Geschäft: Nachtrag zum Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.22.01
TitelNachtrag zum Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung5.1.2022
Abschlusspendent
Letze Änderung9.8.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 4. Januar 2022
AllgemeinKommissionsbestellung vom 29. November 2021
AntragAnträge der Regierung vom 8. Februar 2022
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 26. Januar 2022
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Auftrag vom 14. Februar 2022
AntragAntrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 6 Abs. 3 vom 14. Februar 2022
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 16. Februar 2022
ErlassReferendumsvorlage vom 15. Februar 2022
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 26. Januar 2022
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 26. April 2022
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
14.2.2022Auftrag3Antrag der vorberatenden Kommission104Antrag der Regierung bzw. der FDP-Fraktion13
15.2.2022Schlussabstimmung109Zustimmung0Ablehnung11
14.2.2022Art. 6 Abs. 346Antrag der Regierung bzw. der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion68Antrag der vorberatenden Kommission6
Statements
DatumTypWortlautSession
15.2.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Nachtrag zum Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich mit 109:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
15.2.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
15.2.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
15.2.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Nachtrag zum Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
15.2.2022Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung morgen Dienstag durchzuführen. Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage morgen Dienstag in zweiter Lesung.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Regierung bzw. der FDP-Fraktion dem Antrag der vorberatenden Kommission mit 104:3 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Nachdem mich Herr Götte-Tübach ein bisschen herausgefordert hat, erlaube ich mir trotzdem noch zwei Sätze zu dieser ein bisschen theatralischen Situation. Wie Sie unserem Antrag entnehmen können, verstehen wir die Situation nicht so, dass die Covid-Krise erledigt sein wird, vor allem nicht für die Kultur. Das wird nachhaltige Auswirkungen haben und wir erachten es im Departement des Innern wie auch im Amt für Kultur – und das ist im Übrigen auch die Haltung der Regierung – als eine Daueraufgabe, die bestehenden Förderinstrumente laufend zu evaluieren und zu prüfen, ob es Weiterentwicklungen oder Anpassungen braucht. Das machen wir selbstverständlich gerne und immer, dafür brauchen wir aber keinen Auftrag, sondern das machen wir ohnehin, weil wir es als Teil unserer Aufgabenerfüllung verstehen. Aus diesem Grund ist es nicht nötig, dass Sie uns diesen Auftrag erteilen. Aber selbstverständlich braucht es inhaltlich gesehen diese Überlegungen, die wir ohne Zweifel auch gerne anstellen werden.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir sind etwas erstaunt, wir haben uns zusammengerissen und erklärt, dass die Kultur wichtig ist und wir einen Beitrag leisten müssen. Deshalb wollten wir der Regierung den Auftrag erteilen, um auch künftig – je nachdem, wie dieser Auftrag erledigt wird – wieder Mittel in Transformationsbeiträge für die Kultur zu investieren. Nachdem jetzt aber die Die Mitte-EVP-Fraktion und die FDP-Fraktion vorgeprescht sind und das nicht nötig finden und nun auch die SP-Fraktion erklärt, wir müssten keine weiteren Transformationsgelder für die Kultur in Aussicht stellen bzw. der Regierung nicht einmal einen Auftrag zu Prüfung erteilen, dann wird es langsam komisch, wenn die SVP-Fraktion unbedingt an diesem Auftrag festhalten will. Aus diesem Grund kann ich mich meinen Vorrednern anschliessen. Ich hoffe, dass die Medienschaffenden aufnehmen, dass die SVP-Fraktion für die Kultur eingestanden ist, aber jetzt die Letzte ist, die das tut in diesem Saal. Aus diesem Grund verzichten auch wir auf diesen Auftrag und somit gibt es auch künftig keine Transformationsbeiträge für die Kultur.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen: (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

In der vorberatenden Kommission ist eine etwas eigenwillige Situation entstanden, als man zunächst die finanziellen Mittel für die Transformationsprojekte weiter gedeckelt hat als von der Regierung vorgeschlagen. Damit hat man den Zugang zu möglichen Bundesgeldern verweigert, aber trotzdem erklärt, dass die Transformationsprojekte schon wichtig seien und man diese wolle. Deshalb wurde der Auftrag formuliert.

Wir können es nicht unterstützen, wenn der Antrag wie von der Kommission beantragt überwiesen wird, nämlich ohne dass zusätzliche Mittel für Transformationsprojekte zur Verfügung gestellt werden. Wir lehnen deshalb diesen Auftrag ab und danken der Regierung, wenn sie hier eine Auslegeordnung macht, auch gemeinsam mit den Gemeinden, welche Art der Unterstützung die Kultur zum Neustart nach der Pandemie braucht.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Unsere Fraktion ist mit dem Antrag der Regierung einverstanden. Die Intention, die hinter diesem Auftrag stand, war ursprünglich eine etwas andere. Die Regierung weist deshalb mit guten Gründen darauf hin, dass es diesen Auftrag nicht braucht bzw. dass der Auftrag quer in der Landschaft steht.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Lippuner-Grabs beantragt im Namen der FDP-Fraktion, den Auftrag zu streichen, also den Antrag der vorberatenden Kommission abzulehnen.

Mit diesem Antrag sind wir quasi in der Schnittmenge vom Antrag der vorberatenden Kommission und jenem der Regierung. Wir sehen nicht ein, dass wir soeben die Transformationsprojekte gedeckelt haben und zugleich dasselbe ausschliesslich auf Kosten des Kantons fordern. Bei den Transformationsprojekten hätte bekanntlich der Bund zu 50 Prozent bezahlt, das haben wir jetzt abgelehnt. Entsprechend ist auch dieser Auftrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Zur Diskussion stehen der Antrag der vorberatenden Kommission zu einem Auftrag und der Streichungsantrag der Regierung bzw. der FDP-Fraktion dazu.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Struktur

Auftrag

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der Regierung bzw. der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion mit 68:46 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat dem Antrag zu Art. 6 Abs. 3 mit 8:7 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich freue mich immer sehr über engagierte Kulturdebatten in diesem Rat und ich glaube, sie sind auch nötig, gerade in der heutigen Zeit. Lassen Sie mich zuerst erläutern, weshalb die Regierung Ihnen diese moderate Erhöhung bei den Transformationsbeiträgen gegenüber der Phase 2 beliebt macht. Wir haben immer gesagt – das war die Devise, nicht nur bei den Kulturunterstützungen, sondern auch bei anderen Covid-Unterstützungsgefässen –, dass wir an den Instrumenten des Bundes partizipieren, dass wir diese weitgehend unverändert umsetzen bzw. dass wir an diesen Unterstützungslösungen des Bundes auch teilnehmen. Wir sind dann aber, als wir das kantonale Umsetzungsgesetz beraten haben, dem Wunsch der vorberatenden Kommission und dieses Rates nachgekommen und haben einen Deckel für die Transformationsbeiträge eingeführt, damit die Mittel für die Covid-Kulturhilfen vor allem für die Ausfallentschädigungen zur Verfügung stehen und um zu verhindern, dass die Mittel für diese Ausfallentschädigungen in irgendeiner Form ausgehen. Also das Ziel dieses Deckels war es immer, die Mittel für die Ausfallentschädigungen zu sichern.

Wir haben überlegt – ich erinnere mich gut an diesen Diskussionen in der vorberatenden Kommission –, was ein sinnvoller Deckel wäre, und sind so auf diese 10 Prozent gekommen. Jetzt hat sich aber gezeigt, im Rahmen der Abwicklung der Phase 2, dass wir uns schlicht verschätzt haben. Wir haben viel mehr Gesuche als prognostiziert erhalten. Wir haben sehr viele qualitativ gute Gesuche erhalten, die die Kriterien, welche übrigens der Bund festgelegt und nicht das Amt für Kultur erfunden hat, alle sehr gut erfüllen. Wir hatten dann die unangenehme Aufgabe aufgrund dieses Deckels, der eben zu tief angesetzt war, eine Prioritätenordnung einzuführen, und aufgrund dieser Prioritätenordnung mussten wir einige sehr gute Gesuche, welche die Kriterien des Bundes eigentlich erfüllt hätten, ablehnen. Das war keine schöne Aufgabe und es war vor allem für die betroffenen Kulturunternehmen ein grosser Frust, weil sie sehr viel Arbeit, Engagement und Kompetenz in die Ausarbeitung dieser Gesuche investiert hatten.

Jetzt gehen wir in eine weitere Phase der Covid-Kultur. Diese Pandemie erstreckt sich sehr lange. Wir haben es gehört, vor allem von den beiden Herren, die auch direkt betroffen sind und Ihnen, wie ich meine, aufgrund ihrer direkten Betroffenheit sehr gut schildern konnten, was es heisst, in einer Pandemie Kultur betreiben zu dürfen, zu müssen, zu können. Wir haben gehört, dass es infolge dieser langen Zeit der Unsicherheit und der veränderten Gewohnheiten des Publikums sehr schwierig ist. Deshalb rechnen wir für das Jahr 2022 mit einer zusätzlichen Steigerung der Gesuche, die ohnehin schon auf einem hohen Niveau waren. Wir sehen, dass der Druck, sich zu verändern, auf die Kulturunternehmen zugenommen hat, und gleichzeitig sehen wir aber auch sehr viele motivierte Kulturunternehmungen, die diesen Druck auch als Chance zur Innovation erkennen und sich dem Wandel annehmen, diesem stellen und sich innovativ darin bewegen wollen. Deshalb schlägt Ihnen die Regierung eine Erhöhung, eine Anpassung dieses Deckels vor. Es ist nichts anderes als eine Korrektur eines Fehlers oder einer Schätzung, die wir in der Phase 2 gemacht haben. Auch die gemachten Ausführungen zum Kostenrahmen insgesamt sind korrekt, da kann ich meinen Vorrednern nur beipflichten.

Lassen Sie mich noch etwas zur Transparenz sagen. Ich habe jetzt von mehreren Fraktionen gehört, dass es an Transparenz mangelte. Wir haben das sehr gerne aufgenommen und abgeklärt, wie es die anderen Kantone gelöst haben. Ich kann Ihnen hier und heute in Aussicht stellen, dass wir diese Transformationsprojekte, die umgesetzt werden konnten, sehr rasch veröffentlichen werden. Wir werden diese Transparenz herstellen. Wir finden auch, dass es eine gute Sache ist, wenn man gute Projekte unterstützen und auch auf der Homepage präsentieren kann. Wir müssen uns jedoch Gedanken machen, in welcher Form das genau geschehen wird. Wir sprechen uns diesbezüglich schweizweit innerhalb der Kulturbeauftragten ab, denn da müssen alle Kantone eine ähnliche Praxis verfolgen. Ich spreche hier von den Transformationsprojekten, die ähnlich wie Lotteriefondsprojekte auf der Homepage erscheinen werden.

Zum Schluss möchte ich es doch nicht unterlassen – obwohl es hiess, das würde wahrscheinlich den Rahmen dieser Debatte sprengen –, auf die Unterschiede hinzuweisen, über die wir heute sprechen. Es wurde verschiedentlich gesagt, dass Transformation, Innovation, anpassen an veränderte Verhältnisse zum Daily Business gehörten, jedes Unternehmen müsse das machen. Die Gastronomie und weitere Unternehmen seien von der Pandemie genauso betroffen und müssten ihre Hausaufgaben selbst machen, sie würden dafür keine staatliche Unterstützung bekommen. Ja, Sie haben recht, ich pflichte Ihnen bei, aber wir sprechen hier von Kulturunternehmen. Kulturunternehmen, die Transformationsbeiträge erhalten, sind nicht gewinnorientiert. Gewinnorientierte Kulturunternehmen – auch wenn sie Unternehmen heissen, Götte-Tübach – sind nicht gewinnorientierte Unternehmen. Das heisst, sie sind ehrenamtlich geführt, sie leben von Spendengeldern, Sponsoringgeldern und vor allem von staatlichen Subventionen. Es handelt sich hier nicht um Unternehmen, die Gewinn abwerfen oder Reserven bilden können. Und wenn man keine Reserven bilden und keinen Gewinn erwirtschaften kann, dann hat man schlichtweg auch nicht die Mittel, um diese Investitionen, die nötig sind, um einen Wandel, eine Veränderung, eine Innovation ermöglichen zu können. Wenn man diese Mittel nicht hat, dann braucht es Unterstützung, und wenn die Pandemie dazu geführt hat, dass die Reserven nun wirklich überhaupt nicht mehr gebildet werden konnten – das habe ich vorhin bei den Ausfallentschädigungen erläutert –, dann brauchen diese nicht gewinnorientierten Kulturunternehmen eine Hilfe für Transformation. Das ist auch eine Wertschätzung gegenüber der ehrenamtlichen Arbeit, die in sehr vielen, nicht gewinnorientierten Kulturunternehmen geleistet wird. Eine Wertschätzung gegenüber den vielen Sponsorinnen und Sponsoren, die den Unternehmen über diese schwierige Zeit hinweggeholfen haben.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Regierung zu folgen und diese moderate Erhöhung des Deckels für die Transformationsbeiträge umzusetzen. Dadurch, dass sich der Bund zu 50 Prozent an den Kosten beteiligt, erhalten wir für unsere nicht gewinnorientierten Kulturunternehmen gute Möglichkeiten, Innovation zu fördern.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann zu Stöckling-Rapperswil-Jona: Wir haben uns nicht richtig verstanden, die Liste mit den Transformationsprojekten hätte ich auch gerne öffentlich. Das ist wie beim Lotteriefonds, dort sieht man auch, wer ein Projekt macht und wie viel er dafür erhält. Die genannte Liste ist übrigens nicht im RIS publiziert, sondern in der Sitzungsapp. Was ich unter Persönlichkeitsschutz gemeint habe, ist die Liste mit den Ausfallentschädigungen, die wieder eingesammelt wurde. Dort kann man ausrechnen, wie viel Manuel Stahlberger im letzten Jahr verdient hat usw. Diese Zahlen möchte ich nicht veröffentlichen. Bei den Transformationsprojekten hätten Sie meine Zustimmung. aber sofort, es würde die Bevölkerung brennend interessieren, wer wie viel erhalten hat.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Broger-Altstätten: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Einige Aussagen im Antrag der Regierung erstaunen mich doch etwas. Man will mit diesen Transformationsgeldern den Kulturunternehmen und Kulturschaffenden helfen, junge und neue Zielgruppen zu erreichen. Man will mit diesen Transformationsgeldern Museen helfen, sich zu digitalisieren. Die Covid-Pandemie hat das vielleicht beschleunigt, aber solche Themen sind auch ohne diese Pandemie in Zukunft anzugehen, und ob die Transformationsgelder wirklich die richtige Lösung sind, sei dahingestellt. In der vorberatenden Kommission haben wir eine Übersicht erhalten und ich musste feststellen, ohne speziell auf einzelne Punkte einzugehen, dass teils reine Investitionen von Kulturunternehmen so zurechtgebündelt wurden, dass sie solche Ausgabentransformationsgelder beziehen konnten. Eine solche Unterstützung empfinde ich nicht als sinnvoll. Gegenüber der Wirtschaft oder der Gastronomie ist es auch nicht richtig, denn dort wurde auch Transformation betrieben, aber von Bund und Kanton fliesst kein Geld.

Wir befinden uns nun zwei Jahre in dieser Corona-Krise, und es darf auch gesagt werden, dass mittlerweile genügend Zeit für Transformation vorhanden war. Man könnte deshalb auch die Meinung vertreten, wer das bis jetzt nicht gemacht hat oder zu spät ist, hat einfach Pech gehabt. Hier darf sich aber jeder eine eigene Meinung dazu bilden. Persönlich wäre ich für eine Streichung dieser Gelder, da bin ich sehr transparent. Im Sinn einer Lösung kann ich aber dem Antrag der vorberatenden Kommission zustimmen. Ich möchte ausdrücklich festhalten: Ausfallentschädigungen für die Kultur sind für mich unbestritten, diese sind verdient und wichtig. Der Respekt vor der Kreativität Kulturschaffender und von Kulturunternehmen ist meinerseits wirklich vorhanden. Es geht einzig um die Transformationsgelder.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wie im Eintretensvotum erwähnt, folgt die Mehrheit unserer Fraktion hier der vorberatenden Kommission und ist dafür, die Transformationsbeiträge auf 1,5 Mio. Franken zu deckeln. Es geht nicht darum, ob man diese Transformationsprojekte leisten will, sondern nur darum, in welcher Höhe man sie leisten will.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Jetzt in aller Ausführlichkeit den Unterschied zwischen nicht gewinnorientierten Unternehmen zu gewinnorientierten Unternehmen zu erklären, würde wohl den Rahmen dieser Debatten sprengen. Aber manchmal wäre es vielleicht besser, wenn man Kulturleistungserbringern genauso gute Vergütungen bezahlen würde wie den Leistungserbringern der öffentlichen Hand, welche tatsächlich gewinnorientiert arbeiten müssen. So könnte man sich viele Probleme ersparen.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Stöckling-Rapperswil-Jona: legt seine Interessen als Mitglied des Stiftungsrates Kunst(Zeug)Haus Rapperswil-Jona offen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich spreche für eine Minderheit der FDP-Fraktion. Wenn wir uns klarmachen, um was es hier geht, dann ist die Frage relativ einfach: Legen wir das Hauptschwergewicht auf die Strukturerhaltung oder auf die Strukturentwicklung? Für mich und eine Minderheit der FDP-Fraktion ist es klar, dass uns die Entwicklung mehr bringt. Das Geld, den Franken, den wir dort einsetzen, wird uns länger erfreuen und den Wettbewerbsvorteil des Kantons auf das Kulturangebot länger stärken, als wenn wir nur Strukturerhaltung betreiben.

Ein Anliegen möchten wir noch einbringen. Verschiedene Kantone veröffentlichen die Listen ihrer Projekte. Es war bereits in der vorberatenden Kommission spürbar, dass ein gewisses Misstrauen besteht, ob diese Projekte wirklich sinnvoll sind oder nicht. Ich verstehe nicht – und als Unterstützer dieser Transformationsprojekte fühle ich mich auch ein bisschen Stich gelassen –, dass wir nur immer mutmassen und hinter vorgehaltener Hand über diese Projekte sprechen können. Offensichtlich sehen andere Kantone kein Problem, weder in der Veröffentlichung noch im Persönlichkeitsschutz, und schaffen damit Transparenz. Ich verstehe nicht, dass wir diese Frage schon in der vorberatenden Kommission thematisiert haben und die Liste zwar im RIS publiziert ist, aber damit eine eingeschränkte Öffentlichkeit geniesst. Ich hätte es vorgezogen, wenn wir mit offenen Karten gespielt hätten und heute wissen und auch sagen könnten, welche sinnvollen Projekte wir unterstützen. Wenn man die Liste richtig studiert und nicht wie in der vorberatenden Kommission nur kurz anschaut, erkennt man, dass die Projekte sinnvoll sind und einen Unterschied machen. Leider haben wir diese Transparenz nicht, was ich sehr bedaure.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion sieht den Handlungsbedarf bei der Kultur und hat aus diesem Grund nochmals Mittel gesprochen. Wir sind aber klar der Auffassung, dass mit diesen 1,5 Mio. Franken Genüge getan ist, auch im Wissen, dass wir hoffentlich in wenigen Tagen zur Normalität zurückkehren können. Ab dann gehören die Transformationsgeschichten – auf den Auftrag kommen später zu sprechen – wieder zum Daily Business aller Kulturschaffenden, ob es sich um eine Privatperson oder um ein Kulturunternehmen handelt.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: beantragt im Namen der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion, in Art. 6 Abs. 3 am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Transformationsprojekte sind aus unserer Sicht extrem wichtig, in dieser Zeit sowieso. Es ist nicht einfach so, dass man irgendetwas erfindet, ich selber habe z.B. kein Transformationsprojekt eingegeben, dies zu meinen Interessen.

Wir haben die Liste mit den Transformationsprojekten zugegebenermassen erst knapp während der Kommissionssitzung erhalten, aber ich muss Götte-Tübach widersprechen: Die Liste wurde zwar wieder eingesammelt, aber auch wieder aufgeschaltet. Die von ihm angesprochene Liste, aus der ersichtlich war, welche Künstlerinnen, Künstler und Kulturunternehmen wie viel bekommen haben, wurde aus Persönlichkeitsgründen tatsächlich ausgeteilt und am Ende der Sitzung wieder eingesammelt. Die Liste mit den bewilligten Transformationsprojekten 2021 ist für die Kommissionsmitglieder im Ratsinformationssystem (RIS) aber nach wie vor aufgeschaltet.

Das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten hat sich stark verändert, und viele in der Kulturszene sind gezwungen, neue Wege zu gehen, Regierungsrätin Bucher hat es angetönt. Die Kommission hatte in alle bewilligten Projekte Einblick. Es gibt sehr starke Projekte, aber auch andere, die einige von uns stutzig werden liessen, aber die man auf die Schnelle schwer beurteilen kann. Es hat viele tolle Projekte dabei, die ohne staatliche Unterstützung ganz einfach nicht stattfinden würden. Man kann nicht einfach sagen, die anderen sind ebenso betroffen. Es ist klar, dass die Industrie das auch machen muss. Aber wenn ein Kulturbetrieb ein grosses Transformationsprojekt plant, muss er über das notwendige Geld verfügen, denn ohne Geld geht es nicht. Aber ein Kulturunternehmen verfügt nicht einfach so über 50'000 Franken Eigenkapital, um sich damit ein cooles Projekt aus den Fingern saugen zu können.

Letztes Jahr musste das Amt viele Projekte ablehnen, weil wir leider diesen Deckel beschlossen haben. Ich sehe keinen Grund, warum wir den heute nicht wieder aufheben können. Letztes Jahr, da haben wir, die Ratslinke, wie es immer so schön heisst, die bittere Pille geschluckt und die 10 Prozent akzeptiert. Aber das war nicht für die Ratslinke per se hart, sondern für die Kulturschaffenden und Kulturunternehmen, welche beim Amt ein Gesuch eingereicht haben. In der Botschaft steht klar, dass das Amt eine Prioritätenliste machen und mit der Beglaubigung eines Projektes abwarten musste, weil man nicht wusste, wie viele Gesuche noch eingereicht werden und ob das Geld reicht. Das ist sehr hart, wenn man z.B. als Kulturinstitution eine gute Idee hätte. Diesen Fehler möchten wir nicht nochmals wiederholen.

Die Kreativität der gesamten Branche ist ungebrochen. Der Wille, etwas zu unternehmen, ist gross, und genau dabei helfen Transformationsbeiträge. Es wird ebenfalls vergessen, dass der Bund 50 Prozent dieser Kosten übernimmt. Wenn wir heute dem Antrag der Regierung zustimmen, heisst das nicht, dass der Kanton St.Gallen mehr Geld spricht, sondern es bleibt einfach weniger für Ausfallentschädigungen übrig, nämlich nur noch 80 statt 90 Prozent vom ganzen Topf. Die 80 Prozent werden reichen, weil es mit den Ausfallentschädigungen voraussichtlich Ende April zu Ende geht, wenn es übermorgen tatsächlich zu vielen Öffnungen kommt. Wenn Sie dem Antrag der Regierung bzw. unserem Antrag zustimmen, kostet uns das nicht mehr.

Ich möchte ein paar Beispiele für diejenigen nennen, welchen die Liste mit den Transformationsprojekten nicht bekannt ist: Das Palace St.Gallen, das Rathaus für Kultur, der Kulturpunkt Flawil, das Schlofftheater Rorschach, das Figurentheater St.Gallen, das Ring Theater Mosnang, der Kulturverein Schloss Wartegg Rorschacherberg, die Alte Fabrik Rapperswil und viele mehr. Das sind namhafte Institutionen, die sich überlegt haben, wie sie etwas aus diesem Desaster machen können, das ihnen für die Zukunft hilft. Es kostet uns nicht mehr, das ist meine wichtigste Botschaft. Geben wir der kreativen Kulturszene die von der Regierung geforderten 20 Prozent Transformationsgelder.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Art. 6 (Artikeltitel). Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich habe es im Eintretensvotum erwähnt, dass wir bereit sind, weiterhin – und das ist wichtig –, weiterhin im selben Ausmass wie bisher Beiträge an Transformationsprojekte zu leisten. Das heisst, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Beiträge kurz vor Schluss der Pandemie in die Höhe zu schrauben, wie das die Regierung möchte, erachten wir nicht als sachgerecht. Wir unterstützen deshalb die Haltung der vorberatenden Kommission und lehnen den Antrag der Regierung ab. Dass wir Beiträgen an Transformationsprojekte grundsätzlich kritisch gegenüberstehen, haben wir bereits in der letztjährigen Debatte zum Ausdruck gebracht. Der Kantonsrat wies die Ratslinke diesbezüglich schon damals in die Schranken, und er tat dies mit sehr deutlichen Mehrheiten. Die Verbissenheit in dieser Frage irritiert deshalb ein wenig. Die vorberatende Kommission hat sich trotzdem noch einmal sehr einlässlich mit den bisher unterstützten Transformationsprojekten befasst. Die gewünschten Informationen, um überhaupt eine fundierte Diskussion führen zu können, hat das zuständige Departement nur mit spürbarem Widerwillen und auch nicht vorgängig zur Kommissionssitzung geliefert. Leider konnten die letztlich zur Verfügung gestellten Informationen die Vorbehalte gegenüber diesen Beiträgen nicht ausräumen – da kann ich nur wiederholen, was Lippuner-Grabs vorhin erklärt hat. Der Zusammenhang der unterstützten Transformationsprojekte zur Pandemie wirkt allzu oft etwas konstruiert. Wir tun daher gut daran, die zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel auf ein vernünftiges Mass zu begrenzen und im gleichen Rahmen wie letztes Jahr weiterzuführen. Hinzu kommt, dass die Botschaft und damit auch der Entwurf der Regierung noch stark von der Stimmung geprägt waren, die in der zweiten Dezemberhälfte herrschte, als die Botschaft erarbeitet wurde. Das ist ihr nicht vorzuwerfen, doch die Botschaft zeichnet ein Bild, dass die Pandemie noch längst nicht vorüber sei, sondern mit der Omikron-Welle erst so richtig Fahrt aufnehme. Zum Glück ist das, wie wir heute wissen, nicht der Fall, gerade deshalb braucht es für die Kulturbranche noch einmal einen kräftigen Schluck aus der Subventionsflasche. Heute stehen wir diesbezüglich – glücklicherweise – an einem anderen Punkt. Wir haben im letzten Jahr eine Strategie festgelegt und uns auf diese verständigt, es gibt jetzt keinen Grund, kurz vor der Ziellinie davon abzuweichen.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Sowohl die Ausfallentschädigungen wie auch die Beiträge an Transformationsprojekte sind wichtige und weiterhin dringend benötigte Instrumente zur Existenzsicherung der Kulturschaffenden und der Kulturunternehmen in unserem Kanton. Die Auswirkungen des Kultur-Lockdowns und der noch immer dauernden Einschränkungen werden die Betroffenen noch lange spüren. Die Reserven sind jetzt, nach rund zwei Jahren mit Ausfallentschädigungen, die nur 80 Prozent des entstandenen Schadens decken, aufgebraucht. Viele Kulturschaffende wandern in andere Sektoren aus, wir merken das vor allem hier in der Ostschweiz sehr stark. Deshalb braucht es auch für die Zeit über die Wiedereröffnung hinaus finanzielle Unterstützung, die Ausfälle deckt und den Neustart und die Anpassung an veränderte Verhältnisse, kurz gesagt Innovation, ermöglicht. Wie bereits in der vergangenen Phase 2 sollen auch in der Phase 3 die verfügbaren Gelder hauptsächlich für Ausfallentschädigungen an Kulturschaffende und Kulturunternehmen verwendet werden, weshalb am Deckel, den die vorberatende Kommission für Transformationsbeiträge für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen eingeführt hat, grundsätzlich festgehalten werden soll. Allerdings gehen wir von einem steigenden Bedarf nach Transformationsbeiträgen aus, weil die nun schon sehr lange dauernden Einschränkungen und die sinkenden Reserven den Druck zur Anpassung an die veränderten Verhältnisse verstärken.

Deshalb schlägt Ihnen die Regierung eine moderate Erhöhung des geltenden Deckels für die Transformationsbeiträge vor. Abgesehen von dieser moderaten Erhöhung sollen die Unterstützungsmassnahmen unverändert fortgeführt und beibehalten werden. Insbesondere wird bspw. die Obergrenze für Ausfallentschädigungen an gewinnorientierte Kulturunternehmen bei 750'000 Franken beibehalten. Wir rechnen für die Phasen 2 und 3, die von Ende 2020 bis Ende 2022 dauern, von einem Mittelbedarf von insgesamt rund 28 Mio. Franken, die jedoch hälftig vom Bund finanziert werden. Der kantonale Mittelbedarf beläuft sich somit insgesamt auf 13,89 Mio. Franken, um genau zu sein. Mit den Beiträgen nach diesem Gesetz wollen wir also weiterhin die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie für Kulturunternehmen und Kulturschaffende mildern. Wir wollen eine nachhaltige Schädigung der St.Galler Kulturlandschaft verhindern, und so die kulturelle Vielfalt in unserem Kanton, in der Hauptstadt und den Regionen erhalten.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): legt seine Interessen als Betreiber eines Kleintheaters offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich schliesse mich zum ersten Mal zu 100 Prozent Sarbach-Wil an und muss vieles nicht mehr wiederholen. Er kommt wie ich auch aus der Kulturbranche und weiss, wovon er spricht. Das Programm meines Kleintheaters in Unterwasser liegt auf dem Zeitungstisch frisch gedruckt auf. Ich selber habe letztes Jahr eine Ausfallentschädigung erhalten.

Die Kultur leidet, viele Leute haben sich von der Kultur entwöhnt. Das stelle ich jetzt immer wieder fest. Man hat sich damit arrangiert, zu Hause zu bleiben. Man hat sich ein neues Sofa gekauft, ein Netflix-Abonnement gelöst und der Fernseher ist grösser geworden. Man macht mehr im Garten, hat ein Haustier und ist jetzt Weinkenner. Es ist sehr schwierig – und ich spüre das am eigenen Leib –, die Leute wieder für Kultur zu begeistern. Ich durfte letztes Jahr zwar mit Einschränkungen offen halten, aber die Leute sind nicht oder nur in sehr kleinen Gruppen nur gekommen. Wie bringt man das Publikum wieder ins Theater? Darum dreht sich die Transformation, dazu komme ich später beim Antrag der Regierung resp. dem Antrag der SP- und GRÜNEN-Fraktion. Die Kultur war als eine der ersten Branchen betroffen und wird wahrscheinlich als eine der letzten Branchen wieder volle Kapazität fahren können, weil sich eben die Zuschauerinnen und Zuschauer von der Kultur entwöhnt haben. Ich nenne einige Beispiele aus dem Alltag meines Kleintheaters. Bei Künstlern, die sonst locker 180 Plätze füllen – in meinem Kleintheater ist das die volle Kapazität – kamen oft nur 30, 40 oder sogar 50 Personen. Dafür gibt es viele Gründe. Die einen sind unsicher, wieder unter Leute zu gehen, man hat es genug gehört: «stay home». Man hat Angst, sich zu infizieren. Viele Leute haben die Saisonkarten storniert. Viele sagen, sie kommen erst wieder, wenn sie keine Masken mehr tragen müssen. Wieder andere kommen nicht, weil sie nach der Show nicht an die Bar dürfen und so wichtigen Umsatz für das Theater generieren. Mit der Zertifikatspflicht im September ging das Prozedere wieder los und es kam reihenweisen zu Stornierungen. «Machst du jetzt auch mit bei der Diktatur? Dann kannst du die Billette zurücknehmen.» Solche Telefonanrufe und E-Mails waren die Folge. Andere kamen wiederum, weil sie sich sicherer fühlten. Es gibt also beides. Im Oktober, als ich mein Zelt abgebaut habe, war ich das erste Mal seit 18 Jahren froh, dass die Saison vorbei ist.

Es ist für alle eine schwierige Situation. Kommt hinzu, dass neue Produktionen oder neue Künstler oder Künstlerinnen länger auf ein Engagement warten müssen, da ich zuerst alle Termine nachholen muss, die ich schon früher versprochen habe. Künstler oder Künstlerinnen, die ein neues Programm haben, muss ich wieder vertrösten, weil ich erst alles Verschobene nachholen muss. Dann gab es Künstler mit ganz grossen Produktionen, die infolge der 50-Personen-Regel nicht auftraten. Beim Barbetrieb gab es grosse Umsatzeinbussen, zehn Minuten nach der Show war das Theater oft leer. Deshalb lobe und danke ich unserem System, ich bin froh, dass wir in der Schweiz sind. In anderen Ländern erhalten Kulturschaffende gar nichts. Ich danke auch im Namen aller Kulturschaffenden der Covid-Kulturhilfe, Suisseculture Sociale usw. und denjenigen in Bern, die das verabschiedet haben. Nun gilt es heute, die eidgenössische Vorlage auf kantonales Recht oder für unseren Kanton zu legitimieren, sodass nicht noch mehr Kultur verloren geht. Es ist eine riesige Branche, an der sehr viele Zulieferer hängen.

Seit zwei Jahren tragen wir Kulturunternehmer, aber auch Kulturschaffende, mindestens 20 Prozent selber. Es ist nicht so, dass wir Gewinn machen, sondern wir machen weniger Verlust, weil der Staat verdankenswerterweise 80 Prozent übernimmt, aber das wird oft vergessen. Deshalb ärgere ich mich sehr über die ständigen Seitenhiebe von Suter-Rapperswil-Jona bei jedem Kulturthema, wie etwa: «Die sollen froh sein, dass sie etwas kriegen, die anderen kriegen auch nicht mehr.» Ich hoffe nicht, dass das die Meinung der Fraktion ist, sondern ihre ganz persönliche.

Zu den Gesuchseingaben: Die sind für uns sehr kompliziert, die meisten aus der Kulturbranche sind eben keine Buchhalter. Ich habe es aufgegeben, diese Formulare selber auszufüllen, dafür sind meine Buchhaltungskosten ein bisschen gestiegen, aber das bezahle ich gerne. Wir sind alle dankbar, dass es diese Fördertöpfe gibt, und hoffen auf ein baldiges Ende. Niemand will mit einer Maske staunen, grübeln, lachen, schmunzeln und Gefühle zeigen, auch die Künstler auf der Bühne sehnen ein Ende herbei. Ich persönlich bin fest überzeugt, dass es wieder gut wird und die Sehnsucht der Leute auf Theater, Kabarett, Konzerte, Festivals, Unterhaltungsabende, Kino, Discos, Operetten und Opern, Tanz und Bars gross genug ist, sodass wir uns irgendwann wieder treffen, zusammenhalten und zusammen Kultur geniessen, denn wir brauchen sie alle als Lebenselixier. Danken möchte ich insbesondere den Mitarbeitenden beim Amt für Kultur, denn sie mussten nebst der regulären Arbeit auf einmal unzählige Gesuche stemmen, und das war sehr zermürbend bzw. sehr zeitaufwendig. Zur Transformation äussere ich mich bei der Beratung der Anträge.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir haben sehr viel über Kultur gehört, es gibt starke Befürworter, aber auch kritische Stimmen. Der SVP wurde und wird wahrscheinlich immer noch vorgeworfen, sie sei sehr kulturkritisch und verhindere kulturelle Entwicklungen. Ich möchte es vorwegnehmen: Auch in diesem Geschäft hat sich die SVP einstimmig für Eintreten und Zustimmung auf die entsprechenden Vorschläge, wie sie in der Botschaft aufgeführt sind, ausgesprochen. Die SVP ist einmal mehr für die Unterstützung der Kultur. Warum wir dafür sind, ist klar. Die Kultur war sehr leidtragend in der ganzen Phase der Pandemie, und zwar nicht nur in Form einzelner Auftritte, die nicht stattfinden konnten, sondern vielmehr auch in der ganzen Ungewissheit, die immer wieder bestanden hat und bis heute, hoffentlich nicht mehr lange, immer noch besteht.

Der einzige Diskussionspunkt, der auch bei uns zu reden gab, waren die Transformationskosten. Warum? Erklären Sie mir, warum genau und nur die Kultur von Transformationskosten profitieren soll. Die gesamte Wirtschaft, ich spreche vom grossen Industriebetrieb bis zum kleinsten Gastrobetrieb, war von der Pandemie betroffen oder ist es immer noch, und jede und jeder musste sich transformieren. Das gehört zum täglichen Geschäft eines Unternehmens, und wir sprechen hier ja auch von Kulturunternehmungen. Wir haben aber auch hier zu den bereits gesprochenen Transformationskosten in der ersten Vorlage Ja gesagt. Wir waren aber etwas erstaunt, als uns während der Kommissionssitzung die detaillierten Unterlagen ausgeteilt und selbstverständlich auch wieder eingesammelt wurden, aus welchen ersichtlich war, welche Person, sprich Künstlerin oder Künstler, und welche Kulturunternehmen in welchem Umfang profitieren konnten oder allenfalls, wenn es kein Profit war, mindestens den Nutzen von Transformationskosten für sich verbuchen konnten. Dabei mussten wir feststellen, dass es sich vielfach um Themen handelt, die zum normalen Geschäft eines Unternehmens gehören. Jede und jeder, sogar die Politikerinnen und Politiker, müssen sich dem Wandel stellen und sich transformieren. In der Kultur haben wir dafür Geld gesprochen.

Somit komme ich zum Vorschlag der Kommission, die 3 Mio. Franken auf 1,5 Mio. Franken zu kürzen. Wir waren auch hier wieder nicht für eine gänzliche Streichung, sondern sind mit einer Halbierung auf 1,5 Mio. Franken zufrieden. Aber dieses Zeichen muss gesetzt werden gegenüber den Kulturschaffenden, aber auch gegenüber allen anderen Wirtschaftsbetrieben, die unter der Covid-Pandemie gelitten haben. Alle weiteren Massnahmen, die während der Covid-Pandemie seitens Staat zur Verfügung gestellt wurden, vor allem auch die finanziellen Mittel, wurden auch den Kulturschaffenden und den Kulturunternehmen zur Verfügung gestellt. Seien wir also vernünftig und halbieren wir die seitens der Regierung beantragten 20 Prozent auf 10 Prozent und somit von 3 Mio. Franken auf 1,5 Mio. Franken. Sollten andere Fraktionen diesen Antrag gänzlich streichen, bin ich nicht sicher, was die SVP macht. Wir haben uns als kulturkritische, vor allem aber als staatsmittelhaushälterische Fraktion durchgerungen, diesen Betrag zu sprechen. Wir haben die Auffassung, so einen Beitrag an die Kultur geleistet zu haben. Wenn es nun aber die kulturaffinen Fraktionen nicht für richtig ansehen, die 1,5 Mio. Franken zu sprechen, kann ich nicht versprechen, was die SVP-Fraktion bei einem allfälligen Antrag aus der Ratsmitte unternehmen wird. Wir unterstützen die Anträge der vorberatenden Kommission.

Ich komme zum letzten Punkt, dem Auftrag. Auch diesem hat die SVP zugestimmt, weil die Kultur harte, schwierige Zeiten hinter sich hat. Die Kultur wird heute und morgen noch nicht dort stehen, wo sie gestanden ist. Wir haben das heute Mittag aber auch von Gastro St.Gallen gehört. Für die Kultur haben wir einen entsprechenden Auftrag formuliert, um auch künftig Transformationsbeiträge zu sprechen. Somit kann ich nochmals festhalten, dass die SVP einmal mehr für die Kultur ist. Wir sprechen auch in diesem Fall Mittel, nicht unwesentliche, hoffen aber, dass das zum letzten Mal ist, nicht wegen der Kultur, sondern weil die Pandemie hoffentlich in absehbarer Zeit definitiv zu Ende sein wird.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Ausfallentschädigungen haben sich sowohl bei den Kulturschaffenden als auch bei den Kulturunternehmungen als wirksame Abfederungsmassnahmen erwiesen. Die Situation für Kulturschaffende bleibt auch im Jahr 2022 angespannt, ja teils existenzbedrohend. In der Folge wurde auf nationaler Ebene eine Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen bis Ende 2022 beschlossen. Die Grünliberalen unterstützen eine Fortführung der Beteiligung seitens Kanton und in der Folge die dazu notwendigen Anpassungen im Covid-19-Kulturgesetz. Wir sind überzeugt, dass Beiträge an Transformationsprojekte auch im Jahr 2022 ein zentrales Instrument sein werden, um einen gezielten und notwendigen Strukturwandel in der Kulturbranche anzuschieben und zu fördern. Ein grosser Teil der Kulturunternehmen wird gefordert sein, seine Angebote den geänderten Bedürfnissen des Publikums anzupassen und Besucherinnen und Besucher zurückzugewinnen oder strukturelle Neuausrichtungen vorzunehmen. Wir können die Argumentation, dass die Transformation auch ausserhalb Covid notwendig ist, nachvollziehen. Covid sehen wir aber als einen Beschleuniger der Notwendigkeit.

Auch aufgrund dessen, dass in der zweiten Phase Gesuche abgelehnt werden mussten, erachten wir die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagene Reduzierung des Gesamtbetrags für Transformationsprojekte als nicht sinnvoll und unterstützen den Antrag der Regierung. Es ist für uns klar, dass Transformation im Kulturbereich notwendig ist, und wie schon gesagt, auch unabhängig von Covid. Deshalb unterstützen wir auch den Auftrag der vorberatenden Kommission, dieses Thema vertieft zu prüfen und hierfür mögliche Wege aufzuzeigen.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): legt seine Interessen als Mitglied der Betriebsleitung eines mittelgrossen, nicht gewinnorientierten Kulturzentrums, welches einen Leistungsauftrag der Stadt Wil und des Kantons St.Gallen erfüllt, offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GRÜNE-Fraktion begrüsst die Weiterführung der Bundeshilfen und die damit verbundenen Anpassungen der kantonalen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich ausdrücklich. Nach wie vor sind die Einschränkungen für Veranstaltende und Kulturschaffende massiv und sie dauern zudem bereits zwei Jahre lang. Auch eine komplette Aufhebung der Einschränkungen wird nicht von heute auf morgen die gleiche Anzahl Gäste an Veranstaltungen locken können. Der Weg zurück in die Normalität wird für die gesamte Kreativ-, Veranstaltungs- und Kulturbranche steinig und weiterhin mit enormen Zusatzbemühungen verbunden sein. Die Vorbereitungsarbeiten für ein Saisonprogramm brauchen Monate an Vorlauf, manchmal über ein Jahr. Es müssen Engpässe in Personalfragen überwunden, ganze Betriebe praktisch aus dem Halbstillstand wieder hochgefahren und vor allem Publikum zurückgewonnen werden. Das Niveau von vor der Corona-Krise ist längst noch nicht erreicht. Wohl nicht selten, besonders jetzt, nach dieser schwierigen Zeit, müssen gleichzeitig auch noch Darlehen abbezahlt werden. Von einem Geldsegen, wie die Ausfallentschädigungen von Suter-Rapperswil-Jona bezeichnet wurden, kann überhaupt nicht die Rede sein. Es geht und ging um nichts anderes, als nach behördlich verordneten Schliessungen und sehr schmerzhaften Einschränkungen überhaupt weiterexistieren zu dürfen.

Wir reden von der Kultur, also in aller Regel von ausdrücklich nicht gewinnorientierten Institutionen. Natürlich gibt es einige grosszügiger subventionierte Institutionen, in den ganz alten Kulturbereichen, Tanztheater und Klassik, welche während der Pandemie sogar finanzielle Reserve anhäufen konnten. Diese sind jedoch nicht die Regel.

Die Realität ist bei den jüngeren Kulturhäusern eine ganz andere. Konstante Liquiditätsknappheit sorgt für unanständig tiefe Gagen für Künstler und Löhne bzw. häufig nur Pauschalentschädigungen für die Kulturschaffenden, deutlich unter dem üblichen Mindestlohnstandard. Dazu gesellt sich bei vielen Kulturschaffenden regelmässig ehrenamtlich verrichtete Arbeit in einem Stundenumfang, welcher die Grenze des Zumutbaren sprengt. Nun, warum betone ich das an dieser Stelle? Nicht gewinnorientierte Institutionen, zumindest in diesem Bereich der Kultur, haben praktisch keine Chance, finanzielle Reserven anzuhäufen, und schon gar nicht in dem Umfang, der eigentlich nötig wäre, um Optimierung, Innovation und Weiterentwicklung zu ermöglichen. Aus diesem Grund gibt es ja selbstverständlich ergänzende Förderinstrumente, allen voran den Lotteriefonds. Und für diese speziellen zusätzlichen Herausforderungen während der Covid-Pandemie wurde auf nationaler Ebene nach langen Diskussionen entschieden, dass die Unterstützung von Transformationsprojekten das richtige Hilfsmittel für Kulturschaffende und Kulturunternehmen ist. Gerade vor diesem Hintergrund haben wir als Fraktion absolut kein Verständnis für den Antrag der vorberatenden Kommission, die Beiträge an Transformationsprojekte wiederum stark einzugrenzen. Auch die aktuell geltenden Einschränkungen des Kriterienkataloges bezüglich Unterstützung von Transformationsprojekten als Reaktion auf den letzten beschlossenen Kostendeckel des Kantonsrates finden wir nach wie vor falsch. Insbesondere im Bereich von Beiträgen an Infrastrukturprojekte für Kulturinstitutionen sehen wir Möglichkeiten für wirksame Massnahmen, mit welchen die Betriebe ihre Situation nachhaltig verbessern und sich ganz oder teilweise neu ausrichten und der veränderten Ausgangslage anpassen könnten, im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe. Dass Projekte dieser Art nicht unterstützt werden, sehen wir als verpasste Chance. Wir verzichten damit auf 50 Prozent Kostenbeteiligung des Bundes, Geld, welches extra für diesen Zweck bereitgestellt wurde und welches von den anderen Kantonen dankbar dafür verwendet wird, Weiterentwicklungsprojekte ihrer Kulturinstitutionen zu ermöglichen und diese damit erfolgreich in die Zukunft zu führen. Wir bitten Sie deshalb, den entsprechenden Antrag der vorberatenden Kommission abzulehnen und den Antrag der Regierung zu unterstützen.

Zum Auftrag der vorberatenden Kommission: Wieso die Mehrheit der vorberatenden Kommission von den Bundesvorgaben abweichen und die Beiträge an die Transformationsprojekte deckeln, andererseits dem Rat einen Auftrag beliebt machen möchte, welcher eigentlich auf genau dasselbe hinausläuft, einfach ohne die vorliegende Chance zu nutzen und mit alleiniger Übernahme der Kosten, das erschliesst sich unserer Fraktion nach wie vor nicht. Da die Regierung die Wichtigkeit des Themas in ihrer Begründung anerkennt und so oder so eine Weiterentwicklung der Förderinstrumente prüft, ist dieser Antrag aus unserer Sicht obsolet. Wir bitten Sie eindringlich, die vorliegenden Anträge im Sinne der Regierung zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In der Botschaft werden die bisher bis zur Phase 2 des Programms gewährten Beiträge sehr fundiert in Zahlen gefasst, was wir sehr zu schätzen wissen. Wir halten die Fortführung des Prinzips, sich möglichst durchgehend an die Vorgaben des Bundesprogramms zu halten, für richtig. Wir halten es ebenfalls für sachgerecht, möglichst durchgehend mit dem bisherigen System der Ausfallentschädigungen weiterzufahren, solange die einschränkenden Massnahmen des Bundes dies notwendig machen.

Die Weiterführung der Ausfallentschädigungen wurde denn auch in der vorberatenden Kommission grundsätzlich kaum infrage gestellt. Bei der Thematik der Transformationszahlungen scheiden sich hingegen die Geister. Einerseits werden hier Gelder für Projekte gesprochen, die für uns inhaltlich wenig greifbar sind. Die Art der Transformationsprojekte und die Kriterien für die entsprechenden Unterstützungs- oder Ablehnungsentscheide sind für uns – auch nach der Kommissionssitzung – nicht genügend transparent. Gerne hätten wir uns von der Nachhaltigkeit dieser Projekte überzeugen lassen. Leider vermochte die während der Kommissionssitzung eilends ausgeteilte Liste nicht den Eindruck einer durchgehend hohen Qualität der Projekte zu erwecken. Während in anderen Kantonen die unterstützten Transformationsprojekte veröffentlicht werden, ist dies leider in unserem Kanton nicht der Fall.

Die FDP-Fraktion folgt deshalb dem Antrag der vorberatenden Kommission, die Beiträge für die Transformationszahlungen für die aktuelle Phase 3 auf höchstens 1,5 Mio. Franken zu begrenzen. Den Auftrag der Kommission, die Regierung mit der Prüfung alternativer Unterstützungsmöglichkeiten für Transformationsprojekte zu beauftragen, lehnen wir hingegen kategorisch ab. Das vom Bund zur Hälfte mitgetragene Programm zusätzlich zu deckeln, um dann dasselbe Anliegen vollständig vom Kanton finanziert zu fordern, das erschliesst sich unserer Logik auf keine Weise.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Kulturbetriebe und Kulturschaffende gehören zweifellos zu jenen Institutionen und Personengruppen, die von den Folgen der Corona-Krise besonders hart getroffen worden sind. Viele waren und viele sind deshalb auf staatliche Unterstützung angewiesen, und wir sind grundsätzlich bereit, diese Unterstützung auch ins neue Jahr hinein zu verlängern. Wir anerkennen auch, dass es bestimmt seine Zeit brauchen wird, bis die Kulturbranche wieder in eine Art Normalbetrieb kommt, und wir müssen damit rechnen, dass sich die Bevölkerung in der Corona-Zeit teils nachhaltig anders orientiert hat, was sich auch auf die Nutzung kultureller Angebote auswirken kann. Die Kulturbranche steht daher vor Herausforderungen, und wir sind bereit, auch mit öffentlichen Geldern einen Beitrag zu leisten, damit diese Herausforderungen gemeistert werden können. Bei allem Verständnis für die schwierige Situation und bei aller Grosszügigkeit muss aber auch klar sein, dass die Zeit des öffentlichen Corona-Geldsegens seinem Ende zugeht bzw. zugehen muss. Das gilt nicht nur, aber auch für die Kulturbranche. Mit Blick auf die Diskussionen in der vorberatenden Kommission scheint das noch nicht allen klar zu sein. Oder es ist allen klar, und man versucht einfach, kurz vor Schluss die letzte Gelegenheit zu nutzen, um noch möglichst viel Geld zu sichern.

Unsere Fraktion plädiert angesichts dessen für ein Vorgehen mit Augenmass. Wir sind bereit, die ausserordentlichen Unterstützungsleistungen für die Kulturbranche unverändert, im selben Mass und nach denselben Grundsätzen wie bisher fortzuführen. Das gilt sowohl für jene Massnahmen, bei denen wir bisher grosszügiger gewesen sind als die anderen Kantone, z.B. bei den Ausfallentschädigungen, als auch dort, wo wir die öffentlichen Beiträge auf ein vernünftiges Mass gedeckelt haben. Insgesamt – und das muss man einmal mehr in Erinnerung rufen – bleibt die Kulturbranche von allen Branchen wohl jene, die von den grosszügigsten Entschädigungen profitiert. Die anderen Branchen bekommen lediglich die ungedeckten Fixkosten entschädigt und keine anderweitig hergeleiteten Ausfallentschädigungen, die anderen Branchen haben auch keine 100-prozentige Entschädigung bis zu einem bestimmten Betrag und den anderen Branchen werden auch keine irgendwie gearteten Transformationsprojekte finanziert. Es ist angesichts dessen nicht ganz einfach zu rechtfertigen, weshalb für die Kulturbranche andere Spielregeln gelten als für die anderen, teils sehr hart getroffenen Branchen. Unsere Fraktion ist aber bereit, die eingespielten Regeln unverändert bis zum absehbar baldigen Ende der Pandemie fortzuführen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dies ist durchaus ein starkes Signal an die St.Galler Kulturschaffenden und Kulturbetriebe, die weiterhin von öffentlichen Geldern profitieren dürfen.

Zum Schluss noch ein Wort zur Stiftsbibliothek: Wir sind zufrieden und froh, dass die Regierung bereit ist, die Stiftsbibliothek im gleichen Rahmen zu unterstützen wie im letzten Jahr. Wie Sie wissen, hatte unsere Fraktion wenig Verständnis für die langgehegte Zurückhaltung ausgerechnet in Bezug auf jenen kulturellen Leuchtturm, der weit über die Grenzen unseres Kantons hinausstrahlt. Diesbezüglich haben wir jedoch von der Stadt St.Gallen nichts gehört. Unser Unverständnis über die Haltung des St.Galler Stadtrates in dieser Frage ist nach wie vor gross. Wir würden uns deshalb ausgesprochen freuen, wenn – warum nicht heute – die Gelegenheit genutzt würde, um in Bezug auf die Stiftsbibliothek ein Zeichen zu setzen – ein Zeichen, dass die Stiftsbibliothek auch der Standortgemeinde nicht egal ist und sie sich das, wie der Rest unseres Kantons, auch etwas kosten lässt.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022
14.2.2022Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat das Geschäft 22.22.01 «Nachtrag zum Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich», am Mittwochvormittag, 26. Januar 2022, im Kantonsratssaal beraten. Vom zuständigen Departement des Innern nahmen Regierungsrätin Bucher, Tanja Scartazzini, Leiterin Amt für Kultur, sowie Andreas Schwarz, Stv. Leiter Amt für Kultur, teil. Ich möchte es nicht unterlassen, mich beim zuständigen Departement und beim Amt für Kultur für die grosse Transparenz im Bereich der geleisteten Unterstützungsmassnahmen und im Bereich der Transformationsprojekte zu bedanken. In einem Informationsteil zum Abschluss der Sitzung informierte Alexander Gulde, Leiter Amt für Gemeinden und Bürgerrecht, über die Durchführung von Bürgerversammlungen bzw. Urnenabstimmungen aufgrund von Covid-19 auf kommunaler Ebene. Ebenfalls in diesem Informationsblock informierte Regierungsrat Tinner, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, über die Eckwerte des Härtefallprogramms des Bundes. Die Geschäftsführung oblag Sandra Brühwiler-Stefanovic. Sie wurde sekundiert von Simona Risi.

Die Corona-Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich wären aufgrund der Befristung von Art. 11 des eidgenössischen Covid-19-Gesetzes (SR 818.102) Ende 2021 ausgelaufen. National- und Ständerat haben in der Wintersession 2021 eine Verlängerung bis Ende 2022 sowie Mittel für das Jahr 2022 in der Höhe von 130 Millionen Franken – davon 100 Millionen Franken für die von den Kantonen zu vollziehenden Unterstützungsmassnahmen – beschlossen. Die Ausfallentschädigungen haben sich sowohl bei den Kulturschaffenden als auch bei den Kulturunternehmen als wirksame Abfederungsmassnahme erwiesen. Die Beiträge an Transformationsprojekte werden auch im Jahr 2022 ein Instrument sein, um einen gezielten Strukturwandel in der Kulturbranche anzuschieben. Die Beteiligung des Kantons an Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich soll deshalb fortgeführt und die Unterstützungsmassnahmen sollen gleichbleibend beibehalten werden. Mit der Fortführung der Beteiligung müssen einige wenige Bestimmungen im Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich angepasst werden. Diese finden Sie im Gesetzesentwurf. Die Kommission sieht Anpassungen des Entwurfs bei der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel für Transformationsprojekte vor. So sollen im Jahr 2022 höchstens 10 Prozent oder höchstens 1,5 Mio. Franken der im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 zur Verfügung stehenden Mittel in Transformationsprojekte fliessen dürfen.

Session des Kantonsrates vom 14. und 15. Februar 2022