Geschäft: VII. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative (Erläuternder Bericht zu Abstimmungsvorlagen)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.21.16 |
Titel | VII. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative (Erläuternder Bericht zu Abstimmungsvorlagen) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 15.12.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 31.8.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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21.9.2022 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 19. September 2022 | |
29.9.2022 | Erlass | Referendumsvorlage vom 21. September 2022 | |
17.12.2021 | Botschaft | Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 14. Dezember 2021 | |
15.2.2022 | Allgemein | Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 14. Februar 2022 | |
19.4.2022 | Antrag | Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 71 vom 19. April 2022 | |
5.12.2022 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 24. Februar 2022 | |
5.12.2022 | Protokollauszug | Feststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 22. November 2022 | |
10.2.2023 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 10. Februar 2023 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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15.2.2022 | Gremium | Beteiligung - 22.21.16 / 22.21.17 voKo VII. und VIII. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
21.9.2022 | Schlussabstimmung | 113 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 7 | |
15.6.2022 | Antrag SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 71 Abs. 2 Bst. a | 32 | Zustimmung | 74 | Ablehnung | 14 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.9.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den VII. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative mit 113:0 Stimmen in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
19.9.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
19.9.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf den VII. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative (Erläuternder Bericht zu Abstimmungsvorlagen) in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
19.9.2022 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 19. bis 21. September 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion mit 74:32 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Staatssekretär van Spyk: Auch dann ist nach meiner Einschätzung die Gemeindeautonomie zu beachten. Es ist eine «Kann-Bestimmung», die Gemeinden können entscheiden. Sie können unter Berücksichtigung der Voraussetzungen mit Blick auf ihre Bürgerschaft, auf die Bedürfnisse der Bürgerschaft entscheiden, wie sie das handhaben möchten. Es bleibt der Grundsatz bestehen, es sollte eine Zusammenfassung geben. Wenn aber die Gemeinde zum Schluss kommt, dass es unverhältnismässig ist, kann sie ein «Opt-out» machen. Das erscheint mir auch mit Blick auf die politischen Gemeinden sachgerecht. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Blumer-Gossau: Die beiden Vorredner haben mich jetzt noch in einer Frage herausgefordert. Sowohl Louis-Nesslau als auch der Staatssekretär haben jetzt eine Differenzierung gemacht zwischen politischen Gemeinden und Schulgemeinden, Korporationen usw. Darum die Frage an den Staatssekretär: Sähe Ihre Beurteilung anders aus, wenn wir es auf die politischen Gemeinden beschränken würden? | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Staatssekretär van Spyk: Der Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Ich bitte Sie auch im Namen der Regierung, diesen Antrag abzulehnen. Ich denke, die Bestimmung ist mit Augenmass ausgestaltet. Es ist eine «Kann-Bestimmung», und zwar in dem Sinne, dass eine Gemeinde darauf verzichten kann, eine Zusammenfassung in einfacher Sprache zu erstellen. Es ist eigentlich eine «Opt-out-Bestimmung», d.h., im Grundsatz ist eine Zusammenfassung in einfacher Sprache zu erstellen. Die Gemeinde kann aber durch bewussten Beschluss entscheiden, dass sie darauf verzichtet, dies nach Abwägung der Vor- und Nachteile für die Gemeinde selbst. Es wurde erwähnt, es ist zu beachten, dass wir 202 Spezialgemeinden haben, z.B. Wasserkorporationen, die hier auch in die Pflicht fallen würden. Das wäre aus Sicht auch der Regierung nicht angemessen. Auch ist zu beachten, dass es durchaus auf Gemeindeebene Geschäfte sind, die oft bürgernaher sind und dass es auch noch andere Instrumente gibt wie eben Bürgerversammlungen, bei denen gewisse Geschäfte bereits bekannt sind und dort schon behandelt werden können. Die Geschäfte sind oft besser greifbar als die abstrakten Themen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach, Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat einen gleichlautenden Antrag beraten und mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen einer Mehrheit der GLP): Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Eine Kurzfassung in einfacher Sprache ist ein Mehrwert und ermöglicht Inklusion und Selbstbestimmung. Es ist eine Dienstleistung für alle. Für Menschen mit einer Leseschwäche ist eine Kurzfassung in einfacher Sprache zentral, um sich selbständig über eine Vorlage informieren zu können. Ob man in einer kleinen oder grossen Gemeinde lebt, sollte eigentlich keine Rolle spielen. Als Kanton sollten wir all unseren Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an der kommunalen Politik so einfach wie möglich machen. Eine Kurzfassung in einfacher Sprache bietet eigentlich Mehrwerte für uns alle. Wer sich schnell einen Überblick über eine Vorlage verschaffen will, wird sich über die Kurzfassung in einfacher Sprache freuen. Politische Vorlagen können komplex sein. Umso wichtiger ist es, dass die Behörden eine möglichst einfache Sprache nutzen, Fremdwörter und Fachbegriffe weglassen oder erklären und auf unnötig komplizierte grammatikalische Struktur verzichten. Es zwingt die Behörden dazu, zu überlegen, was der Kern einer Vorlage ist. Der zusätzliche Aufwand der Gemeinden ist für uns verhältnismässig und zumutbar. Auch Menschen mit einer Leseschwäche zahlen in den Gemeinden Steuern. Damit sie sich das nächste Mal selbständig über den Steuerfussantrag des Gemeinderats informieren können, braucht es eine Kurzfassung in einfacher Sprache. Wir unterstützen daher mehrheitlich den Antrag auf Streichung. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Louis-Nesslau (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Mit der Anpassung von Art. 71 GG wird sichergestellt, dass einige Vorgaben für die Gemeinden nicht zwingend sind. Mit der Streichung dieses Artikels würde die einfache Sprache in den Gemeinden auch zwingend sein. In den politischen Gemeinden ist das sicherlich noch vertretbar, in meinen Augen aber auch dort nicht immer sinnvoll. Betroffen sind alle im Gemeindegesetz bezeichneten Gemeinden, also Schulgemeinden, Ortsgemeinden, Korporationen. Das wäre sicherlich nicht sachgerecht, insbesondere bei Geschäften, wie sie Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren aufgezeigt hat. Entsprechend beantragen wir Ihnen, der vorberatenden Kommission zu folgen und diesen Antrag abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Blumer-Gossau (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Auch auf kommunaler Ebene sollen die künftigen Abstimmungsvorlagen in einfacher Sprache erstellt werden. Sie haben die Argumentation von Bosshard-St.Gallen von der GRÜNE-Fraktion gehört. Wir stellen diesen Antrag gemeinsam. Ich kann vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass die Bildsprache ein wesentliches Element ist, das man hier nutzen könnte. Jede Gemeinde hat mittlerweile eine Homepage, und auf dieser Homepage könnte man ein leicht verständliches, bebildertes Video aufschalten, um eine Vorlage zu erklären. Das ist ein neues Medium, das man in diesem Zusammenhang gerne nutzen kann und soll. Es geht um die fremdsprachigen Stimmberechtigten. Es geht auch um die Stimmberechtigten in unseren Gemeinden, die eben einen einfachen Wortschatz ihr Eigen nennen und darum darauf angewiesen sind, auch auf kommunaler Ebene, dass die Vorlagen verständlich sind. Und dann ist das auch ein ganz wichtiges Instrument für die Integration in unseren Gemeinden, wenn auch bei Gemeindevorlagen die einfache Sprache Einzug hält. Nehmen wir das Beispiel einer Strassenvorlage. Auch in einer Strassenvorlage hat es eben Fachbegriffe drin, die nicht jeder und jedem geläufig sind. Auch hier könnte man mit einem Video oder einer Vereinfachung der Spezialbegriffe weiterhelfen. Das würde der Integration dienen und es würde auch die Stimmbeteiligung positiv beeinflussen. Es ist sinnvoll, wenn wir dieses Gesetz anpassen, dass wir die einfache Sprache auch auf Gemeindeebene vorschreiben. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen. Wir begrüssen auf Kantonsebene die Einführung der Kurzfassung des erläuternden Berichts in einfacher Sprache. Damit werden komplexe Vorlagen für eine breitere Öffentlichkeit besser verständlich. Bei den Vorlagen auf Gemeindeebene handelt es sich aber oftmals um Sachgeschäfte, wie z.B. eine Strassensanierung, den Kauf eines Kommunalfahrzeugs oder Leitungssanierungen. Das sind nicht sehr komplexe Geschäfte, welche in einem Gutachten schon einfach beschrieben werden. Wenn die Gemeinden jetzt für eine Strassensanierung zusätzlich eine Zusammenfassung in einfacher Sprache formulieren müssen, führt das zu unverhältnismässigem zusätzlichem Aufwand. Insbesondere da eine Zusammenfassung in einfacher Sprache professionell erstellt werden muss. Dabei gilt es zu bedenken, dass auch alle Spezialgemeinden wie z.B. Schulgemeinden oder Wasserkorporationen dazu verpflichtet wären. Zusätzlich verfügen wir auf Gemeindeebene über die Möglichkeit, die Bevölkerung z.B. an Informationsveranstaltungen direkt über eine Vorlage zu informieren. Die FDP-Fraktion unterstützt im Sinn der Gemeindeautonomie die in der Botschaft vorgeschlagene «Kann-Version», womit Gemeinden die Möglichkeit haben, auf die Kurzfassung des Gutachtens des Rates oder des erläuternden Berichts in einfacher Sprache zu verzichten. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Abschnitt II (Änderung des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009) Art. 71 (Amtliche Erläuterungen). Bosshard-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion, Art. 71 Abs. 2 Bst. a zu streichen. Wie schon angekündigt, beantragen wir, die Drittänderung in Art. 71 Abs. 2 Bst. a GG ersatzlos zu streichen, denn mindestens 55'000 Menschen im Kanton St.Gallen haben Schwierigkeiten, komplizierte Texte zu lesen und zu verstehen. Für diese Menschen ist der Zugang zu vielen Informationen erschwert. Dazu gehören nicht nur Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, sondern auch Menschen, die alters- oder krankheitsbedingt in ihrer Lese- oder Verständnisfähigkeit eingeschränkt sind, bspw. wegen einer Demenzerkrankung. Und seien wir ehrlich, auch alle hier im Saal mussten sicher schon mehr als einmal einen Satz in Behördendeutsch zweimal lesen, bis sie den Sinn verstanden haben. Der Zugang zu Informationen ist aber ein Recht, das allen zusteht. Nur wer Informationen versteht, kann auch mitreden und für sich Entscheide treffen. Die einfache Sprache soll daher nicht nur bei den Abstimmungsunterlagen auf kantonaler Ebene berücksichtigt werden, sondern eben auch auf kommunaler Ebene. Die Regierung sieht vor, dass die Gemeinden nach freiem Ermessen darüber entscheiden können, ob sie die einfache Sprache anwenden oder nicht. Es versteht sich von selbst, dass der Aufwand für die Erstellung der Abstimmungsunterlagen pro Einwohnerin und Einwohner umso höher ausfällt, je kleiner eine Gemeinde ist. Dies gilt nicht nur für den Abschnitt in einfacher Sprache, sondern auch für alle anderen Teile. Dieser strukturell bedingte Effizienznachteil kleiner Gemeinden rechtfertigt es nicht, Abstriche bei der Qualität der Abstimmungsunterlagen zu machen. Ebenso wenig kann die geringe Grösse einer Gemeinde eine Rechtfertigung dafür sein, auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lese- und Verständnisschwäche keine Rücksicht zu nehmen. Wir beantragen daher, dass eine Kurzfassung in einfacher Sprache auch auf Gemeindeebene obligatorischer Bestandteil der Abstimmungserläuterungen sein soll. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die beiden Vorlagen fest. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Staatssekretär van Spyk: Ich bedanke mich im Namen der Regierung sehr für die positive Aufnahme dieser beiden Nachträge zum Gesetz über Referendum und Initiative. Ich bedanke mich auch dafür, dass im Grundsatz der Ansatz, wonach wir mit gezielten Nachträgen arbeiten, unterstützt wird. Wir sehen, dass in verschiedenen Bereichen Totalrevisionen ein dornenvoller Weg sein können. Wir sind der Überzeugung, dass in diesen Bereichen, wo der Änderungsbedarf klar und präzise bezeichnet werden kann, eben auch gezielte und prägnante Änderungen rascher zu einer Verbesserung der Praxis führen und dadurch rascher und gezielter die Anwendungsschwierigkeiten behoben werden können. Es wurde angetönt, es steht ein IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative zum Thema E-Collecting in Aussicht. Wir hoffen, dass wir diesen Nachtrag im nächsten Jahr erarbeiten können. Wir möchten da auch in der Schweiz eine gewisse Pionierrolle einnehmen. Wir sind im Moment an technischen Arbeiten dazu. Wir müssen allerdings auch berücksichtigen, dass bereits der nächste Wahlzyklus ansteht, was natürlich auch eine gewisse Auswirkung auf die Ressourcenbeanspruchung haben wird. Aber wir möchten bei diesem Thema rasch und konsequent weiter vorangehen. Gerne nehme ich zu gesonderten Fragen in der Spezialdiskussion Stellung. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Bosshard-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Wir begrüssen die Bestrebungen zur Verkürzung der Behandlungsfristen für Volksbegehren, welche zumindest tendenziell die Effizienz der behördlichen Abläufe steigern und die Volksrechte stärken. Wir begrüssen ebenfalls die Einführung der einfachen Sprache in den erläuternden Berichten zu Abstimmungsvorlagen. Wir wünschen uns aber, dass auch die Gemeinden bei ihren Vorlagen die einfache Sprache einführen müssen und nicht darauf verzichten können, wie es in diesem Nachtrag als Drittänderung aufgeführt wird. Wie Blumer-Gossau bereits angetönt hat, haben wir gemeinsam mit der SP-Fraktion einen Antrag eingereicht. Ich werde dann dort auf diesen Antrag tiefer eingehen. Ich glaube, das Ziel von uns allen sollte wirklich sein, dass die Stimmbeteiligung in der Gesellschaft des Kantons St.Gallen erhöht wird. Die Fachstelle Statistik zeigt jedesmal nach den Abstimmungen schön auf, wie die Teilnahme aussieht, aufgeteilt nach Geschlecht und Alter. Man sieht auch, dass Junge bei der Stimmbeteiligung nicht ganz so aktiv sind. Darum sind wir dafür, dass man auch neue digitalisierte Medien nutzt, Videos beispielsweise die Sachgeschäfte aufzeigen. Zum Schluss möchte ich noch deponieren, dass eine Totalrevision des Gesetzes aus unserer Sicht nicht allzu lange aufgeschoben werden sollte. Dabei müsste aus unserer Sicht eine Zusammenführung des Gesetzes über Referendum und Initiative und dessen Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) zu einem umfassenden Gesetzes über die politischen Rechte ernsthaft in Betracht gezogen werden. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Gmür-Bütschwil-Ganterschwil (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Wenn ich mich an die Diskussion vom frühen Vormittag zurückerinnere, bin ich froh, dass unser Kanton bzgl. Wahlen und Abstimmungen in Wahlkreise eingeteilt ist und nicht in Reviere. Insofern glaube ich, können wir hier eine sachliche Diskussion führen. Die Vorlage beinhaltet zwei Nachträge, zu denen ich nachfolgend sprechen werde: Der VII. Nachtrag zum sogenannten Abstimmungsbüchlein enthält aus der Sicht der Mitte-EVP-Fraktion sehr gute und wichtige Präzisierungen des Gesetzes. Begrüsst wird namentlich die Veröffentlichung des Abstimmungsbüchleins in «anderer geeigneter Form» sowie in einfacher Sprache. Diese Anpassungen sind aus der Sicht der Mitte-EVP-Fraktion geradezu ein staatspolitisches Gebot der Stunde, die geeignet sind, ein Feld von Bürgerinnen und Bürgern zu erschliessen, welches bislang an politischen Diskussionen oder Abstimmungen noch nicht teilnahm oder teilnehmen konnte. Eine gewisse Skepsis brachte unsere Fraktion dem Vorschlag in der Botschaft entgegen, dass – vor allem mit Rücksicht auf kleinere Gemeinden – Gemeinden auf eine Kurzfassung des Abstimmungsbüchleins in einfacher Sprache verzichten können sollen, da prima vista nicht einzusehen ist, weshalb der Zugang zu politischen Diskussionen für Bürgerinnen und Bürger einer kleineren Gemeinde schwerer sein soll als in einer grösseren Gemeinde. Ein Verzicht sollte dennoch zugelassen werden – und der Antrag der SP-Fraktion daher abgelehnt werden –, da als Gemeinden auch alle Spezialgemeinden gelten. So scheint es uns nicht verhältnismässig zu sein, wenn auch alle Schul-, Bürger- oder Ortsgemeinden, aber auch jede noch so kleine Wasserkorporation ihre Abstimmungsbroschüren in einfache Sprache übersetzen müssen. Die Mitte-EVP-Fraktion vertraut aber darauf, dass v.a. die politischen Gemeinden von diesem Verzicht nur punktuell und zurückhaltend Gebrauch machen werden. Der VIII. Nachtrag geht auf die Motion 42.18.10 «Verbindlichere Fristen bei Referenden und Initiativen» zurück, welche aus der damaligen CVP initiiert und vom Kantonsrat einstimmig an die Regierung überwiesen wurde. Insofern ist die Mitte-EVP-Fraktion sehr erfreut über diese Vorlage. Mit diesem Nachtrag sollen im Wesentlichen die Fristen, innert welcher Vorlagen vor das Volk gebracht werden sollen, gekürzt werden. Das RIG wird mit dem VIII. Nachtrag schärfere Konturen erhalten – dies wird begrüsst. Nach Ansicht der Mitte-EVP-Fraktion hätte die Botschaft allerdings durchaus etwas mutiger und ehrgeiziger sein dürfen. So wird die angestrebte Beschleunigung der Verfahren nicht in allen Teilen oder nicht im erwarteten Ausmass erreicht. Zudem werden auch im VIII. Nachtrag zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet. So sollen z.B. gewisse Fristen in Absprache mit dem Präsidium sogenannt «angemessen verlängert» werden können – was auch immer dies konkret heissen mag. Selbstverständlich sind unbestimmte Rechtsbegriffe, welche der Auslegung durch die rechtsanwendende Behörde oder letztlich durch das Gericht bedürfen, manchmal unumgänglich. Wenn es aber darum geht, ein Gesetz zu revidieren mit dem Ziel, nicht geregelte Fristen zu regeln und zu lange Fristen zu straffen, dann scheinen uns unbestimmte Rechtsbegriffe nicht zielführend zu sein. Diesbezüglich konnten im Rahmen der vorberatenden Kommission notwendige Anpassungen vorgenommen werden. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Bartholet-Schwarzmann-Niederbüren (im Namen der FDP-Fraktion): legt ihre Interessen als Gemeindepräsidentin von Niederbüren offen. Auf die Vorlagen ist einzutreten. Wir begrüssen, dass die vorliegende Umsetzung in zwei separaten Nachträgen erfolgt. Das ermöglicht eine differenzierte Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Gegenständen. Das Gesetz über Referendum und Initiative ist seit über 50 Jahren in Vollzug und wurde durch insgesamt fünf Nachträge und diverse Drittänderungen regelmässig an neue Gegebenheiten angepasst. Es kann festgehalten werden, dass sich das Gesetz insgesamt bewährt hat und grundsätzlich keine Anwendungsprobleme bestehen. Wir teilen die Meinung der Regierung, dass deshalb eine Teilrevision sachgerecht und zielführend ist. Im VII. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative wird der Auftrag des Kantonsrates aus der Septembersession 2019 aus dem Bericht 81.19.01 «Tätigkeit des Parlamentes 2014 bis 2018» erfüllt. Dabei sollen die Bestimmungen zum erläuternden Bericht bei Abstimmungsvorlagen für mehr Transparenz und Ausgewogenheit angepasst werden. Die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit sollen ins Gesetz aufgenommen werden. In diesem Sinne sollen auch die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen in den erläuternden Bericht aufgenommen werden. Schliesslich werden die schon heute bestehenden Freiheiten der Referendums- und Initiativkomitees bei der inhaltlichen Gestaltung ihrer Stellungnahme gesetzlich verankert. Die FDP-Fraktion befürwortet die Einführung der Kurzfassung des erläuternden Berichts in einfacher Sprache, womit komplexe Vorlagen für eine breitere Öffentlichkeit besser verständlich werden. Da die Vorlagen auf Gemeindeebene oftmals einfacher und weniger komplex sind, begrüssen wir im Sinn der Gemeindeautonomie die Möglichkeit für Gemeinden – nicht nur politische Gemeinden, sondern auch sämtliche Spezialgemeinden wie z.B. Wasserkorporationen –, auf die Kurzfassung des Gutachtens des Rates oder des erläuternden Berichts in einfacher Sprache verzichten zu können, wenn sich der Aufwand für sie als unverhältnismässig hoch erweist oder es weder notwendig noch sinnvoll ist. Ebenfalls als zeitgemäss erachten wir die Möglichkeit, die Inhalte des erläuternden Berichts zusätzlich in anderer geeigneter, insbesondere digitaler Form, z.B. in Form von Erklärvideos, zu veröffentlichen. Im VIII. Nachtrag wird die Motion 42.18.10 «Verbindliche Fristen bei Referenden und Initiativen» umgesetzt. Mit der vorliegenden Gesetzesanpassung werden die Fristen präzisiert und verkürzt. Neu wird die einmonatige Behandlungsfrist für das Zustandekommen auch bei Referenden analog den Initiativen eingeführt. Die Frist soll bereits mit der tatsächlichen Einreichung des Begehrens bei der Staatskanzlei zu laufen beginnen, was zu einer Beschleunigung des Gesamtverfahrens beiträgt. Wir begrüssen die flexiblere Frist von «in der Regel 14 Tagen» für die Veröffentlichung der Referendumsvorlage, welche auch für Gemeinden mit einem anderen Veröffentlichungsrhythmus ihrer Gemeindepublikationen umsetzbar ist. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der Grünliberalen): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die Überarbeitung des erläuternden Berichts zu den Abstimmungsvorlagen entspricht einer Forderung der Grünliberalen. Das Abstimmungsbüchlein gehört zu den wichtigsten Informationsquellen für die Bürgerinnen und Bürger. Im Kanton St.Gallen kommt dem Abstimmungsbüchlein eine tendenziell noch wichtigere Rolle zu, weil nationale Leitmedien wie die «Tagesschau» voN SRF, der «Tages-Anzeiger« oder die «NZZ» selten über die St.Galler Politik berichten, und weil – wenn wir ehrlich sind – Vorlagen mit dem Titel «Kantonsratsbeschluss über den Bau des neuen Staatsarchivs des Kantons St.Gallen am Standort Waldau in St.Gallen und über einen Kantonsbeitrag an den Ersatz des Studienzentrums Waldau der OST Ostschweizer Fachhochschule» nicht gerade Höchstspannung versprechen. Umso wichtiger wäre es, dass der Kanton St.Gallen seine Vorlagen gut verkauft und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern das Interesse an den Vorlagen vermittelt. Die Mediennutzung hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Neue Kanäle wie die Sozialen Medien oder neue Formate wie Podcasts oder Videos gewinnen gegenüber Print an Bedeutung. Um die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu erreichen und zu informieren, reicht heute ein 20-seitiger erläuternder Bericht nicht aus. Die Kommunikation zu Abstimmungsvorlagen braucht eine Modernisierung. Mit den nun vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz über Referendum und Initiative können die Grundlagen für eine solche Modernisierung geschaffen werden. Es braucht mehr Platz für Gegenargumente. Für die Meinungsbildung ist es essenziell, die Argumente, die dafür oder dagegen sprechen, zu kennen. Im Sinne der Transparenz sind die im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen objektiv darzulegen: Was war die Haltung der vorberatenden Kommission? Welche Meinung vertritt die Regierung? Wie argumentiert die unterlegene Ratsminderheit? Wir teilen die Meinung der Regierung und der vorberatenden Kommission, dass es im Gesetz keine detaillierte Regelung des Seitenumfangs oder Ähnlichem braucht. Im Sinne der Ausgewogenheit wäre es wünschenswert, wenn wir im neugestalteten Abstimmungsbüchlein den Initiativ- und Referendumskomitees gleich viel Platz geben wie den behördlichen Abstimmungsempfehlungen. Eine Kurzfassung in einfacher Sprache begrüssen wir. Wir erachten diesen Punkt als eine wesentliche Verbesserung des VII. Nachtrags. Eine Kurzfassung in einfacher Sprache ermöglicht politische Teilnahme. Eine Ausnahme für die Abstimmungspublikation der Gemeinden braucht es nicht. Wir unterstützen daher mehrheitlich den Antrag auf Streichen der Drittänderung im Gemeindegesetz. Die Regierung hat in Aussicht gestellt, das Abstimmungsbüchlein nach der Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zu verbessern. Dafür muss man die Welt nicht neu erfinden. Der Bund hat bereits eine gute Vorlage geliefert, an die man sich unserer Meinung nach stark anlehnen darf und soll. Der Auftrag des Kantonsrates, die Fristen bei den Referenden und Initiativen zu überprüfen, zu verkürzen und zu präzisieren, hat die Regierung im VIII. Nachtrag nur teilweise umgesetzt. Wir verstehen daher, dass die vorberatende Kommission nochmals nachbessern wollte. Die Qualität der Bearbeitung durch die Behörden darf allerdings bei Fristverkürzungen nicht leiden. Der Kantonsrat muss sich an der eigenen Nase nehmen. Wenn die Mitte-EVP-, FDP- und SVP-Fraktionen eine Session streichen, dann haben wir natürlich auch weniger Zeit, um Referenden und Initiativen zu behandeln und zügig den Prozess zu vollziehen. Hier gibt es am Schluss auch einen Zielkonflikt. Gegen die weiteren Änderungen, welche im VIII. Nachtrag ebenfalls angegangen werden, haben wir inhaltlich nichts einzuwenden. Es handelt sich allerdings nicht nur um Lücken und Präzisierungen, wie im Bericht der Regierung zu lesen ist. Die Einheit der Materie wurde in diesem VIII. Nachtrag weit gedehnt. Wir hätten daher eine Totalrevision des Gesetzes über Referendum und Initiative angemessener gefunden. Alles in allem sind wir zufrieden mit beiden Nachträgen und sind für Eintreten. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Blumer-Gossau (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die SP-Fraktion unterstützt die Nachträge zum RIG. E-Collecting ist zurückgestellt, wird aber wahrscheinlich dereinst einen weiteren Nachtrag zum RIG bedingen. Das als Vorbemerkung. Nun zum VII. Nachtrag, dem erläuternden Bericht: Die SP-Fraktion befürwortet die Vorgabe, dass in Zukunft der erläuternde Bericht zu einer Abstimmungsvorlage jeweils eine Kurzfassung in einfacher Sprache enthalten muss. Wir empfehlen bei der Gestaltung der Abstimmungsunterlagen die Anlehnung an das rote Bundesbüchlein und dass sich der Kanton die Aufbereitung der Erläuterungen, wie Sie heute schon auf easyvote.ch zu finden sind, als Vorbild nimmt. In einer Konsultativabstimmung, wie das der Kommissionspräsident bereits erwähnt hat, wurde mit 5:0 Stimmen bei 10 Enthaltungen bestätigt, dass das Bundesbüchlein eine geeignete Vorlage für das kantonale Abstimmungsbüchlein darstellt. Inskünftig sollen einerseits für das Komitee und andererseits für die Regierung und das Parlament gleich viel Platz zur Verfügung stehen und die Ausführungen des Komitees vor denjenigen von Regierung und Parlament platziert werden. So wird das im besagten Bundesbüchlein gemacht. So empfehlen wir, die SP-Fraktion, es auch für unseren Kanton. Wichtig ist für die SP-Fraktion im Weiteren, dass die Erläuterungen in einfacher Sprache auch auf Stufe Gemeinde verlangt werden. Sehen Sie dazu den gemeinsamen Antrag von SP- und GRÜNE-Fraktion auf dem grauen Blatt. Die Formulierung in einfacher Sprache ist eine wertvolle Möglichkeit, um die Teilnahme an Abstimmungen zu erhöhen, weil die Materie für mehr Leute verständlich bzw. besser verständlich wird. Zum VIII. Nachtrag bezüglich Fristen: Bisher waren in diesem Gesetz keine Fristen festgelegt. Die Regierung schlägt grundsätzlich eine Frist von 10 Monaten vor. In der Kommission hat die SP-Fraktion sechs Monate vorgeschlagen, um noch etwas mehr zu beschleunigen. Aus der Mitte-EVP-Delegation kam der Vorschlag «auf den nächstmöglichen Abstimmungstermin». Unter Abstimmungsterminen verstehen wir in der Kommission die vier Blankodaten, die der Bund jeweils pro Jahr festlegt. Aber das ist die Haltung der Kommission; ob das grundsätzlich gilt, muss man sich fragen. Durchgesetzt hat sich dann in der Kommission, wie Sie auf dem gelben Blatt sehen, die etwas sperrige und aus unserer Sicht unklare Formulierung «nächstmöglicher Abstimmungstermin» und in begründeten Ausnahmefällen «übernächstmöglicher Abstimmungstermin». Die SP-Fraktion beantragt Ihnen nun, auf den Vorschlag der Regierung mit den 10 Monaten einzuschwenken. Die dehn- und interpretierbaren Begriffe «nächstmöglich» und «übernächstmöglich» überzeugen uns nicht, und unsere in der Kommission beantragten 6 Monate sind wohl zu sportlich, um eine Mehrheit zu finden. Eine klare Frist – und das sind diese 10 Monate – ist auch im Sinne der Motion 42.18.10 «Verbindlichere Fristen bei Referenden und Initiativen», die zu diesem VIII. Nachtrag zum RIG geführt hat. Unter Fristen versteht man eine Zeitangabe wie eben 10 Monate und nicht Gummibegriffe wie «nächstmöglich» oder «übernächstmöglich». Wir werden in der Spezialdiskussion entsprechende Anträge stellen. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Louis-Nesslau (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die SVP-Fraktion unterstützt die beiden Nachträge zum Gesetz über Referendum und Initiative. Den VII. Nachtrag unterstützen wir, weil es sinnvoll ist, die im Parlament vertretenen Positionen besser im Abstimmungsbüchlein abzubilden. Bei der einfachen Sprache ist es uns primär wichtig, dass die Vorgaben für die Gemeinden fakultativ sind und bleiben. Das schulden wir der funktionierenden föderalen Struktur unseres Kantons. Der VIII. Nachtrag dient zur Vereinheitlichung, zur Straffung, zur Spezifikation der verschiedenen Fristen in diesem Gesetz. Die Kommission schärfte diese Fristen. Wir unterstützen auch diese Anpassungen. Entsprechend beantrage ich Ihnen im Namen der SVP-Fraktion Eintreten auf die beiden Nachträge. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |
15.6.2022 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlagen in erster Lesung einzutreten. Die vorberatende Kommission behandelte das Geschäft an einer einzigen Sitzung am 24. Februar 2022 im Beisein des Staatssekretärs und seines Stellvertreters, mit Unterstützung von Sandra Brühwiler-Stefanovic und Simona Risi von den Parlamentsdiensten. Das Eintreten zu beiden Vorlagen war in der Kommission unbestritten. Zum VII. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative (Erläuternder Bericht zu Abstimmungsvorlagen): Im Wesentlichen hat die Vorlage die Einführung des Konzepts der einfachen Sprache und die Neugestaltung der in die Jahre gekommenen Abstimmungsbroschüre zum Thema. Unbestritten war die Umsetzung des Konzeptes der einfachen Sprache auf kantonaler Ebene. Es folgt eine kurze Erklärung der einfachen Sprache in einfacher Sprache: «Die einfache Sprache ist eine gut verstehbare Sprache. Sie besteht aus kurzen Sätzen. Es werden nur einfache Wörter verwendet. Fremdwörter werden erklärt. Die Texte sind kurz.» Eine ausführlichere Debatte führte die vorberatende Kommission zu Art. 71 Abs. 2 (neu) des Gemeindegesetzes (sGS 151.1; abgekürzt GG), wonach die Gemeinden auf die Kurzfassung des Gutachtens oder des erläuternden Berichts in einfacher Sprache verzichten können. In einer konsultativen Abstimmung sprach sich die Kommission mit 5:0 Stimmen bei 10 Enthaltungen dafür aus, dass das Abstimmungsbüchlein des Bundes eine geeignete Vorlage für das neue Abstimmungsbüchlein des Kantons sein könnte. Ausführlich debattierte die Kommission zu Art. 1bis Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG) über den Begriff «Ausgewogenheit» versus «Verhältnismässigkeit», und zwar im Zusammenhang mit der Formulierung «Der Kantonsrat beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit.» Die Kommission stützte dann die Formulierung der Regierung, weil sich diese Terminologien auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes stützen. Schliesslich verabschiedete die Kommission den VII. Nachtrag ohne Änderungsanträge. Zum VIII. Nachtrag zum RIG (Regelung der Fristen bei der Anordnung von Referenden und Initiativen): Bis anhin bestanden keine klaren Vorgaben zu Fristen bei der Anordnung von Abstimmungen. Im bestehenden Gesetzestext ist die Rede von «ohne Weiteres ordnet die Regierung die Volksabstimmung an». Die Regierung wählte nun aufgrund des Motionsauftrags ein Konzept mit einer maximalen Behandlungsfrist von 10 Monaten. Damit wurde beabsichtigt, dass die Regierung inskünftig zwei mögliche offizielle Abstimmungstermine zur Verfügung hat. Wenn dann sozusagen der tatsächlich mögliche erste Termin bereits mit verschiedenen Vorlagen überlastet wäre, könnte auf den zweiten innerhalb dieser Frist geschoben werden. Die Diskussionen wurden im Wesentlichen zu diesem Themenkreis geführt. In Art. 12bis RIG folgt nun der beschleunigte Vorschlag der Kommission. Sie beantragt Ihnen die Festlegung auf den nächstmöglichen Termin bzw. den übernächstmöglichen Abstimmungstermin anstelle der von der Regierung vorgeschlagenen 12-Monate-Frist. Offen bleibt wohl, was die Redaktionskommission dazu noch feststellen wird. Eine wichtige Präzisierung zuhanden der Materialien ergab sich in der Kommissionsdebtte, was mit «nächstmöglichem Termin» gemeint ist. Ich zitiere: «Ein im ordentlichen Rhythmus erreichbarer nächstmöglicher Abstimmungstermin. Keine Wochenendarbeit, die Druckerei macht keine Sonderschichten usw., damit man noch zwei bis drei Wochen gewinnen kann.» Falls an diesem Termin schon 7 Bundesvorlagen zur Abstimmung stehen würden, ist eine Verschiebung im Einzelfall im Einvernehmen mit dem Präsidium des Kantonsrates auf den übernächsten Termin möglich. Bei Art. 36 RIG wird die Frist zum Entscheid über die Zulässigkeit eines Initiativbegehrens von 4 auf 3 Monate verkürzt. Es handelt sich dabei nach Ansicht der vorberatenden Kommission um ein Entgegenkommen der Kommission an die Stadt St.Gallen. Die Streichung des Art. 3bis Abs. 2 RIG, wonach die Regierung die Zuständigkeit der Staatskanzlei nach Abs. 1 einem anderen Departement übertragen kann, ist erklärungsbedürftig. Sie begründet sich mit der Ausnahme in Abs. 1, wonach die Staatskanzlei ausnahmsweise, aber explizit mit dem Vollzug dieses Gesetzes betraut ist, im Sinne einer besseren Leser/ -innenführung. Es handelt sich damit um eine Formalie, weil die Organisationsautonomie der Regierung damit wiederhergestellt werden sollte. Nach Ansicht der Kommission soll aber darauf verzichtet werden. Schliesslich verabschiedete die Kommission den VII. Nachtrag zum RIG mit diversen Änderungsanträgen. Die Regierung verzichtet gemäss Beschluss vom 1. März 2022 auf Gegenanträge. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der Kommission Eintreten auf die beiden Vorlagen und Gutheissung der Anträge der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 13. bis 15. Juni 2022 |