Geschäft: Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die Übergangslösung Notruf- und Einsatzleitzentrale

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.21.05
TitelKantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die Übergangslösung Notruf- und Einsatzleitzentrale
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung22.12.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung10.3.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 21. Dezember 2021
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 29. November 2021
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 4. März 2022
AntragAntrag SVP-Fraktion auf Rückweisung (Gesamtstrategie) vom 19. April 2022
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Rückweisung (Aufteilung) vom 19. April 2022
ErlassErgebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 19. April 2022
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.4.2022Gesamtabstimmung78Zustimmung19Ablehnung23
19.4.2022Antrag der vorberatenden Kommission (Auftrag)91Zustimmung13Ablehnung16
19.4.2022Antrag SVP-Fraktion auf Rückweisung der Vorlage an die Regierung34Zustimmung72Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
19.4.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die Übergangslösung Notruf- und Einsatzleitzentrale mit 78:19 Stimmen bei 10 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission mit 91:13 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Zur Diskussion steht der Antrag der vorberatenden Kommission für einen Auftrag.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion mit 72:34 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Raths-Rorschach: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben nun ganz viel zum Sachverhalt gehört, vieles trifft zu, einiges trifft nicht zu. Die Vorlage, da sind wir uns einig, ist schwierig aufgegleist. Trotzdem, meine Damen und Herren, es ändert nichts an der Tatsache, dass diese Vorlage jetzt eine Mehrheit im Rat finden sollte. Wir können es uns einfach nicht leisten, nur eine Minute auf die Dienste der kantonalen Notrufzentrale zu verzichten. Als Mitglied der vorberatenden Kommission bitte ich Sie, diesem Rückweisungsantrag nicht zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Boppart-Andwil: Ich habe mir natürlich auch überlegt, was es bedeutet, wenn wir dieses Geschäft einfach so zurückweisen. Ich bin aber zum Schluss gekommen, dass das uns eigentlich gar nichts nützt, es bringt uns kein My weiter. Vielmehr würde mich die Frage interessieren, ob unsere Kolleginnen und Kollegen in zehn Jahren wieder so eine Diskussion führen müssen, wie wir sie jetzt führen, und das ist eigentlich das Problem, das wir hier vor uns hinschieben. Ich glaube, es wäre wichtig, dass man, wenn man ein Verwaltungsgebäude braucht, das halt auch an die Hand nimmt, und zwar zügig und ohne weitere Reibungsverluste. Das ist eigentlich das, was ich sehe und was auch das morgige Geschäft dann belasten wird.

Wenn wir jetzt auch diese Aufspaltung machen und im guten Glauben dann das Gefühl haben, dass wird da Gutes tun, dann glaube ich, sind wir auf dem Holzweg. Hier geht es darum, ob wir das wollen, und es ist offensichtlich so, dass wir in diesem Rat Geschäfte einfach immer wieder zurückweisen, und noch ein bisschen Informationen und wieder zurückweisen und ob wir dann viel schlauer werden, wenn das Geschäft dann wieder in den Rat kommt, da bin ich nicht so überzeugt.

Wir haben unsere Kommissionsmitglieder, ich stütze mich auf deren Meinung auch ab. Ich glaube, sie haben gute Arbeit gemacht, indem sie einen zweiten Sitzungstag verlangt haben aufgrund der offensichtlichen Mängel in dieser Vorlage. Die Fragen sind dann beantwortet worden, und jetzt bin ich der Meinung, dass dieser Rat auch fähig sein muss, heute zu entscheiden, ob wir das wollen oder nicht wollen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Noger-St.Gallen: Ich kann zum Abstimmungsverhalten noch nichts sagen, aber ich möchte mein Bedauern über den Prozess unserer Entscheidfindung ausdrücken. Je länger wir diskutieren, je mehr Informationen wir erhalten, umso mulmiger wird es mir eigentlich, denn wir haben eine ganz schlanke Vorlage von 22 Seiten. Ich höre, dass erst die zweite Kommissionssitzung mit dem Nachliefern von mehr Studien, Klärungen, also mit einem Mehrfachen an Papier gegenüber der Botschaft den Mitgliedern der vorberatenden Kommission einigermassen Klärung gegeben hat.

Das führt dazu, dass da drei Mitglieder unserer Fraktion etwas mehr wissen, nicht alles sagen können, dürfen, auch nicht den Auftrag haben, uns mit zusätzlichen 100 Seiten oder was auch immer zu bedienen, und der Rest der Fraktion, Gerig-Mosnang und Güntzel-St.Gallen haben darauf hingewiesen, mit einem Informationsdefizit, mindestens mit einem klaren Informationsmangel, dasteht. Das ist irgendwie schwierig. Es ist nicht das erste Mal in diesem Rat, dass ich sehe, das die vorberatende Kommission separat bedient wird. Ich habe mich in diesem Rat schon einmal geäussert und habe gesagt, eigentlich sollte die Verfügbarkeit der Informationen gleich sein, dass die Mitglieder der vorberatenden Kommission sich intensiver damit beschäftigen, ist für mich klar. Also das ist tatsächlich das Problem und ich sehe jetzt dieses Delta und es ist irgendwie noch nicht gelöst, zwischen der vorberatenden Kommission und dem Rest des Rates. Dies ist zumindest mein Eindruck.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: Die Fragen, welche Güntzel-St.Gallen aufgeworfen hat, sind berechtigt. Ist es nicht möglich, am bisherigen Standort weiterhin eine Notruf- und Einsatzzentrale zu betreiben? Diese Frage habe selbstverständlich auch ich mir gestellt und ich habe mindestens drei Gutachten erhalten, die sagen, das geht nicht. All diese Unterlagen standen der vorberatenden Kommission zur Verfügung. Das Hauptproblem liegt darin, dass Anpassungen baulicher Art in ziemlich erheblicher Art und Weise notwendig sind, wenn man den Calatrava weiter betreiben will.

Das Hauptproblem: Wir können diese Einsatz- und Notrufzentralen nicht im Vollbetrieb ersetzen. Also man kann nicht einfach jede Nacht irgendeinen Monitor mehr ersetzen oder so. Das sind hochkomplexe, miteinander vernetzte Systeme. Wir müssten, auch wenn wir den Calatrava weiter nutzen wollten, ein Provisorium errichten irgendwo. Das geht nicht anders. Das ist schlüssig dargelegt worden, auch der vorberatenden Kommission. Und wir haben auch gerechnet, was das kosten würde. Technisch ist das möglich. Man kann ein Provisorium errichten, den Calatrava so herrichten, dass der Betrieb dieser zwölf Arbeitsplätze weiter möglich ist, wir haben dann keine Erweiterungsmöglichkeiten, und Sie sehen, die Zahlen nehmen laufend zu. Also der Bedarf nach weiteren Plätzen ist ebenfalls gegeben, und diese Variante wird teurer als das, was wir jetzt im Lerchenfeld machen. Wir haben selbstverständlich auch die Frage gebundene Ausgabe oder neue Ausgabe geprüft, und zwar sorgfältig, und wir haben Ihnen unsere Überlegungen in der Botschaft auf S. 19 ausgeführt.

Güntzel-St.Gallen hat jetzt darauf verzichtet, eine Vorlesung gebunden und neu zu machen, und ich erspare Ihnen das auch. Aber es gibt ein Urteil des Bundesgerichtes aus dem Jahr 2017, wo das Bundesgericht für ein Provisorium bei Schulbauten gesagt hat, es sei zulässig, Provisorien, die zur Aufrechterhaltung einer gesetzlichen Aufgabe notwendig sind, als gebunden einzustufen. Wir sind nach Konsultation der Lehre und der Rechtsprechung zur Auffassung gelangt, dass es richtig ist, von einer gebundenen Ausgabe auszugehen. Aber, Güntzel-St.Gallen, zwei Juristen oder vielleicht auch zwei Meinungen: Ja, es gibt da gewisse Unsicherheiten. Wir sind überzeugt, dass wir Ihnen die richtige Antwort gegeben haben. Und noch einmal: Der vorberatenden Kommission standen alle Unterlagen und Abklärungen – ich hatte dann den Eindruck, so viel war dann doch auch nicht erwartet worden – zur Verfügung und wir haben auch noch einmal Kostenrechnungen gemacht, was es kosten würde, wenn man den Calatrava ertüchtigen würde und vor allem während der Bauzeit und der Installationszeit für das neue System irgendwo ein Provisorium errichten müsste, das natürlich auch gesichert etc. sein müsste. Wir sind zu höheren Zahlen gekommen. Diese Rückweisung mit der Aufteilung würde nur dann Sinn machen, wenn der Auftrag wäre, jetzt einmal die Technik anzuschaffen und das dann im Calatrava zu machen, wenn das Volk zum Lerchenfeld Nein gesagt hat. So ist etwa die Argumentationslinie. Aber das funktioniert nicht. Wenn Sie tatsächlich der Meinung sind, das sei eine gebundene Ausgabe und das gehöre vors Volk – ich bin dezidiert nicht dieser Meinung –, dann müsste man die ganze Botschaft dem Finanzreferendum unterstellen, sonst haben wir wieder das Problem mit der Einheit der Materie: Ein Beschluss ist gefällt und der andere nicht.

Und vor allem: Das, was dahintersteht, also die Meinung, man könne dann kostengünstig im Calatrava diese Notruf- und Einsatzleitzentrale errichten, das hat die vorberatende Kommission intensiv geprüft und sie hat unsere Abklärungen für solide eingestuft und ist darum zur Auffassung gelangt, Lerchenfeld ist bei allem Unbefriedigenden in dieser Thematik die richtige Lösung, auch jene Lösung, die innert Frist tatsächlich umgesetzt werden kann. Ich bitte Sie darum, diesem Rückweisungsantrag nicht zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: Ich möchte nur einen Teilaspekt von Kollege Güntzel-St.Gallen aufnehmen. Eine Anrufung des Verwaltungsgerichtes – das Verwaltungsgericht hat keine Kompetenz, hierüber zu urteilen. Wir haben immer noch die Gewaltentrennung.



Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Ich danke für die verschiedenen Voten. Ich wäre überrascht gewesen, wenn wir nachher 118 Ja-Stimmen für unseren Antrag hätten, aber ich halte Folgendes nochmals fest: Normalerweise spreche ich klar, vielleicht hat es heute nicht geklappt.

Meine Meinung, meine Aussage, ist die, dass es zumutbar oder möglich sein muss, am gleichen Ort ohne bauliche Investitionen nochmals einige Jahre zu arbeiten. Dass die Technik ersetzt werden muss, das habe ich gesagt, ist kein Thema. Wenn etwas nicht mehr funktioniert bzw. bevor es nicht mehr funktioniert, muss es ersetzt werden. Ein Argument war von Fraktionssprechern, und ich glaube auch vom Kommissionspräsidenten, früher gab es 160'000 Anrufe und jetzt sind es 185'000. Das ist mehr. Aber in der Botschaft steht, dass weiterhin zwölf Arbeitsplätze notwendig sind wie heute schon. Dann haben diese 25'000 Anrufe mit den Arbeitsplätzen offenbar nichts zu tun.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das werden die Gerichte entscheiden müssen: Ist es zumutbar, an diesem Ort nochmals weiterzuarbeiten, oder ist es nicht zumutbar, ob gebunden oder nicht gebunden. Diese Frage wird nicht rasch erledigt oder entschieden sein, aber ich meine, wir hätten Anspruch, und jetzt komme ich auf den Sprecher der Die Mitte-EVP-Fraktion: Ja, ich war nicht in der Kommission. Aber wenn sich 105 Mitglieder des Kantonsrates begnügen müssen mit drei Sätzen in der Botschaft, weshalb es nicht geht, dann ist es unanständig und nicht mehr vertretbar. Die anderen 105 haben Anspruch auf die gleichen Informationen. Und wenn das jetzt zum Schluss noch zu irgendeiner Anklage gegen mich führt, sage ich Folgendes: Wenn ich dann höre, man dürfe nicht aus der Kommission berichten, dann ist das falsch. Man darf nicht sagen, wer was gesagt hat, aber es ist nicht geheim. Man darf berichten. Wenn bei dieser Präsentation eine Folie vorgelegt wurde, auf der stand, dass das obligatorische Referendum die Gefahr beinhalte, dass das Volk Nein sage, deshalb mache man das gebunden, dann können Sie in Zukunft jedes Schulhaus ohne Volksentscheid neu bauen, weil Schule ist ein Auftrag, dann können wir uns einen grösseren anderen Saal machen, weil die Arbeitsbedingungen nicht mehr gut sind, weil die Aufgabe des Kantonsrats ist gegeben. Das kann doch nicht sein, dass wir das Volk entmündigen und ganz klare rechtliche Kompetenzen wegnehmen. Deshalb habe ich mich nochmals gemeldet, auch damit Sie das wenigstens bei Ihrem Entscheid berücksichtigen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Gerig-Mosnang: Zu den Ausführungen meiner Vorredner: Ja, wir haben die Thematik dieser Variante im Calatrava mit einem Zusatzbericht erhalten. Detaillierte Analysen, jedoch haben wir eine Variante mit einem Kostenvergleich. Die sind zwar teurer, aber wir hätten eine Möglichkeit, im Calatrava zu bauen, und darum haben wir jetzt eine Variante «bestehenden Bau aufrüsten» oder die vorgeschlagene Variante der Regierung. Das stimmt. Das ist das, was Güntzel-St.Gallen erwähnt hat.

Die andere Frage des Finanzreferendums: Dieser Thematik haben wir, zum Bedauern im Nachhinein wahrscheinlich, in der Kommission zu wenig Augenmerk gewidmet und zu wenig geklärt. Bei dieser Thematik hätten wir jetzt die Möglichkeit zu klären, noch eine kleine Ehrenrunde zu machen, aber nicht wie ein anderer Vorschlag von uns, sondern jetzt kurzfristig eine andere Lösung für allenfalls die nächste Session, wenn die Regierung das dann schon bereithat, und sonst auf die übernächste Session.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Aerne-Eschenbach (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich unterstütze weitgehend das Votum meines Vorredners Bühler-Bad Ragaz. Wichtig scheint mir die Bemerkung, dass der Referent der SVP tatsächlich nicht in der Kommission war und jetzt teilweise Fragen aufwirft, die wir eingehend diskutiert haben. Es stimmt, und das haben die Fraktionssprecher auch ausgeführt, dass in der Botschaft diese Fragen mager abgebildet wurden. Das stimmt, das haben wir ausgeführt. Dies wurde dann aber korrigiert im Hinblick auf die zweite Fraktionssitzung, indem der vorberatenden Kommission über 25 intensiv abgefasste Dokumente, Beschlüsse, Gutachten usw. zur Verfügung gestellt wurden. Aus diesem Grund kommt man aus Verantwortungsbewusstsein wie eben ausgeführt zum Schluss, dass es nicht verantwortbar ist, jetzt die ganze Thematik hinauszuverschieben. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auch im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion, den Antrag der SVP-Fraktion auf Rückkommen abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Bühler-Bad Ragaz (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung, das hat erste Priorität, und wenn wir jetzt aufteilen zwischen dem technischen Teil und dem Bauteil, gehen wir gewisse Risiken ein.

Wir diskutieren jetzt über formale Themen. Die haben wir teilweise in der vorberatenden Kommission auch schon behandelt. Güntzel-St.Gallen, man merkt, Sie waren nicht in der vorberatenden Kommission. Die ganzen Themen über die Baukosten des Calatrava-Gebäudes haben wir in der vorberatenden Kommission ausführlich behandelt. Das Baudepartement hat diesbezüglich auch ein Gutachten erstellt. Die Baukosten schlagen dort mit rund 22,9 Mio. Franken zu Buche. Wenn man das vergelicht und die Baukosten der Übergangslösung bei rund 21 Mio. Franken anschaut, dann sind wird plus/minus etwa bei der gleichen Höhe der Baukosten. Was wir beim Calatrava-Gebäude nicht hätten, sind die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Benutzung von rund 340'000 Franken. Jetzt sind wir in einem Thema, das wir in der vorberatenden Kommission sehr ausführlich behandelt haben. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: beantragt im Namen der SVP-Fraktion Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag:

a) den vorliegenden Kantonsratsbeschluss aufzuteilen in einen Sonderkredit für Technik, Einsatzleitsystem und übrige Software und in einen Finanzkredit für den baulichen Teil;

b) den Erlass über den Finanzkredit dem obligatorischen Finanzreferendum zu unterstellen;

c) Botschaft und Entwürfe zur neuen Doppelvorlage dem Kantonsrat zuzuleiten.

Ich spreche nicht in der Sache selbst, das haben die Vorredner gemacht, die in der vorberatenden Kommission waren. Das war ich nicht, sondern ich habe das mit Interesse gelesen und bin überrascht worden, als ich dann von diesem Sonderkredit Kenntnis erhielt, dass das die Meinung bzw. der Antrag der Regierung ist, dass sowohl Technik und EDV als auch der bauliche Teil als gebundene Ausgaben zu betrachten seien.

Das ist der Grund, den wir intern besprochen haben und weshalb wir Ihnen einen Rückweisungsantrag stellen. Ich mache aus meinem Herzen auch keine Mördergrube. Ich habe mich auf diese Punkte konzentriert, habe jetzt aber einmal mehr mit Interesse zugehört, dass die meisten Fraktionssprecher/innen mit weniger oder keiner Begeisterung, aber im Prinzip aus der Notwendigkeit jetzt diesem Geschäft zustimmen wollen, also nicht die Sprecher, sondern die Fraktionen.

Für mich ist nicht das Problem, wenn die Regierung zur Überzeugung kommt, wir verlegen die Notruf- und Einsatzleitzentrale vom Calatrava an einen anderen Ort, dann muss das begründet werden können und ich hoffe, dass es wenigstens in der vorberatenden Kommission ein bisschen ausführlicher war als die drei bis vier Sätze, die ich in meinem Antrag jetzt zitiert habe. Wenn natürlich drei Sätze in einer 20-seitigen Botschaft stehen, man könne am alten nicht mehr bleiben, es gehe nicht mehr. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bin nicht der Einzige, der den Neubau Calatrava als Kantonsrat erlebt hat, aber ich bin einer der wenigen und kurz nach der Eröffnung hiess es, es sei nicht wasserdicht, es sei heiss und alles. Ich habe in diesem Antrag geschrieben, wenn dem so wäre und das nicht zumutbar ist, dann hätte man früher dem Kantonsrat eine Vorlage vorlegen müssen. Offenbar, und ich interpretiere das so, weil jetzt angeblich oder auch offenbar die Lebensdauer der Technik zu Ende geht, will man den anderen Schritt auch machen. Ich habe aber keine Aussage gehört bzw. im 20-seitigen Bericht lesen können, die begründet, warum heute nicht mehr möglich ist, was 25 oder 23 Jahre möglich war. Das Kühlwasser beim Fussbad gab es vor 20 Jahren schon. Warum geht es jetzt nicht? Ich möchte nicht unzumutbare Verhältnisse zementieren, aber hoffe, dass man das rascher macht. Zurück zum Problem: Ich bin nicht überzeugt, dass man das am alten Ort nicht mit der neuen technischen Infrastruktur machen könnte und dann mit der Technik, wenn es dann so weit ist, in den Neubau gehen. Ich werde Sie dann informieren, sollten Sie dann nicht mehr im Rat sein, wie es mit dem Neubau in Winkeln gegangen ist, aber das ist jetzt nicht Gegenstand der heutigen Vorlage.

Deshalb bitte ich Sie, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen und die beiden Bereiche Technik – bei dem es für uns völlig unbestritten ist, dass die Kosten gebunden sind, wenn sie fällig sind – und Bau, der eben nicht als gebunden zu betrachten ist, zu trennen und diesen dem Finanzreferendum zu unterstellen, weil es hier eine Wahlmöglichkeit gegeben hätte. Die Regierung hat sich für den anderen Weg entschieden. Ich meine, das ist eigentlich der zentrale Punkt unserer Überlegung: Unterstellen Sie das. Ich lege damit auch meine Interessen offen. Ich vertrete meine Wählerinnen und Wähler, auch wenn ich nicht alle persönlich kenne, und die haben das Recht, über einen Finanzkredit, der zwar vielleicht wünschbar, aber nicht notwendig ist, abstimmen zu können, wenn sie das wollen. Das ist die Situation, weshalb wir Sie bitten, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen, und ich sage Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie dem nicht zustimmen, was aufgrund der bisher gemachten Voten wahrscheinlich ist, mindestens nicht mehrheitlich, dann wird auch die Überprüfung einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht und allenfalls ans Bundesgericht in dieser Frage auch einige Zeit beanspruchen. Sollten Sie nachher sagen, hier werde gedroht und erpresst – das machen wir nie. Wir informieren über einen vorbehaltenen Entschluss unserer Fraktion. Somit wird es so oder so nicht übermorgen mit dem Baubeginn möglich sein. Ich weiss, dass schnell gehandelt werden muss, aber ich empfehle Ihnen, in der Sache selber und um der Regierung noch ein bisschen die Chance zu geben, das Gesicht nicht noch mehr zu verlieren: Weisen Sie zurück, unterteilen Sie das in zwei verschiedene Teile, und dann kann man vorwärtsmachen, wenn das Referendum durch ist. Aber das ist unsere Erwartung, auch gegenüber dem St.Galler Volk.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: Auch wenn ich jetzt etwas Haue erhalten habe, möchte ich mich doch bedanken, dass keiner oder keine die Notwendigkeit des Ersatzes unserer Notruf- und Einsatzzentrale in Abrede gestellt hat. Das ist eine unverzichtbare Investition in die Sicherheit unseres Kantons. Wir können darauf unmöglich verzichten. Jetzt werden mir und meinen Vorgängerinnen im Sicherheits- und Justizdepartement und im Baudepartement massive Vorwürfe gemacht, dass man das nicht früher erkannt und in die Wege geleitet hat.

Wir sind etwas ins Archiv gestiegen. Erste Überlegungen gehen tatsächlich schon weit zurück. Konkreter wurden diese Überlegungen bereits im Jahr 2005. Wir sahen dort, dass wir einen erheblichen Erneuerungsbedarf haben bei unseren zwei Untersuchungsgefängnissen, die wir hier in der Stadt haben. Es sind dann auch verschiedene Varianten geprüft worden in der erweiterten Altstadt, Bahnhof St.Fiden war damals schon ein Thema und auch Winkeln Nord. Es sind dann Machbarkeitsstudien gemacht worden für die Moosbruggstrasse, für das Güterbahnhofareal und auch das Platztor. Die sind allerdings alle negativ verlaufen. Im Jahr 2010 stand dieses Armstrong-Gelände im Westen der Stadt zum Verkauf. Der Kanton hat mitgeboten, weil er wusste, dass er eigentlich ein Sicherheits- und Verwaltungszentrum schaffen will. Leider hatte ein anderer Investor ein höheres Angebot gemacht. Man hat dann noch einmal das Güterbahnhofareal angeschaut, das wäre auch kaufbar gewesen. Aber die Stadt hat signalisiert, dass sie an diesem sehr zentralen Standort eigentlich kein Verwaltungsgebäude wünscht, dass man auch nicht im Zentrum der Stast bauen muss, und wie Sie wissen, bin ich dann 2012 in die Regierung gewählt worden, und die Notwendigkeit des Ersatzes oder des Baus eines Sicherheits- und Verwaltungszentrum ist auch mir subito aufgezeigt worden und aus diesem Grund habe ich bereits 2013 den Antrag stellt, dieses Projekt in das priorisierte Investitionsprogramm aufzunehmen. Die Regierung plant nicht einfach ein bis zwei Jahre voraus. Die Regierung hat ein Zehnjahresinvestitionsprogramm, und dieses Investitionsprogramm wird jährlich angepasst. Und was war jetzt im Jahr 2013, als ich diesen Antrag gestellt habe? Ihr Rat hatte damals im Sparprogramm 2013 beschlossen, die Investitionen in den Hochbau und die Investitionen in die Erneuerung unserer Bauten zu reduzieren auf nur noch 180 Mio. Franken pro Jahr.

Die Regierung hat damals schon darauf hingewiesen, dass es teure Provisorien geben wird, dass Vernachlässigung im Unterhalt ebenfalls zu Mehrkosten führen wird. Das hat damals einfach niemanden interessiert, und jetzt Hand aufs Herz: Wenn ich jetzt im Jahre 2013 die Regierung noch hätte überzeugen können, dass es jetzt einfach nicht geht so, glauben Sie ernsthaft, der Kantonsrat hätte ein halbes Jahr, nachdem er uns die Auflage gemacht hat, nur noch 180 Mio. Franken pro Jahr zu verbauen, einem Antrag zugestimmt, jetzt da, weil es halt tatsächlich notwendig ist, noch etwa 300 Mio. Franken – das sind so die mutmasslichen Kosten für dieses Verwaltungszentrum – draufzulegen? Das ist doch nicht so. Das ist auch nicht redlich, wenn Sie mir das jetzt also vorhalten. Wir haben die entsprechenden Anträge gestellt, und dass das Ganze jetzt sehr unglücklich verlaufen ist und einige diesen Anträgen nur mit Murren zustimmen können, dafür habe ich allergrösstes Verständnis. Ich wollte das auch nicht so, aber wenn ich Vorgaben habe, die mir ein aus meiner Sicht vernünftiges Vorgehen verunmöglichen, dann muss ich mich halt daran halten. Wir haben Jahr für Jahr Anträge auf Priorisierung unserer Vorhaben gestellt. Es hiess dann, jetzt kommen die Spitäler, die Schulen gibt es auch noch. Sie wissen, was alles immer zur Diskussion steht. Das ist einfach herausgeschoben worden. Ich hätte jährlich sagen können, es geht nicht mehr, jetzt gehen wir zum Kantonsrat und sagen, wir müssen diese Limite wieder dramatisch erhöhen, um dieses Verwaltungszentrum im Westen der Stadt bauen zu können.

Und dann hat es eine für mich sehr bedauerliche Verzögerung gegeben. Das war vielleicht eine Fehleinschätzung von mir. Wir wussten, wir brauchen eine neue Notruf- und Einsatzzentrale, und die Kantonspolizei St.Gallen ist sehr bemüht darum, ihre Aufgaben möglichst kostengünstig und mit hoher Qualität zu erfüllen, und das ist von Jahr zu Jahr zunehmend nur dann möglich, wenn die Ostschweizer Kantone in diesen Themen näher zusammenarbeiten. Wir haben einen Anlauf unternommen. Das Projekt hatte eigentlich lange auch ziemlich Fahrt. Auf der operativen Ebene war man sich ziemlich schnell einig, eigentlich könnte man diese Notruf- und Einsatzzentrale für die ganze Ostschweiz, also für den Kanton St.Gallen, die Stadt St.Gallen, die Kantone Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden an einem einzigen Standort bauen und in den Einsatz bringen. Es ist einfach nicht erklärbar, wieso eine Notrufzentrale in Herisau die bessere Notrufzentrale sein soll als eine in St.Gallen, die sitzen beide in Büroräumlichkeiten und haben Bildschirme vor sich, die Disposition könnte man auch von Zürich oder Genf aus machen. Leider leider leider Gottes ist dieses Projekt gestorben. Das hat Verzögerungen gegeben. Es gab Corps, die sagten, die Notruf- und Einsatzzentrale sei das Herz jedes Corps, und wenn man das Herz rausreisst, dann stirbt das Corps. Mit solchen Argumenten hat man am Schluss dieses wirklich gute Projekt zu Fall gebracht. Zunächst wollte ich resignieren. Weil ich aber auch in der Stadt wohne und hier Steuern bezahle, auch auf der städtischen und auf der kommunalen Ebene, hat mir das keine Ruhe gelassen. Ich habe mir gesagt, es kann nicht sein, dass wir jetzt in dieser Stadt zwei solche Notruf- und Einsatzzentralen – Kosten haben Sie in der Botschaft nachlesen können – bauen. Das war damals so für den Moment die Ausgangslage, und ich habe dann noch einmal Gespräche geführt und letztendlich ist es dann doch noch gelungen, mit einigen Umwegen, jetzt eine gemeinsame Notrufzentrale betreiben zu können. Glarus ist irgendwann einmal ausgestiegen. Ich bedaure das ausserordentlich, dass wir dieses Projekt im Westen der Stadt nicht bereits 2013 auf die Schiene gebracht haben. Das Investitionsprogramm über 10 Jahre hätte wunderbar gereicht, um jetzt, wo unser System so nach und nach am End of Life ist, dort einziehen zu können.

Hiermit in der gebotenen Kürze doch noch einige Korrekturen aus der Wahrnehmung dessen, der in diesem Projekt schon kurz nach seiner Wahl erste Nägel einschlagen wollte, das ist ihm leider nicht gelungen. Zum Rückweisungsantrag werde ich dann noch separat Stellung nehmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Botschaft zeigt die Notwendigkeit einer Übergangslösung für die nächsten 10 bis 15 Jahre gut auf.

Der Präsident der vorberatenden Kommission hat bereits ausführlich und klar die Situation der Notrufzentralen geschildert und den Prozess zur heutigen Situation gut erklärt. Es ist also nachvollziehbar und ausgewiesen, warum sich eine Verlegung der kantonalen Notrufzentrale aufdrängt. Die Weiterführung der bewährten Zusammenarbeit zwischen dem Kanton St.Gallen, der Stadt St.Gallen und dem Kanton Appenzell ist zu begrüssen. Gleichzeitig ist zu bedauern, dass es nicht möglich war, mit weiteren Kantonen eine Zusammenarbeit zu realisieren, obwohl dies sehr wohl angestrebt wurde.

Ganz unkritisch zu den Kosten möchte ich dennoch nicht sein, ist doch der Kreditanteil des Kantons St.Gallen nach Abzug der erwarteten Beteiligung von Stadt St.Gallen und Appenzell mit über 34 Mio. Franken ein stolzer Betrag. Dies umso mehr, da es sich lediglich um ein rund 10 bis 15-jähriges Provisorium handelt. In diesem Zusammenhang bedauere ich es, dass es zeitlich und planerisch nicht möglich war, zwischen dem heutigen Standort im Calatrava-Gebäude und dem zukünftigen Standort im geplanten Sicherheits- und Verwaltungsgebäude ohne Übergangslösung auszukommen. Die Regierung konnte aber aufzeigen, warum es zu dieser Situation gekommen ist, mit welchen Schwierigkeiten sie konfrontiert war und wie umfangreich nach Alternativlösungen gesucht wurde. Die für die erste Kommissionssitzung vorhandenen Unterlagen waren in der Tat auch etwas spärlich, um die Entscheidung und den Prozess im Detail nachvollziehen zu können. Die später noch nachgelieferten und für den zweiten Kommissionstag vorhandenen Unterlagen konnten dann viele Fragen klären. Auch wenn wir uns alle einen einfacheren und vielleicht auch günstigeren Weg gewünscht hätten, können wir hinter der Vorlage stehen und sind für Eintreten auf das Geschäft. Den Rückweisungsantrag der SVP werden wir ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Gerig-Mosnang (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ursprünglich war beabsichtigt, die Ablösung des einheitlichen Einsatzleitzentralen-Systems «ELIS» in der neuen Notruf- und Einsatzzentrale im vorgesehenen Sicherheits- und Verwaltungszentrum (SVZ) in St.Gallen Winkeln vorzunehmen. Aus zeitlichen und planerischen Gründen beschloss die Regierung im 2019 die Abkoppelung der Planungsarbeiten für das SVZ und die Überführung in eine Übergangslösung für die Notruf- und Einsatzzentrale. Für uns stellt sich die Frage, warum das SVZ als Grundproblem noch nicht dem Kantonsrat zugestellt wurde oder behandelt wurde, denn vom SVZ wird schon lange gesprochen. Freilich informierte der zuständige Regierungsrat über diese Thematik teils in der Kommission. Jedoch hätte man dem Kantonsrat auch eine Lösung vorlegen können. Für uns ist unbestritten, dass die Notruf- und Einsatzzentrale stets funktionieren muss, denn die Sicherheit für die St.Galler Bevölkerung ist essenziell, und so ist für unsere Fraktion die technische Erneuerung ein wichtiger Teil. Diese Übergangsehrenrunde kostet jedoch den Kanton St.Gallen rund 38,6 Mio. Franken. Freilich wurde der Betrag nach den Beratungen auf 34,3 Mio. Franken gesenkt.

Bereinigt davon, vor allem rund 21 Mio. Franken für ein zehnjähriges Bauprovisorium, notabene ohne Projektierungskosten, die teils auch verwaltungsintern erledigt werden könnten. Zusätzlich noch die jährlichen Betriebskosten von Bau und Dienstleistungen von rund einer halben Million Franken für die Mietliegenschaft im Einkaufszentrum Lerchenfeld im Westen der Stadt St.Gallen.

Uns fehlt insgesamt eine Gesamtschau infolge vorher genannter Verzögerung des SVZ. So werden jetzt Verwaltungs- und Kantonspolizeieinheiten in Teilprojekte und Provisorien gesplittet dem Kantonsrat zur Beratung gestellt, wie bspw. auch die Zusammenführung der Sicherheitspolizei, über die wir morgen beraten werden. Ein Bauprovisorium in dieser Höhe ist übermässig. Im Normalfall baut man einen Neubau und löst nach dem Umzug das alte auf. Besonders im Provisorium werden weiterhin zwölf Arbeitsplätze ausgewiesen und im Notbetrieb wird die Stadtpolizei das KNZ aufrechterhalten. Eine allfällige Zusammenlegung der Zentrale von Kantons- und Stadtpolizei wäre doch wünschenswert und wurde gemäss den Aussagen aus der Kommission geprüft. Schlussendlich müssten sich aber auch die Verantwortlichen dem politischen Willen und dem Financier unterstellen. Erfreulich ist zumal schon, dass das Rechenzentrum und die Systeme zusammengeführt werden.

Wie vorhin erwähnt, anerkennen wir die technische Erneuerung und den Bedarf nach einer Lösung. Durch die von uns vorgeschlagene Verzögerung sollte nach unserer Ansicht jedoch die technische Verlängerung machbar sein, denn wir haben Vertrauen in die Regierung und die Verantwortlichen, das sie dem Parlament nicht eine Vorlage vorlegen, mit der die Abschaltung riskiert wird. Für unsere Fraktion hat sich infolge der Entwicklung des Geschäftes aber die Frage des Finanzreferendums akzentuiert und daraus abgeleitet die Aufteilung der Kosten. Folglich werden Sie anschliessend lediglich über die Rückweisung mit dem Auftrag der Finanzaufteilung in Technik und Bau, verbunden mit dem Finanzreferendum, abstimmen. Entsprechend meinen Erläuterungen wird die SVP-Fraktion eintreten, jedoch anschliessend der Rückweisung gemäss dem Antrag Güntzel-St.Gallen zustimmen.

Noch eine Anmerkung zur Vorbereitung: Die Botschaft haben wir am Heiligtag erhalten. Die kurze Vorbereitung und die eher magere Botschaft in Zusammenhang mit der Tragweite und der Kredithöhe dieses Geschäftes lassen doch zu wünschen übrig und sind indessen ein Affront gegenüber unserem Kantonsrat als Milizparlament. Auch die diversen Unterlagen und Standortanalysen wurden erst auf Kritik des Kantonsrates auf die zweite Sitzung geliefert. Gesamthaft wurden die Botschaft und Unterlagen der Kommission eher kurzfristig zur Verfügung gestellt. Ergänzend war in den Evaluationen das Kriterium Kosten eher untergeordnet. Wie Sie es aus den anderen Fraktionen gehört haben, haben wir jetzt eine Vorlage, zu der der Kantonsrat Ja oder Ja sagen kann. Aber anschliessend werden wir noch den Rückweisungsantrag unserer Fraktion diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Notwendigkeit einer geeigneten Lösung für die Notruf- und Einsatzleitzentrale ist natürlich unbestritten. Wir bedauern, dass die Realisierung einer gemeinsamen Notruf- und Einsatzleitzentrale Ost bei den Nachbarkantonen auf Ablehnung stiess und unterstützen entsprechend, dass sich bei der nun angedachten Lösung künftig Partnerkantone anschliessen können. Eine Verteilung der sehr hohen Kosten auf mehrere Schultern würde zweifellos Sinn machen, dürften doch ein erheblicher Teil der Kosten fix oder zumindest sprung fix sein.

Die Investitionskosten für die Bauten sind gemäss Antrag der vorberatenden Kommission mit 21 Mio. Franken zu veranschlagen. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Baute entspricht die geplante Übergangslösung baulich faktisch einem Neubau. Wenn man bedenkt, dass diese Übergangslösung nur bis ca. 2033 Bestand haben soll, drängt sich unweigerlich die Frage auf, weshalb eine solch teure Übergangslösung nötig ist und man nicht bereits früher eine besser abgestimmte Gesamtplanung vorgenommen hat, welche teure Übergangslösungen vermieden hätte. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren und jährlichen Mietkosten von gut 300'000 Franken belastet diese Übergangslösung die Rechnung mit jährlich knapp 2,5 Mio. Franken. Mit Blick auf das vor nicht allzu langer Zeit in diesem Rat behandelte Sparprogramm fällt es schwer, Verständnis für solch teure Übergangslösungen aufzubringen, welche wohl mit einer langfristigen Planung vermeidbar gewesen wären. Unter diesem Aspekt, dass langfristige integrierte Gesamtplanungen das Potenzial zur Vermeidung teurer Übergangslösungen haben, unterstützen wir den Auftrag der vorberatenden Kommission für eine Immobilienstrategie. Wir erwarten, dass diese auch aufzeigt, wie künftig solche unnötigen Kosten für provisorische Lösungen vermieden werden können.

Heute bleibt uns leider kaum etwas anderes übrig, als der Vorlage zuzustimmen. Eine Rückweisung würde die Ausgangslage auch nicht wirklich verändern. Die Grünliberalen stimmen jedoch ohne Begeisterung zu, wie dies viele andere hier im Saal auch bereits getan haben oder tun werden. Entsprechend unterstützen wir notgedrungen die Anträge und den Auftrag der vorberatenden Kommission und sind für Eintreten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Gähwiler-Buchs (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das aktuelle Einsatzleitsystem ist in die Jahre gekommen, in naher Zukunft wird der Support eingestellt werden und damit ein Ersatz notwendig. Gleichzeitig soll ein ausfallsicheres Rechenzentrum installiert werden, um den Betrieb sicherzustellen. Dieses Rechenzentrum würde auch anderen Organisationen der Staatsverwaltung zur Verfügung gestellt. Ein Augenschein vor Ort in der Kantonalen Notrufzentral zeigte, dass diese Räumlichkeiten einerseits der stetig wachsenden Anzahl Anfragen und deren Komplexität nur noch knapp genügen. Der Raum ist sehr knapp bemessen und das Raumklima nicht ausgeglichen: Im Sommer kann es sehr heiss werden, im Winter ist es kalt – es gibt nur ein Fenster in diesem Calatrava-Bau, die markante Kuppel. Hinzu kommt, dass die Bausubstanz durch den feuchten Baugrund und wiederkehrende Feuchtigkeitseinbrüche gelitten hat. Sie können sich vorstellen, dass feuchte Wände und drohende Wassereinbrüche für die elektronischen Komponenten nicht gerade optimale Bedingungen sind. Aus diesen Gründen hat sich die Regierung dazu entschieden, für einige Jahre, bis das angedachte Sicherheits- und Verwaltungszentrum im Westen der Stadt dereinst bezugsbereit sein wird, eine Übergangslösung zu planen.

In den umfangreichen ergänzenden Unterlagen und in den zahlreichen Schilderungen der Regierung konnte ausführlich dargelegt werden, dass ein Ersatz am aktuellen Standort mit Bereitstellung und Bezug eines Provisoriums sich finanziell nicht lohnt und auch baulich kaum möglich wäre: der Platzbedarf ist schlicht und einfach grösser als die aktuellen Räumlichkeiten. Dass sich der Bau des Sicherheits- und Verwaltungszentrums noch bis mindestens in die Mitte der Dreissigerjahre hinziehen wird und darum eine Übergangslösung notwendig ist, ist unschön, aber der kantonalen Finanz- und Baupolitik geschuldet. Das Volk forderte die Erneuerung der Spitäler, und die hatten darum Vorrang. Im Obergeschoss des Einkaufszentrums Lerchenfeld fand die Regierung ein geeignetes Mietobjekt, das nahezu alle Anforderungen erfüllt und nach den Bedürfnissen der Kantonalen Notrufzentrale ausgebaut werden kann.

Etwas unschön ist, dass die Kooperation zwischen den verschiedenen Polizeikorps nicht noch weiter ausgebaut werden konnte – dies hätte die Betriebskosten voraussichtlich noch stärker reduzieren können. Wir hoffen aber, dass die Regierung an diesem Punkt weiter dranbleibt und die Zusammenarbeit der Polizei interkantonal weiter vorantreibt. Der Kommissionspräsident hat es einleitend bereits erwähnt: Die Zeit drängt. Die Anträge für Rückweisung sind daher fehl am Platz. Es handelt sich hierbei um reine Symbolpolitik, die bei Vorlagen, in denen es um die Sicherheit der Bevölkerung geht, fehl am Platz ist. Die Zeit soll aber nicht als einziges Argument angeführt werden. Abschliessend kann ich zusammenfassen: Das aktuelle Einsatzleitsystem muss ersetzt werden, dies ist am aktuellen Standort nicht möglich. Wir haben hier vorliegend eine geeignete Übergangslösung in einem Mietobjekt. Die sozialdemokratische Fraktion ist deshalb für ein Eintreten auf die Vorlage und wird die Anträge der vorberatenden Kommission unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Bühler-Bad Ragaz (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Erst anlässlich der nachgelieferten Unterlagen konnten wir uns in der Kommission ein einigermassen klares Bild über die Vorlage bilden. Für die FDP-Fraktion ist eine tadellos funktionierende kantonale Notruf- und Einsatzleitzentrale mit einem 7/24-Stunden-Betrieb sehr wichtig und wir schätzen den grossartigen Einsatz dieser Blaulichtorganisationen. An dieser Stelle ein grosses Dankeschön an die Einsatzkräfte auf allen Stufen, sei dies bei der Polizei, bei der Rettung und Feuerwehr, beim Zivilschutz, dem kantonalen Führungsstab oder weiteren Organisationen. Unbestritten ist bei der FDP-Fraktion, dass die Einsatzleitzentrale erneuert und den heutigen technischen Anforderungen angepasst werden muss, dies verbunden mit einem neuen Rechenzentrum und dem entsprechenden Systemwechsel.

Besonders das Thema der Standortevaluation der Übergangslösung der Notruf- und Einsatzleitzentrale gab bei uns in der Fraktion wie bereits in der vorberatenden Kommission grössere Diskussionen. Die FDP-Fraktion kommt nach Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Schluss, dass wir die Vorlage mit den Änderungsanträgen der vorberatenden Kommission unterstützen werden. Dies vor allem aus dem Betrachtungswinkel der Sicherheit für die Bevölkerung bzw. der technischen Erneuerungen. Die Sicherheit für die Bevölkerung ist jederzeit und somit 7/24 Stunden zu gewährleisten, ist nicht verhandelbar und muss heute und auch zukünftig vom Staat angeboten werden.

Auch den Auftrag der vorberatenden Kommission, den die FDP-Delegation in die Kommission eingebracht hat, wird die FDP-Fraktion mittragen. Den Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion werden wir aus den genannten Gründen nicht unterstützen, weil uns die Erneuerung der technisch veralteten Notruf- und Einsatzleitzentrale zu wichtig ist, dies verbunden mit der Sicherheit der St.Galler Bevölkerung. Ich werde mich später in der Spezialdiskussion nochmals zu diesem Thema äussern.

Gerne nehme ich bereits jetzt eine Würdigung dieser Vorlage aus Sicht der FDP-Fraktion vor. Die Unterlagen, welche wir für die erste Kommissionssitzung vom 13. Januar 2022 erhalten haben, waren für die FDP-Fraktion nicht zufriedenstellend. Wir fragen uns sogar, warum die erste Sitzung der vorberatenden Kommission überhaupt stattgefunden hat. Diese Vorbereitung mit den entsprechenden Unterlagen entspricht nicht unserem FDP-Ansatz von einem kritischen, aber immer lösungsorientierten Austausch zwischen Parlament, Regierung und Verwaltung. Die Botschaft 33.21.05 wurde den Mitgliedern der Kommission kurz vor Weihnachten 2021 zugestellt. Die vorberatende Kommission wurde anlässlich der Novembersession 2021 bestellt, ohne dass die Botschaft vorlag. Der Präsident hat darauf hingewiesen. Die Botschaft 33.21.05 ist datiert vom 21. Dezember 2021. Die Federführung liegt beim Sicherheits- und Justizdepartement. Mit einem Augenzwinkern könnte man feststellen, dass die Botschaft so kurz ausgefallen ist, um die Mitglieder der vorberatenden Kommission zwischen Weihnachten und Neujahr nicht zu überlasten. Eine Gesamtschau über laufende, möglicherweise kausalzusammenhängende Botschaften und Vorlagen im entsprechenden Sicherheits- und Justizdepartement, eventuell mit dem Bau- und Umweltdepartement, fehlt. Daher wurde auch der entsprechende Auftrag in der Kommission beantragt und zuhanden des Parlamentes verabschiedet.

Ganzheitliche Informationen über den Neubau des Sicherheits- und Verwaltungszentrums fehlten der Kommission ebenfalls. Regierungsrat Fredy Fässler hat anlässlich der Kommissionssitzungen diverse Ausführungen dazu gegeben. Leider fehlen in der Botschaft entsprechende Detailinformationen. Grundsätzlich müssen wir uns fragen, zu welchem Zeitpunkt das Parlament eine solch wichtige Botschaft erhält. Regierungsrat Fredy Fässler hat in den Kommissionssitzungen ausgeführt, dass vor allem aus finanzwirtschaftlicher Sicht – vorrangig wurden die Spitalbauten behandelt – die Botschaft zum Sonderkredit für die Übergangslösung der Notruf- und Einsatzzentrale verschoben werden musste. Die gesetzten Vorgaben der jährlichen Kredite hätten sodann keinen Spielraum mehr für diese Vorlage gegeben. Wenn das Parlament jedoch keinen oder kaum noch Einfluss mehr nehmen kann auf eine Botschaft, dann haben wir einen Fehler im System. Die FDP-Fraktion bittet die Regierung, das Parlament bei ähnlich gelagerten Botschaften frühzeitig zu informieren, solange noch Handlungsoptionen bestehen. Dies ist leider eine kritische Würdigung dieser Vorlage. Die FDP-Fraktion ist diesmal bereit, die Botschaft zu unterstützen. Wir erwarten, dass die Regierung die entsprechenden Lehren aus diesem nicht optimalen Vorgehen bei dieser Vorlagen zieht. Weitere Informationen gebe ich in der Spezialdiskussion. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Sichtweise der vorberatenden Kommission zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Aerne-Eschenbach (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Für unsere Fraktion steht im Grundsatz ausser Frage, dass die kantonale Notrufzentrale (KNZ) zur Gewährung der Sicherheit unserer Bevölkerung rund um die Uhr ein äusserst wichtiges Element im gesamten Räderwerk der Blaulichtorganisationen darstellt. Als Anlauf- und Koordinationsstelle zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Bevölkerung ist unabdingbar, eine KNZ zu betreiben, die jetzt wie aber auch in Zukunft so ausgerüstet und betrieben wird, dass den steigenden Anforderungen auch in Zukunft Rechnung getragen werden kann. Dazu sind Investitionen sowohl in gut ausgebildetes Personal wie aber auch in die Ausrüstung in technischer wie infrastruktureller Hinsicht unabdingbar. Insofern anerkennt unsere Fraktion, dass insbesondere die technische Aufrüstung aufgrund der ans Lebensende kommenden technischen Infrastruktur und Ausrüstung notwendig ist und Erneuerungsbedarf ansteht. Zudem unterstützen wir die Zusammenarbeit mit der Stadt St.Gallen und den Einbezug der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden sowie Glarus.

Wir bedauern jedoch sehr, dass wir heute nicht über eine definitive Neuplanung eines Sicherheitszentrums, sondern nur über ein Provisorium der KNZ zu entscheiden haben. Bereits in den Neunzigerjahren waren die Realisierung eines Sicherheitszentrums und der Auszug der Kantonspolizei aus dem Klosterhof ein oft diskutiertes Thema und ein dringendes Bedürfnis der betroffenen Organisation. Leider wurde eine umfassende Lösungsfindung rund um die Platzprobleme von Polizei und Justiz aber immer wieder hinausgeschoben. Die Regierung begnügte sich in räumlicher Hinsicht mit zahlreichen Provisorien, welche in den vergangenen Jahren trotzdem einen erheblichen Investitionsbedarf ausgelöst haben.

Die seither dafür aufgewendeten hohen Finanzmittel hätten sehr gute Dienste für eine Gesamtlösung leisten können. Das bereits vor Jahren angedachte Sicherheitszentrum im Westen der Stadt ist heute leider noch immer nicht so weit fortgeschritten oder gar realisiert, als dass eine Gesamtlösung in absehbarer Zeit in Aussicht stünde. Dies hat nun zur Folge, dass wir heute, wie erwähnt, über eine provisorische Lösung für ein KNZ befinden müssen; eine provisorische Lösung notabene, die immerhin ein Investitionsvolumen von rund 43 Mio. Franken bzw. neu 39 Mio. Franken auslöst, wovon lediglich der Bau hohe rund 25 Mio. betragen wird. Ebenso stehen insbesondere für die Kantonspolizei aktuell weitere Provisorien zur Debatte. Wir denken da an den geplanten Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für nochmals über 10 Mio. Franken, über dessen Kredit der Kantonsrat ebenfalls zusätzlich und separat zu befinden hat. Es sei die Frage erlaubt, ob sich die Regierung hier einer Art «Salamitaktikstrategie» in Sicherheits- und Infrastrukturbelangen bedient. Kurzum, eine Debatte über eine Gesamtlösung mit definitivem Einbezug der KNZ wäre unserer Delegation weitaus lieber, als über Provisorien in Millionenhöhe zu befinden.

Die vorliegende Investition in ein Provisorium der KNZ war aufgrund des technischen Ablaufdatums schon seit langer Zeit absehbar. Die Führung des Sicherheits- und Justizdepartements sowie die ehemalige Führung des Bau- und Umweltdepartementes versäumte es allerdings, bereits vor Jahren Massnahmen zu treffen, um eine heutige Provisoriumsdebatte obsolet zu machen. Dieser Umstand ist sowohl aus finanzieller wie auch aus politischer Sicht höchst unbefriedigend.

Wie bereits erwähnt, anerkennt unsere Fraktion die notwendigen Investitionen in die technische Infrastruktur der KNZ. Mit einer baulichen Aufrüstung von rund 25 Mio. Franken, welche als Provisorium nur 10 Jahre betrieben werden soll, haben wir allerdings grosse Mühe. Die Regierung hat die Erneuerung der KNZ mit dem vorliegenden Vorschlag aus erwähnten Gründen in eine so schwierige Situation manövriert, dass heute aus Gründen des politischen Verantwortungsbewusstseins lediglich ein Ja zum Übergangskredit von rund 39 Mio. Franken zur Auswahl bleibt. Die Regierung begründet unter anderem, dass eine frühere Investition in ein Sicherheits- und Justizzentrum aus Gründen des geltenden jährlichen Investitionsplafonds von 130 Mio. Franken verunmöglicht wurde, weil diese Finanzmittel durch die laufenden Spitalbauten bereits ausgeschöpft seien. Sofern eine Lösung ernsthaft zu einem früheren Zeitpunkt gewollt gewesen wäre, hätte es an der Regierung gelegen, nach Möglichkeiten zu suchen und dem Kantonsrat entsprechende Zusatzbegehren zu unterbreiten. Für unsere Fraktion ist das vorliegende Geschäft und der Werdegang schwer verständlich. Wäre die Realisierung eines geplanten Sicherheitszentrums im Westen der Stadt früher angegangen worden, wäre ein Provisorium gemäss aktueller Vorlage nicht notwendig gewesen. Aus politischer Sicht ist eine Zustimmung zur vorliegenden provisorischen Lösung aus Sicht der Die Mitte-EVP-Fraktion aufgrund der vorliegenden Ausgangslage aus Verantwortungsbewusstsein und zur Gewährung der Sicherheit für unsere Bevölkerung allerdings unumgänglich. Wir sind für Eintreten und Zustimmung aller Anträge der vorberatenden Kommission, allerdings mit insgesamt wenig Begeisterung bzw. zähneknirschend.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
19.4.2022Wortmeldung

Warzinek-Mels, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Die Kommission wurde in der Novembersession bestellt. Da es sich um ein zeitlich drängendes Geschäft handelt, lagen Botschaft und Entwurf zum Zeitpunkt der Kommissionsbestellung noch nicht vor und wurden den Kommissionsmitgliedern noch vor Weihnachten zugestellt. Die Kommission tagte dann vollzählig erstmals am 13. Januar von 8.30 bis 13.00 Uhr und dann an einem zweiten Tag, dem 4. März, von 8.30 bis 12.15 Uhr. Seitens des zuständigen Departementes nahmen jeweils Regierungsrat Fredy Fässler teil sowie der Generalsekretär Hans-Rudolf Arta, des Weiteren Polizeikommandant Bruno Zanga, seitens des Hochbauamtes Ferdinand Hohns und am ersten Sitzungstag und nur für die einführenden Traktanden Felix Lämmler von der BSG Unternehmensberatung AG. Ein besonderer Dank geht bei diesem nicht ganz einfachen Geschäft an die Geschäftsführerin Aline Tobler sowie an Simona Risi bzw. für den zweiten Sitzungstag Leandra Cozzio.

Es zeigte sich schon bei der ersten Sitzung, dass in diesem komplexen und zeitlich gedrängten Geschäft einige Fragen zunächst offenblieben. Die Kommission hat sich daher mit 11:3 Stimmen bei einer Enthaltung dafür entschieden, die Sitzung abzubrechen und einen weiteren Sitzungstag festzulegen – dies im Wissen, dass es durch dieses Vorgehen zu einer zeitlichen Verzögerung kommt, da das Geschäft in der Februarsession hätte beraten werden sollen. Es wurden dann zwischenzeitlich seitens des Sicherheits- und Justizdepartementes zahlreiche weitere durch die Kommissionsmitglieder gewünschte Unterlagen vorgelegt, die dann am zweiten Sitzungstag diskutiert wurden. Letztlich kam die Kommission nach intensiver Arbeit mit vielen kritischen Fragen zu einem klaren Ergebnis und beantragt Ihnen mit 10:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, auf die bereinigte Vorlage einzutreten.

Doch nun der Reihe nach. Die kantonale Notrufzentrale ist untergebracht im sogenannten Calatrava-Gebäude. Dort werden rund um die Uhr, tagein, tagaus, alle Notrufmeldungen für Polizei, Rettung und Feuerwehr sowie für weitere Partnerorganisationen wie Zivilschutz und kantonaler Führungsstab bearbeitet. Auch die Verkehrsüberwachung und die Schaltung der Verkehrsmanagement-Anlagen wird von dort aus gesteuert. Es handelt sich sozusagen um Herz und Hirn unserer Sicherheitsorganisationen. An dieser Stelle ein herzlicher Dank an die Mitarbeitenden für die professionelle Arbeit, die unter teils schwierigen Bedingungen zu unser aller Schutz dort erbracht wird. Wichtig zu wissen: Die Stadtpolizei St.Gallen betreibt für die Notrufnummern 112, das ist die europäische Notrufnummer, und 117, also die Polizei, für das Gebiet der Stadt St.Gallen eine eigene Einsatzzentrale, die redundant zur kantonalen Einsatzzentrale ausgelegt ist. Das heisst, dass sich die beiden Zentralen im Bedarfsfall fliessend gegenseitig unterstützen und ersetzen können. Auch das gibt zusätzliche Sicherheit. Bei der kantonalen Notrufzentrale ist als sogenannter «Mandant» angeschlossen, die Notrufzentrale des Kantons Appenzell Ausserrhoden, die ihrerseits die Notrufe für den Kanton Appenzell Innerrhoden bearbeitet. Weiter werden die Notrufe 144, also für die Rettung, für alle drei Kantone und für den Kanton Glarus über die Zentrale verarbeitet. Diese Zusammenarbeit zwischen Stadt und den verschiedenen Kantonen soll beibehalten werden, auch wenn es in der Kommission zu Fragen geführt hat, warum man nicht einfach eine Zentrale für alle Kantone inkl. Stadt planen kann. Tatsächlich fanden in den Jahren 2017 bis 2018 entsprechende Prüfungen statt, eine gemeinsame neue Notruf- und Einsatzleitzentrale für die Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Glarus sowie die Stadt St.Gallen zu realisieren. Dies sei aber von den Partnern so nicht unterstützt worden. Viel eher wurde gewünscht, die bisherige Zusammenarbeit wie gehabt weiterzuführen. Aus politischen Gründen konnte diese Variante daher nicht weiterverfolgt werden. Konkret wird die Stadt St.Gallen an der Vadianstrasse 57 weiterhin eine Frontend-Einsatzzentrale führen, ebenso der Kanton Appenzell Ausserrhoden in Herisau. Eine Veränderung ergibt sich mit Blick auf den Kanton Appenzell Innerrhoden. Die langjährige Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen Appenzell endet und der Kanton Appenzell Innerrhoden lässt seine Einsatzkräfte künftig über die Kantonspolizei St.Gallen disponieren.

Nun geht es einerseits sozusagen um, vereinfacht ausgedrückt, den Inhalt, also das technische Einsatzleitsystem, das 2007 bis 2009 beschafft wurde und somit nahezu 15 Jahre alt ist. Im Jahr 2024 erlangt dieses System das Ende seines technischen Lebenszyklus und muss abgelöst werden. Das ist wichtig zu betonen. Es ist schlicht notwendig, nach einer so langen Zeit die Technik rundum zu erneuern, so wie kaum mehr jemand ein Handy oder einen Laptop gebrauchen dürfte, das oder den er vor 2007 angeschafft hat. Es scheint verständlich, dass dieses bedeutende Arbeitsinstrument nun ersetzt werden muss. Ein umfassender Release fand im Jahr 2015 statt, und der Lebenszyklus dieses Systems ist im Jahr 2024 definitiv beendet. Die entsprechenden Anbieter unterstützen das System nicht weiter. Unsere Sicherheit wäre einem nicht zu verantwortenden Risiko ausgesetzt, wenn das System nicht erneuert würde. Ich erlaube mir, dies so zu betonen und so klar zu formulieren, weil dieser Teil des Geschäftes auch in der Kommission unbestritten war. In diesem Zusammenhang kann noch erwähnt werden, dass die benötigten Rechenzentrums- und Connectivity-Dienstleistungen in Zukunft nicht mehr selbst erbracht werden, sondern von einem Drittanbieter bezogen werden sollen. Weitere Nutzer der Staatsverwaltung werden sich dort ebenfalls anschliessen können. Für dieses Einsatzleitsystem gibt die Botschaft Kosten von 13’653'000 Franken an und für Projektleitung und Management des Rechenzentrums von 1'040'000 Franken. Diese Kosten sowie die Dienstleistungen Dritter in Höhe von 3'355'000 Franken, wie in der Botschaft angegeben, wurden in der Kommission nicht diskutiert.

Zu intensiven Diskussionen hat hingegen sozusagen der bauliche Aspekt der Notruf- und Einsatzleitzentrale geführt. Das Calatrava-Gebäude ist zwar ein architektonisches Kunstwerk, auf das wir auch ein Stück weit stolz sein dürfen, es ist als Ort für unsere Notruf- und Einsatzleitzentrale aber nur bedingt geeignet. Die Kommission hat sich in einer Begehung davon ein Bild machen können. Akustik, Beleuchtung bzw. Tageslicht, der Blick nach draussen, Klimatisierung sind mehr als problematisch. Es gibt seit Jahren, bedingt durch unterirdische Wasserströme, erhebliche Probleme mit Feuchtigkeit, mit entsprechenden Schäden, die bis ins Gebäudeinnere reichen. Besonders wichtig: Die Zentrale wird gerade angesichts der über die Jahre stark steigenden Arbeitslast zu klein, dies in mehrfacher Hinsicht: Zunächst einmal wird es je länger, je mehr Arbeitsplätze brauchen, die in dem geschlossenen, eigentlich unterirdischen Gebäude, das nicht erweitert werden kann, nicht einzurichten sind. Nur eine Zahl dazu: In den letzten 5 Jahren stieg die Zahl der Anrufe über die Nummern 112 und 117 von 66000 auf 85000 Anrufe pro Jahr. Die sozusagen fliessende, also im laufenden Betrieb unterbruchfrei vorzunehmende Ablösung des technischen Systems am bisherigen Standort ist auf Grund dieser zunehmenden Arbeitslast, der räumlichen Verhältnisse und der infrastrukturellen Anforderungen nicht möglich. Wollte man mit der Einsatzleitzentrale im Calatrava-Gebäude bleiben, so müsste man während der Zeit der Neuanlage des Einsatzleitsystems die Zentrale zwischenzeitlich in ein Provisorium verlegen. Diesbezüglich gilt zu bedenken, dass auch ein Provisorium all die Sicherheitsvoraussetzungen erfüllen muss, also von Erdbebensicherheit bis zur gesicherten Belüftung, sodass der Betrieb ungestört rund um die Uhr gesichert ist. Eine Verlegung der Kantonalen Notrufzentrale drängt sich somit auf.

Längerfristig, ab etwa 2033, soll die Kantonale Notrufzentrale in ein neues Sicherheits- und Verwaltungszentrum (SVZ) im Westen der Stadt, in St.Gallen-Winkeln, untergebracht werden. Das heisst nun, dass man für die Übergangszeit eben eine Übergangslösung sucht. Hier haben sich Räumlichkeiten im Ober- und Attikageschoss des Einkaufszentrums Lerchenfeld als besonders geeignet gezeigt. Diese Räumlichkeiten sollen durch den Kanton angemietet, ausgebaut und ausgerüstet werden. Somit gäbe es jetzt nur einen einfacher zu gestaltenden Wechsel vom Calatrava-Gebäude in diese Übergangslösung und in ca. 10 Jahren dann einen erneuten Wechsel an den definitiven Standort. Auf ein Provisorium und einen damit verbundenen zusätzlichen Wechsel in und dann aus dem Provisorium zurück ins Calatrava-Gebäude kann somit verzichtet werden. Die Kosten für die Bauten dieser Übergangslösung betragen gemäss ursprünglicher Botschaft 25'287'000 Franken. Auf dem Blatt zu den Anträgen der vorberatenden Kommission finden Sie unter Ziff. 1 und 2 um 4'287’000 Franken tiefer liegende Baukosten. Diese Differenz hat sich während der Kommissionsarbeit ergeben, da sich durch zwischenzeitliche Konkretisierung und Detaillierung der Projektarbeit die Baukosten genauer und eben tiefer festlegen liessen. Sämtliche mit den Baukosten verbundenen, dokumentierten Anträge der vorberatenden Kommission sind somit technischer und nicht politischer Natur und wurden von der vorberatenden Kommission jeweils einstimmig verabschiedet.

Zu intensiven Diskussionen hat in der vorberatenden Kommission der Vorgang geführt, dass es grundsätzlich eine Übergangslösung braucht. Die Kommission hat unter anderem die Frage diskutiert, ob durch frühzeitigere Planung ein Umzug direkt in das ab 2033 geplante Sicherheits- und Verwaltungszentrum möglich gewesen wäre. Weiter wurde die Variante diskutiert, die Situation im Calatrava-Gebäude so weit zu ertüchtigen, dass ein Umzug in eine Übergangslösung nicht nötig wird. Wie vorhin schon erwähnt, wäre hierzu aber ein Provisorium nötig, um die Neueinrichtung des Einsatzleitsystems im Calatrava-Gebäude zu ermöglichen. Im Verlauf der Sitzungen wurde dargelegt, dass ein solches Vorgehen mit einem Provisorium in Bezug auf die Baukosten keinen Vorteil bedeuten würde, bei einer mittelfristig weniger gut geeigneten Situation für die Notruf- und Einsatzleitzentrale. Auch wurde die Übergangslösung im Einkaufszentrum Lerchenfeld im Vergleich zu anderen Optionen kritisch hinterfragt. Letztlich kam die Kommission zur Überzeugung, Ihnen, wie eingangs erwähnt, Eintreten auf das Geschäft zu empfehlen. Ein dabei leitender Gedanke war, dass es sich bei diesem Geschäft um den Kern der Sicherheit in unserem Kanton, in der Stadt St.Gallen und den Nachbarkantonen handelt. Die Kommission war sich bewusst, dass jede Lösung, die unter den gegebenen Umständen nicht die bestmögliche für das Funktionieren der Notruf- und Einsatzleitzentrale ist, nicht in Frage kommt. Die kritische Stimmung in der Kommission findet jedoch Ausdruck in dem Auftrag der vorberatenden Kommission an die Regierung. Die Kommission beantragt eine zeitnahe, einfache Auslegeordnung zur Immobilienstrategie des Sicherheits- und Justizdepartementes. Wiederholt wurde in diesem Zusammenhang auch der Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei erwähnt, den wir auch im Rahmen dieser Session behandeln werden. Die vorberatende Kommission stimmte diesem Auftrag mit 9:6 Stimmen zu. Ich komme somit zum Ende meiner Ausführungen und danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und die bedachte Behandlung dieses für unsere Sicherheit so wichtigen Geschäftes.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022