Geschäft: II. Nachtrag zum Gesetz über die Psychiatrieverbunde

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.21.18
TitelII. Nachtrag zum Gesetz über die Psychiatrieverbunde
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung22.12.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.8.2023
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 12. Oktober 2022
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 23. Februar 2022
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 16. August 2022
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 21. Dezember 2021
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 22. Mai 2022
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 13. Juni 2022
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 14. Februar 2022
ErlassReferendumsvorlage vom 15. Juni 2022
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
15.2.2022Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.4.2022Eintreten85Zustimmung26Ablehnung9
15.6.2022Schlussabstimmung88Zustimmung28Ablehnung4
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 85:26 Stimmen auf die Vorlage ein.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Regierungsrat Damann: Die Kritik ist bei mir angekommen und ich nehme das auf meine Kappe. Ich habe es auch so interpretiert, dass es sich um eine Motion handelt und nicht um ein Postulat und es nur noch ein kleiner technischer Schritt ist, das Gesetz zu ändern und die beiden Spitalverbunde zu einem zusammenzuführen. Aber ich habe gesehen, dass das nicht genügend war, und deshalb möchte ich mich hier entschuldigen. Ich werde die Vorlagen in Zukunft wieder etwas grösser und breiter abstützen.

Noch ein paar Worte zu den einzelnen Voten, und hier möchte ich schon eine gewisse Korrektur machen. Wir haben jetzt schon eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Psychiatrieverbunden. Wir haben einen Verwaltungsrat, aber zwei Rechnungen. Wir haben zwei Geschäftsleitungen, zwei Jahresberichte und trotzdem nur einen Verwaltungsrat. Die Zusammenarbeit ist jetzt schon sehr eng und die Zusammenarbeit, die Kooperation, wird weiterhin gepflegt. Es geht uns auch nicht darum, dass wir eine höhere Gewinnabschöpfung möchten, sondern wir wollen einen Effizienzgewinn, und dieser Effizienzgewinn ist dort nötig, in der Verwaltung, und nicht in der Pflege. Es geht also nicht um einen Abbau, sondern wirklich darum, dass wir in der Verwaltung etwas enger zusammenarbeiten können. Es ist schon so, wie es Surber-St.Gallen gesagt hat: Der Verwaltungsrat musste schon gewisse Schritte einleiten, damit wir am 1. Januar neu beginnen können. Die Angestellten sind weiterhin beim Kanton angestellt. Es ist nur ein anderer Titel, aber die Anstellungen werden überall genau gleich sein. Das alles wurde immer nur mit dem Vorbehalt gemacht, dass der Kantonsrat zustimmen muss. Wir haben nichts unternommen, was schon ein Präjudiz schaffen würde, und nur für den Fall, dass der Kantonsrat Ja dazu sagt.

Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und den kleinen Gesetzesänderungen zustimmen. Der Tadel und die Kritik sind bei mir angekommen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Es ist mir ein grosses Anliegen, Anerkennung auszusprechen, nicht für diese Botschaft, denn die ist, wie bereits mehrfach ausgeführt, sehr mager. Die Anerkennung gilt vielmehr den beiden Verbunden. Sie arbeiten sehr gut, sind gut aufgestellt und unterscheiden sich auch wirtschaftlich wohltuend von anderen Institutionen unseres Sanitätswesens. Letztes Jahr erwirtschafteten sie einen Gewinn von über 7 Mio. Franken. Absolut ohne Not will man jetzt die beiden Verbunde vereinen und vor allem ohne, dass man einen Vorteil für die Personen hätte, die hier versorgt werden, und auch ohne einen Vorteil für die Mitarbeitenden. Die Vereinigung soll mehr Effizienz bringen. Wenn man das so sagt und so will, dann verkennt man, dass Optimierungen schon laufend erfolgten. Wenn dem nicht so wäre, wären die beiden Verbunde nicht so gut aufgestellt.

Wenn nun in dieser Botschaft in den Vordergrund gestellt wird, dass man effizienter sein will, dann wirft das Fragen auf. Gerade in diesem Fall scheint Effizienz nicht machbar. Es nützt einfach nichts, man kann nicht Personen betreuen, aber immer wieder von Neuem Effizienz fordern. Die Ausführungen in der Botschaft und die Erläuterungen des Departementsvorstehers in der vorberatenden Kommission lassen vermuten, dass vor allem betriebswirtschaftlich überlegt wird. Das mag ja in einzelnen Fällen angehen. Es ist nur eine Seite, die Seite ist diejenige, dass man sich überlegen muss, welche Leistungen wollen wir anbieten und wie ist die Form dieser Leistungen. Wie sieht unser Angebot nächstes Jahr oder vielleicht in fünf Jahren diesbezüglich aus? Und welche Art von Angebot soll hier in diesen beiden Verbunden überhaupt erbracht werden? Das sind doch die entscheidenden Fragen. Wenn man die Fachleute fragt, erhält man die Antwort, dass man von stark steigenden Fallzahlen ausgehen muss.

Hinzu kommt die grosse Frage bezüglich Fachkräften. Genau in diesem Bereich manifestiert sich die Situation so, dass praktisch keine Fachkräfte gefunden werden und vor allem keine, die unsere Sprache reden. So gesehen würden wir Grünen uns einen umgekehrten Weg vorstellen, nämlich, dass man zuerst einmal abklärt, was bereits besteht, und genau festlegt, wie man sich entwickeln will. Erst dann in einer letzten Phase soll die Fusionsfrage geklärt werden. Dass wir jetzt diese beiden Verbunde haben, hat viele Vorteile. Wil funktioniert anders, das Umfeld ist anders als im Sarganserland und Rheintal. Wil ist städtisch. Mit dem Verbund deckt man auch den Teil ab, wo die Leute auseinander wohnen. Unser Fazit: Wir Grüne halten diese Reihenfolge für falsch und wir halten es auch ebenso für falsch, wenn hier ohne Not eine Verbindung angestrebt wird, vor allem, solange die Antworten auf wichtige Fragen noch ausstehend sind.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Lassen Sie mich kurz zurückblicken: Ursprung für diese Vorlage war ja die Motion 42.21.01 «Mehr Effizienz dank der Vereinigung der Psychiatrieverbunde: Änderung des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde». Eine Mehrheit des Kantonsrates hat verlangt zu prüfen, ob eine Zusammenführung der beiden Psychiatrieverbunde Nord und Süd Sinn macht und dass gegebenenfalls uns eine entsprechende Botschaft unterbreitet wird. Dem Kantonsrat wurde daraufhin die Botschaft zum Zusammenschluss der Psychiatrieverbunde zugeleitet. Wer die Botschaft studiert hat – wahrscheinlich haben das mittlerweile viele getan, auch das Präsidium hat sich intensiv mit der Botschaft beschäftigt – stellt fest, dass keinerlei Prüfung stattgefunden hat. Weder Vor- noch Nachteile wurden gegeneinander abgewogen. Die Regierung bzw. das Gesundheitsdepartement hat uns einfach eine Botschaft unterbreitet, in welcher die Eigentümer- und die Kooperationsstrategie abgebildet sind und in welcher es in einem letzten Absatz heisst, dass mit diesem Zusammenschluss Effizienzgewinne möglich sein werden.

Nun gut. Die Botschaft gibt keinerlei Auskunft über die Gründe und die Folgen der Zusammenführung. Wenn der Kantonsrat tatsächlich bereit ist, gestützt auf einer derart mageren Grundlage durchaus weitreichende Strukturentscheide für die Psychiatrieverbunde zu treffen, dann bereitet uns das Sorgen. Die Psychiatrie befindet sich aktuell in einer hoch belasteten Situation. Wir wissen das alle. Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass Menschen psychisch belastet sind. Bei Einweisungen in die stationäre Psychiatrie gibt es Wartezeiten. Insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die Situation alarmierend. Nun brechen wir in dieser Situation, in der die Belastung enorm ist, die Strukturen auseinander bzw. führen sie zusammen. Wir machen einen Strukturwandel. Die Psychiatrien müssen sich nun, in dieser Situation, also zuerst einmal primär mit sich selbst beschäftigen. Ob das wirklich sinnvoll ist, bei eigentlich funktionierenden Strukturen? Es gibt kein Problem bei diesen beiden Psychiatrieverbunden. Beide haben in den letzten zwei Jahren positive bis sehr positive Abschlüsse präsentiert.

Die Psychiatrieverbunde – dies wurde in der vorberatenden Kommission ausgeführt – nehmen teilweise sogar unterschiedliche Aufgaben wahr. Beim Psychiatrieverbund Nord steht primär das stationäre Angebot in Wil im Vordergrund. Beim Psychiatrieverbund Süd muss auch die ambulante Versorgung stärker über den Psychiatrieverbund gewährleistet werden, weil es weniger niedergelassene Psychiater gibt. Die beiden Psychiatrieverbunde haben grundsätzlich eine etwas unterschiedliche Aufgabenstellung. Warum das, was funktioniert, nicht so lassen, wie es ist? Wir können es wirklich nicht nachvollziehen. Wir können bis heute nicht nachvollziehen, warum es diese Änderung nun brauchen soll, und daran hat das nachgelieferte Papier zu den Vor- und Nachteilen auch nichts beigetragen. Es ist ein Papier, welches schlicht ausführt, welche Risiken und Chancen mit einer solchen Strukturveränderung verbunden sind, aber nicht wirklich bezogen auf die Psychiatrieverbunde.

Uns fehlt wirklich die Grundlage für einen Entscheid und wir können nicht auf diese Botschaft eintreten. Uns fehlen auch Ausführungen zu den Folgen, insbesondere für das Personal. Zudem haben wir auch festgestellt, dass wir diesen Entscheid, dass die Psychiatrieverbunde zusammengeschlossen werden, noch nicht getroffen haben. An der Sitzung der vorberatenden Kommission hat aber bereits der designierte Präsident dieses grossen Verbundes teilgenommen. Die Psychiatrieverbunde haben bereits personelle Veränderungen vorgenommen. Bevor wir überhaupt einen Entscheid getroffen haben, wurde dieser bereits umgesetzt. Ich finde, dass unser Rat ein solches Vorgehen nicht akzeptieren sollte. Aber wie wir in den Eintretensvoten gehört haben, werden Sie auf diese Botschaft eintreten und den Zusammenschluss auf der vorliegenden Basis beschliessen.

Wenn dies nun beschlossen wird, so lautet unsere Forderung, dass das Personal, das durchaus von diesem Zusammenschluss betroffen ist, aktiv in diesen Prozess einbezogen wird, insbesondere, da es neu angestellt wird. Jetzt ist es beim Psychiatrieverbund Nord oder beim Psychiatrieverbund Süd angestellt. Anschliessend wird es eine Anstellung beim einen Verbund geben. Dem Personal und seinen Anliegen soll höchste Sorge getragen werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Brändle-Bütschwil-Ganterschwil (im Namen der Die Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit der Motion 42.21.01 «Mehr Effizienz dank der Vereinigung der Psychiatrieverbunde: Änderung des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde», welche in der Junisession 2021 mit 71:28 Stimmen gutgeheissen wurde, beauftragte der Kantonsrat die Regierung, die Psychiatrieverbunde Nord und Süd zusammenzuführen.

Auch wenn die Vorlage vielleicht etwas schlank ausgefallen ist, gilt es festzuhalten, dass dieser Rat eine Motion und nicht ein Postulat überwiesen hat und immer wieder nach Effizienzsteigerung in den Departementen ruft. In diesem Sinne ist diese Vorlage bedarfsgerecht ausgeführt worden. Die Die Mitte-EVP-Fraktion sieht in einem Zusammenschluss der beiden Verbunde die Möglichkeit, die schon jetzt gepflegte Zusammenarbeit zu optimieren. Die beiden Psychiatrieverbunde sind in den vergangenen Jahren immer näher zusammengerückt, was in der gemeinsamen Unternehmens- und Kooperationsstrategie bestätigt wird mit dem Ziel, dass die beiden Verbunde von weiteren Synergien profitieren und ihre Leistungen für eine moderne Psychiatrie ausbauen können. Dabei sind die Einsparungen keineswegs das oberste Ziel. Die beiden Psychiatrieverbunde stehen heute finanziell gut da. Die künftige Tarifentwicklung ist jedoch ungewiss. Damit die guten Ergebnisse der letzten Jahre auch künftig gehalten werden können, werden wohl Synergiegewinne und Effizienzmassnahmen notwendig sein. Die Die Mitte-EVP-Fraktion ist deshalb überzeugt, dass die Herausforderungen mit einem Zusammenschluss gemeinsam besser und zukunftsorientierter umgesetzt werden können. Mit der vorgesehenen Gesetzesanpassung können wohl die beiden Geschäftsleitungen in eine Geschäftsleitung zusammengeführt werden. Der medizinisch-pflegerische Bereich bleibt vom Vereinigungsprozess weitgehend unberührt. Die beiden Standorte Wil und Pfäfers sind gesetzlich verankert und so bleibt die psychiatrische Grundversorgung an beiden Standorten gewährleistet. Ebenso profitieren Patientinnen und Patienten von einer flächendeckenden und immer wichtiger werdenden ambulanten Versorgung. Im Weiteren stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die strategische Neuausrichtung unserer kantonalen Spitallandschaft auf die Psychiatrieverbunde hat. Schaut man über die Kantonsgrenzen hinaus, muss man sich fragen, wie es in Herisau mit dem Akutspital wie auch der stationären Psychiatrie weitergeht. Und wie sieht die Ausrichtung nach Chur aus? Für die Die Mitte-EVP-Fraktion scheint es unabdingbar, all diese Überlegungen und Entwicklungen mit den Überlegungen zur Weiterentwicklung des vereinigten Psychiatrieverbundes abzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nach Ansicht der Grünliberalen ist die Botschaft insgesamt zu kurz und knapp gehalten. Sie gibt einerseits nur plakativ wieder, welcher Benefit durch den Zusammenschluss der beiden Psychiatrieverbunde Nord und Süd erzielt werden kann. Störender jedoch erscheint uns andererseits das Fehlen einer Sensitivität gegenüber einer solchen Zusammenführung – insbesondere für das betroffene Personal.

Die Psychiatriebunde Nord und Süd weisen heute beide eine gute Finanzlage auf. Die Aussage von Regierungsrat Damann, massive Einsparungen seien nicht das oberste Ziel, lässt trotzdem aufhorchen – insbesondere das Wort «massiv». Es ist zu unterstützen, dass durch die weitere Zusammenführung der obersten Verwaltungsstufe doppelte Verwaltungsausgaben reduziert und eingespart werden. Wichtiger insgesamt scheint uns jedoch, gewonnene Synergien gewinnbringend für die St. Galler Bevölkerung und für das Personal zu stärken und zu nutzen – und dies nicht in erster Linie, um Gelder zu sparen, sondern um Gelder sinnvoll einzusetzen. Es wirkt beinahe zynisch, wenn in der Botschaft von einer Antizipation des Fachkräftemangels in der Psychiatrie gesprochen wird. Wir stecken bereits in einem Mangel, da muss man jetzt nicht antizipieren, man muss agieren und attraktive Anstellungsbedingungen schaffen.

Betrachtet man Umfrageergebnisse über Mitarbeiterzufriedenheit, werden die Bereiche Wirksamkeit, Zusammenwirken auf Augenhöhe in multiprofessionellen Teams sowie die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und zu tragen, als wichtig eingestuft. Die Botschaft erwähnt, dass im neuen Verbund zentrale und dezentrale Entscheidungskompetenzen geplant seien. Dies ist bestimmt relevant und wichtig und sollte im Detail sehr gut überlegt und Abläufe geplant und kommuniziert werden. In diesem Prozess ist es auch wichtig, alle Ebenen mit einzubeziehen. Diesen Zusammenführungsprozessen widmet die Botschaft keine Aufmerksamkeit.

Ebenfalls kritisch zu betrachten sind die sehr pauschal gehaltenen Aussagen zur Kostenoptimierung. Wir alle wissen, dass im Moment die Bevölkerung – zu der wir alle zählen – sehr belastet ist und von Jung bis Alt immer mehr Personen deshalb psychische Probleme entwickeln. Das angestrebte Ziel, die Wirtschaftlichkeit zu steigern, indem man möglichst ambulant vor stationär setzt und insbesondere auch alle stationären Aufenthaltsdauern durchschnittlich reduzieren will, scheint uns hier nicht angemessen. Ich bin keine Fachperson von Erwachsenenpsychiatrie, aber ich weiss aus dem Bereich von Kindern und Jugendlichen, dass eine zu früh beendete Therapie eher zu Rückfällen und zusätzlichen Kosten führt. Die Psychiatrieverbände sind in einer guten Finanzlage – Sparideen und erhöhte Gewinnabschöpfung durch den Kanton sind hier unserer Meinung nach am falschen Platz. Wir sind trotzdem für Eintreten auf die Botschaft und den Entwurf der Regierung. In der Ausgestaltung der Zusammenführung der beiden Verbunde soll aber auf die von uns genannten Argumente geachtet werden – Fachkräfte sind zu gewinnen durch gute Arbeitsbedingungen und die Patienten sollten fachärztlich und nicht nach von der Politik vorgegebenen Rahmenbedingungen gewinnoptimiert betreut werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Abderhalden-Nesslau (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken der Regierung und der Verwaltung für die ausgearbeitete prägnante Vorlage. Die FDP setzt sich seit jeher für ein qualitativ hochwertiges und finanzierbares Gesundheitssystem und starke Leistungserbringer ein. Dies gilt sowohl für das Spitalwesen als auch für die Psychiatrie. Im Vordergrund stehen dabei die Qualität der Leistungserbringung, das Wohl der Patientinnen und Patienten sowie die finanzielle Tragbarkeit. Insofern korrespondiert die Vorlage mit der bisherigen kantonalen Politik im Gesundheitswesen. Die Konzentrationsbemühungen im Spitalbereich bildeten die Basis für eine notwendige Strukturbereinigung. Eine Zusammenlegung der Psychiatrieverbunde schafft auch im Bereich der psychiatrischen Versorgung Synergien. Mit der Zusammenlegung müsste allerdings auch der Ressourcenbedarf sinken, sowohl im neuen vereinten Verbund als auch im Gesundheitsdepartement. Das erwarten wir auch von der Regierung.

Heute wird die umfassende Versorgung der Erwachsenenpsychiatrie im Kanton St.Gallen durch die beiden Psychiatrieverbunde Süd und Nord erbracht. Zum jeweils stationären Leistungsangebot gehören ergänzend zum subsidiären Angebot der niedergelassenen Leistungserbringer nahe aufsuchende ambulante und tagesklinische psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen. Gemäss dem Gesetz über die Psychiatrieverbunde bestehen zwei selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten, nämlich der Psychiatrieverbund Nord mit Sitz in Wil und der Psychiatrieverbund Süd mit Sitz in Pfäfers. Dabei ist festgelegt, dass der Kanton nur einen Verwaltungsrat wählt, der für beide Psychiatrieverbunde zuständig ist. Gleichzeitig bestehen aber für jeden Psychiatrieverbund ein eigener Leistungsauftrag, eine Unternehmensführung, ein eigenes Finanzwesen und eine eigene Berichterstattung. Da die beiden Verbunde bereits jetzt sehr eng zusammenarbeiten und sich in den Chefetagen Veränderungen abzeichnen, ist es angezeigt, im Sinne der Effizienz und Einheitlichkeit die Führungsstruktur der beiden Psychiatrieverbunde zusammenzulegen und in einen einzigen, einheitlich geführten Psychiatrieverbund als selbständig öffentlich-rechtliche Anstalt zu überführen. Mit dieser Vorlage kommt die Regierung diesem Anliegen, das die FDP als Mitmotionärin angestossen hat, entgegen.

Die rechtliche Zusammenlegung ist aber nur der erste Schritt und Basis für die beabsichtigte Bereinigung der Strukturen. Erst dann werden sich Effizienzgewinne ergeben, ohne – und das ist für uns wichtig – dass das Patientenwohl darunter leidet.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Gull-Flums (im Namen des Präsidiums): Anlässlich der Sitzung des Präsidiums zur Vorbereitung dieser Session ist auch dieses Geschäft zur Sprache gekommen, und zwar im Zusammenhang mit der Qualität der entsprechenden Botschaft der Regierung. Der Präsident der vorberatenden Kommission hat dieses Thema in seinen Ausführungen soeben auch angesprochen. Mit dem vorliegenden Nachtrag soll der Auftrag der Motion 42.21.01 «Mehr Effizienz dank der Vereinigung der Psychiatrieverbunde: Änderung des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde» erfüllt werden. Grundsätzlich ist es ja begrüssenswert, wenn die Botschaften nicht allzu umfassend werden. Die vorliegende Botschaft mit den rund zwölf Seiten ist nun allerdings nach Auffassung des Präsidiums doch eindeutig zu dünn – wobei sich das «dünn» nicht nur auf den Umfang, sondern insbesondere auf den Inhalt der Botschaft bezieht.

Bereits in der vorberatenden Kommission wurde festgestellt, dass der Auftrag der Motion nur teilweise erfüllt wurde. Insbesondere sind in der Botschaft keine Informationen zu finden, ob die Zusammenführung wirklich nötig und sinnvoll ist. Auch eine saubere Darstellung der Vor- und Nachteile sowie der Auswirkungen einer Zusammenführung fehlt in der Botschaft und wurde erst nach der Kommissionssitzung nachgereicht. Das Präsidium hat deshalb ausdrücklich festgehalten, dass eine solch magere und unvollständige Botschaft nicht zum Standard werden darf. Wir bitten Regierung und Verwaltung, diese Erklärung des Präsidiums für künftige Botschaften ernst zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
20.4.2022Wortmeldung

Schmid-Buchs, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in erster Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission tagte am 23. Februar 2022 im Kantonsratssaal. Vonseiten des Gesundheitsdepartementes durften wir Regierungsrat Bruno Damann, Vorsteher desGesundheitsdepartementes, und Gildo da Ros, Generalsekretär Gesundheitsdepartement und Verwaltungsratsmitglied der Psychiatrieverbunde begrüssen. Zudem standen uns für weitere Auskünfte vonseiten der Psychiatrieverbunde Fritz Forrer, Verwaltungsratspräsident der Psychiatrieverbunde, sowie Niklaus Baumgartner, designierter CEO Psychiatrie St.Gallen Nord, zur Verfügung.

Die vorberatende Kommission begrüsste es mehrheitlich, dass mit dem II. Nachtrag zum Gesetz über die Psychiatrieverbunde eine Fusion der heutigen Psychiatrieverbunde Nord und Süd angestrebt wird. Dadurch sollen die Synergien zwischen den Verbunden besser genutzt werden können. Zudem begrüsste die Kommission, dass die Erbringung eines stationären Angebots an den Standorten Pfäfers und Wil im Gesetz festgeschrieben werden soll.

Für Diskussionen sorgten insbesondere die Qualität, aber auch der Umfang der Botschaft der Regierung. Im Speziellen wurde kritisiert, dass keine Äusserungen zu den Vor- und Nachteilen einer Fusion in die Botschaft aufgenommen wurden. Eine dahin gehende Aufstellung wurde der vorberatenden Kommission jedoch nach der Sitzung nachgereicht. Herzlichen Dank dafür. Im Allgemeinen wurde jedoch die Botschaft als unzureichend wahrgenommen, und es wurde auch klar platziert, dass künftig wieder mehr Informationen erwünscht sind. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen mit 12:2 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf den II. Nachtrag zum Gesetz über die Psychiatrieverbunde.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2022
15.6.2022Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den II. Nachtrag zum Gesetz über die Psychiatrieverbunde mit 88:28 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den II. Nachtrag zum Gesetz über die Psychiatrieverbunde in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022
14.6.2022Wortmeldung

Schmid-Buchs, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die vorberatende Kommission zum II. Nachtrag zum Gesetz über die Psychiatrieverbunde hat nicht mehr getagt. Jedoch informiere ich Sie nachfolgend über das Zustandekommen eines Zirkularbeschlusses gemäss Art. 57 des Geschäftsreglements des Kantonsrates (sGS 131.11; abgekürzt GeschKR). Aufgrund eines Hinweises aus der Subkommission öffentlich-rechtliche Anstalten der Staatswirtschaftlichen Kommission hat die vorberatende Kommission beschlossen, dass Art. 10 Abs. 1 Bst. j dahin gehend ergänzt werden soll, dass der Geschäftsbericht der Psychiatrieverbunde dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Dieses Vorgehen entspricht im Fall des Zentrums für Labormedizin sowie bei den Spitalverbunden der bereits heute gängigen Praxis und ist daher im Sinne einer einheitlichen Regelung auch für die Psychiatrieverbunde anzuwenden.

Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022