wird es gar nicht möglich sein, all diese Entwicklungsprojekte tatsächlich in Angriff zu nehmen, auch nicht in den nächsten acht bis zehn Jahren. Darf ich den Vorsteher des Bildungsdepartements fragen, wie er sich das konkret vorstellt?

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30.11.2022Struktur

Spezialdiskussion

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30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf den Bericht fest.

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Etterlin-Rorschach: Regierungsrat Kölliker, ich fühle mich durch Ihre Einleitung persönlich angesprochen, zumal ich die Diskussion zum Thema an der letzten Session provoziert habe. Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen zum runden Tisch. Dieser hat ganz klar gezeigt, wie gross die Diskrepanzen in der Wahrnehmung des Bildungsdepartementes, der Schulträger und der Sonderschulträger ist. Wir haben uns geeinigt, dass wir eine bestehende Arbeitsgruppe einsetzen, die den Auftrag jetzt konkret bearbeiten muss, und zwar mit Höchstdruck. Wir haben uns geeinigt, dass da wirklich Diskrepanzen vorherrschen. Ich erinnere daran, das Bildungsdepartement ist nach wie vor der Meinung, es seien genügend freie Plätze vorhanden in den Sonderschulen. Die konkrete Erhebung bei den Schulträgern zeigt, dass massiv Sonderschulplätze fehlen, und es erfüllt uns nach wie vor mit Sorge, dass die Sonderschulen vermelden, dass sie massiv am Limit operieren und nicht mehr in der Lage sind, Schülerinnen und Schüler, bei denen sich ein Bedarf akzentuiert, aufzunehmen. Z.B. führt die Region Rorschach, konkret die Schule Rorschacherberg, für die Gemeinden Rorschach und Goldach einen notheilpädagogischen Kindergarten, weil die drei heilpädagogischen Schulen im Einzugsbereich nicht in der Lage sind, diese Kinder aufzunehmen und zu beschulen. So danke ich Ihnen, Regierungsrat Kölliker, dass die Arbeitsgruppe jetzt tatsächlich mit Höchstdruck diesen Auftrag bearbeitet und dafür sorgt, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten der Problembeurteilung näherkommen und im Sinne der betroffenen Kinder Lösungen erarbeitet werden und wir uns in den nächsten Monaten nicht mehr weiter im Parlament über diese Thematik unterhalten müssen.

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Regierungsrat Kölliker: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nach Absprache mit dem Präsidenten möchte ich vorweg, bevor ich auf dieses Geschäft zu sprechen komme, kurz auf das Thema Sonderschulversorgung bzw. die mangelnden Sonderschulplätze zu sprechen kommen. Dieses Thema hat in der Septembersession Wellen geworfen mit einer dringlichen Interpellation und der anschliessenden Diskussion. In der Zwischenzeit hat der runde Tisch getagt, den ich in der Diskussion angekündigt hatte. Das Gespräch dort ist sehr gut verlaufen. Wir wollen alle gemeinsam vorgehen und sind uns über den Rahmen einig. Die Analyse hat aber gezeigt, dass die Antwort der Regierung vom September korrekt war. Alle Beteiligten haben gemerkt, dass kein Grund bestanden hat, Schuldzuweisungen an den Kanton vorzunehmen. Ich möchte in diesem Zusammenhang vier Punkte etwas ausführlicher betrachten:

Zur Berechnung der Sonderschulplätze: Die Schulen und Gemeinden anerkennen unsere Berechnung der freien Plätze als ebenso richtig wie ihre eigene Berechnung. Die Differenz besteht in den verschiedenen Perspektiven. Die Schulen beurteilen die Nachfrage nach ihrer individuellen Optik. Der Kanton hat dagegen eine übergeordnete Betrachtung und zählt auf Flexibilität zwischen den Schulen. Wir im Kanton müssen den einzelnen Schulen nun besser Rechnung tragen, z.B. in Bezug auf die Schulstufen oder die Beschulungsformen. Die Schulen ihrerseits müssten flexibler werden, etwa bei der Gruppengrösse oder bei ihrem Schulkonzept. Die Grenzen innerhalb der Sonderschulungen sind oft fliessend und lassen solche Flexibilität zu.

Zum Kapazitätsausbau: Die Sonderschulen und die Gemeinden anerkennen unseren Willen, Kapazitätserweiterungen zu bewilligen und nach Kräften zu unterstützen. Wir respektieren den XXIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz und vollziehen ihn konsequent. Auch wir wollen das Beste für das Kind. Anträge auf Kapazitätsausbau werden von uns unterstützt. Was wir aber nicht können, ist zaubern. Neue Schulhäuser oder Schulräume fallen nicht vom Himmel, sondern man muss zusätzlichen Schulraum pragmatisch planen. Dabei muss man auch länger dauernde Provisorien akzeptieren. Alles erledigen kann der Kanton für die Sonderschulen nicht. Nach dem «Okay» des Kantons müssen diese die Umsetzung selbst in die Wege leiten. Ich erinnere daran, dass Sonderschulen private Institutionen sind und wir über ihre Situation im Detail gar nicht informiert sind.

Der vielzitierte XXIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz betont denn auch wörtlich, dass Kanton und Schulen die Versorgung gemeinsam sicherzustellen haben. Ich bin froh, dass wir am runden Tisch einig sind, dass diese Gemeinsamkeit künftig stärker betont werden muss. Dazu soll die Arbeitsgruppe Sonderschulplätze, die übrigens bereits seit Anfang Jahr ihren Betrieb aufgenommen hat, ihre Arbeit nun intensivieren. Sie soll auch kurzfristige Übergangslösungen erarbeiten, um die Situation zu entspannen. Dies, bevor dann später die laufende Evaluation des Sonderpädagogikkonzepts ihre Resultate zeigt.

Zum Sonderpädagogikkonzept: Nicht jeder Bedarf nach Sonderschulung ist ein operatives Thema. Es gibt auch strategische Gründe dafür, dass nachgesuchte Plätze nicht zur Verfügung stehen, und dann muss man kurzfristig damit leben, nämlich dann, wenn eine Behinderungsart im Konzept bewusst nicht in den Bereich der Sonderschulung gestellt wurde. Es gibt zurzeit bewusst keine Sonderschulangebote für kleine verhaltensschwierige Kinder und es gibt auch bewusst keine exklusiven Sonderschulangebote für Kinder mit Autismusspektrumsstörung. Das wurde ursprünglich mit dem Rückhalt der Stakeholder im Konzept so beschlossen. Ich bin aber offen, dass wir bei der Evaluation des Sonderpädagogikkonzepts über solche Angebote für die Zukunft natürlich sprechen. Hier besteht ein Erweiterungsbedarf. Die Entwicklung der Gesellschaft zeigt dies klar. Wir können nicht kurzfristig Sonderschulplätze für autistische Kinder oder für schwer verhaltensauffällige junge Kinder beschaffen. Dies ist im Sonderpädagogikkonzept, welches Sie einstimmig verabschiedet haben, gar nicht vorgesehen. Den Resultaten der laufenden Evaluation des Sonderpädagogikkonzepts soll nicht vorgegriffen werden, bis Ende 2023 dann der entsprechende Bericht vorliegen wird und wir entsprechende Massnahmen vornehmen oder vorsehen können. Dies einleitend zur etwas wirren Situation, die wir an der letzten Session angetroffen haben.

Zum vorliegenden Geschäft: Es wurde ganz viel gesagt. Lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen, was dieser Bericht «Perspektiven der Volksschule 2030» zeigt. Er zeigt auf, wie die Volksschule im Kanton St.Gallen vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie gesellschaftlicher Herausforderungen und Trends bis im Jahr 2030 weiterentwickelt werden soll. Er bietet die Grundlage, um die Volksschule unter Einbezug ihres Umfelds und eingebettet in die kantonale Planungs- und Steuerungstätigkeit zukunftsorientiert auszurichten. Was möchte dieser Bericht? Mit dem Bericht werden vier zentrale Leistungen erbracht. Er würdigt die aktuelle Position der Volksschule im Kanton St.Gallen im Verbund von Bund, Kanton und Gemeinden. Er gibt einen umfassenden Überblick zur Volksschule sowie deren Umfeld und zeigt auf, wie die Volksschule im Kanton St.Gallen vor dem Hintergrund aktueller Erkenntnisse sowie Herausforderungen und Trends weiterentwickelt werden soll. Er schafft eine wegweisende Grundlage für eine koordinierte, zielorientierte und wissenschaftlich fundierte Steuerung in der Bildungspolitik und er bildet die Basis für die noch zu leistende Erarbeitung zukünftiger Massnahmen in den festgelegten Handlungsfeldern.

Wir haben im Bildungsdepartement Erfahrung mit diesen Berichten, weil wir erstellen diese immer wieder in einer gewissen Regelmässigkeit. Hinsichtlich dieser Berichterstattungen, die wir in den letzten 14.5 Jahren seit ich dabei bin jeweils gemacht haben, haben Sie dem Bildungsdepartement immer wieder vorgeworfen, dass wir keine Perspektiven aufgenommen hätten. Das haben wir jetzt erfüllt und deshalb haben wir das entsprechend aufgenommen. Diese vier Perspektiven sind nun das Kernstück des Berichtes. Der Bildungsrat hat sie im Rahmen seiner strategischen Führungsfunktion für die Volksschule des Kantons St.Gallen festgelegt. Als Grundlage diente die Analyse bildungsrelevanter Trends, Entwicklungen und Herausforderungen. Bei den Perspektiven handelt es sich um eine Auswahl von vier wichtigen Themenfeldern, innerhalb derer der Bildungsrat die vielfältigen und teilweise divergierenden Anforderungen an die Volksschule anerkennen, sie konstruktiv bearbeiten und in ein sinnvolles Verhältnis bringen möchte. Insgesamt richten die Perspektiven den Fokus ihrer Wirkung auf die ganzheitlichen Bildungsziele, auf strukturelle Bildungsgerechtigkeit und Integration sowie auf grösstmögliche Bedürfnisorientierung und geteilte Verantwortung.

Warum sind keine Handlungsmassnahmen im Bericht ausgeführt? Das wurde auch bemängelt. Mit dem Bericht wird die Basis für einen systematischen, wissenschaftlich fundierten und reflektierten Umgang mit dem vorhandenen Steuerungswissen gelegt. Er enthält Perspektiven, strategische Ziele und Strategien, aber keine konkreten Massnahmen zur Erreichung dieser Perspektiven. Die Handlungsmassnahmen wird der Bildungsrat ab dem kommenden Jahr in einem partizipativen Prozess zusammen mit den Verantwortlichen der Schule festlegen.

Vielleicht nur kurz, auch mit einem Schmunzeln im Gesicht meinerseits: Wir haben jetzt fast von allen gehört, der Bericht sei zu lang, und in denselben Voten wurde dann jeweils sofort auch gesagt, was alles fehlt und vermisst wird. Das war immer so bei diesem Bericht, das ist etwa das dritte oder vierte Mal, dass ich den vorlege. Wir haben dieses Mal gesagt, wir machen ihn extra ein wenig länger, damit man uns dann nicht vorwirft, er sei zu kurz. Jetzt ist er eher zu lang, aber es fehlt trotzdem noch viel. Also, Sie sehen, irgendwie kann man es nie ganz recht machen. Das beunruhigt mich jetzt nicht so wirklich. Wir haben uns aber sehr Mühe gegeben, das abzubilden, was für uns relevant ist. Vieles wurde jetzt erwähnt und zu Recht festgestellt in all diesen Voten, was nach Handlungsbedarf verlangt. Wir kommen nun zur Beratung dieses Geschäfts. Eine Revision des Volksschulgesetzes wird die Möglichkeit bieten, diese verschiedensten Themenfelder entsprechend anzugehen.

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Hess-Rebstein (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es wurde eigentlich fast alles bereits erwähnt. Wir können uns vielem anschliessen, anderem nicht. Wir müssen nicht nochmals alles wiederholen. Wir sind für Eintreten und behalten uns vor, uns dann bei den einzelnen Punkten in der Spezialdiskussion ausführlicher zu äussern.

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Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Insgesamt erfüllt der sehr umfassende Bericht leider nicht unsere Erwartungen. Die Perspektiven bleiben sehr theoretisch. Das Ansinnen, die Massnahmen, welche zur Erreichung der Perspektiven nötig sein werden, partizipativ zu erarbeiten, ist zu begrüssen. Im Perspektivenbericht erwarteten wir aber erste Umsetzungsanregungen oder Vorschläge, damit die Basis, sprich die Schulträger, erste Handlungsansätze erdenken könnten. Die vier formulierten Perspektiven sind im Grundsatz richtig. Die grosse Aufgabe steht aber nun bevor, vom Wunschdenken und Idealismus zu einer funktionierenden Realität zu kommen. Im Hintergrund der Perspektiven steht ein bejahendes Menschenbild. Die Schulen anerkennen die Gleichheit der anvertrauten Kinder und Jugendlichen trotz oder gerade wegen der hohen Heterogenität in Entwicklung, intellektuellen Fähigkeiten und individuellem Verhalten. Die Maxime sind Chancengleichheit in Entwicklung und Bildung durch Individualisierung und Integration. Im Bericht ist zu lesen, wir haben es bereits von Losa-Mörschwil gehört, die Schule muss bereit sein für die Kinder.

Dazu nun ein Blick in die Praxis: Ich weiss nicht, wann Sie das letzte Mal konkret mit der Volksschule und mit dem alltäglichen Unterricht zu tun hatten. Ich stehe vier Tage in der Woche im Klassenzimmer, nun bereits in meinem 27. Dienstjahr. Meine Schülerinnen und Schüler sind stets divers, das mag ich. Es macht meine Arbeit immer wieder anders. Es wird aber mit den geltenden Rahmenbedingungen immer schwieriger. Als Klassenlehrperson trage ich die Verantwortung für die schulische Entwicklung der Kinder und ihr Wohlergehen während der Schulzeit. Ich habe meinen Beruf gewählt, weil ich gerne Verantwortung übernehme. Ich beschreibe nun aber eine Modellklasse, so oder ähnlich hatte ich die bereits, im Moment ist es aber nicht meine aktuelle Klasse. Eine Doppelklasse, in der Regel sind das vier Geburtsjahrgänge in zwei Schuljahren zusammengefasst, umfasst 19 Kinder. Davon haben zwei Kinder eine diagnostizierte autistische Spektrumsstörung, eines dieser Kinder mit lautem Verhalten und fehlender Frustrationstoleranz, das andere mit enormer Introvertiertheit, scheu und still. Ein Kind der Klasse hat eine Angststörung, d.h. bei jeglicher Frustration, und ich betone, bei jeglicher Frustration, bspw. auch, wenn man einen Ball an die Wand wirft und ihn nicht fangen kann, verkriecht sich das Kind sofort und ist nicht mehr zu beruhigen. Weiter sind es zwei Kinder mit einem psychisch belasteten Elternteil, wobei ein Elternteil davon stationär versorgt wird mit einer Suchterkrankung. Sechs Kinder in einer logopädischen Therapie, ein Kind in einer Psychomotoriktherapie, ein Kind, bei welchem ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde – nach drei Schuljahren erreichte dieses Kind dann den Zahlenbegriff Fünf. Diese Kinder sind alle in dieser Regelklasse. Die Klassenlehrperson trägt die Verantwortung für den individualisierten Unterrichtsverlauf. In der Regel sind das zwei bis vier verschiedene Lehrpläne pro Jahrgang. Sie muss das Lernen der Kinder organisieren, coachen und Feedback geben. Das Feedback ist eine der wirksamsten Methoden für erfolgreiches Lernen. Das wissen wir seit der Metastudie von Hattie. Das braucht Zeit. Wenn die Lehrperson mit jedem Kind einmal pro Woche fünf Minuten ein Feedbackgespräch führen will, braucht sie dafür zwei volle Wochenlektionen, in welchen die anderen Kinder keine Aufmerksamkeit haben. Deshalb könnten in der Theorie oft dazu Teamteachinglektionen eingesetzt werden. Wenn aber gleichzeitig ein anderes Kind dann gerade wegläuft oder sich verweigert oder sich einnässt oder Unterstützung braucht, weil es vielleicht in der Pause hingefallen ist, dann ist es fertig mit diesem zusätzlichen Zeitgefäss. Die Verantwortung – und das betone ich nochmals –, trägt immer die Klassenlehrperson. Neben dem Unterrichtsverlauf werden ausserschulische Lernorte geplant, Elterngespräche finden immer öfter sogar doppelt statt, da geschiedene Eltern, welche nicht mehr miteinander kommunizieren wollen oder können, Anrecht haben auf individuelle Gespräche. Anmelden von Abklärungen, Gespräche wie runde Tische mit bis zu zehn Beteiligten, Kontakte und Austausche mit Fachpersonen wie Therapeutinnen, Kinderärztinnen, Beiständen, Hortmitarbeiterinnen, besorgte, neue Partnerinnen der Kindseltern – das braucht Zeit, und die Koordination und die Verantwortung trägt die Klassenlehrperson. Klassen mit hohen Anteilen von Kindern, deren Eltern keine oder wenig Deutschkenntnisse haben, vervielfachen den Aufwand zusätzlich. Der multikulturelle Hintergrund der Schülerschaft bereichert meinen Schulalltag. Ich mag das sehr, aber oftmals bedeutet es halt ein Vielfaches an Aufwand. Bereits Alltagskommunikationen – z.B. das Kind erscheint nicht in der Schule oder es kommt zu spät oder es macht die Hausaufgaben nicht – werden zu einer grossen Herausforderung und brauchen Zeit, wenn die Person, welche das Telefon entgegennimmt, kein Deutsch spricht. Das braucht Zeit, viel Phantasie und Kreativität, und die Verantwortung trägt stets die Klassenlehrperson. Ich als Klassenlehrerin mache das. Es ist meine Aufgabe als Klassenlehrerin. Ich bin gerne Klassenlehrerin. Ich bin die Erwachsene, die Fachperson, und fühle mich als Anwältin für die mir anvertrauten Kinder. Ich möchte diese alle bestmöglich fördern und fordern, damit sie in der Welt von morgen bestehen können. Es erfüllt mich, wenn ich ein Kind in seinem Lernweg erfolgreich begleiten kann. Im Idealfall lohnt sich der Aufwand. Ich als Lehrperson sehe die Fortschritte, habe einen konstruktiven Austausch mit den Eltern und auch die Klasse wächst daran, dass alle Kinder in ihrer Unterschiedlichkeit dazugehören können. Aber was, wenn die Entwicklung der Kinder stagniert? Wenn einige gar psychisch leiden oder in ihrem Verhalten andere Kinder vom Lernen abhalten? Wenn der Lärmpegel im Schulzimmer Lernen verunmöglicht und die Nerven blank liegen? Was, wenn die Zeitressourcen der Lehrperson insgesamt von wenigen Kindern absorbiert werden und die anderen Kinder auf der Strecke bleiben? Vor rund acht bis zehn Jahren sagte mir einmal ein kleines scheues Erstklasskind: «Aber Sie, Frau Noger, üs gits doch au no.» Das öffnete mir nachhaltig die Augen, bis heute. Es gibt in der Praxis mit den heutigen Rahmenbedingungen klare Grenzen der Integration. Integration ist nur dann sinnvoll, wenn unter dem Strich mindestens eine Partei gewinnt und die anderen nicht signifikant verlieren. Ich als Klassenlehrperson trage stets die Verantwortung für diese Situation. Jede Integrationssituation muss individuell angegangen werden. Das integrierte Kind ist still und depressiv, weil es mit seinem Verhalten sozial immer wieder aneckt? Sind still leidende Kinder besser integrierbar und ich muss den Leidensdruck des Kindes als Lehrperson ignorieren, da ich schlicht keine Zeit für dieses Kind habe? Andere Kinder trauen sich nicht mehr in die Schule, weil der aggressive Erstklässler nach fünf Wochen schulhausbekannt ist, da jedes Kind bereits mindestens einmal eine kassiert hat. Kinder, die sich selbst organisieren können, werden irgendwann sich selbst überlassen im selbstorganisierten Lernen, ohne das für die Wirksamkeit dieser Methode unerlässliche Feedback der Lehrperson, denn die Zeit fehlt, und ich trage dafür die Verantwortung.

Was sind denn die Rahmenbedingungen der heutigen Volksschule? Der Fachpersonalmangel? Was nützt die Idee von Integration von Kindern ohne jegliche Deutschkenntnisse? Aus humanistischer Sicht ganz klar der richtige Weg. Was, wenn aber für die gesprochenen Deutschstunden keine ausgebildete Lehrperson gefunden werden kann? Es wäre toll, die Kinder vor Ort im Schulhaus zu beschulen, aber nicht von ungeschulten Hilfskräften. Die Förderung wäre fachlich klar sinnvoller, wenn diese von einer Fachperson gestaltet wird, dann halt in einer Gruppe an einem zentralen Ort. Tatsache: Es gibt Entwicklungsstörungen, zu deren Therapie ich als Regellehrperson nicht ausgebildet bin. Wenn vor Ort im Schulhaus die Ressourcen nicht vorhanden sind, dann ist eine Sonderbeschulung der bessere Weg.

Heute wird aus Angst, man könnte als intolerant oder faul wahrgenommen werden, viel zu spät erkannt, wo die Grenzen der Integration sind, und wenn sie bekanntwerden, dann stellt der Kanton nach wie vor zu wenige Sonderschulplätze zur Verfügung. Vor Ort in den Schulen gehen die persönlichen Schicksale weiter und die Klassenlehrpersonen können nur zusehen, wie an dieser Situation das betroffene Kind, die Eltern, die Klasse und nicht zuletzt die Lehrperson selbst verzweifeln. Heute haben mich verschiedene Ratskolleginnen und -kollegen angesprochen, ich sei ein bisschen blass. Vielleicht ist das der Grund: Weil die Belastung hoch ist. Man weiss schon lange, je früher die Intervention, desto kürzer. Betroffene, nun erwachsene Personen erzählen oft von jahrelangem Leidensdruck, bis sie endlich therapeutische Hilfe erhielten. Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen nehmen zu. Die Schule, Versagensängste und soziale Ausgrenzung sind dabei auch Auslöser, und ich als Lehrperson trage die Verantwortung. Tatsache ist: Der Leistungsdruck von insbesondere jungen Lehrpersonen ist im Moment unerträglich hoch. Diese tendieren nämlich immer wieder dazu, sich einreden zu lassen, dass es ihr Versagen sei, wenn die Integration nicht gelingt. Wir müssen diese Scham ablegen, zum Wohl der uns anvertrauten Kinder. Wenn es nicht geht, dann sind die Rahmenbedingungen falsch, nicht das Kind und nicht die Lehrperson. Die Schule muss bereit sein für die Kinder, das unterschreibe ich, und die Politik muss dafür sorgen, dass diese Maxime kein Papiertiger bleibt.

Mein Appell heute: Integration ist die richtige Haltung, aber nicht, wenn alle verlieren. Wir müssen Realpolitik machen, d.h. für Kinder, Eltern und Lehrpersonen einen Unterrichtsalltag ermöglichen, der allen Kindern eine möglichst optimale Entwicklung ermöglicht. Integration als Haltung, nicht als Diktat, realistisch mit den Rahmenbedingungen umgehen, die wir haben, Fachpersonen sinnvoll einsetzen mit Schulmodellen, die umsetzbar sind, den Kindern reelle Lernchancen bieten und mir nicht einen imaginären Heiligenschein als Gutmensch ausstellen. Warum werden immer mehr Lehrpersonen im Beruf krank? Die Burn-out-Rate liegt bei 30 Prozent. Warum arbeiten die Lehrpersonen nicht 100 Prozent? Das wäre eine praktische Lösung. Warum resignieren viele Junglehrpersonen und wechseln nach wenigen Jahren den Beruf? Die Klassenverantwortung tragen im Moment bereits neun Personen im Kanton, welche keinerlei fachspezifische Ausbildung besitzen. Geht das, ohne dass die Entwicklung der Kinder oder auch die psychische Gesundheit der Person selbst gefährdet wird? Wenn Sie mir aufmerksam zugehört haben, können Sie sich all diese Fragen jetzt selber beantworten.

Ich komme nochmals kurz zurück zur Klassenlehrperson: Wenn ich wieder allen Kindern reelle Lernchancen bieten kann und diese reüssieren, dann trage ich sehr gerne diese grosse Verantwortung, denn dann bin ich wirksam. Dann kann ich tun, was das Schönste im Beruf ist: alle mir anvertrauten Kinder auf ihrem Weg in ein selbständiges Lernen und Leben begleiten. Ziel von Pädagogik und Gesellschaft ist noch immer der mündige Bürger und die mündige Bürgerin. Wirtschaftlich betrachtet, auch ein bisschen unschön, geht es um unser zukünftiges Humankapital, welches die Zukunft unserer schönen Schweiz sichert. In meinen Augen tragen wir hier die Verantwortung. Die Massnahmen, die auf den Bericht folgen, werden relevant sein.

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30.11.2022Wortmeldung

Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Bericht war lange, ausführlich, teilweise auch mit einigen Redundanzen gespickt, aber im Grundsatz war es ein guter Bericht. Ich habe ihn gerne gelesen. Es bestätigt meine Meinung, dass wir eine gute Schulbildung in unserem Land haben. In Anbetracht der Länge, des Umfangs und der Breite der Themenfelder wäre es hilfreich gewesen, zu Beginn des Berichtes eine kurze Übersicht eines Stärken-und-Schwächen-Profils der Volksschule unseres Kantons zu haben. Die über 160 Seiten und die vielen Anhänge haben mich bezüglich Übersicht ziemlich herausgefordert. Trotz der Berichtslänge habe ich dennoch einige Themen vermisst, u.a. die frühe Förderung – das kam dann auch später an der Kommissionssitzung zur Sprache –, aber auch Anschlussangebote oder weiterführende Schulen oder auch Veränderungen der Beziehung der Einzelperson zum pädagogischen Team oder die Bildung der ausserschulischen Erzieherinnen und Erzieher, die einen zunehmend höheren Stellenwert für die Bildung der Kinder haben.

Zu kurz kam auch die Bildung für Umwelt und Klima, notabene eines der wichtigsten Themen für die Zukunft der Kinder. Ganz gefehlt hat auch die Beachtung der Problematik des Illetrismus in der Schweiz. Wir haben rund 800'000 Personen in der Schweiz, die nicht genügende Lese- und Schreibkompetenzen haben, um einen einfachen Text zu verstehen oder schreiben zu können. Ein Grossteil davon sind Menschen, die mehrere Jahre und oft sogar die ganze Schulzeit in unserem Land absolviert haben. Damit wird ihre Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben eingeschränkt. Das ist bedauerlich. Es müsste möglich sein, dass wir in einer längerfristigen Perspektive für unsere Volksschule den Blick auch auf solche Themen legen müssen.

Nun aber wieder zurück zum Positiven: Die Perspektiven für unserer Schule zeigen in die richtige Richtung. Das Lernen soll über Interesse und bereits vorhandene oder geweckte Neugierde stattfinden und dem Entwicklungsstand des Kindes angepasst werden, eben ganz unter dem Motto: Das Kind muss nicht für die Schule bereit sein, sondern die Schule für das Kind. Oder anders gesagt, wenn der Schüler bereit ist, erscheint der Lehrer. Dass eine bewegte, sich entwickelnde und verändernde Schule auch gute Rahmenbedingungen braucht, ist unbestritten. Eine Voraussetzung dafür ist ein modernes, zeitgemässes Volksschulgesetz.

Das vierzigjährige Volksschulgesetz mit seinen zahlreichen Nachträgen wird dieser Voraussetzung nicht mehr gerecht und braucht eine Revision. Ich muss Ihnen gestehen, ich war lange unschlüssig, welcher Wege der beste dafür ist. Eine Totalrevision braucht lange Zeit und gefährdet damit die Umsetzung der schnell nötigen Anpassungen. Damit riskieren wir, dass wichtige Prozessveränderungen auf Jahre blockiert werden. Auf der anderen Seite ist das Gesetz nun wirklich veraltet und braucht eine gute, bereichsbezogene Revision. Dazu werden wir später bei den Kommissionsaufträgen noch kommen. Ich für meinen Teil hätte es begrüsst, wenn die Kommission nach dem Workshop der Regierung zum Thema Perspektiven der Volksschule und Revision des Volksschulgesetzes sich noch einmal getroffen hätte. Nur anhand der Antwort auf die Motion 42.22.03 «Neues Volksschulgesetz für den Kanton St.Gallen» ist es für mich nicht transparent genug, welche Auslegeordnung mit welchen Überlegungen gemacht wurde. Vielleicht hätten wir dann jetzt nicht Anträge der Kommission, der Regierung und aus der Mitte des Rates, sondern gemeinsame, machbare und gute Lösungen auf dem Tisch. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir dies nun in dieser Debatte noch erreichen werden.

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Wasserfallen-Goldach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wenn der Bericht auch sehr umfassend herausgekommen ist, so gibt er doch in übersichtlicher Form einen guten Überblick zu aktuellen Themenfeldern und möglichen Stossrichtungen im Bildungsbereich. Die sehr allgemein gehaltenen Ausführungen und Feststellungen hätten aus unserer Sicht allerdings noch mit möglichen Massnahmen gespickt werden können, um eben auch aufzeigen zu können, wie die Perspektiven 1 bis 4 erreicht werden könnten. Das Volksschulgesetz wird seit bald 40 Jahren angewendet und ist damit eines der ältesten der bedeutenden St.Galler Gesetze. Seither wurde es rekordverdächtige 27 Mal mit Nachträgen angepasst. Gesetze sollten zwar nicht vorschnell über Bord geworfen werden, denn dennoch, und das zeigt eben auch dieses Volksschulgesetz, hat es sich über die Jahre gut bewährt. U.a. ist es auch ihm zu verdanken, dass unsere Schule im Volk sehr gut verankert ist, dass die Lehrpersonen guten Unterricht erteilen und dass die St.Galler Volksschule im Leistungsvergleich gerade auch mit Privatschulen sehr gut mithalten kann.

Wie auch der Bericht «Perspektiven der Volksschule 2030» aufzeigt, verstärken sich die Herausforderungen im Volksschulwesen grundlegend. Stichworte sind hierbei: digitalisierte Lehrmittel, Transfer aus der IT-Bildungsoffensive, Heterogenität und verhaltensauffällige Kinder, Begabtenförderung, Kompetenzen der Schulleitung, immer komplexere kantonale Regeln versus Gemeindeautonomie, Frühe Förderung, Kindergarten und Einschulung, Tagesstrukturen, Rolle und Zuständigkeiten des Bildungs- und Kantonsrates. Viele der erwähnten Herausforderungen dürften sich nicht mehr mit weiteren Nachträgen zum Volksschulgesetz bewältigen lassen. Die Zeit ist reif geworden für eine Totalrevision. Nehmen wir das doch in Angriff. Aus diesen Überlegungen haben wir als SVP-Fraktion in der vergangenen Februarsession die entsprechende Motion 42.22.03 «Neues Volksschulgesetz für den Kanton St.Gallen» eingereicht. Ziel soll ein zeitgemässes und schlankes Gesetz sein, mit dem die Volksschule flexibel, aber auch bodenständig bleibt und die Lehrpersonen und Behörden vor Ort ein gesundes Mass an Handlungsspielraum haben und nicht die kantonale Bürokratie überhandnimmt. Unsere Motion zur Totalrevision des Volksschulgesetzes hat auch die Diskussionen in der vorberatenden Kommission sehr stark geprägt und inspiriert. Es freut uns natürlich sehr, dass man dort über sämtliche Fraktionen hinweg zum Schluss gekommen ist, dass der Bedarf nach einer Totalrevision ausgewiesen ist. An den präzisierenden Aufträgen, welche aus dieser vorberatenden Kommission hervorgehen, haben wir aktiv mitgearbeitet und tragen und unterstützen diese nun auch als gesamte SVP-Fraktion.

Die SVP-Fraktion steht ganz klar hinter der Absicht, dass die hohe Qualität in unserem Bildungswesen aufrechterhalten und, wo möglich und angezeigt, optimiert werden soll. Entscheidend und Garant für eine hohe Bildungsqualität sind in erster Linie die Lehrpersonen in ihrem täglichen Wirken mit den Kindern und Jugendlichen und weniger das System als solches. Entsprechend zentral ist auch eine praxisorientierte Lehreraus- und -weiterbildung. Wichtig sind vor allem die Fachkompetenz, die Motivation und die Entwicklungsfähigkeit, das Engagement und damit verbunden eben auch eine gewisse pädagogische Freiheit für die Lehrpersonen. Verschiedene aktuelle Studien verdeutlichen dies in absoluter Klarheit – die Hattie-Studie hier als Stichwort. Die Würdigung und das Gewicht der Lehrpersonen, das haben wir hier wirklich vermisst. Die kommen in diesem Bericht massiv zu kurz. Der Unterricht darf nicht bis ins letzte Detail von oben herab gesteuert, normiert und vereinheitlicht werden. Der Lehrberuf muss wieder an Attraktivität zulegen, gerade auch hinsichtlich des Lehrpersonenmangels, den wir aktuell zu beklagen haben. Viele der im Bericht beschriebenen Projekte und Reformen laufen allerdings Gefahr, genau das zu tun. Die Lehrpersonen werden durch den erheblichen bürokratischen Zusatzaufwand von vielen der angepeilten Reformprojekte noch weiter von ihrer eigentlichen Kernaufgabe, dem Unterrichten, weggedrängt oder dabei zumindest nicht unerheblich eingeschränkt. Auch wir teilen die Auffassung der Regierung, dass eine frühzeitige Förderung der Kinder nachhaltig betrachtet grosse Vorteile mit sich bringen kann und sich mittel- bis langfristig auch ökonomisch auszahlt. Entwicklungen und Anstrengungen der Gemeinden in diesem Bereich gilt es grundsätzlich zu fördern, wenn sie auf Gemeindeebene getragen und für nachhaltig befunden werden. Es gibt in unserem Kanton zwar bereits heute eine Vielzahl an Angeboten und Fördermöglichkeiten, es existiert nach unserer Ansicht aber keine rechtliche Möglichkeit, bei mangelnden Deutschkenntnissen die notwendigen Integrationsbemühungen auch konsequent einzufordern. Hier mangelt es. Gerade diejenigen nämlich, welche solche Angebote am nötigsten hätten, machen auf freiwilliger Basis nicht davon Gebrauch. Das Credo müsste in diesem Zusammenhang lauten: Integration nicht nur fördern, sondern auch konsequent einfordern. Was es hier vielleicht noch zu erwähnen gilt, ist das selektive Obligatorium, welches auch in die Aufträge der vorberatenden Kommission eingeflossen ist, was wir natürlich sehr zu begrüssen wissen.

Bei integrativen Massnahmen muss man aufpassen, dass diese nicht zu einer Blockade des Systems führen und eine Mehrheit darunter leidet. Auch hier gilt es, den konkret erwünschten Nutzen einer Massnahme sorgfältig auf seine Wirksamkeit zu überprüfen, allfällige negative Konsequenzen möglichst bewusst zu machen und einzudämmen: Integration wo möglich und sinnvoll, Separation wo nötig und angebracht. Das sollte für uns richtungsweisend sein. Eine überstrapazierende Integration führt nach unserer Ansicht mittel- und langfristig zu bedeutenden Mehrkosten und führt unweigerlich zu einem Qualitätsabbau im Bildungssystem.

Unsere Kernpunkte beinhalten, dass die Schule leistungsorientiert ist und bleibt und konsequent auf die Anforderungen von Berufslehren und weiterführenden Schulen auszurichten ist. Auch im Zeitalter der Digitalisierung darf nicht vergessen werden, dass Lernen in erster Linie mit Kopf, Hand und Herz stattfinden soll. An dieser Stelle möchte ich es abschliessend deshalb nicht unterlassen, unsere Kernpunkte noch explizit zu erwähnen, die wir in Form dieser vorberatenden Kommission, aber auch immer wieder einmal in Form von Vorstössen einbringen werden und den Fokus draufhalten werden: Die Grundlagenfächer Deutsch und Mathematik gilt es zu stärken. Das sind die Kernpfeiler in unserem Fächerkanon. Die Praxisorientierung in der Lehrerbildung muss verstärkt zum Tragen kommen. Die Maturitätsquote darf nicht weiter künstlich erhöht werden und die Aufnahmeprüfungen an den Mittelschulen gilt es aufrechtzuerhalten. Schulnoten von 1 bis 6 gilt es trotz Kompetenzorientierung im Unterricht auf sämtlichen Schulstufen aufrechtzuerhalten. Schülerinnen und Schüler sollen nicht künstlich krankdiagnostiziert und übertherapiert werden. Den entsprechenden Gesamtanteil an Förderunterricht gilt es einzudämmen. Das sind wichtige Punkte aus unserer Sicht. Ich bin froh, sie hier nochmals deponiert zu haben.

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Baumgartner-Flawil (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Bericht beinhaltet eine umfassende Darstellung der Bildung und der Schule, mit Hinweisen auf die Wissenschaft und teilweise auf Erkenntnisse aus der Forschung. Spannend und bemerkenswert sind die Statistiken mit aussagekräftigen und informativen Kennzahlen. Bis S. 95 ist es ein sehr umfassender Bildungsbericht mit einer gesellschaftlichen, strukturellen, schulischen und politischen Bestandesaufnahme. Es liest sich eigentlich wie eine Vorlesungsreihe zu Pädagogik und Bildungspolitik.

Bei einem solch umfassenden und detaillierten Bericht besteht für die Lesenden die grosse Schwierigkeit, die Übersicht zu behalten und sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können. Eine solch umfassende Auslegeordnung darf nicht in der Politik bleiben. Die Kommunikation und Partizipation mit den Umsetzenden, also mit der Schule, den Gemeinden und den Auszubildenden, müssen einen entscheidenden Faktor bilden für eine innovative und zukunftsgerichtete Volksschule.

Ich möchte auf fünf Punkte hinweisen: Erstens, die Qualitätsmessung: Bei der Qualitätsmessung fehlen die konkreten Aussagen, wie gut und effektiv Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Gemeinden lernen. Die Leistungen z.B. in Mathematik und Deutsch müssen gemessen werden, um Aussagen zur Verbesserung des Bildungsstandes in den einzelnen Fächern zu formulieren. Eine Schulführung muss auf Qualität basieren. Zur Qualitätssicherung kann die administrative Aufsicht, wie sie heute geleistet wird, nicht umgesetzt und angewendet werden und sie kann auch keine Aussagen machen. Dazu braucht es eine externe, unabhängige Evaluation mit einer vertieften Analyse. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Autonomie der Schulen angestrebt werden soll. Das geht jedoch nur, wenn der Output gemessen werden kann. Den Output kennen jedoch die Schulen vor Ort nicht. Sie befinden sich in einem eigentlichen Blindflug. Da werden zum Teil Schulstrukturen entwickelt, Profile erarbeitet mit Lernlandschaften und in den Unterricht integrierte Hausaufgaben, ohne auch nur ansatzweise zu wissen oder zu prüfen, welche Wirkung dies auf den Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern hat. Es ist an der Zeit, den Output der Schule vor Ort auch inhaltlich zu messen, hinsichtlich relativen Lernerfolgs, Freude am Lernen, sozialer Zusammenarbeit, im musischen Bereich usw. Inzwischen ist die Forschung so weit, derartige Ergebnisse so aufzubereiten, dass nicht einzelne Lehrpersonen blossgestellt werden.

Internationaler Vergleich: Der internationale Vergleich fehlt in jeder Hinsicht, wie z.B. mit den asiatischen Ländern mit den entsprechenden Vergleichszahlen. Es ist zu kurz gegriffen, nur den Drill in den Vordergrund zu stellen, denn nur auf einer gründlichen Würdigung des gewaltigen Vorsprungs der asiatischen Bildungsgewinner, die notabene auch in der Wirtschaft weltweit führend unterwegs sind, ist eine Diskussion über notwendige Investitionen und Verbesserungen der Bildung möglich.

Zur Finanzstatistik: Die Finanzstatistik hat einen zu grossen Einfluss und bestimmt jegliche Innovation zur Verbesserung. Es werden nur Zahlen präsentiert, welche Finanzen pro Schüler und Schülerin eingesetzt werden, und die inhaltlichen Aussagen zu deren Aufwendungen werden nicht publiziert. Die Finanzhoheit beeinflusst und bremst womöglich die Bildung zu stark. Es darf keine «Discount-Schule», sogenannte Billigschulen, geben nach dem Motto: je billiger, desto besser. Investitionen in die Bildung sehen anders aus und müssen verglichen werden können. An Bürgerversammlungen ist es üblich geworden, diese Zahlen auch zu benennen. Dies führt zu einer vollkommen unsinnigen Konkurrenz. Möglichst tiefe Kosten pro Schüler und Schülerin, ohne zu wissen, ob die Schule auch erfolgreich unterwegs ist.

Die frühe Bildung und der Kindergarten: Seit dem Ende der Versuche zur Basisstufe ist eine Grundsatzdiskussion mit einer allgemeinen Flexibilisierung im 1. Zyklus nicht mehr geführt worden. Bei der Einschulung ist die Schere der Leistungsfähigkeit der Kinder bereits zu gross. Im Kindergarten herrscht faktisch immer noch ein Schulverbot. Dieses wird nun aufgeweicht durch verschiedene in den letzten Jahren installierte Massnahmen, wie z.B. Deutsch für zweisprachige Kinder ab dem dritten Geburtsjahr oder Sprachförderung und Pensen für schulische Heilpädagogik im Kindergarten. Die Streuung nach den beiden Kindergartenjahren dürfte beträchtlich grösser sein als vorher. Dies ist nicht zuletzt die Folge der unterschiedlich wirksamen Pädagogik der Lehrpersonen dieser Stufe. Die Wirksamkeit des Kindergartens muss und darf hinterfragt werden. In der frühen Kindheit, von null bis vier Jahren, werden die Chancen zu wenig genutzt. Diese Massnahmen sind zu erarbeiten und umzusetzen.

Lernzeit und Hausaufgaben: Diese sind kein Thema in den Perspektiven 2030. Eltern und Lehrpersonen müssen sich auf der inhaltlichen Ebene zu den Lerninhalten ihrer Schülerinnen und Schüler begegnen. Ein Vergleich zum Training im Sport und in der Musik ist angezeigt. Nur wer trainiert und übt, kann Erfolge ausweisen. Nur durch einen selber betriebenen Aufwand entsteht eine Kompetenzerweiterung. Dies bedingt ein hohes Engagement der Erziehungsberechtigten.

Auf S. 97 werden die Perspektiven aufgeführt. Gegen diese vier Perspektiven kann nichts eingewendet werden, obwohl wir wichtige Faktoren, wie z.B. die Umwelt als Gesamtthematik, vermissen. Nach unserem Verständnis ist es kein Bericht mit Massnahmen und es gibt keinen verbindlichen Ausblick auf die Zukunft. Die eigentlichen Perspektiven, welche mit den vorhandenen Personalressourcen umgesetzt werden können, fehlen. Die konkreten Visionen, wie die Schule in Zukunft aussehen sollte, sind zu vage und zu unverbindlich. Wir vermissen auch den Aspekt der Selbstkritik. Eine Selbstkritik bietet u.a. die Möglichkeit, aus Fehleinschätzungen Erkenntnisse in einen laufenden Prozess einzubinden. In der Schlussfolgerung zu diesem sehr umfassenden und umfangreichen Bericht mit den verschiedensten Themenbereichen, welche in den verschiedenen Positionspapieren zum Ausdruck gebracht werden, sehen wir dringenden Handlungsbedarf auf der Ebene der Gesetzgebung. Es hätte vielleicht an der Regierung gelegen, ebenfalls im vorliegenden Bericht einen Weg oder Perspektiven aufzuzeigen, wie auf der Stufe der Gesetzgebung die Zukunft der Volksschule aussehen wird. Auch vor der Bildung steht die Zeit nicht still. Bei einem Gesetz aus dem Jahre 1983, also von vor fast 40 Jahren, mit 27 Nachträgen, ist eine Neustrukturierung mit entsprechenden Anpassungen im Gesamtkonzept angezeigt.

Trotzdem erlaube ich mir noch eine Bemerkung: Die jüngsten Vorkommnisse in privaten Schulen in unserem Kanton zeigen, dass auch z.B. bei der Schulaufsicht und der Schulqualität in dieser Thematik einige Problemkreise vorliegen, die dringend gelöst werden müssen. Verjährung dieser Ereignisse ist das eine, aber das Leid, welches diesen damaligen Kindern und Jugendlichen beigefügt wurde, kann nicht abgeschlossen werden. Die Nachwirkungen bei diesen Menschen sind heute nicht abgeschlossen und heute noch in ihrer Psyche aktuell. Dieses Leid verjährt nicht, und solche Zustände müssen in Zukunft vermieden werden. Darum werden in solchen Themenbereichen gesetzliche Grundlagen vonnöten sein, damit solche Missstände möglichst früh erkannt werden können und entsprechende Massnahmen zur Verfügung stehen.

In der Detailberatung werden wir zu speziellen Punkten unsere Fragestellungen anbringen. Zu den vorliegenden Anträgen werde ich mich zu einem späteren Zeitpunkt äussern.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen. Ich bin seit 14 Jahren Schulleiter einer Oberstufe.

Wir kommen wohl zu einem sehr wichtigen Geschäft, handelt es sich hier doch um eine der wichtigsten Ressourcen, die wir in unserem Kanton haben, nämlich die Bildung. Insofern freut es mich auch, dass der Ratssaal dementsprechend gefüllt ist. Wir nehmen den vorgelegten Bericht gerne zur Kenntnis. Dieser ist umfangreich, um nicht zu sagen in gewissen Teilen sogar etwas sehr lang bis repetiert. Er zeigt aber mit vielen Informationen den aktuellen Stand der Volksschule auf, wenn auch konkrete Massnahmen fehlen, welche nun aber die vorberatende Kommission gemacht hat. In Teil C geht es auf S. 97 dann wirklich um die Perspektiven. Die FDP-Fraktion ist mit den Perspektiven und Aussagen im Bericht einverstanden und unterstützt diese vier im Grundsatz. Diese sollen zur Weiterentwicklung der Volksschule bis ins Jahr 2030 richtungsweisend sein.

Zur Perspektive 1, Bildungsgerechtigkeit für Kinder und Jugendliche: In diesem Bereich ist für die FDP-Fraktion insbesondere die Anschlussfähigkeit an die nächste Stufe und somit auch an die Wirtschaft äusserst zentral. Leistung soll sich lohnen.

Zur Perspektive 2, zum Thema Förderungsselektion und Heterogenität: Unterschiedliche Settings, um mit der Heterogenität klarzukommen, sollen ermöglicht werden. Das begrüssen wir sehr. Eine Flexibilisierung der Schulmodelle auf allen Stufen ist somit anzustreben. Die frühe Förderung einschliesslich verpflichtender Förderangebote und Elterneinbindung ist weiterzuentwickeln. Hier sind u.a. das Postulat 42.21.02 «Abbau von Sprachbarrieren» sowie die Frühe Förderung zu erwähnen, die hier eingearbeitet werden. Hier müssen weitere Massnahmen vorgelegt werden, um den Kindern einen optimalen Start in das Schulsystem zu ermöglichen.

Perspektive 3, Lerninhalte, Kompetenzen, Wissenserschliessung und Gewissheit schaffen: Der Lehrplan gilt als Orientierung, und der Bildungsrat prüft regelmässig die Erreichung dieser Kompetenz und deren Wirkung. Dies ist im Sinne der FDP-Fraktion. Dabei aber die höchstmögliche Autonomie der Schulen anzustreben, ist sehr wichtig. Der Kanton soll mittels Outputsteuerung, wie es im Bericht heisst, oder der Weiterentwicklung der aktuellen Schulaufsicht für die Sicherstellung der Schulqualität einstehen. Dabei müssen sich auch die Qualitätskriterien wiederfinden lassen. Gefahr sieht die FDP-Fraktion in der Definition der überfachlichen Kompetenzen durch den Bildungsrat.

Perspektive 4, bewegliche Organisation, Ort der Flexibilität: Die FDP-Fraktion möchte eine flexiblere Organisation der Schuleinheiten ermöglichen, die durch Wettbewerb zwischen den Schulen auch Innovation erleben dürfen. Eine Flexibilisierung der Schulmodelle auf allen Stufen ist deshalb zu akzentuieren Beispiel: Die Kindergartendurchlaufzeit im 1. Zyklus, und damit auch indirekt der Einschulungszeitpunkt, soll flexibilisiert werden. Auch Oberstufenmodelle im 3. Zyklus sind zu flexibilisieren, z.B. sind Niveaugruppen für altersdurchmischtes Lernen (AdL) und Weiteres zu ermöglichen.

Wir erwarten von der Regierung, dass sie auch die folgenden zwei Punkte weiter einarbeitet: Neue Varianten der Beurteilung einschliesslich Abbildung im Zeugnis sind anzudenken, und die Erkenntnisse aus der IT-Bildungsoffensive dürfen auch als Grundlage dienen. An diversen Orten wird im Bericht beschrieben, der Bildungsrat definiere, er beauftrage die Schulen, aber Massnahmen zur Zielerreichung seien nicht Bestandteil. Der FDP-Fraktion liegt das Bildungssystem sehr am Herzen, und sie ist der Meinung, dass unsere Volksschule keine Zeit hat, um lange auf Neuerungen zu warten. Deshalb ist es wichtig, dass die Kommission jetzt konkrete Erwartungen und Ansätze in ihren Anträgen vorgelegt hat. Die FDP-Fraktion ist auch der Meinung, dass Änderungen rasch erreicht werden müssen und deshalb eine vorgezogene Teilrevision des Volksschulgesetzes anzustreben ist. Bei einer Totalrevision haben wir die Angst, dass über längere Zeit Stillstand herrscht. Die erwähnte Aussage – «der Bildungsrat definiert» – zeigt, dass zu klären ist, wer was wirklich macht. Die FDP-Fraktion sieht indes die Rolle und die Daseinsberechtigung des Bildungsrates schon kritisch. Oft ist unklar, ob die Gemeinden, der Kanton oder die Schulen für etwas verantwortlich sind, bspw. bei der Bezahlung der Lehrmittel. Wer bestimmt denn am Schluss, welche Lehrmittel wichtig sind? Oder bei der Integrationsangelegenheit, diese sei hauptsächlich Aufgabe der Gemeinde. Wer ist da im Lead? Kurz, es braucht klare Aufgabenteilungen. Dabei ist die Rolle des Bildungsrates kritisch zu überdenken und allenfalls sogar eine Abschaffung zu prüfen. Die Steuerung des Volksschulwesens und die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sind zu vereinfachen. Dazu gehört auch ein Überdenken der Schulaufsicht. In dem Zusammenhang ist die von der FDP-Fraktion geforderte Zusammenführung zu Einheitsgemeinden weiter anzustreben. Lassen Sie mich auf eine der zentralsten Erkenntnisse kommen: Für alle erwähnten Perspektiven müssen die Lehrpersonen und die Schulleitungen fit sein. Deshalb muss auch die Lehrerbildung in Richtung Praxisorientierung weiter ausgebaut werden, und dabei müssen wir nicht weiter den Forschungsstandort stärken. Es ist auf Resilienz und Lehrer-Schülerinnen-Beziehung zu achten. Die Ausrichtung der PHSG wird deshalb kritisch angeschaut, was wir bereits gestern im Leistungsauftrag gesagt haben.

Kurzum, viele Punkte müssen auf der Grundlage dieses Berichtes nun angeschaut werden. Eine Revision des Volksschulgesetzes ist in Etappen anzustreben, mit klaren Leitplanken, welche der Kantonsrat vorgeben muss. Hierfür hat die Kommission sehr gute und zielführende Aufträge erstellt, die es nun umzusetzen gilt. Gerade weil im Bericht steht, dass die Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele nicht Bestandteile sind, war es für die Kommission wesentlich, eine richtige Stossrichtung aufzuzeigen. Nun muss die Gesetzesanpassung voranschreiten und angegangen werden. In die Erarbeitung derselbigen sind relevante Anspruchsgruppen – der Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) und der Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton St.Gallen (VSLSG) – partizipativ und adäquat einzubinden. Es soll die Prämisse gelten: Autonomie der Schulträger stärken, Zentralismus abbauen. Das Vertrauen aktuell ins Bildungsdepartement ist etwas gesunken. Diese Aufträge geben hier jetzt aber klar einen Halt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022
30.11.2022Wortmeldung

Steiner-Kaufmann-Gommiswald, Präsidentin der vorberatenden Kommission: beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

In diesen Bericht wurde auch die Beantwortung des Postulats 43.18.07 «Bildung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in der Volksschule und im schulischen Umfeld» integriert. Die vorberatende Kommission hat das erwähnte Geschäft am 3. März 2022 und am 16. Mai 2022 beraten.

Zum ersten Sitzungstag: An der ersten Sitzung waren nebst der vollzähligen Kommission der Vorsteher des Bildungsdepartementes, Regierungsrat Stefan Kölliker, Jürg Raschle, der Generalsekretär des Bildungsdepartements, Alexander Kummer, Leiter Amt für Volksschule, und Brigitte Wiederkehr, Stv. Leiterin Amt für Volksschule, anwesend. Weiter war für ein Gastreferat Prof. Dr. Amanda Nägeli, Co-Institutsleiterin der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG) zugegen, welche nach den ersten beiden Traktanden die Sitzung wieder verliess. Seitens der Geschäftsführung wurde die vorberatende Kommission von Simona Risi, von den Parlamentsdiensten und von Aline Tobler als Stv. Geschäftsführerin unterstützt. An dieser Stelle einen herzlichen Dank für die kompetente und äusserst effiziente Begleitung.

Inhaltlich wurde der Bericht gewürdigt, diskutiert und Fragen dazu gestellt. Grosso modo wurden vor allem folgende Schwerpunkte thematisiert:

  • Die mit 166 Seiten ausfallende Ausführlichkeit des Berichts.
  • Die ersten rund 100 Seiten seien zwar noch keine Perspektiven, aber immerhin eine äusserst aussagekräftige Bestandesaufnahme.
  • Die vier Perspektiven wurden soweit wohlwollend zur Kenntnis genommen, wobei diese vermehrt als ziemlich unverbindlich und vage bezeichnet wurden. Weiter wurde auch thematisiert, dass es die benötigten Ressourcen für die Lehrpersonen brauche, um solche Perspektiven gelingend umzusetzen.
  • Generell wurden konkrete Massnahmen zu den Perspektiven vermisst, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit den Anspruchsgruppen durch den Bildungsrat erarbeitet würden.
  • Dass auch das Postulat 43.18.07 «Bildung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in der Volksschule und im schulischen Umfeld» in diesen bereits sehr umfangreichen Bericht gepackt wurde, wurde irgendwo zwischen Überraschung und Bedauern zur Kenntnis genommen. Die Erkenntnisse daraus wurden aber ohne grosse Diskussion gewürdigt.
  • Weiter äusserte man sich einstimmig, dass eine Totalrevision mit konkreten Aufträgen begrüsst würde, ohne eine solche aufgrund der fortgeschrittenen Stunde im Detail und abschliessend beraten zu können.

Zum zweiten Sitzungstag: Anwesend waren dieselben Vertretungen von den Parlamentsdiensten sowie aus dem Bildungsdepartement, ausgenommen Brigitte Wiederkehr, welche aufgrund des fertig beratenen Berichtes am 16. Mai 2022 nicht mehr teilnahm. Als Fachreferentin hörten wir Daniela Ittensohn, Departementssekretärin, Departement Bildung und Kultur Kanton Appenzell Ausserrhoden, welche selbst eine Totalrevision des Volksschulgesetzes als Projektleiterin durchgeführt hatte und darüber referierte und nach den ersten beiden Traktanden die Sitzung verliess. Die vorberatende Kommission war vollständig, wobei es zwischen der ersten und zweiten Sitzung eine Ersatzwahl für die Delegation der Mitte-EVP-Fraktion brauchte: Statt Cozzio-Uzwil war Schöbi-Altstätten anwesend.

Im Rahmen dieses Sitzungshalbtages wurden vor allem die vorliegenden Aufträge der vorberatenden Kommission diskutiert bzw. deren genauer Wortlaut geklärt. Weiter wurden verschiedene Erwägungen vorgenommen, ob die Totalrevision im Rahmen einer Kommissionsmotion oder in Form von Aufträgen dem Kantonsrat beantragt werden soll. Dazu wurde auch um eine Stellungnahme der Parlamentsdienste gebeten. Damit die Regierung im Rahmen eines Workshops, welcher im August stattfinden sollte, vertiefter Stellung zu einer allfälligen Totalrevision beziehen konnte, einigte sich die Kommission darauf, zwar bei den Aufträgen zu bleiben, aber dem Kantonsratspräsidium die Verschiebung des Geschäftes auf September bzw. November zu beantragen. Etwas erschwerend war bei dieser Entscheidungsfindung die nur zwei Wochen vor der ersten Sitzung eingereichte Motion 42.22.03 «Neues Volksschulgesetz für den Kanton St.Gallen», die auch eine Totalrevision des Volksschulgesetzes wollte.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2022